Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 6/2016, Terminsgebühr i... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Zwar hat der angefochtene Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin zu erstattende Vergütung zu hoch und damit unrichtig festgesetzt. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Terminsgebühr (dazu unter 1.) als auch hinsichtlich der Eini...mehr

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AGS 6/2016, Keine Anrechnun... / 3 Anmerkung

Wird ein Rechtsanwalt, nachdem er in einer Angelegenheit tätig geworden ist, beauftragt, in derselben Angelegenheit weiter tätig zu werden, erhält er nicht mehr an Gebühren, als er erhalten würde, wenn er von vornherein hiermit beauftragt worden wäre (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG). Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / X. Verhandlung nach Einspruch

Volle Terminsgebühr bei Verhandlung nach Einspruch Ergeht im ersten Termin ein Versäumnisurteil, so dass hier nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV ausgelöst worden ist, und wird dann auf Einspruch des Gegners ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Beklagte oder sein Vertreter erscheint, so entsteht insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr. Die zunächst angefallene 0,5-Termi...mehr

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AGS 6/2016, Vergleichsmehrw... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 33 Abs. 3, 8 RVG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das FamG hat vorliegend nach §§ 55 Abs. 2 FamGKG, 33 Abs. 1 RVG den für das gerichtliche Verfahren maßgeblichen Wert festzusetzen. Dieser richtet sich grundsätzlich im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren nach dem anhängigen Verfahrenstand, § 23 Abs. 1 RVG. Zwar könne...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Aus den Gründen

Mit der Gegendarstellung wendet sich der Verteidiger gegen die Entscheidung des AG hinsichtlich der Festsetzung der zusätzlichen Gebühr bei anwaltlicher Mitwirkung (Nr. 5115 VV) auf 30,00 EUR. Nach Auffassung des Verteidigers handelt es sich ausweislich der Anm. Abs. 3 S. 2 zu Nr. 5115 VV um eine Festgebühr, bei der grundsätzlich die Mittelgebühr anzuwenden sei. Die Kommentar...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / 4. Mehrere Gegner – nur einer ist säumig

Differenzierung bei mehreren Gegnern Mischfälle können ferner dann auftreten, wenn von mehreren Beklagten nur einer säumig ist und gegen ihn ein Versäumnisurteil ergeht. Voraussetzung für die reduzierte 0,5-Terminsgebühr ist allerdings, dass es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handelt. Soweit es sich um denselben Streitgegenstand handelt, fällt nur eine 1,2-Terminsge...mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtlic... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat aufgrund des Verkehrsunfalls vom 17.2.2015 in Bochum den verfolgten Schadensersatzanspruch nach §§ 7 Abs. 1, 18 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 249 BGB i.H.v. 83,54 EUR." Nach §§ 7, 15 RVG kann ein Rechtsanwalt, der in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig wird, nur einmal eine Gebühr verlangen. Hier ist der Klägervertreter sowohl für die Kl. ...mehr

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AGS 6/2016, Steckengebliebe... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 57 Abs. 2 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung im ersten Rechtszug hat in der Sache Erfolg. Da sich in Güterrechtssachen die Gerichtsgebühren gem. §§ 35, 42 FamGKG nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den entsprechenden Bestimmungen des FamGKG. Kommt...mehr

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AGS 6/2016, Klage auf Unter... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Beklagten ist als Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung nach den §§ 68 Abs. 1, 66 Abs. 3 S. 2 GKG zulässig. Auch gegen Wertfestsetzungen des LG als Berufungsgericht ist der Weg der Streitwertbeschwerde eröffnet (vgl. BGH, Beschl. v. 10.7.2007 – VIII ZB 27/07, NJW-RR 2008, 151; Senat, Beschl. v. 12.10.2015 – 8 W 50/15). Die Beschwerde ist indes nicht ...mehr

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zfs 6/2016, Unfallregulierung für zwei Geschädigte verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten

RVG § 15 Abs. 2 § 22 Abs. 1 Leitsatz Die außergerichtliche Vertretung zweier Geschädigter, die mit ihren jeweiligen Fahrzeugen in dasselbe Unfallgeschehen verwickelt gewesen sind, stellt für den von beiden Geschädigten nacheinander beauftragten Rechtsanwalt gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten dar. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Aichach, Urt. v. 5.1.2016 – 102 C 908/...mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtliche Unfallschadensregulierung für Eheleute verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten

RVG § 15 Abs. 2 § 22 Abs. 1 Leitsatz Wird der Rechtsanwalt von Eheleuten, die durch einen Verkehrsunfall Schäden erlitten haben, getrennt beauftragt und macht er die Ansprüche der Mandanten getrennt geltend, so liegen zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Rechtsanwalt für die Eheleute unterschiedliche Schadenspositionen geltend mach...mehr

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AGS 6/2016, Gegenstandswert... / Leitsatz

Bei Unterlassungsansprüchen richtet sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf die Androhung von Ordnungsmitteln nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG. Gleiches gilt im Verfahren über den Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln (Festhaltung OLG Hamm v. 26.3.2015 – 4 W 15/15, AGS 2015, 523). OLG Hamm, Beschl. v. 31.7.2015 – I-4 W 86/14mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / Leitsatz

Beauftragt ein Mandant einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines Mahnverfahrens und mandatiert er für den späteren Rechtsstreit einen anderen Anwalt, kommt es nicht zu einer Gebührenanrechnung nach Nr. 3307 S. 2 VV RVG; Mehrkosten eines derartigen "Anwaltswechsels" fallen nicht unter § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO. OLG München, Beschl. v. 15.3.2016 – 11 W 414/16mehr

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AGS 6/2016, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache ohne Erfolg. Das AG hat zutreffend entschieden, dass für ein sorgerechtliches Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden kann. Bei kinderschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 und 3 FamFG handelt es sich um nic...mehr

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zfs 6/2016, Unfallregulieru... / 3 Anmerkung:

Eine anwaltsfreundliche Entscheidung, die in gebührenrechtlicher Hinsicht einer Anmerkung in zweierlei Hinsicht wert ist. I. Anzahl der Angelegenheiten Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, ist in den §§ 16 ff. RVG nicht ausdrücklich geregelt. Ob von einer oder von mehreren Angelegenhei...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel nach Durchführung des Mahnverfahrens

ZPO § 91 Abs. 2 S. 2; VV RVG Nr. 3100 3307 Leitsatz Beauftragt ein Mandant einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines Mahnverfahrens und mandatiert er für den späteren Rechtsstreit einen anderen Anwalt, kommt es nicht zu einer Gebührenanrechnung nach Nr. 3307 S. 2 VV RVG; Mehrkosten eines derartigen "Anwaltswechsels" fallen nicht unter § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO. OLG München, Besc...mehr

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FoVo 6/2016, Großunternehme... / 2 II. Aus der Entscheidung

RA-Beauftragung zweckmäßig und erforderlich Die Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig gemäß §§ 280, 286 BGB, da die Klägerin nicht ihre Schadensminderungspflicht verletzt hat. Die Kosten sind zu erstatten, wenn sie nach Eintritt des Verzuges erfolgt sind und aus Sicht des Gläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH DR 2...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / Leitsatz

Bezugsgröße der Berechnung der "fiktiven" Terminsgebühr gem. Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV ist die konkrete Verfahrensgebühr, die genau dem Rechtsanwalt zusteht, der die "fiktive" Terminsgebühr für sich in Anspruch nimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt infolge der Aufhebung der Beiordnung eines früheren Bevollmächtigten erst in einem späten Zeitpunkt in das Verfa...mehr

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AGS 6/2016, Jeweils eigene ... / Leitsatz

Selbstständige, nicht formell verbundene oder als solches getrennte Bußgeldverfahren führen zu mehreren Angelegenheiten bzw. mehreren Rechtsfällen i.S.d. § 15 RVG, unabhängig davon, ob sie in einem Aktenband geführt werden. Der Rechtsanwalt hat deshalb bei einer derartigen Durchführung für jedes dieser Verfahren Anspruch auf gesonderte Gebühren und Auslagen. Sofern es im Bere...mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigte Verfa... / 1 Sachverhalt

Dem Beklagten war am 9.5.2015 eine Klage zugestellt worden mit der Aufforderung, binnen drei Wochen nach Zustellung der Klage auf diese zu erwidern. Am späten Abend des 27.5.2015 telefonierte der Antragsgegner mit seinem Anwalt, dem er zuvor Unterlagen für das Klageverfahren in den Briefkasten gelegt hatte. Mit einer am 28.5.2015 um 0:08 Uhr beim Anwalt eingegangenen E-Mail ...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / 2. Erörterung über Teil der Hauptforderung

Bei teilweiser Erörterung ist zu differenzieren Wird nur über einen Teil der Hauptforderung erörtert, fällt insoweit die 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV an; i.Ü. entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Insgesamt darf jedoch nicht mehr verlangt werden als eine 1,2-Gebühr aus dem Gesamtwert (OLG Köln AGS 2006, 244 = JurBüro 2006, 254 = RVGreport 2006, 104). Beisp...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / 3. Zweites Versäumnisurteil nach Vollstreckungsbescheid

Ermäßigte Terminsgebühr Ergeht auf Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid im daraufhin anberaumten Verhandlungstermin auf Antrag des Klägervertreters ein zweites Versäumnisurteil (§§ 700, 345 ZPO), so entsteht jetzt nur eine Terminsgebühr i.H.v. 0,5 nach Nr. 3105 VV (OLG Köln AGS 2007, 296 = RVGreport 2007, 189; AG Kaiserslautern JurBüro 2005, 475; OLG Brandenburg, AGko...mehr

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AGS 6/2016, Reisekosten nac... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Klägers ist zulässig, jedoch unbegründet. Der Senat folgt der überzeugenden Begründung des angefochtenen Beschlusses, wonach der Kläger der Beklagten die der Höhe nach nicht streitigen Reisekosten und das Abwesenheitsgeld zu erstatten hat. Nachdem der Kläger vor dem ArbG Frankfurt Klage erhoben hatte, konnte es der Beklagten nicht verwehrt sein, z...mehr

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AGS 6/2016, Keine Anrechnun... / 2 Aus den Gründen

Die angemeldete Gebühr der Nr. 3307 VV ist vorliegend nicht auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden streitigen Verfahrens anzurechnen, weil zwischen der Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und der Durchführung des streitigen Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre liegen. Der Widerspruch wurde am 8.11.2011 eingelegt. Die Abgabe des Mahnverfahrens an das Strei...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / IV. Versäumnisurteil gegen den erschienenen Gegner, der keinen Antrag stellt

Keine Ermäßigung, wenn Gegner erscheint Erscheint der Gegner oder Gegenanwalt, erklärt er aber, er trete nicht auf und stelle keinen Antrag, so dass daraufhin der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt wird, liegt der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV nicht vor, da der Gegner zum Termin erschienen, bzw. im Termin vertreten ist. Dass er keinen Antrag stellt, ist unerhebl...mehr

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AGS 6/2016, Keine Anrechnun... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Jahre 2011 einen Mahnbescheid gegen den Antragsgegner erwirkt. Hiergegen hatte der Antragsgegner durch seinen Rechtsanwalt Widerspruch einlegen lassen. Nachdem die Antragstellerin ihren Anspruch nicht mehr weiter verfolgt hat, hatte der Antragsgegner im August 2015 selbst gem. § 696 ZPO die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt. Gleich...mehr

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AGS 6/2016, Antrag auf Zust... / 3 Anmerkung

1. § 42 Abs. 1 FamGKG regelt die Bestimmung des Verfahrenswerts in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wenn sich die Bewertung des Verfahrensgegenstands aus besonderen Vorschriften nicht ergibt und der Verfahrensgegenstand nicht auf eine bezifferte Geldforderung gerichtet ist. Der Wert ist danach nach billigem Ermessen zu bestimmen. Für die Wertfestsetzung nach billigem Erm...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung der hier allein streitigen fiktiven Terminsgebühr ist zutreffend erfolgt. 1. Streitentscheidend ist hier, in Bezug auf welchen Betrag die nach S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV zu bestimmende fiktive Terminsgebühr berechnet werden muss. Dieser lautet (auch) für den Fall einer fiktiven Terminsgebühr wegen des Verzichts auf mündliche Verhandlung: "In den Fällen des Sa...mehr

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AGS 6/2016, Vertretungszwan... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des VG, mit dem dieses deren Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen hat, ist unzulässig. Sie genügt nicht den Erfordernissen des Vertretungszwangs. Nach § 67 Abs. 4 S. 1 VwGO müssen sich die Beteiligten vor dem OVG – außer in Prozesskostenhilfeverfahren – durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten las...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 2 Anmerkung zu OLG Hamm und OLG Koblenz

Zutreffend ist, dass eine Lebensversicherung zur Führung eines gerichtlichen Verfahrens einzusetzen ist, wenn sie nicht erforderlich für eine angemessene Altersversorgung ist. Der Verfahrensbevollmächtigte, der insoweit den Einsatz der Lebensversicherung vermeiden möchte, sollte und muss im Einzelnen darlegen, wie es um seine Altersversorgung bestellt und in welchem Umfang e...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / VII. Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Ermäßigte Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren Ein Versäumnisurteil kann nach § 331 Abs. 3 ZPO auch im schriftlichen Vorverfahren ergehen. Zeigt der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft entgegen § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig an und ergeht daraufhin im schriftlichen Verfahren auf Antrag des Klägers, der bereits in der Klageschrift gestellt werden k...mehr

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AGS 6/2016, Jeweils eigene ... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist unter Freispruch im Übrigen wegen zwei der 19 angezeigten Verstöße verurteilt worden. Diese waren Gegenstand der ursprünglichen Bußgeldverfahren 802 OWi 78/15 und 802 OWi 79/15. Die allesamt unter dem 23.10.2015 durch den Verteidiger des Beschwerdeführers eingereichten Festsetzungsanträge beziehen sich, soweit keine Verurteilung erfolgt ist, hinsichtl...mehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall gem. der Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auch nach Erlass des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) v. 23.7.2013 (B...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 bis 8 RVG zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des Familienrichters, dass sich die Erstreckung der Beiordnung durch den Beschluss im Termin auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten bezieht, also auch auf die angefallene 0,8-Verfahrensgebühr (Nr. 3101 Nr. 2 VV) und di...mehr

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AGS 5/2016, Kein Anspruch a... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag auf vorläufige Festsetzung des Streitwerts nach § 32 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 63 Abs. 1 S. 1 GKG für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren) ist unzulässig und daher zu verwerfen. 1. Der Senat legt den Antrag der Prozessbevollmächtigten dahingehend aus, dass sie eine für die Rechtsanwaltsgebühren ...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… II. Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Beschwerdegericht hat einen Anspruch der Bekl. auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 RVG VV (nebst Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 RVG VV) zu Unrecht bejaht …" [7] 2. a) Die vom LG antragsgemäß fest...mehr

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AGS 5/2016, Bewilligung von... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist m.E. unzutreffend. Verfahrenskostenhilfe hätte bewilligt werden können.[1] Nach § 31 Abs. 2 S. 1 FamGKG handelt es sich bei einem Verfahren zur Aufhebung und Abänderung nach § 166 Abs. 1 FamFG gegenüber dem Ausgangsverfahren um eine eigene selbstständige Angelegenheit. In Abweichung hierzu erklärt § 31 Abs. 2 S. 2 FamGKG das Verfahren zur Überprüfung der ...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 2 Aus den Gründen

Der erstmals im Berufungsverfahren gestellte bezifferte Antrag hat nur zu einem Bruchteil Erfolg. Die zwischen den Parteien geschlossene "Honorarvereinbarung" v. 7./14.9.2004 ist wirksam und bezieht sich auch auf die gerichtliche Tätigkeit des Beklagten. Dies gilt auch dann, wenn man sie den Regeln des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterwirft. a) Die Bezeichnung ...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist. Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen, neben...mehr

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AGS 5/2016, Kein Anspruch a... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH erhoben. Zusammen mit der Beschwerdebegründung haben die Prozessbevollmächtigten der Klägerin beantragt, den Streitwert nach § 32 Abs. 2 RVG aus eigenem Recht festzusetzen. Zur Begründung tragen sie im Wesentlichen vor, es sei beabsichtigt, der Rechtsschutzversicherung der Klägerin eine Kostenvorschussnote (vgl. § 9 RVG) f...mehr

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AGS 5/2016, Keine Wertfests... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Entscheidung. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Da die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin sie damit begründen, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde – wie in der Beschwerdeschrift auch zum Ausdruck gebracht – nur im eigenen Namen, nicht auc...mehr

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AGS 5/2016, Zusätzliche Geb... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Der Verteidiger hat die Zusätzliche Gebühr sogar zweimal verdient. Vereinfacht stellt sich der Fall wie folgt dar: Beispiel Gegen den Beschuldigten wird Anklage wegen verschiedener Taten vor dem AG erhoben. In der Hauptverhandlung wird das Verfahren wegen einzelner Taten abgetrennt und als gesondertes Verfahren fortgeführt. In dem Ausgangsverfa...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend und überzeugend begründet. Leider geht die überwiegende Rechtsprechung – aus meiner Sicht aber unzutreffend – spätestens seit Inkrafttreten des 2. KostRMoG und auf der Grundlage einer damit einhergehenden falschen Auslegung der mit § 48 Abs. 3 RVG einhergehenden Änderung bzw. Klarstellung des Gesetzgebers davon aus, dass außerhalb des ...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 4 Anmerkung 2

Nach § 3 Abs. 1 S. 1 RVG muss eine Vergütungsvereinbarung als solche in vergleichbarer Weise bezeichnet sein. Dass es sich bei dem Begriff "Honorarvereinbarung" um eine vergleichbare Bezeichnung handelt, hat bereits das AG Wolfratshausen[3] entschieden. Nicht ausreichend ist z.B. Beratervertrag. Häufig ist auch zu lesen, dass Vergütungsvereinbarung mit "Gebührenvereinbarung" üb...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / Leitsatz

Die Bezeichnung als "Honorarvereinbarung” genügt den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 RVG." Tritt ein in einer Rahmenvergütungsvereinbarung vorgesehenes Zeithonorar, welches auch künftige Prozessvertretungen erfasst, an die Stelle der Abrechnung nach dem RVG, scheidet ein Verstoß gegen § 49b Abs. 1 BRAO (Gebührenunterschreitung) aus, wenn aus der vorausschauenden Sicht des ...mehr

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AGS 5/2016, Kein Längenzusc... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. 1. Der Senat entscheidet in der Besetzung mit drei Richtern (§ 122 Abs. 1 GVG); § 568 S. 1 ZPO findet keine Anwendung (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 160 unter Aufgabe früherer Rspr.; OLG Hamm, Beschl. v. 3.12.2009 – 2 Ws 270/09, juris; OLG Jena NStZ-RR 2008, 63; OLG ...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / Sachverhalt

Die Kl. hatte gegen das ihre Klage abweisende Urt. des LG Landshut Berufung eingelegt und diese begründet. Das OLG München wies die Kl. durch Beschl. v. 22.10.2014 auf die fehlenden Erfolgsaussichten ihres Rechtsmittels hin und kündigte dessen Zurückweisung gem. § 522 Abs. 2 ZPO an. Gleichzeitig setzte das Gericht den Parteien eine Frist zur Stellungnahme bis zum 14.11.2014....mehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist die Höhe der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Im Klageverfahren vor dem SG ging es um Bedarf für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II, die Berücksichtigung ...mehr

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AGS 5/2016, Fiktive Termins... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsführerin hatte – anwaltlich vertreten – beim SG Untätigkeitsklage erhoben. Das Verfahren endete durch angenommenes Anerkenntnis einschließlich Kostengrundanerkenntnis. Die zu erstattenden außergerichtlichen Kosten in Gestalt der anwaltlichen Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG wurden wie folgt beantragt und festgesetzt: Praxis-Beispielmehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr