Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt der Beteiligungsdefinition

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für das AktG 1965 wurde das Fehlen einer Beteiligungsdefinition stets bemängelt. Dieser Mangel ist im gültigen Recht durch § 271 Abs. 1 beseitigt worden. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift vorliegt:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Empfänger

Rn. 28d Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der BV ist nach den Vorgaben des IDW stets zu adressieren (vgl. IDW PS 400 (2021), Rn. 32, A32). Die Adressierung richtet sich nicht an die Organe oder Anteilseigner des UN, da dies bei gesetzlichen AP nicht sachgerecht wäre, sondern i. d. R. an das geprüfte UN (vgl. IDW PS 400 (2021), Rn. A32; Haufe HGB-Komm. (2022), § 322, Rn. 26). Bei fre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verfahren der Offenlegung

Rn. 144 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Offenlegungsverfahren nach § 325 Abs. 3 entspricht dem für JA und Lagebericht. Somit sind die offenzulegenden Unterlagen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 147ff.) der das UN-Register führenden Stelle zu übermitteln (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 14f.). Eine Hinterlegung anstatt der Übermittlung ist für den KA auszuschließen (vgl. hi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zusammen mit dem JA und Lagebericht muss der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag für die HV unterbreiten (vgl. § 170 Abs. 2 AktG), damit dieser zu der Verteilung des Bilanzgewinns Stellung nehmen kann. Der Gewinnverwendungsvorschlag ist nicht Bestandteil des JA oder Lageberichts und unterliegt somit auch nicht der Prüfungspf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 326

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nimmt ein UN § 326 Abs. 1 in Anspruch und legt allein die Bilanz und einen Anhang ohne Angaben zur GuV offen, obwohl es in dem GJ, auf das sich die Offenlegung bezieht, nicht klein i. S. d. § 267 war, so wird damit gleichzeitig gegen zwei Normen verstoßen: Die Nichtoffenlegung des Lageberichts, BV respektive Versagungsvermerks sowie ggf. Beric...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Verjährung

Rn. 31 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Grds. gilt gemäß Art. 9 Abs. 1 EGStGB eine Verjährungsfrist von zwei Jahren; indes beginnt diese erst mit Beendigung der geschuldeten Handlung, ergo der vollständigen Erfüllung der Publizitätspflichten (vgl. Art. 9 Abs. 1 Satz 3 EGStGB). M.a.W.: Solange die Pflichtenstellung fortbesteht und die Betroffenen untätig bleiben, beginnt der Lauf de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Geltung für den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a

Rn. 43 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der durch das BilReG eingefügte § 171 Abs. 4 AktG erstreckt in Satz 1 die in den Abs. 1f. aufgestellten Prüfungs- und Berichtspflichten des AR auch auf einen nach § 325 Abs. 2a aufgestellten EA, der für Publizitätszwecke nach internationalen RL-Standards erstellt wurde. Dieser Verweis umfasst auch die Erklärung über die Billigung des Abschlus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Erläuterungspflichten im Anhang

Rn. 400 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Im Rahmen der Zuschreibungspflicht nach § 253 Abs. 5 besteht keine explizite Erläuterungspflicht im Anhang. Indes ist "im Anhang [...] die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Dabei sind [...] Zuschreibungen des Geschäftsjahrs [...] gesondert aufzuführen" (§ 284 Abs. 3 Satz 1f.)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Angaben zur Offenlegung der Originalfassung des Abschlusses

Rn. 79 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Um dem Leser einer modifizierten Version des Abschlusses den Zugang zur gesetzlich vorgeschriebenen vollständigen Fassung zu ermöglichen, verlangt § 328 Abs. 2 Satz 4 Angaben darüber, ob die Unterlagen der das UN-Register führenden Stelle übermittelt worden sind. Ist die handelsrechtliche Offenlegung zum Zeitpunkt der modifizierten Publizität...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Bewertung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rn. 327 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Forderungen gegen verbundene UN und Forderungen gegen UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werfen keine spezifischen Bewertungsprobleme auf. Solche Forderungen resultieren aus LuL oder kurzfristigen Darlehensgewährungen. Die Bewertung der Forderungen gegen verbundene UN bzw. gegen UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beschwerdeentscheidung

Rn. 11 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, der nach § 69 Abs. 2 FamFG zu begründen ist. Auf Antrag kann die Sache nach § 69 Abs. 2f. FamFG an das BfJ zurückverwiesen werden, sofern sie im Vorverfahren wegen Unzulässigkeit abgelehnt wurde oder an einem schweren Verfahrensfehler leidet und es zur (finalen) Entscheidungsfindung einer umfangreichen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wohnungsunternehmen

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die VO über Formblätter für die Gliederung des JA von Wohnungs-UN findet Anwendung für KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) und eG, sofern sie sich nach ihrem satzungsmäßig festgesetzten UN-Gegenstand mit dem Bau von Wohnungen im eigenen Namen befassen, Wohnungsbauten betreuen oder Eigenheime, Kleinsiedelungen und Eigentumswohnungen i. S. d. Ersten Teil...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 28f Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der BV nach IDW PS 400 (2021) umfasst mehrere, separate Prüfungsurteile für die einzelnen Prüfungsgegenstände (vgl. IDW PS 400 (2021), Rn. 33; Beck Bil-Komm. (2022), § 322 HGB, Rn. 42). Im Einzelnen handelt es sich hierbei um das Prüfungsurteil für den Abschluss, das Prüfungsurteil für den Lagebericht und das Prüfungsurteil für ggf. sonstige...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Kündigung des Prüfungsauftrags

Rn. 101 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 318 Abs. 6 Satz 1 kann ein vom AP angenommener Prüfungsauftrag vom AP nur aus wichtigem Grund gekündigt werden (vgl. hierzu ausführlich HdR-E, HGB § 318, Rn. 145ff.). Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt des BV, seine Einschränkung oder möglicherweise seine Versagung stellen keinen wichtigen Grund dar (vgl. § 318 Abs. 6 Satz 2; ü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Art und Umfang der Unterlagen

Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 sind offenzulegen: der KA (nach § 297 Abs. 1 bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, KFR und EK-Spiegel (soweit auf fakultativer Grundlage ein Segmentbericht erstellt wird, ist dieser ebenfalls offenzulegen); bei nach § 315e erstellten KA bestehend aus allen Komponenten, die durch die einschlägigen I...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Angaben im Anhang

Rn. 181 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Ist der Bilanzierende zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet, hat er gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 auch über Abweichungen von Bewertungsmethoden zu berichten (Angabe, Begründung, gesonderte Darstellung des Einflusses auf die VFE-Lage). Zu den Pflichtangaben gehören u. a. Wechsel der Abschreibungsmethoden (sofern der Methodenwechsel nicht bereit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzgliederung für kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften bzw. diesen qua § 264a gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften

Rn. 81 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und Kleinst-KapG i. S. d. § 267a Abs. 1 müssen die hier dargestellten Abgrenzungskriterien nicht anwenden, soweit sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, lediglich eine verkürzte Bilanz aufzustellen (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3f.); in diesem Fall wird bei kleinen KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 der Posten A. III. "F...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Erfassung einer Wertaufholung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 395 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zuschreibungen sind in der GuV grds. unter dem Sammelposten "Sonstige betriebliche Erträge" zu erfassen (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 4 bzw. Abs. 3 Nr. 6). Dies gilt auch dann, wenn i. R.d. Gewinnverwendung eine Wertaufholungsrücklage nach § 58 Abs. 2a AktG oder § 29 Abs. 4 GmbHG gebildet wird. Von dieser Grundregel ist in folgenden Fällen abzuweiche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Offenlegung der Befreiungsunterlagen für das Tochterunternehmen

Rn. 76 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der KA und Konzernlagebericht des MU, dessen TU die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 in Anspruch nimmt, ist gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 lit. c) und d) nach § 325 Abs. 1 bis 1b in deutscher Sprache offenzulegen und daher der das UN-Register führenden Stelle elektronisch zu übermitteln. Entsprechendes gilt für den befreienden – in deutscher...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Rn. 91 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1a Satz 2 bezieht sich seinem Wortlaut nach nur auf Abschlüsse. Dies erweckt den Eindruck, dass bei der Pflichtpublizität des Lageberichts und Konzernlageberichts auf die Darstellung des BV verzichtet werden kann. Diese feinsinnige Differenzierung findet sich jedoch nicht in der RegB zum BilRUG, in der es vielmehr allg. heißt: "Abs...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4 Übrige Steuern

Rz. 87 Zu den übrigen, d. h. nicht ertragsabhängigen Steuern, zählen sämtliche Verkehr- und Verbrauchsteuern sowie die Steuern vom Vermögen (Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer) bzw. die diesen Steuern entsprechenden ausländischen Steuern. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört, sofern der Unternehmer bzw. der Mitunternehmer der von der Erbschaft bzw. Schenku...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Eigenkapitalspiegel

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 DRS 22 wurde am 23.02.2016 durch das BMJV bekannt gemacht und regelt die Darstellung der Entwicklung des Konzern-EK. Die letzten Änderungen wurden durch das BMJV am 04.12.2017 bekannt gemacht. Der Standard schreibt in DRS 22.13 vor, dass die Entwicklung des EK des MU gesondert von der des EK anderer Gesellschafter abzubilden ist. Anlage 1 des...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Gemeinschaftsprüfungen

Rn. 97 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Wurden mehrere WP oder WPG gemeinsam zum AP bestellt (joint audit), soll die Beurteilung der Prüfungsergebnisse gemeinsam erfolgen (vgl. § 322 Abs. 6a Satz 1). In diesem Zusammenhang hat jeder als Gemeinschaftsprüfer bestellte AP die Prüfungsfeststellungen des oder der anderen als Gemeinschaftsprüfer bestellte(n) AP zu würdigen und nach seine...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Besonderheiten der Hinterlegung

Rn. 18a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 8b Abs. 2 Nr. 4 sind offengelegte Unterlagen der RL und UN-Berichte grds. über die Internetseite des UN-Registers zugänglich. Hiervon ausgenommen sind "zur dauerhaften Hinterlegung eingestellte[.] Unterlagen" (§ 8b Abs. 2 Nr. 4). Auf diese kann nicht über die Internetseite des UN-Registers zugegriffen werden; vielmehr hat die Einsicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zusammenfassende Darstellung der Postenzuordnung

Rn. 84 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vor der sich anschließenden Erörterung der Definition von "verbundenen UN" i. S. d. § 271 Abs. 2 sollen die bisherigen Überlegungen zur Postenzuordnung von Anteilsrechten für die Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 in Form eines Ablaufschemas zusammengefasst werden: Übersicht: Ablaufschema zur Postenzuordnung von Anteilsrechten für die Bilanzgl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 37 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 de Weerth (1993), Die Bilanzordnungswidrigkeit nach § 334 unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge, Pfaffenweiler. WPK (2021), Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) vom 17.02.2021, Berlin. Ziegler (2021), Pressemitteilung der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungszeitpunkt bei nachträglicher Änderung von Unterlagen

Rn. 88 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird eine offenzulegende Unterlage nach Abschluss der AP oder während bzw. nach der Vorlage an die Gesellschafter geändert, ist die geänderte Fassung offenzulegen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 37ff.). Auch für diese Offenlegung gelten die in HdR-E, HGB § 325, Rn. 83, beschriebenen Fristen. Rn. 89 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Zur Offenlegung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Prüfung der ESEF-Dateien durch den Abschlussprüfer

Rn. 55j Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übereinstimmung der im ESEF-Format offenzulegenden Unterlagen mit den Vorgaben der ESEF-VO hat der AP nach § 317 Abs. 3a auf Entsprechung mit den Vorgaben des § 328 Abs. 1 und damit mit den Vorgaben der ESEF-VO zu prüfen (vgl. hierzu ausführlich Beck Bil-Komm. (2022), § 317 HGB, Rn. 80ff.). Rn. 55k Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diese Prüfungs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewinnvortrag (Satz 2 Nr. 3)

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der dritte Punkt "Gewinnvortrag" ist der Teil des Bilanzgewinns, der nach dem Gewinnverwendungsvorschlag weder ausgeschüttet noch in die Rücklage eingestellt werden soll. Sollte der Vorstand im seltenen Ausnahmefall vorschlagen, keine Dividende auszuschütten und (auch) keine Beträge in die Gewinnrücklage einzustellen, so ist der Gewinnvortrag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Formulierung des Bestätigungsvermerks

Rn. 55 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Formulierung des BV schreibt der Gesetzgeber nur noch vor, dass der BV bestimmte Mindestbestandteile enthalten muss (vgl. HdR-E, HGB § 322, Rn. 2). Der Gesetzgeber wollte mit den Änderungen i. R.d. KonTraG dem AP die Möglichkeit geben, durch eine "vorbildliche Formulierung die Erwartungslücke zu schließen" (BT-Drs. 13/9712, S. 29). In...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bewertungsstichtag

Rn. 203 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für die Ermittlung des beizulegenden Werts sind gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Wertverhältnisse zum BilSt relevant. Wertbeeinflussende Tatsachen, die nach dem BilSt eingetreten sind, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden (vgl. zur Unterscheidung wertaufhellender und wertbeeinflussender Tatsachen HdR-E, HGB § 252, Rn. 87).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. § 334 Abs. 1 Nr. 5

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 1 Nr. 5 betrifft Zuwiderhandlungen (vgl. zum (erweiterten) Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über Form, Format und Inhalt der Unterlagen bei Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung sowie Vervielfältigung gemäß § 328, auch i.V.m. § 325a Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz). Dabei soll die weitere Ergänzung insow...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Lineare Methode

Rn. 152 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der linearen Abschreibungsmethode wird der Abschreibungsausgangswert (A) gleichmäßig auf die Jahre (n) der geplanten ND verteilt. Wird für den zu bewertenden VG nach Ablauf der ND mit einem verbleibenden Restwert (R) gerechnet, ist der Abschreibungsausgangwert – vor der Verteilung auf die Jahre der geplanten ND – um diesen Restwert zu red...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Spezielle Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5f.)

Rn. 109 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Handelt es sich bei dem bilanzierenden UN um eine Kleinst-KapG gemäß § 267a und wird eine Entlastungsoption bei der RL in Anspruch genommen (vgl. §§ 264 Abs. 1 Satz 5 (Verzicht auf Anhang), 266 Abs. 1 Satz 4 (verkürzte Bilanz), 275 Abs. 5 (verkürzte GuV) und/oder 326 Abs. 2 (Hinterlegung statt Offenlegung)), darf das Deckungsvermögen (vgl. § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Enforcement

Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 106 WpHG unterliegen Abschlüsse und Berichte von UN, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG die BRD als Herkunftsstaat haben, der Prüfung durch die BaFin (vgl. i. d. S. auch § 107 WpHG). In diesem Zusammenhang wurde i. R.d. ESEF-UG der IFRS-EA in den Prüfungsumfang der BaFin mit aufgenommen. Dies is...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.3 Kapitalflussrechnung

Rz. 178 Nach IAS 7.35 sind Cashflows aus Ertragsteuern im Rahmen der Kapitalflussrechnung gesondert anzugeben. Dabei sind Cashflows aus Ertragsteuern im Regelfall unter dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auszuweisen. Sind jedoch die Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen bestimmten Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen, so sind diese Cashflows entspr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nicht abnutzbares Anlage- und Umlaufvermögen

Rn. 371 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 WG des nicht abnutzbaren AV (Grund und Boden sowie Beteiligungen) sowie des UV sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit ihren AHK oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Analog zu den abnutzbaren WG des AV kann ein niedrigerer Teilwert nur dann angesetzt werden, wenn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abweichung von der Gliederung

Rn. 18 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine abweichende Gliederung des Gewinnverwendungsvorschlags ist gemäß § 170 Abs. 2 Satz 2 AktG zulässig, soweit dies durch seinen Inhalt bedingt ist. Sie muss jedoch der gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung gleichwertig sein (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 170, Rn. 131; KK-AktG (2012), § 170, Rn. 22; Hölters-AktG (2022), § 170, Rn. 15). Sieh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 312 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 bei der Zugangsbilanzierung mit ihrem Nennbetrag, der den AK entspricht, anzusetzen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 18ff.). In Folgeperioden sind nach § 253 Abs. 4 Abschreibungen durchzuführen, wenn der beizulegende Wert am BilSt unter den (ursprünglichen) Nennbetrag sinkt. Dabei sind alle vorhersehbaren ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Gesonderter nichtfinanzieller Bericht und Konzernbericht

Rz. 17 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG dehnt die Prüfungspflicht des AR auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht (vgl. § 289b) ebenso wie Konzernbericht (vgl. § 315b) aus. Sofern der nichtfinanzielle Bericht – wie häufig in der Praxis – in den Lagebericht aufgenommen wird, ergibt sich die Prüfungspflicht des AR bereits aus § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG. In...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verfahrenskosten

Rn. 12 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bezüglich der Kosten kann das LG nach billigem Ermessen bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten, die zur zweckadäquaten Rechtsverfolgung erforderlich waren, ganz oder teilweise aus der Staatskasse erstattet werden (vgl. § 335a Abs. 2 Satz 6); Entsprechendes gilt gemäß Satz 7, sofern das BfJ der Beschwerde abhilft. Dies w...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 271

Rn. 151 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 271 stellt eine reine Definitionsvorschrift dar, die nicht auf direktem Wege verletzbar und insoweit auch keiner unmittelbaren (potenziellen) Sanktionierung zugänglich ist. Gleichwohl kann eine unzutreffende und damit gesetzeswidrige Anwendung der Abs. 1f. zu Verstößen gegen Bestimmungen führen, die sich ihrerseits explizit auf "Beteiligun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kenntnisnahme durch die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 1)

Rn. 20 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Notwendige Voraussetzung und Grundlage für die Prüfungspflicht des AR nach § 171 AktG ist das Recht, die in § 170 Abs. 1 AktG aufgeführten Vorlagen wie auch Prüfungsberichte des AP genau zu kennen. Seit KonTraG sind in § 170 Abs. 3 AktG die Prüfungsberichte ausdrücklich genannt. Diese Änderung ist darin begründet, dass die Prüfungsberichte ni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung

Rn. 69 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung (z. B. bestimmte Sparbriefe) bleibt die Leistung des Gläubigers (Kap.-Überlassung) über die Gesamtlaufzeit unverändert, während sich die Leistung des Schuldners in Form einer steigenden Verzinsung dauernd verändert. Bei steigender Verzinsung wird der Zinssatz i. d. R. so gewählt, dass sich insges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Täterkreis

Rn. 26 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei allen Tatbeständen des § 334 handelt es sich um sog. echte Sonderdelikte, d.h., mindestens einer der Tatbeteiligten muss besondere persönliche Merkmale i.S.d. §§ 14 Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 1 OWiG aufweisen. Das besondere persönliche Merkmal liegt bei § 334 Abs. 1 darin, dass hier – bis auf § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, wonach auch die ständige...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 334 Abs. 3a

Rn. 32 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für denjenigen Fall, dass das Ordnungsgeld in den Fällen des Abs. 1 nicht gegen eine bestimmte natürliche Person in einer Organstellung verhängt wird, sondern stattdessen gegen besagte kap.-marktorientierte KapG selbst (sog. Verbandsgeldbuße), übersteigen die vorgesehenen Höchstgrenzen die für natürliche Personen einschlägigen deutlich. Konkr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Abschreibungsende

Rn. 149 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Das Abschreibungsende wird im Normalfall über die Festlegung der ND bestimmt. Werden VG vor Ablauf der planmäßigen ND veräußert, sind diese VG bis zum Veräußerungszeitpunkt noch zeitanteilig abzuschreiben, wobei auch in diesem Fall die Berechnung aus Vereinfachungsgründen auf monatlicher Basis (statt nach Tagen) erfolgen kann (vgl. zum Abschr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsdurchsetzung

Rn. 26 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sowohl das Recht auf Kenntnisnahme als auch das Recht auf Aushändigung (soweit nicht ausgeschlossen) sind Individualrechte der AR-Mitglieder und als solche gegenüber betreffender Gesellschaft einklagbar (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1982, II ZR 27/82, NJW 1983, S. 991f.). Strittig ist, ob daneben auch eine Klage gegen den AR-Vorsitzenden bzw. d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB gestattet KapG und PersG i. S. d. § 264a, die nach § 267 als mittelgroß einzustufen sind, bereits i. R.d. Aufstellung des JA gewisse Informationsreduktionen (vgl. HdR-E, HGB § 327, Rn. 20). Während jedoch kleine KapG durch § 266 Abs. 1 Satz 2 davon befreit sind, ihre Bilanz in der in § 266 Abs. 2f. kodifizierten Tiefe zu gliedern, werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zulässigkeit

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Regelung des Abs. 3 erhalten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, in grds. Rechtsfragen eine Klärung durch das OLG im Zuge einer Rechtsbeschwerde (vgl. §§ 70ff. FamFG) zu erreichen. Dazu muss das LG Bonn die Rechtsbeschwerde zulassen (vgl. § 335a Abs. 3 Satz 1f.; § 70 Abs. 2 FamFG). Aus Abs. 3 Satz 3 ergibt sich die alleinige Zu...mehr