Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

Leitsatz 1. § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. (jetzt § 4 Nr. 5 GrEStG) ist auf Rückerwerbsfälle anwendbar, in denen ein Grundstück vor Inkrafttreten dieser Norm im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den privaten Partner übertragen wurde, die Rückübertragung des Grundstücks aber für einen nach Einführung dieser Norm liegenden Zeitpunkt vereinbart war. 2. Eine Öffentlich Pr...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / c) Von perpetuierten Fehlern und Zwangsauflösungen

Da nur eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden kann, müssen Lebenspartner das Bestehen ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft nachweisen (§ 17 Abs. 1 PStG). Damit sind deren materielle Wirksamkeits-voraussetzungen und die Streitfrage um die Folgen eines Verstoßes weiterhin von Bedeutung. Eine Lebenspartnerschaft konnte von volljährigen Personen ge...mehr

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AGS 04/2019, Rechtsfolgen e... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten die Rückzahlung von Anwaltsvergütung geltend. Die Beklagte war von der Klägerin im Jahr 2008 mit der Beratung und Vertretung im Rahmen einer Förderangelegenheit mandatiert worden. Ende der 90er-Jahre hatte die Klägerin aus unterschiedlichen Quellen Gelder erhalten, um ein in ihrem Eigentum stehendes denkmalgeschütztes Speichergebäude...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / 2. Von Zufälligkeiten und einer nachgeholten Diskussion

Der Begriff der gleichgeschlechtlichen Ehe wurde im BGB nur in § 1309 Abs. 3 BGB a.F., der das Ehefähigkeitszeugnis betraf, verwendet.[10] Im Übrigen beschränkt sich die Ehe für alle auf die unsystematische Einführung von sechs Worten[11] in die Bestimmung über die Ehe auf Lebenszeit, die "von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts" geschlossen wird (§ 1353 Ab...mehr

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AGS 04/2019, Rechtsfolgen e... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin hat bis auf die anzurechnende Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit der Beklagten i.H.v. 48.479,41 EUR Erfolg. Auf die zulässige Klage hin ist die angefochtene Entscheidung teilweise abzuändern. Die Klägerin hat an die Beklagte unstreitig 403.524,81 EUR geleistet, davon jedoch 323.363,08 EUR ohne Rechtsgrund (§ 812 Abs. 1 S. 1 1. A...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Unterhalt und Versorgungsausgleich

Auch hinsichtlich des nachpartnerschaftlichen Unterhalts konnte von Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet hatten, zum bis dahin geltenden Unterhaltsrecht optiert werden (§ 21 Abs. 3 LPartG a.F.). Auch hierfür galt das Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 21 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 3 LPartG a.F.). Allerdings waren Vereinbarunge...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Umwandlung nur bei Lebenszeitehe?

Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe setzt nicht voraus, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft zuvor aufgehoben wird.[34] Der statusbegründende Akt ist der Eheschließung (§ 14 PStG) nachgebildet worden.[35] Die Modalitäten, nämlich die Abgabe der Erklärungen vor dem Standesbeamten (§ 1310 Abs. 1 S. 1 BGB, § 20a Abs. 1 S. 1 LPartG), die Höchstpersönlichkei...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / b) Erbrecht und Güterrecht

Güterrechtliche Zuwendungen anlässlich des Todesfalles eines Ehegatten/Lebenspartners werden von der EU-ErbVO nicht geregelt. Verstirbt ein verheirateter Erblasser/Lebenspartner bzw. Erblasserin/Lebenspartnerin, muss vor bzw. zusammen mit der erbrechtlichen Auseinandersetzung die güterrechtliche Auseinandersetzung stattfinden. In anderen Mitgliedstaaten/Rechtsgebieten muss g...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / 3. Diskriminierung durch die Ehe für alle?

Der neue Ehebegriff wird häufig in Zusammenhang mit dem Ende einer langen staatlichen Diskriminierung gebracht.[18] Dabei geht es auch um die Rehabilitierung der Betroffenen.[19] Allerdings führt, worauf D. Kaiser [20] und D. Schwab [21] bereits hingewiesen haben, die nunmehr auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnete Ehe zu neuen Diskriminierungen. Intersexuellen Menschen...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Erwerber oder der "Erblasser" im Besteuerungszeitpunkt in Deutschland seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt hatte.[22] Der Erwerb unterliegt nach Maßgabe des ErbStG voll umfänglich der deutschen Erbschaftsteuer, auch wenn die Vermögensgegenstände im Ausland belegen sind. Zu den unbeschränkt Steuerpflichtigen gehören noch deutsc...mehr

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Geschäftsmodelle radikal in... / 6.2 Uber

Das Geschäftsmodell Die Mobilitätsbranche beschränkte sich lange Zeit auf den Besitz von Fahrzeugen und wurde erst spät durch das Modell der Autovermietung ergänzt. Mit Beginn des digitalen Zeitalters überschlug sich das Aufkommen neuer Konzepte wie z. B. das Car-Sharing. Zunehmend zeichnet sich ein Trend hin zu Peer-to-Peer Modellen und zur intermodalen Mobilität ab. Im Kamp...mehr

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FF 03/2019, Nacheheliche Verantwortung in Frankreich und Deutschland – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Grund und Grenzen zeitgemäßen Unterhalts

Katharina Kaesling 1. Aufl. 2017, Schriftenreihe zum Europäischen Familienrecht, Bd. 43, 452 Seiten, 128 EUR, Stämpfli Verlag, ISBN 978-3-7272-2170-5 Eine neuerliche Reform des Unterhaltsrechts, namentlich des nachehelichen Unterhaltsrechts, ist seit einiger Zeit wieder in vieler Munde: Die Thematik wurde jüngst etwa von der Abteilung Familienrecht des 72. Deutschen Juristent...mehr

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ZErb 02/2019, StiftungsManager – Recht, Organisation, Finanzen

Prof. Dr. Burkhard Küstermann, Jörg Martin, Prof. Dr. Barbara Weitz Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, 2017, 2264 Seiten, 138 EUR ISBN: 978-3-503-17878-0) Es gibt aktuell gegen 22.000 rechtsfähige Stiftungen und wohl gegen 50.000 treuhänderische Stiftungen sowie nicht wenige StifungsVereine und StiftungsGmbHs. Diese wollen alle geleitet und "gemanagt" werden. Dabei hilft diese...mehr

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FF 02/2019, Ehe für alle – Das dritte Geschlecht – Neue Medien im Kinderzimmer – Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Münster (29.11.–1.12.2018) Etwa 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Münster gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. "Auskunftsansprüche im Internationalen Rechtsvergleich"...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Partnerschaft

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Zur eingetragenen Lebenspartnerschaft > Lebenspartner, > Familienstand. Zur steuerrechtlichen Gleichbehandlung mit Ehegatten vgl § 2 Abs 8 EStG.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Haftungsbegrenzung und Versicherungsschutz einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rz. 219 Unbeschadet dieser grundsätzlichen Bedenken gegen das Regelungskonzept, maßgebliche Bestimmungen über eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung der singulären Regelung im Berufsrecht einiger Berufe zu überlassen, zieht dieses System mangels ausreichender Synchronisation der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach s...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach § 8 Abs. 4 PartGG

Rz. 193 Aufgrund der beschriebenen Unzulänglichkeiten, welche den § 8 Abs. 2 und 3 PartGG anhaften, wurde das Vorhaben, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im deutschen Recht einzuführen und seine Umsetzung durch das am 19.7.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Sozienhaftung in GbR und Partnerschaft

1. Haftung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Rz. 160 Im Falle eines mit einer Sozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft geschlossenen Mandats haften neben der Gesellschaft alle Sozien für den gegen die Gesellschaft gerichteten Anspruch wegen schuldhafter Verletzung der aus den Mandat resultierenden Verpflichtungen analog §§ 128 ff. HGB persönlich. Rz. 161 D...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über das Haftungsregime in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 170 Im Ausgangspunkt gilt für die Mitglieder einer Partnerschaft zunächst einmal die Bestimmung des § 8 Abs. 2 PartGG, wonach nur die mit der Bearbeitung eines Auftrags befassten Partner persönlich haften und Bearbeitungsbeiträge von untergeordneter Bedeutung ausgenommen sind. Rz. 171 § 8 Abs. 3 PartGG eröffnet über einen Verweis auf das Berufsrecht einzelner Berufe die M...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Partnerschaftsversicherung und das Recht zur Pflichtversicherung

Rz. 220 Ausdrücklich hat der Gesetzgeber davon abgesehen, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Partnerschaftsgesellschaften einzuführen, sodass es Angehörigen der Freien Berufe unbenommen bleibt, sich in einfachen Partnerschaftsgesellschaften mit dem "traditionellen Haftungsregime" einer uneingeschränkten Haftung der Gesellschaft und einer auf die Handelnden...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (a) Überblick über verschiedene Versicherungskonstellationen

Rz. 201 Nach diesem sog. Prinzip der Meistbelastung müssen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach Einschätzung des Gesetzgebers für einen Mindestversicherungsschutz von 2,5 Mio. EUR Sorge tragen, wenn sie zusammen mit Rechtsanwälten in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung kooperieren wollen, obwohl § 67 Abs. 2 S. 1 StBerG, § 52 Abs. 4 DVStB und §...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (c) Verfassungswidrigkeit der bewusst unvollständigen Regelung der Situation für die interprofessionelle Berufsausübungsgemeinschaft unter Hinweis auf einen diffusen berufsrechtlichen Grundsatz der "Meistbelastung"

Rz. 210 Die berufsrechtlichen Vorgaben zur Mindestversicherungssumme für eine Berufshaftpflichtversicherung von Freiberuflern in unterschiedlichsten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts sind aleatorisch und in einer meist nicht nachvollziehbaren Beliebigkeit festgelegt. Rz. 211 Schon seit längerem wird im berufsrechtlichen Schrifttum die wohl überwiegende Auffassung vert...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Haftungsbegrenzung

Rz. 226 Die Unterhaltung des Versicherungsschutzes ist nämlich von grundlegender Bedeutung für das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 4 PartGG, das bei jedem Defizit im Versicherungsschutz entfällt. Der Versicherung kommt neben dieser generellen Bedeutung eine weitere Funktion zu, indem die Vorschriften des jeweiligen Berufsrechts mit Vorgaben zum maßgeblichen Versicherungsschutz...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Unzulänglichkeiten des Nebeneinanders von berufsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben

Rz. 196 Diese Kritik resultiert daraus, dass sich die Gesetzesneuerung darauf beschränkt, allein für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vorzusehen und die entscheidende Voraussetzung für eine solche Haftungsbeschränkung, nämlich das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG

Rz. 175 Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG liefert durch ihren zu unbestimmten Wortlaut keinen sicher eingrenzbaren Rahmen für die Prognose, wann Mitglieder einer Partnerschaft persönlich haften. Rz. 176 Beispiel Der BGH hat bspw. die Auffassung gutgeheißen, dass ein erst nach dem maßgeblichen Berufsversehen neu in die Gesellschaft eintretender Partner nach § 130 HGB i.V.m. §...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Konzeptionelle Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Neuerungen

Rz. 194 Tatsächlich hat der Gesetzgeber aber ähnlich wie schon mit der Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG nur ein scheinbar praktisch handhabbares und haftungsrechtlich sicheres Modell geschaffen, weshalb sich interessierte Kanzleien genau überlegen sollten, ob sie von dem neuen Organisationsmodell Gebrauch machen wollen. Die Idee der Einführung einer Personengesellschaft mit ha...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (2) Fragwürdige Handhabbarkeit des vom Gesetzgeber bemühten allgemeinen berufsrechtlichen Grundsatzes der "Meistbelastung"

Rz. 200 Von einem zeitgemäßen Organisationsmodell kann vor allem deshalb keine Rede sein, weil der Gesetzgeber ausdrücklich davon abgesehen hat, vernünftige Regelungen für die interprofessionelle Zusammenarbeit von Angehörigen verschiedener Berufe zu schaffen, und dies in Bezug auf die maßgebliche Mindestversicherungssumme der sozietätsfähigen Berufe nach §§ 59a Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Haftungsbegrenzungsvereinbarung und die Regelung des § 8 Abs. 3 PartGG

Rz. 184 Speziell für Anwälte eröffnet sich über die Regeln in § 52 BRAO, § 45b PAO die Möglichkeit einer auf einen bestimmten Höchstbetrag bezogenen Haftungsbegrenzungsvereinbarung nach § 8 Abs. 3 PartGG, weil nach §§ 51, 51a BRAO im Sinne des § 8 Abs. 3 letzter Hs. PartGG eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der Partnerschaft begrü...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (b) Assoziierung mit Freiberuflern von außerhalb des Kreises der sozietätsfähigen Berufe

Rz. 205 Das kaum noch verständliche Substrat aus einem guten Dutzend berufsrechtlicher Vorschriften zur Mindestversicherungssumme für allein drei Berufsgruppen würde wahrscheinlich den Umfang dieses Buches sprengen, wenn man auf eine Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 16.5.2013 zur Unvereinbarkeit der bisherigen Assoziierungsvorgaben des § 59a Abs. 1 BRAO mit Art. ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Haftung in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 169 Dieses an die Rechtsform der OHG angelehnte Haftungskonzept liegt auch der Partnerschaftsgesellschaft zugrunde, § 8 Abs. 1 PartGG.[144] Die Besonderheit dieses Gesellschaftstypus ergibt sich daraus, dass § 8 Abs. 2 bis 4 PartGG verschiedene Optionen für eine Haftungsbeschränkung vorsehen. a) Überblick über das Haftungsregime in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) R...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Haftung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rz. 160 Im Falle eines mit einer Sozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft geschlossenen Mandats haften neben der Gesellschaft alle Sozien für den gegen die Gesellschaft gerichteten Anspruch wegen schuldhafter Verletzung der aus den Mandat resultierenden Verpflichtungen analog §§ 128 ff. HGB persönlich. Rz. 161 Diese umfassende persönliche Haftung auch für berufshaftu...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Haftungsbeschränkungsvereinbarungen

Rz. 9 Ein weiterer Gesichtspunkt des Krisenmanagements vor dem Schadenfall, der zu bedenken ist, sollte der Abschluss einer Haftungsbeschränkungsvereinbarung sein. Denn nicht immer lässt sich eine Haftungsbeschränkung durch Rechtsformwahl so schnell realisieren, dass ein bestimmtes Mandat angenommen und abgearbeitet werden kann. Rz. 10 Und auch Partnerschaft oder GmbH, um nur...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / III. Versicherungsmanagement

Rz. 21 Zur Risikosteuerung gehört es auch, steuerungsbedürftige Risiken abzuwälzen, insbesondere wenn sie die eigene Leistungsfähigkeit übersteigen. Hier hat der Gesetzgeber der Anwaltschaft schon Arbeit abgenommen, indem er für Einzelanwälte und für in Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung oder in Gesellschaften mit beschränkter Haftung den Abschluss einer Versiche...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / I. Kanzleiorganisation und Rechtsformwahl

Rz. 3 Wie sich Fehler durch eine gute Büroorganisation vermeiden lassen und was im Arbeitsalltag von Anwälten besonders gefahrenträchtig ist, wurde – freilich ohne Anspruch auf Vollständigkeit – bereits im vorstehenden Kapitel (s. § 2 Rdn 251 ff.) dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen soll verwiesen werden, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. Rz. 4 Dennoch kann nich...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / A. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1 Bei der Aktiv- und Passivlegitimation rühren Regressfälle häufig aus einem nur allzu oberflächlichen Umgang mit Sachverhaltsinformationen. Ein Paradebeispiel sind unkorrekt wiedergegebene Firmierungen etwa bei Unternehmen aus einem Konzerngeflecht, die zwar ähnlich lauten und klingen, aber doch ganz unterschiedliche Rechtsgebilde bezeichnen. Für ein weiteres griffiges ...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Working Capital Management:... / 3.3.3 Optimierungsmöglichkeiten

Zu jedem Teilprozess gibt es spezielle Optimierungsmöglichkeiten. Segmentierung, Reduzierung und Harmonisierung des Lieferantenportfolios Die bei Beginn der Zusammenarbeit bzw. bei Auftragserteilung mit den Lieferanten ausverhandelten Bedingungen haben langfristige und direkte Auswirkungen auf den Kapitalabfluss aus dem Unternehmen. Um die eigene Verhandlungsposition und -stra...mehr

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Working Capital Management:... / 3.3.4 Zielkonflikte

Für die Optimierung des Purchase-to-Pay-Prozesses ist es hilfreich, vorab mögliche Zielkonflikte zwischen den beteiligten Bereichen zu erkennen. Strategischer Einkauf, Disposition, Produktion, Logistik, Finanzierung und Besteller aus Fachabteilungen, Werken und Niederlassungen wirken gemeinsam mit unterschiedlichen Interessen auf die Purchase-to-Pay-Abläufe für unterschiedli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 49 Hilfe zu... / 2.1 Leistungsberechtigung

Rz. 4 Die Vorschrift gewährt den Berechtigten einen gebundenen Leistungsanspruch. Spezielle Leistungsvoraussetzungen sind nicht zu erfüllen. Zu beachten ist jedoch, dass die ärztliche Verordnung im Rahmen von Satz 2 nicht nachträglich beigebracht werden kann (BVerwG, Urteil v. 19.5.1994, 5 C 20/91 bzw. 5 C 5/92). Insofern stellt die vorherige ärztliche Verordnung faktisch ei...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / IV. Objektive Kriterien als Maßstab

Leistungsfähigkeit des Partners Neu ist zweifellos, dass entsprechend der Begründung des Gesetzes die Leistungsfähigkeit des neuen Partners keine Rolle mehr spielen soll. Es mag sein, dass sich der geschiedene Ehegatte bei beengten finanziellen Verhältnissen überlegen wird, ob er auf die finanzielle Unterstützung durch den geschiedenen unterhaltspflichtigen Ehepartner verzich...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 1. Problemstellung

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug hängt die Anwendbarkeit der Regelung des § 1371 Abs. 1 BGB von ihrer kollisionsrechtlichen Qualifikation ab. Lebten die Ehegatten nämlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB [2] – d. h. wird das Vermögen der beiden Ehegatten[3] nach § 1363 Abs. 2 BGB nicht gemeinschaftliches Vermögen[4] –, gelangt aber nach de...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Partnerschaftsregistersache

BGH, Beschl. v. 8.5.2018 – II ZB 7/17 Bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers einer Partnerschaft von Rechtsanwälten sind die verbleibenden Partner bei Einwilligung des Ausgeschiedenen oder seiner Erben auch dann zur Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel des Ausgeschiedenen befugt, wenn keiner von ihnen promoviert hat.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung mehrerer Personen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche Feststellung setzt die Beteiligung mehrerer Personen an der gemeinschaftlichen Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Einkunftserzielungvoraus, denen die einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen "mehrere" und "zurechnen" bedeuten, das...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ehegatte oder Lebenspartner (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss rechtswirksam zustande gekommen sein (§§ 11ff. EheG); auch gültige ausländische Eheschließungen sind anzuerkennen. Dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt ist, steht der Eigenschaft des (ehemaligen) Ehegatten oder Lebenspartners als Angehöriger i. S. der Steuergesetze...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.5.2 Eingetragene Partnerschaft

Das Institut der eingetragenen Partnerschaft wird in Art. 3 Abs. 1 lit. a EuPartVO autonom legaldefiniert. Danach ist die eingetragene Partnerschaft auf eine Lebensgemeinschaft von 2 Personen beschränkt. Unter den Begriff Partnerschaft fallen sowohl gleich- als auch verschiedengeschlechtliche Partnerschaften. Erfasst werden somit Rechtsinstitute, die der jeweilige nationale ...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.3.3 Zuständigkeit bei Auflösung oder Ungültigerklärung einer eingetragenen Partnerschaft, Art. 5 EuPartVO

Diese Vorschrift unterscheidet sich deutlich von Art. 5 Abs.1 EuGüVO. Dies ist auch notwendig[1], da die Brüssel IIa-VO für die Auflösung oder Ungültigerklärung einer eingetragenen Partnerschaft nicht greift[2] und es keinen Unionsrechtsakt gibt. Mangels eines Unionsrechtsakts richtet sich die Zuständigkeit nach mitgliedsstaatlichem Verfahrensrecht, hier § 103 Abs. 1 FamFG.[...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.5.1.6 Eingetragene Partnerschaften

Wurde keine bzw. keine wirksame Rechtswahl getroffen, bestimmt sich das anwendbare Güterrecht nach dem Recht des Staates, nach dessen Recht die eingetragene Partnerschaft begründet wurde, Art. 26 Abs. 1 EuPartVO. Es ist allein das Registerstatut maßgeblich. Diese Regelung entspricht der derzeitigen Anknüpfung im deutschen Kollisionsrecht nach Art. 17b Abs. 1 EGBGB. Art. 26 A...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 78 Seit Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes am 1.7.1995 bietet sich den freien Berufen und insbesondere auch der Anwaltschaft zur Organisation der gemeinsamen Berufsausübung die Partnerschaftsgesellschaft an. Bei der Partnerschaftsgesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft. Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft muss ein schriftlicher Partn...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.2 Bereichsausnahmen

Die EUGüVO bzw. EUPartVO gelten für Fragen des ehelichen Güterstandes bzw. des Güterstandes eingetragener Partnerschaften. Nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 EUGüVO bzw. EUPartVO gelten die Verordnungen nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Vom Anwendungsbereich der Verordnungen sind folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- Geschäft...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.1 Wahlmöglichkeiten

Folgende wählbare Rechtsordnungen stehen Ehegatten/eingetragenen Partnern nach Art. 22 EuGüVO/EuPartVO zur Wahl: das Recht des Staates, in dem zum Zeitpunkt der Rechtswahl einer der Ehegatten/Partner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (lit. a) oder das Recht des Staates, dem zum Zeitpunkt der Rechtwahl einer von ihnen angehört (lit. b). Bei eingetragenen Lebenspartnern ste...mehr