Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 1 Einführung / b) Auswirkungen beim Verwandtenunterhalt

Rz. 140 Erfolgt eine Mitnutzung des Familienheims durch die in der ehelichen Wohnung verbleibenden Kinder, wird auf Seiten des Ehegatten, der das minderjährige Kind betreut, ein Wohnvorteil angesetzt. Ein Teil des Barunterhalts der Kinder – üblicherweise 20 % des Tabellenunterhalts – ist zwar für deren Wohnbedarf bestimmt und deckt daher die den Ehegatten selbst erwachsenden...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / V. Abtretbarkeit

Rz. 135 Gemäß § 398 BGB kann eine Forderung von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden. Mit dem Abschluss des Vertrages tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. Rz. 136 Forderungen sind grundsätzlich übertragbar.[119] So auch der Anspruch auf Vertragsanpassung aus § 313 BGB,[120] ebenso wie Ansprüche aus Schenkungs-...mehr

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§ 1 Einführung / d) Erbquote nach § 1931 BGB

Rz. 276 Die Erbquote des Ehegatten ist in § 1931 BGB geregelt und wird nach § 1931 Abs. 4 BGB nur für den Fall der Gütertrennung vom Güterstand beeinflusst. Für den Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder der Gütergemeinschaft ist keine Sonderregelung aufgenommen, sodass dann immer die Erbquote nach § 1931 Abs. 1 BGB Anwendung findet. Neben den Verwandten erster Ordnung und...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 219 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. Rz. 220 So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßi...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / c) Verfahren nach Nr. 3

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Umgangsvereitelung

Rz. 958 Auch das Umgangsrecht ist nach überwiegender Ansicht ein absolutes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB,[849] außerdem besteht zwischen den Eltern bezüglich des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern ein gesetzliches Rechtsverhältnis familienrechtlicher Art, dass dem zur Gewährung des Umgangs verpflichteten Elternteil die Pflicht auferlegt, bei der Gewährung des Um...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Kindesunterhalt im Rahmen der Gütergemeinschaft

Rz. 208 Auch im Rahmen des Güterstandes der Gütergemeinschaft kommen bei Ansprüchen auf Kindesunterhalt die Regeln nach §§ 1601 ff. BGB einschließlich der Vertretungsbefugnis nach § 1629 BGB uneingeschränkt zur Anwendung. Rz. 209 Hinsichtlich der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs bestehen allerdings Besonderheiten. Bei Kindesunterhaltsansprüchen handelt es sich um Gesamtgu...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / d) Verfahren nach Nr. 4

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / IV. Rechtsfolgen für den Zugewinnausgleich

Rz. 171 Soweit ein Schenkungsvertrag zwischen Eltern und Kind vorliegt, ist bei Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten der Wert des Schenkungsgegenstandes gemäß § 1374 Abs. 2 BGB in das Anfangsvermögen des Kindes zu stellen. Rz. 172 Hinsichtlich der anschließenden Zuwendung des Kindes an den Ehegatten gilt dies nicht. Denn privilegierte Schenkungen im Sinne des § ...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / b) Verwandtschaft und Schwägerschaft

Rz. 50 Namentlich für die Frage der Ausschließung des Notars nach §§ 6, 7 BeurkG und die Frage des Mitwirkungsverbots nach § 3 BeurkG spielt häufig der Grad der Verwandtschaft des Notars mit Beteiligten eine Rolle. Wer mit wem, mit welchem Grad und in welcher Linie verwandt oder verschwägert ist, wird manchmal nicht so einfach zu beantworten sein. Verwandtschaft nach § 1598 BG...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / bb) Nichteintritt

Rz. 118 Wenn eine Zweckvereinbarung zwischen Eltern und Schwiegerkind angenommen werden kann, ist weitere Voraussetzung für einen bereicherungsrechtlichen Anspruch, dass dieser vereinbarte Zweck nicht eingetreten sein darf. Rz. 119 Besteht der zwischen den Beteiligten vereinbarte Zweck darin, dass der Zuwendungsgegenstand dem eigenen Kind dauerhaft zugute kommen soll, indem d...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / IX. Checkliste

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§ 4 Güterstände / cc) Schenkung und Ausstattung

Rz. 521 Unentgeltliche Zuwendungen wie Schenkungen im Sinne von § 516 Abs. 1 BGB sowie Ausstattungen nach § 1624 BGB oder auch der Erlass von Schulden werden gemäß § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen zugerechnet. Rz. 522 Die Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB ist nach der Rechtsprechung des BGH auf Zuwendungen zwischen Ehegatten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um "echt...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 1. Vorbemerkung

Rz. 63 Seneca [26] hat einmal erklärt: Zitat Aliena vitia in oculis habemus, a tergo nostra sunt! (Fremde Fehler sehen wir, die unsrigen aber nicht!) Wir würden Fehler in unserer anwaltlichen Tätigkeit nicht begehen, hätten wir sie zuvor als solche erkannt. Ein einfaches Fehlerbeispiel: Leben die Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung getrennt (§ 1567 Abs. 1 S. 2 BGB), bildet die ...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / V. Verfahren

Rz. 173 Soweit der Anwendungsbereich des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG eröffnet sein sollte, handelt es sich um eine familiengerichtliche Angelegenheit. Dafür muss es sich um eine sonstige Familiensache handeln. Eine sonstige Familiensache ist ein Verfahren, das Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einem solche...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / 2. Geschäftsgrundlage

Rz. 63 Damit eine Rückabwicklung der entweder aufgrund eines Schenkungsvertrages zugewendeten Vermögenswerte oder aufgrund eines familienrechtlichen Kooperationsvertrages erbrachten Arbeits- oder Dienstleistungen möglich ist, müssen die jeweiligen Verträge aufgrund von wesentlichen Umständen geschlossen worden sein, die Geschäftsgrundlage desselben sind. Geschäftsgrundlage s...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / 1. Schenkungsrecht

Rz. 160 Da eine unentgeltliche Zuwendung von Vermögen als Schenkung zu qualifizieren ist, können Anspruchsgrundlagen für eine Rückabwicklung dieses Schenkungsverhältnisses ein Herausgabeanspruch nach § 527 BGB, ein Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB oder ein Herausgabeanspruch nach §§ 531 Abs. 2, 530 BGB sein. a) § 527 BGB Rz. 161 Einen Herausgabe bzw. Wertersatzanspruch ge...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / I. Ausgangslage

Rz. 1 Die Übertragung von Vermögen vor und während einer bestehenden Ehe oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ohne ausdrückliche Regelung der Voraussetzungen über die Rückübertragung oder über einen Ausgleich durch Wertersatz, ist weit verbreitet und üblich. Differenzierter wird dies bei Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder – vornehmlich zur Ausschöpfung d...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 3. Kostendeckung

Rz. 38 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann aber nur dann erfolgen, wenn die Kosten des Verfahrens nach § 54 InsO gedeckt sind. In Verbraucherinsolvenzverfahren ist aber aufgrund der Verschuldung und der geringen Liquidität der Schuldner überwiegend eine Kostendeckung nicht zu erreichen. Aus diesem Grunde ist der Gesetzgeber dazu übergegangen diesen Personen die Durc...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / dd) Berücksichtigung von Gesamtschulden beim Kindesunterhalt

Rz. 179 Grundsätzlich fällt für den im Außenverhältnis gemeinsame gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten bedienenden Ehegatten der Gesamtschuldnerausgleichanspruch im Innenverhältnis weg, wenn die mit der Schuldentilgung einhergehende finanzielle Belastung im Rahmen der Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens bereits als Abzugsposition berücksichtigt worden ...mehr

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§ 4 Güterstände / 5. Erbquote bei Gütertrennung

Rz. 1525 Bei Gütertrennung steht dem überlebenden Ehegatten sein gesetzliches Erbrecht zu. Eine Erhöhung der gesetzlichen Erbquote wie beim Zugewinnausgleich findet nicht statt. Ein Sonderfall ist jedoch in § 1931 Abs. 4 BGB geregelt, wonach für den Fall, dass neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers als gesetzliche Erben berufen sind, der überleb...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / bb) Überlassung zur unentgeltlichen Nutzung

Rz. 67 Eine Überlassung einer Immobilie an den geschiedenen Ehegatten zur bloßen Nutzung ist demgegenüber aber nicht als Vermietung steuerbar.[64] Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung einem Kind, für das er nach § 32 Abs. 6 EStG Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat, unentgeltlich zu Wohnzwecken über...mehr

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§ 1 Einführung / 4. Anspruch aus § 1371 Abs. 4 BGB

Rz. 315 § 1371 Abs. 4 BGB begründet einen Unterhaltsanspruch gegen den überlebenden Ehegatten unabhängig von der Verwandtschaft. Anspruchsberechtigt sind nur Abkömmlinge des Erblassers, die nicht aus der Ehe mit dem überlebenden Ehegatten hervorgegangen sind. Der Anspruch aus § 1371 BGB ist mit dem gesetzlichen Vermächtnis gem. § 1371 Abs. 4 BGB belastet. Abkömmlinge des Erb...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / b) Doppelte Inanspruchnahme des Schwiegerkindes

Rz. 73 Eine andere Wertung der Frage der Zumutbarkeit kann aber unter Umständen dann vorliegen, wenn das Schwiegerkind hinsichtlich desselben Leistungsgegenstandes doppelt in Anspruch genommen würde. Das wäre der Fall, wenn sowohl Ansprüche der Schwiegereltern als auch Ansprüche des Ehegatten geltend gemacht werden und kumulativ nebeneinander stehen. Eltern könnten das Schwi...mehr

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§ 4 Güterstände / c) Einzelne Vermögenspositionen und ihre Bewertung (ABC der Vermögenspositionen)

Rz. 67 Die einzelnen Vermögenspositionen des jeweiligen Ehegatten sind zu den Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu ermitteln und mit ihrem wirtschaftlichen Wert in die Ausgleichsbilanz einzustellen. Rz. 68 Die nachfolgende alphabetische Aufstellung einzelner Vermögenspositionen setzt sich mit ihrer Behandlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs, aber auch mit deren Bew...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / 5. Grunderwerbsteuer bei Vermögensübertragung im Rahmen einer Scheidung

Rz. 91 Für die Übertragung des Familienheims unter Ehegatten während bestehender Ehe – unabhängig davon, ob aus ihr gemeinsame Kinder abstammen – gilt die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 4 GrEStG, jedoch nur insoweit, als es die von den Ehegatten zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudeteile betrifft: Wendet der eine Ehegatte dem anderen freigebig das Eigentum oder Miteigen...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / c) Unentgeltlichkeit

Rz. 23 Eine Zuwendung ist unentgeltlich, wenn sie weder in der Erfüllung einer Leistungspflicht erfolgt, noch von einer Gegenleistung abhängig ist.[18] Die Gegenleistung muss nicht Geldwert haben oder vermögensrechtlich sein.[19] An dem Merkmal der Unentgeltlichkeit fehlt es, wenn eine Zuwendung erfolgt, damit eine Verpflichtung eingegangen oder eine Leistung bewirkt wird.[2...mehr

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§ 4 Güterstände / (5) Einzelne Entscheidungen

Rz. 709 Verwandelt sich der Hauptanspruch auf Übertragung eines Grundstückmiteigentumsanteils durch Veräußerung des Grundstücks in einen Zahlungsanspruch, so verwandelt sich das Gegenrecht von einem Zurückbehaltungsrecht in eine Aufrechnungsmöglichkeit und die rechtserhaltende Funktion des § 215 BGB setzt sich daran fort.[972] Dies bedeutet, dass Verjährung nicht eintritt, w...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / c) §§ 531 Abs. 2, 530 Abs. 1 BGB

Rz. 46 Der Schenker kann eine Schenkung gemäß § 530 Abs. 1 BGB widerrufen, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Nach erfolgtem Widerruf kann der Schenker dann die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicheru...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / III. Weitere Möglichkeiten der Rückabwicklung

Rz. 873 In Ausnahmefällen kommen auch andere Möglichkeiten der Rückabwicklung einer Schenkung in Betracht. Rz. 874 So hat ein geschiedener Ehemann, der während der Ehe Schenkungen gegenüber seiner Ehefrau erbringt, um die Existenz der Ehefrau und des vermeintlich gemeinsamen Kindes wirtschaftlich abzusichern, einen Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo gem. §§ 280 A...mehr

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Vorwort

"Die Ehe ist der wechselseitige Gebrauch, den ein Mensch von eines anderen Geschlechtsorganen und Vermögen macht." Immanuel Kant (1724 – 1804) In der Reihe "Das familienrechtliche Mandat" aus dem Deutschen Anwaltverlag erscheint mit dem "Familienvermögensrecht" nun ein weiterer Band, mit welchem dem Familienrechtler eine konkrete Arbeitshilfe für die Lösung des Kant‘schen wech...mehr

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§ 4 Güterstände / (a) Wirtschaftliche Verpflichtungen

Rz. 648 § 1381 BGB ist nicht gegeben, wenn eine Vereinbarung über die Rückabwicklung der Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück und damit verbundene Modalitäten besteht, die keine Anhaltspunkte für eine grobe Unbilligkeit enthält; ob und inwieweit der Ausgleichsberechtigte an der Erzielung des Zugewinns beteiligt war, spielt insoweit keine Rolle.[919] Rz. ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Kindesunterschiebung

Rz. 956 In den Fällen der Kindesunterschiebung, bei denen die Ehefrau den Ehemann glauben lässt, ein durch einen Ehebruch gezeugtes Kind sei seines, kommt trotz des allgemein Haftungsausschlusses für Ehebruch eine Haftung nach § 826 BGB ausnahmsweise dann in Betracht, wenn von Seiten der Ehefrau ein weiteres sittenwidrig schädigendes Verhalten hinzukommt, beispielsweise bei ...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / 3. Störung der Vertragsgrundlage

Rz. 70 Gestört ist die Geschäftsgrundlage bei einer schwerwiegenden Veränderung nach Vertragsschluss.[56] Haben Eltern dem Schwiegerkind in Hinblick auf den Bestand der Ehe mit dem eigenen Kind Vermögen oder Arbeitsleistungen zugewandt und ist diese Ehe dann gescheitert, ist die Geschäftsgrundlage des Schenkungsvertrages (der Bestand der Ehe) gestört, da nachträglich weggefa...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / bb) Arbeits- und Dienstleistungen

Rz. 81 Handelt es sich bei der rückabzuwickelnden schwiegerelterlichen Leistung um Arbeits- oder Dienstleistungen, ist die dogmatische Einordnung in den Anwendungsbereich des § 1374 Abs. 2 BGB schwieriger. Denn wie bereits dargestellt, handelt es sich mangels Vermögenseinbuße auf Seiten des Leistenden nicht um eine Zuwendung im Sinne einer Schenkung gemäß § 516 BGB. Rz. 82 Fo...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / 4. § 822 BGB

Rz. 220 Haben Eltern nach dem Scheitern der Ehe das Objekt unentgeltlich an das eigene Kind übertragen, hat das Schwiegerkind einen Anspruch aus § 822 BGB. Es hat dann einen Anspruch gegen seinen Ehegatten – es sei denn, es kann Ausgleich auf güterrechtlichem Weg erlangen.[179]mehr

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§ 1 Einführung / 2. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 337 Das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden, § 2265 BGB. Der Begriff des gemeinschaftlichen Testamentes wird gesetzlich nicht definiert, die rechtsdogmatische Einordnung des gemeinschaftlichen Testamentes ist umstritten.[251] Rz. 338 Das gemeinschaftliche Testament ist davon charakterisiert, dass – ggf. neben einseitigen Bestimmungen, die n...mehr

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§ 6 Vermögensauseinanderset... / D. Auseinandersetzung von Miteigentum

Rz. 23 Die Auseinandersetzung von Miteigentum nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft richtet sich nach den Regeln und Normen, die für die Auseinandersetzung von Miteigentum zwischen Ehegatten gelten. Insofern wird auf diese Ausführungen verwiesen. Rz. 24 Wenn keine Einigung zwischen den Lebenspartnern möglich ist, bleibt für die Auseinandersetzung von Miteigentum die Teilungs...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Kindesentziehung

Rz. 957 Das elterliche Sorgerecht gehört zu den absoluten Rechten im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.[846] Wird es durch Entziehung des Kindes bei dem alleinsorgeberechtigten Elternteil verletzt, sind die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Dies umfasst alle für die Rückführung des Kindes notwendigen Kosten, insbesondere für Kommunikation und Reisen, einschließlich etwaiger ...mehr

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§ 4 Güterstände / 3. Ausblick und weiterer Reformbedarf

Rz. 37 Selbstverständlich war die Reform 2009 nicht abschließend. Nach wie vor besteht aus Sicht der familienrechtlichen Praxis Reformbedarf. Dies gilt insbesondere für die Regelung des privilegierten Erwerbs nach § 1374 Abs. 2 BGB, der diejenigen Vermögenspositionen der Ausgleichspflicht entzieht, die in keinem Zusammenhang mit der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinsch...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / VII. Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten

Rz. 140 Wie in den vorhergehenden Ausführungen dargestellt, handelt es sich bei schwiegerelterlichen Zuwendungen, soweit sie eine Vermögensübertragung beinhalten, um Schenkungen im Sinne des § 1374 Abs. 2 BGB. Damit werden diese Schenkungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs als privilegiert behandelt, ihr Wert wird also in das Anfangsvermögen des Schwiegerkindes als Aktivpost...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / II. Rückgewähranspruch wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB

Rz. 53 Haben Eltern zugunsten ihres Schwiegerkindes im Hinblick auf den Bestand der Ehe mit dem eigenen Kind eine Leistung erbracht, die nach Scheitern der Ehe rückabgewickelt werden soll, kann ein Rückgewähranspruch wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB in Betracht kommen. Gemäß § 313 Abs. 1 BGB kann Anpassung eines Vertrages verlangt werden, wenn sich Umständ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Allgemeines

Rz. 207 § 266 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 FamFG enthält zwei grundlegende unbestimmte Rechtsbegriffe mit denen die Intensität des Sachbezugs zu der familienrechtlichen Materie beschrieben wird und von deren Eingreifen es abhängt, ob der Verfahrensgegenstand das Vorliegen einer sonstigen Familiensache begründet-und damit zugleich über die Verfahrenszuständigkeit der Familien...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / e) Verfahren nach Nr. 5

Rz. 242 Erfasst werden hier vornehmlich Schadensersatzansprüche des umgangsberechtigten Elternteils gegen den anderen Elternteil wegen fehlgeschlagener Aufwendungen zur Ausgestaltung des Umgangsrechts.[401]mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / bb) Arbeitsleistungen

Rz. 104 Hinsichtlich der Höhe des Ausgleichsanspruchs für erbrachte Arbeitsleistungen gelten prinzipiell dieselben Abwägungskriterien wie im Rahmen von Zuwendungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen. Es ist insbesondere nach Art und Umfang der Arbeitsleistungen zu fragen, nach dem Umfang der bewirkten und beim Scheitern der Ehe noch vorhandenen Vermögensmehrung, der ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / aa) Kindesunterhalt

Rz. 141 Wird eine gemeinsame Verbindlichkeit, für die gesamtschuldnerische Haftung besteht, im Rahmen von Kindesunterhaltsberechnungen berücksichtigt, so liegt hierin regelmäßig keine den Innenverhältnisausgleich gegenüber dem anderen Ehegatten ausschließenden "anderweitige Bestimmung" im Sinne von § 426 BGB, dies bereits deshalb, weil die gesamtschuldnerischen Verbindlichke...mehr

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§ 4 Güterstände / 6. Musterschreiben

Rz. 979 Muster 4.1: Isolierter Antrag zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft Muster 4.1: Isolierter Antrag zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft An das Amtsgericht – Abteilung für Familiensachen – Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, §§ 1386, 1385 BGBmehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / X. Muster

Muster 7.1: Antrag auf Rückabwicklung einer schwiegerelterlichen Zuwendung Muster 7.1: Antrag auf Rückabwicklung einer schwiegerelterlichen Zuwendung Amtsgericht _________________________ – Familiengericht –mehr

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§ 1 Einführung / (3) Angabe über die Einigung zu den Folgeansprüchen für Scheidungsverfahren ab dem 1.9.2009

Rz. 269 Mit dem FamFG, das auf Scheidungsverfahren, die in der Zeit ab 1.9.2009 eingeleitet wurden, Anwendung findet, ist der Inhalt der Antragsschrift neu geregelt worden. In § 133 FamFG sind die Inhalte der Antragsschrift benannt. Fehlt eine dieser benannten Angaben, ist der Antrag unvollständig und damit unzulässig.[204] Nach § 133 Abs. I Ziff. 1–3 FamFG sind zwingend Ang...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 86 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [55] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung sei ...mehr