Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Abzugsfähigkeit des Nießbrauchs

Rz. 52 Nachdem durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [105] § 25 ErbStG a.F. abgeschafft wurde, ist bei Erwerben seit dem 1.1.2009 der Nießbrauch für erb- und schenkungsteuerliche Zwecke eine voll abzugsfähige Last. Für Erbfälle vor dem 1.1.2009 ist § 25 ErbStG a.F. weiterhin anzuwenden. Hinweis Durch die höhere Bewertung des Nießbrauchs und der nunmehr vollen Abzugsfähigkeit d...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / Literaturtipps

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§ 17 Familienholding / Literaturtipps

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / Literaturtipps

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Einführung

Rz. 1 Die Erbschaftsteuer gehört zu den sog. Bagatellsteuern. Bei einem Gesamtsteueraufkommen im Jahr 2019 von rund 799,39 Mrd. EUR betrug das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer mit 6,99 Mrd. EUR weniger als 1 % des Gesamtsteueraufkommens. Dennoch sind die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer von ca. 1,5 Mrd. EUR im Jahr 1999 kontinuierlich auf 6,99 Mrd. EUR im Jahr 2019 gestieg...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / VI. Gesellschafterdarlehen

Rz. 159 Hat der Verkäufer der Gesellschaft Gesellschafterdarlehen gegeben, so sollen diese naturgemäß mit der Veräußerung des Unternehmens abgelöst werden. Dabei liegt es nahe, dass die Gesellschaft das Darlehen an den Veräußerer zurückzahlt. Alternativ kann der Erwerber das Darlehen übernehmen und dem Veräußerer abkaufen. Rz. 160 Bis zur Reform der Insolvenzordnung durch das...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.1 Kündigungsschutzgesetz

Praktikanten werden grundsätzlich vom persönlichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erfasst, da sie als Arbeitnehmer i. S. d. § 1 Abs. 1 KSchG gelten. Dies führt dazu, dass sie den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen können, soweit nicht einzelne Vorschriften des KSchG wegen der Besonderheiten des Praktikantenverhältnisses nicht zur Anwendung kommen könne...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / Literaturtipps

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / B. Allgemeines

Rz. 2 Das Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt (BinSchG) vom 15.6.1895 in der Fassung der der Bekanntmachung vom 20.5.1898 enthält u.a. Regelungen über den Schiffseigner, den Ausrüster, den Schiffer, die Schiffsmannschaft, die Haverei, den Zusammenstoß von Schiffen, die Bergung und Hilfeleistung, die Schiffsgläubiger und die Verjährung. ...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / Literaturtipps

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§ 5 Pflichtversicherung für... / I. Übersicht

Rz. 2 Haftpflichtversicherungen, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind zahlreich und werden in der Regel verlangt, wenn von dem zu versichernden Risiko eine erhebliche Gefahr für einzelne oder mehrere Personen oder für die Allgemeinheit ausgeht. Beispiele für solche Versicherungen sind etwa die Haftpflicht-Versicherungspflicht für Luftverkehrsunterne...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / Literaturtipps

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§ 5 Pflichtversicherung für... / Literaturtipps

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§ 28 Rechtsmittel / IV. Gegenstand der berufungsgerichtlichen Prüfung (Berufungsgründe)

Rz. 128 Die Berufung hat durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.7.2001[445] einen Funktionswechsel erfahren. Sie ist nicht mehr vollwertige zweite Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils auf korrekte Anwendung des materiellen Rechts sowie auf Richtigkeit und Vollständigkeit der getroffenen Feststellungen un...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / II. Das Verhältnis zwischen PflVG und VVG – Gesetzessystematik

Rz. 11 Die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung hatte bis September 1965 ihre Grundlage im PflVG vom 7.11.1939.[7] Unfälle, die sich vor dem 1.10.1965 ereignet hatten, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgewickelt waren, waren weiter nach den Bestimmungen des PflVG 1939 zu beurteilen.[8] Weil die Bestimmungen des PflVG 1939 nähere Regelungen hinsichtlich der Rechtsbeziehungen...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / I. Rechtslage für Versicherungsfälle aus Altverträgen

Rz. 69 Für Versicherungsfälle aus Altverträgen, die bis zum Inkrafttreten der VVG-Reform entstanden sind, ist nach näherer Maßgabe des Art. 1 EGVVG das VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Rz. 70 § 3 Nr. 7 S. 3 PflVG a.F. in Verbindung mit § 158e Abs. 2 VVG schützt den Versicherer dagegen, dass der Versicherungsnehmer ohne seine Kenntnis mit dem ...mehr

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§ 21 Verjährung / V. Replik der unzulässigen Rechtsausübung

Rz. 16 Gegenüber der Einrede der Verjährung seitens des Schuldners kann der Gläubiger seinerseits ausnahmsweise den Einwand unzulässiger Rechtsausübung geltend machen, wenn sich die Erhebung der Einrede der Verjährung als Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, insbesondere wenn sich der Ersatzpflichtige mit ihr in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten setzt. Eines Reku...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / Literaturtipps

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / Literaturtipps

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§ 5 Pflichtversicherung für... / II. Aktuelle Rechtslage

Rz. 73 Seit dem Inkrafttreten der VVG-Reform bestimmt § 105 VVG, dass eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt, unwirksam ist. Das nach § 154 Abs. 2 VVG a.F. bisherige Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot, das im Gesetzgebung...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 1. Versicherungssachen

Rz. 156 Bis zum 31.12.2007 war ein Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wurde, wobei die Frist erst begann, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftli...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 2 Nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X geht ein auf gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 823 BGB, § 7 StVG) beruhender Schadensersatzanspruch eines Versicherten auf den Träger der Sozialversicherung insoweit über, als dieser nach den für ihn geltenden Leistungsgesetzen Leistungen zu gewähren hat. Rz. 3 Die Vorschrift knüpft an § 1542 RVO a.F. an, der seinerseits Schadensfälle erfass...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Unselbstständigkeit der Anschlussberufung

Rz. 186 Die unselbstständige Anschließung – eine selbstständige Anschlussberufung ist seit der ZPO-Reform nicht mehr vorgesehen – verliert ihre Wirkung, wenn die (Haupt-)Berufung zurückgenommen (§ 516 ZPO), verworfen (§ 522 Abs. 1 ZPO) oder durch Beschluss zurückgewiesen (§ 522 Abs. 2 ZPO) wird (§ 524 Abs. 4 ZPO). Das Gleiche gilt bei einem Verzicht auf die (Haupt-)Berufung[...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / Literaturtipps

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Rechtsnatur und Systematik

Rz. 69 Am 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[182] in Kraft getreten. Mit der Reform wurde das Verjährungsrecht, das Recht der Leistungsstörungen, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht grundlegend überarbeitet und umfassend modernisiert. Zahlreiche Sondergesetze wurden in das BGB integriert, wie beispielsweise das AGB-Gesetz, das Fernabsatzgesetz, d...mehr

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§ 9 Produkthaftung / Literaturtipps

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Schadensabwendung bzw. -minderung

Rz. 95 Anderes gilt für die Schadensabwendungs- bzw. Schadensminderungsobliegenheit. Da durch das Schadensereignis wie auch durch die hieraus für den Geschädigten zumindest aus § 254 Abs. 2 BGB erwachsenden Obliegenheiten ein hinreichendes gesetzliches Schuldverhältnis entsteht, muss sich ein Minderjähriger ein nachfolgend festzustellendes Mitverschulden seiner gesetzlichen ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Sondergesetzliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 931 Die Staatshaftung nach Art. 34 GG kann nur durch ein formelles Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die autonome Satzungsgewalt der Gemeinden umfasst diese Befugnis nicht.[2882] Sind Haftungsbeschränkungen unzulässig, erstreckt sich das auf die unberührt bleibende persönliche Haftung des Beamten im Sinne des § 839 Abs....mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / I. Allgemeines/Überblick

Rz. 1 Bei Unfällen spielt neben den in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen der Haftung aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung auch eine Haftung aus Vertrag eine nicht unerhebliche Rolle. Vertrag ist die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. Vertraglic...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Zweck

Rz. 18 Nachdem der Bundesgerichtshof als Zweck des Schmerzensgeldes zunächst die Ausgleichsfunktion betont hatte, die erlittenen Beeinträchtigungen sollten quasi durch ein passendes Quantum an ermöglichter Lebensfreude kompensiert werden,[38] kommt dem Schmerzensgeld nach der noch heute gültigen Grundsatzentscheidung des Großen Zivilsenats[39] nicht nur eine Ausgleichs-, son...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Grundlagen

Rz. 347 Die zwischen Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherern in zahlreichen Fällen abgeschlossenen Teilungsabkommen sind Rahmenverträge, in denen sich die Vertragspartner (einerseits Haftpflichtversicherer, andererseits Sozialversicherungsträger, vor allem Unfallversicherungsträger und Krankenkassen) verpflichten, alle zukünftigen Schadensfälle, soweit sie die ...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Klagen aus einem Versicherungsvertrag (§ 215 VVG)

Rz. 102 Für Klagen aus einem Versicherungsvertrag ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG). Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig (§ 215 Abs. 1 S. 2 VVG), der...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 3. Das Fahrerprivileg

Rz. 82 In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die in A. I.2. AKB 2015 genannten Personen – namentlich der Fahrer – mitversichert; diese können ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen (A. I.2. AKB 2015). Daher liegt versicherungsrechtlich eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 43 ff. VVG vor (Fremdversicherung). Das Verhalten des Versicherungsnehmers ...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / Literaturtipps

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§ 5 Pflichtversicherung für... / D. Haftung des Versicherers gegenüber dem Verletzten – Direktanspruch

Rz. 22 Abweichend von der übrigen Haftpflichtversicherung besteht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 115 Abs. 1 VVG ein eigener direkter Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Versicherer, der als Gesamtschuldner neben die anderen in das Versicherungsverhältnis einbezogenen Anspruchsgegner tritt (§ 115 Abs. 1 S. 4 VVG). Diese Regelung hat der Gesetzgebe...mehr

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§ 14 Sachschaden / Literaturtipps

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / e) Eigensicherung in öffentlichen Verkehrsmitteln

Rz. 67 Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt entsprechend nach einhelliger Rechtsprechung der höchstrichterlich herausgearbeitete "Grundsatz", dass der – jedenfalls nicht erkennbar in schwerer Weise körperbehinderte[186] – Fahrgast in aller Regel "sich selbst überlassen (ist); er kann nicht damit rechnen, dass der Wagenführer sich um ihn kümmert".[187] Ein Fahrg...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / C. Prüfung und Abgrenzung der Zuständigkeit

Rz. 7 In Binnenschifffahrtssachen, die sich auf Sachverhalte auf dem Rhein (bzw. der Mosel) beziehen, ist eine dreischrittige Prüfungsfolge empfehlenswert:[7]mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / F. Schadensberechnung

Rz. 42 Die §§ 249 ff. BGB (vgl. dazu auch § 12 Rdn 1 ff.) gelten grundsätzlich auch im Binnenschifffahrtsrecht. Ersatzfähig ist unmittelbarer und mittelbarer Schaden, der beispielsweise aus einer Schiffskollision[141] resultiert. Unterschieden wird üblicherweise zwischen "Kaskoschaden" (vom spanischen casco = Schiffsrumpf), "Ladungsschaden" und dem "Nutzungsverlustschaden". ...mehr

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§ 1 Einführung / B. Begriff der Haftpflicht/Unfallhaftpflicht im System der Schuldverhältnisse

Rz. 4 Der Begriff der Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Es gibt indessen eine Fülle von Normen, namentlich im BGB, in denen von Haftung die Rede ist. Zunächst mag ein kleiner rechtshistorischer Rückblick dem Verständnis des Wortes dienen: Die Begriffe "haften" und "verhaften" gehen auf den gleichen Ursprung zurück. Wer eine Schuld nicht bezahlen konnte, durfte vom ...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Haftpflichtversicherungen

Rz. 99 Besondere Regelungen sind – insbesondere – für Haftpflichtversicherungen vorgesehen. So kann der Versicherer hier – und bei der Versicherung von unbeweglichen Sachen – auch vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Art. 12 S. 1 EuGVVO; Art. 10 S. 1 LugÜ II). Dieser Ort ist ebenso zu bestimmen wie beim Gerichtsstand der...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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ZErb 07/2021, Tu felix Austria

Es waren insbesondere René David und Konrad Zweigert, welche die Grundlagen für die Einteilung der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen in "Rechtskreise" gelegt haben. Je nach Grad der historischen und kulturellen Verwandtschaft wurden Länder zu Rechtsfamilien zusammengefasst, gab es Mütter und Töchter, Schwestern und entfernte Cousinen. Das bedeutet natürlich nicht zwan...mehr

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das notarielle Testament vom 4.5.2005 ist unwirksam, und zwar sowohl wegen Testierunfähigkeit des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung (2. b), als auch wegen der Sittenwidrigkeit des notariellen Testaments (2. c). 1. Soweit die Klage auf der Auskunftsstufe mit dem Teilurteil des Landgerichts teilweise abgewiesen...mehr

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zfs 07/2021, Wiederauffinde... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Die Kl. kann von der Bekl. aus der Teilkaskoversicherung gem. § 1 Abs. 1 VVG eine Neupreisentschädigung von lediglich 11.300,86 EUR verlangen." a) Der maßgebliche Neupreis i.S.v. A.2.6.16 AKB beträgt nur 27.526,49 EUR. aa) Dabei begegnet die Bemessung des Betrags, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs am Tag des Schadensere...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.3.2 Rechtslage ab 01.07.2021

Zum 01.07.2021 kommt es zu erheblichen Änderungen im gemeinsamen Mehrwertsteuersystem. Dies hängt mit einer durch die Mitgliedstaaten verabschiedeten Reform des innergemeinschaftlichen Handels zusammen, die ursprünglich zum 01.01.2021 umzusetzen gewesen wäre, was wegen der Covid-19-Pandemie um sechs Monate verschoben wurde (vgl. Richtlinie 2017/2455 vom 05.12.2017, Richtlini...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 5 Checkliste

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Teil I Zollrechtliche Auswi... / 1.9 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Der sog. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte ("ZWB"), im englischen Sprachgebrauch Authorized Economic Operator ("AEO"), wurde im Jahr 2005 im Zuge einer Reform des Zollrechts der EU eingeführt (vgl. Verordnung (EG) Nr. 648/2005 vom 13.04.2005). Der Status konnte in Deutschland mit Wirkung ab dem 01.01.2008 beantragt werden. Er soll die zollrechtliche Abwicklung und Kontrollen...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.8 Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer

Die Tätigkeiten des Steuerberaters als Vormund, Pfleger oder Betreuer, aber auch als gerichtlich bestellter Vertreter gem. § 81 AO, sind gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 8 BOStB mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Auch die Tätigkeit des Steuerberaters auf der Grundlage einer Vorsorgevollmacht zählt zu den vereinbaren Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind ...mehr