Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / I. Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht

Rz. 22 Aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen, das eine vertragsähnliche, vom Zustandekommen eines Vertrages weitgehend unabhängige Rechtsbeziehung begründet,[51] ergeben sich zwar keine primären Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB), wohl aber Schutzpflichten ggü. dem Verhandlungspartner. Nach § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB ist insoweit jeder Teil z...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 49 Derjenige, der eine Pflichtverletzung aus einem Treuhandvertrag behauptet, hat als Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs darzulegen und zu beweisen, dassmehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Rechtsnatur

Rz. 22 Die Treuhandtätigkeit gehört zum Berufsbild der Rechtsanwälte.[64] Ein Rechtsanwalt kann als Treuhänder für einen oder mehrere Treugeber tätig werden im Rahmen eines echten Anwaltsvertrages, der die anwaltstypische Aufgabe des rechtlichen Beistandes umfasst (vgl. § 3 Abs. 1 BRAO)[65] oder ohne eine solche Verpflichtung aufgrund eines unechten Anwaltsvertrages (vgl. § ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Kündigung

Rz. 80 Der Anwaltsvertrag kann auch in der Weise beendet werden, dass entweder der Auftraggeber oder der Rechtsanwalt den Vertrag kündigt.[243] Wenn der Rechtsanwalt die Kündigung ausspricht, ist in der Praxis davon die Rede, dass der Rechtsanwalt "das Mandat niederlegt". Die Wirksamkeit einer Kündigung und die daran anknüpfenden Rechte der Vertragsparteien setzen zunächst v...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / h) Rechtsfolge einer unzulässigen Haftungskonzentration

Rz. 534 Die Rechtsfolgen unzulässiger Haftungskonzentrationen sind in § 52 Abs. 2 BRAO nicht geregelt. Insoweit gelten § 139 BGB (vgl. Rdn 497 ff.) oder § 306 BGB (vgl. Rdn 515). § 52 Abs. 2 Satz 2 BRAO ist zu entnehmen, dass eine Haftungskonzentration nicht wirksam sein soll, wenn die Haftung auf das gesamthänderisch gebundene Vermögen der Sozietät beschränkt wird, also kei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Prozessaussicht

Rz. 179 Der allgemeine Grundsatz, dass der um Beratung ersuchte Rechtsanwalt zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung verpflichtet ist und seinen Mandanten vor Schäden bewahren muss (vgl. Rdn 5), findet eine spezielle Ausprägung, wenn ein Rechtsanwalt ein Mandat übernommen hat, das die Vertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen Verfahren zum Gegens...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Neue oder geänderte Rechtsnormen

Rz. 63 Auch neue oder geänderte Rechtsnormen, die für den konkreten Mandatsgegenstand gelten, hat der Rechtsanwalt zu ermitteln.[324] Dies kann mithilfe der Gesetzblätter des Bundes und der Länder geschehen; zur Beseitigung von Unklarheiten und Zweifeln kann die amtliche Gesetzesbegründung beitragen. Zu beachten sind selbstverständlich auch die jeweiligen Übergangsvorschrift...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Materiell-rechtliche Fragen, insb. Verjährung

Rz. 235 Unter besonderen Voraussetzungen kommt auch eine Pflicht zur Belehrung des früheren Auftraggebers über materiell-rechtlich Fragen in Betracht. Zwar entbindet das Vertragsende den Rechtsanwalt von seiner Pflicht, die zuvor vertraglich übernommene Angelegenheit auch nur zu einem provisorischen Ende zu führen. Der Auftraggeber darf ferner nicht etwa beanspruchen, über d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Aufklärung über Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Risiken eines Rechtsstreits

Rz. 180 Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen.[749] Für die dabei bestehenden Beratungs- und Aufklärungspflichten macht es keinen Unterschied,...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Erledigung des Auftrags

Rz. 71 Regelmäßig wird der Anwaltsvertrag durch Erledigung des Auftrags, d.h. durch die Erreichung des Vertragszwecks beendet.[208] "Auftrag" wird dabei i.S.e. "Angelegenheit" verstanden, d.h. es ist kein Auftrag gemeint, der mehrere separate Angelegenheiten umfasst. Die Relevanz dieser Unterscheidung zeigt sich etwa bei der Durchsetzung von Gebührenansprüchen im Fall der In...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Verjährung

Rz. 30 Besondere Bedeutung gewinnt die Feststellung des Mandatsgegenstandes bei der Prüfung, ob ein (neuer) Rechtsanwalt einen Regressanspruch des Mandanten gegen einen früher für diesen tätigen Rechtsanwalt hat verjähren lassen. Dieses Problem ergibt sich häufig bei nacheinander tätigen Prozessanwälten desselben Auftraggebers, v.a. nach altem Verjährungsrecht für die Frage,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Ermittlung sonstiger Erkenntnisquellen

Rz. 87 Zur Bearbeitung eines Mandats wird häufig auch die Ermittlung weiterer den Rechtsquellen tatsächlich angenäherter Unterlagen erforderlich sein, etwa von Verwaltungsvorschriften, insb. der Finanzverwaltung zu den einzelnen Steuergesetzen (z.B. EStR, KStR),von Vergabe-und Vertragsordnungen etwa des Bundes (VOB), von Tarifverträgen, denen der Mandant unterworfen ist, von...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Abgrenzung

a) Tatfrage Rz. 26 Ob der Auftraggeber dem Rechtsanwalt ein umfassendes oder beschränktes Mandat erteilt hat, ist eine Tatfrage, keine Rechtsfrage. Rz. 27 Zwar hat der BGH[193] in einem Fall, in dem der Rechtsanwalt das "eingeschränkte Mandat" einer Prozessführung erhalten hatte, ausgeführt, der Anwalt habe diese Aufgabe nicht völlig isoliert von den übrigen Interessen des Auf...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Anwendbares Recht

Rz. 420 Wie bei jedem Sachverhalt mit Bezug zum Recht eines ausländischen Staates (vgl. Art. 3 EGBGB) ist auch bei einer internationalen Sozietät vorab festzustellen, welche Rechtsordnung anzuwenden ist (zu dem auf einen Anwaltsvertrag anwendbaren Recht vgl. Rdn 359 ff.[972]). Insoweit ist zwischen dem auf Haftungssachverhalte anwendbaren (Zivil-)Recht und dem anwendbaren Be...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Grundsätze

Rz. 7 I.R.d. sog. Sozienklausel (§ 12 AVB) wird Deckungsschutz für alle Sozien zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung vereinbart. Damit wird dafür gesorgt, dass die in einer Kanzlei – welchen Zuschnitts und Organisation auch immer – bestehenden Risiken gleichmäßig auf alle Berufsträger und deren Versicherer verteilt werden. Außerdem vermeidet man unnötige kan...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Allgemeines

Rz. 119 Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten, dem Versicherer den Fall anzuzeigen und daran mitzuwirken, dass der Sachverhalt richtig aufgeklärt wird.[273] Darauf ist der Versicherer in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung noch dringender angewiesen als im Sachschadenbereich oder auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Kosten einer notariellen Beurkundung

Rz. 335 Bevor ein Rechtsanwalt ein Mandat zur Gestaltung eines Vertrages übernimmt, ist er regelmäßig zu einem Hinweis verpflichtet, wenn der abzuschließende Vertrag der notariellen Beurkundung bedarf. Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes anfallenden Rechtsanwaltsgebühren muss ein Rechtsanwalt allerdings grds. nicht ungefragt hinweisen (vgl. Rdn 193). Er hat de...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Fehler eines Rechtsanwalts als Mitverschulden des Auftraggebers

Rz. 349 Verlangt der Mandant von einem der nacheinander oder nebeneinander beauftragten Rechtsanwälte Schadensersatz, kann sich dieser Rechtsanwalt grds. nicht darauf berufen, der Mandant müsse sich einen Fehler eines anderen in derselben Sache beauftragten Rechtsanwalts gem. §§ 254 Abs. 1, 278 BGB zurechnen lassen (vgl. auch § 6 Rdn 11 ff.).[795] Zwar ist i.R.d. § 254 Abs. ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Abwehr- und Befreiungsanspruch

Rz. 51 Der Eingangssatz von § 3 II AVB ist § 100 VVG nachempfunden, der die grundsätzlichen Leistungspflichten für alle Haftpflichtversicherungen umschreibt. Der Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag hat einen für die Haftpflichtversicherung typischen Doppelcharakter.[114] Soweit die Schadensersatzforderung, die an den Versicherungsnehmer he...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Pflichtverletzung nach aktuellem Recht

Rz. 13 Nach neuem Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff. BGB; vgl. § 3 Rdn 4 ff.), das aufgrund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26.11.2001[98] für Rechtsberaterverträge gilt, die seit dem 1.1.2002 geschlossen wurden oder künftig noch geschlossen werden (Art. 229 §§ 5 ff. EGBGB i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Modernisierungsgesetzes), steht ein Regressanspruch des Man...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / k) Gutachtenerstattung

Rz. 306 Soll der Rechtsanwalt oder Steuerberater für den Mandanten ein Gutachten erstatten, hat er im Rahmen des Auftrags die Angelegenheit umfassend zu beurteilen und den Mandanten möglichst erschöpfend und in alle Richtungen, die für den Mandanten von Interesse sein können, zu informieren. Es gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. Rdn 93). Je nach Umfang der Prüfung haben ...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 1. Grundsätze

Rz. 31 § 276 Abs. 2 BGB stellt auf die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ab. Die Beurteilung hat somit nach einem objektivierten Maßstab zu erfolgen. Es muss die Sorgfalt beachtet worden sein, die nach den Erfordernissen des Verkehrs in der konkreten Lage erwartet werden durfte. Die persönliche Eigenart des Schuldners, seine individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrun...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Voraussetzungen wirksamer Unterbevollmächtigung

Rz. 288 Die Voraussetzungen einer wirksamen Unterbevollmächtigung müssen anhand der Umstände des jeweiligen Falls ermittelt werden.[699] Für eine wirksame Unterbevollmächtigung muss demjenigen Rechtsanwalt, dem eine Untervollmacht eingeräumt werden soll, ein Auftrag erteilt werden. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Erklärung des Auftraggebers selbst oder seines Prozessbe...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Einzel- oder Gesamtmandat

Rz. 409 Abweichend vom Grundsatz der gemeinschaftlichen Geschäftsführung und Vertretung (§§ 709, 714 BGB) hat die frühere Rechtsprechung des IX. Zivilsenats die Willenserklärungen der Parteien beim Abschluss eines echten Rechtsberatervertrages regelmäßig dahin gehend ausgelegt, dass der Vertrag mit allen Sozietätsmitgliedern abgeschlossen wird (Gesamtmandat).[928] Wegen beso...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / dd) Haftung ausgeschiedener Sozien

Rz. 416 Nach der früheren Rechtsprechung kam es für die Haftung eines ausgeschiedenen Sozietätsmitglieds auf den Zeitpunkt an, zu dem ein Mitglied der Sozietät die infrage stehende Pflicht verletzt hatte. Das ausgeschiedene Mitglied haftete grds. nur für solche Pflichtverletzungen, die während seiner Mitgliedschaft in der Sozietät begangen wurden.[963] Besonderheiten ergaben...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / e) Grob fahrlässige Unkenntnis

Rz. 54 Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist steht die grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners der entsprechenden Kenntnis gleich (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Grob fahrlässig ist diejenige Unkenntnis, die auf einer besonders schweren Vernachlässigung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt beruht (vgl. § 276 A...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / II. Objektiver Sorgfaltsmaßstab

Rz. 5 Nach einer in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung ist bei der rechtlichen Wertung, ob ein Pflichtenverstoß vorliegt, von einem Höchstmaß an objektiv möglicher Sorgfalt auszugehen.[1] Diese Anforderungen seien dann i.R.d. Verschuldensprüfung auf die von einem gewissenhaften Durchschnittsanwalt zu fordernde Sorgfalt herabzusetzen. Nur so gelange man zu einer n...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Rechtsnatur

Rz. 5 Nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung[11] und Schrifttum[12] ist ein typischer Anwaltsvertrag regelmäßig als Dienstvertrag einzuordnen, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB). Das gilt auch für den Vertrag eines anwaltlichen Mediators mit der einzelnen Konfliktpartei[13] (zur Mediation vgl. Rdn 182 ff.). Je nach Inhalt der übernommenen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Honorar des ausländischen Anwalts

Rz. 384 Nr. 5.7 CCBE-Regeln bestimmt, dass im beruflichen Verkehr zwischen Rechtsanwälten verschiedener Mitgliedstaaten – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – derjenige Rechtsanwalt, der sich nicht darauf beschränkt, seinem Mandanten einen ausländischen Kollegen zu benennen oder das Mandat zu vermitteln, sondern eine Angelegenheit einem ausländischen Kollegen über...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / E. Leitfaden zur Feststellung von Kausalität, Zurechenbarkeit und Schaden

Rz. 150 Eine Pflichtverletzung des Anwalts begründet nur dann einen Ersatzanspruch, wenn – kumulativ –mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / a) Grundsätze

Rz. 24 Mit dem "Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer"[41] bekamen die genannten Berufsgruppen eine neue Möglichkeit der Haftungsbeschränkung. Der mit diesem Gesetz neu eingeführte § 8 Abs. 4 PartGG sieht vor, dass für Verbind...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Eigenhaftung des Vertreters

Rz. 321 Aufgrund seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter des beauftragten Rechtanwalts scheidet eine Eigenhaftung des Vertreters ggü. dem auftraggebenden Mandanten regelmäßig aus.[752] Rz. 322 Der bestellte Vertreter haftet hingegen nach allgemeinen Grundsätzen, wenn er einen eigenen Anwaltsvertrag mit dem Auftraggeber des Vertretenen abgeschlossen hat oder wenn er in den ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Akzessorische Haftung in gemischten Sozietäten

Rz. 13 Das Gleiche gilt sinngemäß für die Haftung in interprofessionellen Sozietäten. Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters tritt nach der dortigen Risikobeschreibung grds. nicht ein, wenn Fehler im Zusammenhang mit rechtlicher Beratung passieren. Das wäre auch nicht notwendig, denn auf diesem Feld ist der Steuerberater nicht tätig. Nachdem der BGH[20] nun ent...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Keine Analogie zu § 8 Abs. 2 PartGG?

Rz. 406 Die (konkludente) Auslegung des Rechtsanwaltsvertrages wäre zwar entbehrlich, wenn man für die persönliche Haftung der Mitglieder von Rechtsanwaltssozietäten weitergehend eine Analogie zu § 8 PartGG in Betracht zöge.[922] Eine solche Analogie ist aber im Ergebnis nicht angebracht, weil sie zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führte. Gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / III. Pflicht-/Rechtswidrigkeit

Rz. 8 Da der Anwalt regelmäßig keinen Erfolg, sondern nur eine bestimmte Tätigkeit schuldet und deren Umfang sowie die Art der Ausführung vom Inhalt des Vertrages abhängen, indiziert die Feststellung der Pflichtwidrigkeit die Rechtswidrigkeit des vertraglichen Verhaltens. Beide Begriffe sind zwar nicht gleichzusetzen, weil der Anwalt trotz Verletzung einer dem Mandanten gesc...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Auftragsinhalt

Rz. 15 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 BRAO). Er darf also auf allen Rechtsgebieten tätig werden. Ein Steuerberater darf für seinen Auftraggeber grds. nur auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig werden (§ 33 StBerG) und in Angelegenheiten, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen und ohne die Rechtsbe...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Feststellung des Sachverhalts

Rz. 37 Lässt der geschilderte Sachverhalt nach erster Einschätzung den vorläufigen Schluss zu, dass der Auftraggeber sein Ziel erreichen kann, so hat der Rechtsanwalt die maßgeblichen tatsächlichen Umstände (auch erhobene oder mögliche Einwände eines Gegners) und die notwendigen Beweismittel zu sammeln, zu ordnen und festzustellen (vgl. auch Rdn 153 ff.).[225] Das gilt selbs...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Beweissicherung

Rz. 153 Ein Rechtsanwalt ist nach Übernahme des Mandats verpflichtet, den rechtlich relevanten Sachverhalt zu ermitteln (vgl. Rdn 37–51). Dazu gehört die Pflicht, Beweise zu sichern.[662] aa) Befragung des Auftraggebers Rz. 154 Ein Rechtsanwalt muss geeignete Beweismittel ermitteln, indem er den Auftraggeber hierzu gezielt befragt.[663] Allerdings ist der Rechtsanwalt nicht ve...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Anforderungen der Rechtsprechung

Rz. 5 Der BGH[60] umschreibt die allgemeinen Vertrags-(General-)pflichten des Rechtsanwalts aus einem echten Anwaltsvertrag wie folgt: Zitat Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt innerhalb der Grenzen des ihm erteilten Mandats verpflichtet, seinen Aufraggeber allgemein, umfassend und...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 § 51 BRAO normiert die gesetzliche Versicherungspflicht des Anwalts. Die Versicherungspflicht betrifft jeden Rechtsanwalt außer Syndikusanwälte (näher siehe Rdn 4). Rz. 2 Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden ab...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Zusammenfassung

Rz. 242 Aus der Rechtsprechung zu den nachvertraglichen Pflichten lässt sich die Empfehlung ableiten, dass ein Rechtsanwalt bei Beendigung des Mandats, insb. nach einer Kündigung des Anwaltsvertrages durch einen Beteiligten, sorgfältig prüfen muss, über welche Risiken der ehemalige Auftraggeber noch aufzuklären ist und welche Handlungen noch vorzunehmen sind, um drohende Rec...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / c) "Sonstige Schäden"

Rz. 84 Unter dem Begriff "sonstige Schäden" werden nunmehr über § 15 III AVB v.a. Personenschäden gedeckt, die sich typischerweise bei Pflichtverletzungen in der Mandatsbearbeitung ergeben können.mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Fernabsatzvertrag

Rz. 45 Verträge mit rechtlichen Beratern (Dienst- oder Werkverträge) können unter den Voraussetzungen von § 312c BGB Fernabsatzverträge sein, mit der Folge besonderer Informationspflichten (§ 312d BGB) und einem Widerrufsrecht (312g BGB).[106] Der Anwendungsbereich der genannten Vorschrift ist auf Verträge zwischen einem Unternehmer (Rechtsberater) und einem Verbraucher besc...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Übernahmeverbote und Rechtsfolgen

Rz. 48 Trotz grundsätzlicher Vertragsfreiheit gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die dem Rechtsanwalt im Interesse der Sicherung seiner Unabhängigkeit und der Wahrung seiner Integrität die Übernahme eines Mandats verbieten.[119] a) Berufsrechtliche Verbote Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Beweissicherung durch den Rechtsanwalt

Rz. 156 Die Beweissicherungspflicht kann auch Angelegenheiten aus der Sphäre des Rechtsanwalts selbst betreffen. Wenn der beauftragte Rechtsanwalt etwa Zustellungen eines Gerichts, einer Behörde oder der Gegenseite entgegennimmt, die an ihn in seiner Eigenschaft als Parteivertreter erfolgen und eine Frist auslösen, kann er verpflichtet sein, Maßnahmen zu treffen, die es ihm ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten

Rz. 339 Weist ein Vertrag einen Bezug zu einer ausländischen Rechtsordnung auf, ist zunächst zu prüfen, ob nach den Regeln des Internationalen Privatrechts die Anwendung des ausländischen Rechts in Betracht kommt. Ist dies anzunehmen, handelt ein deutscher Rechtsanwalt grds. gewissenhaft, wenn er einen Vertragsentwurf einem Anwalt aus dem fremden Rechtskreis vorlegt, damit d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Wirtschaftliche Erwägungen

Rz. 321 Grds. ist ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet, die wirtschaftlichen Belange seines Auftraggebers wahrzunehmen, soweit diese nicht auf der Hand liegen (vgl. Rdn 107–112). Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht keine Pflicht, sich in die Rolle des Unternehmers zu versetzen, wirtschaftliche Analysen und Prognosen zu erstellen und dem Mandanten auf unternehmerisch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Sternsozietät

Rz. 429 Umstritten war die Frage des Verbots der Sternsozietät.[994] Unter dem Begriff der Sternsozietät versteht man die Zugehörigkeit eines Berufsangehörigen zu mehreren, voneinander verschiedenen Sozietäten.[995] Dieses Verbot war in § 31 BORA normiert, der im engen Zusammenhang mit § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO stand. Danach war es Anwälten gestattet, sich mit Berufskollegen ...mehr