Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Quarantäne

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Quarantäne ist die Isolierung oder Absonderung von Personen, die tatsächlich oder möglicherweise durch eine Infektion erkrankt sind, um zu verhindern, dass die Infektion auf andere Personen übertragen wird. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl 2000 I, 1045), zuletzt geändert durch Art 1b des Gesetzes vom 16.09.2022 (BGB...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ablaufhemmung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Außenprüfung Rz 29, 73, > Verjährung von Steueransprüchen Rz 22 ff. Ergänzend > Antragsgebundene staatliche Leistungen Rz 3, > Aufbewahrung von Unterlagen Rz 1, > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 72 f, > Grundlagenbescheid Rz 2, > Haftung für Lohnsteuer Rz 214, 234, 237, > Rechtsbehelfe Rz 13, > Straf- und Bußgeldverfahren Rz 13.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Antrag

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Prämienanbieter (> Rz 4) kann die auf den steuerpflichtigen Teil der von ihm ausgeschütteten Prämien entfallende ESt mit abgeltender Wirkung pauschal besteuern, wenn er einen entsprechenden Antrag stellt und das FA diesen genehmigt. Über den Pauschalierungsantrag des Dienstleistungsunternehmens entscheidet dessen > Betriebsstätten-Finanza...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Übernahme der Pauschsteuer

Rz. 61 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 40 Abs 3 EStG ist auf die pauschale ESt sinngemäß anzuwenden (§ 37b Abs 3 Satz 2 EStG). Das bedeutet: Bei Ausübung der Wahl für § 37b EStG entsteht mit dem Zufluss der Zuwendung der Steueranspruch (vgl BMF vom 19.05.2015, Rz 29, BStBl 2015 I, 468, > Rz 12). Der zuwendende Stpfl/ArbG hat die Pauschalsteuer im Verhältnis zum FA zu übernehmen...mehr

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Abgabenordnung

Die AO enthält allgemeine gesetzliche Regelungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts (Beispiel: Vorschriften zum steuerlichen > Verwaltungsakt in den §§ 118–133 AO). Die AO gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der > Europäische Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Prozesszinsen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wird eine durch > Steuerbescheid festgesetzte Steuerschuld durch eine gerichtliche Entscheidung herabgesetzt oder eine Steuervergütung gewährt (> Rz 3), so hat das FA Prozesszinsen zu zahlen (§ 236 Abs 1 AO), es sei denn, dem Beteiligten sind nach § 137 Satz 1 FGO die Kosten der > Rechtsbehelfe auferlegt worden, was dann geschehen kann, wenn ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Lohnzahlungszeitraum bei Abschlagszahlungen

Rz. 21 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Leistet der ArbG auf den in einem Lohnzahlungszeitraum verdienten Arbeitslohn Abschlagszahlungen, zahlt er also den Lohn nur in ungefährer Höhe aus und rechnet er nach einer bestimmten Zeit endgültig ab, so kann der ArbG – abweichend von § 38 Abs 3 EStG – den (endgültigen) Lohnabrechnungszeitraum als Lohnzahlungszeitraum betrachten und die LS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abrechnungsbescheid

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei Streitigkeiten, die die Verwirklichung (Realisierung) von Steueransprüchen oder einen Erstattungsanspruch im Steuererhebungsverfahren betreffen, entscheidet die FinBeh durch Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs 2 AO). Der Abrechnungsbescheid hat die nur für > Beteiligte verbindliche Feststellung zum Inhalt, ob und in wieweit der festgesetzte An...mehr

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Anhang 2 – Erlassverzeichnis

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Verzeichnis ausgewählter Erlasse in zeitlicher Reihenfolge*mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / c) Rechtsbehelfe

Bei dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen handelt es sich, wie dargestellt, um einen Verwaltungsakt. Dieser kann mittels Einspruch und Klage angefochten werden. Beraterhinweis Da weder Einspruch noch Klage aufschiebende Wirkung haben (§§ 361 Abs. 1 AO, 69 Abs. 1 FGO) dürfte es in der Praxis regemäßig ratsam sein, auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des qualifiz...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / dd) Verlängerung der Ablaufhemmung

Als weitere Rechtsfolge einer Mitwirkungsverzögerung bestimmt § 200a Abs. 4 S. 1 AO-E, dass die Fünfjahresfrist des § 171 Abs. 4 S. 3 AO-E nicht gilt bzw. sich um die Dauer der Mitwirkungsverzögerung, mindestens aber um ein Jahr, verlängert. Die Fünfjahresfrist gilt ferner gem. § 200a Abs. 2 S. 2 AO-E dann nicht, wenn außerdem in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag de...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligem Rechtsschutz gegen geringfügige steuerliche Nebenleistung

Mit Blick auf die Kleinbetragsverordnung hat das Gericht entschieden, dass in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides bezüglich der Höhe der in Ansatz gebrachten Säumniszuschläge das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann, wenn die Aufhebung der Vollziehung eines Betrages von 4,50 EUR erstrebt wird. Das Gericht ging in d...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / 5. Widerstreitende Steuerfestsetzungen

§ 174 Abs. 1 AO: Nach § 174 Abs. 1 AO kann ein Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen bei Mehrfachberücksichtigung eines Sachverhalts zu seinen Ungunsten geändert werden. Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im R...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5 Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung

Die Möglichkeiten der Rechtsbehelfe gegen die Vollstreckung im einstweiligen Rechtsschutz sind beschränkt. Sie richten sich danach, ob das Gericht durch Beschluss oder Urteil entschieden hat. 5.1 Entscheidung des Gerichts durch Beschluss Entscheidet das Arbeitsgericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss, kommt für d...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2.1 Arrestverfahren

Der Antrag auf Erlass des Arrestbefehls wegen einer Geldforderung ist z. B. mit folgendem Inhalt denkbar: Es wird beantragt, wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, zur Sicherung der Zwangsvollstreckung den dinglichen Arrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wegen eines Betrages in Höhe von ... EUR anzuordnen, a...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5.2 Entscheidung des Gerichts durch Urteil

Hat das Gericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls bzw. einer einstweiligen Verfügung durch Urteil entschieden, kann die Aufhebung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung in einem Berufungsverfahren erfolgen. Darüber hinaus besteht für den Schuldner die Möglichkeit, zu beantragen, dass aufgrund besonderer Umstände der Arrestbefehl bzw. die einstweilige Verf...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5.1 Entscheidung des Gerichts durch Beschluss

Entscheidet das Arbeitsgericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss, kommt für den Schuldner das Widerspruchsverfahren nach § 924 Abs. 1 ZPO oder bei Ablauf der Vollziehungsfrist das Verfahren nach § 927 ZPO in Betracht. Zu beachten ist, dass durch den Widerspruch nach § 924 Abs. 3 ZPO die Vollziehung des Arrestbefe...mehr

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Arbeitsgerichtliches Schied... / 2 Zuständigkeit des Schiedsgerichts

Nach § 4 ArbGG kann die Arbeitsgerichtsbarkeit in bestimmten, abschließend aufgezählten Fällen ausgeschlossen werden; eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist dann unzulässig. Es entscheidet dann ein Schiedsgericht nach § 102 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 101 ArbGG in folgenden Fällen: Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder Streitig...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 4 Rechtsbehelfe gegen unrichtige Urteile

In der Praxis kommt es vor, dass Urteile, Beschlüsse oder Mahnbescheide offensichtliche Unrichtigkeiten enthalten. Wichtig ist daher, nach Erhalt die Entscheidung dahingehend zu überprüfen. Sind nachteilige Unrichtigkeiten vorhanden, kann ein Antrag auf Berichtigung nach § 319 ZPO gestellt werden (siehe hierzu Arbeitshilfe: Urteilsberichtigung, Antrag gemäß § 319 ZPO). Zustän...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsgerichtsverfahren

1 Beschwerdeverfahren Gegen bestimmte Entscheidungen des Arbeitsgerichts bzw. des LAG, die keine Entscheidungen in der Sache selbst sind, kann ein Beschwerdeverfahren nach § 78 ArbGG in Betracht kommen. Dabei gibt es zunächst die fristgebundene sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte und ihrer Vorsitzenden[1] Daran kann sich die Rechtsbeschwerde gegen En...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 3 Rügeverfahren nach § 321 a ZPO

Mit § 78 a ArbGG wurde aus Gründen der Rechtsklarheit mit Wirkung zum 1.1.2005 eine eigenständige Regelung der Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs anstelle zahlreicher allgemeiner Verweisungen auf § 321 a ZPO in arbeitsgerichtlichen Verfahren in Anlehnung an § 321 a ZPO geschaffen. Nach § 78 a ArbGG besteht die Möglichkeit der Selbstkorrektur der Gerichte bei unanfecht...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.2 Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht

Nach § 78 Satz 2 ArbGG i. V. m. § 72 Abs. 2 ArbGG findet gegen eine Entscheidung des LAG über eine sofortige Beschwerde die Rechtsbeschwerde an das BAG statt, wenn sie durch das Beschwerdegericht zugelassen wurde. Durch die Rechtsbeschwerde soll eine höchstrichterliche und bundeseinheitliche Rechtsprechung geschaffen werden, die sich auch auf das Gebiet der Nebenentscheidung...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.2.3 Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist und mit Begründung eingelegt worden, wird die Rechtsbeschwerde vom BAG nach § 577 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen. Die Entscheidungsbefugnisse des BAG nach § 577 Abs. 3 bis 5 ZPO entsprechen denen im Revisionsverfahren. Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ergeht nach § 577 Abs. 6...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 2 Erinnerung

Die Erinnerung ist gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 573 ZPO möglich. Praxis-Beispiel Eigenmächtige Änderung eines Beweisbeschlusses durch den beauftragten Richter, da nur dem ersuchten Richter die Änderungsbefugnis zusteht. Die Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Die...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.3 Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

Eine außerordentliche Beschwerde ist gegen unanfechtbare Beschlüsse möglich, wenn eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt. Die Anforderungen an eine solche Beschwerde sind sehr streng. Eine greifbare Gesetzeswidrigkeit wird dann angenommen, wenn die angegriffene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.2.1 Zulässigkeit

Nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das LAG durch Beschluss zugelassen hat. Nach § 78 Satz 2 ArbGG richten sich die Anforderungen an die Zulassung nach § 72 Abs. 2 ArbGG und nicht nach den Vorschriften der ZPO. Die Zulassungsgründe entsprechen denen der Zulassung der Revision. So ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn die Rechtssache gr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1 Sofortige Beschwerde zum Landesarbeitsgericht

Bei Entscheidungen der Arbeitsgerichte und ihrer Vorsitzenden finden nach § 78 Satz 1 ArbGG die Regelungen der ZPO über die Beschwerde gegen Entscheidungen der Amtsgerichte nach §§ 567 ff. ZPO entsprechende Anwendung. Nach § 78 Satz 2 ArbGG ist eine sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der LAG oder ihrer Vorsitzenden grundsätzlich nur dann möglich, wenn die sofortige Beschwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.2.2 Einlegung der Beschwerde

Nach § 575 Abs. 1 ZPO ist die Rechtsbeschwerde innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses des LAG beim Bundesarbeitsgericht – und ausschließlich dort – einzulegen (siehe hierzu Arbeitshilfe: Rechtsbeschwerde). Für die Einlegung der Rechtsbeschwerde gilt nach § 11 Abs. 2 ArbGG Vertretungszwang. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss die Bezeichnung der Ent...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1 Beschwerdeverfahren

Gegen bestimmte Entscheidungen des Arbeitsgerichts bzw. des LAG, die keine Entscheidungen in der Sache selbst sind, kann ein Beschwerdeverfahren nach § 78 ArbGG in Betracht kommen. Dabei gibt es zunächst die fristgebundene sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte und ihrer Vorsitzenden[1] Daran kann sich die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen der LAG ...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.2 Einlegung der Beschwerde

Nach § 569 Abs. 1 ZPO ist die Beschwerde in Ermangelung einer abweichenden anderen gesetzlichen Bestimmung innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzulegen (siehe hierzu Arbeitshilfe Sofortige Beschwerde auf Aufhebung eines Beschlusses des Arbeitsgerichts). Es handelt sich dabei um eine Notfrist, die nicht verlängert werden kann. Lediglich im Fall der Ablehnung des Antrags a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.1 Statthaftigkeit der Beschwerde

Nach § 567 Abs. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des ersten Rechtszuges nur dann statthaft, wenn dies entweder nach der ZPO ausdrücklich bestimmt ist oder wenn es sich um Entscheidungen des Gerichts handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren beendendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Die sofortige Beschwerd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.3 Abhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts / Sachentscheidung des LAG

Nach § 572 Abs. 1 ZPO entscheidet immer zunächst der Ausgangsrichter, ob er der sofortigen Beschwerde abhilft oder nicht. Wird die Beschwerde beim LAG eingelegt, ist sie zunächst dem Arbeitsgericht zum Zweck der Prüfung vorzulegen, ob ihr abgeholfen wird. Wird eine Entscheidung der Kammer des Arbeitsgerichts angefochten, kann nur diese der Beschwerde abhelfen, der Vorsitzend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Voraussetzungen

Rz. 5 Die Regelung des § 157 FGO betrifft nur Landesrecht. Sie hat damit keine sehr große praktische Bedeutung, weil die Entscheidungen der FG weit überwiegend Bundesrecht betreffen.[1] Allerdings sieht § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO eine Eröffnung des Finanzrechtswegs vor, wenn dies durch Landesgesetz ausdrücklich bestimmt ist. Solche aufdrängenden Spezialzuweisungen finden sich ins...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.4 Rechtsanspruch auf Anrufungsauskunft

Rz. 14 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "hat" das FA die Auskunft zu erteilen. Die Beteiligten haben also einen unbedingten Rechtsanspruch auf Erteilung der Auskunft; das FA ist zur Auskunft gegenüber den Beteiligten verpflichtet.[1] Der Rechtsanspruch des Beteiligten bezieht sich sowohl auf die Erteilung der Auskunft als auch auf ihren Inhalt. Im Rahmen des Antrags muss das F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 5 Weiterer Verfahrensweg

Wird gegen den Mahnbescheid durch den Antragsgegner rechtzeitig Widerspruch erhoben und begründet daraufhin der Antragsteller nach Aufforderung des Gerichts seinen Anspruch innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen, bestimmt der Vorsitzende bei Eingang der Anspruchsbegründung den Termin zur mündlichen Verhandlung.[1] Hält der Antragsteller die Frist zur Begründung des An...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / X. Büropersonal ohne ReFa-Ausbildung

Rz. 29 Wie sich aus der oben dargestellten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal ergibt, stellt sich die Frage, ob nur ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirte/wirtinnen mit den im Rahmen des Fristenwesens delegierbaren Aufgaben betraut werden dürfen oder ob es auch möglich ist, "fachfremdes Personal" und ggf. unter welche...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 3. Containersignatur

Rz. 47 Von einer Containersignatur spricht man, wenn eine einzige Nachricht, die mehrere Anhänge hat, mit einer einzigen Signatur signiert wird. Bei der Containersignatur werden somit nicht alle im Anhang befindlichen Dokumente einzeln signiert. Man spricht bei ihr auch von der sog. "enveloping Signatur" oder "Umschlagsignatur". Sie ist an der Dateiendung .p7m erkennbar. Rz....mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / III. Fehlende Unterschrift – Unterschriftenkontrolle

Rz. 35 Trägt die Berufungsschrift keine Unterschrift, fehlt es an einem von Amts wegen zu prüfenden, für die Zulässigkeit des Rechtsmittels zwingenden und unverzichtbaren Formerfordernis (§ 295 Abs. 2 ZPO), das nicht durch rügelose Einlassung geheilt werden kann (§ 295 Abs. 1 ZPO).[45] Ein Wiedereinsetzungsantrag ist notfalls auch vorsorglich zu stellen und die versäumte Pro...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Gegner oder Gericht haben Zweifel am angegebenen Datum

Rz. 127 Es kommt vor, dass eine Partei versucht, ein auf dem eEB oder EB des gegnerischen Anwalts angegebenes Datum, weil er es für falsch hält, zu entkräften, aber auch, dass das Gericht Zweifel an der Richtigkeit des abgegebenen Empfangsbekenntnisses hat. Rz. 128 Gerichte sind von Gesetzes wegen gehalten zu prüfen, ob ein Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt worden...mehr

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§ 21 Der Wiedereinsetzungsa... / F. Inhalt des Wiedereinsetzungsantrags

Rz. 24 Zusammenfassend lässt sich der notwendige Inhalt eines Wiedereinsetzungsantrags wie folgt darstellen:mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / I. Sorgfältig ausgewählt, geschult und überwacht

Rz. 1 Da Fehler des Anwalts, die zu einem Fristversäumnis führen, einem Fehler der Partei gleichstehen, § 85 Abs. 2 ZPO, und bei schuldhafter Fristversäumung eine Wiedereinsetzung gem. §§ 233 ff. ZPO ausgeschlossen ist, kommt der Frage, ob und in welchem Umfang welche Mitarbeiter im Bereich des Fristenmanagements eingesetzt werden können und dürfen, eine besondere Rolle zu. ...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / II. VHN – vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis

Rz. 123 Wichtiger Hinweis Mit "Eigenversand" ist Folgendes gemeint: Nur wenn ein Postfachinhaber im beA-System mit seinem eigenen Zugangsmittel (beA-Karte oder Software-Zertifikat) angemeldet ist und aus seinem eigenen Postfach heraus (und nicht aus einem "fremden Postfach", für das er vielleicht Berechtigungen hat) eine Nachricht versendet, wird ein vertrauenswürdiger Herkun...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / k) Nachreichung auf Anforderung – Doppeleinreichungen vermeiden

Rz. 143 Wurde aufgrund einer vorübergehenden technischen Störung eine Ersatzeinreichung fristgerecht vorgenommen, kann das Gericht bei Bedarf die elektronische Nachreichung noch anfordern, siehe dazu § 130d S. 3 ZPO. Rz. 144 Eine Nachreichung des elektronischen Dokuments muss tatsächlich jedoch nur nach Anforderung des Gerichts erfolgen, § 130d S. 3 ZPO, wobei das ursprünglic...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / A. Dokumentenprüfung vor Signatur

Rz. 1 Bevor eine Postausgangskontrolle durchgeführt wird, sind weitere Prüfschritte bereits vor dem Signieren und vor dem Versand erforderlich. Wer mit den Arbeitsabläufen in Anwaltskanzleien und der bisherigen Rechtsprechung des BGH vertraut ist, hatte schon geahnt, dass der BGH möglicherweise bei der Versendung elektronischer Dokumente teilweise andere Maßstäbe anlegen wür...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 3. Dokumente gem. § 130d ZPO

Rz. 54 § 130d ZPO listet die Dokumente auf, die zwingend elektronisch einzureichen sind. Hierzu gehören: Rz. 55 Für bestimmende Schriftsätze, d.h. solche Schriftsätze, die Parteierklärungen enthalten, die mit Einreich...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / IX. Nicht übertragbare Aufgaben

Rz. 27 Der BGH definiert immer wieder deutlich, welche Aufgaben auf Büropersonal NICHT übertragen werden können. Dazu gehören (keine vollständige Aufzählung):mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / V. Faksimile-Stempel als Unterschrift ausreichend?

Rz. 46 Faksimile-Stempel werden häufig eingesetzt als Unterschriftsstempel, d.h., es handelt sich hierbei um einen speziell angefertigten Stempel, der eine exakte Kopie der Unterschrift wiedergibt (aus dem lateinischen fac simile "mache es ähnlich!"). Faksimile kann aber auch die originalgetreue Nachbildung eines Werks bedeuten, so z.B. häufig dann verwendet, wenn historisch...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / 4. "Nach Diktat verreist" – BVerfG gibt vor!

Rz. 94 Das BVerfG hat mit Beschl. v. 7.12.2015 überspannten Anforderungen an formwirksame Revisionsbegründungen im Strafverfahren eine Absage erteilt: Zitat "Es ist mit dem Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz nicht vereinbar, allein daraus, dass der Revisionsbegründungsschriftsatz (§ 345 II StPO) nicht von dem mit "i.V." unterzeichnenden Rechtsanwalt selbst verfasst wurde...mehr