Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Rechtmäßigkeit der erbrachten Leistung

Rz. 609 Voraussetzung für den Kostenersatz durch den Erben ist, dass die Sozialleistungen dem Hilfeempfänger rechtmäßig bewilligt wurden.[995] Die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Kostenersatzpflicht des Erben.[996] Dabei kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit nur darauf an, ob die dem Erblasser gewährten Leistung...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Verfassungsgemäß?

Rz. 584 Verfassungsrechtlich ist die Einführung einer solchen Kostenersatznorm dem Grunde nach nicht zu beanstanden, da die Erbrechtsgarantie nicht das (unbedingte) Recht gewährleistet, den Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen.[963] Allerdings ist fraglich, ob sich angesichts der Abschaffung der Erbenhaftung in § 35 SGB II, der Ausnahmen zur ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Wer ist Erbe der leistungsberechtigten Person?

Rz. 595 Der Begriff des Erben in § 102 SGB XII ist der Begriff des BGB (§§ 1922 ff. BGB); es kann sich sowohl um den gesetzlichen als auch um den gewillkürten Erben handeln. Es kann auch eine Mehrheit von Erben sein, die dann als Gesamtschuldner nach § 2058 BGB i.V.m. § 412 BGB haften.[979] So können z.B. Nacherben mit unmittelbaren eigenen Erben eines Vorerben zusammentreff...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ee) Schuldhaftes Verhalten

Rz. 565 Das beanstandete Verhalten muss zusätzlich schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig sein. Es reicht also allenfalls ein Verhalten aus, das die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen hat und damit etwas missachtet wurde, was eigentlich jedem hätte einleuchten müssen. Schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig i.S.v. § 103 ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Verwertung – ganz oder gar nicht?

Rz. 361 Wenn die Entscheidung für eine Härte gefallen ist, dann führt dies nicht zwingend zur vollständigen Freistellung des Vermögens von seiner Einsatz- oder Verwertungspflicht. § 90 Abs. 3 SGB XII steht unter dem Vorbehalt "soweit" der Einsatz oder die Verwertung eine Härte bedeuten würde.[623] Das BVerwG hat in diesem Vorbehalt auch die Möglichkeit gesehen, schon im Rahm...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / A. Einleitung

Rz. 1 Hinweis Ab 1.1.2023 tritt ein neues Betreuungsrecht in Kraft! Auf wichtige Neuregelungen wird nachfolgend hingewiesen. Durch eine gesetzliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) entstehen Kosten (Gebühren und Auslagen, z.B.:mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / C. Betreuerkosten und Forderungsübergang – § 1836e BGB (§ 1880 BGB n.F.)

Rz. 14 Von den Gerichtskosten sind die Vergütung und der Aufwendungsersatz des Betreuers zu unterscheiden. Rz. 15 Eine nicht berufsmäßig geführte Betreuung wird grundsätzlich unentgeltlich geführt. Wenn das Vermögen des Betreuten und der Umfang oder die Schwierigkeit der Betreuung es rechtfertigen, kann das Betreuungsgericht nach § 1836 Abs. 2 BGB (§ 1876 BGB n.F.) eine angem...mehr

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zfs 09/2021, Anspruch eines... / 2 Aus den Gründen:

… "Die Beschwerde des Beteiligten gegen den angefochtenen Beschluss, mit dem es das Landgericht abgelehnt hat, festzustellen, dass die Klägerin die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen hat, ist nach § 4 Abs. 3 JVEG zulässig. Sie war gemäß § 4 Abs. 7 JVEG durch den Einzelrichter zu entscheiden." Die Beschwerde kann jedoch in der Sache keinen Erfolg haben. Das ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Sich Bedürftigmachen durch Verzicht auf eine bereits angefallene Erbschaft/einen entstandenen Pflichtteilsanspruch/Sonstiges

Rz. 523 Fallbeispiel 39: Der Verzicht auf die bereits angefallene Erbschaft S und seine fünf Geschwister sind Erben ihrer Tante zu gleichen Teilen geworden. S bezieht seit zehn Jahren Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII. Die Geschwister raten zur Ausschlagung bzw. zum Verzicht auf den Erbteil. Sie wollen mit ihm einen Vertrag schließen, in dem sie sich verpflichten, ihm Le...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 126 Neben den Erblasserschulden und den Erbfallschulden sind vom erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb die sonstigen Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG abzugsfähig. Dabei handelt es sich ummehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Schuldentilgung statt Unterhaltssicherung?

Rz. 107 Im SGB VIII reduzieren Schulden das Einkommen und reduziertes Einkommen führt zu einem niedrigeren Kostenbeitrag. Im BAföG reduzieren Schulden das Vermögen. Reduziertes Vermögen führt zu einem niedrigeren anrechenbaren Vermögen, das anteilig zu verteilen ist. Auf Fragen des Verbrauchs der zugeflossenen Mittel aus Erbfall und Schenkung kommt es nicht an. Das ist in de...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wirksamkeitsbremse für Testamente bei bedürftigen Ehegatten

Rz. 271 Die Gestaltung einer nicht befreiten Vorerbschaft/Nacherbschaft entzieht dem Vorerben die Substanz des Nachlasses. Diese steht dem Nacherben zu. Mit einer gestaffelten Nacherbschaft kann man so versuchen, die Nachlasssubstanz an die jeweils nächste Generation weiterzugeben. Rz. 272 Fallbeispiel 29: Der pflegebedürftige Ehegatte/Lebenspartner – ein Fall für die Vorerb...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft

Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechtes bilden sich nicht nur im sozialhilferechtli...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / V. "Sozialhilfe"-Regress im weitesten Sinn

Rz. 132 Der Regress ist das Gegenstück des nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsverhältnisses. Wenn man den Begriff des "Sozialhilfe"-Regresses als Oberbegriff für das Leistungsstörungsrecht des sozialrechtlichen Leistungstatbestandes nachrangiger Leistungsgesetze akzeptiert und nicht nur auf das SGB XII begrenzt, dann zeigt der Vergleich der nachrangigen Gesetze miteina...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Sich Bedürftigmachen – ein zivilrechtlicher oder ein sozialrechtlicher Störfall?

Rz. 480 Vor oder bei dem Anfall eines Zuflusses aus einem Erbfall stellt sich einem Begünstigten die Frage danach, was man ganz konkret tun kann, um zu erreichen, dass dieser Zufluss trotz Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII einen Vorteil bildet und nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. Die Literatur sieht den Bedürftigen – zusammen mit dem erbrechtlich versiert gestal...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / C. Unterschiede im Sozialleistungsverhältnis und im "Sozialhilfe"-Regress

Rz. 7 Wesen des Nachranggrundsatzes ist es, dass der Bedürftige vorrangig eigenes Einkommen und/oder eigenes Vermögen einzusetzen hat. Das erfolgt je nach Art der beanspruchten Leistung mehr oder minder strikt.[20] Methodisch geschieht das am häufigsten durch Anrechnung solcher Mittel auf den Bedarf. Und stehen solche Mittel gegenwärtig bedarfsdeckend als "bereite" Mittel nic...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbe nach einem Sozialhilfebezieher – warum geht das überhaupt?

Rz. 586 Ein Sozialhilfebezieher kann unter besonderen Voraussetzungen lebzeitig geschontes Vermögen haben. Die Privilegierung von Einkommen findet nach den oben dargestellten Schontatbeständen ("normative Schutzschirme") statt. Geschütztes Vermögen wird in § 90 SGB XII definiert. § 90 SGB XII zählt zunächst die Fälle des gegenständlichen Schonvermögens auf. Geschont ist aber ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / cc) Zu wenig, um das Ziel zu erreichen?

Rz. 38 Wenn § 2020 BGB verbietet, den Vorerben völlig vom Nachlass fernzuhalten, und die Prämisse der Rechtsprechung des BGH auch heute noch ist, dass trotz der Beschränkungen und Beschwerungen des Erben durch das Behindertentestament etwas beim "Kind" mit Behinderung ankommen muss, dann muss man vorneweg feststellen, dass dieses Ziel in der Praxis in vielen Fällen gar nicht...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / bb) Vertragliche Verknüpfung über die "Brücke" des § 612 BGB?

Rz. 58 Fraglich ist, ob man die erbrachten Leistungen auf andere Art und Weise in einen irgendwie gearteten Gegenleistungskontext stellen kann. Zunächst ist immer danach zu forschen, ob die Beteiligten nicht doch zumindest konkludent vereinbart haben, dass mit der Zuwendung einerseits entsprechend bedeutsame und erhebliche Dienstleistungen andererseits "eingekauft" werden so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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Besteuerung von Geldleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Kommentar Das BMF äußert sich zur einkommensteuerlichen Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen. Neu sind insbesondere Aussagen zur Steuerfreiheit von Pflegegeldern eines freien Trägers der Jugendhilfe Geldleistungen für Kinder in Betreuung Wenn Kinder und Jugendliche bei ihrem Start ins Leben auf Hilfestellungen angewiese...mehr

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Vertretung der beklagten Wo... / 4 Die Entscheidung

Dem stimmt der BGH im Kern zu! Ein Grund i. S. v. § 50 WEG a. F. liege nicht deshalb vor, weil ein einzelner Wohnungseigentümer über die Mehrheit der Stimmen verfüge und den angefochtenen Beschluss gegen die Stimmen aller übrigen Wohnungseigentümer herbeigeführt habe. Die übrigen Wohnungseigentümer seien ohne Rücksicht auf ihr individuelles Abstimmungsverhalten Beklagte und ...mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 5 Hinweis

Die Wohnungseigentümer haben tatsächlich keine Beschlusskompetenz, Ansprüche zu vernichten. Diesen Anspruch gab es im Fall nach h. M. aber gar nicht. Ein Wohnungseigentümer, der auf eigene Kosten das gemeinschaftliche Eigentum repariert, soll nämlich keine Kostenerstattung verlangen können. Dies soll selbst dann gelten, wenn er nicht wusste, dass das Bauteil, welches er repa...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Sie ersetzt inhaltsgleich § 104 BSHG. 1 Allgemeines Rz. 2 Durch § 107 wird der Anwendungsbereich von § 98 Abs. 2, § 106 für den Fall der Unterbringung in einer anderen Familie erweiter...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift übernahm im Wesentlichen inhaltsgleich die Vorgängervorschrift des § 108 BSHG. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Auslan...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift ersetzt inhaltsgleich § 103 BSHG. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt des Leistungsberechtigten...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang der Kostenerstattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Norm ersetzt inhaltsgleich § 111 BSHG. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.1 Kostenerstattung nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind die Kosten, die ein eintrittspflichtiger Träger der Sozialhilfe für den Aufenthalt eines Hilfeempfängers in einer Einrichtung aufgewendet hat, von dem sachlich zuständigen Träger zu erstatten, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in der Einrichtung hat oder in den 2 Monaten vor der A...mehr

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Jung, SGB XII § 112 Kostenerstattung auf Landesebene

0 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Vorgängervorschrift ist § 113 BSHG. Rz. 2 Die Regelung eröffnet den Ländern die Möglichkeit, für ihren Landesbereich die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhi...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2.3 Entsprechungsklausel für Kostenerstattung

Rz. 7 Als weitere Rechtsfolge der Familienpflege bestimmt § 107, dass die Kostenerstattungsvorschrift des § 106 entsprechend gilt. Hieraus folgt zunächst, dass der nach § 98 Abs. 2 Satz 3 vorläufig eintrittspflichtige Sozialhilfeträger am Unterbringungsort einen Kostenerstattungsanspruch hat. Lässt sich ein gewöhnlicher Aufenthaltsort des Leistungsberechtigten vor der Unterb...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.2 Zur Kostenerstattung verpflichteter Träger

Rz. 14 Der Anspruch des Leistungsberechtigten auf Kostenerstattung besteht gemäß § 18 Abs. 4 Satz 1 gegenüber dem zur Leistung verpflichteten Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 ("leistender" Träger). Hiermit ist der letztendlich für die Antragsbearbeitung "verantwortliche" erst-, zweit- oder drittangegangene Rehabilitationsträger gemeint (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.4 Kostenerstattung nach Verlassen der Einrichtung (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 enthält Folgeregelungen für die Zeit nach Verlassen der Einrichtung. Gewährt der örtliche (nicht der überörtliche) Sozialhilfeträger am Einrichtungsort dem Leistungsberechtigten innerhalb eines Monats nach Verlassen der Einrichtung Leistungen, so hat er einen Erstattungsanspruch zulasten des örtlichen Sozialhilfeträgers, aus dessen Bereich der Leistungsberechtig...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.2 Kostenerstattung nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 6 Die Erstattungsvorschrift in Abs. 1 Satz 2 setzt ebenso wie die in Abs. 1 Satz 1 voraus, dass der örtliche Sozialhilfeträger am Einrichtungsort stationäre Leistungen bewilligt hat. Insoweit kennt Abs. 1 Satz 2 zunächst dieselben Voraussetzungen: Gewährung stationärer Leistungen durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich der Leistungsberechtigte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1 Voraussetzungen für die Kostenerstattung

2.1.1.1 Allgemeines Rz. 6 § 18 kann nur bei Anträgen auf Teilhabeleistungen greifen, die vorher durch den Rehabilitationsträger genehmigt werden müssen. Leistungen ohne vorherige Genehmigungsverpflichtung können keinen Kostenerstattungsanspruch nach § 18 Abs. 1 bis 5 auslösen, weil der Rehabilitationsträger dann nicht dem Vorwurf der Untätigkeit ausgesetzt ist. Einen Anspruch a...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.5 Höhe der Kostenerstattung bei unaufschiebbaren oder zu Unrecht abgelehnten Leistungen

Rz. 36 Die Rehabilitationsträger müssen in den Fällen des § 18 Abs. 6 denjenigen Schaden ersetzen, der dem Leistungsberechtigten dadurch entstanden ist, dass sie ihre primäre Pflicht zur Gewährung der Dienst- oder Sachleistung (Naturalleistung; § 11 SGB I) nicht rechtzeitig erfüllt haben. Allerdings müssen die Leistungsberechtigten wegen der Selbstbeschaffung eine rechtsgült...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.5 Höhe der Kostenerstattung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 31 Die Verpflichtung zur Erstattung der vom Leistungsberechtigten verauslagten Kosten bezieht sich nur auf Sach- und Dienstleistungen aus dem Bereich der Teilhabeleistungen, also aus dem Bereich, für den die Zuständigkeitsregelungen des § 14 anzuwenden sind. Dementsprechend kann der nach § 18 vorgesehene Kostenerstattungsanspruch nur für solche selbstbeschafften Leistung...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland für den Fall, dass der Einreisende weder im Inland noch im Ausland einen gewöhnlichen Aufenthalt hat und binnen eines Monats Leistungen der Sozialhilfe einsetzen. Zuständig für die Leistungsgewährung ist in diesem Fall nach § 98 Abs. 1 regelmäßig der örtliche Sozialhilfeträger am tatsächlichen Aufe...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 110 wird der Umfang der Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern, also hinsichtlich der §§ 106 bis 108 geregelt. Abs. 1 bestimmt die Grundsätze: Nur die aufgewendeten Kosten sind zu erstatten und auch nur dann, wenn die Leistung rechtmäßig gewährt wurde; dabei gelten die am Aufenthaltsort bestehenden Leistungsgrundsätze. Abs. 2 enthält eine Bagatellgrenze vo...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.4 Verfahren

2.4.1 Bestimmung des Erstattungspflichtigen Rz. 10 Der ersatzpflichtige überörtliche Sozialhilfeträger ist von einer sog. Schiedsstelle zu bestimmen. Schiedsstelle ist nach Abs. 2 Satz 1 das Bundesverwaltungsamt, wenn nicht die Länder nach Abs. 2 Satz 2 durch Verwaltungsvereinbarung eine andere Schiedsstelle bestimmt haben, was zurzeit nicht der Fall ist. Das Programm für die ...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unterbringung in einer anderen Familie Rz. 3 Die Vorschrift setzt zunächst tatbestandlich voraus, dass ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als seinen Eltern oder bei einem Elternteil, also außerhalb des Haushaltes der leiblichen Eltern oder Adoptiveltern untergebracht ist. Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendliche...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.1 Voraussetzungen

2.1.1 Grundfall (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Der Kostenerstattungsanspruch setzt nach Abs. 1 Satz 1 voraus, dass der Leistungsberechtigte aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, er weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzt und innerhalb eines Monats nach seinem Übertritt Leistungen der Sozialhilfe einsetzen. D...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kostenerstattung nach Abs. 1 Satz 1 Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind die Kosten, die ein eintrittspflichtiger Träger der Sozialhilfe für den Aufenthalt eines Hilfeempfängers in einer Einrichtung aufgewendet hat, von dem sachlich zuständigen Träger zu erstatten, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in der Einricht...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen 2.1.1 Grundfall (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Der Kostenerstattungsanspruch setzt nach Abs. 1 Satz 1 voraus, dass der Leistungsberechtigte aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, er weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzt und innerhalb eines Monats nach seinem Übertritt Leistungen der Sozi...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 2.1 Begrenzung (Abs. 1)

Rz. 3 Der Erstattungsumfang wird zunächst durch Abs. 1 begrenzt. Nach Abs. 1 Satz 1 sind nur die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Die Kosten müssen also tatsächlich angefallen sein, wohingegen die Frage der rechtlichen Durchsetzbarkeit oder tatsächlichen Geltendmachung ohne Belang ist (BSG, Urteil v. 24.3.2009, B 8 SO 34/07 R ). Hierzu zählen Verwaltungskosten wegen § 109 S...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.1.1 Grundfall (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Der Kostenerstattungsanspruch setzt nach Abs. 1 Satz 1 voraus, dass der Leistungsberechtigte aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, er weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzt und innerhalb eines Monats nach seinem Übertritt Leistungen der Sozialhilfe einsetzen. Die Einreise-Voraussetzung ist b...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.4.1 Bestimmung des Erstattungspflichtigen

Rz. 10 Der ersatzpflichtige überörtliche Sozialhilfeträger ist von einer sog. Schiedsstelle zu bestimmen. Schiedsstelle ist nach Abs. 2 Satz 1 das Bundesverwaltungsamt, wenn nicht die Länder nach Abs. 2 Satz 2 durch Verwaltungsvereinbarung eine andere Schiedsstelle bestimmt haben, was zurzeit nicht der Fall ist. Das Programm für die Schiedsstelle zur Bestimmung des erstattung...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.3 Umfang und Ende der Erstattungspflicht

Rz. 8 Die Erstattungspflicht umfasst alle tatsächlichen Kosten, die durch die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe i. S. d. § 8 verursacht wurden. Nicht hiervon erfasst werden Erstattungsbeträge, die ein Sozialhilfeträger an einen anderen zu leisten hat. Denn nach dem Kostenerstattungsrecht kommt kein Anspruch auf Erstattung eines Erstattungsbetrages in Betracht (sog. Er...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.4.2 Durchsetzung des Erstattungsanspruchs

Rz. 11 Erstattungsberechtigt ist derjenige Sozialhilfeträger, der für die erfolgte Leistungsgewährung nach § 98 zuständig war. Er hat den Erstattungsanspruch zunächst gegenüber dem nach § 108 Abs. 1 Satz 2 bzw. 4 bestimmten überörtlichen Sozialhilfeträger geltend zu machen. Ist ein Ersatzpflichtiger noch nicht bestimmt, so ist der Erstattungsanspruch gegenüber der Schiedsste...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 2.2 Bagatellgrenze (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 entsteht der Erstattungsanspruch nicht, wenn es um Kosten unter 2.560,00 EUR bezogen auf einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten geht (zum materiell-rechtlichen Ausschlusscharakter der Norm: BVerwG, Urteil v. 13.5.2004, 5 C 740.02). Unterhalb dieses Betrages ist der Verwaltungsaufwand nach Auffassung des Gesetzgebers zu groß (BT-Drs. 12/4401 S. 84 zu Nr. 17). ...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Begrenzung (Abs. 1) Rz. 3 Der Erstattungsumfang wird zunächst durch Abs. 1 begrenzt. Nach Abs. 1 Satz 1 sind nur die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Die Kosten müssen also tatsächlich angefallen sein, wohingegen die Frage der rechtlichen Durchsetzbarkeit oder tatsächlichen Geltendmachung ohne Belang ist (BSG, Urteil v. 24.3.2009, B 8 SO 34/07 R ). Hierzu zählen Verwaltu...mehr