Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 11 Vorbereitung des Termins / E. Abweichende Versteigerungsbedingungen

Rz. 40 Jeder Beteiligte kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 59 Abs. 1 ZVG verlangen, dass abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ein neues oder weiteres geringstes Gebot aufzustellen ist. Eigentlicher Gedanke dieser Vorschrift dürfte sein, die starren Regelungen des Zwangsversteigerungsverfahrens zu brechen, um im Interesse der Beteiligten ein möglichst gutes wirtscha...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / II. Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 18 Nach der Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung hat das Insolvenzgericht von Amts wegen alle Maßnahmen zu treffen, die im konkreten Fall notwendig und erforderlich erscheinen, um die Insolvenzmasse zu sichern, § 21 Abs. 1 InsO (gilt auch im Verbraucherinsolvenzverfahren, § 306 Abs. 2 InsO). Aufgrund des Maßnahmenkatalogs in § 21 Abs. 2 InsO, der nicht abschließen...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / B. Zuschlagserteilung bei Meistgebot unter 50 %

Rz. 17 Der Zuschlag ist zu erteilen, auch wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswerts liegt, sofern der Meistbietende ein Berechtigter aus dem Grundstück ist und er mit seinem eigenen Anspruch ganz oder teilweise ausfällt, denn dieser Ausfall ist dem Meistgebot hinzuzurechnen, § 85a Abs. 3 ZVG.[14] Rz. 18 Insbesondere bei einer Sicherungsgrundschuld war lange Zeit stritt...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / I. Grunddienstbarkeit

Rz. 11 Handelt es sich bei der Grunddienstbarkeit um alltäglich vorkommende Leitungsrechte für Versorgungsunternehmen, wird nur ein geringer Betrag festgesetzt. In der Praxis werden teilweise für alltägliche und notwendige Rechte Beträge zwischen 5,00 EUR und 500,00 EUR festgesetzt. Das zu übernehmende Recht wird das Versteigerungsergebnis regelmäßig nicht beeinflussen. Ande...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / A. Anmeldung

Rz. 1 Wie bei der Erstellung des geringsten Gebots werden auch in der Erlösverteilung einige Ansprüche von Amts wegen berücksichtigt, andere nur auf Anmeldung. Von Amts wegen werden in den Teilungsplan die Ansprüche aufgenommen, die sich zzt. der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks aus dem Grundbuch ergeben. Hierzu gehören auch die laufenden wiederkehrenden Leistunge...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / C. Befriedigungsfiktion

Rz. 22 Die Zuschlagserteilung zu einem Gebot unter 50 % des Verkehrswerts unter Hinzurechnung des Ausfalls des Meistbietenden, § 85a Abs. 3 ZVG, kann nur i.V.m. der Befriedigungswirkung nach § 114a ZVG gesehen werden. Meistbietender muss somit ein zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigter sein. Dies sind in erster Linie die Grundpfandrechtsgläubiger, aber auch jeder B...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / IV. Berücksichtigung durch Widerspruch

Rz. 32 Da das Versteigerungsgericht nur auf dingliche Ansprüche zahlt, §§ 114, 10 ZVG, ist der Rückgewähranspruch als schuldrechtlicher Anspruch nicht zu berücksichtigen. Verpflichteter des Rückgewähranspruchs ist der Grundschuldgläubiger, Berechtigter der Rückgewährinhaber. Rz. 33 In welcher Form der Grundschuldgläubiger seine Rückgewähransprüche zu erfüllen hat, ergibt sich...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 1. Begriff

Rz. 17 Das Altenteil (Leibgeding, Leibzucht) ist kein eigenständiges dingliches Recht. Es ist allgemein langfristig, meistens lebenslänglich bestellt und dient der persönlichen Versorgung des Berechtigten.[14] Ein Leibgeding kann auch von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingeräumt werden, wenn sämtliche Gesellschafter in einer besonderen persönlichen Beziehung zu dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Verarbeitung personenbezogener Daten

Rz. 19 Zu den personenbezogenen Daten gehören nach der DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ("betroffene Person") beziehen. Nicht erfasst sind hingegen die Daten Verstorbener oder diejenigen von juristischen Personen bzw. rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen.[1] Rz. 20 Nach § 2a Abs. 5 AO wi...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 2. Landesrechtliche Besonderheiten

Rz. 19 Nach § 9 EGZVG kann durch Landesrecht bestimmt werden, dass das Altenteil abweichend von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen auch dann bestehen bleibt, wenn es grundsätzlich nicht in das geringste Gebot fällt und somit erlöschen würde.[16] Rz. 20 Geht das Altenteil dem bestbetreibenden Gläubiger im Range vor, bleibt es nach den Versteigerungsbedingungen bestehen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.4 Auseinanderfallende örtliche Zuständigkeiten

Rz. 45 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO kann jede natürliche oder juristische Person gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Datenschutzaufsicht einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf einlegen. Dieses Recht steht den betroffenen Personen neben einem "verwaltungsrechtlichen" Rechtsbehelf offen. Es besteht somit die Möglichkeit, dass das gleiche Anliegen ...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / H. Räumungsvollstreckung

Rz. 76 Aus dem Zuschlagsbeschluss kann jederzeit die Räumungsvollstreckung gegen den Schuldner stattfinden. Für die Räumungsvollstreckung ist (aufgrund der Änderung ab 1.1.1999) keine besondere Durchsuchungsanordnung des Richters mehr erforderlich, § 758a Abs. 2 ZPO. Dies gilt auch dann, wenn der Zuschlagsbeschluss vom Rechtspfleger erlassen wurde.[92] Hat der Schuldner eine...mehr

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Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens: Kein Veräußerungsverlust wegen Ansatzes des gemeinen Werts der Anteile bei Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle

Leitsatz 1. Eigene Anteile der Kapitalgesellschaft sind bei der Bestimmung der relevanten Beteiligungsquote i.S. des § 17 EStG nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BFH-Urteil vom 25.11.1997 – VIII R 36/96, BFH/NV 1998, 691). 2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; der Ansatz d...mehr

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§ 12 Versteigerungstermin / A. Terminsteilnahme

Rz. 1 Die Bedeutung und Wichtigkeit des Versteigerungstermins muss an dieser Stelle nicht besonders hervorgehoben werden. Eine Terminsteilnahme ist daher regelmäßig jedem Gläubiger anzuraten:mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / III. Ausgleichsleistungen

Rz. 37 Sind die Voraussetzungen für eine einstweilige Einstellung nach § 30d ZVG gegeben, hat das Versteigerungsgericht von Amts wegen die Auflage anzuordnen, dass an den betreibenden Gläubiger für die Zeit nach dem Berichtstermin laufend die geschuldeten Zinsen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit aus der Insolvenzmasse zu zahlen sind, § 30e Abs. 1 S. 1 ZVG. Die ...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / C. Deckungs- und Übernahmegrundsatz

Rz. 20 Wird ein Grundstück rechtsgeschäftlich veräußert, handeln Veräußerer und Erwerber aus, ob die im Grundbuch eingetragenen Rechte vom Erwerber zu übernehmen oder zu löschen sind. Auch nach den gesetzlichen Regeln in der Zwangsversteigerung steht nicht immer fest, ob der Ersteher das Grundstück lastenfrei erwirbt. Alle dem bestrangig betreibenden Gläubiger in der Rangfol...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / 3. Nachweis einer Eigentümergrundschuld

Rz. 47 Weiterhin ist das Entstehen der Eigentümergrundschuld im Verteilungstermin nachzuweisen und der Eigentümer muss der Auszahlung des Betrags an den Löschungsberechtigten zustimmen oder er erkennt den Löschungsanspruch an. Die Geltendmachung des Löschungsanspruchs allein kann keinen Zahlungsanspruch begründen.[59] Rz. 48 Kann das Entstehen einer Eigentümergrundschuld nich...mehr

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§ 12 Versteigerungstermin / I. Allgemein

Rz. 16 Das Verlangen nach Sicherheitsleistung muss sofort nach Abgabe des Gebots erfolgen, § 67 Abs. 1 ZVG. Das Gericht hat über die Sicherheitsleistung sofort zu entscheiden, § 70 Abs. 1 ZVG. Die Sicherheit ist dann durch den Bieter sofort zu leisten, § 70 Abs. 2 ZVG. Rz. 17 Kann die Sicherheit nicht erbracht werden und weist das Gericht das Gebot zurück, kann der Bieter diese...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / IV. Beteiligte nach Anmeldung

Rz. 9 Diejenigen Berechtigten, die ihre Ansprüche zum Verfahren anmelden müssen, um die Beteiligtenstellung zu erreichen, sind in § 9 Nr. 2 ZVG aufgeführt. Hierbei handelt es sich zunächst um Rechte oder Ansprüche, die zeitlich nach dem Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen werden. Weiterhin gehören hierzu die Eigentümer von Zubehörgegenständen, die sich auf de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Gegenstand des Rechtsstreits

Rz. 29 Nach Art. 58 DSGVO kann die Aufsichtsbehörde gegenüber den für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Es können Verwarnungen ausgesprochen werden, wenn mit Datenverarbeitungen bereits gegen die Grundverordnung verstoßen wurde. Darüber hinaus kann dem Verantwortlichen und dessen Auftragsverarbeiter aufgegeben werden ...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / F. Zuschlagsbeschwerde

Rz. 45 Der Zuschlagsbeschluss ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, § 11 Abs. 1 RPflG, § 96 ZVG. Die Zwei-Wochen-Notfrist beginnt für die Beteiligten, welche im Versteigerungstermin oder in einem besonderen Verkündigungstermin anwesend waren, mit der Verkündung. Der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter müssen nicht unbedingt während des gesamten Termins anwesend sei...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / III. Beteiligte von Amts wegen

Rz. 7 Diejenigen Berechtigten, für welche zurzeit der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen war, werden von Amts wegen als Verfahrensbeteiligte behandelt, § 9 Nr. 1 ZVG. Hiermit sind alle Berechtigten gemeint, für die ein dingliches Recht in Abt. II oder III des Grundbuchs zeitlich vor dem Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen wurde...mehr

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§ 6 Antragstellung / A. Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Bevor der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt oder einem laufenden Verfahren beitritt, muss er prüfen, ob die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind. Fehlt eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung, kann das Gericht den Antrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückweisen.[1] Die damit verbundenen Kosten fallen als nicht notwendige Kosten dem Glä...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 2. Hausgeld

Rz. 39 Das Hausgeld wird in der Zwangsversteigerung seit dem 1.7.2007 an der Rangstelle Nr. 2 von § 10 Abs. 1 ZVG befriedigt. Dies gewährleistet bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum dem Anspruch der anderen Wohnungseigentümer gegen den schuldnerischen Wohnungseigentümer auf Zahlung von Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums ein e...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / C. Beispiel eines Teilungsplans (Zuteilung, Rückgewährsanspruch, Löschungsanspruch)

Rz. 75 (Hinweis: Alle angegebenen Daten sind als Werktage zu unterstellen.) Im Grundbuch von L….. Blatt 1470 sind nachstehende Eintragungen enthalten: Bestandsverzeichnis: Abteilung I Abteilung IImehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 12 Versteigerungstermin / E. Hinweis- und Belehrungspflicht

Rz. 13 Es ist völlig unbestritten, dass die Aufklärungs- und Hinweispflicht zu einer der wichtigsten Amtspflichten auch im Zwangsversteigerungsverfahren zählt.[24] Die Grenzen der Hinweis- und Belehrungspflicht werden durch die verfassungsrechtliche Neutralitätspflicht des Rechtspflegers gezogen.[25] Rz. 14 Wo, wann, wer zu belehren ist und welche konkreten Hinweise in welche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Zuständigkeit der FG wird grundsätzlich in der FGO geregelt. Mit § 32i AO wird nun erstmals in der AO eine Zuständigkeitsregelung zugunsten der Finanzgerichtsbarkeit aufgenommen. Schober [1] kritisiert den Standort des § 32i AO. Nach seiner Auffassung hätten die Regelungen an verschiedenen Stellen in der FGO und in § 348 AO aufgenommen werden müssen. Unter systematis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.1 Beschluss der Aufsichtsbehörde (Art. 78 Abs. 1 DSGVO)

Rz. 7 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO hat jede natürliche oder juristische Person – unbeschadet eines anderweitigen "verwaltungsrechtlichen" oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs – das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde. Dies betrifft insbesondere die Ausübung von Untersuchungs-, Ab...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / III. Rechtsstaatsprinzip

Rz. 25 Das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 GG sichert den Beteiligten ein faires Verfahren. Dieses Grundrecht stellt sicher, dass Beteiligte weder mit Verfahrenstricks arbeiten noch die Unwissenheit einzelner Beteiligter durch formale Positionen geschickt ausgenutzt wird. Rz. 26 Beispiel Der Schuldner war zunächst im Versteigerungstermin persönlich anwesend. Kurz nach Eröffn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 16 Der Inhalt des Vermögensauskunft bzw. des Vermögensverzeichnisses nach dem alten Recht wird bestimmt durch den Wortlaut der Bestimmung sowie den Normzweck des § 284 AO, nämlich der Finanzbehörde einen Überblick über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners zu verschaffen, um auf diese Weise Möglichkeiten für eine weitere Vollstreckung prüfen zu können.[1] Aus diesem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.6.2 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 64 Wegen der möglichen wirtschaftlichen Folgen der Aufnahme in das Schuldnerverzeichnis ist der vorläufige Rechtsschutz von besonderer Bedeutung. Als vollziehbarer Verwaltungsakt erfolgt der vorläufige Rechtsschutz nur durch die Aussetzung der Vollziehung.[1] Dieses gilt grundsätzlich auch für die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Allein die Möglichkeit eine...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / 1. Sofortige Auszahlung

Rz. 59 Das Meistgebot nebst Zinsen, § 49 Abs. 1 ZVG, hat der Ersteher spätestens im Verteilungstermin an das Gericht (Gerichtszahlstelle) unbar zu zahlen. Erscheint der Empfangsberechtigte im Termin nicht, erfolgt die Auszahlung von Amts wegen und der auszuzahlende Betrag wird an den nicht erschienenen Berechtigten überwiesen. Kann die Auszahlung oder Überweisung nicht erfol...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / VII. Vormerkung

Rz. 31 Eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts wird behandelt wie das Vollrecht, § 48 ZVG. Die Festlegung des Zuzahlungsbetrags richtet sich daher nach den Bewertungskriterien des endgültig einzutragenden Rechts. Rz. 32 Sichert die Vormerkung den Anspruch auf Wiederkauf bzw. Rückkauf des Grundstücks oder ein Ankaufsrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und andere vertretungsberechtigte Personen

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] wurde § 52d FGO neu eingefügt. § 52d FGO statuiert eine Pflicht für Rechtsanwälte, Behörden und nach § 62 FGO vertretungsberechtigte Personen, die sich eines dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach[2] vergleichbaren elektronischen Postfachs bedienen können, den elektronischen Rech...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / I. Gleichheitsgrundsatz

Rz. 15 Beispiel Im Rahmen einer Teilungsversteigerung war im Zwangsversteigerungstermin nur der Ehemann anwesend. Nach den Versteigerungsbedingungen blieb eine Grundschuld von ca. 34.000,00 DM (valutiert mit ca. 20.000,00 DM) bestehen. Der Ehemann bot für das Grundstück einen Betrag von 2.000,00 DM. Nach Abschluss der Bietstunde verlangte er die sofortige Zuschlagserteilung ...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / A. Rechtzeitige Anmeldung

Rz. 1 Auch wenn der späteste Zeitpunkt einer Anmeldung im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten liegt, § 37 Nr. 4 ZVG, empfiehlt sich immer, die Anmeldung bereits vier Wochen vor dem Termin vorzunehmen, am besten bereits nach Zugang der Mitteilung gem. § 41 Abs. 2 ZVG. Rz. 2 Das Versteigerungsgericht berücksichtigt bei der Aufstellung des geringsten...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / I. Gebote

Rz. 49 Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Sie werden als privatrechtliche Willenserklärung angesehen, auch wenn sie dem Versteigerungsgericht gegenüber abzugeben sind; sie unterliegen somit der Anfechtungsmöglichkeit wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung, §§ 119, 123 BGB.[72] Allerdings ist eine Anfechtung dann ausgeschlossen, wenn der Bieter im Verste...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 3. Hinweispflicht – Doppelausgebot

Rz. 23 Das Versteigerungsgericht muss bei Beginn der Versteigerung auf die Besonderheiten landesrechtlicher Vorschriften im Fall eines Altenteils hinweisen. Diejenigen Beteiligten, die durch das Bestehenbleiben des Altenteils beeinträchtigt sind, können einen Antrag stellen, dass das Grundstück auch unter der Bedingung ausgeboten wird, dass das Altenteil erlischt, § 9 Abs. 2...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 4. Folgen für die Praxis

Die Entscheidung ist für mich zumindest im Ergebnis ein Lichtblick und Meilenstein in der ehelichen Beratung aus schenkungsteuerlicher Sicht, der seit langem notwendig war. Der Kl. und ihrem Berater sei für ihre Hartnäckigkeit gedankt. Anders als in anderen Jurisdiktionen gelten für Zuwendungen unter Eheleuten die allgemeinen schenkungsteuerlichen Grundsätze, so dass Übertrag...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / II. Kapital der Grundschuld

Rz. 13 Die Sicherungsgrundschuld ist immer unabhängig von der gesicherten Forderung, auch wenn die Sicherungsabrede die Grundlage für die Bestellung der Grundschuld ist. Selbst wenn die Darlehensforderung erloschen oder überhaupt niemals entstanden ist, entsteht keine Eigentümergrundschuld.[16] Die Grundschuld steht nach wie vor dem Gläubiger zu. Rz. 14 Solange der Grundschul...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / II. Eigentum und Eigentumsnutzung

Rz. 77 Um eine endgültige Bereinigung der nach wie vor unterschiedlichen Rechtslage im Grundstücksrecht in den neuen Bundesländern herbeizuführen, wurden umfassende Regelungen durch Ergänzungen des EGBGB, durch das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG), das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) und das Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) geschaffen. Rz. 78...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.1 Unmittelbare Anwendung der AO

Rz. 21 Die Datenschutzaufsicht des BfDI bezieht sich nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der AO. Diese gilt für alle Steuern[1], die durch Bundesrecht oder das Recht der Europäischen Union geregelt sind soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Unter den Steuerbegriff fallen auch Steuererstattung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.2 Untätigkeitsklage (Art. 78 Abs. 2 DSGVO)

Rz. 10 Nach Art. 78 Abs. 2 DSGVO hat jede betroffene Person auch das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn die zuständige Datenschutzaufsicht sich nicht mit einer Beschwerde befasst oder die betroffene Person nicht innerhalb von drei Monaten über den Stand oder das Ergebnis der erhobenen Beschwerde in Kenntnis gesetzt hat.[1] Bei den entsprechenden Strei...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 3. Belastungen

Rz. 55 Auf einem Wohnungseigentum kann grundsätzlich keine Dienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingetragen werden, da nur das ganze Grundstück belastet werden kann, §§ 1018, 1090 BGB. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ausübung der Dienstbarkeit sich ausschließlich auf das belastete Sondereigentum beschränkt, z.B. ein Wohnungsrecht.[48] Rz. 56 Ist eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.2 Beteiligte

Rz. 35 An dem Klageverfahren sind die Datenschutzaufsicht und die jeweilige Finanzbehörde beteiligt. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, welcher Finanzbehörde konkret das Recht auf eine Feststellungsklage zusteht. Da Gegenstand des Rechtsstreits das Bestehen einer gesetzlich normierten Mitwirkungspflicht ist, könnte vertreten werden, dass nur die oberste Bundesbehörde ...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rufen wir uns dazu folgende Rspr.-Grundsätze in Erinnerung: Der Steuer unterliegt als Schenkung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Der Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes, auf den kein Rechtsanspruch besteht, ist unentgeltlich, wenn er nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.2 Pflichten des Verantwortlichen

Rz. 29 Dem Verantwortlichen obliegt es, die Rechtmäßigkeit der von ihm verantworteten Verarbeitungen personenbezogener Daten zu gewährleisten. Bestehen hinsichtlich einer bestimmten Verarbeitung mehrere Verantwortliche ("gemeinsam Verantwortliche"), sind die Bestimmungen des Art. 26 DSGVO zu beachten. Die DSGVO weist dem Verantwortlichen insbesondere die folgenden Pflichten ...mehr

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§ 6 Antragstellung / III. Rechtsnatur des Anspruchs

Rz. 35 Unbedingt ist im Antrag die Rechtsnatur des Anspruchs anzugeben, d.h. der Gläubiger muss unter Vorlage des entsprechenden Vollstreckungstitels mitteilen, ob er wegen eines dinglichen Anspruchs in der Rangklasse 4 oder wegen eines persönlichen Anspruchs in der Rangklasse 5 des § 10 Abs. 1 ZVG das Verfahren betreiben will. Die Einordnung des Anspruchs in eine bestimmte ...mehr

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§ 7 Beschlagnahme / I. Zubehöreigenschaft

Rz. 22 Die wirksame Beschlagnahme erfasst auch diejenigen Gegenstände, die der Hypothekenhaftung unterliegen, §§ 1120 ff. BGB. Hierunter fallen neben den wesentlichen Bestandteilen und Erzeugnissen auch die subjektiv-dinglichen Rechte, die zugunsten des schuldnerischen Grundstücks (herrschendes Grundstück) am dienenden Grundstück bestellt sind. Wichtig ist hierbei der im Bes...mehr