Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 2. Vorteile, Nachteile

Ein erheblicher Teil der Zivilprozesse wird durch Vergleich beendet: Er spart dem Richter Arbeit und ist für seine Beurteilung günstig. Beim Anwalt lässt der Vergleich eine weitere 1,0-Gebühr anfallen (Nr. 1003 VV RVG) und erspart ihm weitere Termine. 2/3 der Gerichtskosten werden zurückbezahlt (Nr. 1210, 1211 KV GKG), weil gerichtliche Arbeit und Rechtsmittel erspart werden...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 4. Entscheidung gemäß oder entsprechend § 307 ZPO

Im Fall des OLG Oldenburg war primär das Verfahrensrecht der ZPO anwendbar, da es sich bei dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung um eine Zivilsache gehandelt hat. Im Fall des OLG Brandenburg waren ebenfalls die allgemeinen Vorschriften der ZPO und die Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend anwendbar. Bei dem beim AG Potsda...mehr

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ZAP 7/2015, Sorgerechtsverfahren: Keine Einigungsgebühr bei Vereinbarungen

(OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.9.2014 – 6 WF 155/14) • Nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 5 S. 3 VV RVG entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, wobei dies in Kindschaftssachen für die Mitwirkung an einer Vereinbarung, über deren Gegenstand nicht ver...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / a) Argumentation des OLG Brandenburg

Das OLG Brandenburg hat dies bejaht, weil in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 49 ff. FamFG die mündliche Verhandlung vorgeschrieben sei. § 51 Abs. 2 S. 2 FamFG bestimme zwar, dass das Gericht im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung entscheiden könne und erst nach deren Erlass im Verfahren auf Aufhebung od...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Ausnahmsweise nicht zu berücksichtigende Einwendungen

Ausnahmsweise bleiben außergebührenrechtliche Einwendungen dann unberücksichtigt und führen deshalb nicht zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung, wenn diese Einwände nach dem Rechtsgedanken des Rechtsmissbrauchs "offensichtlich aus der Luft gegriffen sind", sie offensichtlich haltlos sind und insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt vorgebracht werden (v...mehr

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ZAP 24/2015, Anwaltsmagazin / Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister am Start

An einer eher unscheinbaren Stelle, den Art. 6 bis 8 des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften v. 20.11.2015 (BGBl. I, S. 2018) hat der Gesetzgeber die letzten noch offenen Regelungen zu dem neuen zentralen elektronischen Schutzschriftenregister getroffen, da...mehr

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ZAP 19/2016, Anwaltsgebühren: Kein Entfallen der Erhöhungsgebühr bei Tod der Beklagten vor Klagezustellung

(OLG Koblenz, Beschl. v. 24.6.2016 – 14 W 323/16) • Vertritt der Rechtsanwalt gerichtlich in derselben Angelegenheit mehrere Personen, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VVRVG für jede weitere Person um eine 0,3-Gebühr nach Nr. 1008 VVRVG. Die Erhöhungsgebühr fällt damit im gleichen Zeitpunkt an wie die Verfahrensgebühr. Wegen des generalisierenden und typisie...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / II. Terminsgebühr auch ohne Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils?

Mit einem weiteren Anwendungsbereich der Terminsgebühr hatte sich der BGH vor kurzem in einem Beschluss (RVGreport 2017, 140 [Hansens] = JurBüro 2017, 127) zu befassen. In jenem Fall hat der Kläger gegen den Beklagten vor dem LG Oldenburg eine Schadensersatzklage erhoben. Das LG hat die Zustellung der Klageschrift verfügt und den Beklagten unter Fristsetzung gem. § 276 Abs. ...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / I. Überblick

Nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 4141 VV RVG erhält der Anwalt als Verteidiger in einer Strafsache neben den sonstigen Gebühren eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird (Nr. 1), das Gericht beschließt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen (Nr. 2), das gerichtliche Verfahren sich durch rechtzeitige Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbef...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / Bilanz nach zwei Jahren des neuen Kostenrechts

Der Deutsche Anwaltverein hat daran erinnert, dass das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) am 1. August zwei Jahre alt geworden ist. Was die Reform, die auch die RVG-Gebühren erhöht hat, der Anwaltschaft gebracht hat, soll in der September-Ausgabe des Anwaltsblatts bilanziert werden. Schon jetzt lasse sich sagen, dass viele profitiert hätten, manche Auswirkung...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 13. Mitwirkung durch Schweigen

Geklärt ist auch, dass das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht hinreichende Mitwirkung ist und die Zusätzliche Gebühr auslöst, wenn daraufhin eingestellt wird. BGH, Urt. v. 20.1.2011 – IX ZR 123/10: Für die Mitwirkung an der Erledigung des Verfahrens kann es genügen, wenn der Verteidiger seinem Mandanten rät, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweigen, und dies der Verwaltun...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / IV. Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungs-, Güte- oder Schiedsstellen

Auch Verfahren vor sonstigen "gesetzlich eingerichteten" Einigungsstellen, Gütestellen und Schiedsstellen sind nach § 17 Nr. 7 Buchst. d RVG eigene Angelegenheiten. Ob eine derartige "gesetzlich eingerichtete" Stelle öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich betrieben wird, ist irrelevant. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Stelle durch ein Gesetz oder aufgrund einer in einem G...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / VIII. Sühnetermin in Privatklageangelegenheiten

Auch in Strafsachen ist eine "außergerichtliche Streitschlichtung" vorgesehen Verneint die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, so kann der Verletzte im Wege der Privatklage nach §§ 374 ff. StPO vorgehen, wenn ein Privatklagedelikt vorliegt. Das Gesetz schreibt insoweit allerdings vor, das zuvor ein Sühnetermin durchzuführen ist (§ 380 StPO)....mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / 3. Versagung einer Gerichtsbestimmung

Wird die Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichts abgelehnt, dann soll die Kostenentscheidung § 91 ZPO zu entnehmen sein (BGH, Beschl. v. 5.2.1987 – I ARZ 703/86; ebenso OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.1.2008 – 19 AR 9/07, das 1,3 Gebühren gem. Nr. 3100 VV RVG als vom Antragsteller zu erstatten festsetzt). Das erweist sich aber schon in den Fällen als fraglich, in denen für...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / a) Klarstellung der erfassten Kosten

"Kosten" sind Gebühren und Auslagen. Nach § 98 ZPO gelten die Kosten des Vergleichs als gegeneinander aufgehoben, wenn nichts anderes vereinbart ist. Man muss deshalb grundsätzlich zwischen den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trennen. Der Satz "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" umfasst die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs. Der Satz "K trägt 2...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / a) Gesetzeswortlaut

Der BGH hat sich der letztgenannten Auffassung angeschlossen. Auch nach seiner Auffassung spricht bereits der Wortlaut der Gesetzesregelung für diese Auslegung. Der BGH weist jedoch darauf hin, dass der Wortlaut insoweit nicht zwingend sei, denn das Wort "gemäß" vor der Angabe des § 331 Abs. 3 ZPO könne – jedenfalls bei isolierter Betrachtung – auch als "in Übereinstimmung m...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / c) Vermeidung eines gebührenrechtlichen Nachteils

Die 0,5 Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG soll nach den weiteren Ausführungen des BGH gerade nicht den mit der Stellung des (Prozess-)Antrags auf Erlass eines Versäumnisurteils verbundenen – denkbar geringen – zusätzlichen Aufwand des Prozessbevollmächtigten vergüten. Vielmehr soll der dem Prozessbevollmächtigten ohne die Vorschrift drohende gebüh...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Abraten von einem Rechtsmittel

Ebenso entsteht keine Zusätzliche Gebühr für das Abraten von einem Rechtsmittel. OLG Nürnberg, Beschl. v. 20.5.2009 – 2 Ws 132/09: Die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG fällt nicht an, wenn der Verteidiger den Verurteilten dahingehend berät, ein den Rechtszug beendendes Urteil oder den erlassenen Strafbefehl hinzunehmen und kein Rechtsmittel einzulegen (AGS 2009, 534 = ...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Rechtliche Grundlage

Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung, höchstens jedoch nach dem Wert des gepfändeten Gegenstandes. Soll ein bestimmter Gegenstand gepfändet werden und hat dieser einen geringeren Wert, so ist der geringere Wert maßgebend. Nach einer weit verbreiteten Auffassung (s. neulic...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 22. Vorlage der Geldempfangsvollmacht

Die Prozessvollmacht ermächtigt in ihrer gesetzlichen Ausgestaltung zwar zum Empfang der vom Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten, aber nicht zum Empfang der Hauptsache (§ 81 ZPO), also z.B. des Betrags, den der Beklagte an den Kläger zu zahlen hat. Die in der Praxis üblichen Formulare erweitern allerdings diese Vollmacht auch zum Empfang der Hauptsache (di...mehr

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ZAP 2/2016, Rahmengebühr: Verkehrsstrafverfahren

(LG Stralsund, Beschl. v. 25.9.2015 – 26 Qs 186/15) • Unbillig i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG ist der Gebührenansatz eines Rechtsanwalts dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20 % über der angemessenen Höhe liegt. Bei einem Verkehrsstrafverfahren ist der Ansatz von Mittelgebühren angemessen, wenn es sich zwar um eine Angelegenheit mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgra...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Auswirkungen auf die Anwaltsvergütung

Die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren des einstweiligen Anordnungsverfahrens maßgeblichen Verfahrenswertes hat gem. § 32 Abs. 1 RVG auch Auswirkungen auf die Berechnung der Anwaltsgebühren. Setzt nämlich das FamG den Verfahrenswert nach § 41 S. 2 FamGKG auf den halben Verfahrenskostenvorschussbetrag fest, berechnen sich auch die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten: Auswärtiger Verteidiger

(LG Kassel, Beschl. v. 30.12.2015 – 2 Qs 41/15) • Allein ein besonderes Vertrauensverhältnis reicht noch nicht aus, um die Reisekosten des auswärtigen Verteidigers als erstattungsfähig anzusehen (Nr. 7003 VV RVG). Der erhöhte Kostenaufwand, der mit einem solchen Vorgehen verbunden ist, ist auch nach der Änderung des § 142 StPO nur bei einer gewissen Schwere des Tatvorwurfs o...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 4. Kostenentscheidung ohne mündliche Verhandlung

Die Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG entsteht übrigens dann nicht, wenn das Prozessgericht nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien ohne mündliche Verhandlung gem. § 91a ZPO nur über die Kosten entschieden hat (BGH RVGreport 2007, 469 [Hansens] = AGS 2007, 610; OLG Karlsruhe AGS 2007, 346; OLG Frankfurt RVGreport 2006, 388 [ders...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / 5. Rechtsschutzversicherung/Honorarfragen

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung hat der BGH nachstehende Klausel in den AGB für unwirksam erklärt: "Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten" (BGH, Urt. v. 8.12.2013 – IV ZR 174/12, zfs 2013, 515). Somit darf Kostendeckung nicht verweigert werden. Wie stets ...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ff) Bestellung – Strafbefehlsverfahren

Die Bestellung nach § 408b StPO bezieht sich nur auf das Strafbefehlsverfahren und gilt nicht für die Hauptverhandlung (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.9.2014 – 1 Ws 126/14), ggf. kommt aber eine stillschweigende Bestellung in Betracht (OLG Saarbrücken, a.a.O.). Dass sich die Beiordnung nach § 408b StPO nur auf das Strafbefehlsverfahren und nicht auf eine Hauptverhandlung ers...mehr

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ZAP 21/2015, Berufung: Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren eines Berufungsbeklagten

(OLG Koblenz, Beschl. v. 26.5.2015 – 14 W 341/15) • Entstehen und Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten sind voneinander zu trennen. Die 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG aus dem vollen Wert der erstinstanzlichen Beschwer, entsteht bereits dadurch, dass der Berufungsbeklagte einen Zurückweisungsantrag formuliert, obwohl die Rechtsmitte...mehr

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zerb 8/2016, Plädoyer zur Abschaffung des § 181 Abs. 1 ZVG

Zur Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Titel nicht erforderlich, und sie erfolgt, einigen sich die Teilhaber nicht anders gemäß § 59 ZVG, grundsätzlich und allein zu den vollstreckungsrechtlichen Bedingungen des ZVG. Diese gehen aber an den materiellen Verpflichtungen im Innenverhältnis solcher Liquidationsgemeinschaften regelmäßig vorbei, weshalb der Verfasser e...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltliche Vergütungsvereinbarung: Formmangel

(BGH, Urt. v. 22.10.2015 – IX ZR 100/13) • Die Berufung auf einen Formmangel (hier: durch einen Mandanten, der einen Verstoß gegen § 3a RVG geltend macht) kann ausgeschlossen sein, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen. Dabei sind aber stren...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / b) Verwarnungsverfahren (§ 56 ff. OWiG)

Einen Sonderfall im Ordnungswidrigkeitenrecht stellt das in den §§ 56 ff. OWiG geregelte Verwarnungsverfahren dar (vgl. dazu eingehend Burhoff/Deutscher, OWi, Rn 4292 ff.; zur Verteidigervergütung im Verwarnungsverfahren Volpert VRR 2006, 213; Burhoff RVGreport 2016, 362; Burhoff/Volpert, RVG, 4. Aufl. 2014, Teil A: Verwarnungsverfahren, Abrechnung, Rn 2312 ff.). Mit ihm sie...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Gesetzliche Regelung des Forderungsübergangs

Soweit dem im Wege der PKH oder VKH beigeordneten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Partei oder einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht dieser Anspruch mit der Befriedigung des Rechtsanwalts durch die Staatskasse auf die Staatskasse über (§ 59 Abs. 1 S. 1 RVG). Hat somit die Staatskasse dem im Wege der PKH oder VKH beigeordneten Rechtsanwalt die...mehr

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ZAP 1/2015, Verfahrensgebühr: Berufungsbegründung mit Entscheidung über Rechtsmittel

(OLG Celle, Beschl. v. 15.4.2015 – 2 W 91/15) • Dem obsiegenden Berufungsbeklagten, der die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt hat, steht kein Anspruch auf Erstattung der vollen 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG zu, wenn die Berufungsbegründung nicht vor, sondern (erst) zusammen mit der Entscheidung des Berufungsgerichts über das Rechtsmittel zugegangen ist. H...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Argumentation des OLG Oldenburg

Das OLG Oldenburg hat ähnlich argumentiert. Zwar sei für den Zeitraum bis zum Erlass der einstweiligen Verfügung gem. § 937 Abs. 2 ZPO eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben. Jedoch könnten die Parteien des Verfügungsverfahrens eine solche mündliche Verhandlung erzwingen, indem etwa nach Erlass eines ohne mündliche Verhandlung ergangenen Beschlusses nach Einlegung e...mehr

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ZAP 2/2015, Gebührenanspruch des Verteidigers: Zurückgenommene Berufung der Staatsanwaltschaft

(OLG Köln, Beschl. v. 3.7.2015 – 2 Ws 400/15) • Dem Verteidiger steht für seine Tätigkeit in der Berufungsinstanz keine Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV RVG zu, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung zurücknimmt. Der Angeklagte mag ein Interesse daran haben, allgemeine Informationen über den Fortgang des Verfahrens zu erhalten. Gibt der Verteidiger e...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 10. Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO

Auch eine Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ist ausreichend, da es sich um eine nicht nur vorläufige Einstellung handelt. LG Saarbrücken, Beschl. v. 6.3.2015 – 4 KLs 22/13: Die Einstellung eines Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO begründet eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG (AGS 2015, 225 = NJW-Spezial 2015, 380). Ebenso: AG Mettmann NJW-Spezial 2011, 157 = RVGprof. ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 4. Einverständlicher Wechsel des Pflichtverteidigers

Unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Pflichtverteidiger ausgetauscht werden, wenn sowohl der Angeklagte als auch die beiden Verteidiger einverstanden sind, durch den Wechsel keine Verfahrensverzögerung eintritt und darüber hinaus keine Mehrkosten entstehen (OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 210; Meyer-Goßner/Schmitt, § 143 Rn. 5a). ...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 5. Verhaltensweise des Rechtsanwalts

Aufgrund der richterlichen Tätigkeit in vielen Hundert Honorarprozessen ist mir bekannt, dass so mancher Rechtsanwalt das eigene Mandat in der Schilderung des Auftraggebers nicht wiedererkennt. Der redliche Rechtsanwalt, der seine wohlverdiente Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren gegen den Auftraggeber geltend macht, muss sich dann anhören, er habe das Mandat völlig...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / d) Anwaltskosten tatsächlich angefallen

Das BAG hat ferner darauf hingewiesen, dass der erstattungsberechtigten Partei die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemachten Kosten tatsächlich erwachsen sein müssen. Hierfür ist jedoch nicht erforderlich, dass sie bereits bezahlt wurden. Vielmehr genügt es, dass der Erstattungsberechtigte für die Kosten hafte und eine Rechtspflicht zur Zahlung bestehe. Dies war hier ...mehr

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ZAP 12/2016, Zusätzliche Verfahrensgebühr: Rücknahme der Revision der Staatsanwaltschaft

(OLG Braunschweig, Beschl. v. 8.3.2016 – 1 Ws 49/16) • Nimmt der Rechtsanwalt nach Gesprächen mit dem zuständigen Staatsanwalt, in welchen die Möglichkeit einer beiderseitigen Revisionsrücknahme erörtert wurde, die Revision des Angeklagten zurück und nimmt im Hinblick darauf dann auch die Staatsanwaltschaft ihre bereits begründete Revision zurück, entsteht für den Rechtsanwa...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / I Sachverhalt

Die Kläger hatten den Beklagten am 6.10.2009 beauftragt, sie in ihrer Kindschaftssache betreffend ihr Pflegekind zu vertreten. Die Kläger wollten die mit der Mutter des Pflegekindes und dem Jugendamt bestehenden Konflikte klären lassen. Unter dem 15.10.2009 teilte der Beklagte den Klägern mit, dass bei ihm bereits ein erheblicher Zeitaufwand angefallen sei und bot an, entwed...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / I. Vorbemerkung

Nach wie vor beschäftigt sich die Rechtsprechung in erheblichem Umfang mit der Abrechnung der anwaltlichen Reisekosten. Dies betrifft zum einen die Frage, ob und in welchem Umfang die in einem gerichtlichen Verfahren unterlegene Partei die anwaltlichen Reisekosten des obsiegenden Gegners nach § 91 ZPO und vergleichbaren Erstattungsvorschriften anderer Verfahrensordnungen übe...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / b) Unklare Formulierungen

Unklar kann bei einer "Kostenübernahme" sein, ob auch erfasst sind: "die Kosten" des vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahrens (bejahend OLG Nürnberg NJW-RR 1998, 1376) oder eines vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahrens; vorgerichtliche anwaltliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG); die Kosten einer vorangegangenen Säumnis; Kosten des unzuständigen Gerichts (ne...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / III. Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung vor dem Familiengericht

In Verfahren der einstweiligen Anordnung vor dem Familiengericht ist der Verfahrenswert regelmäßig geringer anzusetzen als in einem entsprechenden Hauptsacheverfahren. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, auf die der Verfahrensbevollmächtigte im eigenen Interesse achten sollte. Denn die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Verfahrenswertes durch da...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / II. Gegenstandswert bei Pfändung einer wertlosen Forderung

Betreibt der Gläubiger die Forderungspfändung, so weiß er zum Zeitpunkt seines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht, welchen Erfolg diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme haben wird. Nicht selten stellt sich heraus, dass die gegen den Drittschuldner gerichtete Forderung objektiv wertlos ist. In einem solchen Fall stellt sich dann die Frage, nach ...mehr

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ZAP 11/2016, Erfolgreiche S... / 3. Effizientes Kompetenzmanagement

Um die richtigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen identifizieren und Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter beurteilen, richtig einsetzen und weiterentwickeln zu können, ist es wichtig, sich darüber klar zu sein, welche Arten von Kompetenzen benötigt werden, um beruflich erfolgreich zu sein. Zunächst einmal wird selbstverständlich Fachkompetenz benötigt. Dabei handelt es sich um Fac...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 3. Schriftliche Entscheidung

Nach der soeben behandelten Vorschrift von Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Die Voraussetzungen dieser Bestimmung hat das OLG Köln (RVGreport 2016, 260 [Hansens]) in seinem z...mehr

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ZAP 18/2015, Terminsgebühr: Terminssäumnis des Beklagten und seines Rechtsanwalts

(OLG Jena, Beschl. v. 19.1.2015 – 1 W 18/15) • Eine volle Terminsgebühr fällt auch dann an, wenn das Gericht in einem Termin, in dem eine Partei nicht erschienen ist, mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei die Sach- und Rechtslage erörtert. Zur Glaubhaftmachung genügt die anwaltliche Versicherung. Eine Protokollierung, dass eine Erörterung der Sach- und Rechtslage e...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / III. Wahrnehmung eines Sachverständigentermins: Anfall/Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr

In wohl den meisten Fällen entsteht dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten der Partei die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin oder für Besprechungen mit dem Ziel der Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens. Der vom OLG Zweibrücken (RVGreport 2017, 57 [Hansens] = NJW-RR 2017, 65) entschiedene Fall zeigt jedoch, dass eine Terminsgebühr auch f...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / a) Überblick

Erscheint in einem Verfahren, für das Anwaltszwang besteht (§ 78 Abs. 1 S. 1 ZPO), lediglich die nicht postulationsfähige Gegenpartei, so ist ihr Erscheinen irrelevant, weil dann die 2. Alternative der nicht ordnungsgemäßen Vertretung gegeben ist (OLG Köln AGS 2007, 238 m. Anm. Schons = NJW 2007, 1694 = RVGreport 2007, 188). Ob in diesem Fall eine Ermäßigung eintritt, ist ab...mehr

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ZAP 13/2017, 68. Deutscher Anwaltstag 2017 – Legal Tech und Innovationen

Das Ruhrgebiet wird immer mehr zum Tagungsort für Juristen. Nach dem 71. Deutschen Juristentag im September 2016 fand nunmehr auch der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 in Essen statt. Das Thema diesmal: "Innovationen und Legal Tech". Rund 1.700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nutzten das Fortbildungsangebot des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und nutzten die Pausen, sich auf de...mehr