Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewertungsschema

Rn. 991 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Vor diesem Hintergrund vollzieht sich die Bilanzierung im Bereich der Verbindlichkeitsrückstellungen nach folgendem Schema (ohne detaillierte Berücksichtigung der Sonderbewertungsnormen in § 6 Abs 1 Nr 3a EStG, s Rn 1001ff): RedAnmerk S. 996/98: Beispiel zur Anwendung auf den konkreten Fall der Bewertung: Schadensersatzforderung eines Kunden ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verrechnungspreisdokumentation im Lichte der Grundfreiheiten

Rz. 48 [Autor/Stand] Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten im Allgemeinen. Eng verbunden mit der Problematik der Korrektur von Verrechnungspreisen sind die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.[2] Aus unionsrechtlicher Perspektive kommt dieser Thematik jedenfalls dann eine besondere Bedeutung zu, wenn in Bezug auf den grenzüberschreitenden Sachverhalt höhere Hürde...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / D. Belehrung über Gebühren/§ 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 51 Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren muss der Rechtsanwalt regelmäßig nicht ungefragt hinweisen, weil kein Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Experten erwarten darf und dessen gesetzliche Gebühren auch durch eine schlichte Nachfrage in Erfahrung zu bringen sind. Nur auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwal...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 104 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Allgemeines [Rdn 1508]

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FF 09/2024, 75 Jahre Grundg... / VI. Eigene Grundrechtspositionen des Kindes gegenüber dem Staat

Den Beitrag beschließt ein kurzer Blick auf die aus dem Grundgesetz folgenden Rechte von Kindern. Der Verfassungsgeber hat sich bei der Schaffung des Grundgesetzes in den Jahren 1948 und 1949 keine vertieften Gedanken zu spezifischen Grundrechten für Kinder gemacht.[58] Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits in seiner frühen Rechtsprechung Kinder als eigene Träger v...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Person des OT ist das KStG wes großzügiger als hinsichtlich der der OG. Hier werden beginnend bei der nat Person über die PersGes und Kö bis hin zum BgA einer jur Pers d öff Rechts nahezu alle Rechtsformen akzeptiert, vorausgesetzt, sie erzielen gew Eink und unterliegen damit der GewSt. § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG legt den Krei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nachweis bei Anteilen aus einem Anteilstausch

Tz. 88 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Im Fall des Erwerbs von Anteilen aus einem Anteilstausch (sowohl "eigentlicher" Anteilstausch gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG als auch Miteinbringung von Anteilen iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG, s Tz 87) hat der Einbringende die Zurechnung der eingebrachten Anteile (zur Übernehmerin oder deren Rechtsnachfolgerin iSd § 22 Abs 6 UmwStG) nachzu...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 1 Instandhaltungsrückstellung: Die Voraussetzungen

Neben einer ausreichenden Kenntnis des Sachverhalts und einer vernünftigen Vorbereitung ist auch eine systematische Vorgehensweise bei der Bildung der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung notwendig. Die rechtliche Grundlage für die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ist der § 249 HGB Abs. 1 S. 2 Nr. 1. Der Inhalt der Rückstellung muss interpretiert werden, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines (Zielsetzung, Kritik, Handlungsempfehlungen)

Tz. 69 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei den aus einer Betriebseinbringung erhaltenen Anteilen (s § 22 Abs 1 UmwStG) wird auch beim Anteilstausch die bisherige Besteuerungskonzeption der einbringungsgeborenen Anteile (§ 21 UmwStG aF) auf der Ebene des Einbringenden/AE durch eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns ersetzt. Dieser nachträgliche Einbringungsge...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 2 Anmerkung

1. Sachverhalt und Verfahrensgang Die Alleinerbin beauftragte ein notarielles Nachlassverzeichnis. Der beauftragte Notar verweigerte dies nach über einem Jahr Ermittlungstätigkeit mit der Begründung, dass er die hohen Anforderungen der Rechtsprechung an ein solches Verzeichnis nicht erfüllen könne, da die Erbin die notwendigen Informationen über den Nachlass nicht mitteile, i...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführerin begehrt als Alleinerbin des am 10.3.2020 verstorbenen Erblassers, dessen Lebensgefährtin sie war, die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Sie war zur Auskunftserteilung mittels Vorlage eines solchen durch Teilurteil des angerufenen LG verurteilt worden. Die Beschwerdeführerin beauftragte den Notar im Februar 2021 m...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.5.4 § 162 Abs. 3 AO

Rz. 416 Wenn ein Steuerpflichtiger seine (Dokumentations-)Pflichten nach § 90 Abs. 3 AO nicht erfüllt, indem er die erforderlichen Aufzeichnungen nicht bereitstellt, oder wenn die vorgelegten Dokumentationen im Wesentlichen unverwertbar sind, dann wird gemäß § 162 Abs. 3 S. 1 AO "widerlegbar vermutet", dass die steuerpflichtigen Einkünfte des Steuerpflichtigen im Inland höhe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere Fragen

Tz. 657 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens beendet die ertragstliche Organschaft mit Wirkung ab dem Jahr, in dem dieses Verfahren beginnt. Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) führt die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bei einer noch nicht fünf Jahre andauernden Organschaft zum Wegfall der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die stlichen Folgen eines Umwandlungsvorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umwandlungsarten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umwandlungsvorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umwandlungsfähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umwandlungsvorgang beteili...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / H. Aktenführung

Rz. 85 Der Rechtsanwalt muss durch das Anlegen von – elektronischen (§ 50 Abs. 4 BRAO) oder analogen – Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können, § 50 Abs. 1 BRAO.[58] Wird die anwaltliche Handakte ausschließlich elektronisch geführt, muss sie ihrem Inhalt nach einer analogen Akte entsprechen. Sie muss speziell zu Fristnotierung ebenso ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Begriff des Steuerpflichtigen

... ein Steuerpflichtiger ... Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff des Steuerpflichtigen i.S. von § 16 ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Hier kann folglich auf die Normen der AO zurückgegriffen werden. Folgt man demnach § 33 Abs. 1 AO ist Steuerpflichtige, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des KG gibt Anlass für einige Anmerkungen. 1. Rechtliches Gehör Zutreffend führt das KG aus, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren und dort auch bei einfach gelagerten Fällen dem Erstattungspflichtigen vor der Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag das rechtliche Gehör gewährt werden muss (so auch von Eicken/Hellstab/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1373 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, wann bei einer mittelbaren Organschaft der in der St-Bil des OT gebildete AP aufzulösen ist und welche stlichen Wirkungen diese Auflösung hat, lässt sich aus dem Ges-Wortlaut nicht zweifelsfrei beantworten. Bei der Auflösung der AP ergeben sich ähnliche Probleme wie bei deren Bildung (s Heurung/Seidel, DK 2009, 400, 405). Da nach...mehr

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

Im angefochtenen Urteil ist lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 und 2 Nr. 1 OWiG darf daher die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Ein s...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 2. Geschäftsführer der GmbH

Rz. 62 Die häufigsten in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme ergeben sich bei der GmbH. Streitig ist bereits der Zeitpunkt, wann der Geschäftsführer sein Amt innehaben muss: Rz. 63 Wenn die Niederlegung des Amtes bzw. die Abberufung des Geschäftsführers kurz vor dem Termin mit dem Ziel erfolgt, sich ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Der persönliche Anwendungsbereich der Norm bezieht sich auf die Antragstellung des Stpfl. Durch den Bezug auf § 160 AO ergibt sich die Möglichkeit, zur Definition auch auf andere Vorschriften der AO – da die AO zudem ein allgemeines verfahrensrechtliches Rahmengesetz bildet – abzustellen. Der Begriff des Stpfl. in § 16 AStG ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Nach d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.1 Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Nr 2 Satz 2 Buchst c KStG

Tz. 143 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Das BMF (s Schr v 16.05.2011, BStBl I 2011, 559) hat Regelungen zum Nachw des Vorliegens der Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG (entspr § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG) getroffen. Hiernach gelten insoweit die für die Gewährung der St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG für inl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen maßgebende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1.2 Steuerrechtliche Behandlung

Tz. 879 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nicht eingegliederte Organgesellschaft Ein Verstoß gegen das handelsrechtliche Abführungsverbot führt stlich zur Nichtanerkennung der Organschaft (s R 14.5 Abs 4 KStR 2022). Ebenfalls hierzu, auch wegen Heilungsmöglichkeiten s Tz 414 und s Tz 535. Nach R 14.5 Abs 4 S 4 und 5 KStR 2022 gelten für an den OT ausgeschüttete vororganschaftliche Rü...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / N. Terminänderung

Rz. 73 Nachdem das Gericht in seiner Ladung Tag und Uhrzeit der mündlichen Verhandlung mitgeteilt hat, kann sich eine Terminkollision herausstellen. Dann muss ein Antrag auf Verlegung eines Termins gemäß § 227 Abs. 1 ZPO gestellt werden. Nach dieser Vorschrift kann aus erheblichen Gründen ein Termin aufgehoben oder verlegt oder eine Verhandlung vertagt werden. Die persönlich...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts

Rz. 62 Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzulegen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann. Er darf sich nicht ohne Weiteres mit dem begnügen, was se...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Geräteüberlassung e...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.10 Keine Erklärungspflicht bei Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 7 ff. AStG

Rz. 808 § 18 Abs. 3 AStG stellt auf die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG ab. Fraglich ist daher, ob auch in den Fällen, in denen eindeutig nicht alle Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung (z. B. mangels Beherrschung, passiver Einkünfte oder Niedrigbesteuerung) erfüllt sind, eine Pflicht zur Abgabe e...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1. Rechtsbeziehungen zwischen Pflichtteilsberechtigtem und Erben

Mit dem Erbfall entstehen beim pflichtteilsberechtigten Nichterben alle Ansprüche aus den §§ 2303 ff. BGB – folglich auch die Ansprüche aus § 2314 BGB.[24] Anspruchsgegner sind die Erben. Die schuldrechtlichen Ansprüche hat er gegenüber den Erben geltend zu machen. Dem pflichtteilsberechtigten Nichterben steht es nicht zu, seine Ansprüche selbst zu erfüllen, indem er bspw. e...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Erlass des Haftbefehls

Rz. 102 Der Antrag [186] auf Erlass des Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) wird zweckmäßigerweise bereits im Auftrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt.[187] § 143 Abs. 1 GVGV lautet: Beantragt der Gläubiger gemäß § 802g Abs. 1 ZPO den Erlass eines Haftbefehls, so leitet der Gerichtsvollzieher den Antrag zusammen mit seiner Akte an das nach § 764 Abs. 2 ZPO zuständige Voll...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 24 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 323]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Verweis auf § 95 AO

... gemäß § 95 der Abgabenordnung eine Versicherung an Eides Statt abzugeben. Rz. 98 [Autor/Stand] Bezüglich des Verfahrens bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweist § 16 Abs. 2 in vollem Umfange auf § 95 AO. Es gilt insbesondere § 95 Abs. 3 AO. Deshalb sind die Tatsachen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit der Steuerpflichtige an Eides Statt versichern sol...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 14 Menschenrechtsbeschwerde, Entschädigung [Rdn 162]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresüber...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.2 Freiwilligkeit der Spende

Tz. 113 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Freiwilligkeit erfordert, dass eine Zuwendung ohne rechtliche (s Urt des BFH v 25.11.1987, BFHE 151, 544; v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; und v 19.12.1990, BStBl II 1991, 234; sowie – für Mitgliedsbeiträge – s Tz 123) oder faktische Verpflichtung (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 794) erbracht wird. Zum Vorliegen einer Solchen i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Freistellung von Arbeitnehmern

Rn 57 Wenn der Insolvenzverwalter einzelne Arbeitnehmer bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beschäftigen kann bzw. möchte, muss er sie von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen. Der Arbeitnehmer wird im Insolvenzfall nicht "automatisch" von seiner Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung befreit.[135] Erforderlich ist vielmehr, dass der Inso...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.7 Gewinnabführungsverpflichtung in Umwandlungsfällen

Tz. 432 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein bei Umwandlung der OG bei dieser entstehender Übertragungsgewinn ist eine stliche Größe, denn nur in der stlichen Übertragungs-Bil kann das übergehende BV mit höheren Werten als den Bw angesetzt werden. Da der GAV an das Ergebnis der H-Bil anknüpft, stellt sich die Frage nach der Abführungspflicht für diesen Gewinn nicht. Eine andere Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 356 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Umfang der hr-lichen Gewinnabführung ergibt sich für OG in der Rechtsform einer nicht eingegliederten AG bzw SE oder einer KGaA aus § 301 AktG. Dort sind aber nur Höchstgrenzen für die Gewinnabführung geregelt. Weil grds Vertragsfreiheit besteht und weil das HR andere Ziele als das StR verfolgt, ist hr-lich auch ein GAV zulässig, mit dem...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 2 Menschenrechtsbeschwerde, Auslegung der Konvention [Rdn 11]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 12 Literaturhinweise: Rudolf/v. Raumer, Der Schutzumfang der Europäischen Menschenrechtsk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.4 Andere Lasten

Rz. 41 Andere Lasten sind solche Lasten, die keine Schulden sind. Unter Lasten sind alle Verpflichtungen zu einer Leistung zu verstehen. Andere Lasten sind somit alle Verpflichtungen zu einer nicht nur einmaligen Leistung, namentlich Rentenverpflichtungen, Rückstellungen mit Schuldcharakter und sonstige Lasten.[1]mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Personalüberlassung (Satz 2)

[2] Eine natürliche Person gehört auch dann zum eigenen Personal des Unternehmens, wenn ein anderes Unternehmen sich vertraglich verpflichtet hat, die natürliche Person dem Unternehmen als Personal zu überlassen und sich die Verpflichtung auf die Überlassung beschränkt. Rz. 2942 [Autor/Stand] Überlassenes Personal als eigenes Personal i.S.d. § 2 Abs. 4 BsGaV. Personal eines...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzinsung (Altregelung für Wj, die vor dem 01.01.2022 enden)

Rn. 958 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für Verbindlichkeiten sieht § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG eine Abzinsung mit dem Zinssatz von 5,5 % vor. Gegen die Höhe des Zinssatzes bestehen nach Auffassung des FG Hamburg zu Recht ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weshalb es in dem entsprechenden Fall vorläufigen Rechtsschutz gewährte (vgl FG Hamburg v 31.01.2019, 2 V 112/18, EF...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Wertschöpfungsanalyse

a) Identifizierung von Werttreibern und Wertbegrenzern Rz. 669 [Autor/Stand] Allgemeines. Ausgeübte Funktionen, übernommene Risiken sowie eingesetzte Wirtschaftsgüter besitzen eine Reflexwirkung auf den Erfolgsbeitrag, den ein Unternehmen zur Wertschöpfung leisten kann. Nach tradierter Ansicht der Finanzverwaltung ist der Wertschöpfungsbeitrag infolgedessen als Differenz zwis...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.3 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2)

Rz. 376 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG nicht erfüllt. Nach hier vertretener Auffassung bezieht sich die Norm nicht auf die Mitwirkungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG betreffend Ereignisse i. S.V. § 6 Abs. 4 S. 5 AStG (s. zur Begründung Rz. 377), vorsorg...mehr