Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Österreich / e) Dauer und Kosten des Verfahrens

Rz. 124 Die Dauer des Verfahrens hängt sehr stark mit der Anzahl der Beweisanträge zusammen; bei ausführlichen Sachverständigengutachten und stark überlasteten Gerichten kann eine sechsmonatige Zeitspanne zwischen zwei Verhandlungsterminen durchaus vorkommen. Rz. 125 Im Allgemeinen setzen sich die Kosten eines Rechtsstreits aus den Gerichtskosten, den Kosten für die Rechtsanw...mehr

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Frankreich / 2. Die akzeptierte Scheidung (divorce accepté)

Rz. 162 Bei der akzeptierten Scheidung gem. Art. 233 Abs. 1 CC begehrt ein oder begehren beide Ehegatten die Scheidung und sind sich ohne Rücksicht auf die Gründe der Zerrüttung wie bei der einvernehmlichen Scheidung über das Scheitern der Ehe unwiderruflich einig. Allerdings liegt bei der akzeptierten Scheidung keine Scheidungsvereinbarung über die Scheidungsfolgen vor. Nac...mehr

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Frankreich / b) Schlichtungsgespräch (conciliation)

Rz. 219 Nach Art. 252 CC ist anschließend zwingend ein Schlichtungsversuch durchzuführen (allerdings nur nach der bis voraussichtlich 1.1.2021 geltenden Rechtslage, danach wird es das Schlichtungsverfahren nicht mehr geben), bei dem der Richter versucht, ein Einvernehmen über die Scheidungsvoraussetzungen und die Scheidungsfolgen herbeizuführen. Hierzu werden die Ehegatten n...mehr

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Slowakische Republik / 2. Anwaltszwang

Rz. 45 Die Ehegatten brauchen im Scheidungsverfahren nicht zwingend von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden.mehr

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Frankreich / b) Scheidungstermin

Rz. 214 Im Termin selbst wird nach Art. 250 CC, 1099 CPC die Scheidung durch die Anwälte der Parteien oder den gemeinsam gewählten Anwalt erläutert. Der Richter bespricht anschließend die Scheidung mit jedem Ehegatten einzeln und dann mit ihnen gemeinsam. Anschließend werden der oder die Anwälte zur Verhandlung zugezogen. Der Richter hat dabei insbesondere zu erforschen, ob ...mehr

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Frankreich / I. Vorbemerkung

Rz. 146 Eine Scheidung konnte bis 2017 in Frankreich nur gerichtlich ausgesprochen werden. Seit 1.1.2017 gibt es in Frankreich nach Art. 229–1 ff. CC die Möglichkeit der einvernehmlichen außergerichtlichen Scheidung (siehe Rdn 152 ff.), die in der Praxis sehr schnell von vielen Scheidungswilligen auch wahrgenommen wurde. Rz. 147 Bis zur Scheidungsreform im Jahre 1975 galt in ...mehr

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Frankreich / c) Scheidungsurteil

Rz. 215 Liegen die Scheidungsvoraussetzungen vor, genehmigt der Richter gem. Art. 250–1 CC, 1099 Abs. 3 CPC in der Regel im selben Termin die Scheidungsvereinbarung und spricht die Scheidung aus. Nach Art. 1099 Abs. 2 CC kann der Richter mit Einverständnis der Ehegatten und der beteiligten Rechtsanwälte die Scheidungsvereinbarung im Termin abändern, wenn diese nach seiner Au...mehr

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Deutschland / III. Scheidungsverfahren

Rz. 62 Über die Ehescheidung entscheidet das Familiengericht als besondere Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Die Ehegatten müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sog. Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Hinzuziehung nur eines Rechtsanwalts genügen, wenn die E...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 4. Adoptionsverfahren

Rz. 100 Der Adoptionsantrag wird durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Zivilgericht eingereicht. Der Antrag ist von dem oder den Adoptierenden und von dem zu Adoptierenden, wenn er älter als 14 Jahre ist, zu unterschreiben. Das Gleiche gilt für die Personen, welche in die Adoption einwilligen müssen. Das Gerichtsurteil, welches der Adoption stattgibt, wird im Zivilstande...mehr

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Frankreich / a) Vorverfahren, Anwaltszwang

Rz. 218 Bei den anderen Formen der gerichtlichen Scheidung muss zunächst eine Art Vorverfahren durchgeführt werden. Hierzu ist nach Art. 251 CC, 1106 CPC über einen Rechtsanwalt bei Gericht ein einleitender Schriftsatz einzureichen. In diesem werden die Scheidungsgründe und die Art der begehrten Scheidung nicht angegeben. Im Einleitungsschriftsatz sind jedoch gewünschte vorl...mehr

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Österreich / 2. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 128 Streben die Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung an, haben sie einen gemeinsamen Scheidungsantrag (zu den Voraussetzungen siehe Rdn 112) beim Bezirksgericht einzubringen; die örtliche Zuständigkeit richtet sich, wie bei der streitigen Scheidung, nach § 76 Abs. 1 JN (§§ 104a, 114a Abs. 1 JN); siehe dazu Rdn 115. Eine Gerichtsstandvereinbarung ist zulässig.[199] Rz...mehr

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Frankreich / a) Einvernehmliche außergerichtliche Scheidung

Rz. 152 Die einvernehmliche außergerichtliche Scheidung ist geregelt in Art. 229–1 bis 229–4 CC und ergänzend in Art. 1144–1 bis 1148–2 CPC. Dabei müssen nach Art. 229–1 Abs. 1 CC beide Ehegatten anwaltlich vertreten und sich über das Scheitern der Ehe und die Scheidungsfolgen umfassend einig sein. Erforderlich ist die Errichtung einer privatschriftlichen Scheidungsvereinbar...mehr

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Tschechische Republik / 1. Allgemeines

Rz. 90 Vertragliche Vereinbarungen für den Fall der Scheidung sind im Vorfeld einer konkret bevorstehenden Scheidung in vielen Bereichen möglich. Vorsorgende Vereinbarungen ohne Bezug zu einer bevorstehenden Scheidung sind nach derzeitigem Recht – mit Ausnahme der Modifizierung der Errungenschaftsgemeinschaft (siehe Rdn 32 f.) – wohl zulässig, werden aber erst mit der rechts...mehr

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Türkei / 3. Anerkennungsverfahren

Rz. 107 Das Anerkennungsverfahren ist im türkIPRG nicht eindeutig geregelt. Jedoch besteht kein Zweifel daran, dass es sich um eine Feststellungsklage (Tesbit Davası) handelt und wie das Vollstreckungsverfahren (Art. 39 Abs. 1 türkIPRG) gemäß den Vorschriften über das "einfache Prozessverfahren"[137] zu erfolgen hat. In die Klageschrift müssen Name und Anschrift des Beklagte...mehr

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Niederlande / 3. Ein neuer Gesetzentwurf: "Scheidung ohne Richter"

Rz. 75 Am 18.12.2015 hat die Regierung Rutte II einen neuen Gesetzentwurf ["Wijziging van Boek 1 en Boek 10 van het Burgerlijk Wetboek en enige andere wetten betreffende het uitspreken van de echtscheiding en ontbinding van het geregistreerd partnerschap door de ambtenaar van de burgerlijke stand (Wet scheiden zonder rechter)“; Kamerstukken II 2014/15, nr. 1–3)] bei der Zwei...mehr

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Großbritannien: England und... / VII. Verfahren

Rz. 101 Der Antrag auf financial orders kann von jedem Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung oder auch erst nach Erlass des endgültigen Scheidungsurteils (decree absolute) erhoben werden. Wird der Antrag erst nach der Scheidung eingereicht, muss er vom Gericht zugelassen werden. Diese Zulassung ist in der Regel zu erteilen, wenn der Antragsteller einen ernstzunehmenden...mehr

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Belgien / c) Eintragung in die Standesamtsregister

Rz. 123 Durch das Scheidungsurteil wird die Scheidung ausgesprochen. Das Urteil ist in die Standesamtsregister einzutragen,[158] damit die Scheidung Dritten gegenüber rechtswirksam wird. Das Urteil ist zunächst auf Antrag einer Partei durch einen Gerichtsvollzieher der anderen Partei zuzustellen. Ab dieser Zustellung laufen die Berufungsfristen. Für einen Einspruch[159] oder...mehr

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Belgien / 1. Allgemeines

Rz. 184 Die Gesetze vom 24.4.2003[245] und 13.3.2003,[246] welche am 1.9.2005 in Kraft getreten sind, haben das belgische Adoptionsrecht grundlegend verändert. Die Adoption ist in den Art. 343–368–10 ZGB geregelt. Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesreform ist die Grundlage der Adoption nicht mehr vertraglicher Art. Die Adoption wird vom Familiengericht ausgesprochen. Der ein...mehr

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Großbritannien: Schottland / II. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 19 Anders als das englische Recht kennt Schottland traditionell die Möglichkeit, Scheidungsfolgen durch vertragliche Vereinbarungen (auch schon vor oder während der Ehe) zu regeln. Diese Vereinbarungen konnten sogar den Verzicht auf finanzielle Anordnungen bei Scheidung enthalten und durften nur unter allgemeinen Vertragsanfechtungsregeln (wie z.B. aufgrund Irrtums oder ...mehr

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Rumänien / 3. Dauer und Kosten der Verfahren

Rz. 79 Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird, in der Regel abhängig vom Scheidungsgrund, eine unterschiedliche Dauer haben, wobei die gerichtlichen Scheidungsverfahren für Verschulden mit Abstand die längste Dauer aufweisen – gegenwärtig im Schnitt ca. vier bis sechs Monate. Das Verfahren beim Notar oder Standesamt dauert hingegen nur etwas länger als einen Monat. Rz. 80...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Die Scheidung in gegenseitigem Einverständnis

Rz. 44 Vorbedingung für diese Scheidungsart ist, dass die Eheleute eine Urkunde aufsetzen lassen von einem Notar oder Rechtsanwalt bezüglich der Teilung ihres Vermögens und ihre jeweiligen Rechte diesbezüglich regeln. Bei Immobiliarvermögen muss die Urkunde zwingend von einem Notar aufgesetzt werden. Wenn kein auf die Ehegatten aufzuteilendes Vermögen besteht, geben die Ehel...mehr

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Ungarn / d) Zivilrechtliche Verträge der Ehegatten untereinander

Rz. 88 Die zivilrechtlichen Verträge der Ehegatten untereinander – z.B. Kauf, Tausch, Schenkung, Darlehen bzw. Schuldanerkenntnis – werden von den ehegüterrechtlichen Vorschriften nicht erfasst. Derartige Verträge sind formbedürftig, können also nur in einer öffentlichen Urkunde oder in einer von einem Rechtsanwalt gegengezeichneten Privaturkunde abgeschlossen werden, ausgen...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip

Rz. 51 Das Scheidungsverfahren war vor der Reform von 2018 i.d.R. das Gleiche wie bei einer Scheidung nach dem Schuldprinzip. Das Verfahren wurde jedoch dadurch vereinfacht, dass es nur die durch die Trennung verursachte Zerrüttung der Ehe zu beweisen galt. Ggf. musste das Gericht auch über eine vom Kläger oder Beklagten angeführte Härteklausel befinden. Mit der Reform von 20...mehr

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Schweiz / II. Scheidungsverfahren

Rz. 93 Für die Durchführung der Scheidung ist das Gericht am Wohnsitz des einen oder anderen Ehegatten zwingend örtlich zuständig (Art. 23 Abs. 1 ZPO). Die sachliche und funktionelle Zuständigkeit richtet sich nach kantonalem Recht (Art. 4 Abs. 1 ZPO). Rz. 94 Je nachdem, ob sich die Ehegatten über die Scheidung einig sind oder nicht, stehen ihnen zwei Wege offen: die Scheidun...mehr

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§ 2 Deutsches International... / I. Rechtsvergleichender Überblick

Rz. 249 Nachdem auch in Irland die Scheidung zugelassen worden ist, ist mittlerweile in nahezu allen europäischen Staaten (ausgenommen nur noch Malta und Vatikanstaat) die Scheidung anerkannt.[334] Allerdings bestehen noch erhebliche Differenzen in den Voraussetzungen für die Scheidung (in Irland beträgt die Trennungszeit fünf Jahre, vielfach existiert die Verschuldensscheid...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Scheidungsantrag

Rz. 42 Scheidungen können entweder in einem nichtstreitigen Antragsverfahren, dem sog. Spezialverfahren, oder im Wege der Klage durchgeführt werden.[61] Im Einzelnen sind diese Verfahren in den Family Procedure Rules 2010 (SI 2010/2955) geregelt, die für die meisten Verfahrensschritte die Verwendung einheitlicher Musteranträge vorschreiben. Sofern es nicht zur streitig gefüh...mehr

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Rumänien / 2. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 73 Die Scheidungsklage muss zwingend die Namen der gemeinsamen Kinder oder ggf. einen Vermerk über das Fehlen von gemeinsamen Kindern enthalten. Haben die Ehegatten bereits im Zuge der Mediation eine Scheidungsvereinbarung getroffen, wird diese ebenfalls mit der Scheidungsklage eingereicht. Der andere Ehegatte kann eine Widerklage einreichen, grundsätzlich bis zum ersten...mehr

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Finnland / 1. Kein Anwaltszwang

Rz. 46 In Finnland besteht generell kein Anwaltszwang. Durch die Reform des Ehescheidungsrechts 1988 und den Wegfall des Schuldprinzips ist das Verfahren derart vereinfacht worden, dass in etwa 90 % der Fälle die Parteien keinen Anwalt oder Rechtsbeistand beauftragen. Vielmehr wird auf vorgefertigte Formulare zurückgegriffen, deren Verwendung jedoch nicht zwingend ist.mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 81 Inwieweit inhaltliche Vereinbarungen der Ehegatten Einfluss auf die Gerichtsentscheidung zu den finanziellen Scheidungsfolgen haben können, hängt i.Ü. vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Vereinbarungen, die erst im Zusammenhang mit einer Trennung oder einer Scheidung getroffen werden, sind seit der Leitentscheidung des Court of Appeal in Edgar v. Edgar [1980] 3 ...mehr

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Niederlande / IV. Auflösung

Rz. 149 Entsprechend den Bestimmungen des 2. Kapitels des 18. Titels (Art. 1:80c jo. 149 BW) wird – wie bei der Ehe – auch die Partnerschaft sowohl durch den Tod als auch durch Verschollenheit eines Partners und einer daraufffolgenden, neuen registrierten Partnerschaft oder Ehe des anderen Partners beendet. Weiterhin kann die registrierte Partnerschaft auf Antrag eines Partn...mehr

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Slowenien / II. Scheidungsverfahren

Rz. 47 Für das gerichtliche Scheidungsverfahren sind die Art. 80 ff. AußerstreitverfahrensG (AußStrVerfG)[62] maßgebend. Sachlich zuständig ist das Kreisgericht (Art. 10 Abs. 2 AußStrVerfG), örtlich zuständig (vgl. Art. 11, Art. 14 Abs. 1 AußerStrVerfG) ist entweder das Gericht, in dessen Sprengel sich der letzte gemeinsame ordentliche Wohnsitz der Ehegatten befunden hat (ei...mehr

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Ungarn / II. Regelung der Nutzung der letzten Ehewohnung

Rz. 146 Die Aufhebung der Lebensgemeinschaft an sich hebt den Anspruch der Ehegatten auf Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung nicht auf, deshalb taucht diese Frage im Scheidungsverfahren oft als eine zu regelnde Folgesache auf.[125] Das Gericht entscheidet über die Nutzungsverhältnisse an der ehelichen Wohnung nur auf Antrag eines der Ehegatten; sie können mit einer gleichlaut...mehr

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Niederlande / 3. Umgangsrecht

Rz. 123 Sofern die Eltern sich nicht einvernehmlich über das Umgangsrecht einigen können, kann das Gericht diesbezüglich eine Entscheidung treffen. Jeder nicht mit der elterlichen Sorge betraute Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf Umgang mit seinem Kind und auf Informationen über sein Kind (Art. 8 EMRK und Art. 1:247 und 1:377a BW). Das Umgangsrecht ist folglich von de...mehr

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Ungarn / IV. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 183 Die eingetragene Lebenspartnerschaft endet mit dem Tod eines der Lebenspartner.[143] Leben beide Lebenspartner, gibt es zwei Möglichkeiten zur Aufhebung dieser Beziehung: Einerseits durch ein gerichtliches Urteil in einem Zivilprozess, in dem das Gericht die Regeln des Ehescheidungsverfahrens sinngemäß anzuwenden hat. Anders als ein Ehebund kann die eingetragene Lebe...mehr

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Österreich / c) Ablauf des Verfahrens

Rz. 117 Das Verfahren ist nicht öffentlich (§ 460 Z. 3 ZPO); jeder Ehegatte wird aber eine Vertrauensperson mit zur Verhandlung nehmen dürfen.[182] Der Richter ist zu Beginn und das ganze Verfahren über angehalten, auf eine Versöhnung der Parteien hinzuwirken (§ 460 Z. 7 ZPO). Das Unterbleiben eines Versöhnungsversuchs stellt einen rügepflichtigen Verfahrensmangel dar.[183] ...mehr

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Niederlande / 5. Förderung eines Elternschaftsplan

Rz. 78 Um das Scheidungsverfahren weiter zu straffen und dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Elternschaftsplan ein gemeinsamer Antrag (siehe Rdn 77) eingereicht wird, wird gefordert, dass im Antrag mit Begründung anzugeben ist, in welchen Punkten Übereinstimmung erzielt wurde und in welchen Punkten ein Meinungsunterschied besteht. Weiter enthält das Gesetz zur Förderung der ...mehr

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Ungarn / 2. Neufälle, die dem neuen Ptk. unterliegen

Rz. 203 Nach dem neuen Recht ist der gesetzliche Güterstand von Lebensgefährten eine Art der Zugewinngemeinschaft, deren Regeln mit der Zugewinngemeinschaft zwischen Ehegatten verwandt sind.[159] Die Lebensgefährten erwerben während des Bestehens der Lebensgemeinschaft kein gemeinschaftliches Vermögen, sie sind selbstständige Erwerber und nach Aufhebung der Lebensgemeinschaf...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Die Europäische Güterrechtsverordnung (EUGüVO)

Rz. 198 Am 2.3.2016 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts[264] vorgelegt (" EUGüVO "). Diese wurde vom Rat am 24.6.2016 im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit angenommen und ...mehr

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Ungarn / 1. Vertrag über die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens

Rz. 139 Der Vertrag über die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Ehevermögens – unabhängig davon, ob er während oder nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft geschlossen wird – ist in einer öffentlichen Urkunde oder in einer von einem Rechtsanwalt gegengezeichneten Privaturkunde abzufassen. Die Formvorschrift kann ausschließlich dann außer Acht gelassen werden, wenn die P...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Verfahren

Rz. 462 Wer in einem Vertragsstaat eine Sorgerechtsentscheidung erwirkt hat und sie in einem anderen Vertragsstaat anerkennen oder vollstrecken lassen will, kann gem. Art. 4 Abs. 1 LSÜ zu diesem Zweck einen Antrag an die Zentrale Behörde jedes beliebigen Vertragsstaates richten. Dem Antrag sind bestimmte Urkunden (nämlich die in Art. 13 LSÜ genannten Schriftstücke) beizufüge...mehr

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Türkei / 6. Sprachrisiko

Rz. 118 Eine gute Übersetzung der Urkunden und Urteile ist entscheidend. Das Sprachrisiko[151] spielt im Rahmen der Anerkennung und Vollstreckung eine große Rolle, weil sich zwei verschiedene Rechtssysteme und i.d.R. zwei verschiedene Rechtssprachen gegenüberstehen. Bei der Anerkennung und Vollstreckung sind die beglaubigten Übersetzungen des Urteils des ausländischen Gerich...mehr

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Griechenland / 1. Streitige Scheidung

Rz. 45 Durch das Gesetz Nr. 1329/1983 wurde die Liberalisierung des griechischen Familienrechts verwirklicht. Als einziger Scheidungsgrund gilt nunmehr die starke Zerrüttung der Eheverhältnisse, und zwar unabhängig vom Verschulden eines der Ehegatten (Zerrüttungsprinzip, Art. 1439 ZGB).[76] Ferner wird im neuen Recht die einverständliche Scheidung offiziell anerkannt (Art. 1...mehr

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Griechenland / 1. Streitige Scheidung

Rz. 52 Die Ehescheidung unterliegt den speziellen Vorschriften für Ehesachen (Art. 592 ff. und 603 ff. gr. ZPO). Nach Art. 18 Nr. 1 gr. ZPO ist die Zivilkammer des Landgerichts sachlich zuständig. In zweiter Instanz sind die Oberlandesgerichte (Berufungsgerichte), in dritter Instanz für eine Revision der Areopag zuständig. Die örtliche Zuständigkeit wird in Art. 22 und 39 gr...mehr

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Tschechische Republik / III. Scheidungsverfahren

Rz. 55 Die Ehe kann auf Antrag eines Ehegatten durch das Gericht geschieden werden. Anwaltszwang besteht nicht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, falls noch mindestens ein Ehegatte hier seinen Wohnsitz hat, hilfsweise das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat, und weiterhin hi...mehr

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Belgien / a) Einleitung des Scheidungsverfahrens

Rz. 109 Die Einleitung erfolgt entweder mittels Ladung vor das Gericht Erster Instanz oder mittels eines sog. kontradiktorischen Antrags.[133] Die Ehescheidungsklage, die durch die Ehegatten gemeinsam gem. Art. 229 § 2 ZGB eingereicht wird, kann nur durch Antrag, der von jedem der Ehegatten oder von mindestens einem Rechtsanwalt oder einem Notar unterzeichnet ist, eingeleite...mehr

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Vorwort

Die nunmehr 4. Auflage des Handbuchs steht ganz im Zeichen der neuen Europäischen Güterrechtsverordnungen (EUGüVO und EUPartVO), die am 29.1.2019 in Kraft getreten sind. Der Einleitende Teil des Buches enthält eine Einführung über die Verordnungen. Über die Anwendung der Güterrechtsverordnungen in den einzelnen Staaten berichten die jeweiligen Länderbeiträge. Die Neuauflage w...mehr

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Serbien / II. Streitige Scheidung

Rz. 53 Jeder Ehegatte hat das Recht, sich durch die Scheidungsklage scheiden zu lassen, wenn (1) die eheliche Beziehung ernsthaft und dauerhaft gestört ist oder (2) die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht objektiv verwirklicht werden kann (Art. 41). Die ernsthafte und dauerhafte Störung der ehelichen Beziehungen und die objektive Unmöglichkeit, die Lebensgemeinschaft zu ve...mehr

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Griechenland / 2. Einverständliche Scheidung

Rz. 50 In Art. 1441 ZGB, welcher im Jahr 2017 grundlegend novelliert worden ist, wird die einverständliche Scheidung geregelt.[88] Für die Anwendung dieser Vorschrift ist Folgendes zu unterstreichen:mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Allgemeines

Rz. 22 Die EU-Güterrechtsverordnung findet in der Föderation Bosnien und Herzegowina keine Anwendung. Rz. 23 Nach dem FamG FBiH 2005 sind, anders als früher, vertragliche Vereinbarungen zwischen den Ehegatten im Bereich des ehelichen Güterrechts möglich, wovon in der Praxis jedoch wenig Gebrauch gemacht wird.[14] Ohne eine solche unterscheidet das Gesetz zwischen "ehelichen E...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Vorbehalte

Rz. 444 Gemäß Art. 39 HKEntfÜ hat Frankreich erklärt, dass das Haager Kindesentführungsübereinkommen auf die Gesamtheit des Hoheitsgebiets der Französischen Republik angewendet wird. Dänemark hat erklärt, dass das Übereinkommen auf das Hoheitsgebiet Faröer keine Anwendung findet (wohl aber auf Grönland). Rz. 445 Das Vereinigte Königreich hat das Übereinkommen gem. Art. 39 Abs...mehr