Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVIII. Angaben zum Mutterunternehmen, das einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; § 292 Abs. 2)

Rn. 901 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 haben der „Konzernabschluß und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [...] befreiende Wirkung, wenn [...] der Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden Unter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Rn. 13a Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Mit dem Inkrafttreten des BilMoG wurde das strenge Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle VG des AV aufgehoben und durch ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte ersetzt. Eine Aktivierung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn ein aktivierungsfähiger VG vorliegt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erwerb eigener Aktien

Rn. 117 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ab dem GJ 2010 (beginnend nach dem 31.12.2009) gelten die §§ 266, 272 in der durch das BilMoG geänderten Fassung (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 17). Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB sind eigene Aktien unabhängig vom Erwerbsgrund nicht mehr zu aktivieren, sondern in Höhe des Nennbetrags oder rechnerischen Werts in einer Vorspalte offen vom Grundkap...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Rn. 417 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die unter HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 395, dargelegten Grundsätze gelten für die AR-Bezüge entsprechend. Wird für die Tätigkeit in den Ausschüssen des AR (z. B. Personal-, Verwaltungs-, Prüfungsausschuss) eine Vergütung gewährt, gehört sie zu den angabepflichtigen Bezügen. Einzubeziehen sind auch Bezüge von Mitgliedern des AR, die durch Geric...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Geltungsbereich der Norm

Rn. 1 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 regelt die Bestellung und Abberufung des AP für alle Gesellschaften, die aufgrund der Vorschrift des § 316 prüfungspflichtig sind: Dies sind zum einen alle KapG, die nicht klein i. S. d. § 267 Abs. 1 sind, und zum anderen die unter § 264a fallenden besonderen PersG. Für beide Gruppen von UN gilt die Vorschrift des § 318 unmittelbar. Darü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Weitere Sonderposten der Passivseite

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Technik des Vermerks

Rn. 210 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch das Einfügen von entsprechenden "davon"-Vermerken kann dieser Erläuterungsvorschrift genügt werden. Dieser Vermerk ist bei jedem Posten der Gruppe "Verbindlichkeiten" vorzunehmen; eine Zusammenfassung steht nicht im Einklang mit dem eindeutigen Wortlaut des § 268 Abs. 5 Satz 1, soweit das bilanzierende UN nicht die Möglichkeit der Zusa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufwand/Ertrag nach dem Abschlussstichtag

Rn. 65 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zweites Kriterium für die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP i. e. S. ist die Erfolgswirksamkeit der Ausgaben/Einnahmen nach dem Abschlussstichtag. Dies bedeutet, dass ein Vertragspartner bereits eine Leistung erbracht hat, für die die Gegenleistung des anderen Vertragspartners noch ausstehen muss (vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1973, I R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stark schwankende Kurse und Zufallskurse

Rn. 28 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bei stark schwankenden Wechselkursen bzw. bei Zufallskursen am Abschlussstichtag kann sich die Frage stellen, ob auch hier das Stichtagsprinzip und damit der Stichtagskurs maßgeblich ist oder ob bei der Bewertung zum BilSt andere Überlegungen anzustellen sind. Hierzu hat sich in der Vergangenheit die Auffassung herausgebildet, dass ein höhere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Leistungsabschreibung

Rn. 161 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Leistungsabschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag nach der Leistungsabgabe von VG bemessen. Beispiel: Der Abschreibungsausgangswert einer Anlage beträgt 90.000 EUR. Bei einer geschätzten Gesamtkapazität der Anlage von 9.000 Betriebsstunden ergibt sich ein Wertverzehr für die Anlage i. H. v. 10 EUR pro Betriebsstunde. Damit l...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Rückstellungen in der Steuerbilanz

Rn. 635 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Werden Rückstellungen für passive latente Steuern in der HB nach Maßgabe des § 249 gebildet, handelt es sich um eine Bilanzierung unter Berücksichtigung der GoB. Damit werden sie vom Maßgeblichkeitsprinzip des § 4 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG erfasst und sind somit grds. auch für die StB relevant (vgl. BStBK, DStR 2012, S. 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungswahlrecht und Ausweis (§ 250 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 84 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 250 Abs. 3 Satz 1 räumt dem Bilanzierenden für solche Fallkonstellationen, in denen der Erfüllungs- den Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit übersteigt, ein "echtes" Aktivierungswahlrecht ein (vgl. offenkundig mit anderer – hier nicht zu teilender – Ansicht BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 41ff.). Solch ein Unterschiedsbetrag, allg. als "Disag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital mit mehr als 10 % der Stimmrechte (Satz 1 Nr. 3)

Rn. 186 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289a Satz 1 Nr. 3 müssen ferner direkte und indirekte Beteiligungen am Kap., die 10 % der Stimmrechte überschreiten, angegeben werden, soweit die Angaben nicht im Anhang zu machen sind (vgl. DRS 20.K197). Letzteres trifft etwa auf AG zu (vgl. § 160 Abs. 1 Nr. 7f. AktG). In diesem Fall ist im Lagebericht auf die Anhangangaben zu verwei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die §§ 293a bis 293g AktG – und damit auch § 293d AktG über die Auswahl, Stellung und Verantwortlichkeit von Vertragsprüfern – sind mit Wirkung zum 01.01.1995 durch das sog. Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) vom 28.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 3210ff.) in das deutsche Aktienrecht aufgenommen worden (vgl. hierzu sowie weiterfü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff des Wechselkurses

Rn. 11 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Der Umrechnungs- oder auch Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander (vgl. stellvertretend Königsmaier (2004), S. 122ff.; Beck-HdR, B 780 (2013), Rn. 12ff.). In der BRD war es in der Vergangenheit üblich, das Austauschverhältnis dergestalt auszudrücken, als der für eine oder hundert ausländische Währungseinhei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Wertaufholung und planmäßige Abschreibungen

Rn. 379 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Auf der Grundlage des AktG 1965 war es strittig, ob in der HB planmäßige Abschreibungen durch Zuschreibungen korrigiert werden durften. Dem hielten bereits ADS zutreffend entgegen, dass Zuschreibungen zur Korrektur überhöhter planmäßiger Abschreibungen nicht möglich sind, da i. R.e. Änderung des Abschreibungsplans nur die künftigen Abschreibu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Wesen und Zweck des Lageberichts

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Lagebericht ist nach § 264 Abs. 1 Satz 1 kein Bestandteil des JA, sondern ein eigenständiges Instrument der handelsrechtlichen RL (sog. Zwei-Säulen-Modell). Er ergänzt den aus Bilanz, GuV und Anhang bestehenden JA um zusätzliche, v.a. qualitative und prognostische Informationen. Damit geht der Lagebericht in sachlicher und zeitlicher Hinsi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Inhalt der gesetzlichen Regelung

Rn. 46 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 2 bestimmt: "Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen." § 252 fällt unter die Vorschrift für alle Kaufleute (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 5; Schulze-Osterloh, DStR 2007, S. 1006) und findet somit Anwendung bei der Au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Laufzeit des Prüfungsauftrags sowie Rotation (Art. 17 der AP-VO (EU) Nr. 537/2014)

Rn. 75i Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Aus der unmittelbaren Anwendung der AP-VO ergibt sich auch eine verpflichtende externe Rotation des AP nach zehn Jahren (vgl. Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 2 der AP-VO; im Übrigen HdR-E, HGB § 316a, Rn. 32), d. h., PIE dürfen nur noch max. zehn Jahre in Folge vom selben AP geprüft werden. Im Anschluss an diesen Zeitraum muss der AP gewechselt wer...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Durch das sog. Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, S. 2637ff.) wurde § 162 AktG und damit die Pflicht zur Erstellung eines Vergütungsberichts in das AktG aufgenommen. Dabei steht die Norm im Zusammenhang mit § 87 AktG (Grundzüge für die Bezüge der Vorstandsmitglieder), § 87a AktG (V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (1995), § 285, Rn. 167; Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Genussrechtskapital

Rn. 168 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Schwierigkeit der bilanziellen Einordnung von Genussrechtskap. ist hauptsächlich dadurch begründet, dass die Ausgestaltung der dem Genussrechtskap. zugrunde liegenden Konditionen keiner gesetzlichen Normierung unterliegt und deshalb weitestgehend von den Entscheidungen des UN bzw. des Genussrechtsempfängers abhängt. Genussrechte (vgl. zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wahlverfahren bei einer AG

Rn. 4 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei einer AG ist der AP auf der HV zu wählen (vgl. § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG). Diese Regelung entspricht dem Grundsatz, dass die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft auf der HV einer AG ausüben (vgl. § 118 Abs. 1 AktG). Die Wahl des AP wird regelmäßig in der ordentlichen HV, die über die Gewinnverwendung und Entlastung b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Beteiligungen an Arbeitsgemeinschaften

Rn. 186 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei durchzuführenden Großprojekten spielen ARGE vielfach eine bedeutende Rolle. ARGE zeichnen sich dadurch aus, dass mehrere Auftragnehmer, bei denen es sich häufig nicht um verbundene UN handelt, sich zusammenschließen, um einen Großauftrag gemeinschaftlich abzuwickeln. Dieser Zusammenschluss erfolgt häufig in der Form einer GbR oder in der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 143 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen wird durch IAS 21 geregelt (vgl. IAS 21.3(a)); zugleich beinhaltet dieser Standard spezifische Regelungen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe, d. h. von Abschlüssen ausländischer TU (vgl. IFRS 10), Gemeinschafts-UN bzw. gemeinschaftlicher Tätigkeiten (i. S. d. IFRS ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertpapierbegriff

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wertpapiere i. S. v. § 2 Abs. 1 WpHG „sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Auflösung transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten

Rn. 81 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierung transitorischer RAP i. e. S. ist expressis verbis an die in § 250 Abs. 1f. definierten Voraussetzungen gebunden (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 62ff.). Über die Auflösung dieser RAP trifft das HGB keine direkte Aussage. Da RAP aber dazu dienen, Aufwendungen und Erträge zu periodisieren, d. h. eine sachgerechte Periodenabgrenzung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Mindeststeuergesetze (§ 274 Abs. 3)

Rn. 721 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 274 Abs. 3 sieht eine Ausnahme für die Bilanzierung latenter Steuern dem Grunde und der Höhe nach im Zusammenhang mit Mindeststeuergesetzen vor. Verpflichtend anzuwenden ist die Vorschrift auf JA und KA für GJ, die nach dem 28.12.2023 endeten (vgl. Art. 91 Abs. 2 Satz 1 EGHGB). Eine vorzeitige Anwendung ist bereits auf JA und KA (Wahlrecht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anwenderkreis

Rn. 221 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289b Abs. 1 sind KapG, haftungsbeschränkte PersG (vgl. § 264a Abs. 1) sowie eG (vgl. § 336) verpflichtet, ihren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern, wenn sie folgende drei Kriterien kumulativ erfüllen: Das UN ist "groß" i. S. v. § 267 Abs. 3 Satz 1, beschäftigt im Jahresdurchschnitt mehr als 500 AN, und ist kap.-m...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Korrektur der Abschreibungsmethode

Rn. 175 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Eine Änderung der Abschreibungsmethode kommt in der Praxis seltener vor als eine Korrektur der ND. Ein Methodenwechsel kann notwendig werden, wenn die bislang angewendete Abschreibungsmethode den Wertminderungsverlauf eines VG nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend abbildet und insbesondere die folgenden GJ tendenziell mit zu geri...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / i) Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft bei Übernahmeangeboten (Satz 1 Nr. 9)

Rn. 201 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289a Satz 1 Nr. 9 sind sämtliche Entschädigungsvereinbarungen des UN anzugeben, die mit Mitgliedern des Vorstands oder mit AN für den Fall getroffen wurden, dass sie aufgrund eines Übernahmeangebots kündigen, ohne triftigen Grund entlassen werden, ihr Arbeitsverhältnis endet oder (in anderer Form) fortgeführt wird (vgl. DRS 20.K218). ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vertikale Gliederung des Anlagespiegels

Rn. 153 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die vertikale Gliederung des Anlagengitters gemäß § 284 Abs. 3 ist grds. am allg. Bilanzgliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 zu orientieren, soweit das AV betroffen ist. Demnach sind folgende Zeilen auszuweisen: Immaterielle VG (Postengruppe A. I.), Sachanlagen (Postengruppe A. II.) und Finanzanlagen (Postengruppe A. III.). Rn. 154 Stand: EL ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 301 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); Lüdenbach/Fre...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ersetzungsantrag und Begründung

Rn. 109 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für den Ersetzungsantrag zuständig ist das Amtsgericht am Sitz desjenigen LG, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat (vgl. § 376 Abs. 1 i. V. m. § 377 Abs. 1 Abs. 1 FamFG). Im Antrag müssen die Ersetzungsgründe genannt werden (vgl. Bonner HGB-Komm. (2022), § 318, Rn. 142; Staub: HGB (2023), § 318, Rn. 85). Die "Begründung" muss aber...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugänge

Rn. 170 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Unter einem Zugang ist grds. jede tatsächliche (physische) mengenmäßige Ausweitung des AV zu verstehen. Zugänge sind in voller Höhe, d. h. ohne Verringerung durch Abschreibungen, mit ihren zu aktivierenden AHK auszuweisen. Als Zugangszeitpunkt eines VG ist generell der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Bilanzierende die wirtschaftliche Verfügu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Stellung der Vertragsprüfer: Auskunfts- und Einsichtsrechte

Rn. 14 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die den Vertragsprüfern zustehenden Auskunfts- und Einsichtsrechte gelten über den Verweis in § 293d Abs. 1 Satz 1 AktG auf § 320 die handelsrechtlichen Regelungen zur gesetzlichen AP entsprechend. Dies bedeutet für den Wirkungsgrad, dass dem Vertragsprüfer die genannten Rechte lediglich gegenüber den gesetzlichen Vertretern einer Gesells...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ziel eines grundsätzlichen Erwerbsverbots

Rn. 6 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien dient dem Gläubigerschutz durch Sicherstellung der Kap.-Erhaltung zur Sicherung der Haftungsbasis und der Kap.-Aufbringung bei nicht voll eingezahlten Einlagen (vgl. Günther/Muche/White, RIW 1998, S. 337 (339); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 18ff.; Spickhoff, BB 1997, S. 2593 (2595)). Rn. 7 Stand: ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragen der Zuschreibungstechnik

Rn. 385 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere die Frage zu beantworten, in welcher Reihenfolge bei einem eindeutig vorgegebenen RBW die planmäßigen Abschreibungen, außerplanmäßigen Abschreibungen, Zuschreibungen vorzunehmen sind. Diese Frage ist bilanzpolitisch bedeutungsvoll; denn je nach der gewählten Zuschreibungstechnik können sich unterschiedl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorratsaktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 918 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über den "Bestand und den Zugang an Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens oder ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen als Gründe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gegen die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sprechende tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten

Rn. 49 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 ist bei der Bewertung nur insofern von einer Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen, als dem "nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen." Zur Durchführung der Bewertung und zu deren Prüfung ist daher zunächst zu klären, ob und ggf. inwieweit rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten eher gegen d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Entsprechende Anwendung auf den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses (§ 319b Abs. 2)

Rn. 32 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber legt die entsprechende Anwendung von § 319b Abs. 1 auf den AP des KA in § 319b Abs. 2 fest. Dies bedeutet, dass auch der AP eines KA von der KA-Prüfung ausgeschlossen ist, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen der in § 319b Abs. 1 genannten Ausschlussgründe erfüllt. Auch hier gilt die Differenzierung danach, ob widerlegbar ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beginn und Ende der Organschaft

Rn. 316 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die dargestellte Konzeption der Bilanzierung von latenten Steuern erfordert an den Übergängen von einer nicht organschaftlich verbundenen Gesellschaft zu einer Organgesellschaft sowie bei deren Ausscheiden aus dem Organkreis eine Prüfung, welcher Rechtsträger in welchem Umfang latente Steuern ansetzt und ob bereits erfasste latente Steuern b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wahlverfahren bei einer GmbH

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei der GmbH wählt gemäß der gesetzlichen Grundregel des § 318 Abs. 1 Satz 1 die Gesellschafterversammlung den AP. Indes kann der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung vorsehen (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 2). Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes regelt, ist für die Wahl des AP in der Gesellschafterversammlung eine einfache...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausweis

Rn. 220 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die gesonderte Angabe des Disagios kann bei ausgeübtem Aktivierungswahlrecht sowohl in der Bilanz als auch alternativ im Anhang erfolgen. Trotz einer fehlenden expliziten Ausweisregelung kommt in der Bilanz lediglich ein Ausweis unter den "RAP" (vgl. § 266 Abs. 2 C.) in Betracht. Jegliche andere Postenzuordnung läuft der allg. Regelung des §...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkung

Rn. 167 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Abschreibungsplan für einen abnutzbaren VG ist vor dem ersten Abschreibungslauf zu fixieren und mit Aufstellung des JA verbindlich. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6) ist der Bilanzierende grds. an diesen Plan gebunden (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 275). Der Erstellung eines Abschreibungsplans ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundpfandrechte

Rn. 236 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Hypothek ist eine Grundstücksbelastung des Inhalts, dass an den Hypothekengläubiger eine "bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist" (§ 1113 Abs. 1 BGB). Eine Hypothek kann auch für eine künftige oder bedingte Forderung bestellt werden (vgl. § 1113 Abs. 2 BGB). "Kraft der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Unbeschränkte Haftung als Gesellschafter (§ 285 Nr. 11a)

Rn. 524 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11a sind anzugeben: "Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist" (bezüglich der vormaligen Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 (a. F.) i. d. F. vor BilRUG sei auf BT-Drs. 18/4050, S. 68, verwiesen). Rn. 525 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Von der Vorschrift erfasst...mehr