Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 46 Strafrecht / II. Das Zwischenverfahren

Rz. 19 Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift bei Gericht das Zwischenverfahren . Das Gericht wird anhand des Akteninhalts den hinreichenden Tatverdacht sowie das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen (sachliche und örtliche Zuständigkeit, Strafmündigkeit des Angeschuldigten, Fehlen von Verfahrenshindernissen) prüfen. Ergibt diese ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / g) Fristen und Termine

Rz. 146 Alle die Angelegenheit betreffenden Gerichtstermine und Fristen sind im Fristenkalender einzutragen. Dies betrifft Verhandlungstermine ebenso wie Termine zur Beweisaufnahme oder Ortsbesichtigungen. Außerdem müssen alle das Verfahren betreffenden Fristen, d.h. insbesondere Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen mit den dazugehörenden Vorfristen eingetragen w...mehr

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§ 46 Strafrecht / 1. Das Strafbefehlsverfahren

Rz. 24 Das Strafverfahren mit seiner im Detail geregelten Hauptverhandlung ist ein zeit- und kostenaufwendiges Verfahren, das nicht immer erforderlich erscheint. Gerade im Bereich der kleineren Kriminalität besteht ein Bedürfnis für ein "entschlacktes" Verfahren. Der Gesetzgeber hat daher hierfür das bereits erwähnte Strafbefehlsverfahren vorgesehen. Soweit die Tat kein Verb...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 1. Zweck und Nachweis der Sicherheitsleistung

Rz. 8 Wie bereits erörtert, findet die Zwangsvollstreckung nicht nur aus rechtskräftigen Urteilen, sondern auch aus für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen statt. Dies bedeutet für den Gläubiger, dass er vor der Rechtskraft des Titels die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Besonders dann, wenn ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, kann die "vorläufige Vollstreckbark...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Die Vertretung des Geschädigten

Rz. 43 Viele Geschädigte von Straftaten lassen sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich durch Rechtsanwälte vertreten. Dies gilt insbesondere bei Vermögensdelikten wie Betrug und Untreue oder auch den Strafvorschriften zum Schutz gewerblicher Rechte wie den Delikten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder bei Urheberrechtsverletzungen usw. Der Rechtsanwalt e...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 4 D

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / J. Fragen und Antworten

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§ 49 Wörterlexikon / 14 N

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Der Schuldner hat im Fall des Abs. 1 gegen den – teilweise – ablehnenden Antrag das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO); gleiches gilt für den Gläubiger im Fall der – teilweisen – Aufhebung im Falle des Abs. 1, 3 bzw. Ablehnung (vgl. Abs. 4 Satz 3) der Pfändung.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Wirkungen/Rechtsbehelfe

Rz. 14 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, hat das Vollstreckungsgericht die Pfändung abzulehnen. Im Fall des Abs. 2 darf nur zur Einziehung – nicht an Zahlungs statt – überwiesen werden. Ein Verstoß führt dennoch zur Pfandverstrickung, allerdings nicht zu einem Pfandrecht. Rz. 15 Schuldner und Drittschuldner können hiergegen mit der Vollstreckungserinnerung gem. § 766...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Rechtsbehelfe

Rz. 21 Dem Schuldner steht das Recht zu gegen den erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die unbefristete Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO einzulegen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Gläubiger in seinem Antrag die Pfändung der in Abs. 1 genannten Versicherungsverträge ohne die Beschränkung für Arbeitseinkommen begehrt und das Gericht einen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Gläubiger und Schuldner steht der Rechtsbehelf der Erinnerung (§ 766 ZPO) zu. Dies gilt nicht, wenn der Gerichtsvollzieher aufgrund der Beurteilung ob eine Erheblichkeit i. S. d. Abs. 1 vorliegt eine vorläufige Austauschpfändung ablehnt (AG Bad Segeberg, DGVZ 1992, 126).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 21 Als Rechtsbehelf steht – dem Gläubiger, dem Schuldner und Dritten – die Erinnerung (§ 766 ZPO) gegen Verfahrensfehler (Zuschlag, Eigentumsübertragung, Verfahrensablauf) zur Verfügung, allerdings nur bis zur Ablieferung der Sache, danach ist die Erinnerung nur bei Fehlern bei der Erlösverteilung möglich. Im Erinnerungsverfahren kann nicht angeordnet werden, dass die Vo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Gegen den Beschluss des Vollstreckungsgerichts ist die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statthaft, gegen das Verfahren des Gerichtsvollziehers die Erinnerung (§ 766 ZPO).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Rechtsbehelf des Gläubigers/Schuldners bei Verstößen nach Abs. 1 bis 3 ist die Erinnerung (§ 766 ZPO) bzw. die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO, jedoch nur bis zur Beendigung der Vollstreckung. Der Eigentumserwerb eines Dritten wird dadurch allerdings nicht unwirksam. Der nicht schuldnerische Eigentümer der versteigerten Sache hat vielmehr gegen den Gläubiger als Empfä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Dem Gläubiger steht im Fall des Abs. 2 die Erinnerung nach § 766 ZPO zu; dies gilt ebenfalls, wenn der Gerichtsvollzieher nach Fristablauf die Vollstreckung nicht weiter fortsetzt. Schuldner und Dritter können ebenfalls Erinnerung (§ 766 ZPO) einlegen, wenn der Gerichtsvollzieher das Geld gem. Abs. 1 abliefern will.mehr

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Finance-Prozessmodell: Leit... / 3.7 Steuern

Ziele Ziel des Prozesses Steuern ist es, den steuerlichen Erfolg der Unternehmenstätigkeit zu ermitteln und abzugrenzen, den steuerlichen Compliance-Regelungen gerecht zu werden sowie festgelegte, steueroptimierende Strategien anzuwenden. Inhalte Der Hauptprozess beinhaltet den Ansatz und die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter aus der steuerrechtlichen Perspektive sowie ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Auskehr des Erlöses

Rz. 5 Wie der Gerichtsvollzieher im Einzelnen mit dem erlangten Erlös zu verfahren hat, bestimmt § 118 Abs. 2 GVGA. Aus dem Erlös sind vorweg ein im Wege der (vorläufigen) Austauschpfändung dem Schuldner zu erstattender Ersatzbetrag (§§ 74, 75 GVGA) sowie die Verfahrenskosten gem. § 15 Abs. 1 GvKostG zu entnehmen. Danach ist der Betrag, der dem Gläubiger zusteht, einschließl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.10.1 Betriebsstättenbuchführung

Rz. 51 Die Betriebsstätte wird i. d. R. eine eigene Buchführung haben; dabei sind die Vorschriften des Betriebsstättenstaats einzuhalten. Andererseits ist die Buchführung der Betriebsstätte Teil der Buchführung des Stammhauses; daher muss sie auch den Vorschriften entsprechen, die für das Stammhaus gelten[1]. Neben der Betriebsstättenbuchführung braucht die Buchführung des St...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

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II Gründung / 3.1 Prüfung

Rz. 227 Das Gericht prüft im Umkehrschluss zu § 9c Abs. 1 GmbHG, ob die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist. Ist dies nicht der Fall, so hat es die Eintragung – ggf. nach Erlass einer entsprechenden, die Behebung des Mangels ermöglichenden Zwischenverfügung (§ 26 Satz 2 HRV) – abzulehnen. Rz. 228 Das Gericht hat also nicht nur eine formelle, sondern auch e...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.1.1 Verfahrensfehler

Rz. 602 Verfahrensfehler sind Verstöße gegen gesetzliche oder satzungsmäßige Bestimmungen, die das Zustandekommen eines Gesellschafterbeschlusses betreffen: Fehler bei der Einberufung der Gesellschafterversammlung, insb. Nichteinhaltung der Einladungsfrist[1] und fehlerhafte Ladung, z. B. Einladung durch gewöhnlichen Brief oder E-Mail statt Einschreiben, sofern die Einladung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.6 Rechtsbehelfe/Klagen

Tz. 354 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Gegen eine Ablehnung einer Maßnahme nach § 34c Abs 5 EStG oder § 50 Abs 4 EStG sind Einspruch und Klage gegeben. Richtige Klageart ist grds die Verpflichtungsklage auf Gewährung der Begünstigung durch entspr Bescheid (zur Art des Bescheids s Urt des BFH v 25.04.2001, BFH/NV 2001, 1541), die aber nur im Falle der Ermessensreduzierung auf Null...mehr

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AGS 11/2019, Fiktive Termin... / 1 Aus den Gründen

Der asylrechtlichen Klage des Klägers im Ausgangsverfahren wurde mit Gerichtsbescheid in vollem Umfange antragsgemäß stattgegeben. Die Beteiligten legten gegen den Gerichtsbescheid keinen Rechtsbehelf ein. Dem Kläger war zuvor Prozesskostenhilfe bewilligt und i.H.v. 788,38 EUR an seinen Prozessbevollmächtigten ausgezahlt worden. Der Übergang auf die Landeskasse wurde in dieser...mehr

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AGS 11/2019, Statthaftigkei... / Leitsatz

Der Ansatz der nach § 59 Abs. 1 RVG übergegangenen Ansprüche und ein Rechtsbehelf gegen die Geltendmachung solcher Ansprüche richteten sich in den Fällen des § 183 SGG nach § 189 SGG. Die Beschwerde ist gem. 189 Abs 2 S. 2 SGG nicht statthaft. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.1.2019 – L 39 SF 235/18 B Emehr

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AGS 11/2019, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Über den gem. den §§ 165 S. 1, 151 VwGO Antrag der Antragsgegnerin auf Entscheidung des Gerichts (Erinnerung), der sich gegen den nach § 164 VwGO durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gefassten Kostenfestsetzungsbeschluss richtet, entscheidet der Einzelrichter, weil über einen solchen Rechtsbehelf das Gericht (des ersten Rechtszuges) in der Besetzung zu befinden hat, ...mehr

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AGS 11/2019, Statthaftigkei... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des SG ist gem. § 202 S. 1 SGG i.V.m. § 572 Abs. 2 S. 2 der ZPO als unzulässig zu verwerfen, da sie nicht statthaft ist, worauf das SG bereits mit dem angefochtenen Beschluss hingewiesen hat. Nach § 172 Abs. 1 SGG findet gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte mit Ausnahme der Urteile und gegen Entscheidungen der V...mehr

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AGS 11/2019, Streitwertaddi... / 1 Aus den Gründen

Die Parteien streiten über die Haftungsquote aus einem Verkehrsunfall. Der Kläger beantragt die Feststellung, dass die Beklagten für die Folgen des Unfalls zu 3/4 haften. Er lässt sich1/4 Mithaftung anrechnen. Die Beklagten haben Klageabweisung beantragt. Das LG hat die Beklagten zu einer Haftung von 50 % verurteilt. Gegen diese Entscheidung wenden sich beide Parteien. Sie ver...mehr

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zfs 11/2019, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Die Beschwerde des Antragsstellers ist zulässig und begründet. Ihre Begründung genügt (noch) den an die Darlegung der Beschwerdegründe unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung (§ 146 Abs. 4 S. 3 VwGO) zu stellenden Anforderungen. Um sich i.S.d. § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO mit der angefochtenen Entscheidung auseinanderzusetzen, muss ein Beschwerdeführer von...mehr

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zfs 11/2019, Gehörsverstoß ... / Sachverhalt

Das AG Landau hat die Betr. wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft zu einer Geldbuße von 140 EUR verurteilt. Hiergegen wendet sich die Betroffene mit ihrer durch ihren Verteidiger im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim Amtsgericht eingegangenen Rechtsbeschwerde, die sie mit einem Antrag auf Zulassung d...mehr

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AGS 11/2019, Streitwertaddi... / Leitsatz

Bei wechselseitig eingelegten Rechtsmitteln, mit denen vom Kläger eine Erhöhung der Haftungsquote und vom Beklagten eine Herabsetzung der Haftungsquote angestrebt wird, findet § 45 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 GKG keine Anwendung. Es findet eine Addition der beiden Streitwerte statt. OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.8.2019 – 1 U 19/19mehr

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AGS 11/2019, Gebührenstreit... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die zulässige Beschwerde des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Der Antrag des Klägers ist als Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG anzusehen, den Streitwert der Nebenintervention für den ersten Rechtszug abweichend von dem für das gerichtliche Verfahren i.Ü. maßgeblichen Streitwert festzusetzen. Der zulässige Antrag ist jedoch – wie vom LG zutreffend erkannt – nicht begrün...mehr

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ZErb 11/2019, Zur Kostentra... / Aus den Gründen

Verfahrensgegenständlich ist nach der Rücknahme der Beschwerde, die die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zum Gegenstand hatte, nur noch die Kostenentscheidung durch den Senat. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 84, 81 FamFG. 1. Gemäß § 84 FamFG soll das Gericht die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt...mehr

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AGS 11/2019, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen

II. Das Verfahren wird dem Senat gem. § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG übertragen, weil die Sache besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweist. III. 1) Die gem. § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt, § 33 Abs. 3 S. 3 RVG. Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt die Grenze des § 33 Abs. 3 ...mehr

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AGS 11/2019, Erstattung der... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrte unter Bezugnahme auf einen vom AG festgestellten Vergleich den in diesem Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss sowie eine Forderungsaufstellung nebst Anlagen die Eintragung einer Zwangshypothek zu Lasten des im Grundbuch eingetragenen Grundbesitzes des Schuldners. Die Forderungsaufstellung weist als Kosten der Zwangsvollstreckung u.a. ...mehr

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AGS 11/2019, Streitwertände... / Leitsatz

Bei einer Streitwertbeschwerde "schwebt" das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz, wenn es dort anhängig ist. Eine Einschränkung des § 63 Abs. 3 S. 1 GKG dahingehend, dass das Rechtsmittelgericht die Wertfestsetzung der unteren Instanz nur aufgrund eines zulässigen Rechtsmittels von Amts wegen ändern könnte, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzessystematik en...mehr

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FF 11/2019, Rechtsprechung ... / Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 4.9.2019 – 13 UF 77/19 1. Die nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerte Obliegenheit, seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen und einträgliche Erwerbstätigkeiten auszuüben, trifft auch den berufstätigen Unterhaltsschuldner, dessen vorhandenes Einkommen zur Erfüllung der Unterhaltspflichten nicht ausreicht, und legt ihm auf, sich um besser bezahl...mehr

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FF 11/2019, Vorkehrungen ei... / 1 Gründe:

[1] I. Das Familiengericht hat die Antragsgegnerin mit einem ihr am 5.7.2018 zugestellten Beschluss verpflichtet, an den Antragsteller, ihren geschiedenen Ehemann, rückständige Nutzungsentschädigung für die von ihr bewohnte Ehewohnung in Höhe von 10.500 EUR nebst Zinsen zu zahlen sowie das Objekt geräumt an den Antragsteller herauszugeben. [2] Gegen diese Entscheidung hat die...mehr

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AGS 11/2019, Streitwertände... / 2 Aus den Gründen

1. Die vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers im eigenen Namen erhobene und auf die Heraufsetzung des Streitwerts auf 5.000,00 EUR gerichtete Beschwerde ist statthaft (§ 32 Abs. 2 RVG), aber unzulässig. Nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 63 Abs. 2 GKG), nur statt, ...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / II. Rechtliche Würdigung

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. Die Klägerin kann, soweit sie ihre Leistungsverpflichtung aus der bei ihr gehaltenen Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt hat, von der Beklagten einen Innenausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Mehrfachversicherung verlangen (§ 78 Abs. 2 S. 1 VVG). Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der Regelung in A.1.1.5 Abs. 4 AKB, ...mehr

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AGS 11/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 2, 567 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das LG hat den Kostenfestsetzungsantrag des Klägers zu Recht zurückgewiesen, denn die geltend gemachte Gebühr nach Nr. 3309 VV nebst Kostenpauschale und Umsatzsteuer ist nicht erstattungsfähig. a) Entgegen der Ansicht des Beklagten haben ...mehr

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FoVo 11/2019, Die weitere vollstreckbare Ausfertigung als Grundlage einer effektiven Vollstreckung

Grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung Der Gläubiger erhält grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels, bestehend aus dem Rubrum, der Beschlussformel und dem Tenor, § 317 Abs. 2 S. 3 ZPO, die um die Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO ergänzt und so zur vollstreckbaren Ausfertigung wird. Das soll den Schuldner vor wiederholten und letztlich über...mehr

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AGS 11/2019, Keine Einigung... / 2 Aus den Gründen

Das gem. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO als sofortige Beschwerde zulässige Rechtsmittel der Beklagten hat in der Sache Erfolg. 1. Eine Einigungsgebühr ist nicht angefallen. Gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung am Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist (> Fristen) einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs 1 Satz 1 AO, § 56 Abs 1 FGO); es ist dies "ein grundlegendes Erfordernis eines rechtsstaatlichen Verfahrens" (Tipke, StuW 2004, 3 [9f] mit verfassungsrechtlichen Erwägunge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesfinanzhof

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Als oberstes Bundesgericht für das Gebiet der Finanzgerichtsbarkeit ist der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München errichtet worden. Anschrift: Ismaninger Straße 109 in 81 675 München. Er ist Revisionsinstanz (> Rechtsbehelfe Rz 60 ff) in der zweizügigen Finanzgerichtsbarkeit. Der BFH hat für die Bundesrepublik Deutschland die Funktion des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesverfassungsgericht

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BVerfG in 76 131 Karlsruhe, Schlossbezirk 3, wacht über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen. Es wird in Steuersachen vor allem im Normenkontrollverfahren (> Rz 3) und im Beschwerdeverfahren tätig (> Rz 4). Zu Einzelheiten vgl das Gesetz über das BVerfG idF vom 11.08.1993 (BVerfGG) und die Geschäfts...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wirtschaftsprüfer

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wirtschaftsprüfer sind zur Beratung und Vertretung in Steuersachen befugt (§ 2 Abs 2 Wirtschaftsprüferordnung; > Hilfe in Steuersachen Rz 2, > Steuerberater). Zur Vertretung vor dem FG/BFH vgl § 62 FGO und > Rechtsbehelfe Rz 70 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Identifikationsnummer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zur Vereinfachung von die örtliche Zuständigkeit übergreifenden Verfahrensabläufen in der FinVerw, aber auch zur Vermeidung von Steuerausfällen durch das verfassungsrechtlich gebotene "Verifizieren" von Steuererklärungen (vgl BVerfG 84, 239 vom 27.06.1991 – 2 BvR 1493/89 = BStBl 1991 II, 654), erhält jeder Stpfl iSd des § 139a Abs 2 AO für di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Verfahren

Rz. 24 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Billigkeitsmaßnahmen sind nicht antragsabhängig, also ggf von Amts wegen zu gewähren. Besonders in den Fällen des § 227 AO ist aber ein Antrag des Stpfl, in dem die Voraussetzungen für einen Erlass dargelegt werden, üblich und zweckmäßig. Der Antrag auf abweichende Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen (> Rz 7) ist vor Ablauf der Festse...mehr