Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 7/2020, Übernachtungskosten: Erforderlichkeit

(LG Memmingen, Beschl. v. 20.1.2020 – 34 O 1272/16) • Übernachtungskosten nach Nr. 7006 VV RVG sind zu erstatten, wenn diese angemessen sind. Dies ist regelmäßig dann gegeben, wenn die Übernachtung zweckmäßig, oder aber, wenn Hin- und Rückreise am selben Tag nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Dies ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO dann anzunehmen, wenn die Hin- und ...mehr

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ZAP 24/2018, Gebührentipps ... / V. Dokumentenpauschale für das Einscannen von Dokumenten

In der anwaltlichen Praxis werden Dokumente – meist der Inhalt von Gerichts- oder Verwaltungsakten – häufig nur eingescannt und elektronisch gespeichert und ggf. verarbeitet, ohne dass ein Ausdruck auf Papier erfolgt. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob dem Rechtsanwalt die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1a) VV RVG anfällt. 1. Rechtslage bis 31.7.2013 Bis zu...mehr

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AGS 9/2017, Einigungsgebühr und Terminsgebühr im Verwaltungsrechtsstreit

RVG VV Nrn. 1000, 1003; VwGO § 106 S. 2, 151, 164 Leitsatz Die 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV fällt nur einmal auf der Basis der zusammengerechneten Streitwerte der verglichenen Verfahren an – und zwar in dem Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen wird, wenn eine (einheitliche) Einigung vorliegt, in die anderweitige anhängige Ansprüche einbezogen worden ...mehr

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AGS 9/2017, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nur zum Teil begründet. Die für die Verhandlung zur Einigung über den Zeugnisanspruch des Klägers geleistete anwaltliche Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten des Klägers führt zur Festsetzung eines Gegenstandswerts in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes des Klägers von 1.469,60 EUR, während sich der weitere mit der Beschwerde verfolgte Wertansatz als unbere...mehr

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ZAP 6/2015, Kopierkosten: Eingescannte Akten

(AG Tiergarten, Beschl. v. 26.11.2014 – 229 Ds 130/14) • Die Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG steht einem Verteidiger auch dann zu, wenn die Vervielfältigung durch Einscannen und Abspeichern als Datei hergestellt wird (zum neuen Recht). ZAP EN-Nr. 259/2015 ZAP 6/2015, S. 302 – 302mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / I. Berechnung von Auslagen: Geschäftsreise

Wann für den Rechtsanwalt eine Geschäftsreise vorliegt, die ihn dazu berechtigt, die in Nr. 7003–7006 VV RVG aufgeführten Auslagen zu berechnen, ist in der Praxis manchmal gar nicht so einfach zu beantworten. Deshalb sollen hier die damit zusammenhängenden Probleme anhand eines aktuellen Falls aus der Praxis und weiterer Beispiele erörtert werden. 1. Gesetzliche Regelung Nach ...mehr

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ZAP 20/2021, Anwaltsmagazin / 2 Hauptversammlung diskutiert über Zukunft der Anwaltschaft

Am 24. September haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern zu ihrer 161. Hauptversammlung in Nürnberg getroffen. Sie befassten sich insb. mit Zukunftsthemen der Anwaltschaft. Im Mittelpunkt standen Diskussionen zu den Themen Digitalisierung der Justiz, Entwicklung des Rechtsdienstleistungsmarktes und Pakt für den Rechtsstaat. Neben der Erörteru...mehr

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ZAP 23/2017, Gebührentipps ... / cc) Rechtslage ab dem 1.8.2013

Das vom SG Kiel herangezogene Argument, die Terminsgebühr entstehe nur für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin, ist der Gegenmeinung mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG aus der Hand geschlagen worden. Nach der ab 1.8.2013 geltenden Neufassung entsteht die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG – soweit hier von Interesse –...mehr

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ZAP 18/2020, Vernehmungsterminsgebühr: Rücknahme des Haftprüfungsantrags

(LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 10.8.2020 – 2 KLs 1042 Js 12567/18) • Die Terminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG entsteht auch dann, wenn im Haftprüfungstermin der Haftprüfungsantrag zwar zurückgenommen worden ist, dem jedoch eine Erörterung der Fortdauer der Untersuchungshaft im Hinblick auf das Fortbestehen des Haftgrundes der Fluchtgefahr vorangegangen ist. ZAP EN-Nr. 458/2020 Z...mehr

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AGS 8+9/2020, Erhöhung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit bei Bestellung eines Ergänzungspflegers im Sorgerechtsverfahren

FamGKG §§ 42 Abs. 2, 45 Abs. 1 Nr. 1; FamGKG-KostVerz. Nrn. 1310, 1311; BGB § 1666; RVG §§ 22, 33 Leitsatz Führt ein Verfahren über die elterliche Sorge zum teilweisen Entzug des Sorgerechts und zur Anordnung einer Ergänzungspflegschaft, so erhöht sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit um den Wert der Pflegschaftsanordnung. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.6.2020 – 4 W...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / b) Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft/Strafverfolgungsbehörde

Des Weiteren entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV RVG für die Teilnahme an Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde. Hierzu zählt auch die Teilnahme an polizeilichen Vernehmungen. Hier steht dem Verteidiger zwar kein Anwesenheitsrecht zu, die Polizei kann den Verteidiger jedoch teilnehmen lassen.mehr

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AGS 9/2017, Streitwert eine... / Leitsatz

Der Gebührenstreitwert einer Drittwiderspruchsklage richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 62 S. 1 GKG, § 6 ZPO nach dem Wert der Forderung, wegen derer die Zwangsvollstreckung betrieben wird; ist der Wert der gepfändeten Vermögensgegenstände geringer, ist dieser Wert maßgebend. Es kommt auf den objektiven Verkehrswert an. BGH, Beschl. v. 9.2.2017 – IX ZR 142/16mehr

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ZAP 17/2019, Die Vergütung ... / 2. Bemessung der Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühren sind ebenfalls als Rahmengebühren ausgebildet. Das RVG sieht jeweils drei Stufen vor, die abhängig von der Höhe der Geldbuße sind (vgl. Burhoff a.a.O.). Die Verfahrensgebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist allerdings unabhängig von der Höhe der Geldbuße. Angemessen ist auch bei der Verfahrensgebühr grds. der Ansatz der Mittelgebühr. Zu berücksicht...mehr

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AGS 08-09/2018, Prozesskost... / Leitsatz

Ist der Anwalt im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren vor der Änderung des RVG beauftragt worden und im zugehörigen Klageverfahren nach dem Stichtag, dann richtet sich die Vergütung im Klageverfahren nach neuem Recht. OLG München, Beschl. v. 18.6.2018 – 11 W 340/18mehr

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AGS 8+9/2020, Erstattung de... / Leitsatz

Gegenstand eines in einem Verfahren auf Festsetzung von Kindergeld eingelegten Untätigkeitseinspruches ist nur das Tätigwerden der Behörde und nicht bereits die Festsetzung des begehrten Kindergelds. Der Gegenstandswert eines solchen Vorverfahrens bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG nach § 52 Abs. 1 GKG und ist mit 10 % des streitigen Kindergeldbetrages ...mehr

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AGS 08-09/2018, Gegenstandswert im Zustimmungsersetzungsverfahren

RVG §§ 23 Abs. 3 S. 2, 33 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1, 3 u. Abs. 9; BPersVG §§ 9 Abs. 4, 108 Abs. 1; KSchG § 15 Abs. 2 S. 1 Leitsatz Der Gegenstandswert in einem Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung zu einer Kündigung ist grundsätzlich mit dem Auffangstreitwert anzusetzen. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.6.2018 – OVG 61 PV 10.17 1 Sachverhalt Die Fachkammer des VG hat den We...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / b) Wertfestsetzung des OLG oder BGH

Wertfestsetzungen des OLG oder des BGH im Verfahren nach § 33 RVG sind unanfechtbar.mehr

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AGS 08-09/2018, Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechung

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, Nr. 3104 Leitsatz Gemäß Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV löst ein allgemeines Gespräch über die grundsätzliche Bereitschaft oder abstrakte Möglichkeit einer außergerichtlichen Erledigung keine Terminsgebühr aus. Vielmehr muss es sich um eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung handeln. Auch ein Telefonat des Beklagtenvertr...mehr

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AGS 08-09/2018, Anspruch auf Festsetzung der Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei

RVG §§ 45 ff., 55 Abs. 5 S. 1; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3 Leitsatz Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach den §§ 45 ff. RVG auch dann ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer zu, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Anschluss OLG München JurBüro 2016, 63...mehr

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AGS 8+9/2020, Gebührenbesti... / 1 Sachverhalt

Mit seiner Beschwerde begehrt der Erinnerungsführer eine Vergütung nach dem RVG für seine Tätigkeit als beigeordneter Rechtsanwalt in dem Hauptsacheverfahren S 15 AS 3601/16 beim SG im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH). Der Erinnerungsführer vertrat vier Kläger (als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft) in jeweils verschiedenen Klageverfahren vor dem SG (u.a. die nachfolgen...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / 1. Anfall der Terminsgebühr

Gerade bei der für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG) anfallenden Terminsgebühr sind die Gerichte und auch die Anwälte vielfach noch in den Kategorien der BRAGO verhaftet. a) Verhandlungs- und Erörterungsgebühr nach der BRAGO Zu BRAGO-Zeiten entstand die in § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO geregelte volle Verhandlungsgebühr nur für das Stellen...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 9. Aussetzung

Ist das Verfahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung ausgesetzt und erst danach wieder aufgenommen worden, bleibt es beim bisherigen Recht. Auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre abgelaufen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar (OLG Köln AGS 2011, 321; F...mehr

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ZAP 11/2021, Auslieferungsverfahren: Terminsgebühr

(OLG Jena, Beschl. v. 11.3.2021 – Ausl AR 55/20) • Für die Teilnahme des Beistands des Verfolgten i.R.d. Auslieferungsverfahrens an einem Termin zur Vernehmung/Anhörung des Verfolgten vor dem Amtsgericht nach §§ 21, 22 oder 28 IRG fällt keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV RVG an (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, s. Beschl. v. 14.5.2007 – 2 Ws 122/07). ZAP EN...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 3. Wert

Es gilt § 41 FamGKG, wonach regelmäßig vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen ist. Da dieser wegen § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG 3.000,00 EUR beträgt, wird der Wert für die einstweilige Anordnung im Regelfall auf 1.500,00 EUR festzusetzen sein. Das gilt wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Anwaltsvergütung.mehr

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AGS 9/2017, Kein Vergleichsmehrwert bei deklaratorischen Regelungen

RVG § 33 Leitsatz Regelungen in einem Vergleich, die weder einen schon bestehenden Streit noch eine unmittelbar bevorstehende Kontroverse beilegen, erhöhen den Vergleichswert nicht. Sie sind entweder deklaratorisch in den Vergleichstext aufgenommen worden oder stellen einen Teil der Gegenleistung dar. LAG Köln, Beschl. v. 20.2.2017 – 2 Ta 10/17 1 Sachverhalt Am 16.11.2016 schloss...mehr

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ZAP 19/2022, Der Rechtschut... / a) Verfahrensgrundsätze

Für das Verfahren vor dem EuGH gilt die mit Wirkung zum 1.11.2012 novellierte und seitdem mehrfach geänderte Verfahrensordnung des Gerichtshofs v. 25.9.2012, ABl Nr. L 265/1. Ferner ist zu beachten das Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs (s. ABl Nr. L 42/1 v. 14.2.2020), in der sich Normen zum Verfahren vor dem Gerichtshof aus Art. 19 ff. ergeben. Praktische Anweisun...mehr

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AGS 8+9/2016, Beschwerdeaus... / Leitsatz

Der Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylVfG 1992 erstreckt sich auf sämtliche Nebenverfahren und gilt namentlich auch für das Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nach § 11 RVG. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.5.2016 – 1 E 298/16.Amehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 47. Zulassung eines Rechtsmittels

Das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels ist bereits Teil des Rechtsmittelverfahrens und bildet mit dem zugelassenen Rechtsmittel eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 11 RVG). Eine Änderung des Gebührenrechts zwischen dem Auftrag zum Zulassungsantrag und der Zulassung des Rechtsmittels ist daher unerheblich (Sächsisches OVG AGS 2017, 221; VG Dresden AGS 2017, 118). An...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 11. Beschwerde

Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Soweit die Beschwerde ausnahmsweise keine neue Angelegenheit auslöst, so i.d.R. in Verfahren nach Teil 4 bis 6 VV (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a RVG), bleibt es dagegen beim bisherigen Recht.mehr

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ZAP 15/2024, Gebührentipps ... / 3. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

Die von der Beklagten für die Vertretung im Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung des Sachverständigen geltend gemachte 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG nebst Auslagen war nach Auffassung des OLG Hamburg auch erstattungsfähig. Dies hat das OLG aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO gefolgert, wonach ein Verfahrensbeteiligter einen Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen darf und die ...mehr

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ZAP 4/2023, Gebührentipps f... / b) Ausnahmen

Nach Abs. 5 der Anm. zu Nr. 1008 VV RVG ist der Anfall der Hebegebühr in drei Ausnahmefällen ausgeschlossen: aa) Weiterleitung von Kosten an ein Gericht oder eine Behörde Der Rechtsanwalt leitet Kosten an ein Gericht oder eine Behörde weiter. Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, fällt hierunter auch die Weiterleitung an einen Gerichtsvollzieher (AnwKomm-RVG/N. Schneide...mehr

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ZAP 11/2022, Einziehung: Außergerichtliche Beratung

(OLG Braunschweig, Beschl. v. 1.3.2022 – 1 Ws 38/22) • Die Gebühr Nr. 4142 VV RVG entsteht u.a. für eine Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten, die sich auf eine Einziehung bezieht. Dabei setzt der Gebührentatbestand nicht zwingend eine gerichtliche Tätigkeit oder einen Antrag der Staatsanwaltschaft voraus, sondern kann auch im Falle der außergerichtlichen Beratun...mehr

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ZAP 17/2019, Die Vergütung ... / 3. Bemessung der Terminsgebühr

Die Terminsgebühren sind ebenfalls als Rahmengebühren zu bemessen. Das RVG sieht auch hier jeweils drei Stufen vor, die abhängig von der Höhe der Geldbuße sind. Entscheidend für die Bemessung der konkreten Gebühr sind die Umstände des Einzelfalls.mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / aa) Überblick

Hatte der Anwalt den Vollstreckungsbescheid erwirkt, so liegen für ihn wiederum zwei Angelegenheiten vor (§ 17 Nr. 2 RVG). Er erhält die Vergütung für das Mahnverfahren und das streitige Verfahren gesondert. Für die Abrechnung kommt es jetzt darauf an, ob die Verwerfung nach §§ 700, 341 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung ergeht oder aufgrund mündlicher Verhandlung.mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / 3. Entsprechende Anwendung des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB

a) Gesetzeshistorie: Falsches Verständnis von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB Eine entsprechende Anwendung des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB ließe sich nur rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber mit § 54 RVG eigentlich eine dem § 628 Abs. 1 S. 2 BGB inhaltlich entsprechende Regelung schaffen wollte. Ist das Verschuldenserfordernis des § 54 RVG nu...mehr

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ZAP 18/2018, PKH: Verjährung des übergegangenen Anspruchs

(VGH Kassel, Beschl. v. 18.4.2018 – 2 C 2009/12.T) • Der gem. § 59 RVG auf die Staatskasse übergegangene Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts gegen die eigene prozesskostenhilfeberechtigte Partei unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. ZAP EN-Nr. 536/2018 ZAP F. 1, S. 932–932mehr

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ZAP 18/2019, Terminsgebühr: Verzicht auf mündliche Verhandlung

(OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.7.2019 – 2 OA 819/18) • Das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung setzt im PKH-Verfahren nicht voraus, dass der das Verfahren führende Prozessbevollmächtigte nicht bloß vor, sondern auch nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine aktiv verfahrensfördernde Tätigkeit e...mehr

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AGS 8+9/2020, Verschiedene Angelegenheiten bei unterschiedlichen Bescheiden

RVG § 15 Abs. 2; SGG § 197 Leitsatz Streitigkeiten nach dem SGB II, in denen gegen unterschiedliche Bescheide vorgegangen wird, die verschiedene Zeiträume betreffen, sind nicht als dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG anzusehen, weil ihnen kein einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegt. Dies gilt auch, wenn die gleiche oder eine ähnliche Streitfrage zu entscheid...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / I. Einleitung

Für den Berufsanfänger spielen neben den Fragen, die bei der Übernahme des Mandats von Bedeutung sein können (dazu Burhoff ZAP F. 22, S. 1041 ff.), natürlich auch die Honorar-/Gebührenfragen eine Rolle. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen ersten Überblick zu den Gebühren im Strafverfahren. Hinweis: Die Ausführungen gelten grds. auch für das Bußgeldverfahren nach Teil 5...mehr

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AGS 9/2017, Geschäftswert e... / 2 Anmerkung

Die sorgfältig begründete Entscheidung des OLG gibt Anlass, umfassender auszuholen: I. Gerichtsgebühr Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins, bzw. deren Ablehnung sowie gegen die Einziehung oder Kraftloserklärung oder deren Ablehnung wird nach Nr. 12220 GNotKG-KostVerz. eine 1,0-Gebühr erhoben – höchstens jedoch 800,00 EUR. Endet das gesamte Verfa...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / cc) Ausnahmsweise nicht zu berücksichtigende Einwendungen

Unberücksichtigt bleiben ausnahmsweise nur diejenigen Einwendungen, die offensichtlich unbegründet sind. Ein solcher Fall kann dann vorliegen, wenn die Haltlosigkeit des Einwandes ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt, der Einwand substanzlos ist oder erkennbar rechtsmissbräuchlich erhoben wird (BVerfG, Beschl. v. 25.4.2016 – 1 BvR 1255/14, RVGreport 2016, 253 [Hansens]...mehr

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ZAP 3/2019, Zusätzliche Verfahrensgebühr: Beratung über Einziehung

(LG Verden, Beschl. v. 29.11.2018 – 1 Qs 172/18) • Die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG setzt keine gerichtliche Tätigkeit des Verteidigers voraus. Insbesondere muss die Einziehung nicht im Verfahren beantragt worden sein. Ausreichend ist es, wenn sie in Betracht kommt oder nach Aktenlage als geboten erscheint. ZAP EN-Nr. 104/2019 ZAP F. 1, S. 140–140mehr

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ZAP 15/2022, Hafttermin: Vernehmungsterminsgebühr

(AG Neuss, Beschl. v. 18.5.2022 – 6 Ds-110 Js 6494/20-314/20) • Für das Entstehen der Gebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG ist es unerheblich, zu welchen Haftfragen die Verhandlung stattgefunden hat und in welchem Umfang verhandelt worden ist. Ob der Beschuldigte auf Anraten seines Verteidigers schweigt oder Angaben zur Sache macht, ist ebenfalls nicht maßgeblich. ZAP EN-Nr. 503/2022...mehr

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AGS 9/2017, Fiktive Terminsgebühr bei Entscheidung durch Gerichtsbescheid

RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 Leitsatz Die fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV fällt nur dann an, wenn nach einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid durch den Kläger zulässigerweise ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt werden kann, weil er nicht vollständig obsiegt hat. Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 6.7.2017 – 12 A 945/16 1 Sac...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1.1 Erstinstanzliche Verfahren

Für die Umgangssachen, die als Kindschaftssachen zu den Familiensachen zählen, findet Teil 3 VV Anwendung. In den erstinstanzlichen Verfahren vor dem Familiengericht entsteht deshalb eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich nach Nr. 3101 VV auf einen 0,8-Gebührensatz reduziert. Daneben kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) anfallen. Sie entsteht unter den Vorauss...mehr

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ZAP 21/2019, Gegenstandswert im Asylverfahren: Beschwerde

(OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.9.2019 – OVG 3 L 112.19) • Gegen die erstinstanzliche Festsetzung des Gegenstandswerts in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz ist die Beschwerde statthaft. Der Beschwerdeausschluss in § 80 AsylG wird durch die Regelung in § 1 Abs. 3 RVG verdrängt. ZAP EN-Nr. 645/2019 ZAP F. 1, S. 1116–1116mehr

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Lexikon / 4. Schadenssummen

Rz. 1179 Bei einem der schwersten Unglücke der zivilen Luftfahrt auf dem Flughafen Los Rodeos auf Teneriffa sind am 27.3.1977 zwei Boeing 747 mit zusammen 637 Passagieren kollidiert. Die Entschädigungskosten lagen bei 72 Mio. Dollar, zu jener Zeit der größte Schadenfall in der Luftfahrt. Bei dem Attentat auf den Panam-Jumbo, der am 21.12.1988 über dem schottischen Dorf Locker...mehr

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AGS 0809/2019, Erstattungsf... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend und fehlerhaft begründet. Zunächst einmal ist klarzustellen, dass im zugrundeliegenden Fall keine fiktiven Kosten zur Festsetzung angemeldet worden sind, sondern tatsächliche Kosten. Fiktive Kosten können niemals erstattungsfähig sein. Erstattungsfähig sein können nur tatsächliche Kosten. Soweit tatsächliche Kosten als solche nicht notwendig w...mehr

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AGS 8+9/2016, Wertfestsetzu... / Leitsatz

Erledigt sich ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren durch Vergleich oder Rücknahme, erfolgt die Wertfestsetzung auf anwaltlichen Antrag nach § 33 Abs. 1 Alt. 2 RVG. LAG Hamburg, Beschl. v. 9.11.2015 – 6 Ta 22/15mehr

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AGS 8+9/2016, Streitwertbes... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hatte in der Sache nur einen Teilerfolg. 1. Die form- und fristgemäß (§ 63 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 68 Abs. 1 S. 3 GKG) eingelegte Beschwerde ist nach § 68 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 GKG zulässig. Sie ist insbesondere unabhängig von der Hauptentscheidung – § 68 GKG enthält keine Beschränkung des Beschwerderechts – statthaft (Senat, Beschl. v. 25.11.20...mehr