Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Zuständigkeitskonzentration, Abs. 2

Rz. 14 Nach § 387 Abs. 2 AO kann die sachliche Zuständigkeit für den Bereich mehrerer Finanzbehörden auf eine Finanzbehörde übertragen werden, wovon die meisten Länder Gebrauch gemacht haben.[1] Dies ist in einigen Bundesländern in der Form erfolgt, dass die Zuständigkeit für die Durchführung von Steuerstrafverfahren auf besondere Strafsachenämter übertragen wurde.[2] In den ...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / III. Ersparte Steuern

Rz. 16 Ein anzurechnender Vorteil liegt auch vor, soweit durch die Schädigung von dem Geschädigten an sich geschuldete Steuern weggefallen sind bzw. erspart werden.[36] So muss sich der vorsteuerabzugsberechtigte Kläger nach den Grundsätzen des Vorteilsausgleichs den Einwand der Vorsteuerabzugsmöglichkeit entgegen halten lassen.[37] Kein anrechenbarer Vorteil ist aber gegebe...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / a) Erstattung von Steuern und Berücksichtigung von Steuerersparnissen

Rz. 106 Die aufgrund zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche vom Schädiger zu erstattende Verdienstausfallrente ist steuerpflichtig. Nach § 24 Nr. 1a EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittel...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Schwarzfahrt

Rz. 117 Die Haftung des Halters für Unfälle beim Betrieb scheidet nach Abs. 3 S. 1 aus, wenn jemand an seiner Stelle ohne[351] Wissen und Willen benutzt. Eine Schwarzfahrt in diesem Sinne liegt vor, wenn mit dem Fahrzeug eine Fahrt gegen den ausdrücklichen oder auch stillschweigenden Willen des Halters oder desjenigen gemacht wird, der an seiner Stelle das Recht hat, über di...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Begriff

Rz. 163 Ein Fahrzeug führt, wer es in eigener Verantwortung in Betrieb setzt. Der BGH hat hierzu ausgeführt, "Voraussetzung dafür, dass von einem (mindestens mitverantwortlichen) Führen des Kraftfahrzeuges gesprochen werden kann, ist jedoch immer ein Entscheidungsspielraum desjenigen, der die Bewegung und die Fahrtrichtung beeinflusst."[486] Der Begriff des Kraftfahrzeugführ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Brutto- und Nettolohnmethode

Rz. 93 Der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers ist in der Regel ganz oder jedenfalls in größerem Umfang durch Leistungen Dritter – Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger – abgedeckt, auf die die Ersatzansprüche im Rahmen der Leistungspflicht übergehen. Möglicherweise verbleibt eine ungedeckte Schadensspitze, die der Geschädigte selbst geltend machen kann. Ziel der Schadens...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / C. Stillschweigender Haftungsverzicht/Gefälligkeitsfahrt/Probefahrt/­Einwilligung/Handeln auf eigene Gefahr

Rz. 30 Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen können auch stillschweigend/konkludent vereinbart werden. Ihr Anwendungsbereich ist auf Fälle der Gefährdungshaftung und einfacher Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Haftungsverzicht für grobe Fahrlässigkeit erfordert eine ausdrückliche Abrede.[52] Die Rechtsprechung ist mit der Annahme stillschweigender Haftungsausschlüsse mi...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Berechnungsweg nach der Nettolohnmethode

Rz. 102 Der Berechnungsweg ist beim Erwerbsschaden des unselbstständigen Arbeitnehmers bei Anwendung der Nettolohnmethode im Prinzip unkompliziert. Erforderlich ist allerdings, dass der Geschädigte bzw. sein Anwalt die erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die für die Berechnung notwendigen Daten ergeben, vollständig zusammentragen. Die Höhe der Lohn- bzw. Gehaltszahlung...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Allgemeines

Rz. 108 Neben Abs. 2 trifft § 7 Abs. 3 StVG eine weitere Ausschlussregelung für die Gefährdungshaftung. Derjenige, der das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters benutzt, ist anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; dieser haftet daneben, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Die besondere Regelung der H...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 5. Benutzung durch angestellten Fahrer

Rz. 125 Der Einwand der Schwarzfahrt ist gem. § 7 Abs. 3 S. 2 Fall 1 StVG ausgeschlossen, wenn der Schwarzfahrer ein vom Halter für den Betrieb des Kraftfahrzeuges angestellter Fahrer ist.[375] Dann bleibt es bei der Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG. Abs. 3 S. 2 macht die Befreiung des Halters von seiner Haftung nach § 7 Abs. 3 S. 1 StVG für die Fälle, in denen sich der Sc...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Alkohol

Rz. 553 § 827 S. 2 BGB stellt klar, dass derjenige, der unter dem Einfluss geistiger Getränke (das sind Alkoholika) in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ebenso für die schädlichen Folgen der begangenen unerlaubten Handlung verantwortlich ist, als wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fä...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Betrieb

Rz. 64 Anknüpfungspunkt für die haftungsrechtliche Zurechnung ist der "Betrieb" des Kraftfahrzeugs oder Anhängers. Betriebsbeginn und Betriebsende begrenzen die Zurechnung der Rechtsgutsverletzung zum Betrieb des Fahrzeugs. Rz. 65 Das StVG ist mit dem früheren KFG identisch, so dass die hiernach ergangene Rechtsprechung ohne Weiteres auf das StVG anzuwenden ist.[169] Sowohl d...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung und Beweisführung

Rz. 148 Der Beweis des Erwerbsschadens kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Besonders aussagekräftig sind in der Regel schriftliche Unterlagen. Bei der Bewertung von Zeugenaussagen, etwa zu in Aussicht genommenen Geschäften, wird vielfach Zurückhaltung angebracht sein. Personen, die der Schweigepflicht unterliegen, etwa Steuerberater, sind von der Schweige...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / II. Feststellung des Nettoeinkommens des Getöteten

Rz. 76 Demgemäß ist zunächst aus dem Bruttoeinkommen das Nettoeinkommen (bei der hier behandelten Fallgruppe dasjenige des getöteten Alleinverdieners) zu ermitteln, das nach Abzug der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge für Unterhaltszwecke zur Verfügung stand und voraussichtlich wei­ter zur Verfügung gestanden hätte. Hierbei ist in ähnlicher Weise wie bei der Ermitt...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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§ 15 Ansprüche Dritter / 7. Einkommensteuerpflicht für die Unterhaltsrente

Rz. 71 Eine Schadensersatzrente nach § 844 Abs. 2 BGB, die den durch den Tod des Ehegatten eingetretenen materiellen Unterhaltsschaden ausgleicht, unterliegt nicht der Einkommensteuerpflicht nach § 22 Nr. 1 EStG.[145] Entsprechendes dürfte auch für andere Unterhaltsberechtigte gelten, da auch deren Schadensersatzrenten nicht durch Beiträge erwirtschaftet werden. Das Problem ...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 1 Einführung / F. Internationale Aspekte des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 34 Zahlreiche Unfallhaftpflichttatbestände – etwa aus den Bereichen des Straßen-, Luft- oder Schiffsverkehrs oder der Produkthaftung – sind nicht auf den deutschen Bereich beschränkt, sondern weisen Auslandsbezüge auf, sei es durch den Ort des Geschehens oder die Nationalität von Beteiligten oder durch die Zulassung eines beteiligten Fahrzeugs in einem vom Unfallstaat ab...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / dd) Rodelhänge

Rz. 484 Für die Eröffnung und Unterhaltung eines Rodelhangs gelten die Grundsätze der Pistensicherungspflicht entsprechend.[1413] Der Verkehrssicherungspflichtige eines Rodelhangs ist verpflichtet, die Benutzer lediglich vor atypischen Gefahren der Rodelstrecke zu sichern oder zu warnen.[1414] Bei einer Rodelabfahrt auf einem Fahrweg im Hochgebirge muss typischerweise damit ...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / Literaturtipps

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / V. Zustandshaftung (§ 2 Abs. 1 S. 2 HaftpflG)

Rz. 85 Die Anlagenhaftung nach § 2 Abs. 1 S. 2 HaftpflG (Zustandshaftung) setzt voraus, dass ein Körper-, Gesundheits- oder Sachschaden auf das Vorhandensein einer der in Satz 1 genannten Anlagen zurückzuführen ist, ohne auf den Wirkungen des geleiteten Stoffes oder Stroms zu beruhen.[302] Diese Haftung für die mechanischen Wirkungen der Anlage [303] gründet nicht darauf, das...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Verzicht auf Einstellung einer Ersatzkraft

Rz. 138 Häufig wird die Restfamilie bei unfallbedingter Tötung des haushaltsführenden Ehegatten auf die Einstellung einer alle Hausarbeiten abdeckenden Ersatzkraft verzichten und versuchen, sich (ggf. unter Mithilfe von Verwandten oder Zuziehung einer stundenweise für bestimmte Arbeiten eingesetzten entgeltlichen Aushilfe) so gut wie möglich zu behelfen und den Haushalt zu b...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 6. Überlassung des Fahrzeugs

Rz. 130 Die Haltereigenschaft bleibt nach § 7 Abs. 3 S. 2 StVG des Weiteren bestehen, wenn dem "Benutzer" (Schwarzfahrer) das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist. Mit dieser durch Gesetz vom 7.11.1939[388] in § 7 StVG eingeführten Vorschrift sollte der Haftpflichtschutz der Verkehrsopfer verstärkt werden. Der Gesetzgeber, der durch das gleiche Gesetz die Pflichtversich...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / III. Anlage zur Leitung oder Abgabe

Rz. 71 Die Haftung nach § 2 Abs. 1 HaftpflG betrifft nur Wirkungen, die von einer Anlage, nämlich einermehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Anspruchsübergang auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger

Rz. 66 Der verletzte Arbeitnehmer erleidet – wirtschaftlich gesehen – dann und solange keinen unmittelbaren Erwerbsschaden, wie er Leistungsansprüche gegen Dritte hat.[135] Arbeitnehmer haben, sofern sie unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, zunächst für maximal sechs Wochen gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Ist die Arb...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / II. Einstellung einer Ersatzkraft

Rz. 135 Wird eine Ersatzkraft beschäftigt, ist bei der Schadensermittlung von dem gezahlten Bruttolohn auszugehen, einschließlich der anfallenden Steuern und Sozialbeiträge.[279] Die tatsächlich entstehenden Aufwendungen können allerdings nicht stets unbesehen mit dem zu ersetzenden Schaden gleichgesetzt werden.[280] Denn zu ersetzen sind stets nur die im konkreten Fall zur ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Alkohol- oder sonstige Drogen

Rz. 47 Mitverschulden an der Herbeiführung des Schadens trägt – wie gesehen – in der Regel, wer sich ohne Not bewusst einer Gefahr aussetzt oder sich der Gefahr zumindest bei gehöriger Sorgfalt bewusst sein müsste: Insofern ist eigener Alkohol- oder Drogenkonsum, der zu den Hauptgefahren im Straßenverkehr gehört und ein erhebliches Risiko für alle Verkehrsteilnehmer birgt,[1...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / c) Schleppen und Abschleppen

Rz. 24 Das mit einem anderen Fahrzeug gekoppelte Kraftfahrzeug bildet mit dem verbundenen Fahrzeug eine Betriebs- und Haftungseinheit, für die der Halter des Kraftfahrzeugs im Außenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 StVG haftet. Abgeschleppte Fahrzeuge sind den Anhängern gleichgestellt, so dass sie als nicht selbst im Betrieb stehend, aber am Betrieb des Schleppfahrzeugs teilnehmen...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Zweck des Übergangs

Rz. 12 § 116 SGB X dient[15] wie zuvor § 1542 RVO a.F. der Entlastung der Solidargemeinschaft der Sozialversicherten. Dem Schädiger wird der Einwand versagt, es sei kein Schaden entstanden, weil dem Betroffenen durch Leistungen der öffentlichen Versicherung ein gleichwertiger Vorteil zugefallen sei.[16] Die Legalzession des § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X soll bewirken, dass der Lei...mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Der Steuervertreter muss in der Lage sein, die mit dieser Aufgabe verbundenen Handlungen oder Geschäfte auszuführen. Vorschriften hinsichtlich des Berufs oder des rechtlichen Status des Steuervertreters bestehen nicht. Er haftet nicht gegenüber dem Fiskus. Die Steuer wird weiterhin vom nicht im spanischen MwSt-Gebiet ansässigen Steuerpflichtigen geschuldet.mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

Jeder Steuerpflichtige, der in Spanien (Festland und Balearische Inseln) Umsätze bewirkt, muss sich steuerlich registrieren lassen. Die Eintragung im Steuerregister erfolgt nach Einreichung einer Erklärung (Formblatt 036) unter Angabe der Mehrwertsteuerregelung, die für den Betreffenden gelten soll. Für ausländische Unternehmer gilt dabei folgende Regelung: Ausländische Unter...mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Unter die so genannte Ausgleichsabgabenregelung (régimen especial del recargo de equivalencia) fallen Einzelhändler (natürliche Personen oder juristische Personen, die nach einer besonderen Einkommensteuerregelung veranlagt werden), die Gegenstände oder Erzeugnisse jeder Art, die nicht besonders von der Regelung ausgenommen sind, verkaufen. Die von dieser Regelung erfassten ...mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte zum spanischen Mehrwertsteuersystem: Subdirección de General de Información y Asistencia al Tributaria del Departamento de Gestión de la Agencia Estatal de la Administración Tributaria c/ Infanta Mercedes No 37 E – 28071 Madrid Tel. (0034.1) 583 89 76 Telefonische Informationen können auch über die Nr. 901 33 55 ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 3.2 Erhalt eines Erhöhungsbetrags

Schließlich kann die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 23 Abs. 2 UmwStG auf Antrag den Einbringungsgewinn I als Erhöhungsbetrag (sog. step up) wirtschaftsgutbezogen und erfolgsneutral aufstocken, soweit das eingebrachte Betriebsvermögen im Zeitpunkt der Veräußerung der erhaltenen Anteile noch zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft gehört oder zum gemeinen ...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II

Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsvorgangs nur eintritt, wenn...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 3.3 Beispielsfall

Die steuerlichen Folgen einer Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile während der 7-jährigen Sperrfrist werden nachfolgend an einem Beispielsfall verdeutlicht. A hat sein Einzelunternehmen (in dem keine Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften enthalten sind) zum 1.1.2021 gem. § 20 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 UmwStG zu Buchwerten in die X-GmbH eingebracht, de...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 4 Nachweispflichten

Sowohl in den Fällen der Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG als auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG besteht nach § 22 Abs. 3 UmwStG eine Nachweispflicht. Danach hat der Einbringende nach einem qualifizierten Anteilstausch innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist auf den Tag, der dem steuerlichen Einbringungszeitpunkt entspricht, jewei...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.2.1 Nicht objektbezogene Kosten

Die der übernehmenden Kapitalgesellschaft zugerechneten nicht objektbezogenen Einbringungskosten sind nach herrschender Meinung – unabhängig vom gewählten Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens – sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.[1] Soweit der übernehmenden Kapitalgesellschaft Gebühren für eine verbindliche Auskunft i. S. des § 89 Abs. 3 AO zuzurechnen sind, stell...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.7 Zivil- und steuerliche Rückbeziehung

Während bei einem Formwechsel die Einreichung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz zum Handelsregister nicht erforderlich ist, hat bei der Verschmelzung jeder übertragende Rechtsträger nach § 17 Abs. 2 UmwG eine handelsrechtliche Schlussbilanz zu erstellen, die der Anmeldung zum Handelsregister beizufügen ist. Diese Schlussbilanz darf grundsätzlich auf einen höchstens acht...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.7 Ergänzungsbilanzen bei der Einbringung

Bei einer Personengesellschaft sind oftmals für einzelne Gesellschafter positive oder negative Ergänzungsbilanzen vorhanden, so dass sich im Zusammenhang mit der Einbringung in eine GmbH nach § 20 UmwStG die Frage nach dem Verbleib der in den Ergänzungsbilanzen ausgewiesenen Werte stellt. Die Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes äußern sich hierzu nicht. Auch einschlägig...mehr

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Konsequenzen der Zinsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Leitsatz Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Sachverhalt § 233a AO regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Die Verzinsung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Steuerschuld und Erklärungspflicht in einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 25 Der leistende Unternehmer muss die Steuer für die TRFE-Leistung im Mitgliedstaat des Verbrauchs schulden. Ausgeschlossen werden mit diesem Tatbestandsmerkmal Fälle, in denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (reverse-charge) und daher für ein besonderes Verfahren zur Erklärung und Entrichtung der Steuer in dem betreffenden Mitgliedstaat durch den le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Steuerentrichtung

Rz. 52 Gemäß Art. 369i MwStSystRL ist der Steuerbetrag fällig mit Abgabe der Erklärung, spätestens mit Ablauf der Erklärungsfrist, also dem 20. Tag nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (Art. 369i Abs. 1 MwStSystRL). § 18h Abs. 3 UStG sieht dagegen eine ausdrückliche Fälligkeitsbestimmung für die Steuerentrichtung im MOSS-Verfahren nicht vor und bleibt so hinter dem Unionsre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Anwendbares Verfahrensrecht

Rz. 37 Das MOSS-Verfahren für den in § 18h UStG geregelten Outbound-Fall war durch Art. 18 Nr. 3 des KroatienAnpG der Zuständigkeit des BZSt zugewiesen worden (§ 5 Abs. 1 Nr. 41 FVG in der bis 1.4.2021 geltenden Fassung). Ausführungen zur verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebung und Verwaltung bei Steuern, die in einem an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Voraussetzungen für die Teilnahme am MOSS-Verfahren

Rz. 16 Das MOSS-Verfahren in Outbound-Fällen kommt nach § 18h Abs. 1 S. 1 1. Hs. UStG nur unter den folgenden Voraussetzungen in Betracht: es muss sich um in einem anderen Mitgliedstaat steuerbare TRFE-Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG handeln, die von einem im Inland ansässigen Unternehmer vor dem 1.7.2021 erbracht werden und für die er in einem anderen Mitgliedstaat Steuer sch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Auswirkung auf das Besteuerungsverfahren

Rz. 6 Die ab 1.1.2015 geltende Verbrauchslandbesteuerung von TRFE-Leistungen an Nichtunternehmer hat zur Folge, dass der leistende Unternehmer mit Ausnahme der Rechnungsstellungsvorschriften[1] die Bedingungen des jeweiligen Verbrauchslandes zu beachten hat. Erbringer von grenzüberschreitenden TRFE-Leistungen (z. B. Handy-Apps, Online-Beratungsdienste) an Endverbraucher (B2C...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 In einem anderen Mitgliedstaat steuerbare TRFE-Leistung

Rz. 17 Die Leistungen, für die das MOSS-Verfahren nach § 18h UStG gewählt werden kann, sind abschließend in § 3a Abs. 5 S. 2 UStG aufgeführt: sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen. Es handelt sich dabei um die in den Art. 6a bis 7 MwStVO anhand von Regelbeispiel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 MOSS-Erklärung

Rz. 43 Wie die Anzeige zur Teilnahme am MOSS-Verfahren kann der Unternehmer auch die MOSS-Erklärung ausschließlich auf elektronischem Weg nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz abgeben (§ 18h Abs. 3 UStG). Dies geschieht über das ELSTER-Portal oder das Portal des BZSt ("BZSt-Online"), was eine Authentifizierung des Unternehmers erforderlich macht.[1] Insbesondere eine Erklä...mehr