Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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zfs 12/2023, Prüfung des be... / 2 Aus den Gründen

[…] II. Die Revision des Angeklagten hat Erfolg. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 und 2 StGB) kann nicht bestehen bleiben. Die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte sei zur Tatzeit infolge vorangegangenen Alkoholgenusses, welcher zu einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,8 Promille geführt hätte, absolut fahruntüchtig gewes...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Ziele und Arten gewillkürter Erbfolge

Rz. 63 Primäres Ziel der gewillkürten Erbfolge im Rahmen der Testamentserrichtung ist die Benennung eines oder mehrerer Erben. Die Erbenbenennung kann ausdrücklich erfolgen oder sich durch Formulierungen bzw. Auslegung des Erblasserwillens ergeben. Besonders virulent wird die Frage, wer erblasserseits zum Erben bestimmt wurde, dann, wenn ein solcher nicht explizit genannt, s...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (1) Erheben der Dürftigkeitseinrede bei außergerichtlicher Aufforderung zur Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit

Rz. 46 Fordert ein Gläubiger vom Erben Erfüllung seiner Forderung, so wird man auch dem Erben, der sich auf § 1990 BGB berufen möchte, zugestehen müssen,[52] den Gläubiger zunächst aufzufordern, seine angeblich gegenüber dem Erblasser bestehende Forderung zu substantiieren. Ist der Erbe der Ansicht, die Forderung bestehe nicht, so mag er auf weiteren Nachweis bestehen, es ggf...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 312 Der Ausschluss der Auseinandersetzung[600] kann bloße negative Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis i.S.v. § 2150 BGB oder Auflage gem. § 1940 BGB sein.[601] Maßgebend ist hier der Wille des Erblassers, der sich im Idealfall aus der letztwilligen Verfügung erkennen lässt, andernfalls durch Auslegung zu ermitteln ist. Von der konkreten Ausgestaltung der Anordnung häng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 Kapitalerträge gem § 20 Abs 1 Nr 5 und 7 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c EStG)

Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die beschr StPflicht von Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 5 und 7 EStG hat im Detail eine durchaus wechselvolle Geschichte, soweit Zinsen betroffen sind (zu Genussrechten s Tz 79). Während durch inl Grundbesitz oder durch in ein inl Schiffsreg eingetragene Schiffe gesicherte Zinserträge schon immer stpfl waren, wechselte die StPflicht hinsicht...mehr

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zfs 12/2023, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Dem Kl. stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, Die 30-tägige Widerrufsfrist des § 152 Abs. 1 VVG war im Zeitpunkt der Widerrufserklärung mit Schreiben vom 24.3.2020 bereits abgelaufen, so dass der Versicherungsvertrag nicht mehr wirksam widerrufen werden konnte (1.). Dahingestellt bleiben kann, ob dem Kl. Schade...mehr

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§ 3 Alleinerbe / I. Überblick "Gesetzliche Auskunftsansprüche"

Rz. 3 Im BGB und den Prozessordnungen findet sich eine Vielzahl von Auskunftsansprüchen. Die folgende Übersicht stellt die in der Praxis relevanten gesetzlichen Auskunftsansprüche dar:[2]mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / bb) Vereinbarung der Miterben, § 2042 Abs. 2 i.V.m. § 749 Abs. 2 BGB

Rz. 224 Die Miterben können einstimmig formlos vereinbaren, dass die Erbengemeinschaft für bestimmte Zeit oder gar nicht auseinandergesetzt werden darf, §§ 2042 Abs. 2 i.V.m. 749 Abs. 2 BGB. Nach Werner führt eine Vereinbarung, die Auseinandersetzung auf Dauer oder Zeit auszuschließen, zum Vollzug der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.[487] Durch die Vereinbarung sei ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 124 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. In-Sich-Geschäfte des Testamentsvollstreckers

Rz. 204 § 181 BGB ist analog auf den Testamentsvollstrecker anwendbar, da dieser nicht Vertreter, sondern lediglich Inhaber eines privaten Amtes ist.[277] Die Auslegung der letztwilligen Verfügung kann eine Gestattung durch den Erblasser ergeben, jedoch muss in diesem Fall bei jedem konkreten Geschäft hinzukommen, dass es sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung bewegt.[278...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / a) Aktueller Vermögens- bzw. Nachlassbestand

Rz. 23 Auch hier bietet sich an, das Erfassen der Vermögens- bzw. Nachlasswerte in Form eines Verzeichnisses vorzunehmen. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Pflichtteilsmandaten kann dies beispielsweise in Form von Excel-Tabellen erfolgen. So können auch unproblematisch divergierende Werte in verschiedenen Spalten eingepflegt und Alternativberechnungen vorgenommen wer...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / III. Gestaltung der Vorsorgevollmacht

Rz. 12 Bei der Gestaltung der Vorsorgevollmacht (Außenverhältnis) ist zunächst darauf zu achten, dass die Vorsorgevollmacht auch mit "Vorsorgevollmacht" bezeichnet wird. Die Vollmachtgeber möchten hier in aller Regel nämlich keine allgemeine Vollmacht oder Generalvollmacht im eigentlichen Sinn erteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist i.d.R. eine umfassende Vollmacht für die Bere...mehr

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AGS 12/2023, Gebührenrechtl... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Richtig entschieden Es hat lange gedauert, bis von der falschen Entscheidung des AG Amberg (AGS 2022, 506) über die ebenso falsche Beschwerdeentscheidung des LG Amberg (vgl. AGS 2023, 116) nun endlich das OLG Nürnberg einen Schlussstrich gezogen und die richtige Entscheidung getroffen hat. Mit dieser OLG-Entscheidung liegt dann (endlich) die erste obergerichtliche Entschei...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / III. Zuständigkeit

Rz. 7 Sachlich zuständig zur Entgegennahme der Ausschlagungserklärung ist das Amtsgericht als Nachlassgericht, § 23a Abs. 1 Nr. 2, 2 Nr. 2 GVG. Hinweis Der ausschlagende Erbe sollte sich den Eingang seiner Ausschlagungserklärung bestätigen lassen, um später nachweisen zu können, dass die Erklärung innerhalb der Ausschlagungsfrist zugegangen ist. Das Gericht kann allerdings (w...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Gebührenrechtliche Folgen

Rz. 13 Die Vertretung von widerstreitenden Interessen kann für den Rechtsanwalt ein ganzes Bündel von Rechtsfolgen auslösen. Neben der Beendigung des Mandats können strafrechtliche, berufsrechtliche, verfahrensrechtliche und gebührenrechtliche Konsequenzen drohen. Rz. 14 Liegt eine Interessenkollision bereits bei der Annahme des Mandats vor, besteht für den Rechtsanwalt aus d...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / 2. Verkehrswert (Marktwert) und Grundbesitzwert (gemeiner Wert)

Rz. 19 Im Gegensatz zu Urteilen über ethische Werte sind ökonomische Werte keine Wert-, sondern Seinsurteile, d.h. zu beobachtende Feststellungen über den Tauschwert von Wirtschaftsgütern. Nach der modernen Werttheorie ergibt sich der Tauschwert aus dem Verhältnis von relativer Seltenheit (Knappheit) und subjektivem Gebrauchswert, also aus Angebot und Nachfrage, und kann som...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / III. Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins aufgrund von Nr. 5 AGB-Banken

Rz. 14 Die Rechtslage ändert sich wesentlich, da die neuen AGB-Vertragsinhalt zwischen der Bank und dem Erblasser geworden sind. Die "alten" AGB wurden ersetzt, da der BGH diese für unwirksam befand.[4] Praxishinweis Vielfach gehen die Erben von Bankkunden fälschlicherweise davon aus, dass die Vorlage des Testaments oder der Sterbeurkunde zur Legitimation genügt, um über das ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Verpflichtungen des Nießbrauchberechtigten

Rz. 97 Der Nießbraucher unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regularien. Er darf die Sache nicht umgestalten bzw. wesentlich verändern (§ 1037 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für Wertsteigerungen und Verbesserungen.[217] Was unter die Verpflichtung des § 1037 Abs. 1 BGB fällt, ist eine Frage des Einzelfalls. Der Nießbraucher muss die Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand erhalt...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / III. Verrechnungssteuer

Die mit der deutschen Kapitalertragsteuer vergleichbare Verrechnungssteuer wird als Quellensteuer auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinne sowie auf bestimmten Versicherungsleistungen beim Leistungsschuldner erhoben. Die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge und Lotteriegewinne beträgt 35 %, auf Leibrenten und Pensionen 15 % und auf sonstige Versi...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Voraussetzungen der Anwendung von § 2316 BGB

Rz. 86 Im Hinblick auf eine gerechte Verteilung des gesamten Vermögens des Erblassers kommt den Rechtsinstituten der Ausgleichung und der Anrechnung besondere Bedeutung zu. Rz. 87 Über § 2316 BGB findet die Ausgleichung unter Abkömmlingen (§§ 2050 bis 2057a BGB) Eingang in das Pflichtteilsrecht.[232] Ihre Anwendung führt grundsätzlich nur zu einer Umverteilung der Pflichtteil...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Zu beurteilende Unternehmen

Rz. 516 Soweit im Rahmen ein und desselben Übertragungsvorgangs mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer oder verschiedener Vermögensarten auf einen Erwerber übergehen, sind die beschäftigten Arbeitnehmer für jede wirtschaftliche Einheit getrennt zu ermitteln.[806] Beim Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder von Mitunternehmeranteilen ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Der neue Ehegatte als Störfaktor im Pflichtteilsrecht

Rz. 140 Seit den siebziger Jahren propagierte der BGH[209] die sog. Theorie von der Doppelberechtigung, nämlich dass die Pflichtteilsberechtigung nicht nur im Zeitpunkt des Erbfalls, sondern schon im Zeitpunkt der Schenkung bestehen muss. Mit der Entscheidung aus dem Jahre 2012[210] ist er der starken Kritik aus der Literatur nachgekommen und hat diese Theorie der Doppelbere...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / Literaturtipps

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.5.3 Die tariflichen Regelungen im MTArb-O

§ 6 MTArb-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Beschränkte Stiftungsaufsicht

Rz. 217 Wann eine Stiftung als "Familienstiftung" einzuordnen ist, wird in den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen unterschiedlich geregelt. Maßgeblich für das anwendbare Recht ist der Sitz der Stiftung.[346] Während es nach einigen Landesstiftungsgesetzen genügt, dass die Stiftung mindestens "überwiegend"[347] dem Wohl der Mitglieder einer oder mehrerer bestimmter Familien b...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 54 Die Entscheidungsbefugnis über die Ausschlagung als Gestaltungsrecht kann auch der Sozialleistungsgläubiger nicht gem. § 93 Abs. 1 S. 4 SGB XII, § 33 Abs. 1 S. 3 SGB II mangels Anspruchsqualität auf sich überleiten[73] (vgl. Rdn 24). Der Betroffene kann also selbst ausschlagen und damit einen Vermögensanfall, der weiteren aktuellen Sozialleistungsbezug verhindert und ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / I. Überblick

Rz. 80 Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, bestimmen sich nach dem Erbstatut.[173] Die nachfolgende alphabetisch gegliederte Auflistung gibt einen Überblick darüber, welche Spezifika der Erbengemeinschaft sich insbesondere nach dem Erbstatut des Erblassers bestimmen:mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / III. Testierfreiheit

Rz. 57 Von der Testierfähigkeit zu trennen ist die Testierfreiheit. Diese kann bspw. dadurch eingeschränkt sein, das der Erblasser bereits in einem Erbvertrag oder einer wechselbezüglichen und bindend gewordenen gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen testiert hat. Bei Vorliegen einer derartigen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen nichtig,...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Erbrechtliche Lösung

Rz. 294 Erbrechtlich erhält der Zugewinnehegatte eine pauschale Erhöhung der Erbquote um ¼ nach § 1371 Abs. 1 BGB. Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG bleibt aber nur der Betrag steuerfrei, der als güterrechtliche Ausgleichsforderung hätte geltend gemacht werden können. Er muss deshalb berechnet werden. Dabei gilt: Vereinbarungen, die von den §§ 1373–1383 und 1390 BGB abweichen, ble...mehr

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AGS 12/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Vincent Wolf (S. 529) mit den Fallgestaltungen, in denen mehrere Teilgebühren aus unterschiedlichen Gegenstandswerten entstehen, und demzufolge die Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen ist. Anhand von zahlreichen Beispielen wird der Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 RVG dargestellt. Detlef Burhoff (S. 532) setzt seine Reihe zur Abrechnung der S...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Neben einem Familienstammbaum sollte der Berater bei Ermittlung der Ausgangslage das Vermögen des Mandanten in einem Nachlassverzeichnis erfassen. Hierbei sollte insb. nach Immobilien, Betriebsvermögen, Vermögen im Ausland, Geld bzw. Barvermögen und sonstigem Vermögen differenziert werden. Ebenso erfasst werden sollten Lebensversicherungen und Verträge zugunsten Dritt...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / (4) Bewertung des Gesellschaftsanteils

Rz. 169 Da es sich in den Fällen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel um einen Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege des Erbrechts handelt,[523] fällt der Gesellschaftsanteil (jedenfalls wertmäßig) in den Nachlass und ist daher im Rahmen der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils zu berücksichtigen.[524] Fraglich ist aber häufig, wie der Anteil zu bewe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.5 Absehen vom Steuerabzug auf der 2. Stufe (§ 50a Abs 4 EStG)

Tz. 140d Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei bestimmten Sachverhalten entstehen mehrere St-Abzugspflichten iSd § 50a Abs 1 EStG zwischen mehr als zwei Pers: Beispiel (nachgebildet der Gesbegr, s BT-Drs 16/10189 S 63): Der inl Veranstalter V engagiert von der ausl Konzertagentur K, die in der Rechtsform einer Kö betrieben wird, den ausl Musiker M. Sowohl V zahlt an K ein Entgelt fü...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 5. Wann muss das Familiengericht ein Handeln für den Minderjährigen (ggf. zusätzlich) genehmigen?

Rz. 153 Grundsätzlich sind wegen der damit verbundenen Pflichten die Einräumung einer Kommandit- oder stillen Beteiligung rechtlich nachteilig.[234] Allerdings ist hier auf den Einzelfall abzustellen. Die ergangene Rechtsprechung zu diesem Thema[235] ist nicht einheitlich, da eben einzelfallabhängig. So hat das Hans. OLG Bremen eine unentgeltliche Zuwendung eines Kommanditant...mehr

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zfs 12/2023, Wiedererteilun... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller, dem das Landratsamt R. am 7.8.2015 eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L erteilt hatte, begehrt nach deren Entziehung deren Neuerteilung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Am 18.1.2022 ging beim Landratsamt ein polizeiliches Schreiben ein, wonach gegen den Antragsteller wegen einer Trunkenheitsfahrt am 25.11.2021 ermittelt wurde. Bei einer verda...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IV. Festsetzung in der Praxis

Rz. 452 In der Vergangenheit sind immer zahlreiche Vorschläge zur Testamentsvollstreckervergütung gemacht worden. Der Sinn einer willkürlich festgesetzten Prozentzahl auf eine willkürlich gewählte Bezugszahl ist häufig nicht einzusehen. Der Weg, den der Deutsche Notarverein vorgezeigt hat, führt in die richtige Richtung, da durch eine Anlehnung an die insolvenzrechtliche Ver...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Fortführung des Einzelunternehmens durch eine Erbengemeinschaft

Rz. 131 Bei einer Mehrheit von Erben wird ein zum Nachlass gehörendes Einzelunternehmen gemeinschaftliches Vermögen der Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB). Die Fortführung des Einzelunternehmens durch eine Erbengemeinschaft ist rechtlich ohne zeitliche Begrenzung zulässig. Eine zwangsweise Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine OHG erfolgt nicht. Das Recht der OHG (§§ 105...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / d) Erweitertes Kürzungsrecht des pflichtteilsberechtigten Erben gem. § 2318 Abs. 3 BGB

Rz. 46 Nach § 2318 Abs. 3 BGB kann der pflichtteilsberechtigte Erbe das Vermächtnis insoweit kürzen, dass ihm sein eigener Pflichtteil verbleibt. Bei § 2318 Abs. 3 BGB muss immer § 2306 BGB beachtet werden. Der § 2318 Abs. 3 BGB kommt demnach nur zur Anwendung, wenn der pflichtteilsberechtigte Erbe den Erbteil trotz der ihm auferlegten Beschränkungen und Beschwerungen durch ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Vorrangige Kostentragung der Erben nach § 1968 BGB

Rz. 150 Das Recht und die Pflicht zur Totenfürsorge einerseits und die Verpflichtung andererseits, die daraus entstehenden Bestattungskosten zu tragen, sind nicht (immer) deckungsgleich. Während grundsätzlich bei fehlenden anderweitigen Bestimmungen durch den Verstorbenen die nahen Angehörigen Art und Weise der Bestattung regeln können und müssen, sind die hieraus entstehend...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / II. Sozialrechtliche Ausgangslage

Rz. 3 Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen Ansprüche aufmehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (3) Stimmrechtsbindung

Rz. 464 Kumulativ mit einer der beiden vorgenannten Verfügungsbeschränkungen muss die Poolvereinbarung auch eine Stimmrechtsbindung beinhalten, also die Verpflichtung, "das Stimmrecht gegenüber nicht gebundenen Gesellschaftern einheitlich auszuüben".[659] Diese Bedingung ist bei einer Stimmrechtsvervielfachung einzelner Gesellschafter ohne gleichzeitige Bindung der übrigen n...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VI. Testamentsvollstreckung und Stiftungsrecht

Rz. 27 Hat der Erblasser eine Stiftung als Erben eingesetzt und zugleich Abwicklungs- oder Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, kann der Vollstrecker grundsätzlich zugleich Organ der Stiftung (Vorstand, Beirat, Kuratoriumsmitglied) sein.[41] Dabei ist darauf zu achten, dass der Testamentsvollstrecker von den Beschränkungen durch § 181 BGB befreit wurde, andernfalls kann ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Alleinerbe / IV. Erlöschen und Widerruf von Vollmachten

Rz. 44 Die Vollmacht kann als trans- oder postmortale Vollmacht ausgestaltet oder bis zum Todesfall begrenzt werden (siehe Rdn 36). Im letzteren Fall erlischt die Vollmacht dann mit dem Tod des Vollmachtgebers. Nach allgemeinem Schuldrecht erlischt die Vollmacht ferner mit Beendigung des ihr zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (§ 168 S. 1 BGB). Wird daher das Auftrags- od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Ausgleich von... / a. Schadenersatzansprüche wegen schlechter Verwaltung

Dem Nacherben stehen gem. §§ 2130, 280 BGB Schadenersatzansprüche gegen den Vorerben zu, wenn dieser den Nachlass nicht im Zustand fortgesetzter ordnungsmäßiger Verwaltung herausgeben kann und dieses auf einem Verschulden des Vorerben beruht. Der Vorerbe hat jedoch gem. § 2131 BGB nur für die Sorgfalt einzustehen, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Der Nache...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 4 Grundsätze des Handels- und Kooperationsabkommens

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung des Arbeitsrechts im Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Grundsatz ist die gesetzgeberische arbeits- und sozialrechtliche Gestaltungsautonomie beider Seiten. In erster Linie kann das Vereinigte Königreich nunmehr eigenständig sein Arbeits- und Sozialrecht weite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / a) Die Erschöpfungseinrede nach regulärer Beendigung des Nachlassinsolvenzverfahrens, §§ 1989, 1973 BGB

Rz. 28 aa) Nach Beendung des Nachlassinsolvenzverfahrens durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan endet die dadurch begründete Gütersonderung: Ein ggf. verbliebener Nachlass und das Eigenvermögen des Erben verschmelzen wieder miteinander. Dennoch besteht die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass über die Erschöpfungseinrede der §§ 1989, 1973 BGB fort, wenn s...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Testamentsvollstrecker

Rz. 85 Der Testamentsvollstrecker hat die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes, zu dem er allein durch den Willen des Erblassers berufen ist, auch wenn er von anderer Seite zum Testamentsvollstrecker ernannt worden ist.[86] Der Testamentsvollstrecker übt sein Amt aus eigenem Recht aus und hat eine weitgehend freie Stellung gegenüber den Erben. Auch...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Mittelsurrogation

Rz. 46 Der wichtigste Fall der Surrogation ist die "Mittelsurrogation". Sie ist anzunehmen, wenn die zum Erwerb eines Wertes verwandten Mittel aus dem Nachlass stammen. Dies ist objektiv zu bestimmen. Auf den Willen des Vorerben kommt es nicht an.[58] Zum Nachlass gehören daher auch Gegenstände, die der Vorerbe für den persönlichen Gebrauch aus Mitteln der Erbschaft erworben...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Allgemeine Pflichten / 2 Pflicht zur gewissenhaften und ordnungsgemäßen Leistungserfüllung (§ 41 Satz 1 BT-V)

§ 41 Satz 1 BT-V stellt klar, dass die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen ist. Nicht ausdrücklich normiert ist der von den Beschäftigten zu erfüllende Leistungsmaßstab. Unter "gewissenhaft" wird nach der allgemeinen Definition im Duden "mit großer Genauigkeit und Sorgfalt vorgehend" verstanden.[1] Dies umfasst aus Sicht des Arb...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 4. Anfechtung nach § 130 InsO (Rechtshandlungen mit kongruenter Deckung)

Rz. 114 Der Anwendungsbereich des § 130 InsO regelt die Anfechtbarkeit einer dem Gläubiger gebührenden (kongruenten) Sicherung oder Befriedigung (Deckung), welche diesem in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt wurde. Rz. 115 Beispiel: kongruente Deckung – Ausgangsfall Der Erblasser nahm einen Kredit bei der B Bank auf. Als Darl...mehr