Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 2.3 Stellung gegenüber den Wohnungseigentümern

Seit Inkrafttreten des WEMoG hat der Verwalter gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern weder Rechte noch Pflichten. Der Verwalter fungiert allein als Organ und Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Das WEG verpflichtet den Verwalter in § 12 Abs. 1 WEG im Rahmen vereinbarter Veräußerungsbeschränkung, wenn er als Zustimmungsberechtigter fungiert, § 24 Abs. 1 WEG ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.8 Prozessrechtliche Besonderheiten

Rz. 107 Bei einer Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag trägt der Kündigende die Darlegungs- und Beweislast für die Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 bzw. der Voraussetzungen, unter denen es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 entfällt (BGH, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2177). Der Vermieter, der nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsv...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5.1 Fristenprüfung

Geht eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein, ist zunächst zu prüfen, ob die Fristen[1] eingehalten sind. Die Frist nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG beginnt mit dem Zugang der Ablehnung und in den sonstigen Fällen einer Benachteiligung zu dem Zeitpunkt, in dem der Beschäftigte von der Benachteiligung Kenntnis erlangt. Es kann sich anbieten, das Ablehnungsschreiben zuzustel...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die fristlose Kündigung

Rz. 94 Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher, d. h. vor Zugang der Kündigungserklärung (BGH, Urteil v. 24.8.2016, VIII ZR 261/15, GE 2016, 1272) befriedigt wird. Voraussetzung dafür ist die vollständige Tilgung des Rückstands (BGH, Urteil v. 23.9.1987, VIII ZR 265/86, ZMR 1988, 16 [18]...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 Vorläufiges Insolvenzverfahren

Rz. 149 Wird ein sog. schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter durch das Insolvenzgericht bestellt, ändert sich an der Mietzahlungspflicht des Mieters grundsätzlich nichts. Er muss weiter seine Miete an seinen Vermieter zahlen. Nur dann, wenn der vorläufige Verwalter ausdrücklich ermächtigt ist, Außenstände des Schuldners – hier des Vermieters – einzuziehen (vgl. dazu BGH, U...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO Klage des Arbeitnehmers

Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift bezieht sich auf den Fall des § 126 InsO, also auf die Situation, dass ein Interessenausgleich in der Insolvenz nicht zustande kommt, da entweder kein Betriebsrat existiert oder die Verhandlungen des Arbeitgebers mit dem zuständigen Betriebsrat scheitern. Rz. 2 Findet vor diesem Hintergrund ein Verfahren nach § 126 InsO statt, so wird dabei led...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine unwirksame Arbeitgeberkündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht, sofern der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt und das Arbeitsgericht das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses feststellt. Für diesen Fall hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch nach § 615 Satz 1 BGB auf (Nach-)Zahlung seiner vertraglichen Vergütung für den Zeitraum zwis...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, die mit Stimmenmehrheit Beschlüsse auch gegen den Willen des Einzelnen fassen und durchsetzen kann. Die Auflösung der Gemeinschaft kann nicht verlangt werden. Mindestens einmal im Jahr muss eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ges...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 2.2 Mängelrechte

Allerdings fehlt es mit Blick auf die primären Mängelrechte der Erwerber an einer Gemeinschaftsbezogenheit. Hierbei handelt es sich um die Nacherfüllung, Selbstvornahme und das Verlangen eines Kostenvorschusses. Mit Blick auf die Neuregelungen durch das WEMoG ist in diesem Zusammenhang allerdings zu berücksichtigen, dass bereits auf Grundlage der alten Rechtslage die Grundsä...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 1 Rechtsfähigkeit

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist gemäß § 9a Abs. 1 und Abs. 3 WEG im Rahmen der gesamten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie dessen Gebrauch als solche rechtsfähig. Darüber hinaus obliegt ihr gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist demnach im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 7 Treuepflichten

Das Gemeinschaftsverhältnis birgt Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander. So kann ein Begehren auf Abtrennen einer Kabelempfangsanlage vom Allgemeinstrom auch dann treuwidrig sein, wenn lediglich eine Wohnung durch die Kabelempfangsanlage versorgt wird, die anderen Wohnungen aber ebenfalls über eine Anschlussmöglichkeit verfügen.[1] Die zwischen den Mitgliedern d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Rechtsbehelfe

Rz. 78 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Anrufungsauskunft des § 42e EStG (> Rz 5 ff), die Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (> Rz 55 ff) und die verbindliche Zusage nach § 204ff AO (> Rz 65 ff) sind feststellende VA. Bescheidet das FA einen Antrag auf verbindliche Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist (vgl zB > Rz 60), wird es idR ausreichen, dass sich der Anfragende an die vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verbindliche Zusage nach Lohnsteuer-Außenprüfung (§§ 204–207 AO)

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Auskünfte des FA zu Rechtsfragen sind grundsätzlich unverbindlich. Dem Stpfl wird mitgeteilt, wie künftig nach derzeitiger Auffassung zu entscheiden sein wird (vgl H/H/Sp/Schallmoser, vor §§ 204–207 AO Rz 3). Neben der lohnsteuerlichen Anrufungsauskunft nach § 42e EStG (> Rz 5 ff) und der allgemeinen verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs 2 AO; > ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / b) Mutwilligkeit der Klage

Rz. 16 Eine Entbindung erfolgt ebenfalls, wenn die Klage mutwillig im Rechtssinne ist. Eine Klage ist mutwillig, wenn eine verständige Partei ihre Rechte nicht oder nicht in gleicher Weise verfolgen würde.[15] Wegen der weiteren Einzelheiten kann auf die einschlägige Kommentierung zu § 114 ZPO verwiesen werden.mehr

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AGS 04/2024, Streitwert einer Klage auf Erlaubnis zur Aufnahme der Lebensgefährtin

§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG; § 3 ZPO Leitsatz Der Streitwert einer Klage auf Erlaubnis zur Aufnahme einer Lebensgefährtin in die Mietwohnung bestimmt sich nicht – ähnlich dem Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis – nach dem einfachen bzw. dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Untermiete, sondern nach dem einfachen bzw. dreieinhalbfachen Jahresbetra...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / a) Mangelnde Erfolgsaussicht der Klage

Rz. 15 Gem. § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Arbeitgeber von der Weiterbeschäftigung entbunden werden, wenn die Kündigungsschutzklage keine Aussicht auf Erfolg bietet. Dies ist der Fall, wenn sie offensichtlich oder mit ganz erheblicher Wahrscheinlichkeit abgewiesen werden wird. Die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Das Arbeitsgericht prüft nicht nur ...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / III. Klage

Rz. 9 § 17 TzBfG gilt infolge der Verweisung in § 21 TzBfG auch für auflösend bedingte Arbeitsverträge. Um nicht die Beendigung des Arbeitsvertrags durch Eintritt einer vereinbarten auflösenden Bedingung eintreten zu lassen, muss daher innerhalb der Drei-Wochen-Frist Klage erhoben werden.[11] Die dreiwöchige Klagefrist nach §§ 21, 17 S. 1 TzBfG beginnt bei Bedingungskontrollk...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 3. Nachträgliche Zulassung der Klage (§ 5 KSchG)

Rz. 52 Nach den dargestellten Grundsätzen ist der Anspruch mit Verstreichenlassen der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG aufschiebend bedingt entstanden. Wie das Schicksal des Anspruchs sich entscheidet, wenn der Arbeitnehmer nach Verstreichenlassen der Klagefrist die Möglichkeit des § 5 KSchG wählt, ist streitig. Nach einer Ansicht soll der Anspruch des Arbeitnehmers "entfalle...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / I. Klage auf Bruttoentgelt

Rz. 2 Der Entgeltanspruch für den Zeitraum ab Ausspruch der Kündigung ergibt sich i.d.R. aus den §§ 611, 615 S. 1 BGB i.V.m. §§ 293 ff. BGB, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat, obwohl der Arbeitnehmer leistungsfähig und leistungsbereit war und das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / III. Klage gegen Sperrzeit

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Klage gegen Sperrzeit _________________________ Rechtsanwälte An das Sozialgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage des Herrn _________________________, _________________________ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ Rechtsanwälte, __________...mehr

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AGS 04/2024, Streitwert ein... / Leitsatz

Der Streitwert einer Klage auf Erlaubnis zur Aufnahme einer Lebensgefährtin in die Mietwohnung bestimmt sich nicht – ähnlich dem Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis – nach dem einfachen bzw. dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Untermiete, sondern nach dem einfachen bzw. dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Beteiligung an d...mehr

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AGS 04/2024, Streitwert ein... / I. Sachverhalt

Nach durchgeführtem PKH-Prüfungsverfahren hatte der von der beschwerdeführenden Prozessbevollmächtigten vertretene Kläger mit der erhobenen Klage die Erteilung einer Zustimmung zur Aufnahme seiner Lebensgefährtin in die von ihm bewohnte Wohnung sowie die Beseitigung von Mängeln im Rahmen eines Mietverhältnisses verlangt. Der monatliche Bruttomietzins beträgt 470,00 EUR. Die ...mehr

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AGS 04/2024, Streitwert ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das LG stellt klar, dass bei der Bemessung des Streitwerts für eine Klage auf Erlaubnis der Aufnahme einer Lebensgefährtin nicht die – im Detail – streitigen Grundsätze für die Streitbemessung einer Klage auf Erlaubnis zur Untervermietung herangezogen können. Dort wird vertreten, dass sich der Streitwert für die Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis nach dem 3,5fachen...mehr

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AGS 04/2024, Streitwert ein... / III. Zulassung der weiteren Beschwerde

Die weitere Beschwerde ist zuzulassen (§ 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG), da die Frage einer Streitwertbemessung einer Klage auf Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung an eine Lebensgefährtin, soweit ersichtlich, obergerichtlich noch nicht entschieden ist und außerdem, soweit sie für entsprechend anwendbar gehalten wird, die Streitwertbemessung einer Klage auf Zusti...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter Klagen

A. Einführung Rz. 1 § 7 KSchG erfasst dabei alle Unwirksamkeitsgründe. Ausnahmen sind die formnichtige Kündigung und die Kündigung durch einen vollmachtlosen Vertreter, die auch nicht nachträglich genehmigt wurde: Diese Unwirksamkeitsgründe werden von § 4 S. 1 KSchG nicht erfasst und damit auch nicht von § 5 KSchG.[1] Rz. 2 Auch im Rahmen des sog. gesetzlichen Abfindungsanspru...mehr

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AGS 04/2024, Streitwert ein... / II. Die Wertfestsetzung

1. Der Gesamtwert Der Streitwert beträgt gem. § 39 Abs. 1 GKG insgesamt 5.974,00 EUR und ist zusammengesetzt aus dem Wert der Zustimmungsklage von 4.000,00 EUR und dem Wert der Mängelbeseitigungsklage über 1.974,00 EUR. 2. Wert der Klage auf Erlaubnis der Aufnahme der Lebensgefährtin Maßgebend für die Bemessung des Wertes der Klage auf Erlaubnis der Aufnahme der Lebensgefährtin...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / III. Andere Klagen als die Feststellungsklage nach § 4 KSchG

Rz. 22 Klagt der Arbeitnehmer auf Abfindungszahlung gem. §§ 9, 10 KSchG, beinhaltet dieser Klageantrag außer dem Auflösungsantrag auch den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.[23] Allerdings muss auch hier die dreiwöchige Klagefrist gewahrt sein. Ist sie nicht gewahrt, muss die Fiktionswirkung des § 7 KSchG eingreifen. Rz. 23 Klagt der Arbeitnehmer auf Loh...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / II. Zulässigkeit des Antrags

Rz. 43 Der Antrag ist zulässig, wenn die Klage auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung erhoben ist, ferner die Antragsfrist gewahrt ist und innerhalb der Antragsfrist der Antrag begründet worden ist und die Mittel der Glaubhaftmachung bezeichnet sind. Fehlt es an einem dieser Erfordernisse, ist der Antrag durch Urteil als unzulässig abzuweisen.mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / I. Zuständigkeit

Rz. 42 Nach dem bis zum 31.3.2008 geltenden § 5 Abs. 4 KSchG hatte das Arbeitsgericht über den Antrag gesondert durch Beschluss zu entscheiden.[88] Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen. Daher war es unzulässig, über eine verspätete Klage und einen hierzu gestellten Zulassungsantrag zusammen im Urteil zu entscheiden.[89] Wurde also über die Zulassung im ...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / I. Verspätete Klageerhebung

Rz. 10 Die nachträgliche Zulassung setzt voraus, dass die Klage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben worden ist. Ist der Zeitpunkt des Kündigungszugangs streitig, so ist nach hier vertretener Auffassung darüber zunächst Beweis zu erheben. Erst wenn das Arbeitsgericht nach einer entsprechenden Beweisaufnahme zum Ergebnis gekommen ist, dass die Kündigungsschutzklage a...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / II. Inhalt des Antrags

Rz. 30 Gem. § 5 Abs. 2 S. 1 KSchG ist mit dem Antrag die Klageerhebung zu verbinden. Ist die Klage bereits eingereicht, so ist auf sie im Antrag Bezug zu nehmen. Die Klageerhebung kann aber auch noch nach Antragseinreichung nachgeholt werden, wenn dies innerhalb der Zwei-Wochen-Frist geschieht.[71] Rz. 31 Nach § 5 Abs. 2 S. 2 KSchG muss der Antrag ferner die Angabe der die na...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / IV. Antragsfrist

Rz. 36 Der Antrag auf nachträgliche Zulassung ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig (§ 5 Abs. 3 S. 1 KSchG). Gem. § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG kann er nach Ablauf von sechs Monaten, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, nicht mehr gestellt werden. Die Frist des § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG gilt allerdings nicht absolut. Ist das Versäumen der Frist...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / C. Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung

I. Verspätete Klageerhebung Rz. 10 Die nachträgliche Zulassung setzt voraus, dass die Klage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben worden ist. Ist der Zeitpunkt des Kündigungszugangs streitig, so ist nach hier vertretener Auffassung darüber zunächst Beweis zu erheben. Erst wenn das Arbeitsgericht nach einer entsprechenden Beweisaufnahme zum Ergebnis gekommen ist, dass ...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / A. Einführung

Rz. 1 § 7 KSchG erfasst dabei alle Unwirksamkeitsgründe. Ausnahmen sind die formnichtige Kündigung und die Kündigung durch einen vollmachtlosen Vertreter, die auch nicht nachträglich genehmigt wurde: Diese Unwirksamkeitsgründe werden von § 4 S. 1 KSchG nicht erfasst und damit auch nicht von § 5 KSchG.[1] Rz. 2 Auch im Rahmen des sog. gesetzlichen Abfindungsanspruchs bei betri...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 8. Krankheit

Rz. 21 Krankheit kann nur dann die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage rechtfertigen, wenn die Erkrankung die rechtzeitige Klageerhebung objektiv unmöglich gemacht hat.[50] Solange die Krankheit nicht die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt, kann der Arbeitnehmer seine Rechte auch dadurch ausreichend wahrnehmen, indem er Angehörige oder Bekannte mit der Klage...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / I. Form des Antrags

Rz. 29 Die nachträgliche Zulassung setzt gem. § 5 Abs. 1 S. 1 letzter Hs. KSchG einen Antrag auf nachträgliche Zulassung voraus. An die Form des Antrags werden keine hohen Anforderungen gestellt. Es muss aber deutlich werden, dass die Zulassung einer verspäteten Klage erstrebt wird. Die verspätete Klageerhebung allein beinhaltet keinen Zulassungsantrag. Es muss der Wille für...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 3. Arbeitsgericht

Rz. 15 Der Arbeitnehmer darf darauf vertrauen, dass das Arbeitsgericht über einen Nachtbriefkasten verfügt, der den Zeitpunkt des Klageeinwurfs dokumentiert.[28] Ist ein Nachtbriefkasten indessen nicht vorhanden und wirft der Arbeitnehmer die Klageschrift am letzten Tag der Klagefrist in den regulären Briefkasten des Gerichts ein, ist die Klage rechtzeitig eingereicht.[29] E...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 11. Vergleichsverhandlungen

Rz. 28 Schweben zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vergleichsverhandlungen, wird die dreiwöchige Klagefrist weder gehemmt noch unterbrochen. Der Arbeitnehmer muss fristgerecht Feststellungsklage erheben.[67] Hat indessen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Hinweis auf die schwebenden Vergleichsverhandlungen veranlasst, vorerst von einer Klageerhebung abzusehen, wird di...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 4. Ausländische Arbeitnehmer

Rz. 16 Den Arbeitgeber trifft auch gegenüber einem ausländischen Arbeitnehmer keine Pflicht, auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Klagefrist hinzuweisen.[32] Die Unkenntnis des Arbeitnehmers von der dreiwöchigen Klagefrist führt nicht zur nachträglichen Zulassung, weil heute jeder Arbeitnehmer die Grundzüge des Kündigungsschutzrechtes kennen muss oder sich diese Kenntnis...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 1. Abwarten

Rz. 13 Der Arbeitnehmer kann mit der Klageerhebung bis zum letzten Augenblick warten. Dann trägt er aber auch das Risiko, dass eine rechtzeitige Klageerhebung nicht mehr gelingt.[17] Die nachträgliche Zulassung der Klage ist nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer die Entscheidung der Rechtsschutzversicherung oder die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abwartet und dadur...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / V. Fristberechnung

Rz. 39 Der Tag, an dem das Hindernis für die Klageerhebung entfällt, wird nicht mitgerechnet. Es gelten insoweit die allgemeinen Vorschriften, §§ 187 ff. BGB. Fällt das Ende der Antragsfrist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, läuft die Antragsfrist erst am darauf folgenden Werktag ab, § 193 BGB.[84]mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / D. Antrag auf nachträgliche Zulassung

I. Form des Antrags Rz. 29 Die nachträgliche Zulassung setzt gem. § 5 Abs. 1 S. 1 letzter Hs. KSchG einen Antrag auf nachträgliche Zulassung voraus. An die Form des Antrags werden keine hohen Anforderungen gestellt. Es muss aber deutlich werden, dass die Zulassung einer verspäteten Klage erstrebt wird. Die verspätete Klageerhebung allein beinhaltet keinen Zulassungsantrag. Es...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / Literaturtipps

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / E. Entscheidung über den Antrag

I. Zuständigkeit Rz. 42 Nach dem bis zum 31.3.2008 geltenden § 5 Abs. 4 KSchG hatte das Arbeitsgericht über den Antrag gesondert durch Beschluss zu entscheiden.[88] Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen. Daher war es unzulässig, über eine verspätete Klage und einen hierzu gestellten Zulassungsantrag zusammen im Urteil zu entscheiden.[89] Wurde also über d...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / III. Einzelfälle zur Versäumung der Klagefrist

1. Abwarten Rz. 13 Der Arbeitnehmer kann mit der Klageerhebung bis zum letzten Augenblick warten. Dann trägt er aber auch das Risiko, dass eine rechtzeitige Klageerhebung nicht mehr gelingt.[17] Die nachträgliche Zulassung der Klage ist nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer die Entscheidung der Rechtsschutzversicherung oder die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abwarte...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 9. Ortsabwesenheit des Arbeitnehmers

Rz. 23 Zum Problemkreis des Zugangs der Kündigung gegenüber einem Abwesenden vgl. zunächst § 1 in diesem Handbuch. Gem. § 130 Abs. 1 BGB wird eine Willenserklärung (Kündigung), die einem Abwesenden gegenüber abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm zugeht. Die Kündigungserklärung ist in dem Zeitpunkt zugegangen, indem sie so in den Machtbereich des Empfängers...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / III. Begründungsfrist

Rz. 33 Die Begründung des Antrags und die Angabe der Mittel der Glaubhaftmachung können auch noch nach dem Antrag nachgeholt werden, soweit dies innerhalb der Zwei-Wochen-Frist (§ 5 Abs. 3 S. 1 KSchG) geschieht. Es reicht also aus, dass der Antrag nebst Begründung und Angabe der Mittel der Glaubhaftmachung am Ende der Antragsfrist vorliegen.[73] Nach Ablauf der Frist vorgetr...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / VI. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 40 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Zwei-Wochen-Frist wie auch bei Versäumung der Sechs-Monats-Frist ist ausgeschlossen.[85] Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist nach § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG gibt es keine prozessuale Möglichkeit mehr (zur Ausnahme vgl. Rdn 36), die Folgen einer unterlassenen Feststellungsklage – und dies bezieht sich nun auf alle...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / B. Normzweck

Rz. 6 Erhebt der Arbeitnehmer gegen eine schriftliche Kündigung des Arbeitgebers innerhalb der zur Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen einheitlichen Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG keine Kündigungsschutzklage, tritt die Wirkung des § 7 KSchG ein; danach gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, wenn die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht r...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 5. Auskunftseinholung/falsche Auskunft

Rz. 17 Holt der Arbeitnehmer bei einer zuverlässigen Stelle Auskunft über die Klagefrist oder über die Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorgehen zu können, ein, und wird ihm falsche Auskunft erteilt, führt dies zur nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage.[36] Der Arbeitnehmer muss gegenüber der um Auskunft ersuchten Stelle sein Anliegen konkret deutlich machen....mehr