Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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V / 16 Verlesung von ärztlichen Attesten [Rdn 3545]

Rdn 3546 Literaturhinweise: Jessnitzer, Zur Verwertung des schriftlichen Berichts des Blutentnahmearztes im Strafverfahren, BA 1970, 473 Krüger, Erklärungen von Behörden, Sachverständigen und Ärzten im Strafprozess,, in Festgabe für Imme Roxin, 2012, S. 601 ders., Zur Änderungen von § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO durch das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Begriff "Wohnung"

Rz. 144 Was unter der Wohnung des Versicherungsnehmers zu verstehen ist, wurde in früheren Fassungen der VHB nur unvollkommen durch den Verweis auf den Versicherungsvertrag und dadurch festgelegt, dass bestimmte Örtlichkeiten "auch" zur Wohnung gehören und damit dem Versicherungsschutz unterfallen sollen. Eine eigentliche Beschreibung war dies nicht. Der Begriff wurde vielme...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XV. Kündigung des Versicherungsnehmers, § 205 VVG

Rz. 166 Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer gem. § 205 Abs. 1 VVG ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 306 Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Erforderlich ist ein objektiv grober und subjektiv unentschuldbarer Verstoß gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt.[370] Vorausgesetzt wird hierfür grundsätzlich ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Grundlagen der Überschussbeteiligung

Rz. 247 Überschüsse entstehen regelmäßig, weil Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, ihre Prämien in der Lebensversicherung gem. § 138 Abs. 1 VAG so zu kalkulieren, dass sie allen ihren Verpflichtungen nachkommen können. Dies bedeutet, dass die Prämien so vorsichtig kalkuliert sein müssen, dass trotz der häufig sehr langen Laufzeit von Lebensversicherungsverträgen sich...mehr

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zfs 11/2024, Zur Risikoabwä... / 1 Aus den Gründen:

(abgekürzt gemäß § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 Satz 1, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) I. Die zulässige Berufung der Beklagten hat Erfolg. Sie ist begründet, da die zulässige Klage unbegründet ist. 1. Der Kläger hat gegen die Beklagte wegen der Beschädigungen an seinem Ackerschlepper durch den streitgegenständlichen Verkehrsunfall keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ein solcher Anspruch...mehr

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A / 28 Akteneinsicht für den Verteidiger während der Hauptverhandlung [Rdn 387]

Rdn 388 Literaturhinweise: Bahnsen, Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung im Strafverfahren, 1996 Burhoff, Das Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers nach § 147 StPO, HRRS 2003, 182 Meglalu, Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung, 2022 Nadeborn, Herausgabe von TKÜ-Daten nach dem neuen Akteneinsichtsrecht, PStR 2018, 118 Pfeiffer, Das Akteneinsichtsrecht des Strafverteidi...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Pflichten des Versicherers – Prüfung und Freistellung oder Rechtschutz?

a) Leistungen Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen de...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XII. Mitversicherte Personen

Rz. 102 Dem Versicherungsnehmer – Vertragspartner des Rechtsschutzversicherers – stehen die Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag zu (vgl. § 1 S. 1 VVG); er ist zur Zahlung der Prämie verpflichtet (§ 1 S. 2 VVG) und ihn treffen die nach VVG und ARB zu erfüllenden Obliegenheiten. Wie in vielen anderen Versicherungszweigen besteht auch für die Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Regulierungsermessen/-vollmacht

Rz. 60 Nach A 1 Ziff. 4.2 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.2 Abs. 1 AHB hat der Versicherer eine umfassende Regulierungsvollmacht. Er kann den gegenüber seinem Versicherungsnehmer erhobenen Anspruch anerkennen oder sich darüber vergleichen. Die entsprechende Erklärung des Versicherers bindet den Versicherungsnehmer sogar über die Versicherungssumme hinaus und auch im Hinblick auf die Selb...mehr

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§ 8 Verweisungen nach §§ 13... / B. Verweisung nach § 14 BeurkG

Rz. 12 Eine weitere Vereinfachung enthält das Beurkundungsgesetz in § 14 BeurkG: Wenn Bilanzen, Inventare, Nachlassverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen werden, auf das in der Niederschrift verwiesen und ihr beigefügt wird, brauchen diese nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten da...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / X. Wesentliches zur Inhaltskontrolle

Rz. 76 Die Vermeidung einer Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB kann ggf. nicht gelingen, wenn eine bestimmte Regelung des Vertrags einer Vertragspartei zuzurechnen ist. Der Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle ist durch § 310 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BGB erweitert. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbrauc...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Privatversicherungsrecht ist in erster Linie Vertragsrecht; das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) befasst sich daher mit den Rechten und Pflichten der Beteiligten des Versicherungsvertrages. Das VVG ist lex spezialis zum BGB; es gilt für alle Versicherungszweige, soweit nicht einzelne Vorschriften durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) abgeändert word...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / a) Vertragsabschluss

Rz. 7 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines Anwaltsvertrages,[20] oft auch als Mandat bezeichnet. Der Anwaltsvertrag stellt in der Regel einen Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB dar und nur in Ausnahmefällen einen auf die Erzielung eines konkreten Erfolgs gerichteten Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB. Ein Anwaltsvertrag über die Erstellung eines schri...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Status quo

Rz. 1 Die Feststellung, dass Rechtsanwälte aufgrund der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ein hohes Haftungsrisiko tragen, ist mittlerweile zur Binsenweisheit geworden. Obwohl die in der Regel einschlägige Haftungsnorm des § 280 BGB Verschulden voraussetzt, wird bisweilen davon gesprochen, dass sich die anwaltliche Haftung zu einer "Gefährdungshaftung" entwickelt hat. And...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Regulierungsvollmacht

Rz. 164 Nach Ziff. 5.2 AHB gilt der Versicherer "als bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben".[215] Ein vom Haftpflichtversicherer des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Arztes dem geschädigten Patienten erteiltes deklaratorisches Schul...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / gg) Pfändbarkeit von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 606 Rentenleistungen der betrieblichen Altersversorgung, und damit auch solche aus Direktversicherungen oder der Pensionskasse, sind als Arbeitseinkommen nach Eintritt des Versorgungsfalls nur nach Maßgabe der §§ 850a–850i ZPO pfändbar.[1054]mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Wiederherbeigeschaffte Sachen (A 24 VHB 2022)

Rz. 248 Gelangt eine abhandengekommene Sache wieder in den Besitz des Versicherungsnehmers, führt dies nicht nachträglich zum Wegfall des Versicherungsfalls. Selbstverständliche Voraussetzung ist, dass die Sache tatsächlich abhandengekommen war. Es bleibt auch der Anspruch des Versicherungsnehmers grundsätzlich bestehen, den A 24 VHB 2022 modifiziert. Nach A 24.1 VHB 2022 sin...mehr

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zfs 11/2024, Fahrtenbuchauf... / 1 Hinweis:

s.a. VG Berlin, Urt. v. 26.6.2024 – 37 K 11/23, zfs 2024, Heft 10; zur Reichweite des Rechts auf Einsicht in nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen: OLG Karlsruhe zfs 2024, 530 mit Anm. Krenberger, zur Reichweite des Anspruchs auf erweiterte Akteneinsicht: OLG Karlsruhe zfs 2024, 526. zfs 11/2024, S. 660mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Berechnung des Rückkaufswertes bei Verträgen, die vor der Deregulierung 1994 geschlossen wurden

Rz. 344 Bis zur Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes am 29.7.1994 waren die AVB Bestandteil des genehmigungspflichtigen Geschäftsplans. Als solche bedurften sie der Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV; jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ein Rückkaufswert war nach §§ 173, 176 Abs. 1, 3 VVG a.F. bei Kündigu...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Führungsklauseln in der D&O-Versicherung

Rz. 187 Bei den kaum abschätzbaren Risiken im Bereich der D&O-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Praxis zumeist nicht mehr nur ein Versicherer das Vermögensrisiko. Vielmehr teilen sich mehrere Versicherer – ein sog. Versicherungskonsortium – das Risiko. Dies kann "verdeckt" geschehen (sog. verdeckte Mitversicherung: "Kellerpolice") oder offen gelegt werden ("offene Mitv...mehr

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AGS 11/2024, Kostenschuldne... / IV. Gegenauffassung des OLG Oldenburg ist abzulehnen

Der Senat folgt nicht der Argumentation des OLG Oldenburg (AGS 2006, 399), wonach eine sinngemäße einschränkende Auslegung der Vorschrift des § 22 Abs. 1 GKG ergäbe, dass jeder, der die Gerichte für die Durchsetzung seiner Rechte in Anspruch nehme, die dadurch entstandenen Kosten zu tragen habe. Im Ergebnis handelt es sich nicht um eine einschränkende Auslegung, denn der Anwe...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Prozessführungsrecht/-vollmacht

Rz. 62 Zur Leistungspflicht im Rahmen des Rechtsschutzanspruchs gehört auch die Prozessführung auf Kosten des Versicherers. Er hat nach A 1 Ziff. 4.2. Abs. 2 AVB/Ziff. 5.2 Abs. 2 AHB eine Prozessvollmacht. Sie besteht für Mitversicherte (vgl. Rdn 16 ff.) erneut nicht ohne Weiteres.[54] Allerdings dürfte es meist in deren wirtschaftlichem Interesse liegen, die Verfahrensführu...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / V. Anzuwendende Vorschriften, § 194 VVG

Rz. 106 § 194 VVG stellt auf die Besonderheiten des Krankenversicherungsrechts ab und macht klar, in welchem Umfang die allgemeinen Vorschriften des Versicherungsrechts auf diese anwendbar sind bzw. inwieweit sie modifiziert werden müssen: § 194 Abs. 1 VVG sieht vor, dass die die Schadensversicherung betreffenden §§ 74–80 und 82–87 VVG anwendbar sind; dies entspricht der bish...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Schadensersatz-Rechtsschutz, § 2 a ARB bzw. Nr. 2.2.1 ARB 2012

Rz. 115 Der Schadensersatz-Rechtsschutz wird für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, gem. § 2 a ARB gewährt. Damit sind zunächst Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines Vertrages vom Versicherungsschutz a...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 494 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein.[1252] Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsn...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Versicherer

Rz. 62 In § 1 VVG wird der Versicherungsgeber als "Versicherer" bezeichnet, das VAG spricht von der "Versicherungsunternehmung". Versicherungsunternehmungen dürfen nur als Aktiengesellschaft, als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder als Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts betrieben werden (§ 7 VAG).mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Angemessene Prüfungszeit

Rz. 499 Der Versicherer kann sich in angemessener Zeit zunächst vergewissern, ob dem Versicherungsnehmer tatsächlich anzulasten ist, ihm bekannte gefahrerhebliche Umstände nicht oder nicht zutreffend angegeben zu haben.[1272] Bei falschen Angaben über den Gesundheitszustand ist in der Regel eine Kenntnis erst gegeben, wenn der Versicherer die behandelnden Ärzte konsultiert h...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Auslegung des Bezugsrechts

a) Allgemeines Rz. 535 Da ein Bezugsrecht einseitig durch Erklärung des Versicherungsnehmers bzw. des Berechtigten gegenüber dem Versicherer zustande kommt, kommt es für die Bestimmung des Inhalts auf die Auslegung der entsprechenden Erklärung gem. §§ 133, 157 BGB an.[915] Die Person des Bezugsberechtigten und der Inhalt des Bezugsrechts sind anhand der Erforschung des wirkli...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Ehegatte

Rz. 541 Die Benennung der "Ehefrau" als Bezugsberechtigte ist grundsätzlich aus der Sicht des Versicherers derart zu verstehen, dass ein Bezugsrecht für die bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem Versicherungsnehmer verheiratete Ehefrau begründet und auch nicht durch die Scheidung der Ehe auflösend bedingt ist.[924] Das Gleiche gilt bei Einräumung eines Bezugsrecht...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Mitwirkung im Schadenfall

a) Anzeigepflichten Rz. 141 Eine Änderung des versicherten Risikos ist anzeigepflichtig (Ziff. 13 AHB). Nach Ziff. 25.1 AHB hat der Versicherungsnehmer jeden Versicherungsfall dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht ist auch gesetzlich normiert in § 104 Abs. 1 VVG. Was unter einem "Versicherungsfall" nach den AHB zu verstehen ist, war lange Zeit...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Anzeigepflichtiger Zeitraum

Rz. 404 Ob ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht vorliegt, hängt weiter davon ab, in welchem Zeitraum für den Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht bestand. Rz. 405 Dabei ist zu beachten, dass die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG für den Versicherungsnehmer "bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung" besteht. Abweichend von der Regelung im alten VVG best...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Insolvenz des Versicherungsnehmers

a) Allgemeines Rz. 612 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1065] Rz. 613 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Sc...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Eigentumsvorbehalt, § 2 Nr. 4 AVB

Rz. 31 Eine wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei Warenlieferungen im Inland die Geltung des Eigentumsvorbehalts (§ 2 Nr. 4 AVB WKV).[16] Eine derartige Klausel ist keine "verhüllte Obliegenheit", sondern eine zulässige Risikobeschränkung.[17] Rz. 32 Grundsätzlich wird für deutsche Abnehmer der einfache, erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt vo...mehr

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A / 36 Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 460]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / b) Aufgebotsverfahren, § 13 Nr. 1 d AERB 87, B §§ 8 Nr. 2 a jj AERB 2008, 2010

Rz. 150 § 13 Nr. 1 d AERB 87 (B §§ 8 Nr. 2 a jj AERB 2008, 2010) enthält für den Bereich der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung insoweit eine Erweiterung des Katalogs der nach dem Versicherungsfall zu beachtenden Obliegenheiten, als der Versicherungsnehmer für abhanden gekommene oder zerstörte Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebots...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Örtliche Geltung gem. § 6 ARB bzw. Nr. 5 ARB 2012

Rz. 385 Nach § 6 ARB besteht – über § 3 ARB 75 hinausgehend – Rechtsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt (der Versicherungsfall muss sich also nicht in diesen Gebieten ereignet haben). Weitere Voraussetzung ist, dass ein Gericht oder eine Behörde in diesem Be...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 16 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Prüfung, ob ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Mandat vorliegt, ist in jedem Einzelfall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkret umr...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / jj) Pfändbarkeit von Basisrenten

Rz. 609 Bei zertifizierten Basisrenten ist ein Rückkauf in der Ansparphase zwingend ausgeschlossen. Daher existiert in der Ansparphase kein Rückkaufswert, der gepfändet werden könnte.[1060] Darüber hinaus erfüllt ein zertifizierter Basisrentenvertrag i.S.v. § 2 AltZertG die Voraussetzungen von § 851c Abs. 1 ZPO. Das in einem Basisrentenvertrag angesparte Deckungskapital ist ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Feststellungsklage des Geschädigten

Rz. 120 Lediglich in Ausnahmefällen kann der Geschädigte Feststellungsklage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, wenn dieser seine Eintrittspflicht abgelehnt hat und der Versicherungsnehmer zur Wahrung seiner Rechte nichts unternimmt mit der Folge, dass der Geschädigte (z.B. aufgrund drohender Verjährung des Deckungsanspruches) Gefahr läuft, den Deckungsanspruch als Be...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Fälligkeit

Rz. 58 Während sich die Fälligkeit des Befreiungsanspruches aus § 106 S. 1 VVG ergibt, findet sich für den Anspruch auf Rechtschutz keine ausdrückliche Regelung. Seine Fälligkeit ist aber etwa aus A 1 Ziff. 4.1 AVB/Ziff. 5.1 AHB bzw. § 104 VVG herleitbar: Der Rechtsschutzanspruch wird fällig mit der Anspruchserhebung durch den Dritten, also wenn der Geschädigte gegenüber dem...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Kündigung

Rz. 40 Beträgt die Vertragsdauer ein Jahr, so verlängert sich nach G.1.2 AKB 2015 der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag nach G.1.4 AKB 2015 mit Ablauf ohne Kündigung. Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist jede ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VI. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Rz. 6 Durch das Dritte Durchführungsgesetz/EWG zum VAG vom 21.7.1994 entfiel die Genehmigungspflicht Allgemeiner Versicherungsbedingungen durch das ehemalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Die Versicherer können ihre Bedingungen seit dem in den Grenzen der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung und der AGB-rechtlichen Vorschriften der §§ 305–310 B...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Einhaltung der Erklärungsfrist nach § 21 Abs. 1 VVG

Rz. 495 Die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG zustehenden Rechte, kann der Versicherer nur binnen Monatsfrist ausüben (§ 21 Abs. 1 VVG). Gemäß § 21 Abs. 1 S. 2 VVG beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht "Kenntnis erlangt".[1261] a) Kenntnis des Versicherers Rz. 496 Die Kenntnis des Versicherers beginnt nicht schon bei irg...mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / III. Unklare Inhaberschaft

Das LG sah die Beschwerde teilweise als begründet an. Nämlich insoweit, als dass die Inhaberschaft des Vergütungsanspruchs unklar sei. Folgerichtig sah es den Antrag als begründet an, den Betrag zu hinterlegen. Nach Ansicht des Beschwerdegerichts ergibt sich dies aus § 372 S. 2 BGB. Es bestehe aus Sicht des Schuldners eine nicht auf Fahrlässigkeit beruhende Ungewissheit über...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Risikomanagement und Patientenrechtegesetz

Rz. 198 Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten[271] enthält in Art. 2 Ziff. 8 eine Erweiterung des § 137 SGB V, nämlich die Einfügung eines Absatzes 1d, der lautet: Zitat "Der gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in seinen Richtlinien über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement … wesentliche Maßnahmen zur...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Rz. 140 Ebenso wie die Pflichten des Versicherers bzw. Versicherungsmaklers zeigen sich auch die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform in einem neuen Licht. Die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung sind durch den Wegfall des "Alles-oder-nichts-Prinzips" ebenfalls differenzierter und einzelfallbezogen geworden. Die grob fahrlässige Verletzung von O...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Private Haftpflichtversicherung

Rz. 67 Die privaten Haftpflichtversicherer sind in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder der Aktiengesellschaft (AG) organisiert. Daneben gibt es auch Versicherungsanstalten des öffentlichen Rechts, die wie Privatversicherer am Markt auftreten (z.B. Provinzial-Versicherungen). Sie versichern die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser i...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 535 Da ein Bezugsrecht einseitig durch Erklärung des Versicherungsnehmers bzw. des Berechtigten gegenüber dem Versicherer zustande kommt, kommt es für die Bestimmung des Inhalts auf die Auslegung der entsprechenden Erklärung gem. §§ 133, 157 BGB an.[915] Die Person des Bezugsberechtigten und der Inhalt des Bezugsrechts sind anhand der Erforschung des wirklichen Willens d...mehr