Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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zfs 2/2016, Fahreignungs-Be... / 1 Aus den Gründen:

"I. Der ASt. begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis." Der ASt. ist Inhaber einer Fahrerlaubnis. Nach dem ihm zuletzt am 21.11.2014 ausgestellten Führerschein besitzt er die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A, B, BE und L. Mit Bescheid vom 11.1.2008 verwarnte die AG den ASt. gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 StVG in der vor dem 1.5.2014 geltenden Fas...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / VI. Grundsätzliche Schlussfolgerungen für das anwaltliche Vorgehen

Aus dem Zusammenspiel von Amtsermittlung, formellen Anforderungen an den Erbscheinsantrag, Verfahrensförderungspflicht der Beteiligten und der Beweislastverteilung folgt: Im Rahmen des Erbscheinsverfahrens gilt es verschiedene Stufen auseinanderzuhalten:mehr

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Zerb 2/2016, Zur Wechselbez... / Aus den Gründen

Die gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthafte Beschwerde ist auch im übrigen zulässig (§§ 59 ff FamFG). In der Sache aber kann das Rechtsmittel keinen Erfolg haben, weil es offensichtlich unbegründet ist. Das Nachlassgericht ist zu Recht und auch mit im wesentlichen zutreffender Begründung zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Erbfolge nach dem gemeinschaftlichen Testament der Ehe...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / Leitsatz

Eine (fiktive) Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV in der seit dem 1.8.2013 geltenden Fassung fällt nicht an, wenn ein berufungsfähiger Gerichtsbescheid ergangen ist. Dass der Erlass eines Gerichtsbescheids, gegen den der Rechtsbehelf, die mündliche Verhandlung nach § 105 Abs. 2 S. 2 SGG zu beantragen, nicht statthaft ist, seit dem 1.8.2013 keine (fiktive) Terminsgebühr mehr auslö...mehr

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AGS 2/2016, Antrag auf Ents... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsgegnerin hatte sich gegen den ihr am 7.2.2015 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.2.2015 am 24.2.2015 an die Rechtsantragsstelle des AG Offenbach am Main gewandt und dort zu Protokoll gegeben: "Gegen die die erhaltene Kostenrechnung gem. § 11 RVG v. 15.1.2013 des Rechtsanwalts A. mit Schreiben des VG Darmstadt vom 20.1.2015 erhebe ich den Einwand der...mehr

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AGS 2/2016, Anspruch gegen ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist insoweit begründet, als die aus der Staatskasse für das o.g. Klageverfahren zu gewährende Vergütung des Beschwerdeführers auf insgesamt 594,76 EUR festzusetzen ist. a) Der Beschwerdeführer hat entgegen der Ansicht der Kostenbeamtin und des SG Anspruch auf eine Terminsgebühr i.H.v. 200,00 EUR und von weiteren Auslagen i.H.v. 14,80 EUR. aa) Der im Wege der PKH...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.5 Eigenständiges Antragsrecht des erstattungsberechtigten Sozialleistungsträgers

Rz. 25 Die erstattungsberechtigten Träger der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe sind nach § 95 SGB XII, § 27i BVG und § 97 SGB VIII berechtigt, selbständig die Feststellung von Sozialleistungen zu betreiben und ggf. Rechtsmittel einzulegen. Hierbei handelt es sich um ein selbständiges Recht der Sozialleistungsträger, das es ihnen ermöglicht, einen Erst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Entscheidungen sind rechtskräftig, wenn der Rechtsweg erschöpft ist, d. h. ein ordentliches Rechtsmittel (Beschwerde, Revision) nicht (mehr) gegeben ist. Weiter tritt Rechtskraft ein, wenn ein statthaftes Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht eingelegt worden ist, wenn darauf von allen Beteiligten verzichtet oder wenn es zurückgenommen wird.[1] Ein verspät...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 113 Beschlüsse

Rz. 1 Beschlüsse sind gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile oder Gerichtsbescheide und keine prozessleitenden Verfügungen oder Aufklärungsanordnungen sind.[1] Verfahren und Inhalt von Beschlüssen sind nicht zusammenhängend geregelt. § 113 FGO verweist (nicht abschließend) auf einzelne Vorschriften, die für Urteile gelten. Für Beschlüsse ist mündliche Verhandlung nic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Formelle Rechtskraft

Rz. 4 Unter formeller Rechtskraft versteht man die Unanfechtbarkeit und damit Unabänderbarkeit einer Entscheidung. Diese kann bereits mit Erlass der Entscheidung eintreten oder auch erst später, wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Rechtsmittel nicht eingelegt oder darauf verzichtet wurde.[1] Mit Eintritt der formellen Rechtskraft endet die Rechtshängigkeit. [2] 2.1 Voraus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Zeitpunkt des Eintritts

Rz. 7 Voraussetzung der formellen Rechtskraft ist die entweder von vornherein bestehende oder durch Nichteinlegen eines Rechtsmittels eingetretene Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Wann eine Entscheidung unanfechtbar wird, hängt bei von vornherein unanfechtbaren Entscheidungen von ihrem Erlass, also vom Zeitpunkt der Verkündung bzw. Zustellung, ab.[1] Bei anfechtbaren Entsc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.1 Verletzung der Amtsermittlungspflicht

Rz. 51 Aufklärungsmaßnahmen muss das Gericht nur ergreifen, wenn ein Anlass dazu besteht, der sich aus den beigezogenen Akten, dem Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen ergeben kann.[1] Lässt das Gericht Tatsachen oder Beweismittel außer Acht, deren Ermittlungen sich ihm hätten aufdrängen müssen, so verletzt es seine Sachaufklärungspflicht.[2] Die Verletzung der Sac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 53... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das FamilienförderungsG v. 22.12.1999[1] neu eingefügt.[2] Eine entsprechende Regelung für das Kindergeldrecht enthält dazu der § 21 BKKG. § 53 EStG ist eine zutreffende Umsetzung der Vorgaben des BVerfG vom November 1998 (Rz. 3).[3] § 53 EStG in der noch geltenden Fassung ist nur noch für Altfälle aus den Vz 1983 bis 1995 bedeutsam. Rz. 2 Mit...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Rechtsschutz, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe [Rdn 443]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Disziplinarverfahren, Rechtsmittel [Rdn 1117]

Rdn 1118 1.a) Gegen Beschlüsse des Truppendienstgerichts und gegen richterliche Verfügungen ist grds. die Beschwerde an das BVerwG zulässig. Rdn 1119 Entscheidungen, die der Urteilsfällung vorausgehen, unterliegen der Beschwerde nur, soweit sie diemehr

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Rechtsmittel gegen Vollzugsentscheidungen [Rdn 153]

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Teil B: Vollstreckung von S... / BtM-Verfahren, Zurückstellung, Rechtsmittel [Rdn 185]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Kostenverteilung bei wechselseitigen Rechtsmitteln [Rdn 145]

Rdn 146 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Gerichts- und Verfahrenskosten, Allgemeines, Teil J Rdn 87. Rdn 147 1.a) Wird sowohl von der StA als auch vom Angeklagten Berufung eingelegt und werden vom Berufungsgericht die Kosten der durch die Berufung der StA entstandenen Kosten der Staatskasse, die durch die Berufung des Angeklagten verursachten Kosten dagegen diesem auferl...mehr

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Vorwort

Sie halten als Verteidiger/Rechtsanwalt mit diesem Werk ein "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" in den Händen und fragen sich vielleicht dann doch: Strafrechtliche Nachsorge? Was ist das? Nun, wer sich intensiv mit Strafverteidigung befasst, weiß bzw. kann an vielen Stellen in Rechtsprechung oder Literatur lesen: Der Verteidiger ist nicht Vertreter, sondern Beistand...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 353]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Eintragungen, ausländische Verurteilungen [Rdn 71]

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Teil D: Daten / Daten, Rechtsschutz, Beschwerde [Rdn 328]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 363]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Berechnung [Rdn 457]

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Teil B: Vollstreckung von S... / BtM-Verfahren, Zurückstellung, Antragsvoraussetzungen [Rdn 124]

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Lockerungen [Rdn 89]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Haftungsrechtliche Grundlagen [Rdn 1028]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Strafaufschub/-unterbrechung [Rdn 296]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Dienstvergehen [Rdn 1106]

Rdn 1107 1. Der Soldat begeht gem. § 23 Abs. 1 SG ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt. Ein Dienstvergehen setzt im Tatbestand somit die Verletzung einer oder mehrerer Pflichten voraus. Die Pflichten und Rechte der Soldaten ergeben sich aus §§ 6 – 36 SG. Rdn 1108 Die wichtigsten Pflichten, welche regelmäßig Gegenstand von Disziplinarverfahren sind, ...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Wertfestsetzung gem. §§ 32, 33 RVG [Rdn 398]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 724]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten [Rdn 1053]

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FF 1/2016, Zulässige Beschw... / 2 Anmerkung

Im Verfahrensrecht steht die Beachtung von Formen und Fristen im Vordergrund. Dass die Förmlichkeiten dennoch kein Selbstzweck sind, sondern lediglich der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen sollen, gerät in der gerichtlichen Praxis gelegentlich aus dem Blickwinkel. Dies hat der Senat für Familiensachen des BGH nunmehr erneut beanstandet, nachdem er bereits in der im ...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Verfahrensgang [Rdn 333]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, vorläufige Maßnahmen [Rdn 387]

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FoVo 1/2016, Rundfunkanstal... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Hohe Fallzahlen – Große praktische Bedeutung Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist für den Rechtsdienstleister auf Seiten der Gläubiger nur selten. Die öffentliche Hand vollstreckt ihre Forderungen – wie die großen Außenstände zeigen – mehr schlecht als recht, was nicht ausschließt, dass im Einzelfall sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Allerdings müssen s...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Rechtsschutz, Allgemeines [Rdn 421]

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Teil D: Daten / Daten, Rechtsschutz, Verfassungsbeschwerde [Rdn 348]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Internationale Vollstreckung, Vollstreckung im Ausland [Rdn 702]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Allgemeines [Rdn 168]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 179]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Jugendliche, Rechtsschutz [Rdn 531]

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Teil D: Daten / Daten, Rechtsschutz, verwaltungsgerichtliche Klage [Rdn 360]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Allgemeines [Rdn 86]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Absehen bei Auslieferung/Ausweisung [Rdn 242]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Weisungen [Rdn 1079]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1080 1.a) Ob und inwieweit der Verteidiger verpflichtet ist, Weisungen des Beschuldigten zu beachten, wird seit jeher kontr...mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, PKH/Beiordnung [Rdn 343]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 344 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Strafvollzug, Erwachsene, gerich...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Jugendstrafe [Rdn 810]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Rechtsschutz [Rdn 1110]

Rdn 1111 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines, Teil B Rdn 959 m.w.N. und bei → Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil C Rdn 180. Rdn 1112 1. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts sind grds. nur dann statthaft, wenn die StPO ein Rechtsmittel für die vom Gericht getroffene Entscheidung vorsieht. Im ...mehr