Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / II. Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gem. § 107 ZPO

Im Zivilprozess und in vielen Verfahren der anderen Gerichtsbarkeiten berechnen sich die gerichtlichen Gebühren und die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Vielfach steht dieser Wert fest, etwa wenn mit der Klage die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verlangt wird. In manchen Fällen hat das Prozessgericht den Streitwert festgesetzt. Diese Wertfestsetzung ist dann re...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Grundsätze

Zunächst muss festgestellt werden, wie weit die Einwendungen oder Einreden reichen. Die Vergütungsfestsetzung ist nach dem Gesetzeswortlaut nämlich nur abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden außerhalb des Gebührenrechts erhebt. Beispiel 2: Macht der Antragsgegner geltend, der Rechtsanwalt habe auf die Berechnung einer Einigungsgebühr verzichtet, betri...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / V. Gebührenrecht

Hinzuweisen ist zum Abschluss noch auf den Beschluss des OLG Braunschweig vom 25.4.2016 (1 ARs 9/16, NStZ-RR 2016, 231 [Ls.]), der noch einmal zu der Frage Stellung nimmt, wann der Pauschgebühranspruch nach § 51 RVG verjährt. Die Frage wurde bis dahin von der Rechtsprechung nicht ganz einhellig beantwortet. Die h.M. in Rechtsprechung und Literatur geht/ging davon aus (vgl. s...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / cc) Grundsätzlich keine Terminsgebühr

Außerdem beraumt das FamG im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschussbetrags einen Termin zur mündlichen Verhandlung gem. § 246 Abs. 2 FamFG ausnahmsweise nur dann an, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Einigung des Verfahrens geboten erscheint, was meist nicht der Fall ist. Damit hat der Ver...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / d) Musterimpressum

Das Impressum einer typischen Kanzlei-Website könnte etwa wie folgt aussehen: Formulierungsbeispiel: Impressum Verantwortlich im Sinne des Telemedienrechts für die Domain RA-Mustermann.de sowie für die Facebook-Seite Facebook.com/ra.mustermann , das Twitter-Profil Twitter.com/RAMustermann und für die xing-Präsenz xing.com/profile/RA_Mustermann : Rechtsanwalt Dr. Max Mustermann Mu...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 12. Mischfälle

Möglich sind auch Mischfälle, so dass also aus einem Teilwert die volle 1,2-Terminsgebühr anfällt und aus einem anderen Teilwert lediglich eine 0,5-Terminsgebühr. Hier sind verschiedene Varianten denkbar: a) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines Teils der Klageantr...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 10. Zweites Versäumnisurteil

Im Falle eines zweiten Versäumnisurteils ist wiederum zu differenzieren: a) Erstes Versäumnisurteil ist im Termin ergangen Ist im ersten Verhandlungstermin ein Versäumnisurteil ergangen und wird dann in dem auf den Einspruch hin anberaumten zweiten Verhandlungstermin (§ 341a ZPO) der Einspruch durch zweites Versäumnisurteil verworfen, so entsteht eine volle 1,2-Terminsgebühr (...mehr

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ZAP 9/2015, Zusätzliche Verfahrensgebühr: Rücknahme der Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft

(LG Saarbrücken, Beschl. v. 18.3.2015 – 2 Qs 16/15) • Der Anwendungsbereich für die Zusatzgebühr nach Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 4 VV RVG ist im Ergebnis auf die Fälle reduziert, in denen eine Entscheidung aufgrund einer Hauptverhandlung möglich ist. Bei einer wortgetreuen Auslegung des Gesetzes kommt die zusätzliche Gebühr daher auch nur dann in Betracht, wenn das Rechtsbeschwerde...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 5. Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt

Auch der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält die Zusätzliche Gebühr. Für ihn gilt ohnehin schon bei der Verfahrensgebühr eine Festgebühr, die auch im Rahmen der Nr. 4141 VV RVG maßgebend ist. Für ihn gelten dann die jeweiligen Festbeträge, die für die Verfahrensgebühren vorgesehen sind. Auch hier berechnet sich die Gebühr ohne Haftzuschlag und ohne Gebühren...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / d) Säumnis und Teilerörterung

Möglich ist ein Mischfall auch dann, wenn im Termin der Gegner säumig und auch nicht anwaltlich vertreten ist, das Gericht aber über einen Teil des Streitgegenstandes mit dem erschienenen Anwalt des Klägers erörtert. Hier ist wiederum zu differenzieren: aa) Erörterung über Teil der Hauptforderung Wird nur über einen Teil der Hauptforderung erörtert, fällt insoweit die 1,2-Term...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 1. Gesetzliche Regelung

Auch im Berufungsverfahren ist eine ermäßigte 0,5-Terminsgebühr im Falle der Säumnis vorgesehen. Hier ist allerdings – im Gegensatz zur ersten Instanz – danach zu differenzieren, welche Partei säumig ist.mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils erforderlich?

In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die 0,5 Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG auch dann anfällt, wenn der Kläger – wie es hier der Fall gewesen ist – den für den Erlass eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO erforderlichen Antrag nicht gestellt hat. a) Antrag erforderlich Nach Auffassung des OLG Oldenburg (RVGreport 2008, 263 [Ha...mehr

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ZAP 21/2016, Selbstständiges Verfallsverfahren: Zusätzliche Verfahrensgebühr

(LG Trier, Beschl. v. 8.8.2016 – 1 Qs 32/16) • Im selbstständigen Verfallsverfahren des Bußgeldverfahrens (§ 29a OWiG) entstehen für den Vertreter des Verfallsbeteiligten die Gebühren des Vertreters des Verfallsbeteiligten wie die eines Verteidigers des Betroffenen. Es entsteht nicht nur die Gebühr Nr. 5116 VV RVG. ZAP EN-Nr. 749/2016 ZAP F. 1, S. 1112–1112mehr

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ZAP 1/2016, Dokumentenpauschale: Einscannen von Unterlagen

(KG, Beschl. v. 28.8.2015 – 1 Ws 51/15) • Das bloße Einscannen von Urkunden, Unterlagen etc. pp. führt nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG nicht mehr zu der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG. ZAP EN-Nr. 42/2016 ZAP 1/2016, S. 20 – 20mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 1. Überblick

Häufig ist zu hören, Reisekosten des Anwalts seien im Rahmen eines rechtsschutzversicherten Mandats nicht mitversichert. Das ist unzutreffend. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Anwalts zu übernehmen. Reisekosten sind gesetzliche Auslagen nach Teil 7 VV RVG, so dass sie grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer zu überneh...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Isoliertes PKH-Bewilligungsverfahren Gegenstand der Vergütungsfestsetzung können die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 RVG festgestellte Pauschgebühr und die nach § 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen sein, soweit sie zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören. In neuerer Zeit hat sich die Rechtsprechung wieder mit der Frage befasst, ob auch die Vergütung für ei...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 3. Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

a) Überblick Ein Versäumnisurteil kann nach § 331 Abs. 3 ZPO auch im schriftlichen Vorverfahren ergehen. Hier differenziert die Rechtsprechung zum Teil. b) Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren auf Antrag Zeigt der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft entgegen § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig an und ergeht daraufhin im schriftlichen Verfahren auf Ant...mehr

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ZAP 23/2015, Rahmengebühr: Bedeutung der Angelegenheit

(LG Essen, Beschl. v. 8.9.2015 – 57 Qs 117/15) • Bei der "Bedeutung der Angelegenheit" i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG geht es wesentlich um die Perspektive des Mandanten nicht die seines Rechtsanwalts. Dabei kommt es sowohl auf eine tatsächliche, als auch auf eine ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder eine rechtliche Bedeutung gerade für den Betroffenen an. ZAP EN-Nr. 890/...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / a) Stundung der Verfahrenskosten

Bis zum Inkrafttreten des InsOÄG 2001 war zahlreichen Schuldnern das Insolvenzverfahren und damit auch die Möglichkeit der Erlangung von Restschuldbefreiung gänzlich verschlossen, weil sie nicht in der Lage waren, aus eigenen Mitteln oder durch die Inanspruchnahme Dritter die Verfahrenskosten aufzubringen. Eine Vielzahl von Gerichten hatte unter Hinweis auf die Besonderheite...mehr

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ZAP 1/2017, Längenzuschlag: Mittagspause

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2016 – 2 Ws 76/16) • Bei der Ermittlung der für die Zusatzgebühr nach Nr. 4122 VV RVG maßgeblichen Dauer der Hauptverhandlung ist eine Mittagspause nicht in Abzug zu bringen. ZAP EN-Nr. 34/2017 ZAP F. 1, S. 20–20mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 4. Urteil im Verfahren nach § 495a ZPO bei mangelnder Beteiligung des Beklagten

Ergeht eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 495a ZPO, ohne dass sich der Beklagte beteiligt, so ist wiederum zu differenzieren: a) Versäumnisurteil Ordnet das Gericht das Verfahren nach § 495a ZPO an, setzt es aber gleichwohl eine Frist nach § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO und erlässt es nach fruchtlosem Fristablauf ein Versäumnisurteil, so entsteht nur eine 0,5-T...mehr

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ZAP 4/2016, Erstberatungsgebühr: Höchstgebühr

(AG Siegburg, Urt. v. 4.9.2015 – 105 C 34/15) • Der Ansatz einer Höchstgebühr von 190 EUR ist insbesondere nicht zu beanstanden, wenn zwei Gespräche stattfanden und ergänzende Informationen beim gegnerischen Haftpflichtversicherer eingeholt wurden. Die Beratung muss auch nicht zwingend günstiger sein als die Führung eines Geschäfts, da es sich gerade nicht um ein weniger han...mehr

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ZAP 5/2016, Teilfreispruch: Anrechnung der Pflichtverteidigergebühren

(OLG Saarbrücken, Beschl. v. 10.11.2015 – 1 Ws 197/15) • Die gezahlten Pflichtverteidigergebühren sind bei einem Teilfreispruch in voller Höhe und nicht nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung auf den Erstattungsanspruch anzurechnen (§ 52 RVG). ZAP EN-Nr. 217/2016 ZAP 5/2016, S. 220 – 220mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrensgebühr: Verhältnis zur Grundgebühr

(LG Saarbrücken, Beschl. v. 23.4.2015 – 2 Qs 8/15) • Aus dem Wortlaut der Nr. 4100 VV RVG ergibt sich, dass nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG neben der Grundgebühr gleichzeitig stets die Verfahrensgebühr für den Verfahrensabschnitt anfällt, in dem der RA erstmalig mit der Sache befasst wird. Hinweis: Aufgabe der Rechtsprechung aus dem Beschl. v. 21.1.2015 – 6 Qs 190/...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 8. Im Anwaltsprozess erscheint die Gegenpartei persönlich ohne anwaltliche Vertretung

a) Überblick Erscheint in einem Verfahren, für das Anwaltszwang besteht (§ 78 Abs. 1 S. 1 ZPO), lediglich die nicht postulationsfähige Gegenpartei, so ist ihr Erscheinen irrelevant, weil dann die 2. Alternative der nicht ordnungsgemäßen Vertretung gegeben ist (OLG Köln AGS 2007, 238 m. Anm. Schons = NJW 2007, 1694 = RVGreport 2007, 188). Ob in diesem Fall eine Ermäßigung eint...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / b) Einzelne Einwendungen oder Einreden

aa) Erfüllung Macht der Antragsgegner die Erfüllung geltend, berührt dies unmittelbar den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Mit der Leistung der Zahlung an den Anwalt erlischt nämlich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts (s. § 362 Abs. 1 BGB). Folglich führt der Einwand der Zahlung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG (s. OLG Köln RVGrepor...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 1. Gebührentatbestand

Nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.mehr

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ZAP 11/2016, Längenzuschlag: Wartezeit nach Mittagspause

(LG Ingolstadt, Beschl. v. 8.4.2016 – 1 Ks 11 Js 13880/13) • Hat sich die Rückkehr des gerichtlichen Sachverständigen aus einer Mittagpause verzögert, ist die dadurch entstandene Wartezeit bei der Berechnung der für den Längenzuschlag maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer ausnahmsweise zu berücksichtigen (Nr. 4100, 4116, 4122 VV RVG). ZAP EN-Nr. 427/2016 ZAP 11/2016, S. 570 – 570mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / XII. Fälligkeit

Fällig werden die Reisekosten erst zusammen mit der übrigen Vergütung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 RVG. Fahrtkosten können also nicht bereits unmittelbar nach der Reise gesondert abgerechnet werden, es sei denn, dies ist abweichend von der gesetzlichen Regelung vereinbart.mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrensgebühr: Vorbereitendes Verfahren; Rücknahme der Anklage

(LG Berlin, Beschl. v. 28.12.2016 – 536 Qs 22/16) • Nimmt die Staatsanwaltschaft nach Erlass eines Strafbefehls und Einspruchseinlegung ihre Anklage zurück, versetzt sie damit das Verfahren in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurück, mit der Folge, dass der Rechtsanwalt, der vom Beschuldigten erst nach Anklageerhebung beauftragt worden ist, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 V...mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / 3 Anmerkung:

Die Möglichkeit, einen Kostenfestsetzungsbeschluss gem. § 107 Abs. 1 ZPO nachträglich trotz zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft ändern zu lassen, und die hierfür vorgesehene Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO ist vielen Rechtsanwälten unbekannt. Dies zeigt gerade der hier vorliegende Fall, in dem der durch die geänderte Streitwertfestsetzung begünstigte Kl. keinen Ände...mehr

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ZAP 11/2017, Terminsgebühr: Verbindung von Verfahren

(LG Dortmund, Beschl. v. 13.1.2017 – 34 Qs 70/16) • Im Fall der Verbindung von Verfahren in der Hauptverhandlung setzt das Entstehen der Terminsgebühr (Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG) (auch) in einem hinzuverbundenen Verfahren voraus, dass alle Voraussetzungen für eine Verhandlung erfüllt sind, insb. also eine Eröffnungsentscheidung vorliegt. Das Entstehen der Terminsgebühr setzt n...mehr

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ZAP 12/2015, Pauschgebühr: Beginn der Verjährungsfrist

(KG, Beschl. v. 15.4.2015 – 1 ARs 22/14) • Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr (§ 51 RVG) wird erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt der Lauf der Verjährungsfrist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). ZAP EN-Nr. 524/2015 ZAP 12/2015, S. 656 – 656mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 1. Geschäftsgebühr – Verfahrensgebühr

Nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG ist die für die vorgerichtliche Tätigkeit angefallene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens zur Hälfte anzurechnen, wenn die Geschäftsgebühr hinsichtlich desselben Gegenstands entstanden ist. a) Vereinbarte Vergütung für die vorgerichtliche Tätigkeit Gegenstand von Gerichtsentscheidungen war des Öfteren die Frag...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 2. Beschränkung auf ortsansässigen Anwalt

Nach den ganz überwiegend verwendeten Versicherungsbedingungen sind Reisekosten eines Anwalts jedoch nur insoweit zu übernehmen, als sie bei einem ortsansässigen Anwalt angefallen wären. Diese Bedingungen haben i.d.R. einen Wortlaut, nach dem die Vergütung des Anwalts nur bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts ü...mehr

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ZAP 15/2015, Pauschgebühr: Berücksichtigung von Fahrtzeiten

(BGH, Beschl. v. 1.6.2015 – 4 StR 267/11) • Bei der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur verteidigerbezogenen/persönlichen Umständen hat (für Fahrtkosten-/zeit). ZAP EN-Nr. 623/2015 ZAP 15/2015,...mehr

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ZAP 4/2017, Terminsgebühr: Wartezeiten

(LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.11.2016 – L 5 SF 91/15 B E) • Wartezeiten eines beigeordneten Rechtsanwalts vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung, die die in der Ladung mitgeteilte Uhrzeit um mehr als 15 Minuten überschreiten und die allein der Sphäre des Gerichts zuzurechnen sind, können sich bei der Bewertung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit gebührenerhö...mehr

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ZAP 14/2016, Dienstreise: Erforderlichkeit

(BGH, Beschl. v. 19.4.2016 – 3 StR 49/16) • Die Dienstreise eines Nebenklägervertreters zu seinen Mandanten, die sich in Las Vegas aufhalten, ist im Revisionsverfahren nicht i.S.d. § 46 Abs. 1 RVG erforderlich, wenn der Nebenklagevertreter auf die Revisionsgegenerklärung des Generalbundesanwalts bereits erwidert hat. Dies gilt umso mehr, als es im Revisionsverfahren ohnehin ...mehr

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zfs 8/2016, Das verbrannte Cordon bleu des Sachverständigen und der Längenzuschlag

VV RVG Nr. 4120 4122 Leitsatz Hat sich die Rückkehr des gerichtlich bestellten Sachverständigen aus einer Mittagspause verzögert, ist die dadurch entstandene Wartezeit des Rechtsanwalts bei der Berechnung der für den Längenzuschlag maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer ausnahmsweise zu berücksichtigen. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Ingolstadt, Beschl. v. 8.4.2016 – 1 Ks 11 Js 1...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Prozessgericht

Geht es um die Vergütung für die Vollstreckung nach den §§ 887, 888 oder 890 ZPO , in denen das Prozessgericht des ersten Rechtszuges als Vollstreckungsgericht tätig wird, ist auch die Vergütung des in jenem Verfahren tätig gewesenen Rechtsanwalts gegen den eigenen Auftraggeber von dem Prozessgericht festzusetzen (BGH RVGreport 2005, 184 [Hansens] = JurBüro 2005, 421).mehr

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ZAP 18/2016, Pauschgebühr: Verjährung

(OLG Celle, Beschl. v. 16.6.2016 – 1 ARs 34/16 P) • Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach § 51 RVG wird regelmäßig erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens fällig. ZAP EN-Nr. 655/2016 ZAP F. 1, S. 956–956mehr

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zfs 8/2016, Viva Las Vegas oder die verhinderte Dienstreise des Nebenklägervertreters

RVG § 46 Leitsatz Reisekosten des den in den USA wohnhaften Nebenklägern im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts sind jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Nebenklägervertreter auf die Revisionsgegenerklärung des Generalbundesanwalts bereits erwidert hat. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 19.4.2016 – 3 StR 49/16 Sachverhalt Der Rechtsanwalt wa...mehr

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ZAP 24/2015, Terminsgebühr: Längenzuschlag

(OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 17.8.2015 – 2 Ws 51/15) • Das Entstehen einer Hauptverhandlungsterminsgebühr setzt nicht voraus, dass ein förmlicher Aufruf erfolgt ist. Bei der Berechnung der für den Längenzuschlag maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer ist eine einstündige (Mittags-)Pause auch dann abzuziehen, wenn der Verteidiger sie für die Erstellung eines Befangenheitsantrag...mehr

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ZAP 7/2016, Dokumentenpauschale: Beweislast

(OLG Celle, Beschl. v. 11.12.2015 – 1 Ws 518/15) • Bei der Beantragung von Aufwendungen nach Nr. 7000 Ziff. 1 Buchst. a VV RVG liegt die Darlegungs- und Beweislast für die Notwendigkeit der Ausdrucke auf Datenträger überlassener Gerichtsakten bei dem Rechtsanwalt. Hinweis: Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (Beschl. v. 28.11.2011 – 1 Ws 415-418/11, NJW 2012, 1671). ZAP EN-...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / a) Überblick

Ein Versäumnisurteil kann nach § 331 Abs. 3 ZPO auch im schriftlichen Vorverfahren ergehen. Hier differenziert die Rechtsprechung zum Teil.mehr

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ZAP 9/2015, Terminsgebühr: Einstufung als unterdurchschnittlich

(LG Kaiserslautern, Beschl. v. 4.2.2015 – 5 Qs 9/15) • Die Dauer des Hauptverhandlungstermins von (nahezu) einer Stunde rechtfertigt im Bußgeldverfahren regelmäßig nicht die Einstufung als unterdurchschnittlich (§ 14 RVG). ZAP EN-Nr. 411/2015 ZAP 9/2015, S. 466 – 466mehr

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ZAP 24/2016, Zusätzliche Verfahrensgebühr: Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren

(KG, Beschl. v. 5.10.2016 – 1 Ws 1/16; 1 Ws 42/16) • Im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren entsteht keine Befriedigungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG. ZAP EN-Nr. 855/2016 ZAP F. 1, S. 1282–1282mehr

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ZAP 6/2017, Rahmengebühren: Gebühren des Wahlverteidigers

(AG Köthen, Beschl. v. 22.11.2016 – 13 OWi 31/16) • Die Gebühren des Wahlverteidigers sind im Fall des Freispruchs in der Höhe der einem Pflichtverteidiger ggf. zustehenden gesetzlichen Gebühren festzusetzen (§ 14 RVG). ZAP EN-Nr. 215/2017 ZAP F. 1, S. 298–298mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenverfahren, 8. Aufl. 2015, 912 S., Deutscher Anwaltverlag, 89 EUR

Dieses Buch gehört zu den unverzichtbaren Klassikern für den Verkehrsrechtler. Der Aufbau des Buchs orientiert sich an der konkreten Mandatsannahme und beginnt im Vorfeld der Verteidigung (Bevollmächtigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung, Verjährungsfragen). Sodann werden alle praktisch relevanten Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten dargestellt, ebenso welche Ve...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 7 Arbeitshilfe für Erbrechtler

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat auf seiner Internetseite einige nützliche Arbeitshilfen für alle Erbrechtler zusammengestellt. Unter www.erbrecht-dav.de/arbeitshilfe bietet er eine Tabellensammlung rund ums Erbrecht an, mit der man sich die die tägliche Arbeit auf diesem Rechtsgebiet etwas erleichtern kann. Hier finden sich etwa Kapitalwerte von Nutzungen, Steuerklassen ...mehr