Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 9. Gesondertes Nachlasstestament durch einen englischen Erblasser

Rz. 178 In der Praxis werden deutsche Berater des Öfteren von in England ansässigen Personen konsultiert, die in Deutschland ein Testament über ihren in Deutschland belegenen Grundbesitz errichten möchten. Vielfach haben sie bereits in England die Erbfolge nach rechtlicher Beratung geregelt und für die Immobilie in Deutschland den Hinweis erhalten, hierüber müssten sie in De...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 10. Auskunftspflichten

Rz. 208 Sowohl Nießbraucher als auch Eigentümer haben jederzeit das Recht, den Zustand der nießbrauchsbelasteten Sache auf eigene Kosten durch Sachverständige feststellen zu lassen, § 1034 BGB. Weiter sind nach § 1035 BGB beim Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen Nießbraucher und Eigentümer auf Verlangen wechselseitig verpflichtet, an der Aufnahme eines Verzeichnisses de...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament

Rz. 238 Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente sind nach griechischem Recht (Art. 368 ZGB bzw. Art. 1717 ZGB) unzulässig. Unsicher ist die Anerkennung in Griechenland, wenn diese von Ausländern nach dem jeweiligen Erbstatut wirksam errichtet worden ist. Für den Erbvertrag wurde vertreten, dieser sei mit dem griechischen internationalen ordre public (Art. 33 ZGB) unvere...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 44 Grundsätzlich kann Inhalt eines Vermächtnisses jeder im Nachlass befindliche Gegenstand oder jedes durch den Erben einräumbare Recht sein. Beim Verschaffungsvermächtnis [47] besteht im Gegensatz zur sonstigen Vermächtnisanordnung die Besonderheit, dass ein nicht (mehr) zum Nachlass gehörender bestimmter Gegenstand oder ein Recht vermacht wird, indem der Beschwerte verp...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / C. Das Totenfürsorgerecht

Rz. 31 Eine im Zusammenhang mit der Gestaltung in Testamenten zu berücksichtigende Frage ist, wem nach dem Ableben des Erblassers das Totenfürsorgerecht zustehen soll. Das Totenfürsorgerecht, welches die Bestattungsart, den Bestattungsort, die Umbettung,[36] die Grabgestaltung und auch die Grabpflege beinhaltet, steht nach h.M. den nahen Angehörigen des Erblassers und nicht ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Testamentsinhalt

Rz. 251 Der Erblasser kann im Testament folgende Anordnungen treffen:mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / III. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 77 Ungeklärt ist die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andernfa...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser

Rz. 159 Hinterlässt ein Erblasser mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland Immobilien in England, so gilt hierfür aus englischer Sicht englisches Erbrecht. Es tritt daher Nachlassspaltung ein. Nach Art. 30 EuErbVO wird diese Anknüpfung des englischen IPR – anders als früher unter Art. 3a Abs. 2 EGBGB – nicht mehr beachtet. Hatte der Erblasser sein domicile in Engla...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / II. Das Übernahmerecht als (Voraus-)Vermächtnis

Rz. 24 Bei der Konstruktion des Übernahmerechts als Vorausvermächtnis wird der betreffende Nachlassgegenstand unter der aufschiebenden Bedingung vermacht, dass der Vermächtnisnehmer sein Übernahmerecht ausübt.[37] Ein Vorausvermächtnis wird also dann vorliegen, wenn ein entsprechender Begünstigungswille des Erblassers besteht, wobei der BGH den Vermögensvorteil bereits in de...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Internationales Erbrecht

Rz. 192 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle wird sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus französischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO richten, Art. 83 EuErbVO. Rz. 193 Nach dem bislang geltenden autonomen IPR unterlag der unbewegliche Nachlass gem. Art. 3 Abs. 2 franz. code civil (c.c.) dem jeweiligen Belegenheitsrecht.[93] Auf die Erbfolge des bewegli...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / III. Das Übernahmerecht als Teilungsanordnung

Rz. 28 Wird das Übernahmerecht als Teilungsanordnung qualifiziert, dann stellt dies lediglich die Anordnung des Erblassers dar, dass der Bedachte den ihm zunächst zugewiesenen Gegenstand nicht zwingend übernehmen muss. Bei der Konstruktion als bloße Teilungsanordnung sollte der Erblasser ausdrücklich bestimmen, dass er dem Miterben lediglich ein Recht zur Übernahme geben wil...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Die Abkommen mit der Türkei, mit dem Iran und mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion

Rz. 9 Vorrangig vor den autonomen Kollisionsnormen sind gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO erbrechtliche Vorschriften in internationalen Abkommen zu beachten. Solche bestehen für Deutschland mit dem Iran, mit der Türkei und mit den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Das wird gem. EuErbVO Rz. 10 Der zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vereinbarte[3] Kon...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 2. Befreiung vom Verfügungsverbot über Grundstücke

Rz. 55 Gemäß § 2113 Abs. 1 BGB kann der Vorerbe von dem Verbot, über ein Grundstück oder ein Recht an demselben zu verfügen, befreit werden.[92] Gleiches gilt für eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke. Von dem Verfügungsverbot umfasst sind alle dinglichen Rechte, die im Grundbuch eingetragen werden müssen. Die Unwirksamkeit einer dennoch getätigten Verfügung tritt allerdi...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 10. Errichtung eines gesonderten Testaments durch deutsche Erblasser über in den USA belegenes Vermögen

Rz. 431 In der Literatur wird häufig die Errichtung gesonderter Testamente für den US-amerikanischen Spaltnachlass empfohlen.[225] Hier stellt sich dann zunächst die Frage, wie weit der Gegenstand des Sondertestaments gegriffen wird. Man könnte zunächst daran denken, den Bereich so weit zu ziehen, wie das US-Recht Erbstatut ist. Das Testament würde also nur in den USA belege...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 4. Inhalt des Nießbrauchs

Rz. 148 Der Nießbrauch ist ein unvererbliches, grundsätzlich unübertragbares dingliches Recht mit dem Inhalt, eine Sache in Besitz zu nehmen, sie zu verwalten, zu bewirtschaften und sämtliche Nutzungen an ihr zu ziehen, §§ 1030 Abs. 1, 1036, 1059, 1061 BGB. Ist der Nießbrauch einer juristischen Person eingeräumt, so kann das Nießbrauchsrecht bei einer Rechtsnachfolge auf den...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / VIII. Wegfall der Aufhebungswirkung bei Unwirksamwerden des Erbvertrags

Rz. 67 Die Aufhebungswirkung des § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB entfällt, wenn der Erbvertrag aufgehoben, er durch Vorversterben des Bedachten oder Ausschlagung gegenstandslos wird, wenn vom Erbvertrag zurückgetreten wird oder wenn – beim Ehegattenerbvertrag – die Ehe geschieden wird bzw. bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft diese aufgehoben wird (§ 15 LPartG). Haben sich Ehele...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / bb) Nießbrauch am Gewinnstammrecht

Rz. 192 Theoretisch denkbar ist es, den Nießbrauch allein auf einen Teil der Gesellschaftsrechte zu beschränken, nämlich denjenigen, mit dem das Recht auf Gewinnbeteiligung bzw. Gewinnbezug verbunden ist. Auch wenn höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit einer solchen Gestaltung bislang nicht vorliegt,[216] geht die h.M. zu Recht davon aus, dass derartig...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / a) Allgemeines

Rz. 210 An dem Vermögen einer Person kann der Nießbrauch nur in der Weise bestellt werden, dass der Nießbraucher den Nießbrauch an jedem einzelnen zum Vermögen gehörenden Gegenstand erlangt, § 1085 BGB. Damit sind im Allgemeinen die für die Nießbrauchsbestellung an den einzelnen Gegenständen geltenden Bestimmungen anzuwenden. Eine der Haupterscheinungsformen des Vermögensnie...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 11 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur einer der Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen kann, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeut...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Problemaufriss

Rz. 105 Auch wenn nach der Erbrechtsverordnung die Erbfolge grundsätzlich einem einzigen Erbrecht unterliegt (Grundsatz der Nachlasseinheit), so kann es dennoch weiterhin in bestimmten Fällen zur Nachlassspaltung kommen, (z.B. aufgrund der bilateralen Abkommen mit der Türkei und der damaligen Sowjetunion, aufgrund einer gespaltenen Rück- bzw. Weiterverweisung bei gewöhnliche...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Joint tenancy

Rz. 187 Bei der joint tenancy wird ein Vermögensgegenstand von mehreren Personen in der Weise erworben, dass er den Beteiligten – wie in einer Gesamthandsgemeinschaft – insgesamt gemeinsam zusteht. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung der Miteigentümer in vierfacher Hinsicht einheitlich ist (four unities):[90]mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Vorrangige Abkommen

Rz. 47 Bei der Erbfolge nach einem ausländischen Staatsangehörigen sind die folgenden bilateralen Abkommen zu beachten, die eine gem. Art. 3 Abs. 2 EGBGB bzw. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO vorrangig zu beachtende Anknüpfung enthalten:mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / d) Verknüpfungsklauseln bei Pflichtteilsgeltendmachung

Rz. 114 Dass ein von einem Spaltnachlass ausgeschlossener Erbe gegen diesen Nachlassteil Pflichtteile geltend macht, lässt sich wegen des zwingenden Charakters des Pflichtteilsrechts nicht ausschließen. Ob und wie bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen ist, was dem Ausgeschlossenen aus anderen Nachlassteilen zugewandt worden ist, ist in Deutschland umstritten...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Internationales Testament nach dem Washingtoner Abkommen

Rz. 69 Auf internationaler Ebene hat man zur Beseitigung dieser Probleme durch das Washingtoner Übereinkommen über ein einheitliches Recht der Form eines internationalen Testaments vom 16.5.1972[34] eine einheitliche Testamentsform geschaffen. Dabei wird ein schriftlich errichtetes, vom Testator in Gegenwart von zwei Zeugen unterschriebenes Testament durch eine hierzu von de...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / H. Mehrparteienschiedsgericht

Rz. 44 Bezüglich der Konstituierung des Schiedsgerichts und sich hieraus eventuell ergebender Probleme ist Folgendes zu unterscheiden: Rz. 45 Setzt der Erblasser im Wege der Schiedsklausel bereits ein Schiedsgericht ein, entstehen hierdurch keine Probleme. Der Erblasser gibt die Zusammensetzung des Schiedsgerichts vor, an die die Beteiligten gebunden sind. Anders ist es, wenn ...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / IV. Gestaltungen zu Verwaltungsanordnungen (§ 1639 BGB)

Rz. 45 Statt der Entziehung des Verwaltungsrechts nach § 1638 BGB kann der Erblasser den Eltern auch bestimmte Regeln über die Art und Weise der Verwaltung des ererbten Vermögens vorgeben ("Verwaltungsanordnungen"; § 1639 BGB). Dies umfasst Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche.[76] Zu bestimmten Verwaltungsanordnungen können auch der Vormund nach § 1803 BGB und der P...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / I. Mehrstaater

Rz. 92 Bei Mehrstaatern führt die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit zu keinem eindeutigen Ergebnis. Vielmehr bedarf es einer kollisionsrechtlichen Hilfsnorm, die zeigt, welche Staatsangehörigkeit vorrangig zu beachten ist. Gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 EGBGB ist in diesen Fällen vorrangig immer die deutsche Staatsangehörigkeit zu beachten. Ist keine Staatsangehörigkeit die deu...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Inhalt des Testaments

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Vorbemerkung

Rz. 129 Der trust ist eine unverzichtbare Rechtsfigur für die Nachlassplanung in England, den USA und allen anderen Staates des anglo-amerikanischen Rechtssystems (Irland, Schottland, Malta, Zypern, Kanada, Südafrika, Australien etc.). Viele Gestaltungsziele lassen sich nur bzw. besonders einfach und effektiv durch den trust erreichen. Für deutsche Erblasser ist der unter Le...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / II. Beim Erbvertrag

Rz. 22 Auch bei einem Erbvertrag können die Parteien grundsätzlich einen Änderungsvorbehalt vereinbaren.[50] Ihnen steht es somit grundsätzlich frei, den Umfang der vertragsgemäßen Bindungswirkung festzulegen. So können sich die Parteien z.B. das Recht vorbehalten, nachträglich Vermächtnisse und Auflagen anzuordnen, bei einem eingesetzten Alleinerben weitere Miterben zu best...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 1. Allgemeines

Rz. 67 Im Rahmen der Wechselbezüglichkeit und Bindungswirkung spielt die Frage eines Abänderungsrechts des überlebenden Ehegatten (Freistellungsklausel) hinsichtlich der eigenen wechselbezüglichen Verfügung eine große Rolle. In § 2270 Abs. 1 BGB ist es den Ehegatten freigestellt, ob sie ihre letztwilligen Verfügungen wechselbezüglich und bindend errichten wollen.[115] Die Eh...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Allgemeines

Rz. 38 Nichteheliche Kinder hatten schon bisher volles gesetzliches Erbrecht an ihrer Mutter; umgekehrt hatte auch die Mutter gesetzliches Erbrecht an ihrem nichtehelichen Kind. Dagegen wurden die Vorschriften über das gesetzliche Erbrecht nichtehelicher Kinder an ihrem Vater und des nichtehelichen Vaters am Kind in den letzten Jahrzehnten mehrfach geändert. Rz. 39 Für nichte...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 8. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Einantwortungsverfahrens

Rz. 292 Hinterlässt ein in Österreich lebender deutscher Vermögen, so ist – vorbehaltlich einer Wahl deutschen Erbstatuts nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO – ein Verlassenschaftsverfahren (Immobilien) unvermeidlich. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser ein notarielles Testament errichtet hat. Man sollte daher überlegen, ob nicht durch eine geeignete Strukturierung des Vermögens ...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / IX. Rechtswahl

Rz. 12a Die Europäische Erbrechtsverordnung erlaubt nunmehr dem künftigen Erblasser in bestimmten Fällen eine Rechtswahl zu treffen nach Art. 22 EuErbVO. Unter einer Rechtswahl versteht man die Wahl einer bestimmten Sachrechtsordnung, also die Rechtsordnung, die eine bestimmte erbrechtliche gesetzliche Regelung enthält. Eine Person kann also für die Rechtsnachfolge von Todes...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / d) Erbstatut nach türkischen Staatsangehörigen

Rz. 375 Es gilt für das in Deutschland belegene bewegliche Vermögen gem. § 14 Abs. 1 NG das türkische Heimatrecht. Für die Vererbung in Deutschland belegener Immobilien gilt das deutsche Recht (Nachlassspaltung), § 14 NA. Für die Vererbung in der Türkei belegener Nachlassgegenstände sowie ggf. in einem Drittstaat belegener Gegenstände aus dem Nachlass greift dagegen das Nach...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Grundlagen des materiellen türkischen Erbrechts

Rz. 376 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Im Rahmen der Reformen Mustafa Kemals war das Schweizer ZGB ins Türkische übersetzt und inhaltlich im Wesentlichen unverändert in Kraft gesetzt worden.[205] Auch alle späteren Gesetzesänderungen in der Türkei lehnen sich an zwischenzeitliche Rechtsänderungen in der Schweiz an. Die Neufassung d...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Transmortale bzw. postmortale Vollmacht?

Rz. 437 Auch das gesonderte Testament kann das Nachlassverfahren in den USA nicht vermeiden. Daher könnte man daran denken, die Verfügungsbefugnis einem Bevollmächtigten zu übertragen, der aufgrund der Vollmacht über den Nachlass verfügt. Rz. 438 Da die Befugnis zur Verfügung über den Nachlass nach dem Recht der USA mit dem Tod des Eigentümers auf den personal representative ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Testamentserrichtung

Rz. 408 Das eigenhändig ohne Zuziehung von Zeugen errichtete Testament (holographic will) wird in noch nicht allen US-Staaten gesetzlich anerkannt. Gewöhnliche Testamentsform dagegen ist das Zweizeugentestament. Dieses muss schriftlich errichtet werden. Der Text kann eigenhändig, mit Schreibmaschine oder Computer verfasst werden. Möglich ist es auch, einen Vordruck aus dem S...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Erbverträge

Rz. 360 Erbverträge sind im gemeinspanischen Recht grundsätzlich unwirksam, Art. 1271 Abs. 2 CC. Dennoch kennt das gemeinspanische Recht Gestaltungen für verschiedene Sonderfälle, in denen ein Erbvertrag ermöglicht wird:[191]mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Erbstatut nach deutschen Staatsangehörigen

Rz. 374 Ein in Deutschland lebender deutscher Erblasser wird gem. § 14 Abs. 1 NA EuErbVO hinsichtlich der in der Türkei belegenen beweglichen Nachlassgegenstände nach seinem deutschen Heimatrecht beerbt, nur für in der Türkei belegene Immobilien gilt gem. § 14 Abs. 2 NA türkisches Erbrecht (Nachlassspaltung). War er deutsch-türkischer Doppelstaater, so greift das Nachlassabk...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / c) Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 156 Durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22. Juni, das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist, wurden unter anderem die §§ 131 und 177 HGB geändert. Nunmehr bildet der Tod eines Gesellschafters einer oHG grundsätzlich keinen Grund mehr für deren Auflösung. Eine Kommanditgesellschaft wird nun beim Tod eines Kommanditisten – vorbehaltlich anderer vertraglicher Regelungen – m...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Der Erblasser braucht einem Vermächtnisnehmer nicht zwingend ein dingliches Vollrecht zuzuwenden; er kann einer Person auch alle beschränkten dinglichen Rechte, die das Sachenrecht kennt, einräumen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsvermächtnis. Häufig sind es die Fälle, in denen die Versorgung eines nahen Verwandten oder des Ehegatten s...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 406 Gesetzliche Erben sind zunächst die Abkömmlinge des Erblassers. Die Rechte des überlebenden Ehegatten hängen davon ab, welcher Güterstand gilt. In den meisten US-Staaten gilt die Gütertrennung (separate property system). In den separate property system-Staaten erhält der Ehegatte neben den Abkömmlingen eine Erbquote in unterschiedlicher Höhe. Zumeist beträgt diese ⅓ ...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / III. Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 58 Die in den Geschäftsanteilen an einer GmbH verbriefte Mitgliedschaft ist von Gesetzes wegen frei vererblich, § 15 GmbHG. Dasselbe gilt auch für die Aktien einer AG.[33] Die Mitgliedschaft fällt mit dem Erbfall automatisch gemäß § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an. Rz. 59 Dessen ungea...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / C. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 3 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gemäß § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder Lebenspartner oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das deutsche Erbrecht ist geprägt durch die Testierfreiheit. Eine besondere Gestaltungsmöglichkeit, wie der Erblasser über seinen Tod hinaus noch besonders Einfluss auf die Verfügungen der Erben über seinen Nachlass nehmen kann, ist dabei die Testamentsvollstreckung. Neben dem Aspekt, dass dem Erben dabei weitestgehend jegliche Dispositionsverfügungen entzogen werden k...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Nachrangigkeitsprinzip, Einkommen und Schonvermögen

Rz. 4 Das Alg II, die Sozialhilfe und die weiteren Sozialleistungen aus dem SGB II und SGB XII werden bedarfsabhängig gewährt; es gilt der Nachranggrundsatz, wonach der Hilfeempfänger vorrangig sein Einkommen sowie sein gesamtes verwertbares Vermögen einzusetzen hat (§ 2 SGB XII, § 3 SGB II). Bestimmtes Einkommen und Vermögen bleibt unberücksichtigt (§§ 11a, 12 Abs. 3 SGB II...mehr

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§ 12 Anordnungen für die Au... / 2. Das Vorausvermächtnis an den Vorerben

Rz. 21 Ein weiterer Anwendungsfall des Vorausvermächtnisses ist das an den Vorerben, sofern dieser bezüglich bestimmter Nachlassgegenstände vollständig von den Beschränkungen der Nacherbfolge befreit werden soll. Ein Vorausvermächtnis an den Vorerben fällt dem Nacherben auch nicht mehr an. Die Vorschrift des § 2110 Abs. 2 BGB bestimmt insoweit ausdrücklich, dass sich das Rec...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / V. Gleichgeschlechtliche Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 102 Ein erbrechtliches Abenteuer der besonderen Art stellen im grenzüberschreitenden Verhältnis die gleichgeschlechtliche Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft dar.[61]mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Qualifikation des testamentary trust im Internationalen Privatrecht

Rz. 137 Die überwiegende Auffassung in Deutschland behauptete, da der testamentary trust Mittel der Nachlassgestaltung sei, müsse er erbrechtlich qualifiziert werden. Aus dem Typenzwang des deutschen Erbrechts, welches den testamentary trust nicht kennt, folge, dass die trust-Anordnung durch einen deutschen Erblasser unwirksam sei. Allenfalls für in den USA und England beleg...mehr