Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / 2. Ehegüterrecht

Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft realisiert die Solidarität zwischen Ehegatten schon während der Ehe durch die Schöpfung eines gemeinschaftlichen Vermögens, das von beiden Ehegatten verwaltet wird. So wird schon während der Ehe eine Teilhabe eines Ehegatten am Vermögen des anderen Ehegatten realisiert. Dies erlaubt dem Ehegatten, der keine oder eher...mehr

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / a) Allgemeine Ehewirkungen

Auch wenn die Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit haben, unterliegen die allgemeinen Ehewirkungen nicht mehr dem gemeinschaftlichen nationalen Recht der Ehegatten, sondern dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts der beiden Ehegatten zum Zeitpunkt, in dem sie sich auf diese Ehefolgen berufen; in Ermangelung solchen Aufenthalts gilt das Recht der gemeinsamen Staatsangehör...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat die zeitliche Begrenzung des Unterhalts auf § 1573 Abs. 5 BGB a.F. gestützt und als Anspruchsgrundlage für den Geschiedenenunterhalt nicht § 1572 BGB, sondern § 1573 Abs. 2 BGB angesehen. Zwar werde in Rspr. und Literatur die Auffassung vertreten, dass allein ein Anspruch nach § 1572 BGB bestehe,...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / A. Eheliche Lebensverhältnisse und Stichtagsprinzip

Eine gesetzliche Regelung der ehelichen Lebensverhältnisse findet sich in §§ 1353 bis 1362 BGB. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Sie schulden der Familie Unterhalt in Form von Erwerbstätigkeit oder Haushaltsführung. Und sie sollen aufeinander Rücksicht nehmen. Mit der Scheidung finden wie die Ehe auch diese Pflichten ihr Ende. Nur we...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / III. Grundsatz der automatischen Anerkennung

Die Anerkennung einer Ehescheidung regelt Art. 21 EuEheVO, der ausdrücklich ausführt, dass es keines besonderen Verfahrens bedarf. Eine formelle Rechtskraft der Ehescheidung des Ausgangsverfahrens ist nicht notwendig.[18] Nur wenn ein Anerkennungshindernis i.S.v. Art. 22 EuEheVO besteht, gibt es keine Anerkennung; die Auflistung ist abschließend. Liegt ein solcher Hinderungs...mehr

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FF 06/2008, Scheidungsrecht entzweit EU-Justizminister

Brdo (dpa) 26.1.2008 – Regeln zum europäischen Scheidungsrecht entzweien die Justizminister der 27 EU-Staaten. Jede fünfte Ehescheidung in Europa betrifft nach EU-Angaben grenzüberschreitende Fälle. In Deutschland waren Ehepartner unterschiedlicher Nationalität an 12,9 Prozent aller Scheidungen im Jahr 2004 beteiligt, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Samstag be...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Beklagten ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils u...mehr

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FF 12/2008, Tabellen zu Ehe... / Durchschnittliches Heiratsalter Lediger

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AGS 04/2011, Selbstständigk... / 2 Aus den Gründen

Das OLG hat der Antragstellerin die begehrte Verfahrenskostenhilfe zu Unrecht unter Hinweis auf die im Scheidungsverbundverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe versagt. 1. Zu Recht geht das OLG allerdings davon aus, dass das Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht allein durch die Abtrennung vom Scheidungsverbund nach altem Recht die Qualifikation als Folgesache verlore...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG statthaft und zulässig. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG. Die Beschwerde ist auch innerhalb der Beschwerdefrist von zwei Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG) eingelegt worden. Das OLG ist als Beschwerdegericht gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG zuständig, weil die angegriffene Entscheidung von dem...mehr

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AGS 11/2011, § 111 FamFG al... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet, denn dem Erinnerungsführer steht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz auch für die Sache "Hausratsteilung" zu. Der Beratungshilfeanspruch des Erinnerungsführers ist nicht durch die bereits im Verfahren 25 II 2377/10 bewilligte Beratungshilfe mit umfasst. Denn die beiden Verfahren betreffen nicht dieselbe Angelegenheit in diesem Sinne. Dab...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Revision ist zulässig, auch wenn sie sich allein gegen die erfolgte Abtrennung der Scheidungsfolgesachen elterliche Sorge und nachehelicher Unterhalt aus dem Verbund richtet. Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies im Fall einer Abtrennung nach § 628 ZPO nach der Rspr. des Senats...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 2. Wandelbarkeit der ehelichen Lebensverhältnisse

In seiner Entscheidung vom 29. Januar 2003 (– XII ZR 92/01 – FamRZ 2003, 590) hat der Senat schließlich erstmals klargestellt, dass § 1578 BGB und die bisherige Anknüpfung an die zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung maßgebenden Umstände keine die früheren ehelichen Lebensverhältnisse unverändert fortschreibende Lebensstandardgarantie begründen, deren Erfüllung nur in ...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / 1. Einkommensverschlechterungen

Mit dem Gebot der Teilhabe war kaum jemals die Vorstellung verbunden, dass der Unterhaltsberechtigte einmal mehr zur Verfügung haben sollte als der Unterhaltspflichtige selbst. Der Unterhaltsberechtigte sollte nach der Gesetzesbegründung an dem erreichten höheren sozialen Status teilhaben, nicht aber an einem Status, den der Unterhaltspflichtige selber auf Grund von Einkomme...mehr

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AGS 03/2009, Verfassungswidrigkeit des Mindeststreitwertes in Ehesachen bei beiderseitiger PKH

GG Art. 3 Abs. 1; GKG § 48 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1, 2; ZPO § 630; RVG §§ 45 Abs. 1, 49 Es ist verfassungswidrig, von der Bewertung des Einkommens in Ehesachen alleine deshalb abzuweichen, weil beiden Parteien ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. BVerfG, Beschl. v. 17.12.2008–1 BvR 177/08 Aus den Gründen I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Streitwertfestset...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 5. Fehlender Bezug der "Drittelmethode" zu den ehelichen Lebensverhältnissen

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die zunächst enge Verbindung zwischen den bei Rechtskraft der Ehescheidung bestehenden Verhältnissen und dem Bedarf sukzessive gelockert worden ist und die Scheidung als fester Bezugspunkt ihre Bedeutung nunmehr fast vollständig verloren hat. Anknüpfungspunkt für die Bemessung des Bedarfs ist nicht mehr die in der Ehe erreichte Lebensst...mehr

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ZErb 06/2010, Die Lebensver... / bb) Widerrufliches Bezugsrecht

Die Bestimmung und die Aufhebung des Bezugsrechts des Dritten bedarf nach § 328 Abs. 1 BGB grundsätzlich eines Vertrags zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger. Gerade in der Lebensversicherung kommt es indes nicht selten vor, dass der VN nachträglich den Versicherungsvertrag auflösen oder jemand anders an die Stelle des ursprünglich begünstigten Dritten se...mehr

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FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

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FF 05/2011, Abtrennung des ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Parteien streiten noch um den Versorgungsausgleich aus ihrer rechtskräftig geschiedenen Ehe und insoweit um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. [2] Im Scheidungsverbundverfahren hatte das Amtsgericht der Antragstellerin ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Mit Urt. v. 10.12.2009 wurde die Eh...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / A. Gilt der Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: für den Unterhaltspflichtigen, der gegen eine weitere Vollstreckung vorgehen will und für den Unterhaltsberechtigten, der weiterhin Unterhalt erlangen und ggf. auch noch eine Erhöhung durchsetzen will. Hierzu hat das OLG Hamm[1] folgende Entscheidung getroffen: “Der Unterhaltsschuldner ka...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 5. BGH, Urt. v. 29.1.2003 – XII ZR 92/01 – zum nachehelichen Einkommensrückgang

Ausgangsentscheidung für die Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen ist das Urt. v. 29.1.2003.[13] In diesem Fall hatte der Ehemann mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung geschlossen, wonach sein Arbeitsverhältnis endete und er eine Abfindung von 240.000 DM netto erhielt. Er fand nur noch eine schlechter bezahlte Arbeitsstelle. Der BGH ließ die Fr...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / 2. Keine Unwirksamkeit nach § 158 Abs. 2 BGB

Benennt der Erblasser seinen aktuellen Ehegatten (sei es namentlich, sei es als "Ehegatte") als Begünstigten im Todesfall, so ist diese Begünstigungserklärung nicht durch den Eintritt der Scheidung auflösend bedingt nach § 158 Abs. 2 BGB. Allerdings ist es dogmatisch-konstruktiv nicht ausgeschlossen, die Begünstigungserklärung von der auflösenden Bedingung der Scheidung zu Le...mehr

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AGS 02/2009, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde erweist sich als begründet. Der angefochtene Beschluss des LG beruht auf einer Verletzung des Rechts, da § 16 Nr. 4 RVG nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Dem Antragsteller steht für die Beratung in der Angelegenheit Zugewinn eine weitere Vergütung nach Nr. 2503 VV nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von EUR 97,44 zu. Das BerHG sie...mehr

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AGkompakt 05/2009, Die Verfahrenswerte in Ehewohnungs- und Haushaltssachen nach dem FamGKG

In Familiensachen berechnet sich der jeweilige Verfahrenswert nunmehr nach dem einheitlich für Familiensachen eingeführten Gerichtskostenrecht, dem FamGKG. Differenzierung für Zeit nach Trennung und nach der Scheidung In Ehewohnungssachen ging die Rechtsprechung bisher grundsätzlich vom 12-fachen Monatsmietwert der Ehewohnung aus. Eine Unterscheidung danach, ob die Zuweisung f...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / 1 Aus den Gründen

Die infolge Zulassung durch das LG gem. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG i.V.m. §§ 56 Abs. 2, 55 RVG zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet. Zwar hat es das LG entgegen § 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1 RVG im Verfahren der weiteren Beschwerde unterlassen, die erforderliche Nichtabhilfeentscheidung zu treffen (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 33 Rn 15). A...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / Leitsatz

Wenn Beratungshilfe für die Angelegenheiten "Unterhalt, Scheidung oder Personensorge" gewährt wird, ist für die Frage, ob "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, zwischen der Scheidung und den zugehörigen Folgesachen sowie den Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung zu differenzieren und insgesamt vier Komplexe, nämlich 1. Scheidung als solche, 2. Angelegenheiten im Zusa...mehr

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / a) Das Recht der allgemeinen Ehewirkungen

Das Recht der allgemeinen Ehewirkungen (Art. 212–224 ZGB) beinhaltet die Rechte und Pflichten der Ehegatten.[12] Die Bestimmungen sind zwingend vorgeschrieben. Sie sind auf jede Ehe anwendbar, unabhängig davon, ob die Ehegatten unter dem gesetzlichen Güterstand leben oder einen Güterstand vereinbart haben. Wichtigste Bestimmung ist der Artikel 215 ZGB zum Schutz von Ehewohnun...mehr

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / d) Die Änderung des Güterstandes

Erst seit der großen Reform des Ehegüterrechts vom 4. Juli 1976 ist es in Belgien möglich, während der Ehe den Ehegüterstand zu ändern (Art. 1394 ZGB). Zum Schutz der Rechte der Familie oder der Kinder sowie der Gläubiger war in allen Fällen eine richterliche Homologierung des neuen Ehevertrags erforderlich. Ein Gesetz vom 9. Juli 1998 hatte das Verfahren schon vereinfacht u...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / Einführung

Man könnte die Frage, ob wir die ehelichen Lebensverhältnisse noch brauchen, als gewagt ansehen. Sagt doch das Gesetz in § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB ausdrücklich, dass das Maß des Unterhalts sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen bestimmt. Die Gesetzesvorschrift blieb insoweit von der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform unangetastet. Die Fragestellung verw...mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Das Urteil beruht inhaltlich nicht auf der Säumnis des Klägers, sondern berücksichtigt – als sog. unechtes Versäumnisurteil – den gesamten Sach- und Streitstand. Die Revision ist nicht begründet. 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 477 ff. veröffentlicht ist, hat die Feststellungsklage für zulässig gehalten und – in Anwendung deutsc...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 3. Verknüpfung der Bedarfsbemessung mit sich ändernden Lebensverhältnissen

Bei durchschnittlichen Verhältnissen lässt sich nach einer Trennung durch den Quotenunterhalt zwar nicht ein den vorherigen Lebensverhältnissen entsprechender Lebensstandard aufrechterhalten. Die Rechtsprechung war gleichwohl bestrebt, zur Bestimmung des Bedarfs an die bei Rechtskraft der Ehescheidung bestehenden Lebensverhältnisse anzuknüpfen (prägende Lebensverhältnisse; v...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. In erfreulich klarer Weise hat der Senat dem Schutzzweck des Scheidungsverbundes den vom Gesetz gewollten Vorrang eingeräumt und die auf eine beschleunigte Scheidung zielende Abtrennung der Folgesache Unterhalt nicht zugelassen. Dass einer missbräuchlichen Umgehung des Verbundgebotes durch Zurückweisung des Abtrennungsantrags begegnet werden ...mehr

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FF 05/2008, Auftritt, Aufgabe und Anspruch – 10 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht

Fachanwälte für Familienrecht sind ausgewiesene Experten ihres Fachs, sie beherrschen ihr Metier sicher und sind die richtige Wahl für den Mandanten. Fachanwälte haben einen festen Auftritt vor Gericht und überzeugen durch ihre Kompetenz. Sie werden allseits geachtet und sind die wahren Meister ihres Themengebiets. Fachanwälte schaffen eine eigene Kultur der Auseinandersetzu...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / 2. Grundsätze der früheren Rechtsprechung

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wurde durch den Bedarf nach oben begrenzt,[10] und die Rechtskraft der Scheidung wurde (jedenfalls grundsätzlich) als der entscheidende Stichtag für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse angesehen.[11] Grundsätzlich sollten spätere Änderungen der Verhältnisse ohne Auswirkung bleiben,[12] außer in den Fällen, in denen zum Zei...mehr

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AGS 03/2011, Kein Beratungs... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig, bleibt aber in der Sache ohne Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des LG, dass gegenständlich unterschiedliche Familiensachen, für die ein Beratungshilfeschein erteilt ist, vergütungsrechtlich jedenfalls in der Regel unterschiedliche Angelegenheiten darstellen und daher entsprechend den in den verschiedenen Gegenständen erfolgten anwaltliche...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / Leitsatz

Wird von dem AG ein Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen" erteilt, sind bei einer anschließenden umfassenden Beratung durch einen Rechtsanwalt die vier Komplexe Scheidung, Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem persönlichen Verhältnis zu Kindern, Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ehewohnung und dem Haushalt sowie sonst...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / V. Anwaltszwang

Nach § 114 Abs. 1 FamFG müssen sich die Ehegatten u.a. in allen Ehesachen, in Folgesachen der §§ 121, 137 Abs. 2 FamFG und in Lebenspartnerschaftssachen vor dem FamG durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, § 270 FamFG.[82] Das ist ungenau. Denn der Antragsgegner, der in diesen Verfahren keine Anträge stellen will, braucht keinen Anwalt.[83] Allerdings kann das Gericht nac...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / bb) Eheliche Lebensverhältnisse

Die Ansicht des BGH ist abzulehnen. Die Geburt eines Kindes aus einer neuen Ehe liegt außerhalb des Rahmens der "ehelichen Lebensverhältnisse" der geschiedenen Ehe. Die frühere Rechtsprechung, die die Unterhaltspflicht für das vor der Scheidung geborene Kind zu den ehelichen Lebensverhältnissen rechnete, knüpft nicht an den zufälligen Zeitpunkt der Geburt an. Sie geht vielme...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / II. Lebensstandardgarantie und Grenzen des Erfüllungsinteresses

Ein weiterhin regelmäßig angeführter Leitgedanke des BGH ist der, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung nicht besser stehen darf, als er ohne die Scheidung stehen würde. Dieser Gedanke ist ohne weiteres einleuchtend. Er beschreibt in Anlehnung an das Schadensrecht die Grenzen des nach Scheidung der Ehe zu ersetzenden Erfüllungsinteresses. Auf Grund dieses Gedanke...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / 3. Die Fortschreibung des deutschen Rechts

Das deutsche Recht, mit dem in den letzten Jahrzehnten schrittweise versucht wurde, dem Wandel der Einstellungen zur nichtehelichen Elternschaft Rechnung zu tragen, sei hier in seiner Entwicklung kurz skizziert. Noch bis 1970 war ein nichteheliches Kind in Deutschland nicht einmal rechtlich mit seinem Vater verwandt. Auch seine Mutter trug lediglich faktisch für das Kind Sor...mehr

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FF 09/2009, Zypries: Bausteine für ein modernes Familienrecht

Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft. "Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit – also etwa für Betreuungs-, Unterbringu...mehr

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AGS 04/2011, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte den Antragstellern für die Ehesache Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt und einen Rechtsanwalt beigeordnet. Zunächst machte der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin eine Auskunftsklage wegen Kindesunterhalts als Folgesache anhängig und beantragte hierfür Prozesskostenhilfe. Nach erteilter Auskunft stellte er einen Antrag auf Leistung ...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 2

Die internationale Zuständigkeit für das Scheidungs- und das Sorgerechtsverfahren beurteilt sich nach der Brüssel IIa-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2201/2003),[9] für die Unterhaltsklage nach der Brüssel I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 44/2001)[10] und für die Zugewinnausgleichsklage – mangels internationaler Rechtsquellen – nach nationalem Recht. Dieses enthält den – ab...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / cc) Vertragliche Vereinbarungen

In Scheidungsfolgenvereinbarungen getrennt lebender Ehegatten wird häufig ein Erb- und Pflichtteilsverzicht aufgenommen. Grund dafür ist, dass das Ehegattenerbrecht und damit auch das Pflichtteilsrecht gem. § 1933 BGB nur dann ausgeschlossen sind, wenn zur Zeit des Todes des anderen Ehegatten die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt od...mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontroll... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist im Wesentlichen zuzustimmen. 1) Es ist richtig, auch zugunsten des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Ehegatten eine Inhaltskontrolle vorzunehmen. Das ergibt sich schon daraus, dass die Feststellung der Sittenwidrigkeit einer unzumutbaren Lastenverteilung in der Ehe begegnen soll, eine solche kann aber sowohl hinsichtlich des Unterhaltbegehrenden als au...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist kraft Zulassung gem. der §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthaft und zulässig. In der Sache ist das Rechtsmittel teilweise begründet. Der angefochtene Beschluss des LG hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Der Antragstellerin steht für die Beratung in insgesamt vier Angelegenheiten eine Vergütung nach § 2 Abs...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / Einführung

Wurde eine Ehe im Ausland geschieden und möchte der Geschiedene in Deutschland wieder heiraten, so bedarf es in der Regel der Anerkennung des ausländischen Ehescheidungsurteils. Auch bei Nachfolgeentscheidungen wie Unterhaltsprozessen oder Antrag auf Versorgungsausgleich ist die Ehescheidung als Vorfrage entscheidungserheblich. Schließlich sind auch Erben und Kinder oftmals ...mehr

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AGS 04/2011, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

II. Die vom Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin eingelegte befristete Beschwerde ist statthaft. Zwar ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss nur dann gegeben, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG) und dies ist hier nicht der Fall, da die Differenz zwischen der Vergütung, die der ...mehr

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FF 05/2009, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache überwiegend Erfolg. Dem Kläger steht gem. § 1378 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ausgleich des in der Ehe erzielten Zugewinns zu. Allerdings kann die Beklagte dem in überwiegender Höhe ein Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten. Die vom AG für die Parteien aufgestellte Zugewinnausgle...mehr

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AGS 03/2011, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO, 567 ff. ZPO statthaft und im Übrigen in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden; insbesondere ist sie fristgerecht (§ 127 Abs. 2 S. 3 ZPO) eingelegt worden. Der Senat entscheidet über die Beschwerde in voller Besetzung, da der gem. §§ 127 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 568 S. 1 ZPO an sich zuständig...mehr