Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 192 Nach § 1568a Abs. 1 BGB kann der Ehegatte von dem anderen die Überlassung der Ehewohnung verlangen, der auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist. Darüber hinaus kann die Überlassung der Ehewohnung verlangt werden, wenn dies aus anderen Gründen der Billi...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Freistellungsvereinbarungen der Eltern

Rz. 196 Grundsätzlich kann auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden, § 1640 BGB. Es können daher zwischen Eltern auch keine Vereinbarungen getroffen werden, die sich zu Lasten der Kinder auswirken. Eltern können allerdings im Innenverhältnis Vereinbarungen treffen, die den Kindesunterhalt betreffen. So ist es möglich, dass Eltern Freistellungsvereinbarungen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das früher in § 554 Abs. 3 Satz 2 a.F. geregelte Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung ist durch § 555e Abs. 1 übernommen worden. Mit der Veränderung des Wortlauts sind inhaltliche Änderungen nicht verbunden. Gem. § 578 Abs. 2 Satz 1 besteht dieses Sonderkündigungsrecht auch für Gewerberaummietverhältnisse. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig davon, ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Vorsorgeunterhalt wegen Krankheit und Pflege

Rz. 287 Während Beteiligte miteinander verheiratet sind, bleibt grundsätzlich die Mitversicherung der Ehegatten erhalten. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich hinsichtlich des Vorsorgeunterhalts wegen Krankheit und Pflege auch während der Trennungszeit zu einigen. Rz. 288 In einer Vereinbarung ist dann klarzustellen, ob und aus welchem Grund ein Anspruch des unterhaltsberech...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / g) Zahlungsantrag

Rz. 143 Ansprüche wegen unbenannter/ehebedingter Zuwendungen während der Ehe sind in aller Regel auf eine Ausgleichszahlung gerichtet. Nur unter besonderen Umständen sieht die Rechtsprechung einen Rückübertragungsanspruch hinsichtlich zugewandter Vermögensgegenstände vor. Auch der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist auf eine Ausgleichszahlung in Geld gerichtet. Rz. 144...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 6. Sonderfall: Der Deutsch-Französische Wahlgüterstand

Rz. 137 Die Länder Frankreich und Deutschland haben durch ein Abkommen vom 4.2.2010 eine Wahlzugewinngemeinschaft als weiteren Wahlgüterstand geschaffen.[112] Der Güterstand wurde durch Einfügung des § 1519 BGB in das deutsche Recht übernommen.[113] Der Güterstand kann in den folgenden Fallkonstellationen gewählt werden, wenn nämlichmehr

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Die Wiedereröffnung der mün... / 4. Besetzung des Gerichts

Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen/Richter an der Beschlussfassung?: Den Beschluss fasst der Spruchkörper, der auch zur Entscheidung in der Sache berufen ist, wobei umstritten ist, ob die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an der Beschlussfassung mitzuwirken haben. Nach der Grundregel des § 5 Abs. 3 S. 1 FGO entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Richter*in...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 3.2 Anzeige durch den Gläubiger

Rz. 29 Die Anzeige muss durch den Gläubiger erfolgen. Gläubiger in diesem Sinne kann nur der Abtretende als bisheriger Inhaber der Forderung sein[1], weil der Abtretungsempfänger erst mit der Erstattung der Anzeige in dessen Rechtsstellung eintritt. Für die Anzeige durch den Gläubiger erforderlich und ausreichend ist, dass dieser die Anzeige wissentlich und willentlich zur B...mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) eingeführt worden. Mit Art. 3 des Dritten Gesetzes zur Verbesserung des Wahlrechts für Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. ...mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwo... / 2.3 Mitwirkung der Versicherten

Rz. 10 § 21 Abs. 3 verpflichtet die Versicherten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten mitzuwirken und die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die Anweisungen des Unternehmers zu befolgen. Es handelt sich hierbei um eine (öffentlich-rechtliche)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.5 Genehmigung von UVV

Rz. 8 UVV bedürfen gemäß Abs. 4 Satz 1 der Genehmigung durch das BMAS. Die Genehmigung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der UVV. Gemäß § 87 Abs. 2 handelt es sich um eine Form der Fachaufsicht, die sich auch auf Umfang und Zweckmäßigkeit der Maßnahmen erstreckt. Die Genehmigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung (Felz, in: KassKomm. SGB VII, § 15 Rz. 15; Lilienfeld, in: Kass...mehr

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Hörakustiker (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wesentliche Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und Ableiten von Schlussfolgerungen (z. B. zu Notfallmaßnahmen wie Rettungswege, Notausgänge, Anzahl und Kennzeichnung der Standorte von Feuerlöscheinrichtungen), Beratung zur vorschriftsmäßigen Lagerung, z. B. brennbarer F...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 3.2 Konkretisierung durch die Leitlinien der Europäischen Kommission

Rz. 12 Bereits im Rahmen der CSR-Richtlinie war vorgesehen, dass die Europäische Kommission den von der neuen Berichtspflicht betroffenen Unternehmen unverbindliche Leitlinien zur Verfügung stellt, um ihnen die Angabe nichtfinanzieller Informationen zu erleichtern.[1] Die Publikation der Leitlinien erfolgte Mitte 2017, ein Nachtrag für klimabezogene Angaben 2019.[2] Im Rahme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 95 Die Ablaufhemmung nach Abs. 4 dauert grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide, Feststellungsbescheide oder Steuermessbescheide bzw. bis 3 Monate nach Bekanntgabe der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO. Ist Gesamtrechtsnachfolge eingetreten, dauert die Ablaufhemmung, bis die Bescheide gegen den Gesamtrechtsnachfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / Zusammenfassung

Begriff Steuerliche Mitwirkungspflichten sind zur ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens unerlässlich, denn der Steuerpflichtige hat i. d. R. seine steuerlichen Verhältnisse zu offenbaren und die Besteuerungsgrundlagen zu erklären, die letztlich zur Festsetzung und Erhebung der Steuer führen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Finanzbehörden ermitte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 7 Mitwirkungspflichten Dritter

Auch andere Personen als der Steuerpflichtige (Dritte) sind zur Mitwirkung und Aufklärung im Besteuerungsverfahren des Steuerpflichtigen verpflichtet, insbesondere zur Erteilung von Auskünften und zur Vorlage von Urkunden.[1] Sie sollen hierzu allerdings erst dann angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel führt oder keinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 3 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten

Da die deutschen Finanzbehörden nicht unmittelbar im Ausland ermitteln können, haben die Steuerpflichtigen bei der Ermittlung von Tatsachen im Ausland eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Sie haben insbesondere Beweismittel zu beschaffen sowie im Ausland ansässige Zeugen zu bestellen[2] und hierfür auch Vorsorge zu treffen. Kommt ein Steuerpflichtiger dieser Verpflichtung nic...mehr

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Tierpfleger (Professiogramm) / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Folgende generelle übergreifende Tätigkeiten sind für Tierpfleger charakteristisch:[1] Pflegen, Halten und Versorgen (Füttern und Tränken) von Tieren, Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten von Tierunterkünften, Erkennen von Krankheiten und Mitwirkung bei Behandlungen und Eingriffen durch den Tierarzt, Lagern, Zubereiten und Deponieren des Futters, Transportieren v...mehr

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Tierpfleger (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei der Analyse des betrieblichen Unfallgeschehens und Ableitung von geeigneten Maßnahmen zur sicheren Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Arbeitsplätzen, Einflussnahme auf eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung zur korrekten Beurteilung von Gefährdungen und Bewertung von Risiken, Hinweise zur Durchführung und Auswertung der Gefährdungsbeurteil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.1 Tathandlung in Form der Absatzhilfe

Rz. 29 Hinsichtlich der Tathandlung der "Absatzhilfe" (zum Begriff der Absatzhilfe s. o. Rz. 25–27) hat der BGH entschieden, dass Steuerhehlerei auch begangen werden kann, wenn die vorangegangene Steuerhinterziehung zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist.[1] Die diesbezüglich maßgeblichen Gesichtspunkte ergeben sich den überzeugenden Ausführungen des BGH entsprechend be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.1 Regelmäßige Festsetzungsfrist

Rz. 22 Die Festsetzungsfrist für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen beträgt nach Abs. 2 Nr. 1 ein Jahr. Verbrauchsteuern i. S. d. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO sind Steuern auf Waren, die zu kurzfristigem Verbrauch bestimmt sind, die an den Übergang aus dem steuerlich gebundenen in den freien Verkehr anknüpfen und die bestimmt sind, auf den Verbraucher übergewälzt ...mehr

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Ermittlung der Einsatzzeite... / 4.1 Grundsätzliche Zeitfaktoren

Die Einsatzzeiten für die Beauftragten werden berechnet über aufgabenbezogene Zeitfaktoren. Eine Übersicht gibt Tab. 1. Sie werden unterschieden in Zeitfaktoren für: Pflichtaufgaben (Fahrt-, Wegezeiten, Zeiten für die Aufgabenerfüllung, Pflichtfortbildung), Freiwillige Aufgaben (Zeiten für sonstige Aufgaben und freiwillige Weiterbildungen), Aufgaben durch Dritte (Korrekturfakto...mehr

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Gutschrift über Preisminder... / 4 Gutschriften durch einen Agenten (Vermittler)

Agenten (Vermittler) vertreiben Waren im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Dabei liefert der Auftraggeber direkt an den Kunden, der Agent führt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an den Auftraggeber aus. Der Auftraggeber rechnet i. d. R. mit dem Agenten in Form von Gutschriften ab. Zur Umsatzsteigerung kann es vorkommen, dass der Agent seinerseits dem Kunden einen P...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 29 An die Ankündigung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, NJW 1989, 969; LG München I, Urteil v. 11.2.2009, 15 S 22980/07, ZMR 2009, 453; LG Berlin, Urteil v. 5.1.2018, 65 S 100/17, GE 2019, 322; LG Berlin, Urteil v. 12.5.2005, 67 S 19/05, GE 2005, 919; Staudinger/Emmerich, § 554 a. F. Rn. 40). Eine nach § 555c Abs. 1 erforderliche Modernisi...mehr

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Betriebsprüfung, internatio... / 3 Beratungshinweise

International koordinierte Außenprüfungen können den Prüfungsdruck auf den Stpfl. erhöhen. Andererseits können sie auch dazu beitragen, dass die beteiligten Steuerverwaltungen schon im Prüfungsverfahren zu einer Einigung über die Qualifikation bestimmter Einkünfte kommen und damit Qualifikationskonflikte und Doppelbesteuerungen vermieden werden. Dem Stpfl. werden dadurch u. ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Aktivvertretung

Rz. 314 Hat die Gemeinschaft keinen Verwalter, wird sie gem. § 9b Abs. 1 S. 2 WEG durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten (Gesamtvertretung). Die (Gesamt-)Vertretung erfordert die Mitwirkung sämtlicher Wohnungseigentümer am fraglichen Rechtsgeschäft. Will die Gemeinschaft also beispielsweise einen Reparaturauftrag erteilen oder eine Kündigung aussprechen, müs...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / III. Klage- und Begründungsfrist

Rz. 41 Die Anfechtung von Beschlüssen kann nur durch Erhebung einer Klage binnen Monatsfrist erfolgen (§ 45 S. 1 WEG). Die Frist beginnt am Tag der Beschlussfassung, nicht etwa erst dann, wenn der anfechtungswillige Eigentümer das Versammlungsprotokoll erhält. Es handelt sich nicht um eine prozessuale Frist (Sachurteilsvoraussetzung), sondern um eine materiell-rechtliche Fri...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Erläuterung häufiger Vertragsklauseln

Rz. 113 Vorbemerkung: In diesem Abschnitt werden gebräuchliche Klauseln erörtert, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage nach ihrer Wirksamkeit. Sondervergütungsregelungen werden gesondert behandelt (→ § 10 Rdn 139). In der Rspr. wurde bislang meistens nicht zwischen der Unwirksamkeit (Nichtigkeit) einer Klausel (insbesondere nach AGB-Recht, also gem. § 307 Abs. 1 BGB) u...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 1. Allgemeines

Rz. 39 Die Einladung (synonym: das Einberufungsschreiben) muss Ort und Beginn der Versammlung sowie die Beschlussgegenstände ankündigen; mehr nicht. Hinweise auf das geltende Stimmrecht, Stimmrechtsbeschränkungen usw. sind nicht erforderlich (wenn auch ggf. sinnvoll). Rz. 40 Die Ankündigung der Beschlussgegenstände wird von § 23 Abs. 2 WEG gefordert: Demnach ist es "zur Gülti...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 3. Umgang mit fehlerhaften Beschlüssen

Rz. 139 Der Versammlungsleiter muss auch rechtswidrige Beschlüsse verkünden. Beispiel Abgestimmt wird über die Installation einer Videokamera im Eingangsbereich der Anlage. Die Mehrheit ist dafür. Rz. 140 Ob die Installation einer Videokamera ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht oder nicht, hängt von vielen Umständen ab (→ § 6 Rdn 32). Soll nun der Verwalter die Frage der Ord...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 4. Völlig abweichende Bauausführung

Rz. 106 Beispiel Eine Mehrhausanlage wird als Einfamilienhaus und Doppelhaus geplant. Laut Teilungserklärung und Aufteilungsplan sollen die Häuser, an denen Sondereigentum begründet wird, wie real geteilte Grundstücke behandelt werden; jeder kann sein Sondereigentum nach Belieben umbauen. Das im Sondereigentum des A stehende Einfamilienhaus wird planmäßig gebaut. Das Eigentu...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 2. Passivvertretung

Rz. 319 Der Gesetzgeber vertritt mit der h.M. die Auffassung, dass eine (passive) Einzelvertretungsbefugnis jedes Wohnungseigentümers besteht: "Ist eine Willenserklärung gegenüber der verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abzugeben, so genügt nach allgemeinen Grundsätzen die Abgabe gegenüber einem [ergänze: einzigen, beliebigen] Wohnungseigentümer".[444] Für die...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 1. Abweichungen innerhalb von Wohnungen, Übertragung von Nebenräumen

Rz. 102 Eine vom Aufteilungsplan abweichende Bauausführung hat keine Konsequenzen, wenn die "Außengrenzen" der Wohnungen nicht betroffen sind, also insbesondere bei einer vom Aufteilungsplan abweichenden Raumaufteilung. Der Aufteilungsplan dient nur der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum; in ihm enthaltene Nutzungsvorschläge sind unverbindlich (→ § 1 Rdn 3). De...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 1. Allgemeines

Rz. 24 Gem. § 633 Abs. 1 BGB hat der Bauträger den Erwerbern das Werk frei von Sachmängeln zu verschaffen. Der Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der gekauften Wohnung (Auflassung) wurde oben (→ § 5 Rdn 4) schon erörtert. In diesem Abschnitt geht es um die Mängel. Was unter einem (Sach- bzw. Bau-)Mangel zu verstehen ist, ergibt sich aus § 633 Abs. 2 BGB: "Das Werk is...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Vorbereitung

Rz. 8 Eine (An-)Mahnung von Hausgeldrückständen ist nicht zwingend erforderlich, und zwar weder zur Begründung eines Zahlungsverzugs (→ § 9 Rdn 6) noch als Voraussetzung einer Zahlungsklage. Aber es ist üblich und sinnvoll, dass der Verwalter offene Forderungen der Gemeinschaft ein bis zwei Mal anmahnt. Die erste Mahnung sollte in dem Monat erfolgen, in dem eine Zahlung erst...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 4. Teilnahme von Beratern, Rechtsanwälten, Dolmetschern usw.

Rz. 89 Die Teilnahme von Beratern (insbesondere Rechtsanwälten) oder sonstigen Begleitern einzelner Wohnungseigentümer ist wegen des Gebots der Nichtöffentlichkeit grundsätzlich unzulässig. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung des Beraters ändert daran nichts. Es gibt aber Ausnahmen, in denen ein Begleiter eines Wohnungseigentümers an der Versammlung teilnehmen darf (mit der ...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / I. Die Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Vereinbarung

Rz. 85 Die Änderung der Gemeinschaftsordnung erfordert im Ausgangspunkt eine Vereinbarung aller Miteigentümer. Beschlüsse zur Änderung der Gemeinschaftsordnung sind nur möglich, soweit das Gesetz dafür eine Beschlusskompetenz vorsieht oder eine Öffnungsklausel besteht. Schweigen bedeutet keine Zustimmung zu einer Vereinbarung, sondern ist grundsätzlich rechtlich unerheblich....mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Rechte der Gemeinschaft einerseits und Individualrechte andererseits

Rz. 57 Eine "Störung" liegt vor, wenn ein Eigentümer seine Rechte bei der Nutzung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum überschreitet. Da die Hausordnung eine Sammlung von Regelungen für die Nutzung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums ist, stellt insbesondere jeder Verstoß gegen die Hausordnung eine unzulässige Nutzung ("Störung") im weiteren Sinne dar. Die Ausführungen ...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 3. Die Einberufung bei Weigerung oder Fehlen des Verwalters

Rz. 9 Fehlt ein Verwalter oder verweigert er die Einberufung, obwohl er aus einem der oben genannten Gründe dazu verpflichtet wäre, bestehen folgende Möglichkeiten zur Einberufung: Rz. 10 Verwaltungsbeirat. Gem. § 24 Abs. 3 WEG kann [10] der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter eine Versammlung einberufen, wenn ein Verwalter fehlt oder die Einberufung ...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / V. Der Zitterbeschluss einer baulichen Veränderung

Rz. 94 Es kann schwierig zu beurteilen und streitig sein, ob alle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Beschlusses vorliegen. Manchmal steht sogar (mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit) von vornherein fest, dass ein Beschluss nicht rechtmäßig ausfallen kann; so etwa, wenn im obigen Beispiel (→ § 4 Rdn 86) in der Variante a (Gestattung der Gartenterrasse) der oder die benach...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 8. Einbehalte und Aufrechnung

Rz. 82 Beispiel A – E sind Erwerber und (werdende) Wohnungseigentümer mit einem Miteigentumsanteil von je 200/1.000 eines vom Bauträger errichteten Hauses mit Tiefgarage. Die Einfahrt zur Tiefgarage ist für übliche Mittelklasse-Pkw zu klein. D und E haben aus diesem und anderen Gründen hohe Einbehalte von der Bauträgervergütung vorgenommen. A verlangt vom Bauträger Kostenvor...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Eigentümerliste und Datenschutz

Rz. 253 Jeder Miteigentümer kann von der Gemeinschaft, faktisch also vom Verwalter die Vorlage einer Eigentümerliste verlangen.[356] Der ehedem häufigste Anlass für das Verlangen nach einer Eigentümerliste, die (beabsichtigte) Einreichung einer Beschlussanfechtungsklage, ist allerdings mit der WEG-Reform 2020 entfallen, weil Beschlussklagen nicht mehr gegen die übrigen Eigen...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 2. Spezielle Einzelfälle

Rz. 104 Parkbügel zur Unterbindung von "Fremdparken" auf Stellplätzen (sei es Sondereigentum oder Sondernutzungsfläche). Ob die Errichtung ohne Beschluss zulässig ist, war schon im alten Recht streitig.[129] Bejaht man die Notwendigkeit eines Gestattungsbeschlusses, dürfte darauf gem. § 20 Abs. 3 WEG ein Anspruch bestehen. Rz. 105 Unterteilung, Abgabe einzelner Räume. Wenn ei...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 3. Teilnahme bevollmächtigter Vertreter

Rz. 80 Jeder Miteigentümer kann sich durch eine beliebige Person[95] (oder mehrere[96]) bei der Teilnahme an der Versammlung und bei Abstimmungen (ganz oder teilweise) vertreten lassen. Durch die Teilnahme eines Vertreters wird nicht gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit verstoßen; der Vertretene darf daneben aber nicht auch noch selber an der Versammlung teilnehmen.[9...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Einberufung der Versammlung und Ankündigung in der Tagesordnung

Rz. 29 Eine rechtmäßige Beschlussfassung der Verwalterbestellung setzt – wie immer – die Einberufung der Versammlung durch eine dazu befugte Person und die Ankündigung des Beschlussgegenstandes voraus. Ein amtierender Verwalter hat die Pflicht, rechtzeitig (d.h. vor dem Auslaufen seiner Bestellungszeit) eine Versammlung einzuberufen und die Verwalterwahl anzukündigen; verlet...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / III. Der Verpflichtete: Handlungs- und Zustandsstörer

Rz. 128 Zur Beseitigung verpflichtet (passivlegitimiert) ist jedenfalls derjenige Miteigentümer (bzw. dessen Erben[165] oder Gesellschafter[166]), der die Maßnahme durchgeführt oder veranlasst hat. Er haftet als Handlungsstörer, und zwar auch dann, wenn er womöglich schon längst aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist. Differenziert zu betrachten ist die Frage der Haftung ein...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 3. Ausschließliche Zuständigkeit für Minderung und Schadensersatz

Rz. 57 Für die Geltendmachung von Minderung und Schadensersatz (sekundäre Gewährleistungsrechte) ist nur die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig.[148] Als Begründung wird angegeben, dass dann, wenn die Erfüllungsebene verlassen werden soll, die Mängelrechte zum Schutz des Bauträgers und der Miteigentümer koordiniert werden müssten.[149] Rz. 58 Beispiel Die Trittschalldäm...mehr