Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Z / 1 Zeuge, Allgemeines [Rdn 4174]

Rdn 4175 Literaturhinweise: Arntzen, Untere Altersgrenze der Zeugeneignung, DRiZ 1976, 20 Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl. 2011 Artkämper, Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Methoden – Notwendigkeit, Möglichkeiten und rechtliche Grenzen – Teil 1, Krim 2009, 349 ders., Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Me...mehr

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B / 13 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 813]

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§ 14 Lebensversicherung / IV. Versicherungsnehmerwechsel

Rz. 155 Bei einem Versicherungsnehmerwechsel handelt es sich um eine Übernahme des Versicherungsvertrags des Versicherungsnehmers durch einen Dritten.[165] Mit der Vertragsübernahme durch den Dritten scheidet der bisherige Versicherungsnehmer vollständig aus dem Vertragsverhältnis aus.[166] Der Versicherungsvertrag wird in der Gesamtheit seiner Rechte und Pflichten inhaltlic...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Schadensermittlungskosten

Rz. 145 Gemäß § 3 Nr. 2 AFB 87 und B § 13 Nr. 2 AFB 2010 hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Kosten für die Ermittlung und die Feststellung des Schadens zu erstatten, soweit diese nach den Umständen geboten waren. Die AFB 2010 wiederholen im Kern § 85 VVG, so dass eine Verweisung unterbleiben konnte. Zur Frage der Pflicht zur Herausgabe eines vom Versicherer eing...mehr

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FoVo 11/2024, Mit der Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Herausgabevollstreckung betreiben

Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Hinweis Der klassische Fall ist die Pfändung der Ansprüche gegen ein Kreditinstitut mit der Notwendigkeit, ein Sparbuch vorlegen zu müssen, um das gepfändete Guthaben herausverla...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Besonderheiten bei unwiderruflichem Bezugsrecht

Rz. 528 Die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts setzt gem. § 9 Abs. 2 der Musterbedingungen des GDV für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung zusätzlich die ausdrückliche Bestimmung voraus, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. Ein bestimmter Ausdruck ist nicht vorgeschriebe...mehr

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Z / 6 Zeuge, Ladung [Rdn 4222]

Rdn 4223 Literaturhinweise: Ferber, Das Opferrechtsreformgesetz, NJW 2004, 2562 Häner, Verfahren beim Ausbleiben des gerichtlich geladenen Zeugen, JR 1984, 496 Neuhaus, Das Opferrechtsreformgesetz 2004, StV 2004, 620 Rose, Die Ladung von Auslandszeugen im Strafprozeß, wistra 1998, 11 s.a. die Hinw. bei → Auslandszeuge, Teil A Rdn 497, und bei → Zeuge, Allgemeines, Teil Z Rdn 417...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Krankenversicherungsrecht hat seit 2007 erhebliche Veränderungen erfahren, die sich nicht nur durch das neue Versicherungsvertragsgesetz ergeben haben, sondern auch durch eine Veränderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KK und MB/KT) sowie durch politische Entscheidungen, die sich in weiteren Gesetzen niedergeschlagen haben. Rz. 2 Anfang 2009 wurde vom ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Konsequenzen für den D&O-Markt

Rz. 11 Längst wird aber auch berechtigte Kritik erhoben und überlegt, die Rahmenbedingungen für die D&O-Versicherung anzupassen, wobei neben etwaigen Erhöhungen der Prämien [69] auch Einschränkungen des Versicherungsschutzes umgesetzt wurden.[70] Bereits mit den 2005 vom GDV herausgegebenen Bedingungen wurde versucht, einem ausufernden Bedingungswettbewerb entgegenzusteuern, ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Grundsätzliche Zulässigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder

Rz. 18 Die rechtliche Zulässigkeit von D&O-Versicherungen wurde in der Vergangenheit im Wesentlichen aufgrund zweier Argumente in Frage gestellt: Zum einen wurde auf den durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einhergehenden Verlust der "verhaltenssteuernden Wirkung" verwiesen, zum anderen bisweilen angeführt, dass die gesellschaftsfinanzierte D&O-...mehr

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§ 15 Grunderwerbsteuer / D. Besteuerungstatbestände, Anzeige- und Mitteilungspflichten des Notars

Rz. 5 Der Grunderwerbsteuer unterliegen Vorgänge, die drei Voraussetzungen erfüllen müssen: Rz. 6 Der Grunderwerbsteuer unterliegen insbesondere Kaufverträge, aber auch andere Recht...mehr

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A / 21 Absprachen/Verständigung, geeignete Fälle [Rdn 225]

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit

Rz. 1 Die Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Heilwesenversicherung sind die Beratung beim Vertragsabschluss sowie die Beratung und Prozessvertretung beim Haftungsfall. Hauptfragen der Arzthaftpflichtversicherung sind z.B. "Wer muss sich versichern?", "Welche Tätigkeiten sind versichert?", "Für welchen Zeitraum gilt der Versicherungsschutz?" und "Wie hoch ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Mehrfachversicherung

Rz. 169 Im Rahmen der Mehrfachversicherung sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden. Mitversicherung (1.) ist die Versicherung ein und desselben Risikos gegen dieselbe Gefahr durch mehrere Versicherer, die im Einverständnis miteinander handeln, wobei jeder Versicherer das Risiko nur zum Teil übernimmt. Im Bereich der Schadensversicherung wird die Mitversicherung vo...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 4. Tabellenübersicht der meldepflichtigen Sachverhalte

Rz. 48 Ob eine elektronische Meldung eines Sachverhalts an die FIU durch den Notar in einem Verfahren zu erfolgen hat oder nicht, ist vom Notar stets persönlich zu überprüfen. Ist eine Meldung erforderlich, muss sie unverzüglich stattfinden. Geschulte Mitarbeiter des Notars sollten in der Lage sein, Auffälligkeiten und Sachverhalte zu erkennen, die meldepflichtig sind. Der M...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / III. Entwicklung und Verbreitung der Vertrauensschadenversicherung

Rz. 7 Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Wirtschaftskriminalität überrascht der nach wie vor vergleichsweise geringe Verbreitungsgrad der VSV in Deutschland.[23] Während die VSV als Fidelity Insurance und Fidelity Bond in den USA zu den Standardprodukten der Unternehmen gehört,[24] wird die Bedeutung der VSV hierzulande noch als gering beschrieben.[25] Entwicklungsgesc...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 95 Punkt 16 AVB Reisegepäck 1992/2021 schafft keine spezielle Regelung für die Reisegepäckversicherung. Auch wenn diese Bestimmung gestrichen würde, würden sich Rechte und Pflichten aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag nicht ändern. Rz. 96 Punkt 16.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 wiederholt den Text von § 81 Abs. 1 VVG , wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der Ve...mehr

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T / 4 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Verwertung der Erkenntnisse in der Hauptverhandlung [Rdn 3143]

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 10. Auflage), kann ich in dieser Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Das Strafverfahren ist immer im Fluss. Zunächst ging es um die Versu...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsrechtlich betrachtet stellen ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Probandenversicherung

Rz. 32 Die Probandenversicherung nach § 40a Ziff. 3 AMG, § 26 MPG stellt den Sonderfall einer gesetzlichen Haftpflichtversicherungs-Pflicht bei ärztlicher Behandlung dar.[63] Die klinische Prüfung eines Medikamentes bzw. eines Medizinproduktes an einem Menschen ist nur bei Abschluss einer Versicherung zugunsten des Probanden gegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit zulä...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Wiederherbeigeschaffte Sachen (A 24 VHB 2022)

Rz. 248 Gelangt eine abhandengekommene Sache wieder in den Besitz des Versicherungsnehmers, führt dies nicht nachträglich zum Wegfall des Versicherungsfalls. Selbstverständliche Voraussetzung ist, dass die Sache tatsächlich abhandengekommen war. Es bleibt auch der Anspruch des Versicherungsnehmers grundsätzlich bestehen, den A 24 VHB 2022 modifiziert. Nach A 24.1 VHB 2022 sin...mehr

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AGS 11/2024, Kostenentschei... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Beschwerdevorschriften Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass für den hier beschiedenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 161a Abs. 3 S. 1 StPO über § 161a Abs. 3 S. 2 StPO die "§§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311 und 473a", also weitgehend die Vorschriften über die strafprozessuale Beschwerde, gelten. Daraus erschließt sich, dass das AG von "Beschwerde" spricht...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 1. Gelistete Risikoländer

Rz. 40 Die EU listet Drittländer mit einem hohen Risiko für Geldwäsche und andere Straftaten auf. Stellt der Notar fest, dass ein in einem dort aufgelisteten Drittland ansässig ist oder einen gleichermaßen engen Bezug zu dem Drittland aufweist, kann die Abgabe einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG in Betracht komme...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 7. Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Abs. 2g bzw. Nr. 3.2.10 ARB 2012

Rz. 208 § 3 Abs. 2 g ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts (vor den ARB 2000: nur des Familien- und Erbrechts) vom Rechtsschutz aus, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 k ARB besteht. Maier [236] definiert den Begriff des Familienrechts wie folgt: "Familienrecht ist die Gesamtheit der st...mehr

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V / 32 Vernehmung des Zeugen zur Person [Rdn 3766]

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FF 11/2024, Anhörung bzw. I... / 1. Persönliche Anhörung bzw. persönliche Inaugenscheinnahme des Kindes als ein Verfahrensgrundsatz mit Verfassungsrang

Bei der gemäß § 159 Abs. 1 FamFG vorgeschriebenen persönlichen Anhörung bzw. der persönlichen Inaugenscheinnahme des Kindes handelt es sich um einen Verfahrensgrundsatz mit Verfassungsrang, der die Stellung des Kindes als Subjekt im Verfahren, seine Grundrechte und sein rechtliches Gehör schützt.[5] Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör steh...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Führungsklauseln in der D&O-Versicherung

Rz. 187 Bei den kaum abschätzbaren Risiken im Bereich der D&O-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Praxis zumeist nicht mehr nur ein Versicherer das Vermögensrisiko. Vielmehr teilen sich mehrere Versicherer – ein sog. Versicherungskonsortium – das Risiko. Dies kann "verdeckt" geschehen (sog. verdeckte Mitversicherung: "Kellerpolice") oder offen gelegt werden ("offene Mitv...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 1. Umfang der Versicherung und versicherte Risiken

Rz. 12 Im Rahmen des Umfangs der Versicherung und der entsprechenden versicherten Risiken kann auf die Ausführungen zur Umwelthaftpflichtversicherung verwiesen werden.[17] Nach den Ziff. 2.1–2.6 USV sind exakt die Anlagen- und Tätigkeitsrisiken versichert, die auch nach Ziff. 2.1–2.6 UHV in Deckung genommen werden. Aufgrund der Besonderheit, dass für die USV die AHB nicht ge...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 4. Risikobegrenzungen/Ausschlüsse

Rz. 189 Nach Ziff. 6 der beiden Rückrufkosten-Modelle sind bestimmte Ansprüche nicht versichert (Risikobegrenzungen/Ausschlüsse), wobei die zitierten Ziffern nicht allesamt inhaltsgleich sind. Nahezu identisch – mit Ausnahme der Nummerierung – sind die Ausschlüsse wegen der sog. Erprobungsklausel[366] (Ziff. 6.2 Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung für Hersteller- und Hande...mehr

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FF 11/2024, Anhörung bzw. I... / 3. Die persönliche Inaugenscheinnahme nach § 159 Abs. 1 FamFG

Die Pflicht zur Verschaffung des persönlichen Eindrucks kommt nur zum Tragen, wenn "das Kind mangels verbaler Ausdrucksmöglichkeiten offensichtlich nicht in der Lage ist, sich im Rahmen einer persönlichen Anhörung zu äußern".[31] Das OLG Frankfurt[32] hat in Fällen des § 159 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 FamFG ausgeführt, dass "das Kind zumindest kurz in seinem Verhalten zu beobachten i...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / III. Vorzeitiger Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Jeder Ehegatte kann ein Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleich erheben (§§ 1385, 1386 BGB). In diesem Fall wird der Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung vorgezogen, d.h. maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Antrags auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§ 1387 BGB). Ein Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleic...mehr

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B / 40 Beweisantrag, Formulierung: Urkundenbeweis [Rdn 1150]

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Unerlaubte Handlung

Rz. 35 Eine unerlaubte Handlung liegt nach § 823 Abs. 1 BGB vor, wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht widerrechtlich verletzt worden sind. Als sonstige Rechte sind für den Schutzbereich der VSV Marken-, Patent- und weitere Unternehmenspersönlichkeitsrechte ebenso wie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbe...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Allgemeine Versicherungsbedingungen

Rz. 8 Der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung lagen ursprünglich die "Sonderbedingungen für die Beraubungsversicherung (SBR)" zugrunde. Dieses Bedingungswerk wurde 1938 von den "Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungsbedingen (AEB)" abgelöst. Älteren Verträgen können die AEB durchaus noch zugrunde liegen. Rz. 9 Im Jahr 1980 entwickelte die Versicherungswirtschaft die "...mehr

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R / 19 Revision, Rücknahme [Rdn 2918]

Rdn 2919 Literaturhinweise: Burhoff, Die Erstattung/Festsetzung der Verfahrensgebühr für das strafverfahrensrechtliche Rechtsmittelverfahren im Fall der Rechtsmittelrücknahme der Staatsanwaltschaft, RVGreport 2014, 410 ders, Die anwaltliche Vergütung im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren, AGS 2023, 532 ders., Regierungsentwurf zu einem "Gesetz zur weiteren Digitalis...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (1) Aus- und Einbaukosten (Ziff. 4.4.2.1)

Rz. 106 Zunächst ergibt sich zwanglos aus dem Wortlaut der Ziff. 4.4.2.1, dass die Kosten für den Austausch des mangelhaften Erzeugnisses gedeckt sind. Der Begriff des "Austauschs" selbst wird in den Bedingungen nicht definiert, aber immerhin umschrieben ("d.h."). Gerade durch die Formulierung "d.h." wird verdeutlicht, dass die dort angeführten Begriffspaare "Ausbauen/Einbau...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Gegenstand der Rechtsschutzversicherung gem. § 125 VVG sowie § 1 ARB bzw. Nr. 1 ARB 2012

Rz. 107 "Das Wesen der Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass der Rechtsschutzversicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalls für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, sorgt und die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten trägt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie hinreic...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. "Versicherte Tätigkeit" und "Pflichtverletzung"

Rz. 66 Nach Ziff. A-1 AVB-D&O sind versichert schadensersatzauslösende Pflichtverletzungen, die die im Einzelnen zitierten versicherten Personen "bei Ausübung dieser Tätigkeit" begangen haben. Bei einem Vorstand, oder – allgemeiner formuliert – bei einem Organmitglied, sind alle die Tätigkeiten im Rahmen der Ziff. A-1 AVB-D&O erfasst, die es tatsächlich im Rahmen der ihm zug...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Höhe der Vergütung

Rz. 390 In der Praxis wird grundsätzlich und zulässigerweise die übliche Vergütung als angemessen angesehen und zugrunde gelegt, wenn keine Begrenzungen auf die GOÄ oder GOZ oder ähnliches erfolgt ist. Was als üblicher Preis anzusehen ist, ist in der Rechtsprechung streitig. Der Begriff der "üblichen Leistung" findet sich zumeist im Zusammenhang mit Fragen der Erstattungsfähig...mehr

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L / 1 Ladung des Angeklagten [Rdn 2260]

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Besondere Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V

Rz. 55 Bereits mit dem Inkrafttreten des "GKV-Gesundheitsreformgesetzes" am 1.1.2000 sollte die integrierte Versorgung (IV) nachhaltig gefördert werden. Die Möglichkeit integrierter Versorgung wurde zunächst zwar beachtet, aber es wurden so gut wie keine Integrationsvorsorgeverträge geschlossen. Mit dem seit dem 1.1.2004 geltenden "GVK-Modernisierungsgesetz" sollten der inte...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Gesellschaftsbezogener Versicherungsschutz

Rz. 175 Vor Inkrafttreten der BRAO-Reform am 1.8.2022 bestand ausschließlich eine persönliche Versicherungspflicht jedes einzelnen Rechtsanwalts gemäß § 51 BRAO. Die weit verbreitete Zusammenarbeit der Berufsträger in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschafts- sowie Kapitalgesellschaften wurde durch die persönliche Versicherungspflicht nur unvollständig abgebildet. W...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 101 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO). Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 102 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsameren ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Wichtige Gesetze

Rz. 6 Verwiesen werden soll an dieser Stelle zunächst auf die Regelung des § 147 AktG (Erleichterung der Klageerhebung gegen Organe der AG) sowie die Einführung bestimmter neuerer Rechtspflichten für Vorstände und Aufsichtsräte durch das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" vom 27.4.1998,[16] das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 1.7.2002[17] un...mehr

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V / 43 Verteidiger, Tragen der Robe/Krawatte [Rdn 3865]

Rdn 3866 Literaturhinweise: Beulke, Kleider machen Strafverteidiger!? – oder: sitzungspolizeiliche Maßnahmen und die Mär vom "T-Shirt-Verteidiger", in: Festschrift für Rainer Hamm, 2008, S. 21 Eylmann, Satzungsversammlung soll Robenstreit beenden, AnwBl. 1996, 190 Kirch-Heim, Die Störung der Hauptverhandlung durch in §§ 177, 178 GVG nicht genannte, an der Hauptverhandlung bete...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Anzeigepflichtiger Zeitraum

Rz. 404 Ob ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht vorliegt, hängt weiter davon ab, in welchem Zeitraum für den Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht bestand. Rz. 405 Dabei ist zu beachten, dass die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG für den Versicherungsnehmer "bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung" besteht. Abweichend von der Regelung im alten VVG best...mehr

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V / 49 Verteidiger, Vertretung des Verteidigers in der Hauptverhandlung [Rdn 3914]

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zur StPO zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für die Hauptverhandlung sein. Deshalb haben wir i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei Meyer-Goßner/Schmitt aufgeführt ist, diese jedoch durch weiterführende Hinweise – auch...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Das GDV Modell von Mai 2020

Rz. 17 Bei den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O)" handelt es sich um Musterbedingungen des GDV, die – anders als die vorangegangenen Modelle – in zwei Teile aufgeteilt sind. Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der D&O-Versiche...mehr