Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7 Kosten und Gebühren für eine Entscheidung nach § 289 a. F.

Rn 38 GKG-KV Nr. 2350 sieht anders als im Fall des § 296 keine besonderen Gerichtsgebühren vor. Gerichtsgebühr des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung oder Verwerfung einer Beschwerde: 60 EUR (GKG-KV Nr. 2361). Rechtsanwaltsvergütung: 0,5 Verfahrensgebühr (RVG-VV Nr. 3321); im Beschwerdeverfahren: 0,5 Verfahrensgebühr (RVG-VV Nr. 3500 u. 3513). Gegenstandswert: Gemäß § 28 Abs....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 7. Fälligkeit und Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rn 55 Auch nach Neuregelung des Vergütungsrechts in der InsO bzw. durch die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung bleibt es dabei, dass die Insolvenzverwaltervergütung als Tätigkeitsvergütung mit Erbringung der Arbeitsleistung bzw. Entfaltung der Tätigkeit entsteht. Dies entspricht dem generellen Rechtszustand im Kosten- und Vergütungsrecht.[68] Der Anspruch wird fällig m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Kontoführung durch Rechtsanwälte (Anderkonto)

Rn 39 Umstritten ist, ob als Insolvenzverwalter tätige Rechtsanwälte Vollrechts-Treuhandkonten in Form echter Anderkonten führen können[48] oder gar müssen.[49] Eine solche Pflicht wird für die Verwahrung fremder Gelder durch Rechtsanwälte allgemein durch § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO sowie standesrechtlich durch die §§ 4, 23 BORA [50] statuiert. Insoweit entspricht es überwiegend...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Mit der Vorschrift werden die auf die Tätigkeit des Insolvenzverwalters anzuwendenden vergütungsrechtlichen Grundsätze gesetzlich festgeschrieben. Dies erfolgt nach der ausdrücklichen Begründung des Gesetzgebers in Anlehnung an die zuvor geltende Verordnung über die Vergütung des Konkursverwalters vom 25.5.1960.[1] Dies ist keineswegs als selbstverständlich anzusehen, w...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Rechtsverfolgungskosten (Abs. 1 Nr. 2)

Rn 16 Im zweiten Rang zu berichtigen sind Kosten, die den Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen. Das sind im Wesentlichen die Kosten der Anmeldung der Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle einschließlich der Rechtsanwaltskosten nach RVG sowie der Gerichtsgebühren.[34] Insbesondere handelt es sich um Auslagen für Kopien, Porto und Fahrtkosten für d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 6. Vergütungsvereinbarungen

Rn 53 Wie bereits in den Kommentierungen zu §§ 63, 64 InsO ausgeführt,[61] wurde schon während des Gesetzgebungsverfahrens zur InsO erwogen, von der bisherigen Vergütungsverordnung abweichende Vergütungssysteme zu installieren. Bei diesen Überlegungen spielte neben einer Anlehnung der Vergütung des Insolvenzverwalters an die berufsrechtlichen Vergütungsregelungen auch die Zu...mehr

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AGS 10/2014, RVG. Praxis-Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Von gepr. Bürovorsteherin Gundel Baumgärtel, Rechtsanwältin Dr. Carmen Silvia Hergenröder und Rechtsanwalt u. FAArbR Peter Houben. 16. u. erw. Aufl. 2014. ZAP-Verlag, Bonn. XXVI, 1144 S. 109,00 EUR.

Dieser Kommentar hat bereits eine kleine Odyssee hinter sich. Begründet wurde er als RA-micro-Kommentar, wurde dann später vom ZAP-Verlag übernommen, schließlich von Wolters Kluwer und ist jetzt mit dem ZAP-Verlag beim Deutschen Anwaltverlag angekommen. Das Werk kann auf stolze 15 Auflagen zurückblicken, was sich aber auch dadurch erklärt, dass der Kommentar zunächst auch al...mehr

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AGS 10/2014, RVG Straf- und Bußgeldsachen. Herausgegeben von Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff unter Mitarbeit von Dipl.-Rpfl. Thomas Schmidt und Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert. 4. Auflage 2014. ZAP-Verlag, Bonn. XXVI. 2.028 S. 109,00 EUR

Wer sich mit der Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen befasst, kommt an dem "Burhoff" nicht vorbei. Einen RVG-Kommentar ausschließlich zu Straf- und Bußgeldsachen zu schreiben war eine geniale Idee, wie sich durch die hohe Akzeptanz des zwischenzeitlich in 4. Auflage erschienenen Werkes bestätigt hat. Kein Strafgericht, das in Kostensachen entscheidet, kommt an diesem Werk...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist, soweit sie die Vergütungsfestsetzung angreift (s. sogleich 1.), begründet. Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr war mangels tatsächlicher Zahlung unzulässig. 1. Gem. § 45 Abs. 1 RVG erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt seine gesetzliche Vergütung, die er sonst von seinem Mandanten verlangen k...mehr

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AGS 10/2014, RVG effizient. Praxishandbuch für Rechtsfachwirte. Von Rechtsanwältin Ingeborg Asperger, Dipl.-Rpfl. u. Regierungsdirektor a.D. Heinrich Hellstab und Rechtsanwalt Michael Richter. 2. Aufl. 2014. ZAP-Verlag, Bonn. In Zusammenarbeit mit Reno, Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notarangestellten e.V. XXIV, 1214 S. 85,00 EUR

Das Werk ist als Nachschlagewerk für den im Kosten- und Gebührenrecht tätigen Anwalt und Büromitarbeiter gedacht, gleichzeitig aber auch zur Fortbildung geeignet. Das Praxishandbuch führt sicher durch die komplexe Materie des Kostenrechts. Alle relevanten Gebühren und kostenrechtlichen Rechtsgebiete werden behandelt. Darüber hinaus wird das notwendige Hintergrundwissen vermi...mehr

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AGS 10/2014, Vertretung ein... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Revision des Beklagten ist teilweise begründet. Der Kläger hat zwar einen Anspruch auf die Erstattung höherer Rechtsanwaltskosten, als von dem Beklagten in dem Bescheid vom 6.4.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3.7.2009 insgesamt festgesetzt, jedoch nicht in dem von den Vorinstanzen befundenen Umfang. Die Vorinstanzen sind zutreffend davon ausge...mehr

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zfs 10/2014, Geschäftsgebüh... / Sachverhalt

Die Kl. beauftragte im Februar 2012 ihren späteren Prozessbevollmächtigten mit der außergerichtlichen Regulierung der Folgen eines Verkehrsunfalls, für dessen Schäden die Bekl. unstreitig aufzukommen hatten. Der RA machte den der Kl. entstandenen Fahrzeugschaden, ihre Gutachter-, Mietwagen-, Ummeldungs- und Abschleppkosten sowie die allgemeine Kostenpauschale i.H.v. insg. 8....mehr

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zfs 10/2014, Geschäftsgebüh... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Die Kl. hatte ihrem Rechtsanwalt den Auftrag erteilt, ihre Schadensersatzansprüche i.H.v. insg. 8.721,45 EUR gegenüber den späteren Bekl. außergerichtlich geltend zu machen. Für diesen Vertretungsauftrag ist dem Anwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG angefallen und zwar für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Infor...mehr

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zfs 10/2014, Bestimmung der... / 3 Anmerkung:

Die Umstände des Einzelfalls sprechen hier wohl in der Tat gegen den Ansatz der Mittelgebühren (vgl. hierzu auch Burhoff, RVG in Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl. 2014, Vorbem. 5 VV RVG Rn 58 ff.; AnwKomm-RVG/N. Schneider, 7. Aufl. 2013, Vorbem. 5 VV RVG Rn 64 ff.; Gerold/Schmidt/Burhoff, Einl. Teil 5 VV RVG Rn 19; Burhoff, RVGreport 2005, 361 und RVGreport 2007, 252 sowie ...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / II. Erstinstanzliches Verfahren

Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV...mehr

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AGS 10/2014, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Nach § 1 Abs. 3 RVG in der Fassung ab 1.8.2013 gehen die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erinnerung und die Beschwerde den Regelungen der für das zugrunde liegende Verfahren geltenden Verfahrensvorschriften vor. Aufgrund dieser Ergänzung des § 1 RVG findet die bisherige Rspr. des Senats, nach der wegen des abschließenden Normengefüges der §...mehr

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AGS 10/2014, Neues vom auße... / I. Entscheidung OLG Stuttgart: Beratungshilfesache wegen außergerichtlichen Einigungsversuchs

"1. Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 12.11.2013 wird zurückgewiesen." 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Höhe der den Antragstellern für ihre Tätigkeit in dem außergerichtlichen Schuldenberein...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / III. Vollstreckung

Für die Vollstreckung ist ein Verfahrenswert weder im FamGKG noch im GKG vorgesehen, da in den gerichtlichen Vollstreckungsverfahren Festgebühren erhoben werden. Für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 RVG. Wird wegen einer Geldforderung vollstreckt, gilt deren Wert einschließlich Zinsen und Kosten vorangegangener Vollstreckungsversuche (§ 25 ...mehr

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zfs 10/2014, Keine Einforde... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des AG ist im Ergebnis zuzustimmen. Sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. I. Fälligkeit An zwei Stellen der Urteilsgründe führt das AG aus, die anwaltliche Vergütung sei nicht fällig. Dies ist unrichtig. Die Fälligkeit der Anwaltsvergütung richtet sich nach § 8 Abs. 1 RVG, der die Fälligkeitstatbestände im Einzelnen aufführt. Vorliegend war die Anwaltsvergütu...mehr

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AGS 10/2014, Keine Terminsgebühr für schriftlichen Vergleich in Altfällen

RVG §§ 1 Abs. 3, 60 RVG VV Nr. 3106 Leitsatz Eine Terminsgebühr gem. Nr. 3106 VV i.d.F. bis 31.7.2013 fällt auch in analoger Anwendung der Nr. 3104 VV nicht an, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgesehen ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Für solche Altfälle ändert auch nichts die ab 1.8.2013 geltende Fassung der Nr. 3106 VV. LSG Schleswi...mehr

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AGS 10/2014, Abrechnung bei mehrfacher Anrechnung

RVG § 15a Abs. 1 RVG VV Vorbem. 3 Abs. 5, Anm. zu Nr. 3305 Leitsatz Ist eine Gebühr anzurechnen, auf die ihrerseits wiederum eine vorangegangene Gebühr anzurechnen ist, dann ist nicht nur der nach Anrechnung verbleibende Restbetrag dieser Gebühr anzurechnen, sondern der volle Gebührenbetrag vor Anrechnung. OLG Hamm, Beschl. v. 2.9.2014 – 25 W 135/14 1 Sachverhalt Die späteren b...mehr

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AGS 10/2014, Treuwidriges Berufen auf die Nichtanrechenbarkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nach Prozessvergleich

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4; Nrn. 3100, 2300 RVG § 15a Abs. 2 Leitsatz Das Berufen des Kostengläubigers auf die Nichtanrechenbarkeit der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV ist treuwidrig, wenn er vorprozessual und in der Klageschrift ausdrücklich von einer "Geschäftsgebühr" und nicht einer vereinbarten Rechtsanwaltsvergütung gesprochen hat und nichts da...mehr

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AGS 10/2014, Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft gegen gesonderte Aufhebungs- und Erstattungsbescheide; Erhöhung der Schwellengebühr

RVG VV 1008, 2400 a.F. RVG § 15 Leitsatz Bei mehreren Auftraggebern einer Bedarfsgemeinschaft kann "dieselbe" Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinn unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände auch dann vorliegen, wenn die Aufhebung und Erstattung der individuellen Ansprüche in getrennten Bescheiden geregelt wird und mit jeweils gesonderten Vollmachten selbstständige Wid...mehr

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zfs 10/2014, Bestimmung der Rahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

RVG § 14; VV RVG Nr. 5100 ff. Leitsatz Auch in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist bei der Bestimmung der Gebühren des Rechtsanwalts grds. von der Mittelgebühr auszugehen. Bei der Bemessung der Gebühren im Einzelfall innerhalb der Gebührenrahmen ist dann auf die Gesamtumstände und die Besonderheiten des Einzelfalls abzustellen. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Saarbr...mehr

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AGS 10/2014, Gesetzesentwurf zur Änderung der Gebührenbeträge in Bußgeldsachen liegt vor

Zum 1.4.2014 ist das "Punktesystem" in Bußgeldsachen geändert worden. Die Punktegrenze ist von 40,00 auf 60,00 EUR angehoben worden. Das bedeutet: Bußgelder unter 60,00 EUR werden fortan nicht im Verkehrszentralregister eingetragen. Erst Bußgelder ab einem Betrag von 60,00 EUR werden registriert. Diese Punktegrenze war seinerzeit bei Einführung des RVG auch Anlass für die Sta...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Rahmen des vor dem SG geführten Verfahrens aus der Staatskasse zu gewährenden Gebühren und Auslagen. 1. Dem Erinnerungsverfahren liegt das vorbezeichnete Klageverfahren (im Folgenden nur: Ausgangsverfahren) zugrunde. In diesem Verfahren hatten die beiden Kläger durch Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 9.10.2013 Klage erhoben, ...mehr

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zfs 10/2014, Geschäftsgebühr bei nur teilweiser außergerichtlicher Erfüllung der Forderung des Mandanten und Klageauftrag für den noch offenen Teil der Forderung

RVG § 15 § 22; VV RVG Nr. 2300 Leitsatz Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gem. Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses (Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (dann niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilwei...mehr

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zfs 10/2014, Bestimmung der... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, in der Sache jedoch nur hinsichtlich der Reisekosten begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das AG die sonstigen Gebühren, wie geschehen, festgesetzt. …" 2. In der Sache ist die Beschwerde im Ergebnis weitgehend unbegründet. Zu Recht hat das AG die von dem Verteidiger geltend gemachten Gebühren als unbillig angesehen. Sie unterliege...mehr

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zfs 10/2014, Keine Einforde... / 2 Aus den Gründen:

" … I. Die Klage war abzuweisen, da die Forderung derzeit nicht fällig ist. Zwar lässt sich dem Grunde nach ein Anspruch des Kl. bejahen. Unstreitig ist zwischen den Parteien ein anwaltlicher Dienstvertrag gem. §§ 611, 675 BGB zu Stande gekommen. …" Soweit die Beklagtenseite vorbringt, dass der nach § 49b Abs. 5 BRAO erforderliche Hinweis nicht gegeben worden sein soll, ist d...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / 1. Anordnungsverfahren

Kommt es zu einem einstweiligen Anordnungsverfahren, ist dies nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG eine eigene selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Gebühren gesondert erhält. Es gelten auch hier die Nrn. 3100 ff. VV. Das gilt auch dann, wenn eine einstweilige Anordnung erstmals vor dem Beschwerdegericht beantragt wird (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 2 VV). Eine Terminsgebüh...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Prozesskostenhilfe

RVG §§ 15, 55, 58, 59 Leitsatz Auch im Falle der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse infolge PKH-Gewährung und Beiordnung ist die in Vorbem. 3 Abs. 4 VV angeordnete Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren nur zulässig, wenn und soweit der Rechtsanwalt tatsächlich Zahlungen auf die Gesch...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / G. Verfahrenskostenhilfe

Den Beteiligten kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Die Voraussetzungen richten sich nach den §§ 76 bis 78 FamFG i.V.m. den §§ 114 ff. ZPO. Verfahrenskostenhilfe für Hauptsache und einstweilige Anordnung ist gesondert zu beantragen. Die Verfahrenskostenhilfe in der Hauptsache erstreckt sich nicht auch auf ein einstweiliges Anordnungsverfahren. Dagegen erstreckt sich d...mehr

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AGS 10/2014, Abrechnung bei... / 1 Sachverhalt

Die späteren beiden Kläger hatten vor dem 1.7.2004 zunächst ein selbstständiges Beweisverfahren nach einem Streitwert von 133.821,81 EUR eingeleitet. Nach dem 1.7.2004 leiteten sie ein Mahnverfahren ein, in dem die spätere Beklagte Widerspruch einlegte, so dass das streitige Verfahren durchgeführt wurde. Nach Abschluss des Verfahrens meldete der Kläger seine Kosten zur Festset...mehr

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AGS 10/2014, Treuwidriges B... / 2 Aus den Gründen

Soweit die Klägerin die Berechnung des LG in dem angefochtenen Beschluss beanstandet, die der Rechtspfleger auch in seinem Nichtabhilfebeschluss noch einmal – zutreffend – vorgerechnet hat, scheint sie den im Anschreiben des Senats nochmals erläuterten Rechenvorgang als solchen inzwischen akzeptiert zu haben. Nach der Auffassung des Senats kann sich die Klägerin aber auch nic...mehr

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AGS 10/2014, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Das FamG hat es zu Recht abgelehnt, eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV festzusetzen. Diese steht dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin nicht zu. Die Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV für das Entstehen einer Terminsgebühr sind nicht erfüllt. Ein gerichtlicher Termin hat nicht stattgefunden. Zwischen den ...mehr

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zfs 10/2014, Keine Einforde... / Leitsatz

1. Die anwaltliche Vergütung ist bei einer Mehrheit von Auftraggebern nicht einforderbar, wenn sich der gem. § 10 Abs. 1 RVG erteilten Berechnung des Rechtsanwalts nicht entnehmen lässt, welche Gebühren und Auslagen jeder der Auftraggeber nach § 7 Abs. 2 RVG schuldet. 2. Die Verletzung der vorvertraglichen Hinweispflicht des Rechtsanwalts über die Abrechnung nach dem Gegensta...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung einer vereinbarten Vergütung

GWB § 128 Abs. 4 ZPO §§ 103 ff. RVG VV Nr. 2300 Leitsatz Die für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Festsetzung begehrte Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens auch dann anzurechnen, wenn der anwaltliche Vertreter des Erstattungsberechtigten für diesen auf der Grundlage einer Stundenhonorarverein...mehr

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AGS 10/2014, Vertretung ein... / 1 Sachverhalt

Streitig ist die Höhe der vom Beklagten zu erstattenden Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren. Der Beklagte bewilligte dem Kläger, seiner Lebensgefährtin und deren minderjährigem Sohn, die eine Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II bildeten, unter anderem für Mai und Juni 2008 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Im Zusammenha...mehr

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AGS 10/2014, Auftraggebermehrheit bei Eintritt von mehreren Erben in Rechtsstreit des Erblassers; Antragsbefugnis zur Kostenfestsetzung

ZPO §§ 103 ff. RVG VV Nr. 1008 Leitsatz Antragsbefugt für einen Kostenfestsetzungsantrag ist nur derjenige, zu dessen Gunsten im Titel eine Kostengrundentscheidung ergangen ist. Verstirbt die in der Kostengrundentscheidung aufgeführte Prozesspartei, bedarf es einer Titelumschreibung in Gestalt einer auf den/die Rechtsnachfolger lautenden Ausfertigung. Mit dem Erbfall ist nicht...mehr

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AGS 10/2014, Keine Erstattung der Anwaltskosten bei angekündigter Klagerücknahme

ZPO § 91 RVG VV Nr. 3100 Leitsatz Erklärt der Kläger gegenüber dem Beklagten vor Zustellung der Klage, dass die Klage irrtümlich eingereicht sei und umgehend zurückgenommen werde, sind die Kosten eines hiernach vom Beklagten beauftragten Anwalts nicht erstattungsfähig, wenn die Klage entsprechend der Ankündigung umgehend zurückgenommen wird. AG Dortmund, Beschl. v. 12.9.2014 –...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / VI. Räumungsfrist, Vollstreckungsschutz

Ist einer der Beteiligten zur Räumung der Ehewohnung verpflichtet oder hat er sich in einem Vergleich dazu verpflichtet und wird später eine Räumungsfrist beantragt (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 FamFG i.V.m. § 794a ZPO) oder Vollstreckungsschutz nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 FamFG i.V.m. § 796 ZPO, handelt es sich um eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG. Es entsteht hierfür eine 1...mehr

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AGS 10/2014, Treuwidriges B... / Leitsatz

Das Berufen des Kostengläubigers auf die Nichtanrechenbarkeit der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV ist treuwidrig, wenn er vorprozessual und in der Klageschrift ausdrücklich von einer "Geschäftsgebühr" und nicht einer vereinbarten Rechtsanwaltsvergütung gesprochen hat und nichts dafür ersichtlich ist, dass der Prozessgegner bei Abschluss des Verg...mehr

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AGS 10/2014, Neues vom auße... / V. Vergütungstatbestand im Rahmen der Beratungshilfe

Ausgehend von der in "IV" geschilderten Problematik wird es für den anwaltlichen Vertreter zunehmend unsicherer, ob er für den außergerichtlichen Einigungsversuch ein Mandat gebührenrechtlich erfolgversprechend ausüben kann. Nicht nur, dass die Bewilligung von Beratungshilfe selbst umstritten ist[56] – er muss im Falle eines erteilten Berechtigungsscheines zusätzlich um die ...mehr

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AGS 10/2014, Bedingter Prozessauftrag und Aussöhnungsgebühr

RVG VV Nrn. 3101, 1001 Leitsatz Für eine Aussöhnungsgebühr ist ein ausdrücklicher Auftrag zur Aussöhnung nicht erforderlich. Der Auftrag kann auch konkludent erteilt werden. LG Duisburg, Urt. v. 13.1.2011 – 5 S 39/10 1 Aus den Gründen Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. Wie die Kammer bereits ausgeführt hat, hat die Klägerin gegen den Beklagten einen Anspruch auf Z...mehr

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zfs 10/2014, Geschäftsgebüh... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. 2. a) Bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch auch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten umfasst, ist nach st. höchstrichterlicher Rspr. zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten zu dem für ihn tätigen Rechtsanwalt und dem Außenverhältnis des Geschädigten zum Schädiger zu unterscheiden. Vo...mehr

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AGS 10/2014, Terminsgebühr in Versorgungsausgleichsverfahren

FamFG § 221 Abs. 1 VV RVG Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 Leitsatz Die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht im Versorgungsausgleichsverfahren nicht, wenn das Familiengericht ohne Durchführung eines Erörterungstermins entscheidet, da § 221 Abs. 1 FamFG eine mündliche Verhandlung nicht vorschreibt. Hieran hat sich durch das 2. KostRMoG nichts geändert. OLG ...mehr

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zfs 10/2014, Keine Einforderbarkeit der Anwaltsvergütung bei unterbliebener Angabe des von jedem Auftraggeber geschuldeten Betrags; Verletzung der Hinweispflicht nach § 49b Abs. 5 BRAO

RVG § 7 Abs. 2 § 8 Abs. 1 § 10; BRAO § 49b Abs. 5 Leitsatz 1. Die anwaltliche Vergütung ist bei einer Mehrheit von Auftraggebern nicht einforderbar, wenn sich der gem. § 10 Abs. 1 RVG erteilten Berechnung des Rechtsanwalts nicht entnehmen lässt, welche Gebühren und Auslagen jeder der Auftraggeber nach § 7 Abs. 2 RVG schuldet. 2. Die Verletzung der vorvertraglichen Hinweispflich...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / III. Rechtsmittelverfahren

Im Beschwerdeverfahren gelten die Gebühren der Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV), im Rechtsbeschwerdeverfahren – einschließlich des Verfahrens auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde (§ 16 Nr. 11 RVG) – die nach den Nrn. 3206 ff. VV (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV). Die Einigungsgebühr bemisst sich hier nach Nr. 1004 VV und beträgt 1,3 (Anm. Abs. 1 zu ...mehr

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AGS 10/2014, SGG. Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz. Begründet von Dr. Jens Meyer-Ladewig, Bearbeitet von Richter am LSG Wolfgang Keller und Richter am BSG Dr. Stephan Leitherer, 11. Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 1586 S. 89,00 EUR.

Sozialgerichtliche Verfahren nehmen immer mehr zu, wie die steigenden Eingangszahlen belegen. Seit Inkrafttreten des RVG – und insbesondere seit den Änderungen des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes – hat sich auch für den Anwalt die vergütungsrechtliche Situation deutlich verbessert, auch wenn die Bearbeitung auch von Sozialsachen nach wie vor häufig nicht lukrativ...mehr

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FF 10/2014 / Kosten

In einer Unterbringungssache kann ein Rechtsanwalt, der zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist, nur dann nach den Vorschriften des RVG abrechnen, wenn die Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten im Bestellungsbeschluss festgestellt wurde oder in dem konkreten Einzelfall die Wahrnehmung anwaltstypischer Aufgaben erforderlich war (BGH, Beschl. v. 23.7.2014 – XII ZB...mehr