Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Terminsgebühr

Rz. 95 Die Terminsgebühr ist geregelt in Nr. 3104 VV RVG und liegt bei einem Satz von 1,2. Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob streitige oder nichtstreitige Anträge gestellt werden. Die Terminsgebühr reduziert sich auf 0,5, wenn lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird, Nr. 3105 VV RVG. Erkennt der Beklagte hingegen die Forderung an, erfolgt ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Rahmengebühren

Rz. 71 Bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG handelt es sich um Satzrahmengebühren gemäß § 14 RVG. Diese berechnen sich ebenfalls nach Gegenstandswert. Für die Bestimmung der konkreten Gebühr wird dem Rechtsanwalt ein Spielraum eingeräumt. Lediglich die obere und untere Grenze wird vorgegeben. Bei der Geschäftsgebühr besteht ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5. Zur Ermit...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 4. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 41 Gemäß § 7 Abs. 2 RVG haften mehrere Auftraggeber dem Rechtsanwalt gegenüber nicht als Gesamtschuldner für die gesamten Gebühren einschließlich der Erhöhungsgebühr. Vielmehr haftet jeder nur für die Gebühren, die durch eine alleinige Beauftragung angefallen wären. Demgemäß ist anzuraten, dass sich der Rechtsanwalt von seinen Mandanten schriftlich bestätigen lässt, dass ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / VI. Gebühren und Kosten

Rz. 135 Der als Vertreter einer Partei tätige Rechtsanwalt erhält eine 0,3-Gebühr, § 18 Nr. 13 RVG, VV 3309 RVG. Bei Gericht fällt eine Festgebühr von 20 EUR an, KV 2111 GKG.mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 8. Kosten, Gegenstandswert

Rz. 699 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht ist gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ausgangspunkt für die Wertbestimmung im vermögensrechtlichen Bereich ist das Aktivvermögen. Wegen des im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkten Anwendungsbereichs ist jedoch ein Wertabschlag von 10 % bis 50 % vorzu...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 3. Kombination von Pauschale und Zeitvergütung

Rz. 122 Formulierungsbeispiel: Vergütungsvereinbarung (Kombination) zwischen den Rechtsanwälten (…) – im Folgenden "Rechtsanwälte" genannt – und (…) – im Folgenden "Auftraggeber" genannt – § 1 Gegenstand der Tätigkeit In Sachen (…) hat der Auftraggeber die Rechtsanwälte mit seiner außergerichtlichen Interessenvertretung beauftragt. Die getroffene Vergütungsvereinbarung umfasst insbes...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Zeitvergütung

Rz. 121 Formulierungsbeispiel: Vergütungsvereinbarung (Zeitvergütung) zwischen Den Rechtsanwälten (…) – im Folgenden "Rechtsanwälte" genannt – und (…) – im Folgenden "Auftraggeber" genannt – § 1 Gegenstand der Tätigkeit In Sachen (…) hat der Auftraggeber die Rechtsanwälte mit seiner außergerichtlichen Interessenvertretung beauftragt. Die getroffene Vergütungsvereinbarung umfasst insb...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Kostenersatz für fremde Tätigkeit

Rz. 125 Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person als Testamentsvollstrecker benannt werden bzw. das Amt ausführen. Gleiches gilt für einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar[175] oder einen sonstigen Angehörigen eines rechts- oder steuerberatenden Berufes. Ihnen steht auch im Falle der berufsmäßigen Ausübung des Amtes des Testamentsvollstreckers regelmä...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Kosten und Gebühren

Rz. 115 Die Gerichtskosten werden im Unterliegensfall mit einer Festgebühr von 60 EUR berechnet, KV 1700, 2600 GNotKG. Wurde die Rüge dagegen zu Recht erhoben, ist das Verfahren gerichtskostenfrei. Rz. 116 Vertritt ein Rechtsanwalt ohnehin den Beschwerten im Verfahren, so löst dies keine eigene Vergütung aus, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. b RVG. Erfolgt die Vertretung von dr...mehr

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§ 32 Mediation / G. Kosten/Honorar

Rz. 16 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis. Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Eingangsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteue...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Durch Rechtsanwälte

Rz. 136 Für den Rechtsanwalt ist die Übernahme des Amtes des Testamentsvollstreckers berufsrechtlich unproblematisch. Zu prüfen bleibt aber immer ein Verstoß gegen § 45 Abs. 2 Nr. 1 BRAO, wonach der Rechtsanwalt das Amt des Testamentsvollstreckers nicht ausüben kann, wenn er zuvor gegen den Träger des zu verwaltenden Vermögens tätig geworden ist. Gemäß § 45 Abs. 3 BRAO erstr...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Vergütung bei Erbauseinandersetzungen

Rz. 101 Nach Abschaffung der BRAGO rückte bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft die Einigungsgebühr in den Vordergrund. Gemäß Nr. 1000 Abs. 2 VV RVG fällt die Einigungsgebühr auch dann an, wenn der mandatierte Rechtsanwalt bei den Vertragsverhandlungen lediglich mitgewirkt hat und diese Mitwirkungshandlung für den erfolgreichen Abschluss der Streitigkeit ursächl...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Differenzverfahrensgebühr

Rz. 94 Die Differenzverfahrensgebühr ist geregelt in Nr. 3101 Ziff. 2 VV RVG. Werden im Rahmen einer gerichtlichen Einigung auch nicht rechtshängige Ansprüche abgegolten, so entsteht aus dem Wert dieser Ansprüche die 0,8 Differenzverfahrensgebühr. Diese ist jedoch gedeckelt durch § 15 Abs. 3 RVG. Insgesamt dürfen die Verfahrensgebühr und die Differenzverfahrensgebühr nicht h...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Rz. 7 Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall muss nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, aber vor deren Beendigung eingetreten sein. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rech...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 7. Vergütung des Nachlassverwalters

Rz. 148 Der Nachlassverwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, § 1987 BGB. Anders als bei der Nachlasspflegschaft gibt es bei der Nachlassverwaltung keine ehrenamtliche Amtsführung. Die Höhe der Vergütung wird vom Nachlassgericht festgesetzt. Zuständig ist der Rechtspfleger. Aber: Die Besonderheiten der Nachlassverwaltung schließen eine Festsetzung der Vergütung ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 4. Innerer Zusammenhang

Rz. 33 Liegt der Angelegenheit ein einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde und ist eine einheitliche Bearbeitung möglich, können die Ansprüche demgemäß in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden,[58] ist von einem inneren Zusammenhang auszugehen. Ein einheitlicher Lebenssachverhalt ist beispielsweise zu bejahen, wenn von einem Pflichtteilsberechtigten Auskunft ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 1. Pauschalvergütung

Rz. 120 Formulierungsbeispiel: Vergütungsvereinbarung (pauschal) zwischen den Rechtsanwälten (…) – im Folgenden "Rechtsanwälte" genannt – und (…) – im Folgenden "Auftraggeber" genannt – § 1 Gegenstand der Tätigkeit In Sachen (…) hat der Auftraggeber die Rechtsanwälte mit seiner außergerichtlichen Interessenvertretung beauftragt. Die getroffene Vergütungsvereinbarung umfasst insbesond...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Abgeltungsbereich der Gebühren

1. § 15 RVG Rz. 24 Der Abgeltungsbereich der Gebühren ist geregelt in § 15 RVG. Bei den Gebühren nach RVG handelt es sich um Pauschgebühren. Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzes. Dies führt dazu, dass nicht an jede Handlung des Rechtsanwalts eine Gebührenfolge geknüpft ist. Vielmehr werden bestimmte Handlungen zu einem Gebührentatbestand zusammengefasst.[38] Die...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / IV. Alternativen zur Erbteilungsklage

Rz. 7 Eine Erbteilungsklage sollte sinnvollerweise erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn Versuche einer außergerichtlichen bzw. einvernehmlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (z.B. durch Auseinandersetzungsvertrag, Abschichtung, Übertragung der Erbteile auf einen Miterben) endgültig gescheitert sind. Eine mögliche Alternative zur Erbteilungsklage stellt zunäch...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Allgemeines

Rz. 15 Mit hohen Streitwerten, wie sie gerade im Bereich erbrechtlicher Auseinandersetzungen häufig vorkommen, ist im deutschen Zivilprozessrecht stets auch ein erhebliches Kostenrisiko für die unterliegende Partei verbunden. So beläuft sich das Kostenrisiko bei einem Streitwert von (nur) 100.000 EUR in der ersten Instanz bereits auf 12.068,46 EUR.[23] Wird dieser Rechtsstre...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / Literaturtipps

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / a) Der Anwaltsvertrag als Dienstvertrag

Rz. 6 In den meisten Fällen liegt dem Auftrag ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zugrunde. Der Rechtsanwalt leistet für seinen Mandanten "Dienste höherer Art",[8] die ihm aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses übertragen werden. Er wahrt die Rechte seines Mandanten und setzt diese sowohl in außergerichtlicher als auch in prozessualer Hinsicht durch. Rz. 7 Einen best...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 96 Wirkt der Rechtsanwalt bei einer gerichtlichen Einigung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens mit, erhält er eine 1,0 Gebühr nach Nr. 1003 VV RVG. Diese berechnet sich nach dem Wert der rechtshängigen Ansprüche. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Rdn 86 ff. verwiesen.mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Mehrere Auftraggeber

1. Mehrere Personen Rz. 34 Insbesondere bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate kommt es häufig vor, dass der beauftragte Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber (z.B. Eheleute, mehrere Testamentsvollstrecker, BGB-Gesellschaft[59] oder Mitglieder einer Erbengemeinschaft[60]) tätig wird. § 7 RVG und Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag) treffen ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die versicherbare Leistung

Rz. 3 Gemäß der Vorschrift des § 1 ARB 2005 hat der Versicherer die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen und die dadurch anfallenden Kosten zu tragen. Um aber dem Risiko einer Ausuferung der Kostentragungspflicht entgegenzuwirken und das versicherte Risiko kalkulierbarer zu machen,[3] sind nur die in § 2 ARB 2005 genannten Rechtsgebiete und die dort a...mehr

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Literaturverzeichnis / Kommentare

Bamberger/Roth, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 3, 3. Auflage 2012 Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 38. Auflage 2018 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO mit FamFG, GVG und anderen Nebengesetzen, 76. Auflage 2018 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 3. Auflage 2014 Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar ErbStG und BewG, 3. Auflage 2017 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engel...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Hilfe in Steuersachen

Rz. 92 Des Öfteren ist der Rechtsanwalt, gerade auf dem Gebiet des Erbrechts oder der Vermögensnachfolge, auch mit steuerlichen Fragen befasst. Beispielsweise wird er gesondert beauftragt, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung für den Mandanten abzugeben. In diesem Falle richten sich seine Gebühren nach § 35 RVG i.V.m. §§ 23 bis 39 Steuerberatervergütungsverordnung i...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / Literaturtipps

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 5 Zwar wurde in der Vergangenheit die Rechtsnatur des gesetzlich nicht geregelten "Typus Anwaltsvertrag" kontrovers diskutiert.[4] Zwischenzeitlich ist anerkannt, dass es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag [5] gemäß § 675 Abs. 1 BGB handelt. § 675 Abs. 1 BGB nimmt Bezug auf zahlreiche Vorschriften des Auftragsrechts (§§ 663, 665–670, 672–674 BGB). Der Auftrag ist gek...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / a) Kündigung

Rz. 33 Der Anwaltsvertrag kann grundsätzlich[37] von jeder Vertragspartei jederzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Nachdem der beauftragte Rechtsanwalt Dienste höherer Art zu leisten hat, kommt insofern § 627 BGB zur Anwendung. Rz. 34 Bei einer Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Auftraggeber aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsan...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / VII. Erfolgshonorar

Rz. 118 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist seit 1.7.2008 eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung ein...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / II. Streitwert, Gebühren, Kosten

Rz. 87 Der Streitwert einer Erbteilungsklage (Zustimmung zu einem Erbauseinandersetzungsplan) bemisst sich nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH[53] regelmäßig gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem Interesse des Klägers am Auseinandersetzungsplan. Somit bemisst sich der Streitwert nach dem geforderten Auseinandersetzungsguthaben bzw. dem Wert des klägerischen Erbte...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Pauschalvergütung

Rz. 115 Der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, mit seinem Auftraggeber ein Pauschalhonorar zur Abgeltung seiner Vergütung zu treffen. Vorteilhaft bei dieser Vorgehensweise ist, dass von vornherein die Höhe der Bezahlung feststeht und die Gefahr anschließender Differenzen zwischen den Vertragsparteien relativ gering sein dürfte. Weiter bietet diese Abrechnungsvariante einen ni...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Form der Vereinbarung

Rz. 113 Gemäß § 3a Abs. 1 S. 1 RVG muss die Vergütungsvereinbarung in Textform geschlossen werden. § 3a Abs. 1 lautet wie folgt: Zitat "(1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nic...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / I. Allgemeines

Rz. 6 Jede Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats, ob im gestalterischen, außergerichtlichen oder im prozessualen Bereich, setzt eine genaue Kenntnis des Sachverhalts voraus. Je umfangreicher und genauer die Informationen sind, desto größer sind die Chancen einer erfolgreichen Mandatsführung. Der Anwalt kann seine Rechtskenntnisse und die in der Praxis erworbenen Kunstgrif...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 3. Gleicher Rahmen

Rz. 32 Ein einheitlicher Rahmen liegt dann vor, wenn sich die Aufträge nach Inhalt, Ziel und Zweck entsprechen und wenn ein gleichgerichtetes Vorgehen für alle Auftraggeber bejaht werden kann. Wird der Rechtsanwalt damit beauftragt, unterschiedliche Forderungen (z.B. Mietzins, Ansprüche aus Darlehen) gegen denselben Schuldner geltend zu machen, ist von einem gleichen Rahmen a...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Zeitvergütung

Rz. 116 Eine weitere Variante zur Abrechnung der Vergütung liegt in der Vereinbarung eines Stundenhonorars. Diese Abrechnungsmethode ermöglicht dem Rechtsanwalt eine exakte Bemessung des Arbeitsaufwands orientiert am tatsächlichen Volumen der angefallenen Bearbeitungsstunden.[218] Die Vereinbarung einer Zeitvergütung ist dann sinnvoll, wenn das Mandat beispielsweise in recht...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / IV. Typischerweise vereinbarte Bedingungen

Rz. 27 Die Ausgestaltung der Prozessfinanzierungsverträge ist bei vielen Anbietern ähnlich. Die von den gewerblichen Finanzierungsunternehmen verwendeten Verträge stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar und unterliegen als solche der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, soweit eine solche nicht wegen der sog. Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB für die Regelunge...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / a) § 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 19 Nach der Vorschrift des § 49b Abs. 5 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, bereits vor Übernahme des Mandats den Mandanten darauf hinzuweisen, dass für den Fall, dass nicht aufgrund einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet wird, diese Abrechnung nach Gegenstandswert erfolgt. Es handelt sich hierbei um eine vertragliche Nebenpflicht aus dem Anwaltsvertrag. Auf die vo...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Rahmen der anwaltlichen Beratung eines Testamentsvollstreckers kann sich zum einen die Situation ergeben, dass der Mandant, der als Testamentsvollstrecker bestimmt ist, sich vor Annahme des Amtes beraten lassen will, und zum anderen eine bereits betriebene Testamentsvollstreckung vorliegt, sprich das Amt schon angenommen wurde. Im letzteren Fall wird sich die Beratu...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / D. Mandantenschreiben

Rz. 73 Die durch den Rechtsanwalt aufgenommene Ausgangslage sollte dem Mandanten alsbald schriftlich mitgeteilt werden. Es bietet sich hierbei an, auch die vom Mandanten im Rahmen der ersten Besprechung geäußerten Wünsche, sowie einen ersten Lösungsansatz und Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Schreiben niederzulegen. Rz. 74 Der Mandant hat sodann die Möglichkeit, ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen durch den Anwalt

Rz. 4 Bei der erbrechtlichen Gestaltung handelt es sich für den Anwalt um ein Mandat, bei dem er oftmals im Wettbewerb zu anderen Berufsgruppen, insbesondere Notaren und Steuerberatern, steht. Dass Testamente nicht selten auch durch den Steuerberater entworfen werden liegt nicht zuletzt daran, dass der Steuerberater die Vermögensverhältnisse seines Mandanten gut kennt und al...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Konkretisierung des Bemessungsmaßstabs

Rz. 117 Die Vergütung erfolgt nunmehr nach Stundensätzen und nicht mehr – wie gemäß altem Recht – nach Prozentsätzen des Nachlasses. Die Höhe der Stundensätze ist in § 3 VBVG geregelt: Im Grundsatz 19,50 EUR, § 3 Abs. 1 S. 1 VBVG. Verfügt der Nachlasspfleger über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Nachlasspflegschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz au...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Erfordernis eines Verfahrenspflegers

Rz. 82 Gemäß § 41 Abs. 3 FamFG ist ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, auch demjenigen, für den das Rechtsgeschäft genehmigt wird, bekanntzugeben. Dies sind im Falle des Handelns durch einen Nachlasspfleger die unbekannten Erben. Deshalb muss das Nachlassgericht für diese gemäß §§ 340 Nr. 1, 276 Abs. 1 S. 1 FamFG einen Verfahrenspfleg...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / I. Der Anwalt und die Staatskasse: Bewilligung, Beiordnung, Vergütung gem. § 49 RVG, weitere Vergütung gem. § 50 RVG

1. Begriff und Voraussetzungen der Bewilligung und Beiordnung a) Begriff der Bewilligung und Beiordnung Rz. 43 Bewilligung und Beiordnung stehen meist im gleichen Beschluss, sind aber sorgfältig auseinander zu halten. Die Voraussetzungen der Bewilligung sind in §§ 114 bis 127 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG geregelt. § 122 ZPO regelt die Wirkungen der Bewilligung, § ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Einigung i.S.d. § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 79 Es muss sich um eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG handeln.[84] Auch die Zahlungsvereinbarung gem. Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV RVG gehört hierher. Die Einigung muss tatsächlich zustande gekommen und nicht widerrufen sein.mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Der Mehrvertretungszuschlag, § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG

aa) Mehrvertretungszuschlag bei der Beratungsgebühr, Nr. 2501 VV RVG Rz. 20 Nach h.M. wird die Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV RVG) gem. Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 30 % erhöht. Höchstgrenze des Erhöhungsbetrages ist das Doppelte der Festgebühr, also für jeden weiteren Auftraggeber 10,50 EUR bis maximal (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1008 VV RVG) 70,00 EUR, zu denen ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 3. Beiordnung ohne Bewilligung: § 48 Abs. 3 RVG – Vereinbarungen in Ehe-/LPart-Sachen

Rz. 73 Ehesachen sind Verfahren gem. § 121 FamFG, LPart-Sachen solche gem. § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG, § 48 Abs. 3 S. 2 RVG. Auch die italienische Trennung von Tisch und Bett wird hierher gezählt.[78] Die Beiordnung, die in der Ehe/LPart-Sache angeordnet worden war, wird auf die in § 48 Abs. 3 RVG genannten Gegenstände auch ohne Antrag und ohne ausdrücklichen Gerichtsbesc...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) § 48 Abs. 3 RVG und Trennungsvereinbarungen

Rz. 78 Es muss sich nicht um die Regelung von Scheidungsfolgen handeln. Es genügt die Regelung von Trennungsfolgen.[83] Wenn andere Gegenstände als die in § 48 Abs. 3 RVG genannten verglichen werden, muss die Erstreckung von Bewilligung und Beiordnung extra beantragt werden!mehr