Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1.5 Methodik

Rz. 11 Das soziale Lernen innerhalb einer Gruppe soll mit unterschiedlichen Arbeitsmethoden bewirkt werden. Die Regierungsbegründung zum Gesetzentwurf sieht hier unter Bezugnahme auf Busch/Hartmann 3 methodische Schwerpunkte (BT-Drs. 11/5948): den handlungs- und erlebnisorientierten Ansatz (Freizeitpädagogik), den themenorientierten Ansatz (verbale Methoden) und eine Mischform ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3 Überprüfung und Unterrichtung nach Abs. 3

Rz. 26 Die Regelungen in Abs. 3 zur Überprüfung und Unterrichtung waren ursprünglich in § 37 Abs. 3 enthalten und sind durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in § 37b Abs. 3 überführt worden. Rz. 27 Abs. 3 erfasst ausschließlich die Informationsrechte des Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.3 Gebot zur Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung nach Abs. 2a

Rz. 13 Mit dem KICK hat der Gesetzgeber Abs. 2a eingefügt. Danach sind die Sozialdaten vor einer Übermittlung an eine Fachkraft, die der verantwortlichen Stelle nicht angehört, zu anonymisieren und zu pseudonymisieren, soweit die Aufgabenerfüllung dies zulässt. Damit soll nach der Gesetzesbegründung klargestellt werden, dass das Gebot zur Anonymisierung und Pseudonymisierung...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.3 Einzelfälle nach Abs. 1

Rz. 9 Die Jugendhilfe umfasst auch dann Leistungen zum notwendigen Unterhalt nach § 39 Abs. 1 Satz 1 , wenn eine Mutter mit ihrem Kind gemeinsam in einer Mutter-und-Kind-Einrichtung des Strafvollzugs (§ 80, § 142 StVollzG) untergebracht ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.12.2000, 5 C 48/01, DVBL 2003 S. 1003; zustimmend Jutzi, Kostentragung bei gemeinsamer Unterbringung von Mutt...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.4 Einzelfälle

Rz. 31 In einem Einzelfall wurde einer jungen Volljährigen, die aufgrund von Störungen in der Elternbeziehung und einer mehrjährigen sexuellen Misshandlung im Jugendalter in ihrer gesamten Entwicklung schwer beeinträchtigt und insbesondere ohne Schulabschluss und ohne Berufsausbildung ist, die Hilfe für junge Volljährige zugesprochen (OVG des Saarlandes, Beschluss v. 26.6.20...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 3 Literatur

Rz. 34 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Faltermeier/Stork/Wiesner, Eltern und Ombudsstellen – Allianzen für Kinder, ZKJ 2022 S. 392; Ivanits, Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aus der...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 23 Für eine Jugendhilfemaßnahme (Hilfe zur Erziehung) nach § 27 i. V. m. § 35 und §§ 39, 40 (intensive pädagogische Einzelbetreuung) besteht kein Versicherungstatbestand im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII (Bay. LSG, Urteil v. 22.9.2020, L 3 U 57/18 Rz. 53). Rz. 24 Die besonderen haftungsrechtlichen Risiken für die Fachkräfte be...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.2.3 Adoptionsvorrang – Annahme als Kind als dauerhafte Lebensperspektive nach Satz 3

Rz. 23 Abs. 3 regelt den Grundsatz des Adoptionsvorrangs, der ursprünglich in § 36 Abs. 1 Satz 2 geregelt war (vgl. BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 91). Rz. 24 Die Prüfung der Annahme als Kind – also der Adoptionsvorrang – ist bei der Erarbeitung der dauerhaften Lebensperspektive allerdings nur ein Regelbeispiel, wie sich aus der Formulierung "insbesondere" ergibt. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.1 Niederschwellige Angebote – Erziehungsberatung u. a. nach Satz 1

Rz. 8 § 36a Abs. 2 Satz 1 regelt, dass abweichend von Abs. 1 der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen zulassen soll und trifft damit Regelungen für die sog. gesteuerte Selbstbeschaffung (zum Begriff vgl. Kunkel, Gesteuerte Selbstbeschaffung nach § 36a Abs. 2 SGB VIII, ZKJ 2007 S. 241). Diese stellt eine ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 72 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.2.2021, 3 MB 50/20: Die sozialpädagogische Familienhilfe ist mit den Zielsetzungen des § 41 Abs. 2 nicht vereinbar; VG München, Beschluss v. 31.8.2020, M 18 E 20.3749: Zu einem begründeten Einzelfall einer Fortsetzungshilfe nach § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.6.2020, 12 A 2766/17: Eine Fortsetzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.7 Pauschalbeträge nach Abs. 5 Satz 1 und Satz 2

Rz. 34 § 39 Abs. 5 Satz 1 sieht vor, dass die Festsetzung der Pauschalbeträge für die laufenden Leistungen zum Unterhalt – die pauschalierten Pflegegelder – durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden erfolgen soll (i. d. R. das Landesjugendamt oder die Landesjugendbehörde). Soweit diese Pauschalbeträge einen Kostenaufwand des notwendigen Unterhalts nicht abdecken, sind ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1 Notwendiger Unterhalt nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 5 § 39 Abs. 1 Satz 1 gibt dem Anspruchsberechtigten einen Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Unterhalts (Pflegegeld). Die Vorschrift gewährt dabei einen zwingenden Rechtsanspruch (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 39 Rz. 11). Der Anspruch kann nicht gekürzt werden, wenn die Eignung der Pflegeperson infrage steht (VGH B...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4 Erhebung ohne Mitwirkung des Betroffenen nach Abs. 3

Rz. 13 Abs. 3 normiert Ausnahmen von dem Grundsatz der vorrangigen Datenerhebung bei dem Betroffenen. Die Fremderhebung von Sozialdaten durch ein Jugendamt ist nur unter den dort genannten Voraussetzungen möglich, soweit nicht die Sonderregelung in § 68 eingreift (Hess. VGH, Urteil v. 16.9.2014, 10 A 500/13 Rz. 26) 2.4.1 Gesetzliche Ermächtigung nach Nr. 1 Rz. 14 Die Erhebung ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2.3 Fachkräfte nach § 72 Abs. 1 nach Buchst. c

Rz. 37 Nr. 2 Buchst. c entspricht der Regelung des § 78b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 in der bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 93; auf die Komm. zu § 78b a. F. kann daher zurückgegriffen werden).mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.4 Weitere Inhalte der Vereinbarung

Rz. 23 Hinsichtlich des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Patinnen und Paten umfasst die Leistungserbringung insbesondere auch deren professionelle Anleitung und Begleitung durch den Leistungserbringer. Auch dies muss in den Vereinbarungen geregelt werden (so das ausdrückliche Beispiel in den Gesetzeserwägungen, BR-Drs. 5/21 S. 84 = BT-Drs. 19/26107 S. 87).mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.2.1 Keine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe – 1. Variante

Rz. 12 Nicht notwendig müssen daher die Voraussetzungen für besondere Pflegesituationen erfüllt sein; die Pflegeperson muss also weder die Voraussetzungen der Vollzeitpflege i. S. d. § 33 noch die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 erfüllen; dies ist ausdrücklich klargestellt.mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2.4 Qualitätsvereinbarungen nach Buchst. d

Rz. 38 Nr. 2 Buchst. d macht den Abschluss von Qualitätsvereinbarungen notwendig; damit werden die Qualitätsanforderungen an die Gewährung von Auslandshilfen erweitert (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 93).mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.3 Eignungsprüfung nach Nr. 3

Rz. 40 Abschließend hat der Jugendhilfeträger nach Nr. 3 auch die Eignung der mit der Leistungserbringung zu betrauenden Einrichtung oder Person an Ort und Stelle zu überprüfen. Rz. 41 Ziel ist es festzustellen, ob in der Einrichtung oder bei der Person das Kindeswohl gewährleistet ist (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 93).mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.1.2 Fortschreibung der Perspektivklärung nach Satz 2

Rz. 19 Der Stand der Perspektivklärung nach Satz 1 ist im Hilfeplan ebenfalls zu dokumentieren; Satz 2. Dies ist bedeutsam vor dem Hintergrund der aus dem prozesshaften Charakter fließenden Anpassungspflicht der Perspektivklärung.mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1.5.1 Kurs

Rz. 12 Kurse zeichnen sich durch konkrete Themenvorgabe und Zieldefinition aus. Sie sind zeitlich begrenzt und nach speziellen Merkmalen strukturiert. Ein Kurs ist dabei regelmäßig nur sinnvoll, wenn der Jugendliche diesen von Beginn an besuchen kann und an der Gruppenarbeit durchgängig teilnimmt.mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.3 Dokumentation im Hilfeplan nach Abs. 2a Satz 1 bis 3 (alte Fassung)

Rz. 40 Die ursprünglich in Abs. 2a enthaltenen Dokumentationspflichten im Hilfeplan sind in § 37c Abs. 4 aufgegangen (auf die Komm. zu § 37c Abs. 4 wird insoweit verwiesen).mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1.6 Haager Übereinkommen nach Nr. 4 Buchst. b

Rz. 61 Nach Nr. 4 Buchst. b hat der Jugendhilfeträger auch die Daten zur Erfüllung der Maßgaben des Art. 33 des Haager Übereinkommens v. 19.10.1996 zu übermitteln.mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 28 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.9.2017, Sn_2017_0417 – Zuständigkeit für die Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen,...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1 Anspruch auf soziale Gruppenarbeit nach Satz 1

Rz. 3 Satz 1 ordnet als weitere Hilfeart dem möglichen Leistungskatalog nach § 27 Abs. 2 Satz 1 die soziale Gruppenarbeit zu und ordnet an, dass die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen soll. 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen Rz. 4 Die Grundvoraussetzungen des § 27 A...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.7 Preishinweise

Rz. 21 Von dem Anspruch der Pflegeperson nach § 37a Satz 1 zu unterscheiden sind Beratungs- und Unterstützungsansprüche, die in Anwendung der §§ 27, 33 Satz 2 im Rahmen der Vollzeitpflege bestehen können. (OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 8.9.2021, 12 B 1207/21, Rz. 13).mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.2 Äquivalenzprüfung nach Satz 2

Rz. 13 Nach Satz 2 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die andere öffentliche Stelle i.S.v. Satz 1 – also insbesondere Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger – verpflichtet, auch zu prüfen, welche Leistung nach dem Zuständigkeitsübergang dem Bedarf des jungen Menschen entspricht. Dabei ist sowohl der Bedarf des jungen Menschen zu prüfen, als auch festzustell...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.2 Gebot zur Anonymisierung bei Vereinbarkeit mit dem Forschungszweck nach Satz 2

Rz. 24 Das grundsätzlich in Satz 1 normierte Gebot der Klarnamennennung wird durch Satz 2 durchbrochen. Es gilt eine zweckgerichtete Sichtweise. Dort, wo es nach dem Forschungszweck möglich ist, sind die personenbezogenen Daten zu anonymisieren.mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.1 Gewaltschutzkonzept nach § 79a Satz 2 nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 regelt die Anwendung und Berücksichtigung des Gewaltschutzkonzepts nach § 79a Satz 2 – Satz 1 – und die hieraus resultierenden Beteiligungsrechte und Beratungsansprüche der an dem Pflegeverhältnis beteiligten Personen; Satz 2 (vgl. hierzu auch Beckmann/Lohse, JAmt 2021 S. 178). 2.1.1 Anwendung eines individualisierten Gewaltschutzkonzepts nach Satz 1 Rz. 9 Satz 1 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.4.2 Spezielle Regelungsgegenstände nach Satz 2

Rz. 55 Satz 2 erweitert die Dokumentationspflichten auf die Gegenstände nach § 33, § 35 a Abs. 2 Nr. 3 und ergänzt um den Umfang der Beratung und Unterstützung der Eltern nach § 37 Abs. 1 (das war ausdrücklich gesetzgeberische Intention; vgl. BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 92).mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1.1 Beginn und Ende der Auslandserbringung nach Nr. 1

Rz. 56 Nach Nr. 1 sind der Beginn und das geplante Ende der Leistungserbringung im Ausland ebenso wie die persönlichen Daten des Leistungserbringers, der Aufenthaltsort des Kindes oder Jugendlichen und der Namen der mit der Erbringung der Hilfe betrauten Fachkräfte mitzuteilen.mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2 Umfang der Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis

2.5.2.1 Personenkreis Rz. 48 Die vermutete Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis nach § 1688 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt unmittelbar für die Pflegeperson, bei der das Kind längere Zeit in Familienpflege ist, also für die Pflege- und Erziehungspersonen in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 33. Außerdem stellt § 1688 Abs. 2 BGB der Pflegeperson bestimmte Personen gleich. Auch...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.4 Überprüfung und Unterrichtung nach Abs. 3 (alte Fassung)

Rz. 41 Die ursprünglich in Abs. 3 enthaltenen Regelungen zur Überprüfung und Unterrichtung sind in § 37b Abs. 3 aufgegangen (auf die Komm. zu § 37b Abs. 3 wird insoweit verwiesen).mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1.3 Bevorstehende Beendigung der Auslandserbringung nach Nr. 3

Rz. 58 Während Nr. 1 nur das geplante Ende in die Mitteilungspflicht einschließt, erfasst Nr. 3 ausdrücklich auch die bevorstehende Beendigung der Maßnahmen im Ausland. Das geplante Ende und die später tatsächlich bevorstehende Beendigung können auseinanderfallen. Insbesondere bei vorzeitigem Abbruch ist dies der Fall.mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.6 Nachbetreuungshilfe: Beratungs- und Unterstützungsleistung nach Abs. 3 (Rechtslage bis 9.6.2021)

Rz. 70 Die Regeln über die Nachbetreuungshilfe sind durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 aus § 41 Abs. 3 herausgelöst und in § 41a Abs. 1 überführt worden (auf die Komm. zu § 41a Abs. 1 wird verwiesen).mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 32 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 32 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Dieser Hilfetypus war im früheren JWG nicht bekannt. Erziehungshilfe in einer Tagesgruppe wurde zunächst...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1.3 Hilfeempfänger

Rz. 6 Hilfeempfänger sind ältere Kinder und Jugendliche. Mit Ausnahme von § 35, der sich ausdrücklich nur auf Jugendliche bezieht, besitzt § 29 hinsichtlich der in Betracht zu ziehenden Hilfeempfänger eine Sonderstellung, da hier ausdrücklich nur ältere Kinder angesprochen sind, während im Übrigen der Gesetzgeber bei den sonstigen in §§ 28 ff. geregelten Hilfearten keine sol...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 41 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993 hat der Gesetzgeber die Beratungsmöglichkeit in Abs. 3 von einer Kann- in eine Sollvorschrift gewandelt u...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Vorgängervorschriften finden sich verstreut und vereinzelt im SGB VIII, so ist § 27 Abs. 2 Satz 3 a. F. (bis zum 9.6.2021) einschlägige Vorgängervorschrift zu Abs. 1 und greift insoweit allgemein die bislang schon dort geregelte Einschränkung der Hilfeerbringung im Ausland auf (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). § 36 Abs. 4 a. F. (bis zum 9.6.2021) ist einsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 ergänzte der Gesetzgeber in Abs. 1 Satz 1 den Hinweis auf die Eingliederungshilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.1.1 Nachbetreuungshilfe

Rz. 6 Die Regeln über die Nachbetreuung – die sog. Careleaver-Regelung – sind durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 aus § 41 Abs. 3 herausgelöst und in § 41a Abs. 1 überführt worden. Dabei sind die Regeln modifiziert worden. Zum einen wurde aus der ursprünglichen "Soll"-Vorschrift ein Anspruch konzipiert. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.4 Förderungsverpflichtung nach Satz 3 (alte Rechtslage)

Rz. 28 Nach Satz 3 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll während dieser Zeit – vertretbarer Zeitraum i. S. d. Satz 2 – durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder des Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Solange die Rückkehroption besteht, ist das Jugendamt daher verpflichte...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.3 Erhöhung des Pauschalbetrags im Einzelfall nach Satz 3

Rz. 25 Die Gewährung der laufenden Geldleistungen erfolgt gemäß § 39 Abs. 4 Satz 3 grundsätzlich in Form eines monatlichen Pauschalbetrags, der nach den Maßgaben des § 39 Abs. 5 näher zu bestimmen ist (zur Höhe vgl. Rz. 34 ff.), soweit nicht nach der Besonderheit des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind. Dabei können abweichende Leistungen in Betracht kommen, wenn...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.1 Durchführungsvereinbarungen bei Zuständigkeitsübergang nach Satz 1

Rz. 7 Steht ein Zuständigkeitsübergang von der Jugendhilfe auf einen anderen Leistungsträger an, dann sind im Rahmen des Hilfeplans Vereinbarungen zur Durchführung eines solchen Zuständigkeitsübergangs zu treffen. Rz. 8 Satz 1 schreibt den Sinn der Regelung selbst fest und betont die Sicherstellung von Kontinuität und Bedarfsgerechtigkeit der Leistungsgewährung. Durch die Zus...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.8 Methodik

Rz. 20 Die Erziehung in der Tagesgruppe soll durch konzentrierte, intensive pädagogische Maßnahmen über einen längeren Zeitraum, nämlich einen großen Teil des Tages, versuchen, die bestehenden Defizite aufzufangen und abzubauen. Hier hebt die Vorschrift das soziale Lernen in der Gruppe hervor, ferner die Begleitung der schulischen Förderung und die Elternarbeit. Die schulisc...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1.4 Leistungsinhalt

Rz. 8 Inhalt des Hilfeangebotes ist die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit. Ziel ist es, innerhalb der Kurse mit unterschiedlichen Arbeitsmethoden soziales Lernen bei den Jugendlichen zu fördern (so ausdrücklich die gesetzgeberischen Erwägungen, vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 70). 29 nennt insoweit zwei generelle Ziele der Sozialen Gruppenarbeit. Zum einen geht es darum, Kin...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.7 Abgrenzung

Rz. 19 Zur Abgrenzung der Erziehung in einer Tagesgruppe nach dieser Vorschrift von der Tagespflege nach § 23 kann auf den Anwendungsbereich und den Zweck der Hilfe zurückgegriffen werden. § 23 regelt die Förderung in der Kindertagespflege und regelt die Betreuung – umgangssprachlich – durch "Tagesmütter", deren Aufgabe es ist, Kinder in den ersten Lebensjahren zu betreuen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.2 Multidisziplinäre Besetzung und Zusammenwirkungsgebot Fachkräfte (Satz 2)

Rz. 13 Der Gesetzgeber macht in Satz 2 der Vorschrift auch Vorgaben an die Fachlichkeit und die Methodik der Hilfeleistung macht. Bei der Hilfeberatung sollen verschiedene Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammenwirken. Dieses Zusammenwirkungsgebot hat der Gesetzgeber insbesondere auch bei der Hilfeplanerstellung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 normiert. Die Verpflic...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.6 Methodik

Rz. 16 Die Hilfe findet außerhalb der Familie statt. Der Jugendliche wird für eine ISE-Betreuung i. d. R. aus der Familie herausgenommen und lebt für eine längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft. Der Ausgangspunkt der Hilfe lautet für die Fachkraft häufig, mit besonders gefährdeten, Hilfen gegenüber nur wenig offenen Jugendlichen konfrontiert zu sein. Dies...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.1.2 Leichte Sprache

Rz. 12 Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 bei der Nachbetreuungshilfe auch der Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Unterstützung eingefügt. Der Begriff "wahrnehmbar" war bereits im ursprünglichen Text vorgesehen (vgl. Gesetzesentwurf: BR-Drs. 5/21 S. 14 = BT-D...mehr