Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 91 Die Eheleute M und F haben sich gegenseitig zu alleinigen Vertragserben eingesetzt. M hat zugunsten der gemeinsamen Tochter T eine Lebensversicherung abgeschlossen. T erhält nach Tod des M daraus 200.000 EUR. Da kein nennenswerter Nachlass vorhanden ist, möchte F von T das Geld aus der Lebensversicherung haben.mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 93 Erblasser E wurde von seiner Tochter T als gesetzliche Alleinerbin beerbt. Der Nachlasswert beträgt netto 10.000 EUR. E hat seiner Lebensgefährtin L an seiner Lebensversicherung das Bezugsrecht eingeräumt. Sie erhält nach seinem Tod daraus 100.000 EUR. E hatte während der Vertragslaufzeit insgesamt 5.000 EUR an Prämien eingezahlt. T möchte wissen, ob und ggf. in welch...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 70 Der Erblasser E schloss 2013 eine Lebensversicherung ab und bestimmte seine Tochter T als Bezugsberechtigte in seinem Todesfall. Ohne die Bezugsberechtigung vorher zu widerrufen, errichtete er 2016 ein Testament, nach dem nunmehr S als Vermächtnisnehmer die Leistungen aus der Versicherung erhalten sollte. Als E 2022 stirbt, erfährt T erst durch die Testamentseröffnung...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 2. Muster: Statusanfrage bei der Versicherung

Rz. 7 Muster 25.1: Statusanfrage bei der Versicherung Muster 25.1: Statusanfrage bei der Versicherung An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherung Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Mitteilung des derzeitigen Vertragsinhalts Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich Herrn _________________________. Mein Manda...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / A. Einführung

Rz. 1 Nach groben Schätzungen bestanden im Jahr 2022 in Deutschland mehr als 86 Mio. Lebensversicherungsverträge.[1] Lebensversicherungen dienen wirtschaftlich in erster Linie der Absicherung von nahen Angehörigen, im Falle der Kapitallebensversicherung auch als Altersvorsorge. Je nach Vermögensstruktur trägt die Lebensversicherungssumme zur Vermeidung von Liquiditätsengpäss...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vorliegen einer Schenkung

Rz. 95 In vielen Fällen wird die Bestimmung eines Bezugsberechtigten ohne weiteres als eine Schenkung anzusehen sein. Es gibt aber auch Lebensversicherungsverträge, bei denen keine Schenkung anzunehmen ist und die deshalb auch nicht der Pflichtteilsergänzung unterliegen. Dies gilt insbesondere, wenn die Lebensversicherung zur Altersversorgung des Bezugsberechtigten bestimmt ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vorlage von Unterlagen

Rz. 19 Der Anspruchsberechtigte hat neben der Anzeige an den Versicherer gem. § 7 ALB 2021 folgende Unterlagen einzureichen: aa) Versicherungsschein Rz. 20 Der vorzulegende Versicherungsschein ist mehr als nur eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsschutzes. Gemäß § 8 Abs. 2 ALB 2021[9] handelt es sich um ein Legitimationspapier gem. § 4 Abs. 1 VVG, § 808 BGB, das den ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / D. Wirkungen von Lebensversicherungszuwendungen im Verhältnis zu Dritten

Rz. 90 Fällt die Leistung der Lebensversicherung in den Nachlass (vgl. Rdn 31 ff.), handelt es sich um eine ganz normale Nachlassforderung, die keine Besonderheiten aufweist. Wird hingegen die Versicherungsleistung außerhalb des Nachlasses gezahlt, kann es zu Problemen mit Vertragserben und Pflichtteilsberechtigten kommen. I. Beeinträchtigung des Vertragserben gem. § 2287 BGB...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 7. Einwendungen des Versicherers gegen die Auszahlung

Rz. 50 Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ist der Versicherer zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, es bestehen vorübergehende oder dauerhafte Einwendungen. Es ist Sache des Anwalts, diese Einwendungen zu prüfen und ihnen erforderlichenfalls entgegenzutreten. a) Fehlende Fälligkeit Rz. 51 Es reicht für die Fälligkeit nicht aus, den Versicherungsschein und alle anderen...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / dd) Ärztliches Attest/amtliches Zeugnis über die Todesursache

Rz. 26 Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache vorzulegen. Soweit die versicherte Person infolge einer Krankheit verstorben ist, sollte das ärztliche Attest Beginn und Verlauf der Krankheit umfassen. (1) Muster: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache Rz. 27 Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die To...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 2 E verstirbt bei einem Verkehrsunfall. In seinem Lebensversicherungsvertrag mit einer Versicherungssumme von 50.000 EUR hatte er seine Lebensgefährtin L als Bezugsberechtigte eingesetzt. Der Sohn S des E hat seinen Vater allein beerbt und ist im Besitz des Versicherungsscheins. S ist der Ansicht, dass ihm die Versicherungssumme zusteht.mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / ee) Nachweis über die Stellung als Bezugsberechtigter

Rz. 29 Ein Nachweis über die Stellung als Bezugsberechtigter hat der Anspruchsteller ebenfalls beizubringen. Die Bezugsberechtigung ergibt sich entweder aus der Erbenstellung oder der ausdrücklichen Bestimmung des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherung. Der Erbe kann seine Bezugsberechtigung mit der Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Erbscheins nachweisen, sow...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Klage auf Rückzahlung

Rz. 89 Muster 25.17: Klage auf Rückzahlung Muster 25.17: Klage auf Rückzahlung An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________, – Beklagte – wegen: ungerechtfertigter Bereicherung Streitwert: _________________________ EUR Namens und in Vol...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 3. Bestehen eines Lebensversicherungsvertrags

Rz. 8 Der Anspruch auf Leistung setzt zunächst einen wirksam geschlossenen Versicherungsvertrag voraus. Der Lebensversicherungsvertrag kommt nach den allgemeinen Regeln durch Annahme des vom Antragsteller an die Versicherung gerichteten Antrags zustande, §§ 145 f. BGB. Es gilt aber die Besonderheit, dass der Versicherungskunde sich für die Dauer von sechs Wochen vertraglich ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Unverzügliche Anzeige

Rz. 13 Mit dem Tod der versicherten Person tritt der Leistungsfall ein. Der Bezugsberechtigte hat dann die Versicherung unverzüglich über den Tod und dessen Umstände zu unterrichten. Hier sind folgende Normen einschlägig:mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Anzeige des Todesfalls bei kreditgebender Bank

Rz. 69 Muster 25.13: Anzeige des Todesfalls bei kreditgebender Bank Muster 25.13: Anzeige des Todesfalls bei kreditgebender Bank per Einschreiben _________________________-Bank AG Darlehensvertrag Nr. _________________________ Ihr Kunde: Herr _________________________ Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich Herrn _________________________. Mein Mandant ist gemäß beigefügte...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / (1) Muster: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache

Rz. 27 Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache An das Klinikum _________________________ Patient _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________. Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich ___________________...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / e) Muster: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten

Rz. 86 Muster 25.15: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten Muster 25.15: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten per Einschreiben Frau _________________________ Ihre Bezugsberechtigung aus dem Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ bei der _________________________-Lebensversicherung Versicherungsnehmer: ______...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Bewertung des Schenkungsgegenstands

Rz. 96 Nach früherer Rechtsprechung[94] war nur die Summe der gezahlten Prämien[95] als Schenkungsgegenstand anzusehen, weil der Erblasser nur diesen Betrag aufgewendet hatte. Eine Unterscheidung zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Bezugsberechtigung wurde nicht getroffen.[96] Eine Entscheidung des für das Insolvenzrecht zuständigen 9. Zivilsenats des BGH[97] stellte...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Allgemeines

Rz. 94 Zunächst ist klarzustellen, dass ein nicht in den Nachlass fallender Lebensversicherungsanspruch – ungeachtet der Höhe – grundsätzlich pflichtteilsneutral ist, also keine Pflichtteilsansprüche auslöst.[90] Wird aber ein enterbter Pflichtteilsberechtigter vom Erblasser zum Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung eingesetzt, stellt sich die Frage der Anrechenbarkeit ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Antrag auf Kraftloserklärung eines Versicherungsscheins

Rz. 49 Muster 25.10: Antrag auf Kraftloserklärung eines Versicherungsscheins Muster 25.10: Antrag auf Kraftloserklärung eines Versicherungsscheins An das Amtsgericht[38] _________________________ Antrag auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens gem. §§ 466 ff. FamFG des _________________________ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigter: _________________________ Wert:[39] 15.000 EUR...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / (2) Muster: Anforderung eines amtlichen Zeugnisses über die Todesursache

Rz. 28 Muster 25.7: Anforderung eines amtlichen Zeugnisses über die Todesursache Muster 25.7: Anforderung eines amtlichen Zeugnisses über die Todesursache An die Polizeistation _________________________ Az.: _________________________ Verkehrsunfall vom _________________________ in _________________________ um _________________________ Uhr tödlich verunglückter Unfallbeteiligter _...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 3 Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Unterform der Personenversicherung, die es grundsätzlich in drei Erscheinungsformen gibt:mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Anspruchsschreiben an den Versicherer

Rz. 44 Muster 25.8: Anspruchsschreiben an den Versicherer Muster 25.8: Anspruchsschreiben an den Versicherer per Einschreiben mit Rückschein An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte Person: _________________________ Ausweislich beigefügter Vollmacht vertret...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Abschluss einer Restschuldversicherung

Rz. 65 Eine Restschuldversicherung (auch Kreditlebensversicherung genannt) kann ein Darlehensnehmer abschließen, der sich gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch sein Ableben vor Ende der letzten Rate absichern will. Im letztgenannten Fall dient die Restschuldversicherung damit auch dem Schutz der Erben des Darlehensnehmers. Solche Versicherun...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / bb) Bankbelege

Rz. 22 Ein Nachweis der letzten Beitragszahlung ist nach älteren Verträgen auf Verlangen vorzulegen. In der Praxis wird dieser Nachweis nur noch dann verlangt, wenn der Versicherer in seiner Buchhaltung eine Lücke erkennt. Diese Fälle sind in der Praxis selten, sie dienen der Wahrung des Aufrechnungsrechts gem. § 35 VVG Rz. 23 Muster 25.4: Muster: Anforderung von Bankbelegen ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Zugehörigkeit zum Nachlass

Rz. 31 Die Bestimmung der Bezugsberechtigung gehört gem. § 159 VVG zu den Gestaltungsrechten des Versicherungsnehmers. Ihm steht es grundsätzlich frei, von der Benennung eines Bezugsberechtigten abzusehen. Dann fällt der Anspruch aus der Versicherungsleistung in den Nachlass.[16] Rz. 32 Daneben gibt es noch drei weitere Konstellationen, in denen die Versicherungsleistung dem ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Allgemeines

Rz. 45 Es kann vorkommen, dass zwar das Bestehen einer Lebensversicherung unzweifelhaft und eindeutig dokumentiert ist, aber der Versicherungsschein im Nachlass unauffindbar ist. Wenn der Versicherungsschein abhandengekommen oder vernichtet ist, bestimmt § 3 Abs. 3 VVG, dass der Versicherungsnehmer von dem Versicherer eine Ersatzurkunde verlangen kann. Da es sich bei dem Lebe...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Muster: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins

Rz. 48 Muster 25.9: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins Muster 25.9: Mitteilung über den Verlust des Versicherungsscheins An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ Versicherungsnehmer und versicherte Person: _________________________ Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich _________________...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 6. Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs gegen den Bezugsberechtigten

a) Allgemeines Rz. 87 In der Mehrzahl der Fälle wird der Bezugsberechtigte schon längst die Versicherungssumme erhalten haben, bevor der Erbe davon Kenntnis erlangt hat bzw. sich ordnungsgemäß gegenüber dem Bezugsberechtigten legitimieren kann. Dann gilt es, dem rechtsgrundlos Bereicherten klarzumachen, dass er die Versicherungsleistung nicht behalten kann. Nachfolgenden Muste...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / II. Rechtliche Grundlagen

1. Allgemeines Rz. 71 Eine nach Abschluss des Versicherungsvertrags eingetretene Änderung rechtlicher oder tatsächlicher Verhältnisse kann dazu führen, dass die Bezugsberechtigung an der Lebensversicherung und die materielle Berechtigung an der Versicherungssumme auseinander fallen. Dann steht dem Erben ein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / C. Rückforderung von Lebensversicherungsansprüchen durch den Erben

I. Typischer Sachverhalt Rz. 70 Der Erblasser E schloss 2013 eine Lebensversicherung ab und bestimmte seine Tochter T als Bezugsberechtigte in seinem Todesfall. Ohne die Bezugsberechtigung vorher zu widerrufen, errichtete er 2016 ein Testament, nach dem nunmehr S als Vermächtnisnehmer die Leistungen aus der Versicherung erhalten sollte. Als E 2022 stirbt, erfährt T erst durch...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 4. Wegfall des Rechtsgrundes

a) Wegfall durch letztwillige Verfügung des Erblassers Rz. 77 Einen lebzeitigen Wechsel der Person des Bezugsberechtigten kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich jederzeit vornehmen. Dann leistet die Versicherung an den neuen Bezugsberechtigten, die Frage einer Rückforderung stellt sich dann nicht. Eine Änderung der Bezugsberechtigung ist im Deckungsverhältnis zwingend dem...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / I. Beeinträchtigung des Vertragserben gem. § 2287 BGB

1. Typischer Sachverhalt Rz. 91 Die Eheleute M und F haben sich gegenseitig zu alleinigen Vertragserben eingesetzt. M hat zugunsten der gemeinsamen Tochter T eine Lebensversicherung abgeschlossen. T erhält nach Tod des M daraus 200.000 EUR. Da kein nennenswerter Nachlass vorhanden ist, möchte F von T das Geld aus der Lebensversicherung haben. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 92 Lie...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 5. Widerruf des Schenkungsangebots durch den Erben

a) Allgemeines Rz. 80 Liegt der Begünstigung aus einer Lebensversicherung eine Schenkungsabsicht zugrunde, ist es u.U. auch noch den Erben möglich, das Valutaverhältnis durch den Widerruf des Schenkungsangebots zu beseitigen. Das schuldrechtliche Grundgeschäft kommt im Wege der "postmortalen Einigung" zustande: Die Rechtsprechung sieht schon in der Bestimmung eines Bezugsbere...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / cc) Sterbeurkunde

Rz. 24 Eine amtliche Sterbeurkunde[11] wird gem. § 60 PStG ausgestellt. Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamtes, in dessen Bezirk er verstorben ist, eingetragen, nicht etwa beim Standesamt des Wohnortes, vgl. § 28 PStG. Das Recht zur Anforderung einer Sterbeurkunde leitet sich aus § 62 Abs. 1 PStG ab. Neben Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen sind Pe...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Muster: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten

Rz. 88 Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten per Einschreiben Frau _________________________ Ihre Bezugsberechtigung aus dem Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ bei der _________________________-Lebensversicherung Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte P...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Abtretung/Verpfändung/Pfändung

Rz. 58 Eine Bezugsberechtigung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer seinen Anspruch aus der Lebensversicherung abgetreten oder verpfändet hat. § 9 Abs. 3 ALB 2021 lässt dies ausdrücklich zu. Rz. 59 Eine Abtretung der Versicherungsleistung setzt voraus, dass die Bezugsberechtigung widerruflich ist.[52] Dann kann der Versicherungsnehmer über den Anspruch verfügen, nachdem er ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Allgemeines

Rz. 80 Liegt der Begünstigung aus einer Lebensversicherung eine Schenkungsabsicht zugrunde, ist es u.U. auch noch den Erben möglich, das Valutaverhältnis durch den Widerruf des Schenkungsangebots zu beseitigen. Das schuldrechtliche Grundgeschäft kommt im Wege der "postmortalen Einigung" zustande: Die Rechtsprechung sieht schon in der Bestimmung eines Bezugsberechtigten ein S...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Selbsttötung der versicherten Person

Rz. 55 Nach § 161 Abs. 1 VVG wird der Versicherer von der Leistung frei, wenn die versicherte Person (ohne Vorliegen einen krankhaften Störung) Selbstmord begangen hat. Die ALB[48] relativieren dies zugunsten des Bezugsberechtigten. Den Lebensversicherer trifft danach nur noch eine eingeschränkte Leistungspflicht im Falle der Selbsttötung der versicherten Person. Rz. 56 Entsc...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / d) Verjährung

Rz. 62 Nach § 12 Abs. 1 VVG a.F. verjährten Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag in fünf Jahren. Sämtliche Ansprüche aus Versicherungsverträgen unterliegen seit dem 1.1.2008 der dreijährigen Verjährungsfrist der §§ 194 ff. BGB. Auch die sechsmonatige Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. ist ersatzlos weggefallen. Allerdings gilt diese gem. Art. 1 Abs. 4 EGVVG für di...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 1. Allgemeines

Rz. 71 Eine nach Abschluss des Versicherungsvertrags eingetretene Änderung rechtlicher oder tatsächlicher Verhältnisse kann dazu führen, dass die Bezugsberechtigung an der Lebensversicherung und die materielle Berechtigung an der Versicherungssumme auseinander fallen. Dann steht dem Erben ein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) zu.[5...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / aa) Versicherungsschein

Rz. 20 Der vorzulegende Versicherungsschein ist mehr als nur eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsschutzes. Gemäß § 8 Abs. 2 ALB 2021[9] handelt es sich um ein Legitimationspapier gem. § 4 Abs. 1 VVG, § 808 BGB, das den Versicherer zur befreienden Leistung an den Inhaber berechtigt. Rz. 21 Hinweis Im Rahmen der vorsorgenden Beratung ist der Mandant unter Hinweis auf...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 5. Ermittlung der Bezugsberechtigung

Rz. 30 Bei der Ermittlung der Bezugsberechtigung ist zunächst zu prüfen, ob diese widerruflich oder unwiderruflich festgelegt wurde. Den Regelfall bildet nach wie vor die widerrufliche Bezugsberechtigung, die dem Begünstigten nicht mehr als eine bloße Aussicht gibt. Sie erstarkt erst nach dem Tod der versicherten Person zum Vollrecht. Anders liegt der Fall bei der ausdrückli...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vom Versicherungsnehmer bestimmte Bezugsberechtigung

Rz. 33 Gemäß den ALB[18] hat der Versicherungsnehmer das Recht, der Versicherung einen Bezugsberechtigten zu nennen. Er kann die Bezugsberechtigung mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit [19] erklärt haben. Ein nur mit dem Bezugsberechtigten vereinbarter Ausschluss des Widerrufs hat nur schuldrechtliche Wirkung und lässt das Rechtsverhältnis zur Versicherung unberührt.[20] Rz. 34...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 78 Von praktischer Bedeutung sind Fälle, in denen sich nach der Benennung des Bezugsberechtigten das Verhältnis zum Versicherungsnehmer in einer Weise verändert, die den Wegfall des Rechtsgrundes nahe legt. Hier sind folgende Fallgruppen denkbar:mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Fehlende Fälligkeit

Rz. 51 Es reicht für die Fälligkeit nicht aus, den Versicherungsschein und alle anderen erforderlichen Unterlagen einzureichen. § 14 Abs. 1 VVG bestimmt, dass Versicherungsleistungen mit Beendigung der Erhebungen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungen erforderlich sind, fällig werden. Während der Umfang der Leistungen bei Lebensversicherun...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 3. Valutaverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten

Rz. 74 Ein wirksames Deckungsverhältnis ist zwar notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung dafür, dass der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung dauerhaft behalten darf. Hierfür ist weitere Voraussetzung ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer (bzw. dessen Erben) und dem Bezugsberechtigten. Rz. 75 In den meisten Fällen kann man als Rechtsgrund für die ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 2. Deckungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung

Rz. 72 Bei einem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist immer streng zwischen dem Deckungs- und dem Valutaverhältnis zu unterscheiden. Während das Deckungsverhältnis nur die Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung beinhaltet, bezieht sich das Valutaverhältnis auf den Grund für die Begünstigung des Bezugsberechtigten durch den Erblasser. Kennzeichnend ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 92 Liegt in der Einräumung des Bezugsrechts eine Schenkung, kann darin eine beeinträchtigende Schenkung gem. § 2287 BGB zu sehen sein, wenn der Erblasser durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament (§§ 2270, 2271 BGB) gebunden war.[89] Ein praktisches Problem besteht oft darin, dass dem Vertragserben das Bestehen eines Lebensversicherungsvertrags nicht be...mehr