Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1.1 Personalplanung

Unter Personalplanung wird regelmäßig jede Planung verstanden, die sich auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht, auf deren Deckung im weitesten Sinne und auf den abstrakten Einsatz der personellen Kapazität bezieht.[1] Den Kern der Personalplanung stellt die Personalbedarfsplanung dar. Sie dient der Ermittlung des Persona...mehr

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Jung, SGB XII § 42a Bedarfe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Voraussetzung für die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung ist zunächst, dass der Antragsteller leistungsberechtigt i. S. v. § 19 Abs. 2 i. V. m. § 41 ist (vgl. die Komm. dort). Nach dem in Abs. 1 enthaltenen Grundsatz richtet sich die Anerkennung von Bedarfen sodann grundsätzlich nach den entsprechenden Vorschriften im Vierten Abschnitt des Dritten Kapi...mehr

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Jung, SGB XII § 71 Altenhilfe / 2.4 Verzahnung der Altenhilfe mit anderen Leistungen (Abs. 5)

Rz. 15a Durch Art. 3a des PSG III v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3159) wurde Abs. 5 zum 1.1.2017 neu in das Gesetz aufgenommen und durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle ...mehr

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Jung, SGB XII § 136a Erstat... / 2.3 Mitteilung der Anzahl der Leistungsberechtigten

Rz. 6 Gemäß Abs. 2 wird jährlich bis zum 30.6. des Folgejahres für jede Ausführungsbehörde in den Bundesländern die Zahl der Leistungsberechtigten gemeldet, die in dem jeweiligen Monat des Vorjahres für mindestens 15 Kalendertage einen Barbetrag erhalten haben. Im Jahr 2020 erfolgt noch das Erstattungsverfahren nach § 136 für das zweite Halbjahr 2019. Der überwiegende Teil de...mehr

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Jung, SGB XII § 136a Erstat... / 2.1 Regelungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift regelt – ebenso wie der für den vorangehenden Zeitraum geltende § 136 – pauschal anteilig die Erstattung des Barbetrages nach § 27b Abs. 2 , für Leistungsberechtigte nach dem 4. Kapitel des SGB XII, die zugleich Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII in einer stationären Einrichtung erhalten. Sie berücksichtigt dabei die zum 1....mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 2.4 Abschluss von Vereinbarungen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 9 Diese Regelung ist durch Art. 3a des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3159) mit Wirkung zum 1.7.2017 gestrichen worden. Nach dieser Regelung konnten bislang die kommunalen Spitzenverbände und die Deutsche Rentenversicherung Bund Vereinbarungen über das Verfahren fü...mehr

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Jung, SGB XII § 42b Mehrbed... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Nach Abs. 1 werden neben den Mehrbedarfen nach § 30 noch weitere in den Abs. 2 und 3 aufgeführte Bedarfe als Mehrbedarfe anerkannt. Dabei stellt die Regelung klar, dass es sich hierbei um Bedarfe handelt, die nicht vom Regelbedarf umfasst sind. In Abs. 2 Satz 1 sind als Mehrbedarf die Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagesverpflegung in Werkstätten für behi...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Mit Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.2 Pflegesatzvereinbarung (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 übernimmt nunmehr im Wesentlichen inhaltsgleich die bisherige Regelung des § 75 Abs. 3 Satz 1 HS 1. Eine Leistung darf auch künftig unabhängig vom Ort der Leistungserbringung grundsätzlich nur dann erbracht werden, wenn eine Vereinbarung mit einem Träger der Sozialhilfe besteht. Eine Vereinbarung ist nicht erforderlich, soweit die häusliche Pflege gemäß §...mehr

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Jung, SGB XII § 136a Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die Regelungen des § 136 an, wonach der Bund den Ländern und Kommunen im Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2019 Anteile an den entstehenden Kosten durch die Zahlung des Barbetrages nach § 27b Abs. 2 und 3 an Leistungsberechtigte nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), die zugleich Leistungen der Ein...mehr

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Jung, SGB XII § 71 Altenhilfe / 2.2.2 Leistungen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung (Nr. 2)

Rz. 8 Die Nr. 2 beinhaltet 2 Hilfen, nämlich die Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung und die Hilfe zur Erhaltung der Wohnung. Die Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung besteht in erster Linie in der Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche und beim Abschluss eines Mietvertrages. Außerdem können z. B. auch die Umzugskosten in eine altersgerechte Wohnung hierunte...mehr

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Jung, SGB XII § 71 Altenhilfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft (zur Gesetzesbegründung vgl. BT-Drs. 15/1636 sowie BT-Drs. 15/2260). Sie wurde erstmals mit Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änd...mehr

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Jung, SGB XII § 136a Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde bereits durch Art. 13 Nr. 39 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.11.2016 (BGBl. I S. 3234) eingeführt. Noch vor ihrem Inkrafttreten am 1.1.2020 wurde die Vorschrift durch Art. 3 Nr. 11 des Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetz...mehr

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Jung, SGB XII § 136a Erstat... / 2.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Der Bund erstattet gemäß Abs. 1 Satz 1 an Leistungsberechtigte, die zugleich Leistungen in einer stationären Einrichtung erhalten, monatlich einen anteiligen Betrag an der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII. Die Regelbedarfsstufe 1 beträgt im Jahr 2020 432,00 EUR. Abs. 1 Satz 2 benennt die prozentualen Anteile an der Regelbedarfsstufe 1. Die jährlich g...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.6 Kostenübernahme ohne Pflegesatzvereinbarung (Abs. 5)

Rz. 58 Das Fehlen einer Pflegesatzvereinbarung i. S. v. Abs. 1 führt nicht von vornherein dazu, dass der Leistungsanspruch des Hilfeberechtigten ausgeschlossen ist. Eine Kostenübernahme kommt aber nur dann in Betracht, wenn sie nach den Besonderheiten des Einzelfalles geboten ist. Damit korrespondiert, dass nach § 9 Abs. 2 Satz 2 den Wünschen der Leistungsberechtigten, den B...mehr

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Jung, SGB XII § 42 Bedarfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie entspricht im Kern dem bisherigen § 3 GSiG, enthält einen abschließenden Leistungskatalog und verweist im Wesentlichen auf Regelungen im Dritten Kapitel. Im Unterschie...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Kapitel 10 enthält die zentralen Regeln über die Beziehungen zwischen den Sozialhilfeträgern sowie den Leistungserbringern. Die Vorschriften regeln sowohl, wie sich Leistungserbringer an der Versorgung der Sozialhilfeempfänger beteiligen können, als auch, nach welchen Grundsätzen sich die Vergütung sowie die Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit ihrer Leistun...mehr

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Jung, SGB XII § 72 Blindenh... / 2.2 Begriff der Blindheit – Bindung an Statusentscheidung des Versorgungsamts

Rz. 4 Der Begriff des blinden Menschen nach § 72 ist mit dem des Schwerbehindertenrechts identisch (BVerwG, Urteil v. 22.6.1966, V C 180.65, FEVS 13 S. 288). Danach ist derjenige blind, dem das Augenlicht vollständig fehlt oder dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder bei dem nicht nur vorübergehende andere Störungen des S...mehr

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Jung, SGB XII § 72 Blindenh... / 2.4 Kürzung

Rz. 10 Lebt der blinde Mensch in einer stationären Einrichtung (§ 75) und werden die Kosten von öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern (d. h. allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften einschließlich der öffentlich-rechtlichen Träger der beamtenrechtlichen Beihilfe) getragen, so verringert sich die Höhe des Blindengeldes gemäß Abs. 3 Satz 1 um diese Kostenbeiträge, höchste...mehr

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Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 2.3.1 Verfahrensgrundsätze

Rz. 25 Die Schiedsstelle wird nur auf Antrag tätig. Zu den Einzelheiten, insbesondere der Prüfungskompetenz der Schiedsstelle und etwaigen Formerfordernissen, vgl. die Komm. zu § 77. Rz. 26 Für das Schiedsverfahren gilt der Dispositionsgrundsatz. Zwar schreibt § 77 Abs. 2 unter den dort bestimmten näheren Voraussetzungen ein zwingendes Schiedsverfahren vor. Ungeachtet dessen ...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.3 Vorrangregelung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 37 Abs. 2 Satz 1 regelt, dass die Träger der Sozialhilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Einrichtungen nur dann neu schaffen sollen, soweit nicht geeignete Einrichtungen anderer Träger vorhanden sind, ausgebaut oder geschaffen werden können. Rz. 38 Die Vorschrift beinhaltet unverändert die umfassende Gewährleistungsverpflichtung der Sozialhilfeträger. Die Vorschrift k...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.1 Rentenantrag (Abs. 1)

Rz. 3 Rentenantragsteller sind nach Satz 1 verpflichtet, mit ihrem Rentenantrag eine Meldung an den Rentenversicherungsträger einzureichen. Der Rentenversicherungsträger leitet diese Meldung unverzüglich an die zuständige Krankenkasse weiter (Satz 2). Es ist in der Praxis üblich, dass die den Rentenantrag aufnehmende Stelle (Versicherungsamt, Ortsamt, Gemeinde) diese Meldung ...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Die Festlegung der Tagesordnung

Rz. 4 Auch die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt; sofern nicht § 29 Abs. 3 BetrVG eingreift, hat er in jedem Fall die Tagesordnungspunkte festzusetzen, deren Behandlung besonders dringlich ist, z. B. wegen laufender Fristen. Neben Arbeitgeber und einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann auch die Schwerbehindertenvertretung n...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel der Regelung ist es, bundesweit ein niedrigschwelliges, kostenloses Beratungsangebot über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe zu installieren. Die Beratung soll dabei bereits im Vorfeld der Beantragung bzw. des Entstehens von möglichen Rehabilitations- und Teilhabeleistungen stattfinden und unabhängig von infrage kommenden Leistungserbringern und Rehabilita...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 (Stufe 2) neu in Kraft getreten und setzt teilweise Art. 26 Abs. 1 der UN-BRK um. Sie besitzt weder eine Vorgängernorm im SGB IX noch BSHG. Ein Bezugspunkt besteht jedoch zu den gemeinsame...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 (Stufe 2) neu in Kraft getreten und setzt teilweise Art. 26 Abs. 1 der UN-BRK um. Sie besitzt weder eine Vorgängernorm im SGB IX noch BSHG. Ein Bezugspunkt besteht jedoc...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.1 Inhalt der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Ziel der Beratung ist es, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen dabei zu unterstützen, ihre Rechte auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können (BT-Drs. 19/13399 S. 20). Durch das BTHG wurde das SGB IX unter anderem gestrafft und neu str...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

2.1 Inhalt der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Abs. 1 und 2) Rz. 3 Ziel der Beratung ist es, Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen dabei zu unterstützen, ihre Rechte auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können (BT-Drs. 19/13399 S. 2...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.3 Förderung der Teilhabeberatung aufgrund einer Bundesrichtlinie (Abs. 4)

Rz. 8 Die Umsetzung der ergänzenden Teilhabeberatung wird aus Bundesmitteln finanziert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dafür eine Richtlinie erlassen (Förderrichtlinie zur Durchführung der "ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" für Menschen mit Behinderungen vom 17. Mai 2017, zu finden unter www.gemeinsam-einfach-machen.de). Diese legt neben dem Antra...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.4 Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Abs. 5 und 6)

Rz. 9 Ursprünglich war die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bis zum Jahr 2022 befristet eingeführt worden. Der Koalitionsvertrag und die 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordern eine Aufhebung der in § 32 Abs. 5 vorgesehenen Befristung (19/13399 S. 20). Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (BGBl. I S. 2135, BT-Drs. 19/13399 S. 4) hat der Gesetzgeber die Finan...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.2 Peer-to-Peer Counseling (Betroffene beraten Betroffene) nach Abs. 3

Rz. 7 Die Idee einer Beratung von Betroffenen für Betroffene mit dem Ziel eines partnerschaftlichen Austauschs auf Augenhöhe ist nicht neu und hat sich in Modellprojekten in verschiedenen Bereichen bewährt (Rüggeberg, Autonom-Leben-Gemeindenahe Formen von Beratung, Hilfe und Pflege zum selbständigen Leben von und für Menschen mit Behinderung, Schriftenreihe des Bundesministe...mehr

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Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.5 Zuständigkeit (Abs. 7)

Rz. 10 Zuständige Behörde für die Umsetzung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es kann diese Aufgaben Dritten übertragen. Ausführliche Informationen zur Förderung stellt das Bundesministerium auf der Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de zur Verfügung. Ihm steht die Rechtsverordnungskompetenz zur Ausgestal...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Als Nachfolgenorm von § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, § 634 Abs. 1 und 2, § 635 RVO wurde die Vorschrift zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit leichten Änderungen in das SGB VII eingefügt. Nach dem Wortlaut des Abs. 1 ist nun auf den Tag, ab dem (vorher "an dem") die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, abzust...mehr

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Jung, SGBXII, SGB XII § 63b... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Sie sollte in dieser Fassung bis zum 31.12.2019 gültig sein. Sodann sollte § 63b Abs. 1 Satz 1 durch Art. 13 Nr. 20...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2 Kein Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit und keine berufliche Rehabilitation (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 13 Schließlich endet der Anspruch auf Verletztengeld, wenn nicht mehr damit zu rechnen ist, dass Arbeitsfähigkeit wieder eintritt und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, aber nur dann, wenn einer der Beendigungstatbestände nach Abs. 3 Satz 2 gegeben ist. Hierdurch wird der Charakter des Verletztengeldes als vorübergehende Leistung gewahrt. Di...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.1.3 Stiefkinder und Pflegekinder

Rz. 7 Stiefkinder (Abs. 2 Nr. 1) stehen nur zu dem Ehegatten des verstorbenen Versicherten in einem Kindschaftsverhältnis als leibliche oder angenommene Kinder. Ebenso wie die Pflegekinder müssen auch die Stiefkinder in den Haushalt des bzw. der Versicherten aufgenommen sein. Der Begriff der Pflegekinder wird in § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I gesetzlich definiert. Danach handelt es...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.2 Einbeziehung von Lebenspartnern

Rz. 5 Mit Wirkung ab 1.1.2005 werden Lebenspartner i. S. d. § 33b SGB I den Hinterbliebenen gleichgestellt. Letztere Vorschrift nimmt Bezug auf das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266). Ein Anspruch des überlebenden Lebenspartners auf Hinterbliebenenleistungen entsteht nur in Fällen, in denen der Tod des Versicherten nach de...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.2 Obduktion

Rz. 20 Gemäß Abs. 2 Satz 2 HS 2 darf zur Feststellung der Offenkundigkeit des fehlenden Zusammenhangs eine Obduktion und erst recht eine Exhumierung nicht gefordert werden. Auch dies hat der Gesetzgeber aus Gründen der Pietät so normiert. Die Hinterbliebenen verletzen keine Mitwirkungsobliegenheiten i. S. d. §§ 60 ff. SGB I, wenn sie die Obduktion oder die Exhumierung des Ve...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.1 Kündigungsschutz und Beteiligungsrechte

Wie bei der Beendigungskündigung muss der Arbeitgeber auch bei der ordentlichen Änderungskündigung die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes einhalten. Eine ordentliche Änderungskündigung muss deshalb, wenn das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt, durch das Vorliegen von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein. Die fehle...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.3 Personenbedingte ordentliche Änderungskündigung

Eine ordentliche Änderungskündigung kann aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers sozial gerechtfertigt sein. Als derartige Gründe kommen etwa die folgenden in Betracht: persönliche Ungeeignetheit für den bisherigen Aufgabenbereich infolge krankheits- oder altersbedingter Leistungsschwäche oder von Gewissenskonflikten; fachliche Ungeeignetheit für einen durch die technolo...mehr

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zfs 09/2020, Verpflichtung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [8] II. Die Revision wendet sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des BG, der Kl. stehe aus Nr. 3 des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Mehrkosten für ihre Reise nach Gran Canaria zu. [9] 1. Gem. Nr. 3 des Vergleichs sollen Pflege- und Betreuungskosten, die ab Vollendung des 25. Lebensjahrs entstehen, ab diesem...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / 2 Anmerkung

Die Frage, die den Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gab, hat der BGH klar und überzeugend entschieden: Das in § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB begründete Alleinvertretungsrecht des Elternteils, in dessen Obhut sich ein Kind befindet, beschränkt sich auf die Durchsetzung des originären Unterhaltsanspruchs. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift, die bei einer...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner schlossen im Juli 1999 die Ehe, aus der die mittlerweile volljährige Tochter B. und die weitere Tochter A., geboren 2006, hervorgegangen sind. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Haushalt der Antragstellerin. Die Ehe ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Übertragbarkeit der Grundsätze des BGH zum Behindertentestament auf große Nachlässe?

Rz. 142 Nicht abschließend geklärt ist, ob ab einem bestimmten Nachlassumfang die Sittenwidrigkeitsgrenze bei einem Behinderten- oder Bedürftigentestament erreicht sein könnte.[186] Der BGH hat dies in seiner ersten Entscheidung zum Behindertentestament zwar noch ausdrücklich offengelassen.[187] In der nachfolgenden, bestätigenden Entscheidung ist der Bundesgerichtshof auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde für Ärztinnen un... / 4.2 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (redaktionelle Änderung)

Infolge der Reform des Rechts der schwerbehinderten Menschen (SGB IX) zum 1.1.2018 ergab sich die Notwendigkeit einer redaktionellen Anpassung des § 27 Abs. 4 TV-Ärzte an Universitätskliniken. Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist seit 1.1.2018 in § 208 SGB IX geregelt (§ 125 SGB IX a.F.). § 27 Abs. 4 S. 1 TV-Ärzte an Universitätskliniken in der Fassung ab 1.1.20...mehr

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ZErb 08/2020, Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt, Notar und FA ErbR Ulf Schönenberg-Wessel Bruschke, Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, 69 praktische Fälle, Lehrbuch/Studienliteratur, 9. Auflage 2020. efv, ISBN...mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass Leistungsberechtigte zu den Leistungen der Eingliederungshilfe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 96 Zusammenarbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarb...mehr