Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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§ 27 Teil- und Grundurteil / gg) Einwendungen des Beklagten

Rz. 101 Sonstige Umstände, insbesondere auch Einwendungen und Einreden des Beklagten, können ausnahmsweise im Grundurteil ausgenommen und – aus prozessökonomischen Erwägungen – dem Betragsverfahren überlassen werden, wenn die ausgeklammerte Frage nach den Umständen des konkreten Falles allenfalls zu einer Minderung, nicht aber zu einer Beseitigung des Anspruchs führen kann.[...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Wegeunfall

Rz. 179 Nach dem Zweck des unter Geltung der RVO gegebenen Ausnahmetatbestands "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" sollten Haftungsbefreiungen, welche die §§ 636, 637 RVO a.F. an das betriebsbezogene Verhältnis zwischen dem versicherten Verletzten und dem Schädiger knüpften, für den Bereich entfallen, in dem der Versicherte jedem anderen Verkehrsteilnehmer gleichstand.[205] R...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / IV. Maßgebliche Aufwendungen

Rz. 312 Der Anspruch aus § 110 SGB VII erstreckt sich auf sämtliche Aufwendungen des Sozialversicherungsträgers aus Anlass des Unfalls, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs. Bei einem Rückgriff nach dieser Vorschrift obliegt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe des zivilrechtlichen Ersatzanspruchs dem Sozialversicherungsträger....mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Anderweitige Rechtshängigkeit, entgegenstehende Rechtskraft

Rz. 144 Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit des damit geltend gemachten Streitgegenstandes begründet (§ 261 Abs. 1 und 2 ZPO). Während der Dauer dieser Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO). Die anderweitige Rechtshängigkeit ist von Amts wegen zu berücksichtigen, und zwar auch noch in...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 4. Auftrags- und Erledigungswert

Rz. 97 Es ist in Schadenssachen zwischen dem Gegenstandswert, aus dem der Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten seine Gebühren fordern kann (Auftragswert), und dem Gegenstandswert, aus dem der Auftraggeber Ersatz der Rechtsverfolgungskosten vom Gegner verlangen kann (Erledigungswert), zu unterscheiden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Wertberechnung ...mehr

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§ 9 Produkthaftung / E. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Rz. 71 Das auf der Grundlage der EG-Richtlinie 85/374/EWG am 1.1.1990 in Kraft getretene Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) dient der Angleichung des Verbraucherschutzes in den Mitgliedstaaten. Mit der am 1.12.2000 in Kraft getretenen Novelle des ProdHaftG ist – vor dem Hintergrund der BSE-Krise – der frühere Haftungsausschluss für landwirtschaftlic...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Berechtigte und Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 106 Berechtigter des Ersatzanspruches sowohl gegen den Inhaber einer Kernanlage (§ 25 Abs. 1 AtomG i.V.m. Art. 1, 3 PÜ) als auch gegen den Besitzer in den sonstigen Fällen des § 26 AtomG ist derjenige, der durch ein nukleares Ereignis Schäden an Leben oder Gesundheit sowie an oder den Verlust von Vermögenswerten erlitten hat (Art. 3 (a) (ii) PÜ). Die weitere Regelung von...mehr

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§ 24 Vergleich / B. Abfindungsvergleiche

Rz. 6 Für das Unfallhaftpflichtrecht von besonderer Bedeutung sind Abfindungsvergleiche, insbesondere zwischen Geschädigten und Versicherern des Schädigers. Regelungsgehalt eines Abfindungsvergleichs kann seinmehr

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§ 26 Klagearten / 1. Allgemeines

Rz. 31 Gerade in Haftpflichtsachen wird nicht selten nur ein Teil des teilbaren Anspruches oder der Ansprüche des Geschädigten eingeklagt, um das Kostenrisiko klein zu halten. Dies ist allerdings im Hinblick auf eine drohende Verjährung und die Rechtskraftwirkung des erstrittenen Urteils nicht ohne Risiko (siehe unten Rdn 36 ff.).[76] Stellt der Kläger ausdrücklich klar oder...mehr

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / F. Rechtsfolgen

Rz. 271 Der Umfang des Schadensersatzes bestimmt sich, soweit sich aus §§ 9 ff. StVG nicht Abweichendes ergibt, nach §§ 249 ff. BGB. Während vor dem 2. SchadÄndG die Rechtsfolge einer nach dem StVG begründeten Haftung nur auf den Ersatz von materiellen Schäden gerichtet war, kann seither nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 BGB auch Schmerzensgeld verlangt werden. Rz. 272 Die durch ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berechnung des Werts

Rz. 37 Grundsätzlich gelten für die Berechnung des Beschwerdewerts die Wertvorschriften der ZPO (§ 2 ZPO).[90] Da es bei der Rechtsmittelbeschwer entscheidend auf Umfang und Ausmaß des Unterliegens des jeweiligen Rechtsmittelklägers ankommt, findet allerdings entgegen § 5 Hs. 2 ZPO die Zusammenrechnung einer sich aus der Entscheidung über Klage und Widerklage ergebenden Besc...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Grad des Verschuldens

Rz. 144 Der Grad des Verschuldens ist rein haftungsrechtlich betrachtet grundsätzlich ohne Bedeutung. Auch bei geringem Verschulden haftet der Schädiger in vollem Umfang. Eine Verteilung des Schadens aufgrund verschiedener Ursachenbeiträge ist dem deutschen Recht fremd. Mehrere Schädiger haften gemäß § 840 BGB als Gesamtschuldner, soweit nicht eine Rangfolge der Haftung vorg...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Beamte, Richter, Soldaten

Rz. 60 Gemäß § 3 Abs. 2 BBG endet der Anspruch auf Besoldung mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte, Richter oder Soldat aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. § 4 Abs. 1 BBG bestimmt, dass der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgend...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Leistungszuordnung/Tilgungsbestimmung und Tilgungsreihenfolge/Leistung unter (Verrechnungs-)Vorbehalt

Rz. 6 Im Rahmen der Erfüllung ist erforderlich, dass die Leistung des Schuldners einem bestimmten Schuldverhältnis zugeordnet werden kann. Erfüllungswirkung tritt damit regelmäßig als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Zur Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Schuldverhältnis kann es ausreichen, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / c) Mehrere selbstständige prozessuale Ansprüche

Rz. 128 Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren – wenn auch in einem einzigen Leistungsantrag zusammengefassten – selbstständigen (Teil-)Ansprüchen zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur dann ergehen, wenn feststeht, dass jeder Teilanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist; deswegen muss für alle geltend gemachten Ansprüche feststehen, dass im Betrags...mehr

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§ 1 Einführung / A. Bedeutung und Entwicklung des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 1 Das Unfallhaftpflichtrecht hat für unsere Gesellschaft und in unserem Rechtssystem eine erhebliche praktische Bedeutung. Seine Ausgestaltung und Entwicklung werden mehr als bei vielen anderen Rechtsgebieten von den jeweiligen gesellschaftlichen Wertungen mitgeprägt. Es gibt heute wohl kaum einen Menschen, der im Laufe seines Lebens nicht mehrfach mit der Frage konfront...mehr

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Vorwort

Sieben Jahre nach der letzten Auflage erscheint unser Werk in seiner 17. Auflage nun in neuem Gewand bei einem neuen Verlag. Von den Verfassern der 16. Auflage sind Dr. Wolfgang Kürschner, Dr. Frank Fad, Dr, Andreas Kadletz, Gundolf Rüge, Friedrich Wilhelm Sapp und Martin vom Brocke aus persönlichen Gründen ausgeschieden. Ihnen sei an dieser Stelle für ihr Engagement und Wir...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / Literaturtipps

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§ 10 Haftung aus Verträgen / I. Allgemeines/Überblick

Rz. 1 Bei Unfällen spielt neben den in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen der Haftung aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung auch eine Haftung aus Vertrag eine nicht unerhebliche Rolle. Vertrag ist die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. Vertraglic...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / IV. Mietvertrag

Rz. 130 § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die...mehr

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§ 9 Produkthaftung / 1. Fehlerbereichsnachweis

Rz. 54 Dem Geschädigten obliegt es zu beweisen, dass eine Rechtsgutverletzung eingetreten ist, die auf einen Fehler des Produkts zurückzuführen ist, und dass dieser Fehler aus dem Herrschafts- und Verantwortungsbereich des Herstellers stammt.[163] Rz. 55 Hierbei können Beweiserleichterungen zugunsten des Verletzten eingreifen: Handelt es sich bei dem Schaden um die typische F...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Bestimmtheit der Teilklage (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 36 Bei einer Teilleistungsklage, mit der mehrere selbstständige Ansprüche – beispielsweise Sach-, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse und Schmerzensgeld – geltend gemacht werden, bedarf es einer näheren Spezifizierung, wie sich der eingeklagte Betrag auf die einzelnen Ansprüche verteilen soll und in welcher Reihenfolge diese Ansprüche bis zu der geltend gemachten Gesam...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Unbezifferter Klageantrag

Rz. 290 Im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die sich bei der exakten Prognostizierung und Darlegung eines Verdienstausfallschadens ergeben, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen es zulässig sein kann, im Rechtsstreit hinsichtlich der auf der Grundlage des § 843 Abs. 1 BGB geforderten Schadensrente einen unbezifferten Klageantrag zu stellen. Rz. 291 Grundsätzl...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftungsumfang

Rz. 962 Was den Haftungsumfang angeht, schützt § 1 StHG das gesamte Vermögen, also das Eigentum im Sinne des Art. 14 GG, mithin nicht nur das Eigentum an Sachen, sondern auch die Inhaberschaft an Forderungen und Rechten sonstiger Art. Der BGH legt die Vorschrift dahin aus, dass sie auch einen Anspruch auf ­Ersatz entgangenen Gewinns gewährt.[2983] Diese weite Auslegung entsp...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / IX. Beschränkung der Heiratsaussichten

Rz. 240 Ein Unfallereignis kann dazu führen, dass infolge dauernder gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Entstellungen etc. die Heiratsaussichten des Verletzten (und zwar eines weiblichen oder eines männlichen Geschädigten) herabgesetzt werden. Hieraus kann jedoch kein ersatzfähiger Vermögensschaden, insbesondere kein "Erwerbsschaden" im Hinblick auf einen etwa in der Ehe zu...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Vorhersehbare (Folge-)Schäden

Rz. 100 Bei infolge einer erlittenen Rechtsgutsverletzung zwar noch nicht eingetretenen, aber objektiv, d.h. aus Sicht eines Fachmanns des jeweiligen Faches – bei Körperschäden folglich aus dem medizinischen Fachkreis[273] –, als möglich voraussehbaren Schäden, droht infolge des Grundsatzes der Schadenseinheit (siehe oben § 21 Rdn 45 f.) die Verjährung auch des nur vorherseh...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / a) Teilurteilsverbot

Rz. 19 Auch bei einer grundsätzlichen Teilbarkeit des Streitgegenstandes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen – auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht[24] – ausgeschlossen ist.[25] Rz. 20 Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist namentlich dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine ...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / C. Haftungsgrundlagen

Rz. 7 Wichtigste Haftungsnormen im Binnenschifffahrtsbereich sind einerseits § 823 Abs. 1 sowie Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RhSchPV) oder anderen Schifffahrtsstraßenordnungen wie der BinSchStrO sowie sonstigen Schutzgesetzen (vgl. dazu § 2 Rdn 510 ff.), andererseits §§ 3, 4, 92 ff. BinSchG. Die Vorschrift des § 1.17 Nr. 1...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / D. Umfang des Rechtsübergangs

Rz. 39 Nach dem Wortlaut des § 76 BBG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gehen die Schadensersatzansprüche des Beamten und der weiter genannten Personen anlässlich eines Unfalls insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser Leistungen (z.B. Fortzahlung von Dienstbezügen, Gewährung von Beihilfen, Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG) zu erbringen hat. Rz. 40...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Psychische Beeinträchtigungen

Rz. 28 Auch psychische Befindlichkeitsbeeinträchtigungen können haftungsrechtlich relevant sein. Insoweit ist zu unterscheiden: Rz. 29 In vielen Fällen sind psychisch vermittelte Beeinträchtigungen schadensausfüllende Folgewirkungen einer körperlichen Verletzung oder Gesundheitsschädigung. Eine psychische Beeinträchtigung kann aber durch ein Unfallgeschehen auch auftreten, oh...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 591 Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, dass durch die Auferlegung finanzieller Verpflichtungen in erheblichem Maße die Grundbedingungen freier Entfaltung und Entwicklung und damit nicht nur einzelne Ausformungen allgemeiner Handlungsfreiheit, sondern die engere persönliche Lebenssphäre junger Menschen betroffen würde.[1730] Eine Grundrechtsverletzun...mehr

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§ 26 Klagearten / II. Bestimmter Antrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 10 Eine zulässige Leistungsklage setzt einen hinreichend bestimmten Antrag voraus (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; siehe § 25 Rdn 135 f.). Der Antrag – und damit die geforderte Leistung – muss im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung aus dem begehrten Titel einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (arg. § 308 Abs. 1 ZPO);[8] eine hinreichende Bestimmtheit kann gegebenenf...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / A. Adhäsionsregelungen nach der StPO

Rz. 1 § 403 StPO: Voraussetzungen Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streit...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / IV. Fehlende Anspruchsdurchsetzung beim Geschädigten (§ 116 Abs. 4 SGB X)

Rz. 291 Ist der ersatzpflichtige Schädiger aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage, die Schadensersatzansprüche voll auszugleichen, so wird dem Geschädigten vor dem Sozialversicherungsträger ein Befriedigungsvorrecht eingeräumt (§ 116 Abs. 4 SGB X). Die Vorschrift geht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 1542 RVO a.F. zurück,[364] wonach das Befriedigungsv...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / D. Negatives Schuldanerkenntnis und Erlassvertrag

Rz. 20 § 397 BGB beinhaltet zwei Tatbestände: In § 397 Abs. 1 BGB den Erlassvertrag und in § 397 Abs. 2 BGB – als Unterfall – das negative Schuldanerkenntnis; letzteres ist anders als das positive Schuldanerkenntnis formfrei, so dass der Unterscheidung zwischen konstitutivem und deklaratorischem negativen Anerkenntnis keine größere praktische Bedeutung zukommt. Ein in Kenntn...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Ersatzpflichtiger Schaden

Rz. 939 Zu ersetzen ist außer dem Sachschaden und dem immateriellen Schaden auch der gesamte Vermögensschaden in Geld, der durch die Amtspflichtverletzung adäquat kausal verursacht worden ist, einschließlich des entgangenen Gewinns. Rz. 940 Eine schlüssige Schadensberechnung setzt insoweit – wie allgemein im Haftpflichtrecht – eine umfassende Differenzbetrachtung voraus. Ob u...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / V. Adhäsionsentscheidung

Rz. 33 Die in einem Strafverfahren ergangene Adhäsionsentscheidung über den Antrag des Verletzten auf Ersatz des aus einer Straftat des Beschuldigten erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs steht gem. § 406 Abs. 3 S. 1 StPO einem im bürgerlichen Rechtsstreit ergangenen Urteil gleich.[40] Mit ihrer Unanfechtbarkeit, deren Eintritt sich nach den Regeln der StPO richtet, erw...mehr

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§ 1 Einführung / F. Internationale Aspekte des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 34 Zahlreiche Unfallhaftpflichttatbestände – etwa aus den Bereichen des Straßen-, Luft- oder Schiffsverkehrs oder der Produkthaftung – sind nicht auf den deutschen Bereich beschränkt, sondern weisen Auslandsbezüge auf, sei es durch den Ort des Geschehens oder die Nationalität von Beteiligten oder durch die Zulassung eines beteiligten Fahrzeugs in einem vom Unfallstaat ab...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Entlastungsbeweis für Unabwendbarkeit

Rz. 239 Für den Fall, dass der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, sind nach § 17 Abs. 3 StVG Schadensersatzansprüche gegen Halter, Fahrer und Eigentümer anderer Kraftfahrzeuge ausgeschlossen. Der Entlastungsbeweis trägt dem Umstand Rechnung, dass auf beiden Seiten ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, das der Gefährdungshaftung unterliegt. Rz. 240 Anders als...mehr

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zfs 07/2021, Grenzen der Rechtskraft einer Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld

StVG § 11 S. 2 StVG; BGB § 253 Abs. 2 Leitsatz 1. Verlangt der Geschädigte wegen der Chronifizierung seiner unfallbedingten, behandlungsbedürftigen Erkrankung ein weiteres Schmerzensgeld, kann dem die Rechtskraft des vorangegangenen Schmerzensgeldurteils entgegenstehen. 2. Ob sich Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Vorprozess nach den Kennt...mehr

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zfs 07/2021, Grenzen der Re... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das LG die Klage zu Recht als unzulässig abgewiesen, weil einem weitergehenden Anspruch der Kl. auf Zahlung eines Schmerzensgeldes die Rechtskraft des Urteils im Vorprozess entgegensteht." 1. Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes gebietet es, die Höhe des der Geschädigten zustehenden Schmerzensgeldes aufgrun...mehr

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zfs 07/2021, Grenzen der Re... / Leitsatz

1. Verlangt der Geschädigte wegen der Chronifizierung seiner unfallbedingten, behandlungsbedürftigen Erkrankung ein weiteres Schmerzensgeld, kann dem die Rechtskraft des vorangegangenen Schmerzensgeldurteils entgegenstehen. 2. Ob sich Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Vorprozess nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkun...mehr

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zfs 07/2021, Grenzen der Re... / Sachverhalt

Die Kl. kam über den plötzlichen Unfalltod ihres Mannes nicht hinweg, der 2003 bei einem Arbeitsunfall auf dem Betriebsgelände von einem Lkw erfasst und überrollt worden war. Nach den Feststellungen des Sachverständigen im Erstverfahren zeigte sie eine "prolongierte abnorme Trauerreaktion" mit depressiven Zügen. Es bestand noch 2008 akute Behandlungsbedürftigkeit. Unter inte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Nachgeben

Rz. 64 Die Parteien müssen den Streit oder die Ungewissheit durch ein Nachgeben beseitigt haben. Ein gegenseitiges Nachgeben ist nicht mehr erforderlich (siehe Rdn 29 f.). Da Anerkenntnis und Verzicht jedoch nicht ausreichen, bleibt es dabei, dass ein Mindestmaß an Nachgeben erforderlich bleiben wird. Ein Nachgeben i.S.d. VV 1000 ist schon bei geringsten Zugeständnissen gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Gegenstandswert

Rz. 27 Die Gegenstandswerte für die Gebühren der VV 4143, 4144 berechnen sich nach den §§ 22 ff. Die Werte mehrerer Gegenstände werden zusammengerechnet (§ 22 Abs. 1).[20] Die Bewertungsvorschriften des GKG gelten auch hier über § 23 Abs. 1 S. 1 entsprechend,[21] insbesondere auch § 48 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 9 ZPO. Rz. 28 Wird ein bezifferter Geldbetrag geltend macht, etwa Schade...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 13 Aus der Stellung der Vorschrift in VV Teil 1 "Allgemeine Gebühren" folgt, dass die Einigungsgebühr grundsätzlich in jeder Angelegenheit entstehen kann. Verfehlt ist daher die Auffassung des LG Saarbrücken,[1] neben einer Geschäftsgebühr nach VV 2300 könne keine Einigungsgebühr anfallen, weil VV Teil 2 eine abschließende Regelung enthalte.[2] Rz. 14 Insbesondere kann di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Durchführung der Anrechnung

Rz. 53 Anzurechnen auf die Gebühren des Zivilverfahrens ist jetzt nur noch ein Drittel (nach § 89 Abs. 2 S. 1 BRAGO: zwei Drittel) der im Adhäsionsverfahren nach VV 4143 angefallenen Gebühr. Nicht anzurechnen ist eine im Adhäsionsverfahren angefallene Einigungsgebühr. Rz. 54 Auch Auslagen bleiben von der Anrechnung ausgenommen. Die Pauschale nach VV 7002 entsteht jeweils geso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Erweiterung des Gegenstands

Rz. 326 Schwieriger ist die Situation, wenn nach Zurückverweisung der oder die Gegenstände des Verfahrens erweitert werden. Beispiel: A klagt aus einem Verkehrsunfall auf Ersatz seines Sachschadens i.H.v. insgesamt 8.000 EUR. Die Klage wird abgewiesen. Das Berufungsgericht hebt das Urteil auf und verweist die Sache zurück. Nunmehr wird die Klage um 2.000 EUR für ein angemess...mehr