Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Aufhebung des Arrestes/der einstweiligen Verfügung

Rz. 71 Die Verfahren auf Aufhebung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung gehören gebührenrechtlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vollstreckungsauftrag und Informationsaufnahme

Rz. 42 Der gebührenrechtliche Beginn der Zwangsvollstreckung kann vor dem verfahrensrechtlichen Beginn der Zwangsvollstreckung liegen. Der Beginn der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung liegt daher in der Regel in der nach Erteilung des Vollstreckungsmandats erfolgten Prüfung, ob die erforderlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen bzw. insbesondere in der Entgegennah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Fortsetzung der Vollstreckung nach Vollstreckungsschutz

Rz. 423 Wird die Zwangsvollstreckung nach Ablauf des gewährten Vollstreckungsschutzes weiterbetrieben, erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit im weiteren Verlauf der Zwangsvollstreckung keine gesonderte Gebühr, weil es lediglich die Fortsetzung derselben Vollstreckungsmaßnahme und damit gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit ist.[422]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsätze

Rz. 459 In der Regel darf sich der Gläubiger eines Rechtsanwaltes für die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung bedienen.[459] Eine Ausnahme kann für einen juristisch erfahrenen Gläubiger bestehen (vgl. Rdn 576). Der Erstattungsfähigkeit der durch die Aufforderung entstehenden Kosten kann nicht entgegengehalten werden, dass die Aufforderung unnötig war. Denn die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verschiedene Vollstreckungsorte (Wohnung und Geschäftslokal)

Rz. 244 Liegen Geschäftslokal und Wohnung in verschiedenen Gerichtsvollzieherbezirken und soll in beiden gleichzeitig vollstreckt werden, bedarf es zweier Vollstreckungsaufträge an verschiedene Gerichtsvollzieher, sodass zwei Angelegenheiten vorliegen.[241] Rz. 245 Dieselbe Angelegenheit liegt aber vor, wenn die zunächst im Geschäftslokal des Schuldners versuchte Vollstreckun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Tatsächlicher Erlass eines Versäumnisurteils

Rz. 16 Der tatsächliche Erlass eines Versäumnisurteils ist nach der Formulierung in VV 3105 nicht erforderlich, so dass die reduzierte 0,5-Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn kein Versäumnisurteil ergeht, sondern nur der Antrag gestellt wird.[17] Zwar findet sich in der Begründung zum Entwurf des RVG die Anmerkung, dass nur eine 0,5-Terminsgebühr entstehen soll, wenn ein V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 453 Eine Zahlungsaufforderung ohne Androhung der Zwangsvollstreckung fördert die Zwangsvollstreckung grds. nicht und bereitet sie auch noch nicht vor. Die hierdurch anfallenden Kosten sind deshalb nicht notwendig. Das gilt auch dann, wenn die Aufforderung mit Vollstreckungsauftrag erfolgt ist (siehe Rdn 455).[449] Rz. 454 Fordert der Gläubiger-Vertreter den Schuldner ohne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gewöhnliche Schriftsätze

Rz. 31 Nach VV 3403 erhält der Anwalt eine 0,8-Gebühr. Vertritt er mehrere Auftraggeber gemeinschaftlich, so erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 um jeweils 0,3 je weiteren Auftraggeber,[42] sofern diese gemeinschaftlich beteiligt sind, höchstens um 2,0. Rz. 32 Im Rechtsmittelverfahren erhöhen sich die Gebührenbeträge nicht. Weder wird wie in VV 3401 Bezug genommen auf die Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit

Rz. 89 Wird der Anwalt sowohl im (nicht gerichtlichen) Verwaltungsvollstreckungsverfahren als auch im sich anschließenden gerichtlichen Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung tätig, erhält er die Gebühren für jedes Verfahren gesondert. Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel des § 17 Nr. 1a mit § 18 Abs. 1 Nr. 1. Beispiel: Die Behörde hat eine Abrissverfügung mit And...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung

Rz. 30 Lediglich eine einzige Angelegenheit liegt dagegen vor, wenn mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung erhoben werden. Die Werte der einzelnen Beschwerdegegenstände werden dann zusammengerechnet (§§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 2 GKG). Beispiel: Das Gericht hat die Kosten des Verfahrens (insgesamt 800 EUR) nach § 91a ZPO gegeneinand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pflichtgemäßes Ermessen des Rechtsanwalts

Rz. 167 Letztlich bestimmt der Rechtsanwalt damit, welche Dokumente in einer Datei zusammengefasst werden. Zutreffend ist es deshalb, dem Rechtsanwalt bei der Dateianlage einen gewissen Ermessensspielraum einzuräumen.[264] So wird es nicht zu beanstanden sein, wenn jeder Schriftsatz des Anwalts als eigene Datei abgespeichert wird. Der Umstand, dass dasselbe Mandat betreffend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 155 Ist dem Anwalt Auftrag zur Klage auf Erfüllung der überwiesenen Forderung oder Klage auf Schadensersatz gemäß § 840 Abs. 2 ZPO erteilt worden, gelten VV 3100 ff. direkt, und zwar sowohl für den Vertreter des Gläubigers als auch für den des Drittschuldners.[142] Kommt es danach nicht mehr zu einer Klageerhebung, weil der Drittschuldner zahlt, steht dem Anwalt gemäß VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 23 Der Gegenstandswert richtet sich danach, welche Ansprüche im Beschwerdeverfahren noch weiter verfolgt werden. Maßgebend ist das Interesse des Beschwerdeführers (§ 23 Abs. 2 S. 1).[19] Rz. 24 Der Wert des Beschwerdeverfahrens ist daher gesondert festzusetzen.[20]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtsanwalt des Erkenntnisverfahrens

Rz. 403 Zum Begriff "Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung" vgl. zunächst die Erläuterungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 (siehe Rdn 92 ff.). Auf die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gerichtete Tätigkeiten des Rechtsanwalts gehören für den bereits im Erkenntnisverfahren tätigen Rechtsanwalt zum Rechtszug, so dass die Tätigkeit mit den Gebühren des Erkenntnisverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine besondere Angelegenheit

Rz. 289 § 18 Abs. 1 Nr. 17 bestimmt, dass das Verfahren auf (vorzeitige) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e Abs. 3 ZPO) eine besondere Angelegenheit bildet (siehe Rdn 296 ff.). Das spricht im Umkehrschluss dafür, dass die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882f ZPO durch den Rechtsanwalt keine besondere Angelegenheit ist.[283] Rz. 290 Die Einsicht in das Schul...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (VV 3510)

Rz. 25 Auch in den in VV 3510 genannten Beschwerdeverfahren vor dem BPatG (siehe dazu VV 3510 Rdn 7) richtet sich die Terminsgebühr nach VV 3516. Rz. 26 Die Gebühr entsteht zum einen für gerichtliche Termine (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1) vor dem BPatG, die allerdings nur stattfinden, wenn einer der Beteiligten die Durchführung der mündlichen Verhandlung beantragt, vor dem Patentge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 298 Wird der Antrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückgenommen, so sind die Verfahrenskosten dem Antragsteller in analoger Anwendung von § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen.[368] Dies gilt auch dann, wenn später ein Prozess zur Hauptsache anhängig wird.[369] Das OLG Nürnberg[370] führt dazu aus: Zitat "Zwar gehören die Kosten des Beweisverfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Wahlrecht des Rechtsanwalts

Rz. 173 Es kann sich die Frage stellen, ob die Übermittlung von zwei Seiten Kopien (1 EUR) nicht günstiger gewesen wäre als deren elektronische Übermittlung als eine Datei (1,50 EUR). Insoweit muss dem Anwalt ein Wahlrecht zugestanden werden, wie er im konkreten Fall verfährt. Würde man im Nachhinein nachrechnen, welche Versendungsform günstiger gewesen wäre, so würde damit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 124 Der sachliche Anwendungsbereich des RVG knüpft an die berufliche Tätigkeit des Rechtsanwalts an. Er kann also nur die Erbringung berufsspezifischer anwaltlicher Leistungen nach dem RVG liquidieren. Eine positive Definition spezifischer anwaltlicher Tätigkeit enthält das RVG nicht. Es stellt in Abs. 2 nur umgekehrt bestimmte Tätigkeiten außerhalb des sachlichen Anwend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Der Gegenstandswert richtet sich nach dem RVG

Rz. 34 Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die Gebühren nur einmal (§ 7 Abs. 1). Die Gebühren berechnen sich, sofern die Auftraggeber nicht wegen desselben Gegenstands den Anwalt beauftragt haben, nach Abs. 1. Die Gegenstände werden also zusammengerechnet. Rz. 35 Um hier Unbilligkeiten zu vermeiden, ordnet Abs. 2 S. 2 an, dass die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Normen regeln die Vergütung des Rechtsanwalts, der auftragsgemäß im Verfahren über einen Insolvenzplan tätig ist. Die Regelungen gelten sowohl für sog. Regel- als auch für Verbraucherinsolvenzverfahren, d.h. im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person. Aus anwaltlicher Sicht muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt einen Beteiligten vertri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwendungsbereich

Rz. 404 Die Vorschrift gilt entsprechend für den mit der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung beauftragten Anwalt und die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4. Die Regelung betrifft alle Arten von Titeln, die einer Klausel bedürfen. Erfasst ist daher z.B. auch die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einer vollstreckbaren Urkunde (§ 794 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Streit oder Ungewissheit wird beseitigt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung von § 58 Abs. 2

Rz. 33 Zahlungen gemäß § 58 Abs. 2 können aber nur dann als Anrechnungsbeträge für eine Anrechnung nach § 15a, Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503 herangezogen werden, soweit sie noch nach einer Verrechnung auf den Differenzbetrag zwischen Wahlanwaltsvergütung und Beratungshilfevergütung verbleiben. Der Gesetzgeber hat indes bei Einführung des § 15a die vergleichbare, im Rahmen der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Grundsatz: Eigene Angelegenheiten (Abs. 3 S. 1)

Rz. 12 VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 1 enthält den Grundsatz, dass jeder Einzelauftrag nach VV 4300 ff. grundsätzlich auch eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 darstellt (Ausnahme: Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301) (siehe Rdn 15 ff.). Hieraus wiederum folgt, dass der Anwalt nicht nur mehrere Gebühren nach VV 4300, 4301, 4302 erhalten kann, sondern auch mehrere Gebühren nach dersel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Besprechung

Rz. 146 Wenn das Gesetz lediglich von "Besprechungen" redet, ohne gleichzeitig weitere Anforderungen zu stellen, wird damit zum Ausdruck gebracht, dass jede Art der Besprechung ausreicht. Die gleichzeitige Anwesenheit der Gesprächsteilnehmer an ein und demselben Ort wird beispielsweise nicht verlangt. Das Gesetz will allgemein die Teilnahme des Rechtsanwalts an Besprechungen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pfändung mehrerer Forderungen

Rz. 200 Werden mehrere Forderungen desselben Schuldners gepfändet, liegt nur eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt des Gläubigers wegen dieser Forderungen einen einzigen Auftrag zur Vollstreckung erteilt.[190] Entscheidend im Rahmen der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung ist nicht, ob der Rechtsanwalt von seinem Mandanten einen einzigen Auftrag erhalten hat oder mehrere ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Gegenstandswert

Rz. 27 Die Gegenstandswerte für die Gebühren der VV 4143, 4144 berechnen sich nach den §§ 22 ff. Die Werte mehrerer Gegenstände werden zusammengerechnet (§ 22 Abs. 1).[20] Die Bewertungsvorschriften des GKG gelten auch hier über § 23 Abs. 1 S. 1 entsprechend,[21] insbesondere auch § 48 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 9 ZPO. Rz. 28 Wird ein bezifferter Geldbetrag geltend macht, etwa Schade...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Übergang 2. KostRMoG

Rz. 320 Hinsichtlich der Anrechnungsregelung der VV Vorb. 3 Abs. 6 gab es keine Änderungen durch das 2. KostRMoG. Durch die Änderung der Gebührenbeträge der §§ 13 und 49 ergeben sich grundsätzlich keine Besonderheiten. Rz. 321 Soweit die Gebührenbeträge vor Anrechnung geringer sind als nach der Neufassung, wird nur der geringere Gebührenbetrag des vorangegangenen Verfahrens a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einverständnis

Rz. 14 Im Falle des § 128 Abs. 2 ZPO muss die Entscheidung, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, mit Einverständnis der Parteien erlassen worden sein. Dieses Einverständnis kann ausdrücklich, aber auch stillschweigend erteilt werden, wenn der Erklärungsgehalt eindeutig bestimmbar ist. Reines Schweigen der Parteien auf die Ankündigung des Gerichts, ohne mündliche Verhan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unselbstständiges Räumungsfristverfahren

Rz. 4 Ein unselbstständiges Räumungsfristverfahren liegt immer dann vor, wenn das Verfahren mit der Hauptsache verbunden ist. In Betracht kommen insoweit nur Verfahren nach § 721 Abs. 1 ZPO, da hier der Antrag vor Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen ist und das Gericht in der Regel im Räumungsurteil zugleich auch über den Räumungsfristantrag entscheidet. Rz. 5 Ein u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Abschluss eines Einigungsvertrages oder Mitwirkung an einer Erledigung i.S.d. VV 1002

Rz. 34 Nach der Regelung in Anm. Abs. 1 Nr. 1 fällt eine volle 1,2-Terminsgebühr schließlich auch dann an, wenn in einem Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 eingetreten ist. Diese Formulierung ist mit dem KostRÄG 2021 an die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erfasste Beschwerdeverfahren

Rz. 11 VV 3500, 3513 sind aber in folgenden Fällen (Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen) anzuwenden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betragsrahmengebühren

Rz. 71 Erhält der Anwalt für seine Tätigkeit eine Betragsrahmengebühr wie etwa in den Verfahren vor den Sozialgerichten (§ 3) oder in Straf- und Bußgeldsachen (VV 4100, 5100 ff.), so stellt ein Gegenstandswert dieser Tätigkeit keine Berechnungsgröße für die Höhe der Gebühr dar. Der Wert kann lediglich innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens bei der Bestimmung des Betrages...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anrechnung bei PKH – Gebühr (§ 49)

Rz. 36 Beispiel: Der Anwalt wird außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig. Die Vergütung wird festgesetzt und ausgezahlt. Sodann vertritt der Anwalt den Mandanten auch im Rechtsstreit. Der Mandant erhält Prozesskostenhilfe. Der Rechtsstreit endet ohne Termin. Der Gegenstandswert bzw. Streitwert beträgt 9.000 EUR. Der Anwalt begehrt die Festsetzung der Prozesskost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 231 Da die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach materiellem Recht (nicht die vollstreckungsrechtliche gemäß § 883 Abs. 3 S. 2, § 883 Abs. 2 S. 2 ZPO) ebenfalls eine unvertretbare Handlung darstellt, verweist § 889 Abs. 2 ZPO für den Fall, dass der Schuldner im Termin nicht erscheint oder die eidesstattliche Versicherung nicht abgibt, auf die Vorschrift des § 888...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 247 Richtet sich die Vollstreckung gegen mehrere (Gesamt-)Schuldner, so stellt nach h.M.[245] die Vollstreckung gegen jeden einzelnen Schuldner grundsätzlich (zu einer Ausnahme siehe Rdn 249) eine eigene Angelegenheit dar, und zwar auch dann, wenn nur ein einziger Vollstreckungsantrag gestellt wird und nur ein Vollstreckungstitel vorliegt. Das gilt auch bei der Abnahme d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung von § 15 Abs. 3

Rz. 126 Nach einer Auffassung gilt § 15 Abs. 3 schon seinem Wortlaut nach bzw. wird entsprechend angewandt, wenn in derselben Angelegenheit neben einer Mehrfachvertretung mit identischem Gegenstand (z.B. für zwei Personen) von dem Anwalt auch noch eine Einzelvertretung (z.B. für eine dieser Personen) wahrgenommen wird. Dann sollen nämlich für Teile des Gesamtwertes verschied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. FamFG-Verfahren

a) Ehe- und Familienstreitsachen Rz. 53 In Ehesachen und Folgesachen ist eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben. Es gilt das Gleiche wie in Familienstreitsachen. Das gilt auch, wenn in der Ehesache ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.[57] Rz. 54 In Familienstreitsachen ist eine mündliche Verhandlung ebenfalls vorgeschrieben. Dies ergibt sich aus § 113 Abs. 1 S. 2 Fa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr (VV 3512) Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht nach § 160a SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3512 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 576 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 58. Mobiliarvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 84. Veröffentlichungsbefugnis, Ausübung (§ 18 Abs. 1 Nr. 18)

a) Angelegenheit Rz. 377 Insbesondere im Rahmen von Unterlassungsklagen kann dem Gläubiger die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten des Schuldners veröffentlichen zu lassen.[383] Der Anspruch des Klägers kann sich auch als Folgeanspruch aus Wettbewerbsverletzungen bzw. aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei Ehrverletzungen ergeben.[384] Wird der Rechtsanw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebühren

I. Grundgebühr Rz. 8 Wird der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren tätig, entsteht grundsätzlich die Grundgebühr nach VV 5100, da dies der erste Abschnitt ist, in dem der Verteidiger tätig werden kann. Ausnahmsweise entsteht die Grundgebühr jedoch nicht, wenn der Anwalt bereits im Strafverfahren wegen derselben Tat tätig war (vgl. VV 5100 Rdn 7). II. Verfahrensgebühr Rz....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Sachlicher Anwendungsbereich 1. Überblick Rz. 9 Die Überschrift des 3. Abschnitts ist nicht präzise formuliert. Richtig an der Überschrift ist, dass sich die Gebühren in Unterbringungssachen nach VV 6300 ff. richten. Unzutreffend ist, dass der Wortlaut zu der Annahme verleitet, die VV 6300 ff. gelten umfassend für freiheitsentziehende Maßnahmen und nicht lediglich für die i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Notwendigkeitsprüfung

a) Informationsbedürfnis Rz. 49 Es ist zu berücksichtigen, dass sich der Anwalt ausreichend über den Streitstoff informieren und Eventualitäten vorbeugen muss. So kann es durchaus geboten sein, Seiten zu kopieren oder auszudrucken, obwohl deren Inhalt zunächst unstreitig ist. Es ist nie vorherzusehen, auf welche Tatsachen es im Laufe des Rechtsstreits noch ankommen wird und i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

1. Allgemeines Rz. 76 Der Partei kann nach § 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG neben ihrem Prozessbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet werden. Voraussetzung hierfür sind besondere Umstände (siehe Rdn 81). 2. Vergütungsansprüche Rz. 77 Wird der Anwalt beigeordnet, so erhält er seine Vergütung aus der Staatskasse nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebührenänderung nach Zurückverweisung

1. Überblick Rz. 316 Da es sich bei einem Verfahren nach Zurückverweisung um eine neue selbstständige Angelegenheit handelt, kann ein Wechsel des Gebührenrechts in Betracht kommen. Für jede Angelegenheit ist dann jeweils nach §§ 60, 61 zu prüfen, welches Gebührenrecht zur Anwendung kommt. 2. Übergang BRAGO/RVG Rz. 317 Ist in einem vor dem 1.7.2004 eingeleiteten Verfahren, das s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Die gesetzliche Regelung Rz. 1 Die Gebühren des Verteidigers in der Strafvollstreckung bestimmen sich nach VV Teil 4 Abschnitt 2. Diese Gebühren gelten allerdings nur dann, wenn der Anwalt (Voll-)Verteidiger ist. Soweit der Anwalt lediglich mit Einzeltätigkeiten im Rahmen der Strafvollstreckung beauftragt ist, gilt für ihn VV 4300 Nr. 3 oder VV 4301 Nr. 6. Rz. 2 Tätigkeiten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Verfahren

Rz. 64 Werden mehrere Verfahren auf Aufhebung oder Fortdauer eingeleitet, so erhält der Anwalt die Gebühr für jedes Verfahren gesondert.mehr