Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einschaltung von Hilfspersonen

Rz. 78 Eine häufige Streitfrage ist die, ob die vereinbarte Vergütung nur dann gilt, wenn der Anwalt selbst tätig geworden ist, oder auch dann, wenn er Hilfspersonen eingeschaltet hat. Die Vorschrift des § 5 greift grundsätzlich nur für die gesetzlichen Gebühren, nicht auch für ein vereinbartes Honorar. Die Interessenlage ist nicht vergleichbar. Ein vereinbartes Honorar wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anspruchsumfang der Beitreibung im eigenen Namen

Rz. 192 Wurde die bedürftige Partei durch den im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwalt mit Erfolg vertreten und hat sie deshalb einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, so erscheint es nur konsequent, wenn dieser (auch) dem Anwalt zugutekommt. Daher gewährt § 126 Abs. 1 ZPO (für Familiensachen vgl. §§ 85, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) dem beigeordne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Höhe des Vorschusses

Rz. 63 Nicht nur für die Frage, welche Gebühren- und Auslagentatbestände bei der Bemessung des Vorschusses herangezogen werden dürfen, sondern auch bei der Höhe der Gebühren und Auslagen, ist nach dem Voraussichtlichen zu fragen. Rz. 64 Die strikte Bindung an die voraussichtlichen Gebühren und Auslagen darf nicht zu eng betrachtet werden. Daher darf der Vorschuss durchaus zu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenüberstellung der verdienten Gebühren – Umfang des Verlustes

Rz. 20 Soweit Gebühren oder Auslagen doppelt angefallen sind, muss der erste Anwalt bei einem von ihm verschuldeten Anwaltswechsel immer zurückstehen.[30] Das gilt allerdings nur für Gebühren und Auslagen, die ohne Anwaltswechsel lediglich einmal hätten anfallen können (vgl. § 15 Abs. 2). Hätten sie indes auch dann nebeneinander Bestand, wenn es bei der ersten Beiordnung geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bedeutung für das Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO

Rz. 28 Das an die Staatskasse gerichtete Verbot, ein auf sie übergegangenes Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO entgegen den Erfüllungsinteressen des beigeordneten Anwalts geltend zu machen, erschöpft sich nicht darin, dass die übergegangene Forderung bei der Staatskasse "ruht", solange der Anwalt noch nicht vollständig befriedigt ist. Vielmehr kommen Sinn und Zweck des Gesetze...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / cc) Von vornherein beschränkter Auftrag

Rz. 82 War der Auftrag von vornherein beschränkt, dann ändert sich für den Anwalt des Antragstellers nichts. Für ihn ist unerheblich, ob der Gegner vor dem Teilwiderspruch Gesamtauftrag hatte oder nicht. Für den Anwalt des Antragsgegners entsteht dagegen in diesem Fall nur die 1,3-Verfahrengebühr aus dem Wert der Hauptsache. Für eine 0,8-Verfahrensgebühr aus dem Wert des nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Umfang der Angelegenheit

Rz. 22 Hinsichtlich des Umfangs der Angelegenheit gilt § 15. Für jede selbstständige Angelegenheit muss ein Einvernehmen hergestellt werden, so dass die Gebühren nach VV 2200 insoweit also auch jeweils gesondert anfallen.[6] Beispiel: Der inländische Anwalt wird beauftragt, das Einvernehmen mit dem ausländischen Anwalt bei zwei anhängigen Gerichtsverfahren herzustellen. Da es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Veranlassung eines Anwaltswechsels

Rz. 4 Die Beiordnung eines anderen Anwalts "setzt in der Regel voraus, dass Tatsachen dargetan und glaubhaft gemacht werden, die auch eine vernünftige vermögende Partei veranlasst hätten, das bisherige Mandat zu kündigen und die durch einen Anwaltswechsel entstehenden Mehrkosten zu tragen".[4] Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, kann von der Staatskasse nicht z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Anrechnung (Anm. zu VV 2100)

Rz. 40 Nach Anm. zu VV 2100 ist die Prüfungsgebühr nach VV 2100 auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen. Gemeint sein kann hier nur, dass auf eine Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Keinesfalls kann auf sonstige Gebühren, etwa auf Termins- oder Einigungsgebühren angerechnet werden. Dies würde dem allgemeinen Anrechnungssystem widersprechen. Rz. 41 Der Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedingte Leistungen

Rz. 40 Für die Anwendbarkeit der Vorschrift unterstellt das Gesetz wie selbstverständlich, dass die (Vorschüsse und) Zahlungen geeignet sind, den Vergütungsanspruch des Anwalts im Umfang dieser Leistungen zu erfüllen. Denn ohnedies würde jede Art von Anrechnungsregelung schon deshalb ausscheiden, weil es nichts anzurechnen gäbe. Mithin erfasst der Tatbestand zunächst alle vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr für das 2. Versäumnisurteil

Rz. 213 Welche Gebühren der Anwalt erhält, der nach dem Termin, in welchem das erste Versäumnisurteil erging auch den Einspruchstermin wahrnimmt, in welchem ein zweites Versäumnisurteil erlassen ist, ist umstritten. Nach einer Ansicht[229] fällt auch für die Wahrnehmung des zweiten Säumnistermins nur die reduzierte Gebühr aus VV 3105 an, weil nicht auf die Anzahl der Termine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren und Auslagen

Rz. 338 In § 19 Abs. 2 S. 5 BRAGO hieß es, dass der Anwalt im Verfahren über den Antrag keine Gebühr erhält. Diese Vorschrift war zum Teil sinnlos, zum Teil falsch und ist nunmehr aufgehoben worden. Soweit der Anwalt sich im Festsetzungsverfahren selbst vertritt, kann selbstverständlich keine Gebühr entstehen, da der Anwalt mit sich selbst keinen Anwaltsvertrag schließen kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 204 Da der Anwalt nur ein Rechtsschutzinteresse daran hat, sich gebührenrechtlich zu verbessern, ist nur seine Erhöhungsbeschwerde zulässig. Dieses Recht hat er allerdings auch, wenn er sich selbst vertritt.[74] Rz. 205 Es kommt immer wieder vor, dass ein Anwalt routinemäßig so oder ähnlich diktiert: Zitat "In Sachen pp. wird gegen den Beschl. v. ... Beschwerde eingelegt." ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

Rz. 61 Für die Teilnahme an einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 erhält der Anwalt die gleiche Terminsgebühr, die auch ein Verfahrensbevollmächtigter erhalten würde. Im Erkenntnisverfahren erster oder zweiter Instanz erhält der Anwalt also eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104; im Falle eines Versäumnisurteils oder wenn nur Anträge zur Prozess- und Sachleitung gestellt werden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Begrenzung bei einem Einzelauftrag (2. Var.)

Rz. 308 Eine weitere Begrenzung ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz eingefügt worden. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass ein Anwalt, der nur mit einer Einzeltätigkeit beauftragt worden ist, keine höheren Gebühren erhält als ein Anwalt, der mit dem gesamten Verfahren beauftragt worden wäre. An sich war diese Regelung überflüssig, weil die wohl ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Festsetzung der Mindestgebühr oder des Mindestbetrages (Abs. 8 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 123 Stets festsetzbar ist eine Rahmengebühr, wenn der Anwalt lediglich die Mindestgebühr oder den Mindestbetrag geltend macht. Dies galt bereits der überwiegenden Rspr. zufolge schon nach dem bisherigen Recht. Rz. 124 Voraussetzung ist allerdings, dass der Anwalt gemäß § 315 BGB verbindlich erklärt, dass er nur die Mindestgebühr geltend mache. Die Mindestgebühr kann daher...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einheitlicher Auftrag

Rz. 25 Erste Voraussetzung, die Tätigkeit des Anwalts einer einzigen Angelegenheit zuzuordnen, ist, dass ein einheitlicher Auftrag vorliegt. Das wiederum ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn der Anwalt von einem Mandanten einen konkreten Auftrag erhält, hinsichtlich eines bestimmten Gegenstandes tätig zu werden. Darüber hinaus kann aber auch dann noch ein einheitlicher Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Toleranzbereich

Rz. 81 Welche Rechtsfolgen eintreten, wenn die Bestimmung unbillig ist, regelt das RVG nicht. Insoweit gilt § 315 Abs. 3 BGB.[162] Danach ist die vom Anwalt getroffene Bestimmung verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen (§ 315 Abs. 3 S. 2, 1. Hs. BGB). Rz. 82 Im Verhältnis zum Auftragge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorgehensweise im Innenverhältnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung auf Vergütungsanspruch gegen Staatskasse

Rz. 11 Die Staatskasse hat dem Anwalt nur die Gebühren im Rahmen von Beratungshilfe nach VV 2501 ff. zu zahlen (§ 44). Der Wortlaut des Abs. 1 legt nahe, dass jede Zahlung, die der Anwalt vom Gegner erhält, vorrangig auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung angerechnet werden soll. Dann käme der Anwalt erst in den Genuss des Anspruchsübergangs, wenn der Gegner mehr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung der VV 1002 entspricht der früheren des § 24 BRAGO mit einer klarstellenden Ergänzung in Anm. S. 2 sowie einer Erhöhung des bisherigen Gebührensatzes in den Fällen, in denen noch kein Verfahren in der 1. Instanz anhängig ist, auf 1,5. Hinsichtlich der Höhe des Gebührensatzes enthalten VV 1003 für den Fall eines bereits anhängigen gerichtlichen Verfahrens u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Jede Gebühr wird erhöht

Rz. 94 Erfüllt die Tätigkeit des gemeinsamen Anwalts die Tatbestände für mehrere Gebühren, die nach VV 1008 erhöhungsfähig sind, so ist jede dieser Gebühren zu erhöhen. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Anwalt die Mandanten (vgl. dazu Rdn 71) in einer Strafsache im Ermittlungs- und im Hauptverfahren vertritt. Die Verfahrensgebühren VV 4104 und VV 4106 werden dann erhöh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Prüfung

Rz. 117 Wann eine Vergütung unangemessen hoch ist, muss daher im Einzelfall ermittelt werden; eine pauschale Betrachtungsweise verbietet sich. Auch eine allgemein verbindliche Honorargrenze, deren Überschreitung eine Herabsetzung des Honorars erfordert, existiert nicht.[189] Für die einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung unter Berücksichtigung aller Umstände i.S.d. Abs. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 47 In Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen werden die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2, also nach den VV 3200 ff., ausgelöst. Rz. 48 Mit der Neufassung der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b durch das 2. KostRMoG ist klargestellt worden, dass ausschließlich Beschwerden betreffend den Hauptgegenst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenwiderspruch

Rz. 96 Legt der Rechtsanwalt im Auftrag seines Mandanten gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch ein, entsteht für ihn eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 nach VV 3100 aus dem Wert der Hauptsache. Rz. 97 Bei einem vom Antragsgegner eingelegten sog. Kostenwiderspruch, also einem auf die Kosten beschränkten Widerspruch gegen eine ohne mündliche Verhandlung erlassene ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Umfang der Anrechnung

Rz. 130 Die Anrechnung der Beratungsgebühr auf die Gebühren für eine nachfolgende Tätigkeit erfolgt grundsätzlich in voller Höhe. Die für die Rechtslage bis zum 30.6.2006 entwickelten Fallkonstellationen[166] zum Umfang der Anrechnung, die maßgeblich auf der Abhängigkeit der Beratungsgebühr vom Gegenstandswert beruhten, sind auf Abs. 2 nicht übertragbar.[167] Auch eine nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gegenseitiger Vertrag

Rz. 35 Eine Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn zwischen den Parteien ein gegenseitiger Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag muss nicht notwendigerweise mit der Gegenpartei geschlossen werden. Die Einigung kann auch mit einem Dritten geschlossen werden.[13] Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dritte kraft vertraglicher oder gesetzlicher Ermächtigung berechtigt is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gutachterliche Äußerungen

Rz. 128 Die Übersendung der Handakten muss mit gutachterlichen Äußerungen verbunden sein. Ein ausführliches Gutachten über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels ist nicht erforderlich. Umgekehrt genügt die bloße Wiedergabe des Sachverhaltes nicht.[97] Die Ausführungen müssen ein Mindestmaß an eigener Stellungnahme in rechtlicher Hinsicht enthalten. Rz. 129 Abzugrenzen ist d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 4104–4105

Gesetzestext Rz. 1 Die Vorbereitung der Privatklage war früher in § 94 Abs. 1 BRAGO geregelt. Danach erhielt der Beistand oder Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 73 Die Verfahrensgebühr entsteht auch in denjenigen Fällen nur in reduzierter Höhe (0,8), in denen beantragt ist, eine Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen oder festzustellen oder soweit Verhandlungen zur Einigung über solche Ansprüche geführt werden. Während VV 3101 Nr. 1 einen Auftrag des Anwalts zur gerichtlichen Durch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unselbstständiges Räumungsfristverfahren

Rz. 4 Ein unselbstständiges Räumungsfristverfahren liegt immer dann vor, wenn das Verfahren mit der Hauptsache verbunden ist. In Betracht kommen insoweit nur Verfahren nach § 721 Abs. 1 ZPO, da hier der Antrag vor Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen ist und das Gericht in der Regel im Räumungsurteil zugleich auch über den Räumungsfristantrag entscheidet. Rz. 5 Ein u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Haftung mehrerer Auftraggeber für die Dokumentenpauschale

Rz. 193 Die Haftung mehrerer Auftraggeber für die Dokumentenpauschale richtet sich nach § 7 Abs. 2 S. 1. Aus § 7 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ergibt sich, dass jeder der Auftraggeber die Gebühren und Auslagen schuldet, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Weitergehend bestimmt § 7 Abs. 2 S. 1 Hs. 2, dass jeder Auftraggeber die Dokument...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prozesskostenbewilligungsverfahren

Rz. 169 Wird ein Vergleich im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren) geschlossen, so gilt Folgendes: Für das Prüfungsverfahren selbst kann grundsätzlich keine PKH/VKH bewilligt werden.[165] Schließen die Parteien/Beteiligten dort einen Vergleich, so ist m.E. bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ausnahmsweise Prozesskostenhilfe für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Beratungshilfe

Rz. 53 Der in Beratungshilfesachen tätige Anwalt erhält seine aufgewandten Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen ebenfalls nach VV 7001, 7002 erstattet (§ 44 S. 1). Bei einem mündlichen Rat gemäß VV 2501 werden allerdings auch hier in aller Regel keine Entgelte anfallen (siehe Rdn 21).[78] Rz. 54 Möglich ist allerdings auch hier, dass im Rahmen einer bloße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsverhandlungen (Nr. 2 Var. 1)

Rz. 89 Der Anwalt erhält auch dann eine reduzierte 0,8-Verfahrensgebühr, die neben der normalen Verfahrensgebühr für die in dem betreffenden Verfahren rechtshängigen Ansprüche verlangt werden kann, wenn er auftragsgemäß vor Gericht Verhandlungen zur Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche führt. Rz. 90 Die Verfahrensdifferenzgebühr gemäß Nr. 2 entsteht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Berechnung

Rz. 50 Wird eine Geschäftsreise für mehrere Angelegenheiten durchgeführt – unabhängig davon, ob auch für mehrere Auftraggeber oder für denselben –, so sind die gesamten Reisekosten grundsätzlich gemäß Abs. 3 S. 1 verhältnismäßig aufzuteilen. Dies gilt insbesondere für sog. Rundreisen, bei denen für mehrere Auftraggeber auf einer Reise mehrere Ziele angefahren werden. Rz. 51 J...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kosten für mündliche und schriftliche Übersetzungen

Rz. 40 Aufwendungen können insbesondere dadurch erwachsen, dass der Anwalt Fremdleistungen zur Erfüllung seiner Aufgaben einsetzt. Soweit diese zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlich sind, kann der Anwalt Ersatz gem. §§ 670, 675 BGB (VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2) und damit als beigeordneter oder bestellter Anwalt nach Abs. 2 S. 3 Erstattung von der Staa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 215 Ist die Staatskasse nicht voll einstandspflichtig und hat der Anwalt mehrere echte (Anm. Abs. 1 zu VV 1008) oder unechte (§ 22 Abs. 1) Streitgenossen vertreten, denen sämtlich PKH ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist, ergeben sich Besonderheiten gegenüber einer Abrechnung bei nur einem Mandanten mit ratenfreier PKH lediglich für den Fall, dass die Streitgenoss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Kostenerstattung

Rz. 99 Soweit der Anwalt Personen beauftragt, die in den Anwendungsbereich des § 5 fallen, ist seine Vergütung ebenso zu erstatten, wie sie bei unmittelbarer Tätigkeit des Anwalts erstattungsfähig gewesen wäre (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, der gemäß § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO auch in Straf- und Bußgeldsachen gilt). Rz. 100 Lässt sich der Anwalt durch Personen vertreten, die nicht zu d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 4 Voraussetzung für eine Gebühr nach VV 4108 ff. ist,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abführung eingezogener Kosten an Auftraggeber

Rz. 37 Eine Hebegebühr fällt ebenfalls nicht an, wenn der Anwalt eingezogene Kosten an den Auftraggeber abführt. Unter Kosten sind in diesem Zusammenhang nur die mit der Erledigung des zugrunde liegenden Auftrags verbundenen Kosten als Nebenforderung, § 23 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 S. 1 GNotKG, zu verstehen. Soweit Kosten dagegen die Hauptforderung darstellen, also z.B. in e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Objektive Pflichtwidrigkeit

Rz. 7 Dieses bis zur Kodifikation des Schuldrechts ungeschriebene und nunmehr in § 280 Abs. 1 BGB normierte Tatbestandsmerkmal der Verschuldenshaftung begrenzt die Verantwortlichkeit aus Gründen, die sich aus Gestaltung und Inhalt der jeweiligen Rechtsbeziehung ergeben, nicht hingegen aus einer individuellen Einstellung oder intellektuellen Schwäche des Pflichtigen. Für ein ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Der Gegenstandswert richtet sich nach dem RVG

Rz. 34 Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die Gebühren nur einmal (§ 7 Abs. 1). Die Gebühren berechnen sich, sofern die Auftraggeber nicht wegen desselben Gegenstands den Anwalt beauftragt haben, nach Abs. 1. Die Gegenstände werden also zusammengerechnet. Rz. 35 Um hier Unbilligkeiten zu vermeiden, ordnet Abs. 2 S. 2 an, dass die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Vergütung des Terminsvertreters. Jeder Anwalt, der den Einzelauftrag hat, einen Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 wahrzunehmen, erhält die Vergütung nach VV 3401, 3402. Für andere Termine gilt VV 3403. Aufgrund der Erweiterung der VV Vorb. 3 Abs. 3 ist der Anwendungsbereich der VV 3403 allerdings äußerst gering geworden. Rz. 2 Die Bezeichnung "Un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Unverbindlichkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 7 Eine nach § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 fehlerhafte Vergütungsvereinbarung ist nicht gemäß § 125 BGB nichtig. Sie bleibt wirksam. Ebenso wenig ist eine gegen § 4a Abs. 1 S. 1 und 2 verstoßende Vereinbarung nach § 134 BGB nichtig.[8] Insoweit geht § 4b als Sonderregelung diesen Vorschriften vor. Danach ist lediglich der Vergütungsanspruch des Anwalts ist auf die Höhe der geset...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 13. Aufnahme in den Verbund

Rz. 142 Gerät eine bislang isoliert geführte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 147 ZPO in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / V. Anrechnung bei vorgerichtlicher Vertretung

Rz. 128 Auch in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren ist gem. VV Vorb. 3 Abs. 4 eine zuvor angefallene Geschäftsgebühr nach VV 2300 hälftig anzurechnen. Rz. 129 Hier wird allerdings von der überwiegenden Rspr.[43] und der Kommentarliteratur[44] – häufig ohne nähere Begründung – nicht genügend differenziert. Nach VV Vorb. 3 Abs. 4 ist die Geschäftsgebühr auf ein nachf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Rechtsfolgen bei Nichtzahlung des Vorschusses

Rz. 86 Zahlt der Auftraggeber den angeforderten Vorschuss nicht, darf der Anwalt grundsätzlich seine weitere Tätigkeit einstellen.[55] Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts kann allerdings im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen, etwa bei widersprüchlichem eigenen Verhalten.[56] Rz. 87 Der Anwalt muss die Einstellung seiner Tätigkeit grundsätzlich ankündigen. Hat er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Anrechnung

Rz. 38 Sämtliche Gebühren der VV 4300 ff. sind anzurechnen, wenn der Anwalt anschließend mit der Vertretung im gesamten Verfahren, sei es als Verteidiger oder als Beistand oder Vertreter des Privat- oder Nebenklägers oder eines sonstigen Verfahrensbeteiligten, beauftragt wird (VV Vorb. 4.3 Abs. 4). Die Vorschrift des VV Vorb. 4.3 Abs. 4 ergänzt die Bestimmungen der VV 4300 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Berufung ist nur eingelegt und ohne Begründung zurückgenommen worden

Rz. 55 Bei dieser Konstellation kommt es zunächst einmal darauf an, welche Tätigkeiten der Anwalt des Berufungsbeklagten entfaltet hat. Rz. 56 Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung der Berufungsschrift und des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist nach Auffassung des KG[23] noch durch die erstinstanzlichen Gebühren abgegolten; ebenso BGH:[24] "Eine mi...mehr