Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 11/2014, Einwand der Ve... / 2 Aus den Gründen

Das ArbG hat die Festsetzung der angemeldeten RVG-Gebühren zu Recht unter Hinweis auf § 11 Abs. 5 S. 1 RVG abgelehnt und die Beschwerdeführer wegen der ihnen zustehenden Anwaltsvergütung auf den Klageweg verwiesen. 1. Der Kläger wendet gegen den Kostenfestsetzungsantrag der Beschwerdeführer ein, die darin zur Festsetzung angemeldeten RVG-Gebühren seien von ihm nicht geschulde...mehr

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zfs 11/2014, Anfall der Gru... / Sachverhalt

Das AG W hat den Angekl. von dem Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung freigesprochen und der Landeskasse die Kosten des Verfahrens auferlegt. Im Kostenfestsetzungsverfahren hat der vormalige Angekl. die Festsetzung einer Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG, einer Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV RVG, einer weiteren Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG und einer Terminsgebühr Nr. 4108 VV RV...mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 1 Aus den Gründen

Das LG hatte den Angeklagten vom Vorwurf des Betruges in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Wucher, freigesprochen. Hiergegen richtet sich die mit der Sachrüge begründete, vom Generalbundesanwalt im Umfang der Aufhebung vertretene Revision der Staatsanwaltschaft. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg. 1. Die unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage hatte...mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 2 Anmerkung

Systemische Fortbildung à la Karlsruhe! Das Recht der Vergütungsvereinbarung scheint den Richtern in Karlsruhe keine Ruhe zu lassen. Hatte der 9. Zivilsenat noch für – vielleicht etwas übertriebene – Aufregung dadurch gesorgt, dass er fehlerhafte Vergütungsvereinbarungen für rechtswirksam erklärte,[1] sorgt der 4. Strafsenat – ja man liest richtig, ein Strafsenat – für eine wi...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / 2 Aus den Gründen

Das LG ist in seiner sorgfältig begründeten Entscheidung rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Kostengläubiger nach § 44 RVG i.V.m. Nr. 2500 bis 2508 VV für seine im Rahmen der Beratungshilfe ausgeführten Tätigkeiten keine über die Festsetzung des AG hinausgehende Vergütung aus der Staatskasse zu gewähren ist. Das LG hat weiterhin zutreffend ausgeführt, dass nach...mehr

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zfs 11/2014, Anrechnung der... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH erklärt sich nur mit den Besonderheiten des Vergabeverfahrens, weil dort ausnahmsweise bei nachfolgendem Beschwerdeverfahren auch die im Vergabeverfahren vor der Vergabekammer angefallene Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Vergabesenat berücksichtigt werden kann. Gleichwohl halte ich die Argumentation des BGH nicht für zwingend. Z...mehr

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zfs 11/2014, Anfall der Gru... / 2 Aus den Gründen:

" … Zutreffend hat das AG Kürzungen bei der Grundgebühr (Ziff. 4100 VV RVG), der Verfahrensgebühr (Ziff. 4106 VV RVG) und bei der Terminsgebühr (Ziff. 4108 VV RVG) vorgenommen. Auf die zutreffenden Ausführungen der Bezirksrevisorin in ihren Stellungnahmen v. 25.3.2014 und 5.6.2014 wird Bezug genommen. Nach § 14 RVG ist bei der Bemessung der einzelnen Gebühren in der Tat wede...mehr

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AGS 11/2014, Gegenstandswer... / 2 Anmerkung

Das FamG hat wie folgt festgesetzt: Praxis-Beispiel Ausgehend hiervon ergab sich folgende Vergütung: Praxis-Beispielmehr

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zfs 11/2014, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… III. In der Sache tritt der Senat der Auffassung des vorlegenden Vergabesenats bei. Die Geschäftsgebühr ist entsprechend RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 zu Teil 3 auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens anzurechnen. Die Erinnerung bleibt deshalb ohne Erfolg." [9] 1. Der Vergabesenat ist unausgesprochen zutreffend davon ausgegangen, dass die Geschäftsgebühr nach Nr. 2...mehr

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AGS 11/2014, Umfang der Bew... / 2 Aus den Gründen

Gem. §§ 45 ff. RVG sind die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten antragsgemäß auf 1.618,40 EUR festzusetzen, weil sich die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung im konkreten Falle in Bezug auf den Wert des Mehrvergleichs auch die Erstattung einer Verfahrens- und einer Terminsgebühr umfasst. 1. In welchem Umfang einem beigeordneten Rechtsanwalt bei Abschluss eines...mehr

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AGS 11/2014, Kostensanktion... / 3 Anmerkung

In der Sache ist die Entscheidung des OLG Celle zutreffend und sehr gut begründet. Unzutreffend sind die Ausführungen dagegen zum Verfahrenswert. Woher das OLG überhaupt eine Veranlassung nimmt, den Verfahrenswert festzusetzen, ist nicht ersichtlich. Das OLG hat sich darüber auch offenbar gar keine Gedanken gemacht. Nach § 55 Abs. 1 FamGKG hat das Gericht den Verfahrenswert fes...mehr

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AGS 11/2014, Kosten des Bew... / 2 Aus den Gründen

Im Streitfall beurteilt sich die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit im selbstständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren nach dem RVG in der Fassung, die für bis zum 31.7.2013 erteilte Aufträge gilt (vgl. § 60 Abs. 1 RVG). 1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Zu Recht habe das LG die Kosten des selbstständig...mehr

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AGS 11/2014, Ermäßigte Verf... / 3 Anmerkung

In der Kommentarliteratur wird zum Teil vertreten, bereits die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft löse die volle 1,3-Verfahrensgebühr aus.[1] Begründet wird diese Ansicht damit, dass vergleichbar einem Widerspruch die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft den Erlass eines Versäumnisurteils hindere. Die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nach § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO gehe ...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtssuchenden Beratungshilfe für die so bezeichnete Angelegenheit "finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung)" gewährt. Die Rechtssuchende hat sich von ihrem Anwalt beraten und außergerichtlich vertreten lassen. Die Tätigkeit des Anwalts umfasste die Bereiche Kindes- und Trennungsunteru...mehr

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AGS 11/2014, Gegenstandswer... / 1 Aus den Gründen

Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 23 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach § 23 Abs. 1 S. 2 RVG ist in Verfahren, in denen Kosten nach dem GKG erhoben werden, die Wertvorschriften des jeweiligen Kostengesetzes entsprechend anzuwenden, wenn für das Verfahren keine Gerichtsgebühr od...mehr

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zfs 11/2014, Anrechnung der... / Sachverhalt

Die ASt. hat den AG nach dem Beschluss des Vergabesenats die zu ihrer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen einschließlich der Kosten für die Hinzuziehung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten zu erstatten und auch ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu tragen. Die AG...mehr

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AGS 11/2014, Dieselbe Angel... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung bleibt in der Sache insgesamt ohne Erfolg. 1. Zum Hauptantrag Das AG hat zutreffend entschieden, dass die Kläger keinen Anspruch auf Zahlung ihrer Gebührenrechnung über 825,27 EUR haben (§§ 611, 612 Abs. 2 BGB). Berufungsgründe i.S.d. 513 ZPO sind nicht gegeben. Das AG hat frei von Rechtsfehler...mehr

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AGS 11/2014, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte aus der bei ihr gehaltenen Rechtsschutzversicherung auf Freistellung von anwaltlichen Vergütungsansprüchen in Anspruch. Mit ihrer Deckungszusage erhob der Kläger – vertreten durch seine damaligen Prozessbevollmächtigten (nachfolgend: Prozessbevollmächtigte) – im Jahr 2011 Klage gegen insgesamt vier Beklagte vor dem LG Dortmund. Dieses verwies den...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / Leitsatz

Im Rahmen der Beratungstätigkeit des Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit den Folgen von Trennung und Scheidung können mehrere gesondert aus der Staatskasse nach § 44 RVG zu vergütende Angelegenheiten vorliegen. § 16 Nr. 4 RVG ist in diesen Fällen nicht anwendbar (Fortführung Senat, Beschl. v. 26.8.2009 – 20 W 254/09 u. v. 12.8.2009 – 20 W 197/09). Im Regelfall richtet sich die...mehr

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zfs 11/2014, Anfall der Grundgebühr stets neben der Verfahrensgebühr

VV RVG Nr. 4100 4106 Leitsatz Die Grundgebühr entsteht stets neben der Verfahrensgebühr und deckt den zusätzlichen Aufwand für die erstmalige Einarbeitung in den Fall ab. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Oldenburg, Beschl. v. 22.9.2014 – 5 Qs 304/14 Sachverhalt Das AG W hat den Angekl. von dem Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung freigesprochen und der Landeskasse die Kosten des ...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle war die Einigungsgebühr für den Mehrvergleich nach Nr. 1000 VV mit dem Faktor 1,5 anzusetzen. Nach Nr. 1000 VV beträgt die Einigungsgebühr grundsätzlich 1,5. Die erhöhte Gebühr soll einen Anreiz zur Vermeidung streitiger Entscheidungen setzen und damit zur Entlastung der Gerichte beitragen. Nach Nr. 1003 VV ermäßi...mehr

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AGS 11/2014, Gegenstandswer... / Leitsatz

Im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich die Gegenstandswertfestsetzung gem. § 25 RVG. Nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert für dieses Verfahren nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat. Daher muss das Vollstreckungsgericht das Gläubigerinteresse schätzen und es kommt nicht auf die Höhe des Zw...mehr

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AGS 11/2014, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet, da der Wert der anwaltlichen Tätigkeit für das Zwangsvollstreckungsverfahren auf 7.296,00 EUR festzusetzen ist, was dem Betrag eines Bruttogehaltes des Klägers entspricht. Im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich die Gegenstandswertfestsetzung gem. § 25 RVG. Nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert für dieses Ve...mehr

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AGS 11/2014, Kostenfestsetz... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor. I. Das AG I – Mahnabteilung – und das AG N haben sich beide rechtskräftig für unzuständig erklärt, das AG I – Mahnabteilung – durch unanfechtbaren Verweisungsbeschluss und das AG N durch seinen Vorlagebeschluss. II. Das OLG Hamm ist gem. § 36 Abs. 1 ZPO als das zunächst höhere gemeinsc...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 2 Aus den Gründen

Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers steht gegen die Staatskasse nur eine 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1003 Abs. 1 S. 1 Hs. 2, 2. Alt. VV und keine 1,5-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV aus dem Vergleichsmehrwert zu. 1. Nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 VV entsteht die 1,5-fache Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder ...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Kosten

Die Höhe der aus der Staatskasse im Rahmen der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe an den beigeordneten Rechtsanwalt zu erstattenden Gebühren bestimmt sich nach dem Beschluss, durch den die Prozess-/Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Eine Bewilligung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe für die Differenzverfahrensgebühr und die Terminsgebühr aus dem nicht anhängigen Vergleichsge...mehr

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AGS 11/2014, Einwand der Ve... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführer vertraten den Kläger in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren ArbG. Sie beantragten beim ArbG gegen die eigene Partei die Festsetzung einer 1,3-Verfahrensgebühr, einer 1,2-Terminsgebühr, einer Postentgeltpauschale und der Umsatzsteuer auf den sich errechnenden Gesamtbetrag auf der Grundlage des § 11 RVG. Dem Kostenfestsetzungsantrag gab das ArbG zunächst sta...mehr

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AGS 11/2014, Erstattung von... / 3 Anmerkung

Warum hat der Pflichtverteidiger seine Reisekosten nicht nach § 55 RVG gegenüber der Landeskasse festsetzen lassen? Dann hätte sich die Frage der Notwendigkeit erst gar nicht gestellt. Norbert Schneider AGS 11/2014, S. 542 - 543mehr

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AGS 11/2014, Einwand der Ve... / Leitsatz

Wendet der Mandant gegen einen Antrag auf Festsetzung der gesetzlichen Anwaltsgebühren ein, dass er aufgrund einer zwischen ihm und dem Anwalt getroffenen Vergütungsvereinbarung nur verpflichtet sei, das vereinbarte Stundenhonorar zu zahlen, auch wenn dieses niedriger ausfällt als die gesetzlichen Gebühren, so handelt es sich um einen Einwand außerhalb des Gebührenrechts, de...mehr

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zfs 11/2014, Anrechnung der Geschäftsgebühr auch bei Vergütungsvereinbarung

VV RVG a.F. Nr. 2301 3200 1008; Vorbem. 3 Abs. 4; GWB § 128 Abs. 4; ZPO §§ 103 ff. Leitsatz Die für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Festsetzung begehrte Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens auch dann anzurechnen, wenn der anwaltliche Vertreter des Erstattungsberechtigten für diesen auf der Gr...mehr

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AGS 11/2014, Pfändung eines... / Leitsatz

Stellt sich im Zwangsvollstreckungsverfahren im Nachhinein heraus, dass der gepfändete Gegenstand wertlos ist, so richtet sich der Gegenstandswert für den anwaltlichen Vergütungsanspruch nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung. OLG Naumburg, Beschl. v. 3.4.2014 – 2 W 26/14mehr

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AGkompakt 11/2014, Verfahre... / G. Stufenanträge

Geht der Antragsteller im Wege des Stufenantrags vor, verlangt er also Auskunft über die Einkommensverhältnisse des Antragsgegners (gegebenenfalls auf eidesstattliche Versicherung der Auskünfte) und einen nach Auskunftserteilung noch zu beziffernden Unterhaltsbetrag (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO), liegt eine objektive Antragshäufung vor. Beide Anträge werden sofo...mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / Leitsatz

§ 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts, der vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung seinen Mandanten über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung aufzuklären hat. BGH, Urt. v. 25.9.2014 – 4 StR 586/13mehr

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Fovo 11/2014, Der PfÜB ist ... / Leitsatz

Stellt sich im Zwangsvollstreckungsverfahren im Nachhinein heraus, dass der gepfändete Gegenstand wertlos ist, so richtet sich der Gegenstandswert für den anwaltlichen Vergütungsanspruch nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung. OLG Naumburg, 3.4.2014 – 2 W 26/14mehr

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Fovo 11/2014, Der PfÜB ist ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung ist zuzustimmen Ergänzend zu den Argumenten des OLG ist zu sehen, dass auch im Übrigen bei der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf das Interesse des Rechtsmittelführers, hier also des Gläubigers, abzustellen ist. So wird etwa auch in einem selbständigen Beweisverfahren nicht auf die Höhe der Forderung abgestellt, wie sie sich nach der Begutachtung herau...mehr

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AGS 11/2014, Umfang der Bew... / Leitsatz

Der Vergütungsanspruch des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich nach dem Beschluss, durch den Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; dieser entfaltet für das Kostenfestsetzungsverfahren Bindungswirkung (Festhaltung an Senatsbeschl. v. 19.5.2014 – 13 WF 369/14). Der Bewilligungsbeschluss ist dabei zum ...mehr

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AGS 11/2014, Dieselbe Angel... / Leitsatz

Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein qualifiziertes Zeugnis einzufordern, und entspricht das daraufhin vom Arbeitgeber erstellte Zeugnis nicht den Erwartungen, stellt die – weitergehende – Tätigkeit auf Berichtigung/Abänderung des Zeugnisses keine neue Angelegenheit dar. Es handelt sich um dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG. Der Auftrag auf Erteilung eines Arbeits...mehr

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AGS 11/2014, Anrechnung der... / 3 Anmerkung

Nach der Auffassung des Rechtsschutzversicherers war wie folgt zu rechnen: Praxis-Beispiel I. Vorgerichtliche Tätigkeit (Wert: 57.750,00 EUR) II. Verfahren LG Stade (Wert: 57.750,00 EUR)mehr

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AGS 11/2014, Erstattung von... / 2 Aus den Gründen

Die gegen die Versagung der Erstattung von Reisekosten und Abwesenheitsgeld des Verteidigers gerichtete sofortige Beschwerde des ehemaligen Angeklagten mit Schriftsatz seines Verteidigers v. 15.11.2013 ist zulässig (§§ 464b S. 3, 311 Abs. 2 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG) und führt zur Aufhebung des Beschlusses, soweit die Erstattung von Reisekosten und Abwesenhe...mehr

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AGS 11/2014, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) geltend machen. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist hierfür unerheblich, dass die maßgebliche Besprechung vorprozessual stattfand. Denn dann, wenn der Rechtsanwalt bereits einen unbedingten Klageauftrag erhalten hat, kann eine Terminsgebühr gem. Vorbem. 3, 3. Alt. VV a.F. auch dann entstehe...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / I. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008/II) - Stand April 2008

Rz. 1 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage: Finanzierung von Vorschüssen

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtscha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Sofortiges Anerkenntnis des Verwalters (Abs. 2)

Rn 10 Trotz der in dieser Vorschrift enthaltenen und mit § 93 ZPO insoweit identischen Formulierung verfolgen beide Vorschriften völlig unterschiedliche Zielrichtungen. Gemeinsam ist ihnen nur der technische Begriff des sofortigen Anerkenntnisses. Natürlich sind die unterschiedlichen zeitlichen Ausgangspunkte, an die der Begriff "sofort" in der einen und in der anderen Vorsc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Kosten und Gebühren

Rn 9 Gerichtsgebühr für den Versagungsantrag eines Insolvenzgläubigers: 35 EUR (GKG-KV Nr. 2350[12]). Diese Gebühr hat der Gläubiger unabhängig davon zu tragen, ob der Antrag auf Versagung begründet war oder zurückgewiesen wurde.[13] Dies soll bewirken, dass Versagungsanträge nur in aussichtsreichen Fällen gestellt werden.[14] Der Antragsteller hat aber einen Anspruch auf Ko...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Vergütung des Sonderverwalters

Rn 46 Noch in § 77 des Regierungsentwurfs einer Insolvenzordnung war die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ausdrücklich geregelt. Ihm wurde in der Entwurfsvorschrift vollständig die Rechtsstellung eines Insolvenzverwalters übertragen; gesetzestechnisch geschah dies durch eine Verweisung auf die jetzigen §§ 56–66 InsO. Da diese Verweisung auch die §§ 63–65 InsO umfas...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Kosten und Gebühren

Rn 30 Gerichtsgebühr für den Versagungsantrag eines Gläubigers: 35 EUR (GKG-KV Nr. 2350[47]). Diese Gebühr hat der Gläubiger unabhängig davon zu tragen, ob der Antrag auf Versagung begründet war oder zurückgewiesen wurde.[48] Dies soll bewirken, dass Versagungsanträge nur in aussichtsreichen Fällen gestellt werden.[49] Der Antragsteller hat aber einen Anspruch auf Kostenersa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Kosten, Gebühren und Vergütung

Rn 18 Gerichtsgebühr für den Versagungsantrag eines Gläubigers: 35 EUR (GKG-KV Nr. 2350[23]). Diese Gebühr hat der Gläubiger unabhängig davon zu tragen, ob der Antrag auf Versagung begründet war oder zurückgewiesen wurde.[24] Dies soll bewirken, dass Versagungsanträge nur in aussichtsreichen Fällen gestellt werden.[25] Der Antragsteller hat aber einen Anspruch auf Kostenersa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Kosten und Gebühren

Rn 26 Gerichtsgebühr für den Versagungsantrag eines Gläubigers 35 EUR (GKG-KV Nr. 2350[49]). Diese Gebühr hat der Gläubiger unabhängig davon zu tragen, ob der Antrag auf Versagung begründet war oder zurückgewiesen wurde.[50] Dies soll bewirken, dass Versagungsanträge nur in aussichtsreichen Fällen gestellt werden.[51] Der Antragsteller hat aber einen Anspruch auf Kostenersat...mehr