Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 1553 Soweit es um die Verteilung der Arbeitszeit geht, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Nach der Rspr. des BAG hat der Betriebsrat auch bei der Verteilung der Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Zeitablauf und Zweckerreichung

Rz. 1528 Die Beendigung der Betriebsvereinbarung ist aufgrund unterschiedlicher Umstände möglich. Dies sind zunächst Zeitablauf oder Zweckerreichung (falls die Vereinbarung zur Erreichung eines bestimmten Zweckes abgeschlossen wurde). Wird eine Betriebsvereinbarung aufgrund einer tariflichen Öffnungsklausel abgeschlossen, so ist sie zeitlich auf die Geltung des Tarifvertrage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Anfechtung

Rz. 1533 Außerdem kann eine Betriebsvereinbarung auch angefochten werden aufgrund Irrtums, Täuschung oder Drohung. Wegen des Normcharakters der Vereinbarung wirkt eine solche Anfechtung ebenso wie die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur ex nunc (hierzu Fitting, § 77 Rn 152).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Arbeitsablauf und Betriebsfrieden

Rz. 820 § 74 Abs. 2 S. 2 BetrVG statuiert eine besondere Pflicht für die Betriebspartner, Betätigungen zu unterlassen, die den Arbeitsablauf oder den Betriebsfrieden stören. Diese allgemeine Pflicht kann unter Umständen bei der Ausübung von Mitbestimmungsrechten oder betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zur Rücksichtnahme verpflichten und zur Pflicht, den Betriebspa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Zwangsgeldverfahren

Rz. 1245 Kommt der Arbeitgeber dem rechtskräftigen Beschluss des ArbG nicht unverzüglich nach, so ist auf Antrag des Betriebsrates vom ArbG zu erkennen, dass er zur Vornahme der Entlassung oder der Versetzung durch Zwangsgeld i.H.v. bis zu 250,00 EUR pro Tag der Zuwiderhandlung anzuhalten sei (§ 104 S. 3 und 4 BetrVG). Das Zwangsverfahren entspricht dem Verfahren nach § 888 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / n) Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG)

Rz. 1027 Mobile Arbeit umfasst die Tätigkeit von einem fest eingerichteten privaten Arbeitsplatz ("Home Office") und von einem frei von dem Arbeitnehmer gewählten Ort ("Remote Work") aus. Die Einführung dieser Nr. 14 durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz zum 18.6.2021 soll die Beteiligungsrechte bei der Ausgestaltung von regelmäßiger wie auch anlassbezogener mobiler Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VII. Wirtschaftliche Angelegenheiten

Rz. 1248 In wirtschaftlichen Angelegenheiten gibt es je nach Größe des Unternehmens eine zweigeteilte Mitwirkung, nämlich:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Begriff

Rz. 1068 Unter den Begriff der Auswahlrichtlinien fallen alle Regeln, die der Arbeitgeber seiner personellen Auswahlentscheidung zugrunde legt (BAG v. 27.10.1992 – 1 ABR 4/92, juris). Dem Begriff der Richtlinie steht nicht entgegen, dass diese nur für konkret bevorstehende betriebliche Anlässe gelten soll; sie muss aber abstrakt-generelle Grundsätze enthalten, welche die für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Person des Sachverständigen

Rz. 906 Als Sachverständiger kommt jede Person in Betracht, die objektiv in der Lage ist, dem Betriebsrat die ihm fehlenden Kenntnisse zu vermitteln. Das gilt auch, wenn der Sachverständige dem Betriebsrat seine Sachkunde nicht neutral, sondern an den Interessen des Betriebsrates ausgerichtet zur Verfügung stellen soll. Es kann sich auch um Rechtsanwälte oder Gewerkschaftsse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Vorstellungsgespräche

Rz. 1168 Beruht die Auswahlentscheidung maßgeblich auf zuvor geführten Vorstellungsgesprächen, so gehört zur Auskunft über die Person der Beteiligten nach § 99 Abs. 1 BetrVG, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über den für seine Entscheidung bedeutsamen Inhalt dieser Gespräche unterrichtet, und zwar auch dann, wenn er keine schriftliche Dokumentation hierüber angefertigt h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Begriff der Berufsbildung

Rz. 1075 Der Begriff der Berufsbildung, den das BetrVG nicht näher definiert, meint Maßnahmen der Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, wie sie in § 1 Abs. 1 BBiG genannt sind. Nach herrschender Meinung geht der Begriff der Berufsbildung des BetrVG jedoch weiter als der des BBiG und umfasst generell alle Maßnahmen, die Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Aufgaben, keine Rechte im engeren Sinn

Rz. 844 Die Vorschrift räumt dem Betriebsrat aber kein zusätzliches Mitbestimmungsrecht im Sinn einer Mitentscheidungsbefugnis ein, schon gar nicht das Recht, selbst durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebes einzugreifen. Diese Befugnis bleibt dem Arbeitgeber überlassen, der – obwohl er in § 80 BetrVG im Gegensatz zu § 75 BetrVG nicht ebenfalls als Adressat de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Testergebnisse und Vorlage der Unterlagen

Rz. 1163 Die Unterrichtung ist unvollständig, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat über die nicht ausgewählten Bewerber lediglich deren Namen und keinerlei sonstigen Personaldaten mitteilt. Den Namen muss der Arbeitgeber aber auch bei der Einstellung eines Leiharbeitnehmers mitteilen (BAG v. 9.3.2011 – 7 ABR 137/09, juris). Soweit der Arbeitgeber Auskünfte über die Testergeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / hh) Bedeutsame Gesichtspunkte (Auswirkung der Maßnahme)

Rz. 1172 Eine ausreichende Unterrichtung über eine Einstellung erfordert die Angabe, ob die Einstellung unbefristet oder befristet durchgeführt und ggf. bis zu welchem Zeitpunkt sie befristet werden soll (LAG Hessen v. 31.7.2007 – 4 TaBV 35/07, juris). Sehr weitgehend verneint das BAG eine Pflicht des Arbeitgebers, bei der befristeten Einstellung dem Betriebsrat mitzuteilen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 840 § 80 Abs. 1 BetrVG , erweitert durch BetrVG, beschreibt die sog. allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates wie folgt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1073 Die §§ 96 bis 98 BetrVG betreffen die Berufsbildung, der wegen der ständigen technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine wichtige Bedeutung zukommt. Zweck der Vorschrift des § 96 BetrVG ist es, Arbeitgeber und Betriebsrat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zur Förderung der Berufsbildung anzuhalte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 905 Ein Streit zwischen den Betriebsparteien darüber, ob die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist oder war, ist im Beschlussverfahren auszutragen (BAG v. 18.7.1978 – 1 ABR 34/75, juris). Ist eine schnelle Entscheidung geboten, kann der Betriebsrat beim ArbG eine einstweilige Verfügung auf Bestellung eines Sachverständigen beantragen (LAG Hamm v. 15.3.1994...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Erforderliche Betriebsratstätigkeit

Rz. 843 Die in § 80 Abs. 1 BetrVG ausdrücklich genannten Aufgaben spielen insb. eine Rolle zur Begründung von Informationspflichten des Arbeitgebers ggü. dem Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG, zum Anspruch auf Hinzuziehung von sachkundigen Arbeitnehmern (seit 1.4.2017 § 80 Abs. 2 S. 4 BetrVG) sowie zum Anspruch auf Einschaltung von Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Förderungspflichten

Rz. 1077 Arbeitgeber und Betriebsrat haben nach § 96 Abs. 1 BetrVG gemeinsam mit den für die Berufsbildung und den für die Förderung der Berufsbildung zuständigen Stellen die Berufsbildung der Arbeitnehmer zu fördern. Dabei kann der Betriebsrat verlangen, dass der Arbeitgeber den Berufsbildungsbedarf ermittelt; er hat hierbei auch die Pflicht, sich entsprechende Informatione...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Verlangen des Betriebsrats nach weiteren Auskünften

Rz. 1162 Die möglicherweise andere Auffassung, der Betriebsrat müsse innerhalb einer Woche um Vervollständigung der Auskünfte bitten, wenn er weitere Angaben benötige (BAG v. 14.3.1989 – 1 ABR 80/87, juris: mit der Folge, dass die Wochenfrist neu läuft, wenn der Arbeitgeber die verlangten Angaben nachgeholt hat), hat das BAG auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen der Arbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Auswahlgründe

Rz. 1169 Die dargestellten Anforderungen gelten auch bei Versetzungen. Die Frist wird mangels ordnungsgemäßer Unterrichtung nicht in Gang gesetzt, wenn das Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers zwar die notwendigen Angaben hinsichtlich der Person des in Aussicht genommenen Bewerbers enthält, nicht aber ausreichende Gründe für die geplante Versetzungsmaßnahme mitteilt und den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Entgegennahme von Anregungen

Rz. 861 § 80 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt die Regelung der Nr. 2 und stellt klar, dass der Betriebsrat auch Mittler sein soll zwischen Wünschen und Anregungen aus der Belegschaft und der Geschäftsleitung. Der Betriebsrat braucht Begehren aus der Belegschaft nicht unbesehen zum eigenen Anliegen zu machen, sondern nur "falls sie ihm berechtigt erscheinen". Er hat sich aber mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1098 Nach § 99 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Das Mitbestimmungsrecht ist dabei als "qualifiziertes Zustimmungsverweigerungsrecht" konstruiert, d.h.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Erledigung bei endgültiger Entscheidung

Rz. 1215 Zu § 100 BetrVG gibt es wenige Entscheidungen des BAG, weil die ArbGe ihre Entscheidung über die beiden Anträge häufig gemeinsam treffen. Kann aber das BAG beide Anträge zeitgleich verbescheiden, wird es nur noch über den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG befinden. In dem Moment, in dem dieser Antrag – er betrifft die Befugnis zur endgültigen Aufrechterhaltung oder die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Vorbereitung der Wahl und Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 867 Unter den Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 BetrVG ist in einem Betrieb, wenn in ihm ein Betriebsrat besteht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. § 80 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ergänzt § 63 BetrVG . Während die letztgenannte Vorschrift stärker das Verfahren und den Zeitpunkt der (Wieder-) Wahl bei schon bestehender Jugend- und Auszubildendenvertretung regelt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes

Rz. 874 Ein heftig umstrittener weiterer Schwerpunkt des BetrVG-ReformG 2001 (krit. etwa Reichold, NZA 2001, 863; Annuß, NZA 2001, 370; Konzen, RdA 2001, 89) ist die Begründung der Zuständigkeit des Betriebsrates auch für den betrieblichen Umweltschutz ( § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG). Die Vorschrift beinhaltet ebenfalls nur eine Aufgabenzuweisung, die ihre Brisanz in der betriebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Sonstige Bildungsmaßnahmen

Rz. 1097 Nach § 98 Abs. 6 BetrVG finden die Grundsätze des § 98 BetrVG dann entsprechende Anwendung, wenn der Arbeitgeber sonstige Bildungsmaßnahmen im Betrieb durchführt. Gemeint sind dabei Maßnahmen, die der Vermittlung von staatsbürgerlichen und kulturellen Kenntnissen dienen, wie Kurse über erste Hilfe und Unfallverhütung, Sprachkurse o.Ä.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Rechtzeitigkeit

Rz. 886 Die Unterrichtung durch den Arbeitgeber hat rechtzeitig zu erfolgen. Was dies im Einzelfall bedeutet, lässt sich nur mit Blick auf das jeweilige Unterrichtungsziel bestimmen. Ist der Betriebsrat vor der Durchführung bestimmter Maßnahmen des Arbeitgebers zu unterrichten, so bedeutet Rechtzeitigkeit, dass die Unterrichtung zu einem Zeitpunkt stattfinden muss, in welche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Gesonderte Entscheidung über die Dringlichkeit

Rz. 1212 Das ArbG soll möglichst schnell über die Dringlichkeit entscheiden (BAG v. 18.10.1988 – 1 ABR 36/87, juris). Beim Antrag Nr. 1 handelt es sich um den normalen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG, der aber innerhalb der 3-Tages-Frist beim ArbG gestellt werden muss. Ansonsten ergeben sich ggü. für diesen Antrag ggü. dem normalen Verfahren nach § 99 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Ende der Maßnahme

Rz. 1219 Nach § 100 Abs. 3 BetrVG "endet die vorläufige personelle Maßnahme" nach Ablauf von 2 Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung mit dem Inhalt, dass der Zustimmungsersetzungsantrag rechtskräftig abgewiesen wird, oder mit dem Inhalt, dass die vorläufige Maßnahme offensichtlich nicht dringend erforderlich war. Von diesem Zeitpunkt an darf sie nicht mehr aufrechterhalte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Umfassendes Informationsrecht

Rz. 876 § 80 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein umfassendes Informationsrecht, ausgestaltet als umfassende Pflicht zur Information durch den Arbeitgeber. Dieses Recht des Betriebsrates ist nicht auf den Aufgabenkatalog nach Abs. 1 der Vorschrift beschränkt. Es gilt mit Bezug auf alle Aufgaben, die der Betriebsrat nach dem BetrVG insgesamt hat. Außer auf die vielfältig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Maßnahmen des Arbeitskampfs

Rz. 819 § 74 Abs. 2 BetrVG verbietet zunächst für Arbeitgeber und Betriebsrat Maßnahmen des Arbeitskampfes. Maßnahmen in der Funktion als möglicher Tarifpartner oder als Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind hiervon ebenso wenig betroffen wie Maßnahmen einzelner Arbeitnehmer. Soweit Betriebsratsmitglieder sich an Arbeitskämpfen beteiligen, sind sie jedoch gehalten, Hinweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Vollständigkeit und Verständlichkeit

Rz. 888 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat umfassend zu unterrichten. Die Information muss demnach zum einen so vollständig sein, dass der Betriebsrat ggf. zu einer eigenen Einschätzung und Beurteilung der betreffenden Sachfrage in der Lage ist, und sie muss zum anderen so verständlich sein, dass von einem Verstehen des Betriebsrates in einem qualitativen Sinne die Rede sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Anforderung an die Dringlichkeit

Rz. 1216 Aus sachlichen Gründen ist eine Maßnahme dann dringend erforderlich, wenn es mit dem ordnungsgemäßen betrieblichen Ablauf nicht zu vereinbaren ist, dass der Arbeitsplatz für längere Zeit unbesetzt bleibt. Offensichtlich ist dies nur dann nicht der Fall bei grober Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Zwangsgeldantrag nach § 101 BetrVG

Rz. 1221 Verletzt der Arbeitgeber seine Pflichten nach § 99 BetrVG – stellt er ohne Zustimmung des Betriebsrates ein, versetzt er ohne Zustimmung des Betriebsrates, führt er trotz Versetzung kein Eingruppierungsverfahren durch –, dann kann der Betriebsrat nach § 101 BetrVG "Aufhebung der Maßnahme" verlangen. Da bei Eingruppierung und Umgruppierung (Rechtsbeurteilung) nichts ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Umweltschutz nach § 89 BetrVG

Rz. 1038 Unter dem Gesichtspunkt der Mitwirkung in "sozialen Angelegenheiten" hat der Gesetzgeber den Betriebsrat in § 89 BetrVG in vielfältiger Weise in den Arbeitsschutz eingebunden (vgl. zum Arbeitsschutz die Ausführungen unter Teil 5). Man kann geradezu von einer gesetzlich erwünschten Einmischung des Betriebsrates in alle Belange des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Eingliederung Schwerbehinderter und anderer Schutzbedürftiger

Rz. 864 Schon nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auf die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Schwerbehinderten – insb. auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach §§ 154 ff. SGB IX, Förderungspflicht nach §§ 163 ff. SGB IX, Einhaltung der in einer Integrationsvereinbarung nach § 166 SGB IX getroffenen Abmachungen – zu achten. Die Nr. 4 der Vorschri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Vergleichsgrundlage

Rz. 1127 Liegt diese Konstellation vor (zu vergleichen ist der bisherige mit dem künftigen Beschäftigungsbereich), dann ist der Betriebsrat – wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen, nämlich geplanter Einsatz von mehr als einem Monat oder erhebliche Änderung der Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist – nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Das Gesetz verlangt die Zust...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Gleichbehandlungspflicht

Rz. 821 Nach § 75 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insb. dass Benachteiligungen unterbleiben. Diese Vorschrift konkretisiert den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Ihre Verletzung kann dazu führen, dass Betriebsvereinbarungen – ggf. in Teilen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Bewerbungsunterlagen

Rz. 1165 Bewerbungsunterlagen sind alle im Zusammenhang mit der Bewerbung vom Bewerber eingereichten Unterlagen wie Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Lichtbild, Angaben über den Gesundheitszustand usw. Der Arbeitgeber muss die Unterlagen vorlegen, soweit sie erforderlich sind. Nicht erforderlich ist die Vorlage umfangreicher Anlagen, falls s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Auskunftspersonen

Rz. 896 Das Recht des Betriebsrates auf Unterrichtung umfasst nach § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG das Recht auf Auskunftserteilung durch sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dabei hat der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrates zur Person der Betreffenden, soweit betrieblich möglich, zu berücksichtigen. Sac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Zuweisung anderen Arbeitsbereichs

Rz. 1121 Unter "Versetzung" versteht man im Sprachgebrauch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, unabhängig davon, ob diese vertraglich, mit Einverständnis oder gegen den Willen des Arbeitnehmers erfolgt. Rechtlich ist zu unterscheiden: Rz. 1122 Der Begriff "Versetzung" wird nur im BetrVG definiert. Dort bedeutet er nach § 95 Abs. 3 BetrVG die "Zuweisung eines anderen A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Unternehmensübernahme gem. § 106 Abs. 3 Nr. 9a BetrVG

Rz. 1257 Im Fall einer Unternehmensübernahme muss der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss gemäß § 106 Abs. 2 S. 2 BetrVG auch über potenzielle Erwerber und deren Zukunftsabsichten einschließlich sich daraus ergebender Auswirkungen auf die Arbeitnehmer unterrichten. Die Informationspflicht beschränkt sich allerdings wohl auf das, was bekannt ist (ErfK/Kania, § 106 BetrVG Rn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Folge unvollständiger Angaben

Rz. 1160 Unterrichtet der Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß, dann ist das Verfahren nach § 99 BetrVG nicht eingeleitet. Eine Äußerung des Betriebsrates ist ohne Bedeutung. Die Wochenfrist läuft nicht. Das BAG hat die ursprüngliche Auffassung, der Betriebsrat müsse den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass er die Einleitung nicht als ordnungsgemäß ansehe (BAG v. 28.1.1986 – 1 ABR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Unterlagen überlassen

Rz. 889 Auf Verlangen des Betriebsrates hat der Arbeitgeber diesem die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat soll die Entscheidung des Arbeitgebers nachvollziehen können (BAG v. 7.8.1986 – 6 ABR 77/83, juris). "Zur Verfügung stellen" ist mehr als nur "vorlegen". Der Arbeitgeber muss die Unterlagen deshalb dem Betriebsrat – etwa in Abschrift – zumin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Anrufung des ArbG

Rz. 1243 Im Fall der Weigerung des Arbeitgebers, dem Versetzungs- oder Entlassungsverlangen nachzukommen, kann der Betriebsrat das ArbG anrufen mit dem Antrag, dem Arbeitgeber die Durchführung dieser Maßnahme aufzugeben. Der betroffene Arbeitnehmer ist wegen der sich ergebenden Rechtswirkungen entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG am Verfahren zu beteiligen (BAG v. 28.3.2017 – 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Wirtschaftsausschuss

Rz. 1249 Die Teilhabe an den Geschicken des Unternehmens als solches, über wirtschaftliche Entscheidungen, wird zunächst über die Unternehmensmitbestimmung gewährleistet. Hierzu entsenden die Arbeitnehmer je nach Art, Größe und Organisation des Unternehmens Vertreter in den Aufsichtsrat (Einzelheiten vgl. etwa Fitting, BetrVG, § 1 Rn 151 ff.). Darüber hinaus haben Gesamtbetr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beschäftigungssicherung

Rz. 1048 I.R.d. Reform des BetrVG 2001 ist § 92a BetrVG neu in das Gesetz eingefügt worden. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen; eine entsprechende Aufgabe ergibt sich schon aus § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. Auf welche Arbeitsbedingungen sich diese Vorschläge beziehen können, wird beispielhaft in Abs. 1 S. 2 aufgez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG)

Rz. 966 Der Mitbestimmungstatbestand des § 84 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erfasst die Umstände der Auszahlung des Arbeitsentgelts. Der Betriebsrat hat nach st. Rspr. des BAG darüber mitzubestimmen, ob Löhne und Gehälter bar oder bargeldlos gezahlt werden sollen (BAG v. 24.11.1987 – 1 ABR 25/86). Nicht mitbestimmungspflichtig sind die Voraussetzungen, unter denen ein Entgeltanspruch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Systematik

Rz. 1186 Hat der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Umgruppierung ordnungsgemäß verweigert, so darf der Arbeitgeber die Einstellung oder Versetzung erst dann durchführen, wenn die Zustimmung des Betriebsrates durch die ArbGe rechtskräftig ersetzt ist (außer bei Dringlichkeit, hierzu gleich Rdn 1207 ff.). Hierzu muss er, wenn er auf di...mehr