Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.6 Anspruchsübergang (Abs. 6)

Rz. 59 Die Regelung in Abs. 6 soll Härten vermeiden, die entstehen können, weil der Anspruch auf Sozialhilfe grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten untergeht und nicht vererbt werden kann. Die Vorschrift ist vor dem Hintergrund der früheren Rechtsprechung des BVerwG zur generellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen zu sehen. Der Gesetzgeber wollte in bestimmten F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.4.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 28 Gegen den Bußgeldbescheid ist als Rechtsbehelf der Einspruch innerhalb von 2 Wochen nach seiner Zustellung möglich (§ 67 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Auf diese Frist ist hinzuweisen (§ 66 Abs. 2 Nr. 1a OWiG). Anders als im Widerspruchsverfahren nach dem SGB X kann ein Einspruch auch zu einer nachteiligen Entscheidung führen (§ 66 Abs. 2 Nr. 1b OWiG). Rz. 29 Der Einspruch ist s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.1 Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 erhält Hilfe zum Lebensunterhalt, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus seinem Einkommen und Vermögen, bestreiten kann. Die Vorschrift ist eine Konkretisierung des in § 2 Abs. 1 verankerten Nachranggrundsatzes. Rz. 8 Was der notwendige Lebensunterhalt ist, beschreibt § 27a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Urteilsbegründungspflic... / 1. Zweck und Funktion der Urteilsbegründung

Die Urteilsbegründung ist in gewisser Weise das Herzstück eines Urteils, dient sie – neben der richterlichen Selbstkontrolle – v.a. den Prozessbeteiligten dazu, um Kenntnis darüber zu erlangen auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen das Urteil des FG beruht (BFH v. 9.2.2000 – VIII R 27/99 Rz. 11, juris; BFH v. 26.6.1975 – IV R 122/71 Rz. 9, juris...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Gegen den Aufteilungsbescheid ist nach § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Zum Einspruchsverfahren und anschließenden Klageverfahren sind alle Gesamtschuldner, die nicht selbst Einspruch eingelegt oder Klage erhoben haben, nach § 360 Abs. 3 AO notwendig hinzuzuziehen bzw. nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen.[1] Einwendungen gegen den Aufteilungsbescheid...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.1 Voraussetzungen und zeitliche Dauer der Beschränkung

Rz. 4 § 277 AO gilt, solange über einen Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung nicht unanfechtbar entschieden ist. Unter einem Antrag auf Beschränkung ist ein Aufteilungsantrag i. S. d. § 268 AO zu verstehen.[1] Dieser entfaltet seine Wirkung, sobald er in der nach § 269 Abs. 1 AO vorgeschriebenen Form bei dem nach dieser Vorschrift zuständigen FA eingegangen ist. Je nachd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Beendigung der Vollstreckung (Abs. 2)

Rz. 12 Da die Aufteilung als Vollstreckungsbeschränkung mit der Beendigung der Vollstreckung gegenstandslos wird, schließt § 280 Abs. 2 AO eine Änderung bzw. Berichtigung des Aufteilungsbescheids aus, wenn die Vollstreckung beendet ist. Eine Ausnahme vom Änderungsverbot des § 280 Abs. 2 AO gilt allerdings für den Fall, dass bei Beendigung der Vollstreckung ein Rechtsbehelf g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.3 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 23 Die steuerlichen Nebenleistungen gem. § 3 Abs. 3 AO entstehen i. d. R. durch Tatbestandsverwirklichung. Säumniszuschläge werden verwirkt (entstehen), wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Die Entstehung folgt allein aus dem Zeitablauf, ein Verschulden ist nicht erforderlich.[1] Die Regelung des § 240 Abs. 3 S. 1 AO über die Schonfr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Künftig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall gilt es, für eine Beschlussklage einen Wert zu ermitteln. Der Wert der konkreten Beauftragung ist einfach. Schwierig ist, was für die Wahl der Anwaltskanzlei für weitere, aber unbekannte Mandate gilt. Gebührenstreitwert in Beschlussklagen Nach § 49 GKG ist in Verfahren über Beschlussklagen der Streitwert auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.3 Den beratenden Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 79 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist der eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht ähnlich. Die steuerberatenden Berufe haben die Aufgabe, ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, Hilfe zu leisten und sie zu vertreten. Diese für die Steuerberatung wesentlichen Aufgaben obliegen jedoch nicht dem Inventurbüro. Dessen Tätigkeit beschränkt sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.2 Verpflichtende Festsetzung eines VZ (§ 152 Abs. 2 und 3 AO n. F.)

Rz. 154 Zentrale Bedeutung kommt in der Praxis nunmehr § 152 Abs. 2 und 3 AO n. F. zu, da in diesen die Fälle normiert sind, in denen es einer Ermessensausübung nicht bedarf.[1] Stattdessen ist in diesen Fällen stets ein VZ festzusetzen. Dies gilt in den folgenden Fällen: Eine Steuererklärung, die sich auf ein Kj. oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bezieht, wird nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7 Rechtsmittel, § 6 Abs. 4 FGO

7.1 Übertragung auf Einzelrichter (§ 6 Abs. 4 S. 1 FGO) Rz. 28 Gegen Entscheidungen darüber, ob eine Sache auf den Einzelrichter übertragen oder auf den Senat zurückübertragen wird, sind Rechtsmittel nicht gegeben. Die entsprechenden Übertragungsbeschlüsse sind unanfechtbar.[1] Für den Einzelrichter bzw. den Senat sind sie bindend. Eine Änderung kommt nicht in Betracht. Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.2 Rechtsmittel gegen Urteile des Einzelrichters (§ 6 Abs. 4 S. 2 FGO)

Rz. 29 Gegen die Entscheidung durch den Einzelrichter nach Übertragung der Sache (gem. § 6 Abs. 1 FGO) sind die gleichen Rechtsmittel zulässig wie gegen ein Urteil des Senats: Revision[1] bzw. Nichtzulassungsbeschwerde.[2] Ergeht ein Gerichtsbescheid, ist der Einzelrichter auch für eine evtl. beantragte mündliche Verhandlung zuständig.[3] Rz. 30 Auch die unterlassene Übertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.1 Übertragung auf Einzelrichter (§ 6 Abs. 4 S. 1 FGO)

Rz. 28 Gegen Entscheidungen darüber, ob eine Sache auf den Einzelrichter übertragen oder auf den Senat zurückübertragen wird, sind Rechtsmittel nicht gegeben. Die entsprechenden Übertragungsbeschlüsse sind unanfechtbar.[1] Für den Einzelrichter bzw. den Senat sind sie bindend. Eine Änderung kommt nicht in Betracht. Unterbleibt eine beantragte oder angeregte Übertragung oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4 Wirkung

Rz. 15 Hat der Senat den Rechtsstreit nach § 6 FGO auf eines seiner Mitglieder zur Entscheidung übertragen, gelten hinsichtlich des weiteren Verfahrens keine Besonderheiten. Die Vorschriften der FGO sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass nach Übertragung anstelle des vollen Senats oder des Vorsitzenden oder Berichterstatters nunmehr allein der Einzelrichter [1] tätig wird, geg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.3 Greifbare Gesetzeswidrigkeit

Rz. 32 Dies betrifft im Hinblick auf § 6 FGO insbesondere den gesetzlichen Richter, die Gewährung rechtlichen Gehörs und das Willkürverbot. Diese Fälle werden auch unter dem Gesichtspunkt der "greifbaren Gesetzwidrigkeit" im Rechtsmittelverfahren gegen die abschließende Hauptsacheentscheidung korrigiert.[1] Danach ist eine Entscheidung greifbar gesetzwidrig, wenn sie mit der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Rechtsschutz

Rz. 66 Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung die §§ 850ff. ZPO sowie andere gesetzliche, die Pfändung von Forderungen betreffenden Normen nur sinngemäß anzuwenden sind, und aufgrund der Tatsache, dass die Vollstreckungsbehörde dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung unterliegt, hat die Vollstreckungsbehörde die Pfändungsverbote und -besc...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS: Begriffsbestimmungen / Beschwerdemechanismen

Alle routinisierten, staatlichen oder nichtstaatlichen, gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren, über die Interessenträger Beschwerden geltend machen und Rechtsmittel einlegen können. Beispiele für staatliche gerichtliche und außergerichtliche Beschwerdemechanismen sind Gerichte, Arbeitsgerichte, nationale Menschenrechtsinstitutionen, nationale Kontaktstellen gemäß d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 2.1 Steuerberaterkosten: Kosten für Gewinnermittlung und betriebliche Steuererklärung dürfen als Betriebsausgaben gebucht werden

Die Einschaltung eines Steuerberaters durch den Einnahme-Überschuss-Rechner[1] ist wegen der Kompliziertheit des Steuerrechts sinnvoll. Mitgliedsbeiträge für den Bund der Steuerzahler sind laut BFH keine abziehbaren Steuerberaterkosten.[2] Steuerberaterkosten, die auf private Einkünfte entfallen, dürfen beim Unternehmer nicht als Betriebsausgaben gebucht werden. Nur die Steu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.3 Erstausstattung mit Bekleidung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 sieht Leistungen für die Erstausstattung mit Bekleidung, auch Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt vor. Davon werden Ersatzbeschaffungen nicht erfasst. Leistungen zur Erstausstattung mit Bekleidung kommen aber neben der Erstausstattung selbst auch in vergleichbaren Lebenslagen in Betracht (wie auch bei der Erstausstattung für die Wohnun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / E. Rechtsmittel bei Zurückweisung des Antrags

I. Verfahren Rz. 84 Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses trifft der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer die abschließende Entscheidung. Er ist an das Votum des Ausschusses nicht gebunden. Rz. 85 Der Bescheid ist in der Form zu begründen, dass eine gerichtliche Kontrolle möglich ist. Die floskelhafte Darlegung in einem Bescheid einer Rechtsanwaltskammer,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsmittel

Rz. 96 Erfolgt auf das Ersuchen hin eine Zurückweisung oder Zwischenverfügung, so gelten für die Rechtsmittel die allgemeinen Vorschriften. Neben der Behörde sind auch die Beteiligten zur Einlegung der Rechtsmittel berechtigt.[179] Beschwerdebefugt sind auch Gerichte – sowie andere funktionale Abteilungen des grundbuchführenden AG, deren Ersuchen beanstandet wird.[180]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Rechtsmittel

Rz. 4 Gegen die Umschreibung von Amts wegen ist kein Rechtsmittel gegeben, sie stellt insoweit lediglich eine Änderung des Akteninhalts ohne Rechtsänderung dar. Lehnt das Grundbuchamt einen Antrag auf Umschreibung ab, ist hiergegen Beschwerde nach §§ 71 ff. GBO statthaft.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Wirkung der Entscheidung; Rechtsmittel

Rz. 11 Zu der Wirkung des Feststellungsbeschlusses siehe § 111 GBO. Rz. 12 Zum Rechtsmittel siehe § 110 GBO.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Rechtsmittel

Rz. 3 Eine Beschwerde gegen die Eintragung der neuen Rangordnung ist nur eingeschränkt mit dem Ziel des § 71 Abs. 2 S. 2 GBO möglich. Das Rechtsmittel kann nur darauf gestützt werden, dass die eingetragene Rangordnung mit der Rangordnung nicht übereinstimmt, über die sich die Beteiligten geeinigt haben oder welche rechtskräftig festgestellt worden ist.[2]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Rechtsmittel gegen den Feststellungsbeschluss (Abs. 1)

I. Grundsatz Rz. 2 Die Beschwerde ist nicht als Beschwerde im Sinne des § 58 FamFG, sondern als befristete Grundbuchbeschwerde ausgestaltet, wie sich aus dem Klammerzitat des § 71 in Abs. 1 GBO erschließt. Daher finden auf die Beschwerde und deren Verfahren die §§ 71 ff. GBO Anwendung. Die Abhilfemöglichkeit ergibt sich für das Grundbuchamt aus § 75 GBO. Unterbleibt die Abhil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Rechtsmittel gegen die Zwischenverfügung

I. Arten, Zulässigkeit, Beschwerdeberechtigung Rz. 83 Gegen die Zwischenverfügung sind fristlose Beschwerden und anschließend weitere Beschwerden zulässig (siehe § 71 GBO Rdn 20 ff.). Der Rechtspfleger kann der Beschwerde abhelfen (§ 75 GBO) oder sie dem Beschwerdegericht vorlegen. Die Beschwerde ist auch eröffnet für die ersuchende Behörde, gegen die eine Zwischenverfügung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / cc) Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Rz. 271 Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG im Aufhebungsverfahren ist die Rechtsbeschwerde zum BGH (§ 1065 Abs. 1 ZPO).[458]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsmittel

Rz. 18 Gegen die einstweilige Anordnung oder deren Ablehnung ist in entsprechender Anwendung des § 70 Abs. 4 FamFG weder die Rechtsbeschwerde noch sonst ein Rechtsmittel gegeben;[27] auch nicht die Erstbeschwerde zum BGH bei einer selbstständigen neuen Regelung.[28] Eine Anfechtung im Wege einer außerordentlichen Beschwerde scheidet aus, da dieser Rechtsbehelf dem verfassung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsmittel (Abs. 2 Hs. 2)

Rz. 6 Die im Rahmen der Einleitung eines Löschungsverfahrens vom Grundbuchamt getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar, da das Grundbuchamt die für die Einleitung und Durchführung des Verfahrens maßgebenden Umstände am besten beurteilen kann und sich die auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhende Entscheidung für eine Nachprüfung durch eine höhere Instanz kaum eignet. Außer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Rechtsmittel

Rz. 17 Der Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt wird, ist aufgrund der eindeutigen Regelung in § 46 Abs. 2 ZPO unanfechtbar; dies gilt auch bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs.[17] Die Richtigkeit der Ausschließung kann auch nicht später im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung überprüft werden. Gegen die Entscheidung ist ind...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 6 Rechtsmittel

Gegen die Festsetzung eines Bußgeldes durch die Verwaltungsbehörde (Hauptzollamt) hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist dem Bußgeldbescheid zu entnehmen. Bei Geld- oder Freiheitsstrafen gelten die den jeweiligen Entscheidungen zu entnehmenden Rechtsmittelbelehrungen. Praxis-Tipp Rechtsmittel richtig einlegen Arbeitgeber sollte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsmittel

Rz. 19 Gegen die Löschungsankündigung nach lit. b ist kein Rechtsmittel gegeben;[21] es kann nur der vorgesehene Widerspruch erhoben werden. Gegen den Feststellungsbeschluss nach lit. c ist die befristete Grundbuchbeschwerde nach § 89 GBO statthaft. Hebt das Beschwerdegericht den Feststellungsbeschluss auf und lehnt es die Einleitung des Verfahrens gem. § 85 GBO ab, findet h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / e) Entscheidung des Gerichts und Rechtsmittel

aa) Aufhebungsantrag erfolgreich Rz. 267 Wenn der Aufhebungsantrag erfolgreich ist, ist das OLG nicht ermächtigt, die Entscheidung des Schiedsgerichts abzuändern.[454] Das Gericht muss den Schiedsspruch stattdessen aufheben. Es hat bei seiner Entscheidung in der Rechtsfolge allerdings zwei Alternativen. Rz. 268 Es kann den Schiedsspruch erstens mit der Folge aufheben, dass das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsmittel

Rz. 5 Beschwerde gegen die einzelne Eintragung anlässlich der Beseitigung der Doppelbuchung ist nach Maßgabe des § 71 Abs. 2 S. 2 GBO statthaft. Gegen die Eintragung eines Widerspruchs ist gleichfalls Beschwerde statthaft.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / IV. Rechtsmittel

Rz. 120 Gegen den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung kann der Antragsteller Klage gem. den Vorschriften der VwGO beim AGH stellen. Die Entscheidung des AGH kann wiederum mit der Berufung zum BGH – falls sie zugelassen wird – angegriffen werden (s. hierzu auch Rdn 91 und 94).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Rechtsmittel bei Weigerung der Mitteilung

Rz. 10 Gegen Entscheidungen des Grundbuchamts zur Gewährung der Einsicht findet die Beschwerde zum Oberlandesgericht statt (§§ 71 f. GBO). Lehnt ein Notar die Mitteilung des Grundbuchinhaltes ab – etwa weil es an der Darlegung des berechtigten Interesses fehlt – ist die Beschwerde zum Landgericht gegeben, § 15 Abs. 2 BNotO. Da aber die Mitteilung des Grundbuchinhalts keine P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Rechtsmittel gegen Schutzvermerk

Rz. 115 Die Eintragung eines Schutzvermerks kann mit der unbeschränkten Beschwerde angegriffen werden. § 71 Abs. 2 GBO steht dem nicht entgegen, da sich an die Eintragung kein gutgläubiger Erwerb anschließen kann.[279] Es kann jedoch nur geprüft werden, ob der gesicherte Antrag früher als der durch Eintragung erledigte beim GBA eingegangen ist, nicht jedoch, ob er bei richti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Rechtsmittel

Rz. 4 Die Beschwerde gegen die Erteilung einer Grundbuchabschrift ist zulässig; jedoch steht sie dem Eigentümer dann nicht mehr zu, wenn die Abschrift dem Dritten erteilt ist. Gegen die Ablehnung der Erteilung einer Abschrift durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist Erinnerung entspricht § 12c Abs. 4 GBO statthaft.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen / XII. Rechtsmittel gegen den Kostenansatz

Rz. 25 Gegen den Kostenansatz des Grundbuchamts findet die Erinnerung nach § 81 Abs. 1 S. 1 GNotKG statt. Mit dem Rechtsbehelf kann geltend gemacht werden, der von der Staatskasse in Anspruch Genommene sei nicht der gesetzliche oder vom Gericht bestimmte Kostenschuldner, es bestehe Gebührenfreiheit (§§ 2, 22, 23 GNotKG)[32] oder die Höhe der angesetzten Kosten entspreche nic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 3 Rechtsmittel des Arbeitgebers gegen die rückwirkende Feststellung von Versicherungspflicht

Die rückwirkende Feststellung von Sozialversicherungspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen, die bei der Entgeltabrechnung zunächst nach den Kriterien eines Minijobs mit Verdienstgrenze verbeitragt und versteuert wurden, kostet Arbeitgeber Zeit und Geld. Neben dem administrativen Aufwand, den eine solche Umrechnung mit sich bringt, steht vor allen Dingen der finanzielle Meh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Rechtsmittel (Abs. 2)

Rz. 7 Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, so ist diese Entscheidung, auch wenn sie in Form eines selbstständigen Beschlusses ergeht, – abgesehen von der Rechtspflegererinnerung des § 11 Abs. 2 RPflG – angesichts der eindeutigen gesetzlichen Formulierung unanfechtbar (Abs. 2 S. 1 Hs. 1). Die Entscheidung ist bindend und kann auch nicht inzidenter im Rahmen der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / b) Rechtsmittel

Rz. 12 Werden mehrere als Gesamtschuldner verklagte Baubeteiligte vom Gericht verurteilt, entfällt die Beschwer einer Partei für die Einlegung eines Rechtsmittels nicht dadurch, dass die andere Partei nach der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung des Rechtsmittels den Urteilsbetrag an den Kläger zahlt. Der BGH hat hierzu entschieden, die Zahlung des einen Gesamts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Rechtsmittel gegen den Feststellungsbeschluss (Abs. 1)

Rz. 2 Sofern gegen den Vorschlag des Grundbuchamts kein Widerspruch (§ 104 GBO) erhoben worden ist, muss das Grundbuchamt auch nicht in dem Feststellungsbeschluss (§ 108 GBO) über die Rangordnung und über einen Widerspruch entscheiden. In diesem Fall unterliegt der Feststellungsbeschluss (§ 108 GBO) keiner Anfechtung; der Beschluss wird mit der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 1 FamFG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / i) Rechtsmittel

Rz. 175 Wird ein Zusammenschluss von der Kommission untersagt, können die Adressaten der Untersagungsentscheidung dagegen gem. Art. 263 Abs. 4 AEUV Nichtigkeitsklage zum Gericht der Europäischen Union (EuG) erheben. Gegen das Urteil des Gerichts kann ggf. noch ein Rechtsmittel zum Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden. Rz. 176 Seit einigen Jahren steht den Zusammenschlussbeteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Keine Rechtsmittel im Schiedsverfahren

Rz. 239 Grds. gibt es im Schiedsverfahren keine zweite Instanz. Ein Schiedsspruch hat gem. § 1055 ZPO die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Fälle, in denen ein Oberschiedsgericht zur Überprüfung des Schiedsspruches in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vereinbart wird, kommen in der Praxis nur höchst selten vor.[404] Die Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Entscheidung; Rechtsmittel (Satz 2)

Rz. 2 Die Einstellung des Verfahrens hat durch Beschluss (§ 38 FamFG) zu erfolgen. Eine Begründung des Beschlusses ist zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben, jedoch nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen erforderlich.[1] Die Entscheidungsgründe müssen sich nicht mit der Tatsache der Einstellung, sondern auch mit den maßgeblichen Gesichtspunkten für eine Verfahrenseinstellun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Rechtsmittel

Rz. 11 Gegen die Berichtigungseintragung von Amts wegen findet die beschränkte Grundbuchbeschwerde gem. § 71 Abs. 2 GBO statt. Die Einleitung der amtswegigen Ermittlung ist nicht anfechtbar, da es sich hier nicht um eine Entscheidung des GBA, sondern nur um die Grundlage für das später durchzuführende Verfahren nach § 82a GBO handelt.[19] Insoweit werden die Beteiligten noch...mehr