Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 29 Kündigung / 1. Allgemeines

Rz. 62 Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wird, ist unwirksam.mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats

a) Mitteilung von Bedenken Rz. 127 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Es zählen Kalendertage, nicht Werktage. Die Fristberechnung folgt den...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Vergütung

Rz. 1485 Regelmäßig setzt sich die Vergütung der angestellten Vertriebskraft aus einem Festgehalt und aus Provisionen und Prämien zusammen (Grundmann, Die Vergütung des Angestellten im Außendienst, insbesondere unter Berücksichtigung der Mitbestimmung des Betriebsrats, in Beseler/Bopp/Grundmann/Keil/Krasshöfer/Molkenbur/Puzicha/Wetzling, Angestellte im Außendienst, 3. Aufl.,...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 626 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beziehen sich zunächst einmal nur auf Angelegenheiten mit kollektivem Bezug. Die Vereinbarung einer echten Individualzusage, d.h. einer Regelung im Einzelfall, unterliegt daher nie dem gesetzlich zwingenden Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Rz. 627 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates finden ferner ihre Grenzen dort, wo...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Adressat der Anhörung

aa) Betriebsrat Rz. 73 Für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist grds. der Betriebsrat des Betriebes zuständig, dem der Arbeitnehmer angehört (BAG v. 12.5.2005 – 2 AZR 149/04, NZA 2005, 1358). Maßgeblich ist der Betrieb, in welchem der Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft seine Arbeitsleistung erbringt. Ist ein Arbeitnehmer zeitlich befristet zu eine...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ee) Kurzarbeit

Rz. 817 Kurzarbeit bedeutet i.d.R., dass auf einen vorübergehend gesunkenen Arbeitsbedarf dahin gehend in der Ausgestaltung der individuellen Arbeitszeit reagiert wird, dass dies zu einer Absenkung der Arbeitszeit führt (ErfK/Preis, § 611 BGB Rn 819). Dabei ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu beachten. Sollte allerdings kein Betriebs...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Form der Anhörung

Rz. 72 Die Anhörung des Betriebsrates erfolgt durch schriftliche oder mündliche Unterrichtung, die grds. während der Arbeitszeit stattfindet. Hinweis Aus Gründen der späteren Beweisführung empfiehlt es sich dringend, die Anhörung schriftlich vorzunehmen.mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage von Abmahnungen/Unterlagen

Rz. 110 Hinweis Es kann in der betrieblichen Praxis empfehlenswert sein, im Anhörungsschreiben die in der Vergangenheit erfolgten einschlägigen Abmahnungen dem Anhörungsschreiben als Anlage beizufügen. Das Gleiche gilt im Prinzip auch für andere Unterlagen, wenn sie geeignet erscheinen, den Betriebsrat von der Richtigkeit der Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu überze...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / II. Zulässigkeit

Rz. 23 Versetzung und Umgruppierung unterliegen gem. § 99 BetrVG in Unternehmen, in denen i.d.R. mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, der Mitbestimmung des Betriebsrates. Der Betriebsrat kann bei Vorliegen einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG enumerativ aufgeführten Gründe die Zustimmung verweigern. Der Arbeitgeber darf dann allenfalls eine vorläufige person...mehr

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§ 29 Kündigung / hh) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich verhaltensbedingter Kündigungen

Rz. 109 Will der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, muss er den Betriebsrat über vorherige Abmahnungen informieren und diese in ihren Grundzügen erläutern. Dabei muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch über Gegendarstellungen des Arbeitnehmers unterrichten (BAG v. 31.8.1989, AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein). (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage vo...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Unterrichtung über Betriebsablaufstörungen

Rz. 113 Regelmäßig muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch über Betriebsablaufstörungen oder sonstige Gefährdungen betrieblicher Interessen unterrichten, die aus dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers folgen (BAG v. 10.10.2002, AP KüSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung). Ausnahmsweise ist das nicht der Fall, wenn aus einem bestimmten Fehlverhalten eine typi...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / VIII. Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen gem. § 26 Abs. 6 BDSG

Rz. 110 Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben gem. § 26 Abs. 6 BDSG unberührt. § 26 Abs. 6 BDSG hat den Inhalt von § 32 Abs. 3 BDSG a.F. im Sinn einer klarstellenden Funktion übernommen (BT-Drucks 18/11325, 97). Der Norm kommt jedoch kein Regelungsgehalt zu, der die Datenverarbeitung durch Arbeitgeber oder Betriebsrat tatbestandlich eigen...mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Krankheit

Rz. 119 Hauptfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Diese kann ausgesprochen werden, wenn entweder ein dauerndes Unvermögen, die vertragliche Arbeitspflicht zu erfüllen oder die ernste Besorgnis weiterer häufiger Kurzerkrankungen besteht. (a) Dauerndes Unvermögen Rz. 120 Erfolgt die Kündigung aufgrund dauernder Unmöglichkeit, die geschuldete Ar...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / aa) Mitbestimmungsrechte gem. § 87 BetrVG

Rz. 99 Es war lange umstritten, ob auch die Beteiligungsrechte des Betriebsrates auf Anhörung, Beratung und Mitbestimmung Ansprüche begründen, die Gegenstand einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung oder Aufhebung der Maßnahme seitens des Arbeitgebers sein können. In einer Entscheidung v. 3.5.1994 hat das BAG (1 ABR 24/93; DB 1994, 2450 = NZA 1995, 40) unter Aufgabe se...mehr

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§ 29 Kündigung / ii) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich personenbedingter Kündigungen

Rz. 118 Bei einer personenbedingten Kündigung fehlt regelmäßig die Eignung des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen. (1) Krankheit Rz. 119 Hauptfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Diese kann ausgesprochen werden, wenn entweder ein dauerndes Unvermögen, die vertragliche Arbeitspflicht zu erfüllen ode...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Gegenstand des Anhörungsrechts

a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 63 Der Betriebsrat ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören. Hierunter ist jede Art der Kündigung durch den Arbeitgeber zu verstehen. Ob das KSchG Anwendung findet oder überhaupt deutsches Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist hierbei unerheblich (BAG v. 9.11.1977, AP Nr. 13 zu Internationales Privatr...mehr

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§ 29 Kündigung / 6. Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit

Rz. 144 Seit dem 1.1.2004 ist die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 S. 1 KSchG mit einer Klage geltend zu machen.mehr

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§ 79 Allgemeines

Rz. 1 Der digitale Wandel verändert die Arbeitswelt in allen Bereichen und führt sowohl im Individualarbeitsrecht als auch in der Zusammenarbeit zwischen den Betriebs- und Tarifparteien zu einem stetigen Anpassungsbedarf. Zahlreiche Publikationen, Konferenzen und Seminare drehen sich um die sich wandelnde Arbeitswelt. Vereinzelt wurde und wird auch heute noch das Thema Indus...mehr

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§ 29 Kündigung / 3. Anhörungsverfahren

a) Zeitpunkt der Anhörung Rz. 71 Die Betriebsratsanhörung muss vor der Verwirklichung der Kündigungsabsicht durchgeführt worden sein, d.h. bevor das Kündigungsschreiben abgesandt wurde (BAG v. 13.11.1975, AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972). Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kün...mehr

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§ 29 Kündigung / dd) Unterrichtung bei bestehendem Interessenausgleich

Rz. 105 Die Erstellung eines Interessenausgleiches mit Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG entbindet den Arbeitgeber nicht von der Anhörung des Betriebsrates zu den auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG (BAG v. 20.5.1999 – 2 AZR 148/99, NZA 1999, 1039).mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 29 Kündigung / (a) Dauerndes Unvermögen

Rz. 120 Erfolgt die Kündigung aufgrund dauernder Unmöglichkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nur über die Tatsachen zu unterrichten, aus denen sich dieser Umstand ergibt (BAG v. 30.1.1986 – 2 AZR 668/84, NZA 1987, 555). Dies kann ein entsprechender Feststellungsbescheid eines Sozialversicherungsträgers oder ein ärztliches ...mehr

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§ 29 Kündigung / (c) Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 122 Bei der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen muss differenziert werden: Rz. 123 Kennt der Arbeitgeber die Krankheitsursachen nicht, genügt es, wenn er sich darauf beschränkt, die in der Vergangenheit aufgetretenen Fehlzeiten darzustellen. Hat der Arbeitgeber hingegen Kenntnis über die Krankheitsursache, muss er auch diese dem Betriebsrat mitteilen. Er muss ferner...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 63 Der Betriebsrat ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören. Hierunter ist jede Art der Kündigung durch den Arbeitgeber zu verstehen. Ob das KSchG Anwendung findet oder überhaupt deutsches Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist hierbei unerheblich (BAG v. 9.11.1977, AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Fitting, BetrVG, ...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Schweigen des Betriebsrats

Rz. 137 Gibt der Betriebsrat binnen der gesetzlichen Fristen keine Stellungnahme ab, gilt kraft gesetzlicher Fiktion die Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Will der Arbeitgeber außerordentlich und hilfsweise ordentlich kündigen, muss der Betriebsrat zu beiden Kündigungen Stellung nehmen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Stellungnahmefristen (Schau...mehr

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§ 29 Kündigung / 7. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 145 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem KSchG Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstre...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 1546 Der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG darüber mitzubestimmen, ob ein Provisionssystem eingeführt wird, ob daneben ein Fixum gezahlt werden soll, welche Art von Provision gezahlt werden soll, über die abstrakte Staffelung der Provisionssätze, ob eine Provision ganz oder teilweise wegfällt, das Verhältnis der Provision zum Fixum und das Verhältnis der Pro...mehr

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§ 29 Kündigung / bb) Gesamtbetriebsrat

Rz. 74 Der Gesamtbetriebsrat ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG nur zuständig, wenn eine Angelegenheit das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und nicht durch einzelne Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden kann. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates liegt daher nur ausnahmsweise vor, bspw. wenn ein Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben des Unte...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Rechtsfolgen bei Verletzung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte

Rz. 640 Wird das gesetzlich zwingende Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 bzw. Nr. 10 BetrVG vom Arbeitgeber nicht beachtet, so kann der Betriebsrat aufgrund seines Initiativrechtes gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG seine Rechte im Beschlussverfahren vor dem zuständigen ArbG geltend machen. Rz. 641 In materiell-rechtlicher Hinsicht hat der Verstoß gegen das zwingende Mitbestimm...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Gewichtung der Sozialdaten

Rz. 771 Nach der Gesetzesbegründung kommt den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten – wie auch schon nach der bis zum 31.12.2003 geltenden Rechtslage – i.R.d. Sozialauswahl weiterhin grds. gleiches Gewicht zu (BT-Drucks 15/1204, 11). Auch das BAG geht davon aus, dass keinem der Auswahlgesichtspunkte ein absoluter Vorrang zukommt (BAG v. 5.12.20...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Abschluss

Rz. 488 Die mitbestimmungspflichtigen Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG sind in Form einer Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 2 BetrVG schriftlich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (ggf. Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) niederzulegen. Darüber hinaus besteht hinsichtlich der nicht der obligatorischen Mitbestimmung unterliegende...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Zwingende gesetzliche Regelungen

Rz. 172 Teilweise wird das soziale Verhalten der Arbeitnehmer bereits durch zwingende gesetzliche Regelungen vorgegeben, sodass der Arbeitgeber keinen Spielraum mehr hat, anderweitige Regelungen zuzulassen. In einem solchen Fall besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, da kein Raum für eine abweichende betriebliche Gestaltung bleibt (vgl. BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR ...mehr

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§ 29 Kündigung / (b) Arbeitsunfähigkeit auf längere Zeit

Rz. 121 Besteht demgegenüber nur eine Arbeitsunfähigkeit auf längere Zeit, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat entweder über eine ihm bekannte Krankheitsursache oder die seiner Negativprognose zugrunde liegenden Tatsachen informieren. Darüber hinaus muss er die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen darlegen, welche ihn zum Ausspruch der Kündigung bewegen ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Sprecherausschussgesetz

Rz. 50 Seit dem 1.1.1989 regelt das Sprecherausschussgesetz (SprAuG) die kollektivrechtliche Interessenvertretung derjenigen leitenden Angestellten, die nach § 5 Abs. 3 BetrVG von der Vertretung durch den Betriebsrat ausgeschlossen sind. Die Wahrnehmung eigener Interessen durch den einzelnen leitenden Angestellten selbst wird durch diese gesetzliche Interessenvertretung alle...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Personenbedingte Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 124 Bei anderen personenbedingten Kündigungen, z.B. wegen fehlender fachlicher Eignung, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Tatsachen mitteilen, die aus seiner Sicht zum dauernden Fortfall der Eignung für die Tätigkeit führen. Rz. 125 Bei einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründe für di...mehr

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§ 29 Kündigung / aa) Betriebsrat

Rz. 73 Für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist grds. der Betriebsrat des Betriebes zuständig, dem der Arbeitnehmer angehört (BAG v. 12.5.2005 – 2 AZR 149/04, NZA 2005, 1358). Maßgeblich ist der Betrieb, in welchem der Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft seine Arbeitsleistung erbringt. Ist ein Arbeitnehmer zeitlich befristet zu einem anderen Betri...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Prämien

Rz. 1548 Teilweise gibt der Arbeitgeber auch Prämien an seine Mitarbeiter im Außendienst aus. Durch die Zahlung einer Prämie sollen besondere Leistungen des Arbeitnehmers honoriert werden. Zusätzlich zu den in Geld ausgezahlten Prämien können auch sog. Incentive-Prämien in Sachzuwendungen wie Reisen, technischen Geräten o.Ä. gewährt werden. Veranstaltet der Arbeitgeber Wettb...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / II. Datenschutzrechtliche Betriebsvereinbarungen

Rz. 17 Vom BDSG abweichende Betriebsvereinbarungen sind auch nach der Reform 2018 möglich, allerdings durch das Schutzniveau der DSGVO in ihrem Anwendungsbereich streng limitiert. Dabei sind nicht nur die allgemeinen Datenschutzgrundsätze (Art. 5 DSGVO) zu beachten, der Arbeitgeber hat auch den umfangreichen Aufklärungs- und Informationspflichten der Art. 12 ff. DSGVO nachzu...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Rz. 157 Bei einer Änderungskündigung ist zu differenzieren: Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, wird der Arbeitsvertrag geändert und es kommt in diesem Fall zu keiner Kündigungsschutzklage. Eine dennoch eingereichte Kündigungsschutzklage wäre ohne Erfolgsaussicht. Der Arbeitgeber könnte gem. § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BetrVG beantragen, dass das ArbG ih...mehr

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§ 29 Kündigung / cc) Konzernbetriebsrat

Rz. 75 Der Konzernbetriebsrat (§§ 54 ff. BetrVG) ist regelmäßig für das Beteiligungsverfahren nicht zuständig. Gem. § 58 Abs. 1 BetrVG ist der Konzernbetriebsrat für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und die nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen regelt werden können. Der ...mehr

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§ 29 Kündigung / aa) Unterrichtung über den zu kündigenden Arbeitnehmer

Rz. 87 Der Arbeitgeber muss in der Betriebsratsanhörung den zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich genau bezeichnen. Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Privatanschrift, Familienstand und Kinderzahl sowie besondere soziale Umstände wie bspw. eine Schwerbehinderung oder Schwangerschaft sind mitzuteilen. Rz. 88 Mangels anderweitiger Kenntnisse kann der Arbeitgeber von den Eintr...mehr

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / II. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 6 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates greift bei der Durchführung von psychologischen Eignungstests gem. § 94 Abs. 1 BetrVG dann ein, wenn die Äußerungen des Bewerbers zwecks späterer Auswertung schriftlich festgehalten werden (Fitting//SchmidtTrebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, § 94 Rn 26). Dies dürfte in der betrieblichen Praxis die Regel sein. Rz. 7 Sof...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Inhalt des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 155 Infolge des Weiterbeschäftigungsanspruches ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu gleichbleibenden Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Gewinnt der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess, besteht sein Beschäftigungsverhältnis also nahtlos fort. Der Arbeitnehmer ist während der Weit...mehr

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§ 29 Kündigung / g) Inhalt und Umfang der Unterrichtung

Rz. 86 Die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen von § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG reicht nicht so weit wie seine Darlegungslast im Prozess (BAG v. 7.5.2020 – 2 AZR 678/19, Rn 15; BAG v. 26.3.2015 – 2 AZR 417/14, Rn 46, BAGE 151, 199). Der notwendige Inhalt der Unterrichtung gem. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG richtet sich vielmehr nach Sinn und Zweck des Beteiligungsrechts (BA...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Zuständigkeit zur Änderung des Geschäftsführervertrags

Rz. 185 Für die Änderung des Geschäftsführervertrages während der Vertragslaufzeit, insb. für Gehaltserhöhungen, ist grds. das gleiche Organ wie für die Bestellung und den Abschluss des Anstellungsvertrages zuständig. Die ältere Rechtslage, nach der bei einer GmbH ohne Mitbestimmung mit mehreren Geschäftsführern die Geschäftsführer sich gegenseitig das Gehalt erhöhen konnten...mehr

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§ 29 Kündigung / f) Wiederholung der Anhörung

Rz. 85 Wird eine Kündigung wiederholt, muss auch die Anhörung wiederholt werden. Dies gilt z.B. auch dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung allein deshalb wiederholt, weil er Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit der ersten Kündigung etwa aufgrund von Vertretungsmängeln hat (BAG v. 31.1.1996 – 2 AZR 273/95, DB 1996, 1042) oder weil die erste Kündigung mangels Zustimmung der...mehr

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§ 29 Kündigung / ee) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 106 Das sog. Nachschieben von Kündigungsgründen, welche dem Betriebsrat nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden, kann in einem später stattfindenden Rechtsstreit nur dann zugelassen werden, wenn diese zzt. der Kündigung zwar bereits vorlagen, dem Arbeitgeber aber noch nicht bekannt waren (Fitting, BetrVG, § 102 Rn 43). Damit er diese Gründe in den Kündigungsschutzprozess ein...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Zusammensetzung des Vorstands – Frauenanteil – Vorstandsvorsitzender – Arbeitsdirektor – Doppelmandate bei der Mutter- u. Tochter-AG

Rz. 600 Der Vorstand der AG kann gem. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen bestehen. In Vorständen von börsennotierten Unternehmen (1. Kriterium) mit mehr als drei Mitgliedern, d.h. bei einem mindestens vierköpfigen Vorstand (2. Kriterium), für die das MitbestG, das MontanmitbestG oder das MitbestErgG (3. Kriterium) gilt, muss gem. des neuen § 76 Abs. 3a S....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 69. Kurzarbeit

Rz. 1028 Kurzarbeit ist die auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes bezogene Reduzierung bzw. Einstellung der sonst betriebsüblichen Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Umfang und Dauer der Reduzierung können höchst unterschiedlich sein. Überbrückt werden sollen auf diese Weise Zeiten schlechter Auftragslage ohne Entla...mehr

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§ 29 Kündigung / gg) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich betriebsbedingter Kündigungen

Rz. 108 Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat hinsichtlich der Sozialauswahl über die Gründe informieren, die ihn zur Auswahl gerade des gekündigten Arbeitnehmers bewogen haben (BAG v. 29.3.1984, NZA 1984, 169). Hiervon umfasst sind auch die Sozialdaten der vergleichbaren, jedoch nicht gekündigten Arbeitnehmer (BAG v. 26.10.1995 – 2 AZR 1026/...mehr