Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

I. Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 1. Berufungsführer Rz. 43 Die Erstattung einer 1,1-Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 auf Seiten des Berufungsführers wird grundsätzlich ausscheiden, da es im Falle einer vorzeitigen Erledigung nicht zur Anhängigkeit der Berufung kommt, die aber wiederum Voraussetzung für ein Erstattungsverhältnis ist. Eine Ausnahme gilt dann, wenn nicht an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 102. Zwangsgeld, Zwangshaft (§ 888 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 13)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erfasste Termine

1. Überblick Rz. 4 Zusätzlich zur Verfahrensgebühr VV 3309 erhält der Rechtsanwalt nach der Anm. zu VV 3310 eine 0,3 Terminsgebühr nur, wenn er in der Vollstreckung an einem teilnimmt. 2. Gerichtlicher Termin Rz. 5 Gerichtliche Termine sind in der Zwangsvollstr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgeltungsbereich

a) Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information Rz. 49 Der Anwalt erhält die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts. Durch die Gebühr abgegolten werden somit sämtliche Tätigkeiten, die zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, wie die Entgegennahme der Information, Besprechungen mit dem Mandanten oder Dritten, Einsicht in Gerichts- oder Behördenakte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Erstattungsfragen

1. Ausschluss der Erstattung Rz. 36 § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO schließt eine Kostenerstattung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren aus. Entsprechendes gilt nach § 127 Abs. 4 ZPO im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung. Kommt es zu einem Hauptsacheverfahren, so ist umstritten, ob die Vorschriften im Fall der den Antragsteller belastende...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Beschwerdeverfahren nach dem KSpG (Nr. 2 Buchst. g)

1. Anwendungsbereich Rz. 168 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g führt die VV Vorb. Nr. 10 a.F. fort, die eingeführt worden war durch Art. 6[66] des Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid vom 17.8.2012, in Kraft getreten am 24.8.2012 (KSpG), und beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtsschutz für die Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren

1. Durchsetzung von eigenen Ansprüchen Rz. 141 Will der Geschädigte seine Ersatzansprüche im Adhäsionsverfahren geltend machen, besteht im Umfang des versicherten Risikos Versicherungsschutz.[75] 2. Abwehr der gegnerischen Ansprüche Rz. 142 Für die Abwehr der im Adhäsionsverfahren gegen den Beschuldigten geltend gemachten Ansprüche besteht kein Versicherungsschutz nach den ARB,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Aufenthaltsermittlung des Schuldners

a) Ermittlung durch den Rechtsanwalt Rz. 136 Die Ermittlung der Adresse des Schuldners durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zwecks Durchführung der Zwangsvollstreckung stellt ebenfalls eine die Zwangsvollstreckung vorbereitende bzw. begleitende Tätigkeit dar, die für den Anwalt die Gebühr VV 3309 entstehen lässt, soweit es sich dabei um die erste Vollstreckungstätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Anordnungsverfahren

Rz. 6 Finden anlässlich desselben Hauptsacheverfahrens mehrere Anordnungsverfahren statt, so bilden diese gesonderte Angelegenheiten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten (Nr. 1 Buchst. a)

1. Anwendungsbereich a) Behörden- und Gerichtsakten Rz. 45 Für das Anfertigen von Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten erhält der Anwalt die Dokumentenpauschale, sofern deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war (Nr. 1 Buchst. a). Die Entstehung der Dokumentenpauschale setzt also die Notwendigkeit der gefertigten Kopien oder Ausdrucke voraus (v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wohnungseigentümergemeinschaft

a) Verbandsprozess Rz. 242 Die anwaltliche Informationspflicht gegenüber einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert es i.d.R. nicht, dass der Prozessbevollmächtigte der Wohnungseigentümergemeinschaft sämtliche Prozessunterlagen kopiert und komplett jedem einzelnen Wohnungseigentümer zugeleitet werden (Nr. 1 Buchst. c). Es reicht vielmehr aus, den Vertreter der Wohn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mehrere Auftraggeber, VV 1008

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Verfahrensgebühren nach VV 4142, 4143 ff.

Rz. 33 Auch die Anwendung der VV 4142 und VV 4143 ff. ist bei Einzeltätigkeiten nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

I. Nachweis der Terminsgebühr Rz. 49 Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass es oft auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, ob lediglich die verminderte 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 oder die volle 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 entstanden ist. Da nicht alle Umstände ins Protokoll aufzunehmen sind, sollte der Anwalt darauf dringen, dass die für die Terminsgebühr relevan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Grundsätze Rz. 6 Zur Entstehung der Erledigungsgebühr ist die Erfüllung aller Tatbestandsvoraussetzungen notwendig. Dieser lapidare Hinweis ist deshalb angebracht, weil in Rechtsprechung und Literatur insbesondere bei der Frage, warum keine Erledigungsgebühr angefallen ist, nicht immer ausreichend zwischen den einzelnen Tatbestandsmerkmalen differenziert wird. Die Frage de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschwerdeverfahren in der Zwangsvollstreckung

aa) Allgemeines Rz. 112 Wird der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig, so erhält er neben den Gebühren aus den VV 3309 zusätzlich die Gebühren nach VV 3500. Auch in Zwangsvollstreckungssachen stellen Beschwerdeverfahren eigene Angelegenheiten dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Der Gegenstandswert bemisst sich nach der jeweiligen Beschwer, wobei al...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensrecht

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 29. Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Voraussetzungen der Zusätzlichen Gebühr

1. Übersicht Rz. 18 Einen Anspruch auf die Zusätzliche Gebühr erwirbt der Anwalt nur, wenn er daran mitgewirkt hat, dass sich das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt hat oder dass die Hauptverhandlung entbehrlich geworden ist, weil:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Sonstige Verfahren (VV 6302, 6303)

1. Verfahren Rz. 59 Im Anordnungsverfahren ist nach § 425 Abs. 1 FamFG eine Frist von höchstens einem Jahr zu bestimmen, vor deren Ablauf vom Gericht über die Fortdauer der Freiheitsentziehung von Amts wegen zu entscheiden ist. Abgesehen davon ist die Freiheitsentziehung nach § 426 FamFG von Amts wegen und nach § 426 Abs. 2 FamFG auf Antrag schon vor Ablauf der nach § 425 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenrechtliche Angelegenheit

1. Beschwerdeverfahren Rz. 2 Beschwerdeverfahren in den von VV Teil 3 erfassten Angelegenheiten sind – im Gegensatz z.B. zu den Angelegenheiten nach VV Teil 4 bis 6 – immer eigene gebührenrechtliche Angelegenheiten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Der Anwalt erhält hierfür die 0,5-Gebühren nach VV 3500, 3513. 2. Erinnerung gegen Rechtspflegerentscheidung Rz. 3 Erinnerungen gegen Entscheidu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Notwendigkeit der Unterrichtung

a) BGB-Gesellschaft/Kündigungsschutzklagen Rz. 133 Hauptanwendungsfall der Nr. 1 Buchst. c werden zum einen umfangreiche Verfahren, zum andern auch die Fälle sein, in denen zahlreiche Auftraggeber unterrichtet werden müssen, etwa größere BGB-Gesellschaften, sofern jeder Gesellschafter unterrichtet werden muss. Erfasst werden auch Sammelklagen mehrerer Auftraggeber, die sich zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Zwangsversteigerung

I. Anwendungsbereich Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 betrifft nur Zwangsversteigerungen, die im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt sind, also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsmittel gegen Entscheidung des Rechtspflegers

aa) § 11 RPflG – Erinnerung und sofortige Beschwerde Rz. 186 Entscheidungen des Rechtspflegers in der Zwangsvollstreckung sind gemäß § 11 Abs. 1 RPflG mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 793 ZPO anzufechten. Entscheidungen des Rechtspflegers sind gemäß § 11 Abs. 2 RPflG nur dann mit der Erinnerung anfechtbar, wenn gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gütliche Erledigung (§ 802b ZPO)

a) Verfahrensrecht Rz. 531 Siehe dazu Rdn 214 ff. b) Einigungsvertrag/Mitwirkung Rz. 532 Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO),[555] entsteht für den Rechtsanwalt des Gläubigers grds. keine Einigungsgebühr nach VV 1000, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumt oder eine Tilgung du...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendungsbereich Rz. 1 In den VV 2504 ff. ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der im Rahmen der Beratungshilfe zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) vertretend tätig wird. Mit der gegenüber VV 2503 erhöhten Gebühr wird auch der erhöhte anwaltliche Arbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Grundgebühr (VV 6200) Rz. 5 Nach VV 6200 erhält der Rechtsanwalt für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall eine Grundgebühr i.H.v. 44 EUR bis 385 EUR (Mittelgebühr 214,50 EUR). Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, beträgt die Grundgebühr 172 EUR. Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 fest. Zur Zubilligung der Höch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Die Parteien beziehen anderweitig anhängige Gegenstände in die Einigung ein

aa) Allgemeines Rz. 188 Einigen sich die Parteien im Rechtsmittelverfahren (auch) über Gegenstände, die anderweitig anhängig sind, so war je nach Fallgestaltung die Höhe der Vergleichsgebühren strittig. Diese Streitfragen sind durch die Neufassung beseitigt. Rz. 189 Zu beachten ist allerdings auch hier, dass dann, wenn im Rechtsmittelverfahren eine Einigung geschlossen, protok...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 100. Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

a) Vollstreckungsauftrag und Gebühr Rz. 455 Für den Prozessbevollmächtigten entsteht bei einer Aufforderung zur Leistung mit Vollstreckungsandrohung mit Vollstreckungsauftrag stets eine Verfahrensgebühr nach VV 3309.[451] Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, die Vollstreckungsgebühr für eine derartige Aufforderung entstehe nur, wenn die formel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mehrfacher Anfall der Zusätzlichen Gebühr

1. Mehrfacher Anfall in demselben Verfahrensabschnitt Rz. 144 Da in demselben Verfahrensabschnitt die Gebühren grundsätzlich nur einmal entstehen können (§ 15 Abs. 1), kann auch die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141 nur einmal eintreten. Die einzige Ausnahme hiervon gilt im Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 (siehe Rdn 57). Rz. 145 Wird ein Verfahren zunächst nur vorläufig eingestellt un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung bzw. bei Einigung oder Erledigung (Anm. Abs. 1 Nr. 1)

I. Allgemeines Rz. 7 Die Regelung in Anm. Abs. 1 Nr. 1 betrifft das Entstehen einer Terminsgebühr, wenn das Gericht nicht aufgrund einer mündlichen Verhandlung, sondern im Einverständnis der Parteien im schriftlichen Verfahren entscheidet. Damit tritt Anm. Abs. 1 Nr. 1 neben die Regelungen in VV Vorb. 3 Abs. 3 und ergänzt diese. Der hauptsächliche Anwendungsbereich von Anm. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 15 Zur Frage der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 16 ff. bzw. 24 f.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 48. Hebegebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendungsbereich Rz. 1 Auf die Kommentierung zu VV Vorb. 3.3.3 wird insoweit verwiesen. Soweit nachfolgend von der Vollstreckung die Rede ist, sind damit grds. alle in VV Vorb. 3.3.3 aufgeführten Verfahren erfasst. II. Unbedingter Vollstreckungsauftrag Rz. 2 Grundlegende Voraussetzung für die Anwendung von VV 3309, 3310 ist, dass dem Rechtsanwalt ein unbedingter Auftrag für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Verfahrensgebühr VV 3338

I. Abgrenzung zwischen Anmelder und Musterkläger Rz. 7 VV 3338 findet nur auf denjenigen Rechtsanwalt Anwendung, der allein mit dem Entwurf einer Anmeldung bzw. mit der Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren beauftragt ist. Die Anmelder sind nicht Beteiligte des Musterverfahrens. Ist der Rechtsanwalt damit beauftragt, den Anspruch einzuklagen und eine Beteiligung im Mu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Gesondert geregelte Verfahren (S. 1)

I. Überblick Rz. 2 Gemäß S. 1 entsteht die Terminsgebühr nach VV Teil 3 Abschnitt 1, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist. Eine solche anderweitige Bestimmung enthalten VV 3332 und Anm. S. 2 zu VV 3333. II. Ausschluss der Terminsgebühr nach Anm. S. 2 zu VV 3333 Rz. 3 In den Verfahren nach VV 3333, also in Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

I. Reduzierte Verfahrensgebühr wegen fehlender Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr Rz. 141 Es ist durchaus möglich, dass die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 zwar entstanden, aber nicht erstattungsfähig ist, weil keine notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung mehr gegeben ist, z.B. bei verspäteter Einreichung eines Klageabweisungsantrags nach der mündlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kein Zusammenhang mit anderer gebührenpflichtiger Tätigkeit (Anm. Abs. 1)

1. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr Rz. 10 Der Rat oder die Auskunft darf nicht in Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit stehen (Anm. Abs. 1 zu VV 2501). Die Abgrenzung der Beratung von der Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungsgebühr von einer Geschäftsgebühr VV 2503 ist im Einzelfall schwierig. Um eine Beratung h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verfahren über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (VV 3300 Nr. 3)

I. Überblick Rz. 34 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Kostentatbestände geschaffen worden, und zwar sowohl für die Anwalts- als auch für die Gerichtsgebühren. Die Vergütungsregelung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Begriff des Gegenstandes

a) Recht oder Rechtsverhältnis Rz. 50 Der Begriff des gebührenrechtlichen Gegenstandes ist vom Gesetzgeber nicht näher bestimmt worden. Es geht hierbei um den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit. Maßgeblich ist allein der sachliche Gehalt dieser Tätigkeit ungeachtet der jeweiligen Person desjenigen, für den der Anwalt tätig wird.[152] Das folgt ohne weiteres aus der gesetzl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Erteilung eines Verfahrensauftrages Rz. 7 Voraussetzung für die Anwendung von Anm. Nr. 1 ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein Verfahrensauftrag für die in VV 3324 bis 3327, 3334 und 3335 genannten Verfahren, erteilt ist (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 1). Ist dies schon nicht der Fall, kann keine Gebührenreduzierung nach Anm. Nr. 1 eintreten, da eine Verfahrensgebühr nicht entste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Umfang der Angelegenheit Rz. 3 Die Gebühren nach Unterabschnitt 2 decken die gesamte Tätigkeit des Anwalts ab (ausgenommen Terminswahrnehmungen, VV 4102) – soweit sie nicht bereits durch die Grundgebühr abgegolten sind. Rz. 4 Das vorbereitende Verfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat. Wird zunächst nur wegen des Verdachts einer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde vor dem BVerwG

1. Gebühren Rz. 16 Legt der Rechtsanwalt gem. § 22b WBO Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Truppendienstgericht ein, richten sich die Gebühren für die Nichtzulassungsbeschwerde ebenfalls nach VV 6402, 6403. Nach § 17 Nr. 9 bilden das erfolgreiche Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 22b WBO) einerseits ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO)

a) Überblick Rz. 86 Abs. 5 erklärt die Anrechnung nach Abs. 4 in Verfahren nach der WBO für entsprechend anwendbar. In Verfahren nach der WBO, bei denen im gerichtlichen Verfahren das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder das Verfahren vor dem BVerwG an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gemäß § 82 SG tritt, erhält der Anwalt jeweils eine Geschäftsgebühr nach VV 2302 N...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Neufassung zum 1.9.2009 Rz. 1 Die Vorschrift ist zuletzt durch das FGG-ReformG geändert worden. Während sie zunächst nur für die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO galt und dann auf die Rechtsbeschwerde nach § 78 S. 2 des ArbGG erweitert wurde, gilt sie jetzt für alle Rechtsbeschwerden in Verfahren nach VV Teil 3, soweit nicht VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 oder 3.2.2 Nr. 1 u. 2 greife...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Allgemeines Rz. 6 Während im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung nur der Gläubiger und der Schuldner Parteien des Verfahrens sind, besteht in dem Verfahren nach dem ZVG zusätzlich zu diesem Einzelverfahren ein Gesamtverfahren, an dem alle an dem Vollstreckungsobjekt beteiligten Personen ihre Rechte geltend machen können ("Beteiligtenverfahren"). So laufen z.B. Fristen für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 22. Einstellung (vorläufige), Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)

a) Keine besondere Angelegenheit Rz. 168 Die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung gehört regelmäßig zum gebührenrechtlichen Rechtszug, ist somit mit den allgemeinen Gebühren des Verfahrens grundsätzlich abgegolten. Dies gilt nur dann nicht, "wenn ... eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet". Dies ist nicht bereits da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsanwaltsvergütung

Rz. 19 Für die Rechtsanwaltsvergütung ist grundsätzlich zwischen den Verfahren nach Art. 5 Buchst. a) und Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO zu unterscheiden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entstehen der Gebühr

a) Aus- und Rückzahlungen Rz. 16 Der Anwalt verdient die Hebegebühr nicht – wie vielfach irrtümlich angenommen – schon mit der Entgegennahme des Geldes, sondern erst mit dessen Auszahlung oder Rückzahlung an den Auftraggeber oder an Dritte. Dazu zählt auch die Hinterlegung des Geldes zu Zwecken der Sicherheitsleistung.[23] Rz. 17 Hinsichtlich desselben Betrages kann die Hebege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 39 Die Vorschrift ist auch für Betragsrahmengebühren – z.B. in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit – anwendbar. VV 3336 ist aufgehoben.mehr