Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Gesetzliche Regelung 1. Sinn und Zweck der Regelung Rz. 1 In vielen Fällen bedarf die Revision oder Rechtsbeschwerde der Zulassung durch das Vordergericht. Wird die Revision oder die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, so kommt hiergegen gegebenenfalls die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht. Diese besondere Beschwerde ist abweichend von der allgemeinen Beschwerde (VV 3500...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auslagen

a) Überblick Rz. 50 Auch aus vereinnahmten Auslagen – im Gegensatz zu verauslagten Beträgen (siehe Rdn 61) – ist ebenfalls grundsätzlich Umsatzsteuer abzuführen[20] und zwar unabhängig davon, ob die Auslagen konkret (VV 7001) oder pauschal (VV 7002) berechnet werden. Auslagen sind selbst dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie nicht nach dem RVG, also nicht nach den VV 7000 ff. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rahmengebühren

aa) Grundsatz Rz. 48 In sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 2 gilt zunächst die gleiche Verweisung. Der Verkehrsanwalt erhält in diesen Angelegenheiten ebenfalls eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr; ihm steht also der gleiche Gebührenrahmen zur Verfügung, der auch dem Verfahrensbevollmächtigten zusteht. Allerdin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr bei Vertretung des Antragsgegners

1. Tätigkeit des Rechtsanwalts Rz. 6 Der für den Antragsgegner im Mahnverfahren tätige Rechtsanwalt erhält nach VV 3307 eine 0,5-Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners insgesamt. In der Gesetzesbegründung[6] heißt es insoweit, dass sich in den seltensten Fällen die Tätigkeit des Rechtsanwalts allein auf die formale Einlegung des Widerspruchs beschränken würde....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gebührenhöhe

1. Allgemeines Rz. 156 Im Gegensatz zum bisherigen Recht wird nicht der Gebührenrahmen als solcher erhöht mit der Möglichkeit, nach § 14 Abs. 1 die angemessene Gebühr zu bestimmen. Vielmehr erhält der Anwalt zukünftig eine Zusätzliche Gebühr, die neben den sonstigen Gebühren anfällt. 2. Festgebühr Rz. 157 Bei der Gebühr nach VV 4141 handelt es sich um eine Festgebühr. Es besteh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Anwendungsbereich Rz. 139 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 ist anzuwenden aufmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit bei der Erinnerung gemäß § 766 ZPO

aa) Maßnahmen und Entscheidungen Rz. 178 Die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO kommt nur in Betracht gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sowie solche des Rechtspflegers. Während Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers stets Vollstreckungsmaßnahmen sind, muss bei Vollstreckungshandlungen des Rechtspflegers unterschieden werden. Die Vollstrecku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Die Erhöhung nach Abs. 1

I. Anwendungsbereich Rz. 2 In der ursprünglichen Fassung der VV 1004 war eine Erhöhung der Einigungs- (VV 1000), Aussöhnungs- (VV 1001) oder Erledigungsgebühr (VV 1002) nur vorgesehen bei einer Einigung, Aussöhnung oder Erledigung, wenn der Gegenstand in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren anhängig war. Bereits damals war übersehen worden, dass es berufungs- und revision...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Antrag und Schriftsatz mit Sachantrag

aa) Antrag Rz. 15 Nach dem Wortlaut von Anm. Nr. 1 markiert die Einreichung einer Antragsschrift oder eines Schriftsatzes, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, den Zeitpunkt, ab dem der Prozessbevollmächtigte eine volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr erhält. Für das Auslösen der vollen Gebühr ist es unerheblich, ob der Antrag in zulässiger W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Steuerpflichtige Umsätze

1. Überblick Rz. 44 Umsatzsteuerpflichtig ist grundsätzlich die gesamte Vergütung (§ 1 Abs. 1 S. 1) des Anwalts, also Gebühren und Auslagen, wobei sich hier im Einzelfall Probleme bei der Abrechnung ergeben können. Rz. 45 Auch Vergütungen, die aus der Staatskasse gezahlt werden, also insbesondere Prozesskostenhilfe- und Pflichtverteidigervergütung, einschließlich der Pauschver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (1. Alt.)

1. Anwendungsbereich Rz. 3 Das Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen richtet sich nach Abschnitt 3 des StrRehaG, den §§ 16 bis 25a StrRehaG. Nach diesen Vorschriften können soziale Ausgleichsleistungen in Form einer Kapitalentschädigung (§§ 17, 19 StrRehaG) gewährt werden. Zuständig für dieses Verwaltungsverfahren ist die Landesjustizverwaltung, in deren Geschäftsbereic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

1. Anwendungsbereich Rz. 10 In Nr. 1 Buchst. a sind durch die Verweisung auf VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 nach dem Willen des Gesetzgebers alle Rechtsbeschwerden aufgenommen worden, in denen die Zuständigkeit des BGH gegeben ist und die Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren wie in einem Revisionsverfahren entstehen sollen. Nr. 1 Buchst. a bestimmt deshalb, dass sich in diesen Rechtsb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Fälle des Abs. 5

1. Allgemeines Rz. 66 In Abs. 5 sind vier Tätigkeitsbereiche des Anwalts geregelt, die jeweils eigene Gebührenangelegenheiten (§ 15 Abs. 1) darstellen und für die eine gesonderte Vergütung entsteht. Es handelt sich ummehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 45. Handelsregister, Eintragung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Haftzuschlag (Abs. 4)

1. Entstehung und Begründung Rz. 36 Befand sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so durfte der Verteidiger nach § 83 Abs. 3 BRAGO den jeweiligen Gebührenrahmen um bis zu 25 % überschreiten, wenn die Höchstgebühr der jeweiligen Hauptverhandlungsgebühr anderenfalls nicht ausreichte, um seine Tätigkeit angemessen zu entgelten. Rz. 37 Die Vorschrift des § 83 Abs. 3 BRAGO war e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verhältnis von Vollstreckungsmaßnahmen untereinander

a) Vollstreckungsmaßnahme und Vollstreckungshandlung Rz. 106 In der Vollstreckung gilt grundsätzlich jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine (dieselbe) Angelegenheit, so dass dem Rechtsanwalt insofern die Gebühr nach VV 3309 bzw. 3310 nur einmal erwächst. Die Vollstre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einigung (auch) über vermögensrechtliche Ansprüche (Anm. zu VV 4147)

1. Einigungsgebühr, VV 1000 ff. Rz. 27 Neben der Gebühr für die Privatklageeinigung kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr nach den VV 1000 ff. verdienen, wenn sich die Parteien über sonstige Ansprüche einigen (Anm. zu VV 4147). Nicht erforderlich ist, dass diese Ansprüche im Wege des Adhäsionsverfahrens anhängig waren. Zur Einigungsgebühr siehe die Erläuterungen zu VV 100...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Beschwerdeverfahren bei ausländischen Titeln (Nr. 2 Buchst. a)

1. Anwendungsbereich a) Beschwerdeverfahren betr. ausländische Titel Rz. 27 Voraussetzung für die Anwendung von VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a und VV 3200 ff. ist stets das Vorliegen eines Beschwerdeverfahrens.[10] Nr. 2a gilt in Verfahren über Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Verfahren übermehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Beschwerdeverfahren nach dem EnWG (Nr. 2 Buchst. f)

1. Anwendungsbereich Rz. 150 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. f führt die VV Vorb. 3.2.1 Nr. 8 a.F. fort, die eingeführt worden war durch das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG; in Kraft seit 13.7.2005), und beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung. Beschwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Insolvenzverfahren Rz. 1 Die Vorschriften betreffen die Tätigkeiten des Anwalts im Insolvenzeröffnungsverfahren, wobei zwischen der Tätigkeit für den Gläubiger sowie den Schuldner sowohl hinsichtlich der Höhe der Gebühren als auch bezüglich des Gegenstandswertes (§ 28) unterschieden wird. Sie deckt als Pauschalgebühr den gesamten Bereich anwaltlicher Tätigkeit im Insolvenz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 41. Gesamtschuldner

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

I. Rechtsprechung Rz. 87 Ein Gegenstandswert ist in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG für den Rechtsanwalt deshalb nicht maßgeblich, weil Betragsrahmengebühren entstehen, die sich gerade nicht nach einem Wert richten. Anlass dafür, überhaupt Ausführungen zum Gegenstandswert aufzunehmen, ist der Umstand, dass di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwendbarkeit der VV 5115

1. Überblick Rz. 7 Die Vorschrift der VV 5115 ist im Bußgeldverfahren in sämtlichen drei Verfahrensabschnitten anzuwenden, also:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstinstanzliches Verfahren vor dem BSG oder einem LSG (VV 3300 Nr. 2)

I. Allgemeines Rz. 29 In VV 3300 Nr. 2 ist der Gebührentatbestand mit dem 2. KostRMoG auf die erstinstanzlichen Verfahren vor dem BSG und den Landessozialgerichten erweitert worden. Rz. 30 Zuvor galt nach VV 3300 Nr. 2 ein erhöhter Gebührensatz der Verfahrensgebühr nur bei erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG und einem OVG/VGH. Eine Regelung für die erstinstanzlichen Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrere Prozesskostenhilfeverfahren

1. Dieselbe Angelegenheit Rz. 31 Mehrere Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe (§ 124 ZPO) oder der Abänderung der Prozesskostenhilferatenzahlung (§ 120a ZPO) in demselben Rechtszug gehören zu derselben Angelegenheit (§ 16 Nr. 3). Der Anwalt erhält die Gebühren (VV 3335, ggf. Termins- und Einigungsgebühr) insgesamt nu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Die einzelnen Gebühren

1. Keine Grundgebühr (VV Vorb. 4.1.4) Rz. 16 Eine Grundgebühr (VV 4100) erhält der Anwalt im Wiederaufnahmeverfahren nicht.[10] Die Grundgebühr ist nach VV Vorb. 4.1.4 ausdrücklich ausgeschlossen. Die ansonsten durch die Grundgebühr abgegoltenen Tätigkeiten, also die Einarbeitung, erste Akteneinsicht, Gespräche mit dem Auftraggeber etc., werden im Wiederaufnahmeverfahren durc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Kostenerstattung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 8 Die Vorschriften der VV 3401, 3402 gelten – sofern VV Teil 3 anzuwenden ist – für sämtliche Prozessverfahren jeglicher Gerichtsbarkeit sowie für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich der Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren und einstweiliger Anordnungsverfahren. Auch für das selbstständige Beweisverfahren gelt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr, VV 3510 Rz. 4 Die Verfahrensgebühr entsteht mit dem ersten Betreiben des Geschäfts, das regelmäßig in der Aufnahme der Information liegt. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 1). Daher bleibt es bei dem Gebührensatz von 1,3 auch dann, wenn das Patentamt gemäß § 73 Abs. 3 P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Revision

Rz. 84 In einem eventuellen Revisionsverfahren sind die VV 3206 ff. anzuwenden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren nach VV Teil 6

aa) Verfahrensgebühr, VV 3330 Rz. 26 In Verfahren nach VV Teil 6 erhält der Anwalt ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach VV 3330 (siehe Rdn 18). Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auch hier auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gebühren bei Erledigung der Hauptsache

(1) Erledigung der Hauptsache vor Antragstellung Rz. 17 Erledigt sich der Auftrag nur hinsichtlich der Hauptsache, bevor der Anwalt eine der in VV 3101 Nr. 1 genannten Tätigkeiten ausgeführt hat, so kann neben der reduzierten Verfahrensgebühr aus dem Wert der Hauptsache die volle Verfahrensgebühr nach dem Wert der Kosten erwachsen.[13] Die Summe der Gebühren darf jedoch nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendbare Gebührenvorschriften

1. Gebühren- und Auslagenvorschriften Rz. 3 Neben den Gebühren dieses Abschnitts kommen im Rahmen der Beratungshilfe keine weiteren Gebühren in Betracht, wie es sich auch ausdrücklich aus der VV Vorb. 2.5 ergibt. Anwendbar bleiben dagegen die allgemeinen §§-Vorschriften des RVG und auch die Auslagentatbestände nach VV Teil 7. 2. Einigungs- und Erledigungsgebühr Rz. 4 Indes wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die einzelnen Verfahrenskonstellationen

a) Überblick Rz. 21 Der Auftrag muss ausschließlich zur Prüfung erteilt worden sein. Der Anwalt darf daher noch keinen unbedingten Prozess- oder Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erhalten haben. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 Abs. 1 S. 1). Ein bedingt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Keine Einigungsgebühr in Ehesachen (Abs. 5)

1. Überblick Rz. 141 Anm. Abs. 5 regelt die Anwendung der VV 1000 in Familiensachen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rechtsschutz für die Verteidigung

1. Rechtsschutz nach den ARB a) Überblick Rz. 132 Auch in Strafsachen besteht grundsätzlich Rechtsschutz nach den ARB. Für die Kosten der Verteidigung greift dieser allerdings nur, wenn dem Versicherungsnehmer ein Vergehen vorgeworfen wird; bei dem Vorwurf eines Verbrechens ist Versicherungsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 ARB 1975; § 2i ARB 1994/2000). Eine Prüfung der Erfol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr bei Vertretung des Antragsgegners 1. Tätigkeit des Rechtsanwalts Rz. 6 Der für den Antragsgegner im Mahnverfahren tätige Rechtsanwalt erhält nach VV 3307 eine 0,5-Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners insgesamt. In der Gesetzesbegründung[6] heißt es insoweit, dass sich in den seltensten Fällen die Tätigkeit des Rechtsanwalts allein auf die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gesetzliche Regelung

1. Sinn und Zweck der Regelung Rz. 1 In vielen Fällen bedarf die Revision oder Rechtsbeschwerde der Zulassung durch das Vordergericht. Wird die Revision oder die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, so kommt hiergegen gegebenenfalls die Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht. Diese besondere Beschwerde ist abweichend von der allgemeinen Beschwerde (VV 3500), der Rechtbeschwerde ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid (Anm. Abs. 1 Nr. 2, 4)

a) Allgemeines Rz. 65 Neben der Einstellung erhält der Anwalt nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 und 4 auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er an der Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid mitwirkt. Rz. 66 Die Zusätzliche Gebühr entsteht auch dann, wenn nicht der Verteidiger selbst, sondern der Betroffene den Einspruch zurücknimmt, solange der Anwalt an der Rücknahme mitgew...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Lichtbilder/Fotos

a) Kein Schreibwerk erforderlich Rz. 39 Auch das Anfertigen von Lichtbildern bzw. Fotos wird unter den in VV 7000 genannten Voraussetzungen von der Dokumentenpauschale erfasst. An der in der Vorauflage vertretenen gegenteiligen Auffassung halte ich nicht fest. Es kommt nicht darauf an, ob es sich insoweit um Schreibwerk des Rechtsanwalts handelt.[49] Müller-Rabe [50] weist zut...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verwaltungsvollstreckung/Verwaltungszwangsverfahren/ Gerichtliche Verfahren des Verwaltungszwangs

1. Hauptsacheverfahren Rz. 81 Das Verwaltungsverfahren lässt sich in mehrere Abschnitte unterteilen: Das Verfahren bis zum Erlass bzw. zur Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes; das nicht gerichtliche Nachprüfungsverfahren (Vor-, Einspruchs-, Beschwerde- bzw. Abhilfeverfahren); das nicht gerichtliche Verfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren

aa) Keine Gebühr nach VV 3500 Rz. 184 Da die Erinnerung nach § 766 ZPO zum Vollstreckungsrechtszug gehört,[172] wird die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren mit der Verfahrensgebühr VV 3309 und ggf. der Terminsgebühr VV 3310 abgegolten.[173] Eine Erhöhung dieser 0,3 Gebühren auf die 0,5 Gebühren nach VV 3500, 3513 findet nicht statt. Frühere anderslautende Rechtsprechung[174] i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Seitenformat/Größe der Kopie oder des Ausdrucks

aa) DIN A4-Format Rz. 196 Nr. 1 geht für die Berechnung der Dokumentenpauschale von Seiten aus. Es wird für die abzurechnenden Seiten je Seite ein Betrag zwischen 0,15 EUR und 1 EUR ersetzt. Nach dem Wortlaut wird somit nicht zwischen unterschiedlichen Seitenformaten differenziert. Deshalb kann nicht unterstellt werden, dass Nr. 1 nur Seiten bis zum DIN A4-Format erfasst und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 49 Gebühren sind immer umsatzsteuerpflichtig.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

aa) Gebührenhöhe Rz. 47 Der Terminsvertreter erhält für seine Tätigkeit zunächst einmal eine halbe Verfahrensgebühr, genauer gesagt, erhält er eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr zur Hälfte. Diese Formulierung ist missverständlich. Es ist nicht auf die tatsächlich entstandene Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten abzustelle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 72. Sequester

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensbeendende Besprechungen

a) Allgemeines Rz. 140 Der Anwalt soll – so die Zielsetzung des Gesetzgebers – nach seiner Bestellung zum Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten in jeder Phase des Verfahrens zu einer möglichst frühen Beendigung desselben beitragen. Deshalb soll die Terminsgebühr auch dann schon verdient sein, wenn der Rechtsanwalt an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Grundsatz Rz. 1 In VV 1008 regelt das RVG die zusätzliche Vergütung des Anwalts für die vermutete Mehrarbeit und den vermuteten Mehraufwand in einem Mehrpersonenverhältnis.[1] Dabei wird an dem Grundsatz festgehalten, dass jeder zusätzliche Auftraggeber dem Anwalt eine höhere Entlohnung für seine Tätigkeit bringt und dass sich die Höhe des weiteren Verdienstes nach der Art...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Umfang der Angelegenheit Rz. 4 Soweit der Anwalt Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter bzw. Verteidiger ist, erhält er für die Rüge oder für die Abwehr der Rüge keine gesonderte Vergütung. Seine Tätigkeit wird nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 vielmehr durch die Gebühren der Hauptsache abgegolten.[1] Weder das Verfahren über die Rüge selbst noch das weitere Verfahren nach erf...mehr