Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Neben dem Recht des Anwalts, seine Vergütung gem § 45 RVG von der Staatskasse zu verlangen, gibt ihm § 126 die Befugnis, von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner selbstständig die Zahlung seiner Gebühren und Auslagen zu verlangen. Die Vorschrift soll dem Anwalt über die Gebührenansprüche gegen die Staatskasse hinaus seine Gebührenansprüche sichern, quasi als Ers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nutzungen.

Rn 9 Die Nutzungen verbleiben ab Rechtserwerb dem Gewinnenden ebenso wie eventuelle spätere Wertsteigerungen (BGH NJW 61, 452 [BGH 30.11.1960 - V ZR 131/59]). Der Verlierende kann nicht die Nutzungen bis zur Zahlung der Vergütung beanspruchen (BGH LM Nr 13); § 818 I wird durch I ausgeschlossen. S. aber auch BGHZ 35, 356 = NJW 61, 2205. Ein Nutzungsersatz nach §§ 987 ff ist n...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Monte-Carlo-Simulation

Tz. 94a Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei hinreichend komplex ausgestalteten Optionsprogrammen ist eine Anpassung der zuvor vorgestellten analytischen Verfahren nicht mehr möglich. Dies kann zB dann der Fall sein, wenn der Marktwert des Eigenkapitals selbst als Inputgröße für eine Leistungsbedingung dient, weil in diesem Fall ein Ringschluss auftritt. Derartige Probleme lassen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsbereich/andere Beendigungsgründe.

Rn 2 Der Besteller ist in der Ausübung des Kündigungsrechtes nach § 649 wirklich ›frei‹. Die Kündigungsmöglichkeit besteht neben anderen Beendigungstatbeständen, etwa der Kündigung aus wichtigem Grund gem § 648a (s dort) oder gem § 649 (Kostenanschlag), die gleichwohl für den Besteller wegen der für ihn im Verhältnis zu § 648 2 günstigeren Folgen für die Vergütung nicht obso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sachgefahr – § 644 I S 3.

Rn 4 Von der Leistungs- und Vergütungsgefahr zu unterscheiden ist die Sachgefahr. Sie betrifft die vom Besteller für die Werkerstellung beigestellten Stoffe und Materialien, für die der Unternehmer nach allg Grundsätzen obhutspflichtig ist (BGH NJW 83, 133; s iE § 631 Rn 30). Verletzt der Unternehmer diese Obhutspflichten schuldhaft, haftet er gem §§ 280 I, 241 II auf Schade...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorrangige Regelungen.

Rn 3 Die Regelung in Art 39 wird durch eine nachträgliche Rechtswahl (Art 42) verdrängt. Die Wahl kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen, auch iRe Prozesses (Kobl NJW 92, 2367 [OLG Koblenz 20.06.1991 - 5 U 75/91]). Mangels Rechtswahl kann die (Grund-)Anknüpfung ferner auf der Grundlage der Ausweichklausel in Art 41 korrigiert werden. Danach werden außervertragliche Anspr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Steuerrechtliche Praxishinweise.

Rn 27 (i) Bei einer Bürgschaftsgewährung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person ist sicherzustellen, dass eine eventuelle Vergütung dem Drittvergleich standhält. Sonst besteht das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung iSv § 8 III 2 KStG . (ii) Die Zahlung auf die Inanspruchnahme aus einer Gesellschafterbürgschaft stellt nur in Höhe des werthaltigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorschuss.

Rn 5 Nach Abs 2 kann der Anwalt die Übernahme des Mandats von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen, der sich nach § 9 RVG bemisst und grds in voller Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung einschließlich der Auslagen verlangt werden kann (BGH VersR 91, 122 [BGH 21.06.1990 - IX ZR 227/89]). Dies gilt nicht für die Beiordnung nach § 121 V, denn eine Vorschussp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Nicht wiederkehrende Leistungen (Abs 4).

Rn 46 Mit der gesetzlichen Leistungssperre wird der Vollstreckungsschutz für Schuldner erweitert, deren Einkünfte iSd § 850i gepfändet und dem Gläubiger überwiesen sind. Die antragsunabhängige Sperrfrist nach Abs 4 setzt nicht beim Kontoguthaben an, sondern besteht bereits bei der Pfändung und Überweisung von Forderungen an der Quelle der Einkünfte. Diese Regelung ermöglicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Normzweck.

Rn 1 § 1883 regelt die Sachpflegschaft für ein Sammelvermögen, dh eine Vermögensmasse ohne eigene Rechtspersönlichkeit, um für den Fall des Wegfalls der Verfügungsberechtigten eine dem Sammlungszweck entspr Verwendung des angesammelten Vermögens sicherzustellen. Zwar besteht grds am Sammelvermögen, bis es seiner Bestimmung zugeführt ist, zunächst Miteigentum der Spender. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundfreibetrag.

Rn 11 Seit dem 1.7.21 beläuft sich der Grundfreibetrag nach Abs 1 und 4 iVm der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022 v 25.5.22 (BGBl I, 1099) bis zum 30.6.22 auf monatlich EUR 1.330,16 bzw wöchentlich EUR 306,12 respektive täglich EUR 61,22. Die disproportionale Relation zwischen den monatlichen, wöchentlichen und täglichen Freibeträgen beruht auf der Überlegung, dass ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auskunftsanspruch.

Rn 30 Der Wert des Auskunftsanspruchs bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das der Kl in der Klagebegründung mit seinen Vorstellungen und Erwartungen zum Ausdruck gebracht hat (Kobl OLGR 08, 490). Der Wert beträgt idR einen Bruchteil desjenigen Leistungsanspruchs, der durch die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs vorbereitet werden soll (Frankf FamRZ 97, 38). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beiträge durch Dienstleistungen.

Rn 5 III lässt ausdrücklich den Beitrag durch Dienstleistung zu. Praktisch wichtigster Fall dieser Form der Beitragsleistung ist die Übernahme der Geschäftsführung der Gesellschaft. Eines Dienstvertrages nach § 611 bedarf es nicht, insb da die Dienstleistung regelmäßig nicht in abhängiger, sondern in leitender Position erbracht werden wird. Aus dem Dienstvertragsrecht ist da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Testamentsvollstreckung.

Rn 223 Es liegt generell eine vermögensrechtliche Streitigkeit iSd § 3 vor. Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Kl. Für die Erben kommt es auf die Einschränkung ihrer Entscheidungsmöglichkeiten an. Im Streit um die Befugnisse des Testamentsvollstreckers kann für dessen Rechtsmittel der ReS mit einem Bruchteil des Nachlasswertes angesetzt werden (BGHR ZPO § 546 I...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. § 3c EStG i. V. m. § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 49 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) ist auch dann anwendbar, wenn im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit höhere Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) geltend gemacht werden, die den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 000 EUR übersteigen. Tz. 50 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Abzugsverbot des § 3c EStG (An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbindlichkeiten.

Rn 3 Korrespondierend zu § 718 ist es anerkannt, dass die GbR auch eigene Verbindlichkeiten haben kann. Diese können rechtsgeschäftlich, durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesetz begründet werden. Die Begründung rechtsgeschäftlicher Verbindlichkeiten setzt die ordnungsgemäße Vertretung der GbR voraus (§ 714 Rn 1 f). Verbindlichkeiten aus Gesellschaftsvertrag sind die Sozi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zinszahlung.

Rn 39 Bei entgeltlichen Darlehen schuldet der Darlehensnehmer die Zahlung von Zinsen o anderer laufzeitabhängiger Kosten in der vereinbarten Höhe als einzige Vergütung für die Kapitalnutzungsmöglichkeit (BGHZ 80, 153, 166; 201, 168 Rz 34, 46; BGH WM 14, 1325 Rz 43, 55; 00, 2818; NJW-RR 89, 947). Dabei handelt es sich um die synallagmatische Hauptpflicht des Darlehensnehmers ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Ausgleichsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

Rn 10 Kann das Bestehen eines Arbeitsvertrages nicht festgestellt werden, kann uU ein familienrechtlicher Vertrag sui generis Grundlage der Mitarbeit gewesen sein, dessen Geschäftsgrundlage nach dem Scheitern der Ehe entfallen ist. Bei Gütertrennung bejaht die Rspr Ausgleichsansprüche bei erheblichen, unterhaltsrechtlich nicht geschuldeten und über das Übliche klar hinausgeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, LPartG § 14 LPartG – Wohnungszuweisung bei Getrenntleben.

Gesetzestext (1) 1Leben die Lebenspartner voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Lebenspartner verlangen, dass ihm der andere die gemeinsame Wohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Lebenspartners notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. 2Eine un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für einen Vertrag, nach dem es ein Unternehmer unternimmt, einem Verbrauchermehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kollektives Arbeitsrecht.

Rn 4 Art 8 gilt nicht für kollektives Arbeitsrecht (Ferrari/Staudinger Art 8 Rom I Rz 11). Zu deliktischen Folgen des Arbeitskampfes s Art 9 ROM II, Rn 1 ff. Keine Regelung hat das Arbeitskampfstatut als solches erfahren. Das gilt auch für die internationalvertragsrechtlichen Anknüpfungsgegenstände im Zusammenhang mit dem Arbeitskampf, wie zB dessen Folgen für die Zahlung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Um den Betreuten und Dritte vor den Folgen einer Beendigung der Betreuung zur Unzeit zu bewahren, ordnet die Norm in I an, dass der Betreuer für bestimmte Fälle auch nach Beendigung seines Amtes (§§ 1868 u 1870) noch die Befugnis bzw sogar die Pflicht zur Fortführung der Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten hat (I). Werden die Geschäfte fortgeführt, so kann der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Systematik.

Rn 4 Die Bestimmung des Grundfreibetrags sowie die Berechnung der pfändungsfreien Teile des laufenden Arbeitseinkommens nach § 850c an der Quelle bilden die Schwerpunkte des sozialen Schuldnerschutzes bei der Forderungspfändung von Arbeitseinkommen. Über diesen Kernbereich des Vollstreckungsschutzes für das laufende Arbeitseinkommen hinaus ist die Reichweite der Regelung in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verfahren.

Rn 25 Das Vorschussverfahren ist eine Familiensache nach § 111 Nr 8 FamFG und vor dem FamG geltend zu machen (§§ 23a I Nr 1, 23b I 1 GVG, § 111 FamFG). Als unterhaltsrechtliche Verpflichtung kann das Gericht durch einstweilige Anordnung (§ 246 FamFG) den Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren regeln. Die einstweilige Anordnung nach § 246 I FamFG verdrängt auch die e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwangsverwaltung.

Rn 284 Für die Jahresgebühr nach Ziff 2221 KV Anl 1 GKG bestimmt sich der Wert gem §§ 7 II, 55 GKG nach den Jahres-Bruttoeinkünften. Für die Anwaltsgebühren gilt § 27 RVG, der allerdings den Streit um die Vergütung des Zwangsverwalters nicht umfasst; insoweit ist das Vergütungsinteresse maßgeblich (BGH MDR 07, 983 [BGH 08.03.2007 - V ZB 63/06]). In der Beschwerde wird auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Soweit die Beteiligten dem gerichtlichen Vorschlag folgen und sich für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, setzt das Gericht das Verfahren aus. Eine solche Aussetzung des Verfahrens folgt der Regelung des § 21. Rn 5 Inwiefern für die Mediation VKH in Anspruch genommen werden kann, ist umstri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbfallschulden.

Rn 9 Erbfallschulden sind solche, die den Erben als solchen treffen (BGH NJW 13, 933) also anlässlich des Erbfalls in der Person des Erben entstehen. Hierzu gehören insb: Pflichtteils- und -ergänzungsansprüche (BGHZ 80, 206); Vermächtnisansprüche aus gewillkürtem und gesetzlichem Vermächtnis (Voraus nach § 1932; Dreißigster nach § 1969), Vorausvermächtnis nach § 2150 (RGZ 93...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Geschützt sind nur Miete und Pacht von Immobilien. Erfasst werden also Vergütungen für die Gebrauchsüberlassung von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen. Der Schutz erstreckt sich auf Nießbraucher sowie Inhaber eines dinglichen Wohnrechts, das weiter überlassen werden darf, und eines Erbbaurechts. Nach Veräußerung der Immobilie entfällt auch für rückständige Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderkündigungsrecht – § 650r.

Rn 13 § 650r gewährt dem Besteller und unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Unternehmer ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er sich von einem Vertrag lösen können soll, bei dem die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele noch nicht festgelegt worden sind (vgl ausführlich zum Ganzen: Leupertz/Preussner/Sienz/Fuchs § 650r). Nach I kann der Besteller innerhalb von 2 Wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt, dassmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 Geschäftsführung ist die Tätigkeit des Vorstands für den Verein. Soweit nicht die Vertretung betroffen ist, kann die Satzung mit der Geschäftsführung ein anderes Organ betrauen (BGHZ 69, 250). Der ehrenamtliche Vorstand darf aber nicht wesentliche Aufgaben auf eine entgeltlich tätige Gesellschaft übertragen (Brandbg NZG 22, 929, 930 f). Bestimmt die Satzung nichts ander...mehr

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AGS 06/2023, Die Erforderli... / I. Gegenstand der Entscheidung

Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob bei Bewilligung von Beratungshilfe und anschließender Liquidation der Rechtsanwalt eine Kürzung seiner Gebühren hinnehmen muss, oder eine über die bloße Beratung hinausgehende Tätigkeit vielmehr im Ermessen des Rechtsanwaltes selbst steht. Das Gesetz sieht in § 2 BerHG eine über die bloße Beratungsgebühr hinausgehende Täti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begriff.

Rn 4 Abschlagszahlungen stellen keine abschließende Vergütung des Teilgewerks dar, sondern von einer Abnahme unabhängige Anzahlungen für das Gesamtwerk (BGH NJW 99, 2113). Sie sind ihrer Natur nach vorläufige Zahlungen auf der Grundlage vorläufiger Berechnung (BGH BauR 04, 1146). Daraus resultiert die Pflicht des Unternehmers, die Bauleistung nach deren Fertigstellung endgül...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinsvormund und Vormundschaftsverein.

Rn 2 Nach I Nr 3 bedient sich der Verein bei der Führung der Vormundschaft einzelner Mitglieder oder Mitarbeiter, diese werden als echte Einzelvormünder bestellt. Sie tragen für den Mündel die Erziehungsverantwortung, haften selbst gem § 1794 und unterliegen der Aufsicht des FamG nach § 1802 II. Nach II Nr 1 wird der Verein als vorläufiger Vormund bestellt. In diesem Fall üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorrangige und ergänzende Regelungen.

Rn 2 Die Regelung in Art 11 wird durch eine Rechtswahl (Art 14) verdrängt (vgl Art 14). Die Wahl kann ausdrücklich oder bei hinreichender Sicherheit auch konkludent erfolgen. Falls Art 11 für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts zur Anwendung kommt, ist für die Reichweite Art 15 zu beachten. Ferner sind die Art 16 ff zu berücksichtigen. Aus Art 24 ergibt sich, dass es sic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Risikofreier Zinssatz

Tz. 127 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Als risikoloser Zinssatz kann die aktuelle implizite Rendite auf Nullkupon-Staatsanleihen herangezogen werden. Dabei ist auf Staatsanleihen des Landes abzustellen, auf dessen Währung die Optionen lauten. Die Anleihe sollte eine den Optionen vergleichbare Restlaufzeit aufweisen, wobei ein eventuell vorfälliges Ausübungsverhalten der Optionsbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 63 Die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen trägt der Makler. Das bezieht sich auf: die Wirksamkeit des Maklervertrags (zum Hinweis auf die Entgeltlichkeit: BGH NJW-RR 99, 361 [BGH 17.09.1998 - III ZR 174/97]), den Nachweis oder die Vermittlung, den Abschluss des wirksamen Hauptvertrags, der mit der angestrebten Maklertätigkeit übereinstimmt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 18 Beschwerdeverfahren sind für den Anwalt nach § 18 I Nr 3 RVG eigene selbstständige Angelegenheiten. Er hält dort die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 5 VV RVG, also nach den Nr 3500 ff VV RVG. Es entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr (Nr 3500 VV RVG). Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Die Höhe einer eventuellen Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Nach Vorlage von Unterlagen gemäß § 650p Absatz 2 kann der Besteller den Vertrag kündigen. 2Das Kündigungsrecht erlischt zwei Wochen nach Vorlage der Unterlagen, bei einem Verbraucher jedoch nur dann, wenn der Unternehmer ihn bei der Vorlage der Unterlagen in Textform über das Kündigungsrecht, die Frist, in der es ausgeübt werden kann, und die Rechtsfolgen der Kündigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist an die Stelle des § 168 getreten und verweist für die Zahlungen an den Vormund auf § 292 I und III-VI. Damit wird für die Regelung der Zahlungsansprüche des Vormunds die materiell-rechtliche Verweisung des Vormundschaftsrechts auf die Vorschriften des Betreuungsrechts in Bezug auf das Verfahrensrecht umgesetzt (BTDrs 19/24445, 328). Rn 2 Nicht entsprec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Verlust von Vergütungsansprüchen.

Rn 78 Der Vergütungsanspruch (und Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EFZG, BAG NJW 18, 3472 sowie der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach § 615, BAG NZA 22, 1465) ist in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns unabdingbar. Ausschlussfristen und Abgeltungsklauseln sind insoweit (oder insgesamt, wenn Ausschlussfrist MiLo nicht ausdrücklich ausnimmt, BAG NZA 18, 1619,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 169 Für das Verfahren gelten § 58 GKG, § 28 RVG; der Aussonderungsanspruch nach § 47 InsO wird nach den allgem Vorschriften bewertet, dsgl Forderungen des Insolvenzverwalters (BGH NJW 66, 996; NJW-RR 88, 689; Ddorf ZInsO 06, 41). Der Aussonderungsanspruch nach § 49 InsO ist nach § 6 S 1 Alt 2 S 2 zu bemessen (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23 ›Abgesonderte Befriedigung‹, M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Inlandsbezug

Rn. 158 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Für den erforderlichen Inlandsbezug steht ein Bezugs-Trias zur Verfügung (s Rn 266): Bei Grundstücken und Sachinbegriffen genügt hierfür deren Belegenheit im Inland. Bezüglich Rechte bedarf es einer Eintragung in öffentliche Bücher oder Register (zB Patent-, Markenschutz-, Gebrauchsmusterregister). Schließlich kann sich der Inlandsbezug auch a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessstandschaft.

Rn 15 Bei der Prozessstandschaft macht der Prozessstandschafter ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend, es kommt daher grds auf seine Hilfsbedürftigkeit an. Der Prozessstandschafter kann nicht geltend machen, sachlich sei nur der Rechtsinhaber interessiert, weshalb es nur auf dessen Bedürftigkeit ankomme, denn dann fehlte auch das eigene Interesse des Prozessstandschafte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. (Sachverständiger) Zeuge und SV in einer Person.

Rn 4 Vereinigt eine Person beide Eigenschaften (zur Abgrenzung s Rn 2), so kommen sowohl die Bestimmungen über den Zeugenbeweis als auch die über den Sachverständigenbeweis zur Anwendung; etwa doppelte Eidesleistung, idR (da meist nicht trennbar) erhöhte Vergütung als SV (RG JW 1902, 531; s.a. OVG Lüneburg NJW 12, 1307). Für eine Beweiswürdigung auch als SV muss eine Vernehm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Kostenpflicht des Insolvenzverwalters.

Rn 7 Die Frage, ob der Insolvenzverwalter selbst wirtschaftlich Beteiligter ist, ist streitig. Er ist Massegläubiger wegen seines Vergütungsanspruchs, dennoch wird eine Vorschussverpflichtung überwiegend verneint. Selbst wenn das Verfahren nur dazu dient, der Insolvenzmasse Mittel zur Begleichung des Vergütungsanspruchs zu verschaffen, ist es ihm nicht zuzumuten, die Kosten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 21 Verkürzung Kündigungsfrist ArbG bei mehr als 120 Krankheitstagen des AN im vergangenen Jahr (EuGH NZA 13, 553 – Ring); keine Einstellung wegen Neurodermitis mit einem GdB von 40 (BAG NZA 07, 1098 [BAG 03.04.2007 - 9 AZR 823/06]); Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion (BAG NZA 14, 372 [BAG 19.12.2013 - 6 AZR 190/12]); Benachteiligung wegen Pflege eines beh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ablehnung der Anordnung.

Rn 3 Die Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn die zu erwartenden Kosten mit Sicherheit die vorhandene Masse übersteigen. Allerdings kann ein geringfügiger Überschuss unberücksichtigt bleiben (KG OLG 11, 227). Entspr gilt, wenn ein Großteil der Masse durch die Kosten verbraucht wird (MüKo/Küpper § 1982 Rz 1). Der Antragsteller kann die Ablehnung der Nachlassverwaltu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Steuerhebung

Rn. 160 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Bezug auf den Vermögensgegenstand besteht gemäß § 138 Abs 1 AO eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Gemeinde innerhalb eines Monats (BMF BStBl I 2011, 530 Tz 2). Rn. 161 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zufließende Vergütungen aus der Rechteüberlassung unterliegen dem Steuerabzug gemäß § 50a Abs 1 Nr 3 EStG; ggf auch nach § 50a Abs 7 E...mehr