Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.2 Unfallversicherung und Alterssicherung nach Satz 2

Rz. 17 Wie bei der Bemessung des Pflegegeldes in der Kindertagespflege i. S. d. § 23 Abs. 2 Nr. 3, werden nach Satz 2 auch bei der Vollzeitpflege die Kosten für die hälftigen Beiträge für eine angemessene Alterssicherung sowie die Kosten einer Unfallversicherung übernommen (Zielsetzung vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, BT-Drs. 15/3676 S. 36)....mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist § 36 Abs. 1 Sätze 3 und 4 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 enthielt (vgl. BR-Drs. 5/21, S. 89 = BT-Drs. 19/26107, S. 91; die Regelungen stellen eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 dar). Vorgängervorschrift zu Abs. 4 ist § 37 Abs. 2a in seiner...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.4 Örtliche Zuständigkeit und Kosten

Rz. 66 Die örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige richtet sich nach § 86a; ausschlaggebend nach Abs. 1 ist der gewöhnliche Aufenthalt des jungen Volljährigen vor Beginn der Leistung (zum Sonderfall der Antragstellung durch einen noch minderjährigen Anspruchssteller und nach mehrmaligem Wechsel des Aufenthaltsorts vgl. VG Freiburg, Urteil v. 21.2.2006, 4 K...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.2 Nicht gewährleistet – neue Rechtslage ab 10.6.2021

Rz. 19 Der Gesetzgeber hat den Begriff der Notwendigkeit durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 gestrichen und ersetzt durch den Begriff nicht gewährleistet. Danach ist nunmehr ab dem 10.6.2021 die Hilfe (bereits) zu gewähren, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverant...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.5 Dauer der Hilfe nach Abs. 1

Rz. 32 Das Gesetz enthält bei der Bewilligung von Hilfen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres keine Vorgaben für die Dauer der Hilfen. Abs. 1 Satz 1 ordnet vielmehr ausdrücklich an, dass die Hilfe solange zu gewähren ist, wie es aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Eine prinzipielle Begrenzung des Bewilligungszeitraumes (auf 6 oder 12 Mo...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.4 Hilfeartentscheidung unter Berücksichtigung von Aufgaben und Methodik

Rz. 8 Erziehungsberatung soll für spezielle Problembereiche gewährt werden. Im Zuge der Doppelfunktion der Eignung und Notwendigkeit der Hilfe zur Erziehung auch bei der Auswahl der richtigen Hilfeart sind darüber hinaus im Besonderen auch die Funktion der Erziehungsberatung nach § 28 Satz 1 zu berücksichtigten. Die Vorschrift benennt hier einen Aufgabenkatalog, der wie bei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.4 Schutz von Kindern und Jugendlichen und JGG-Verfahren nach Buchst. c

Rz. 22 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c dürfen auch Sozialdaten erhoben werden, sofern diese vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen (§§ 42 bis 42f – vgl. Erster Abschnitt im Dritten Kapitel – Andere Aufgaben der Jugendhilfe) bzw. sofern dies dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen dient ((§§ 43 bis 48a – vgl. Zweit...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.2.1 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 35 Das Wunsch- und Wahlrecht ergänzt das Beteiligungsrecht nach Satz 1 und steht insoweit gleichberechtigt neben diesem. Rz. 35a Gemäß § 37c Abs. 3 Satz 2 steht den Leistungsberechtigten das Recht zu, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Das Wunsch- und Wahlrecht steht daher den mat...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5 Ausübung der Personensorge nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB nach Abs. 3

Rz. 42 Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) ist mit Wirkung zum 10.6.2021 in ursprünglich in § 38 enthaltene Regelung über die Ausübung der Personensorge nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB in (den frei gewordenen) Abs. 3 überführt worden. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3424) seit 1.8.2022 in Kraft. Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 auch ein vollständig neuer § 38 in das SGB VIII...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2.1 Förderverpflichtung nach Satz 1

Rz. 38 Satz 1 konkretisiert die Verpflichtung des Jugendamtes, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungspersonen und den Eltern zu fördern, zu unterstützen und zu begleiten. Damit wird klargestellt, dass die Förderung der Zusammenarbeit in unterschiedlicher Form abgestimmt auf den jeweiligen Einzelfall und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation erfolgen muss. Auch w...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.1 Bedarfe nach § 80 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 20 § 80 Abs. 1 Nr. 2 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Diese Ergebnisse hat der Jugendhilfeträger bei den zu schließenden Vereinbarungen mit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.10 Kindesunterhalt nach Abs. 7

Rz. 43 § 39 Abs. 7 hat Anspruchsqualität; danach ist auch der notwendige Unterhalt des Kindes des hilfeberechtigten Jugendlichen während seines Aufenthalts in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst sicherzustellen. Die Vorschrift ist eine notwendige Folgeregelung zu § 27 Abs. 4 und setzt sich auch in der erweiterten Geltung des § 41 Abs. 2 fort, der die Krankenhil...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2.1 Betriebserlaubnis nach Buchst. a

Rz. 34 Nr. 2 Buchst. a entspricht der Regelung des § 78b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 in der bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 93; auf die Komm. zu § 78b a. F. kann daher zurückgegriffen werden). Rz. 35 Die nun notwendige Betriebserlaubnis nach § 45 im Inland als Grundvoraussetzung zur Durchführung von Auslandsmaßnahmen ermöglicht bei kindesw...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.3 Qualitätsgewährleistung der Leistungserbringung nach § 80 Abs. 3

Rz. 22 Letztlich sieht § 80 Abs. 3 vor, dass die Planung insbesondere von Diensten zur Gewährung niedrigschwelliger ambulanter Hilfen nach Maßgabe von § 36a Abs. 2 auch Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung der Leistungserbringung umfasst. § 80 Abs. 3 korreliert daher unmittelbar mit § 36a. Auch die geplanten Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung der Leistungserbringung nach...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.4 Beendigungspflicht nach Abs. 4

Rz. 49 Besteht die Erfüllung der Anforderungen nach Abs. 2 Nr. 2 – also die besonderen Anforderungen an den Leistungserbringer nach Buchst. a bis e – oder die Eignung der mit der Leistungserbringung betrauten Einrichtung oder Person nach Abs. 2 Nr. 3 nicht fort, soll die Leistungserbringung im Ausland unverzüglich beendet werden (Abs. 4). Rz. 50 Die Pflicht zur Beendigung tri...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1 Meldepflichten des Jugendhilfeträgers nach Satz 1

Rz. 53 Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe treffen diverse Mitteilungspflichten nach Abs. 5 Satz 1. Der Gesetzgeber ist damit dem Umlaufbeschlusses 1/2016 der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) v. 23.2.2016 gefolgt (die insoweit inhaltlich interessante Anlage zum Beschluss – S. 14 f. – ist im Internet abrufbar unter der Adresse: https://jfmk.de/wp-content/uploa...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.2 Prüfzeitpunkt

Rz. 50 Der Zeitpunkt der Prüfpflicht ist festgelegt. Der Jugendhilfeträger hat bereits ein Jahr vor dem im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung in das Prüfverfahren einzusteigen. Der Hilfeplan, der nach § 36 Abs. 2 Satz 2 zwingend aufzustellen ist, beinhaltet nicht nur die ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen über die Feststellungen über den Bedarf, die zu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift ist § 37 Abs. 2 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der von seiner Struktur und dem Inhalt weitgehend identisch ist mit § 37a (BR-Drs. 5/21 S. 86 = BT-Drs. 19/26107 S. 89); lediglich § 37 Abs. 2 Satz 1 HS 2 wurde in einen eigenständigen Satz 2 des § 37a überführt. Rz. 3 Die Struktur der Vorschrift: Satz 1 erfasst ganz allgemein den Anspruch...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.6 Anwendbarkeit von § 36b

Rz. 60 Der thematisch eng verwandte § 36b ist entsprechend anzuwenden; damit stellt das Gesetz gleichzeitig klar, dass für diese Fälle die in § 36b Abs. 1 und 2 getroffenen Regelungen zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang gelten (BR-Drs. 5/21 S. 92 = BT-Drs. 19/26107 S. 95). Rz. 61 § 36b enthält die allgemeinen Regeln und Anforderungen an die Hilfeplanung bei einem m...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.3.2 Weitere Prüfpflichten nach Satz 2

Rz. 47 Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe trifft neben und unabhängig von seiner Pflicht zur Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplans auch eine besondere Prüfpflicht eines abschließenden Katalogs von Voraussetzungen nach den Erfordernissen im Einzelfall an Ort und Stelle. Rz. 48 Erfasst von dieser besonderen Prüfpflicht sind folgende Kataloggegenstände des Abs. 2 (v...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.2 Umfang nach Satz 2

Rz. 8 Der Unterhaltsbegriff umfasst unter Berücksichtigung der Klarstellung in § 39 Abs. 1 Satz 2 in der Neufassung durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) folgende Elemente: den wiederkehrenden Bedarf inklusive der Kosten für Sachaufwand sowie Pflege und Erziehung (Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 2, vgl. auch Rz. 10), den Barbetrag (Abs. 2 Satz 2) und die einmaligen Beihil...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.8 Verletzung der Prüfpflicht und seine Rechtsfolgen

Rz. 64 Es ist erklärtes Ziel des Gesetzgebers, mit § 36b und auch der Spezialvorschrift für junge Volljährige nach § 41 Abs. 3 durch die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger und anderen öffentlichen Stellen – also insbesondere den Sozialleistungsträgern und den Rehabilitationsträgern – Leistungsbrüche zu vermeiden und eine bedarfsgerechte Leistung im Anschluss an den Zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.2.2 Perspektivklärung und dauerhafte Lebensperspektive nach Satz 2

Rz. 22 Ist eine nachhaltige Verbesserung nicht möglich, so soll mit den beteiligten Personen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. Die Regelung entspricht den Vorgaben des § 37 Abs. 1 Satz 3 zur Beratung und Unterstützung der Eltern, wenn sich eine Rückkehroption zerschlagen hat (auf die Komm. zu § 37 wird insoweit verwiesen). Satz 2 greift insoweit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.6 Datenübermittlung an Berufsgeheimnisträger § 4 KKG nach Abs. 4

Rz. 33 § 4 Abs. 3 KGG regelt die Befugnis der in § 4 Abs. 1 KGG genannten Berufsgeheimnisträge – erfasst sind die Berufsgruppe der Ärzte, Berufspsychologen, Familienberater, Berater in Suchtfragen, Sozialarbeiter und Lehrer –, das Jugendamt zu informieren, wenn die Gefährdung des Kindeswohls nicht abgewendet werden kann oder erfolglos bleibt. In diesem Falle regelt der mit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.2 Hinwirkungspflicht der erlaubniserteilenden Behörde nach Satz 2

Rz. 62 Satz 2 begründet eine Hinwirkungspflicht der erlaubniserteilenden Behörde. Liegen die Voraussetzungen für die Leistungserbringung im Ausland nicht (mehr) vor und erhält die erlaubniserteilende Behörde hiervon durch die Mitteilungen nach Satz 1 des Jugendhilfeträgers Kenntnis, so verpflichtet Satz 2 die Behörde zum aktiven Handeln. Die erlaubniserteilende Behörde hat d...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.5 Rechtsfolge – Prüfpflicht und Prüfzeitpunkt

Rz. 59 Die Prüfung dem Grunde nach und auch der Zeitpunkt der Prüfung steht dabei nicht im Ermessen des Jugendhilfeträgers. Der Jugendhilfeträger hat selbst dann mit der Prüfung ein Jahr vor dem voraussichtlichen Ende zu beginnen, wenn ein Zuständigkeitswechsel (zunächst) nicht als wahrscheinlich gilt. Ein möglicher Zuständigkeitswechsel beeinflusst daher die Prüfpflicht nic...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.2.1 Allgemeines Zusammenführungsgebot nach Satz 1

Rz. 14 Nach Abs. 2 dürfen Daten, die zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe erhoben worden sind, nur zusammengeführt werden, wenn und solange dies wegen eines unmittelbaren Sachzusammenhanges erforderlich ist. Rz. 15 Sinn dieser besonderen jugendhilferechtlichen Datenschutzregelung über die Zusammenführung von Sozialdaten ist es, dem i. d. R. be...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1 Voraussetzungen der Selbstbeschaffung nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 25 Werden Hilfen abweichend von den Abs. 1 und 2 vom Leistungsberechtigten selbst beschafft, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nur unter den Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen verpflichtet. Dabei stellt das Wort "nur" den Nachrang der Selbstbeschaffung dar und mahnt ein enges Verständnis dieser Vorschr...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.6 Ziele

Rz. 18 Bereits der Gesetzgeber hat mit diesem Leistungsinhalt eine zentrale Funktion dieser besonderen Hilfeart erkannt und formuliert. An der Schnittstelle zwischen ambulanten und stationären Hilfen angesiedelt, überwindet diese Hilfeform die starren Grenzen zwischen den einzelnen Hilfeformen. Unter Nutzung der personellen und fachlichen Ressourcen einer Einrichtung wird da...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 28 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach dem JWG ist mit dieser Vorschrift eine konkret ausgestaltete und mit fachlichen Vorgaben versehene Erziehungsberatung normiert worden. § 5 JWG sah diese nur im allgemeinen Aufgabenkatalog vor und zwar in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 J...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1.5.2 Fortlaufende Gruppen

Rz. 13 Fortlaufende Gruppen demgegenüber weisen eine längere Laufzeit auf. Hier wird eine Teilnahme auch zu einem Zeitpunkt nach Beginn möglich sein, sodass in Fällen, bei welchen eine Wartezeit Erschwernisse mit sich bringt, ein jederzeitiger Einstieg in eine Gruppe in Betracht kommen kann. Ein Kurs wird durch die Möglichkeit der besseren Planung und Vorbereitung die spezif...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 22 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 8.9.2021, 12 B 1207/21: Zur Anspruchsinhaberschaft eines Anspruchs auf Beratung und Unterstützung nach § 37a Satz 1 (hier allein die Pflegeeltern). Rz. 23 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 13.11.2015, J 4.510 LS, Kinder- und Jugendhilfere...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.2 Wunsch- und Wahlrecht nach Satz 2

Rz. 34 Satz 2 wiederholt den Gesetzestext aus der Grundregel des § 5 Abs. 2 Satz 1, danach soll der Wahl und den Wünschen entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist (auf die Komm. zu § 5 wird insoweit verwiesen). Satz 2 ist daher eine entsprechende Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts und entspricht dem § 36 Abs. 1 Satz 4 in ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.2.2 Mehrkostenvorbehalt

Rz. 41 Dabei ist der Wahl und den Wünschen (nur) zu entsprechen, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Die Bindungswirkung an ein ausgeübtes Wahlrecht wird daher durch den (besonderen) Mehrkostenvorbehalt determiniert. Der Jugendhilfeträger hat dann das Recht, das ausgeübte Wahlrecht zurückzuweisen, wenn damit unverhältnismäßige Mehrkosten verbu...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1.5 Verordnung (EU) 2019/1111 nach Nr. 4 Buchst. a – neue Rechtslage ab 1.8.2022

Rz. 60 Durch Art. 8 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3424) wird § 38 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 Buch...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2.1 Personenkreis

Rz. 48 Die vermutete Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis nach § 1688 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt unmittelbar für die Pflegeperson, bei der das Kind längere Zeit in Familienpflege ist, also für die Pflege- und Erziehungspersonen in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 33. Außerdem stellt § 1688 Abs. 2 BGB der Pflegeperson bestimmte Personen gleich. Auch für die folgenden Pe...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1 Voraussetzungen im Einzelnen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Anspruchsvoraussetzungen regelt § 41 Abs. 1 Satz 1. Danach erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe nach dem Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige), wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstä...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 41a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft (vgl. zu den Gesetzesmaterialien; BR-Drs. 5/21 S. 93 f. = BT-Drs. 19/26107 S. 95 f.). Durch Art. 1 Nr. 32 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2 Unmöglichkeit nach Nr. 2

Rz. 15 Nach Abs. 3 Nr. 2 ist die Datenerhebung ohne Mitwirkung des Betroffenen weiterhin dann zulässig, wenn ihre Erhebung beim Betroffenen nicht möglich ist oder die jeweilige Aufgabe ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen erfordert, die Kenntnis der Daten aber im Hinblick auf die unter Abs. 3 Nr. 2a bis d genannten Tatbestände erforderlich ist. Rz. 16 Die Ausnahmetatbeständ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1.4 Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 nach Nr. 4 Buchst. a – alte Rechtslage bis 31.7.2022

Rz. 59 Nr. 4 enthält neben den Meldepflichten auch eine Übermittlungspflicht. Zunächst hat der Jugendhilfeträger der erlaubniserteilenden Behörde einen Nachweis zur Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Vorschriften des aufnehmenden Staates zu übermitteln. Darüber hinaus hat der Jugendhilfeträger im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 nach Nr. 4 Buchst. a die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2.3 Einschränkende Erklärung nach § 1688 Abs. 3 BGB

Rz. 55 Gemäß § 1688 Abs. 3 BGB gelten die Abs. 1 und 2 nicht, wenn der Inhaber der elterlichen Sorge etwas anderes erklärt. Die Entscheidungsbefugnis zur Personensorge über das Kind im oben beschriebenen Sinne verbleibt daher aufgrund von Art. 6 GG grundsätzlich bei den Eltern bzw. dem Inhaber der elterlichen Sorge. Der Personensorgeberechtigte kann daher durch einfache Will...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.1 Anspruchsinhaber

Rz. 4 Anspruchsinhaber der Hilfe sind die Personensorgeberechtigten. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2, 1. Variante BGB die Personenso...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.2 Leistungsempfänger

Rz. 6 Die von der Vorschrift weiter aufgeführten Adressaten sind daher lediglich Hilfe- bzw. Leistungsempfänger, diesen kommt die Hilfe zugute; ihnen selbst steht aber keine Anspruchsinhaberschaft zu. Kinder und Jugendliche sowie lediglich Erziehungsberechtigte sind daher auch nicht in einem Gerichtsprozess aktivlegitimiert. Die Begriffe – Kind, Jugendlicher und Erziehungsbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.4 Kostentragungspflicht

Rz. 22 Eine Heranziehung des Kindes, des Jugendlichen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, da die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung vom Katalog des § 91 Abs. 1 Nr. 5c erfasst wird. Voraussetzung ist jedoch, dass zum einen die Hilfe außerhalb des Elternhauses erfolgt und zum anderen, dass die übrigen Voraussetzungen der Inans...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2 Besondere Anforderungen der Auslandserbringung nach Satz 2

Rz. 13 Eine Auslandserbringung darf nur dann stattfinden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist. Wie bereits die Regeln in Satz 1 entspricht auch dies den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 2 a. F. Rz. 14 Hilfen nach dem Vierten Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.5 Kostenbeitrag

Rz. 18 Ein Kostenbeitrag für die Erziehungsberatung kann bei Kindern, Jugendlichen, Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht gefordert werden. Dies folgt aus der abschließenden und erschöpfenden Aufzählung des § 91 Abs. 1. Nur bei den dort genannten Leistungen ist ein Kostenbeitrag möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen der §§ 92 bis 94 vorliegen. Erziehungsbera...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2 Förderverpflichtung und Abstimmungsgebot nach Abs. 2

Rz. 36 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Förderverpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Zusammenarbeit zwischen den Erziehungspersonen und den Eltern. Abs. 2 Satz 2 verpflichtete den Jugendhilfeträger bei diesem Förderungsgebot der Zusammenarbeit den Anspruch der Eltern auf Beratung und Unterstützung mit dem Anspruch der Pflegeperson auf Beratung und Unterstützung nach § 37a abzusti...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3 Beachtung der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung nach § 80 nach Satz 3

Rz. 15 Durch den durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) neu eingefügten Satz 3 wird der Jugendhilfeträger nunmehr mit Wirkung zum 10.6.2021 auch zur Beachtung diverser Ergebnisse der Jugendhilfeplanung nach § 80 verpflichtet. Rz. 16 Der Gesetzgeber trägt damit der Empfehlung Nr. 4 der Arbeitsgruppe "Kinder psychisch und suchterkrankte...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.1.3 Rechtsfolge – Anspruch auf Beratung nach Abs. 1

Rz. 20 Mit der Überführung des Anspruchs auf Nachbetreuungshilfe durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) von § 41 Abs. 3 (a. F.) in § 41a Abs. 1 mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde die Rechtsnatur der Regelung signifikant geändert. Der Gesetzgeber hat insoweit die ursprüngliche Soll-Regelung aufgegeben und aus der Nachbetreuungshilfe eine...mehr