Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Mietaufhebungsvertrag

Rz. 24 Die Vertragsparteien können darüber hinaus das Mietverhältnis jederzeit durch vertragliche Vereinbarung beenden. Ein solcher Mietaufhebungsvertrag ist grds. formlos möglich, aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertragsabschluss (vgl. Rdn 142 ff.). Der Vertragsinhalt unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien. Im Vertrag sind so...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Mitwirkender Notar muss "anstelle der Geschäftsführer" Gesellschafterliste zum Handelsregister einreichen

Rz. 175 Gem. § 40 Abs. 2 GmbHG muss jeder Notar, der an Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung i.S.d. § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG mitgewirkt hat, nach Wirksamwerden der Veränderungen ohne Rücksicht auf etwaige später eintretende Unwirksamkeitsgründe die Gesellschafterliste "anstelle der Geschäftsführer" unterschreiben, zum Handelsregis...mehr

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§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 124 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Rz. 125 Für die seit dem...mehr

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§ 48 Vereine / 2. Gründungsakt, Voraussetzungen für die Eintragung, Verfahren, Kosten

Rz. 28 Vor dem eigentlichen Gründungsakt empfiehlt sich die Abstimmung der Satzung mit dem zuständigen Vereinsregister und – soll der Verein gemeinnützig sein – mit dem Betriebsstättenfinanzamt. Der Verein wird gegründet, indem die Mindestzahl der Mitglieder im Rahmen einer Versammlung oder auch auf andere Art, z.B. im Umlaufverfahren, die Satzung beschließt und einen Vorsta...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten

Rz. 86 Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten (Rubrum wie Muster Rdn 84) Anstellungsvertrag (Regelungen wie Muster "Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes“ (Rdn 85 ) mit folgenden nach Bedarf zusätzlich/alternativ einzufügenden Klauseln:)" 1. Kündigung – alternati...mehr

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§ 38 Sponsoring / H. Muster: Abwandlung: Vertragsgestaltung beim Vereinssponsoring

Rz. 34 Muster 38.4: Abwandlung: Vertragsgestaltung beim Vereinssponsoring Muster 38.4: Abwandlung: Vertragsgestaltung beim Vereinssponsoring Vereinbarung zwischen dem Pro Tennis e.V., _____ – nachfolgend Verein – und Sportmarketing GmbH _____ – nachstehend Agentur – Präambel: Pro Tennis nimmt mit _____ Jugendmannschaften an dem Meisterschaftsbetrieb des Tennisverbandes teil und veran...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Gläubigerversammlung

Rz. 83 Die Gläubigerversammlung ist nach der Insolvenzordnung das oberste Organ im Rahmen der insolvenzrechtlichen Gläubigerselbstverwaltung.[72] Die Einberufung der Gläubigerversammlung erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die Leitung der Versammlung obliegt dem Gericht. Die Mitwirkung der Gläubigerversammlung beschränkt sich auf die gesetzlich im Einzelnen definierten Befug...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Zulässigkeit des Ausschlusses der Verwalterbestellung, Anspruch auf Bestellung

Rz. 38 Die §§ 18, 19 Abs. 2 Nr. 6, 23, 26, 26a, 29 WEG n.F. (vgl. § 20 Abs. 1 WEG a.F.) sehen drei Verwaltungsorgane vor.[112] Höchstes Organ ist die bereits näher behandelte (siehe Rdn 24 ff.) Wohnungseigentümerversammlung bzw. genauer – da Eigentümerbeschlüsse nicht notwendig eine Versammlung voraussetzen (siehe § 23 Abs. 3 WEG) – die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer. S...mehr

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§ 13 Erbrecht / a) Allgemeines

Rz. 49 Es gilt der Grundsatz, dass eine Leistung an die Erbengemeinschaft gefordert werden muss. Kann aber ein einzelner Miterbe überhaupt ohne Mitwirkung der anderen Erben klagen? Der Miterbe ist Kläger in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft.[29] Rz. 50 Es wird dazu teilweise die Auffassung vertreten, dass deswegen immer die Zustimmung aller Miterben er...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: SaaS-Vertrag

Rz. 50 Muster 24.7: SaaS-Vertrag Muster 24.7: SaaS-Vertrag Vertrag über die Bereitstellung von Software zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Anbieter – und _____ (Name, Anschrift) – Kunde – § 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Produktbeschreibung durch den Kunden. (2) Die Software wird vom Anbieter als webbasierte ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Mangelhaftigkeit von Beschlüssen

Rz. 151 Gesellschafterbeschlüsse können mangelhaft (nichtig oder anfechtbar) sein.[591] Gesellschafter können die Mangelhaftigkeit mit Klagen geltend machen, bei formal (zumal von einem Versammlungsleiter) festgestellten Beschlüssen[592] mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.[593] Diese sind regelmäßig fristgebunden.[594] Das GmbHG enthält keine Regeln zu Beschlussmängeln;...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Rechtsfolgen

Rz. 290 Gem. § 31 GmbHG sind dem Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG zuwider geleistete Zahlungen der GmbH zu erstatten. Verpflichtet ist in erster Linie der (auch ausgeschiedene)[1071] Gesellschafter als Empfänger. Die Verpflichtung ist persönlicher Natur, nicht aber mit dem Anteil verbunden, so dass bei dessen Veräußerung der Erwerber nicht haftet. Rz. 291 Der Anspruch geht au...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 100 Zur Teilungsreife gehört allerdings auch die vorab zu erledigende Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten (§ 2046 BGB). Nur der dann noch verbleibende Nachlass kann unter den Miterben entsprechend den Erbquoten verteilt werden. Es ist ja gerade Aufgabe des Teilungsplans, die Erbengemeinschaft endgültig auseinanderzusetzen, so dass hier keine restlichen Verbindli...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[136] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Verpfändung von Kontoguthaben

Rz. 72 Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift des/der Verpfänder(s)) – nachstehend "Verpfänder" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1. Gegenstand der Verpfändung Der Verpfänder verpfändet der Bank hiermit die jeweils bei _____...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 25 Muster 37.6: Berufungsbegründung Muster 37.6: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _____ In Sachen _____ gegen Bundesagentur für Arbeit, _____ Az. _____ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _____ und der Bescheid vom _____ in Gestalt des Widerspruchsbescheides _____ vom _____ zu Az. _____ werden aufgehoben und die Be...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Mitwirkungspflicht der Beteiligten

Rz. 140 Tatsächlich trägt das Gericht aber nicht die alleinige Sachaufklärungspflicht. Die Beteiligten, insbesondere auch das Finanzamt,[192] haben eine Mitwirkungspflicht. Diese ergibt sich aus § 76 Abs. 1 S. 2–4 und aus § 76 Abs. 3 FGO. Denn nach § 76 Abs. 1 FGO sind die Beteiligten bei der Erforschung des Sachverhaltes von Amts wegen durch das Gericht "heranzuziehen". Sie...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 211 Die Zivilprozessordnung sowie alle anderen Verfahrensordnungen setzen die Unparteilichkeit des Gerichts voraus, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewähren. Zur Durchsetzung der Unparteilichkeit ist einem Richter gem. § 41 ZPO in den dort aufgeführten Fällen die Befugnis zur Ausübung des Richteramtes entzogen. Darüber hinaus gibt § 42 ZPO den Parteien die Möglic...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Das amtliche Nachlassverzeichnis

Rz. 197 Das amtliche bzw. notarielle Nachlassverzeichnis ist eine Beurkundungshandlung, wofür also der Notar zuständig ist (§ 20 Abs. 1 BNotO). Es reicht nicht aus, wenn der Erbe ein privatschriftlich erstelltes Nachlassverzeichnis mit einer notariell beglaubigten Unterschrift versieht.[112] Nach § 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BeurkG hat der Notar das von ihm aufzunehmende Vermögensv...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Das Problem des § 2039 BGB

Rz. 45 § 2039 S. 1 BGB schreibt vor, dass immer dann, wenn ein Anspruch zum Nachlass gehört, der Verpflichtete nur an alle Erben gemeinschaftlich leisten und jeder Miterbe nur die Leistung an alle Erben fordern kann. Hierbei stellt sich die Frage, welche prozessualen Auswirkungen diese Vorschrift haben könnte. Nach der Vorschrift hat es den Eindruck, als wenn ein Miterbe unt...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 65 Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sicherungsübereignung Der Sicherungsgeber...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 36 In sozialrechtlichen Angelegenheiten gem. § 183 SGG wird nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet, sondern es sind Betragsrahmengebühren gem. §§ 3 Abs. 1, 14 RVG anzusetzen. Der Rechtsanwalt bestimmt nach § 14 Abs. 1 RVG die Rahmengebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der anw...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ausführlicher Beendigungsvergleich

Rz. 675 Muster 4.67: Ausführlicher Beendigungsvergleich Muster 4.67: Ausführlicher Beendigungsvergleichmehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Nachweistätigkeit

Rz. 21 Die Nachweistätigkeit besteht in einer Informationserteilung an den Kunden, die es diesem ermöglicht, in konkrete Verhandlungen über den gewünschten Hauptvertrag einzutreten. Dies erfordert grundsätzlich, dass der Makler das konkrete Objekt und Namen und Anschrift des abschlussbereiten Vertragspartners benennt, insb. genügt nicht das Verschaffen einer reinen Ermittlun...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / V. Muster: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG)

Rz. 117 Siehe Rdn 44 ff., 91 ff. Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Satzung der Stiftung _____ Präambel _____ § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr _____ § 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung soll dem Wohl der Nachkommen des Vate...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 67 Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinb...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 5 Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens nach dem AsylG ist nicht die Ausländerbehörde, sondern gem. § 5 Abs. 1 AsylG das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Allein für den Fall, dass eine Person nur Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 S. 1 AufenthG geltend macht, ist der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde auf Erteilung einer Aufent...mehr

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§ 39 Steuerrecht / g) Präklusion

Rz. 152 Gem. § 76 Abs. 3 FGO kann das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer von der Finanzbehörde gem. § 364b Abs. 1 AO gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden (vgl. Rdn 48). Das Gericht muss bei der Zurückweisung gem. § 76 FGO ein Ermess...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Gesellschafterliste beim Handelsregister

Rz. 172 An die Gesellschafterliste knüpfen insb. § 16 GmbHG (gegenüber der GmbH gilt nur als Gesellschafter, wer in der Liste eingetragen ist, vgl. Rdn 176 ff.) und der Gutglaubensschutz an (vgl. Rdn 181). Vgl. Rdn 360 zu Fragen in Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Gem. § 40 Abs. 1 GmbHG müssen die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in d...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 7 Niemand darf von einem Schiedsgericht verurteilt werden, dessen Spruch er sich nicht freiwillig unterworfen hat. Das ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG). Der Abschluss einer gültigen Schiedsvereinbarung hat daher grundlegende Bedeutung für das Schiedsverfahren. Fehlt eine wirksame Schiedsvereinbarung, kann der Sc...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Befristung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes

Rz. 104 Nach § 14 Abs. 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, die Be...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Entwicklungsvertrag

Rz. 19 Muster 45.4: Entwicklungsvertrag Muster 45.4: Entwicklungsvertrag Entwicklungsvertrag zwischen X – nachfolgend auch "Kunde" genannt – und Y – nachfolgend "Y" genannt – Präambel Y bietet ihren Kunden die Entwicklung und Herstellung von bestimmten Produkten an. Diese Entwicklung und Herstellung möchte der Kunde in Anspruch nehmen. Diese Vereinbarung bestimmt die Begriffe, Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Einnahmen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die Hilfe bei der Haushaltsführung (§ 3 Nr. 36 S. 1 EStG)

Rz. 4 Pflegebedürftig i. S. v. § 3 Nr. 36 EStG ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ausweist, sei es im körperlichen, kognitiven oder psychischen Bereich, und deshalb auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, der Hilfe durch andere bedarf (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Rz. 5 Voraussetzung für die Steuerbefreiung i...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / III. GmbH

Rz. 32 An GmbH-Anteilen ist eine Testamentsvollstreckung grundsätzlich zulässig. Der Testamentsvollstrecker verwaltet dabei den Geschäftsanteil kraft eigenen Rechts und unter Ausschluss der Erben.[47] Etwas anderes gilt nur, wenn es die Satzung vorsieht. Im Rahmen der Verwaltungsbefugnis kann der Testamentsvollstrecker grundsätzlich alle Rechtshandlungen, die ein Gesellschaft...mehr

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§ 17 Familienholding / 1. Zivilrechtlich wirksamer Abschluss

Rz. 49 Dass die im Gesellschaftsvertrag einer Familiengesellschaft enthaltenen Regelungen von den Beteiligten ernsthaft gewollt werden, wird man im Hinblick auf die mit der Implementierung der Gesellschaft verfolgten (insbesondere auch außersteuerlichen) Zwecke im Regelfall unterstellen können. Für die Prüfung der steuerlichen Anerkennung ist daher zunächst nach der zivilrec...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / A. Pflichtteilsansprüche als (weiterer) "Störfaktor" der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge, gerade in Familienunternehmen, stellt nicht nur aus der Sicht des Unternehmers eine der schwierigsten Aufgaben dar. Neben allgemeinen zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und vielfältigen steuerrechtlichen Problemen ist insbesondere die Herausforderung zu bewältigen, einen wirtschaftlich sinnvollen Übergang der Verantwortung i...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Inhalt des Unternehmertestaments

Rz. 230 Verantwortliche Unternehmer sichern sich gegen Risiken, die sie nicht beherrschen können, in angemessener Weise ab. Der unerwartete Tod ist ein solches Risiko. Die Absicherung durch ein Notfalltestament, dessen Regelungen – hoffentlich – nie zum Tragen kommen, kann den Fortbestand des Unternehmens bzw. einer Unternehmensbeteiligung sowohl im Interesse des Betriebes u...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 253 Gesetzliche Regelungen zur Übertragbarkeit bzw. zur Art und Weise der Übertragung der Gesellschafterstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters finden sich im Gesetz nicht. § 719 Abs. 1 BGB, der Verfügungen über den Anteil eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausschließt, deutet zwar auf eine Unübertragbarkeit ...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 78 Die Übertragung bzw. Abtretung von Personengesellschaftsanteilen ist formfrei möglich. Ein Verstoß gegen das schenkungsrechtliche Beurkundungserfordernis kann durch Vollzug der Schenkung ohne Weiteres geheilt werden (§ 518 Abs. 3 BGB). Dasselbe gilt auch für die Übertragung von Aktien, wenngleich die Rechtsform der AG bei kleinen und mittleren Unternehmen eher selten ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / ee) Absicherung durch Vollmachten

Rz. 56 Als weitere flankierende Maßnahme kann zugunsten des Schenkers eine (erforderlichenfalls notarielle[62]) Vollmacht erteilt bzw. vereinbart werden, die ihn in die Lage versetzt, auch ohne Mitwirkung des Beschenkten die Rückübertragung des Schenkungsgegenstandes an sich selbst zu bewirken und alle hierfür erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen abzugeben. Von be...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 1. Bindungen des Unternehmers

Rz. 23 Je nachdem auf welche Weise der Unternehmer selbst das Unternehmen erworben hat, ist sein Handlungsspielraum im Hinblick auf die Regelung der Unternehmensnachfolge mitunter eingeschränkt. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen durch Erbfall erworben wurde und der Unternehmer als Vorerbe den Regelungen einer Vor- und Nacherbschaft bzw. eines Vor- und Nachver...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Grundprinzip Neutralität

Rz. 48 Eines der Prinzipien, die immer wieder genannt werden, ist das Prinzip der Neutralität.[22] Die Neutralität bezieht sich zum einen auf die Rolle des Mediators als Vermittler, der keine Entscheidungsmacht hinsichtlich des Inhalts der Verhandlungen besitzt. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff der Allparteilichkeit [23] wird bei Mediation hingegen verwendet, um zu verdeut...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / E. Entscheidungsfindung

Rz. 56 Auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen ist schließlich zu entscheiden, welcher Weg für die weitere Planung der Unternehmensnachfolge eingeschlagen werden soll. Die Strategie sollte hier möglichst abschließend festgelegt werden, um im Anschluss die Details ausarbeiten zu können und sich in diesem Zusammenhang etwa ergebende Schwierigkeiten aus ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / V. Rechtliche Schwierigkeiten der Due Diligence-Durchführung

Rz. 84 Soweit es sich beim Zielunternehmen um eine GmbH oder gar eine Personengesellschaft handelt, ist die Durchführung einer Due Diligence rechtlich zumeist problemlos möglich. Denn die Geschäftsführung des Zielunternehmens kann von den Gesellschaftern ohne Weiteres zur Mitwirkung angewiesen werden. Diese Anweisungen sind rechtlich verpflichtend. Problematisch ist die Situ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Handelsregister

Rz. 40 Die Frage, ob der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil in das Handelsregister einzutragen ist, ist umstritten und Gegenstand lebhafter aktueller Debatte.[73] Eine Eintragungspflicht kann mangels gesetzlicher Grundlage nicht bestehen. Der Nießbrauch wäre auch nur dann eintragungsfähig, wenn der Rechtsverkehr ein berechtigtes Interesse an der Eintragung geltend machen könn...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Anteile persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 17 Bei der Nachfolge in Personengesellschaften ist zunächst festzuhalten, dass ein Gesellschafterwechsel ggf. als eine Änderung des Gesellschaftervertrages anzusehen sein kann, so dass die Mitwirkung aller bisherigen und zukünftigen Gesellschafter am entsprechenden Vertragsschluss erforderlich wäre. Etwas anderes gilt aber, wenn der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag ber...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / IV. Bonus- und Tantiemeregelungen

Rz. 17 Wie bereits erwähnt steht die Anknüpfung von Bonus- bzw. Tantiemeregelungen allein an betriebswirtschaftliche Größen wie den Umsatz bzw. den Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres oftmals nicht im Einklang mit den eigentlichen Zielen der Eigentümerfamilie. Ist dies der Fall, sollte konsequenterweise von derartigen Anreizen Abstand genommen werden. Sinnvoll ist es dan...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / III. Erbauseinandersetzung

Rz. 7 Die Bestellung von Pflegern sowie familiengerichtliche Genehmigungen können auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung erforderlich werden, soweit hierzu Verträge zwischen den einzelnen Erben abgeschlossen werden bzw. über im Katalog der §§ 1821, 1822 BGB aufgezählte Gegenstände (z.B. Grundstücke, Anteile an Personenhandelsgesellschaften etc.) verfügt werden soll. Rz. 8 E...mehr