Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.3 Rücklage für Zeitwertbewertung

Rz. 75 Die Rücklage für Zeitwertbewertung schließt sowohl die erfolgsneutralen Bewertungsergebnisse aus der Zeitwertbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9. Kapitel 4.1.2A als auch die ebenfalls erfolgsneutral erfassten Bewertungsergebnisse aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges ein. Gleiches gilt bei A...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.2 Buchung von Originalwerten

Rz. 28 Bei der Buchung von Originalwerten ist in einem 1. Schritt der Kreis der jeweils nach HGB und IFRS ausschließlich zu buchenden Konten exakt festzulegen. Der Kreis der ausschließlich zu buchenden Konten muss auch sämtliche potenzielle Gegenkonten bei Buchung auf einem dieser Konten einschließen (empfehlenswert: Abgrenzung bestimmter Kontenbereiche, z. B. immaterielles ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1.2 Originäre Buchführung nach IFRS

Rz. 23 Sofern IFRS als originäres Buchführungssystem gewählt wird, erfolgt auf IFRS-Konten die Primärdatenerfassung für die Finanzbuchhaltung. In einem 2. Bewertungsbereich findet die Überleitung zu der den HGB-Vorschriften entsprechenden Buchführung statt, welche die Aufstellung des HGB-Jahresabschlusses gestattet. Im internationalen Konzern liegt die Verantwortung für die ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.3 Modifizierte Differenzbuchungen

Rz. 30 Die Differenzen zwischen den Konteninhalten des 1. Rechnungslegungssystems (z. B. HGB) und denjenigen des 2. Rechnungslegungssystems (z. B. IFRS) werden über die Konten des 2. Bewertungsbereichs abgebildet. Auf diesen Konten finden zunächst die Stornierungen der – im 2. Rechnungslegungssystem – abweichenden Buchungen des 1. Rechnungslegungssystems sowie anschließend d...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.2 Neubewertungsrücklage

Rz. 72 Nach IAS 16.31 sowie 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen das Wahlrecht, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des immateriellen Vermögens im Falle eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder erfolgsneutral zum Neubewertungsbetrag anzusetzen.[1] Darüber hinaus kann die Neube...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.3.1 Kontenklasse

Rz. 39 Der 2. bzw. 3. Bewertungsbereich (bei Einbeziehung der Steuerbilanz) lässt sich entweder durch eine bzw. 2 separate Kontenklasse(n) oder einen eigenen Buchungskreis systemtechnisch umsetzen. Rz. 40 Das Anlegen einer eigenen Kontenklasse zur Abbildung des 2. bzw. 3. Bewertungsbereichs setzt zumindest eine freie Kontenklasse im bisherigen (landesrechtlichen) Buchführungs...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.7 Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung

Rz. 113 Nach IAS 7.31 und 7.35 sind Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen, Dividenden und Ertragsteuern jeweils gesondert anzugeben.[1] Bei buchhalterischer Abbildung dieser Anforderung müssen Konten zur Herausfilterung der zahlungswirksamen Zinsen, Dividenden und Steuern (sowohl Auszahlungen als auch Einzahlungen) eingerichtet werden. Eine 2. Möglichkeit zur Generie...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.3.2 Buchungskreis

Rz. 42 Sofern im Ausgangszustand nach HGB keine freie Kontenklasse vorhanden ist, hat das Unternehmen für die Überleitung zwischen HGB und IFRS i. d. R. einen eigenen Buchungskreis einzurichten. Die Buchungen des originären Buchführungssystems nach lokalem Recht oder IFRS erfolgen im 1.Buchungskreis. Die Überleitungsbuchungen zwischen dem originären und dem derivativen Buchf...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.3 Abgegrenzte Verbindlichkeiten

Rz. 66 Nach IAS 37.11 erfolgt der Ausweis weitgehend sicherer Verpflichtungen, die auf bereits vollzogenen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen der Vergangenheit basieren (so genannte Verbindlichkeits-Rückstellungen) unter den Verbindlichkeiten als "accruals" oder "abgegrenzte Verbindlichkeiten"[1]. Beispiele hierfür sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen, aus nich...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.2 Bilanzielle Steuereffekte

Rz. 91 IAS 12 enthält hinsichtlich der IFRS-Bilanz 2 zentrale Offenlegungsvorschriften: Untergliederung der (aktiven und passiven) temporären Differenzen sowie der aktivierten steuerlichen Verlustvorträge nach Sachverhalten gemäß IAS 12.81 g) (i), Angabe der unmittelbar gegen das Eigenkapital (IAS 12.81 a) und der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Steuereffekte (IAS 12.81 ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.4 Überleitung auf die Steuerbilanz

Rz. 32 Neben der Überleitung zwischen IFRS- und HGB-Jahresabschluss ist weiterhin eine Entscheidung über die Art der Ableitung der Steuerbilanz zu treffen. Aufgrund der generellen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] kann – ungeachtet der spätestens mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zu beobachtenden verstärkten Auflösung des engen Zusammenhangs zw...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.1 Reine Differenzbuchungen

Rz. 25 Die erste Möglichkeit der Überleitung zwischen IFRS und Landesrecht besteht in der Überleitung mittels reiner Differenzbuchungen. Im 1. Bewertungsbereich wird die Buchführung nach den Regeln des HGB (oder IFRS) vollständig abgewickelt. In einem 2. Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen IFRS und HGB (bzw. zwischen HGB und IFRS). Das Auslesen der...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.1 Anlagenspiegel

Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separat von den übrigen Anlagenzugängen darzustellen. Dagegen müssen die Abgäng...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.4 Leasingverhältnisse

Rz. 51 IFRS 16 schreibt für die Bilanzierung der Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer im Grundsatz die Anwendung eines einheitlichen Leasingbilanzierungsmodells (single lessee accounting model) vor. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung eines Leasingverhältnisses bildet der Leasingnehmer dieses durch die Aufnahme eines Nutzungsrechts (sog. Right-of-use-Asset bzw. RoU-Ass...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags

Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern (aus tem...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.2 Sonstige Rückstellungen

Rz. 65 IAS 37.84 schreibt die Offenlegung der Rückstellungsentwicklung vor. Zusätzlich zur üblichen Darstellung der Rückstellungsentwicklung in der deutschen Rechnungslegung sind die Zuführung aufgrund der Aufzinsung der Rückstellungen im Zeitablauf sowie die Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes gesondert darzustellen. Aufgrund der Regelung des § 277 Abs. 5 Satz 1 H...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.3 Sonstiges Gesamtergebnis

Rz. 111 Die nach IAS 1.90 und 1.92 für das sonstige Gesamtergebnis vorgeschriebenen Angabepflichten lassen sich problemlos durch Erweiterung des entsprechenden IFRS-Kontenplans umsetzen. Beispielsweise sind für die Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges (effektiver Teil) folgende Aufgliederungen im sonstigen Gesamtergebnis vorzunehmen:[1] in der Berichtsperiode entstehende ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 5.2 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 129 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe treten als Bestandteil des Eigenkapitals nur in Konzernabschlüssen auf, sofern eine Umrechnung der ausländischen Abschlüsse, welche in der funktionalen Währung aufgestellt werden, in eine andere (Konzern-)Berichtswährung erfolgt.[1] Die im Eigenkapital ausgewiesenen Währ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.2 Ermittlung des Informationsbedarfs

Rz. 6 Bei zahlreichen in der Phase 1 identifizierten zwingenden und möglichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden wird das Unternehmen feststellen, dass man zur Quantifizierung der Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede eine Vielzahl von Informationen (in der 1. Phase primär quantitative Informationen) benötigt, die nur teilweise durch das auf einer HGB-Finanzbuchh...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.4 Erhebung des laufenden Informationsbedarfs

Rz. 16 Informationen zur laufenden Generierung von IFRS-Abschlüssen lassen sich – in Abhängigkeit von der Art der offenzulegenden Information (aktuelle vs. hypothetische oder künftige Information sowie quantitative vs. qualitative Information) – auf folgende Arten gewinnen: Kontenplan Kontenauswertung Prognosen Simulationsrechnung statistische Aufzeichnungen/sonstige Erhebungen. ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.3 Komponenten der steuerlichen Überleitungsrechnung

Rz. 94 Nach IAS 12.81 c) ist die Relation zwischen dem Steueraufwand bzw. -ertrag und dem IFRS-Periodenergebnis in Form einer Überleitungsrechnung (Abstimmung von Absolutbeträgen oder Steuersätzen) zu erörtern. Die Struktur der steuerlichen Überleitungsrechnung hat sich an sämtlichen möglichen Abweichungen zwischen dem theoretisch zu erwartenden Steueraufwand bzw. -ertrag, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen

An Mahngebühren wurden dem Schuldner 10 EUR in Rechnung gestellt, Verzugszinsen wurden i. H. v. 356,94 EUR bezahlt. Die zugrunde liegende Forderung betrug 50.000 EUR. Bei Zahlung der Beträge seitens des Schuldners wird wie folgt gebucht.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen

Leitsatz Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung des Entgelts im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vor, wenn die Wertstellung (Valutierung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 20 UStG, Art. 66 Abs. 1 Buchst. b EGRL 112/2006 (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.8 Fälligkeit der Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten

Rz. 12 Der mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingefügte Abs. 2a regelt eine besondere Fälligkeit der Beiträge für die geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten. Zur Verwaltungsvereinfachung sollen bei Verwendung des Haushaltsschecks die Beiträge von den Privathaushalten nur einmal halbjährlich erhoben werden. Mit Rücksicht auf...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 6 Haftungsverhältnisse im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 41 Unternehmen, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ein Jahresabschluss-Modul ("GAAP-Modul").[2] Jedes b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.4 Lohnzahlung durch Dritte

Rz. 9 Auch Lohnzahlungen durch Dritte gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Zahlungen eines Dritten gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen des Dienstverhältnisses üblicherweise und für eine Arbeitsleistung gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat diese Bezüge zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung übernimmt im Wesentlichen den Inhalt von § 240 der Abgabenordnung . Die Vorschrift über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Beiträgen (vgl. § 76) ist auch bei der Verhängung des Säunmiszuschlages anzuwenden. Der Zahlungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (vgl. § ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.3 Fälligkeit der Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats

Rz. 16 Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind nach § 23 Abs. 1 Satz 2 spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig. An diesem drittletzten Bankarbeitstag des Monats müssen die Krankenkassen über die Beiträge verfügen können. Wenn dieser Fälligkeitstag nicht eingehalten wird, hat die Krankenkasse vom er...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1 Säumniszuschläge bei Zahlungsverzug

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen, nach denen ein Säumniszuschlag zu erheben ist. Praxis-Beispiel Am Fälligkeitstag sind Beiträge i. H. v. 170,00 EUR noch nicht gezahlt. Von dem auf 150,00 EUR abgerundeten Betrag sind dann die Säumniszuschläge i. H. v. 1 % = 1,50 EUR zu erheben. Die Erhebung der Säumniszuschläge setzt keine Zahlungsaufforderung voraus. Für die Überwachung...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.2 GmbH in Gründung

Mit dem notariellen Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine sog. GmbH in Gründung. Diese Gesellschaft wird auch Vor-GmbH oder Gründungs-GmbH bzw. GmbH in Gründung (GmbH i.G.) genannt. Die GmbH in Gründung ist das notwendige Durchgangsstadium auf dem Weg zur GmbH. Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Einzahlung der Stammeinlagen erfolgt ...mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 11.2 Eigenes Konto in den Aufzeichnungen ist Pflicht

Getrennt von den übrigen Aufwendungen aufzeichnen bedeutet, dass innerhalb der Buchführung ein eigenes Konto bzw. im Journal eine eigene Spalte verwendet werden muss. Einzelne Fehlbuchungen, wie sie in der Praxis nicht auszuschließen sind, sind unschädlich. Ermittelt ein Einnahmen-Überschuss-Rechner seinen Gewinn mit einer einfachen Belegsammlung, muss der Unternehmer die Bew...mehr

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Jahresabschluss, Forderungs... / 3 Abweichen vom Zu- und Abflussprinzip

Wird bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Forderungskonten gebucht, wird vom Zu- und Abflussprinzip abgewichen, d. h., die Einnahmen und die Erlöse sind nicht identisch. Deshalb müssen die Erlöse um die Beträge, die im Forderungsanfangsbestand enthalten sind, korrigiert werden. Soll-Versteuerung Hans Groß, der seinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ...mehr

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Jahresabschluss, Forderungs... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ist-Versteuerung

Hans Groß ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Aus dem Jahr 01 übernimmt er eine Forderung gegen Kunde Klein (Konto 13200) in Höhe von 5.950 EUR nach 02. In 02 wird eine Forderung gegen Müller (Konto 13201) in Höhe von 238 EUR gebucht. Es werden beide Forderungen in 02 bezahlt. Buchungsvorschlag: Anfangsbestandmehr

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Jahresabschluss, Gewinn- un... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Verlust einer OHG – Eröffnungsbilanz

Hans Groß, Wolfgang Müller und Karl Klein sind die Gesellschafter der X-OHG. Diese hat einen Verlust i. H. v. 50.000 EUR erwirtschaftet. Von diesem Verlust entfallen auf Hans Groß 30.000 EUR, auf Wolfgang Müller 15.000 EUR und auf Karl Klein 5.000 EUR. Die jeweiligen Eröffnungsbilanzwerte sind schon vorgetragen. Buchungsvorschlag: Verlustanteil Hans Großmehr

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Rückstellung, Wartungsrücks... / 4 Alternative Sachverhaltsgestaltung: Monatliche Zahlung von Wartungsbeiträgen

Die alternative Fallgestaltung, dass der Leasingnehmer die Wartungsrücklagen-Beiträge monatlich (oder jährlich) an den Leasinggeber zahlt – anstatt auf die Zahlung zu verzichten und stattdessen die Bürgschaft in Anspruch zu nehmen –, wurde in dem Urteil des FG Düsseldorf Urteil vom 21.04.2015,[1] das dem BFH Urteil vom 9.11.2016 vorausgeht, gewürdigt. In diesem Fall zahlt der...mehr

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Büroreinigung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Reinigungsfirma reinigt Büroräume

Bauunternehmer Hans Groß hat die Firma Blitzblank (Kreditorenkonto 78888) mit der Reinigung seiner Büroräume beauftragt. Die monatlichen Aufwendungen betragen 750,00 EUR zzgl. 142,50 EUR USt. Buchungsvorschlag:mehr

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Jahresabschluss, Gewinn- un... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung des Verlustanteils des Gesellschafters erfolgt auf das Konto "Anteil für Konto 0880-89/2010-19 Vollhafter" 9580 (SKR 03) bzw. 9510 (SKR 0...mehr

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Geschäftsraummiete / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Überweisung der Miete für die Geschäftsräume

Einzelhändler Hans Groß betreibt sein Geschäft in gemieteten Räumlichkeiten. An Miete überweist er seinem Vermieter monatlich 600 EUR zzgl. 114 EUR Umsatzsteuer. Buchungsvorschlag: Praxis...mehr

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Rückstellung, Wartungsrücks... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Wartungsrückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen

Die A-GmbH betreibt eine Flugzeug-Vermietung. Im Rahmen dessen hat sie ab dem 1.1.01 diverse Flugzeuge von der B-GmbH (Leasinggeber) geleast. Nach dem Leasingvertrag ist die A-GmbH zur Instandhaltung der geleasten Flugzeuge verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht insbesondere darin, die Flugzeuge nach Ablauf eines im jeweiligen Wartungsprogramm festgelegten Intervalls im E...mehr

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Geschäftsraummiete / 9.1.2 Mietzahlung im neuen für das alte Jahr

Wird die Dezembermiete erst im Januar des Folgejahres beglichen, handelt es sich um Aufwendungen, die das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen. Die Aufwendungen sind als sonstige Verbindlichkeiten zu passivieren. Eine sonstige Verbindlichkeit ist dann zu passivieren, wenn es sich um Aufwand handelt, der wirtschaftlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen ist, aber die ...mehr

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Geschäftsraummiete / 7 Kalkulatorische Mietkosten

Kalkulatorische Kosten haben keinen Geldabgang zur Folge. Deshalb sind kalkulatorische Mietaufwendungen nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung zu ersehen. Weil diese Kosten kein Aufwand im eigentlichen Sinne sind, werden sie als kalkulatorische Mietkosten bezeichnet. Beim Eigentümer eines Betriebsgebäudes würde der Gegenwert der Wertminderung des Gebäudes und der Nutzung d...mehr

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Geschäftsraummiete / 8 Kautionsvereinbarung treffen

Vermieter einer Gewerbeimmobilie sollten keinesfalls auf die Vereinbarung einer Kaution verzichten. Hinsichtlich der Höhe besteht keine Beschränkung auf maximal 3 Kaltmieten wie im Wohnraummietrecht. Die Höhe der Kaution ist vielmehr frei vereinbar. Die Vereinbarung einer höheren Kaution als 3 Kaltmieten ist anzuraten, da 3 Monatsmieten bei Geschäftsräumen zur Beseitigung etw...mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufteilung der Bewirtungskosten bei Einladung zu Geschäftsjubiläum

Anlässlich des 25-jährigen Geschäftsjubiläums lädt Herr Huber seine Arbeitnehmer und seine Geschäftsfreunde zu einer Jubiläumsfeier ein. An der Feier nehmen insgesamt 36 Personen teil, und zwar Herr Huber und seine Ehefrau, 16 Arbeitnehmer und 18 Geschäftsfreunde. Die Bewirtungskosten betragen 3.240 EUR zuzüglich 615,60 EUR Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer darf insgesamt zu 100 % a...mehr

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Geschäftsraummiete / 9.1.1 Mietzahlung im alten für das neue Jahr

Wird die Januarmiete bereits im Vorjahr ausgeglichen, handelt es sich um Aufwendungen, die nicht das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen. Sie dürfen daher den Gewinn nicht mindern, stellen also keine Betriebsausgaben des abgelaufenen Wirtschaftsjahres dar. Die Aufwendungen sind daher als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren. Geht die verfrühte Mietzahlung bei einem bil...mehr

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Geschäftsraummiete / 9.2 Besonderheiten bei Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung

Da es sich bei langfristigen Mietaufwendungen und Mieterträgen um eine regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtung in zumeist gleichbleibender Höhe handelt, greift für Einnahmen-Überschussrechner die Sonderregelung des § 11 EStG. Entgegen dem sonst für die Einnahmen-Überschussrechnung geltenden Ansatz der Betriebseinnahmen und -ausgaben nach Zufluss-Abfluss, sind regelmä...mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 9.4 Bewirtung während einer Geschäftsreise des Unternehmers getrennt buchen

Wenn der Unternehmer während einer Geschäftsreise auch Geschäftsfreunde bewirtet, müssen die Bewirtungskosten getrennt von den Kosten der Geschäftsreise behandelt werden. Der Unternehmer zieht die Bewirtungskosten i. H. v. 70 % als Betriebsausgaben ab. Zusätzlich kann er die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand ungekürzt geltend machen. Praxis-Beispiel Unternehmer bewirtet ...mehr

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Büroreinigung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Aufwendungen für eine Reinigungsfirma und für Reinigungsmittel buchen Sie auf das Konto "Reinigung" 4250 (SKR 03) bzw. 6330 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt ...mehr

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Jahresabschluss, Forderungs... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Ist-Versteuerung kann der Eröffnungsbestand des Kontos "Umsatzsteuer nicht fällig 19 %" 1766 (SKR 03) ...mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bewirtungskosten können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn ein betrieblicher Anlass für die Bew...mehr