Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Tschechische Republik / 4. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 89 Ehegatten gehören nicht zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen. Sie sind jedoch kraft Gesetzes erbberechtigt (§§ 1635 f. BGB). Das gesetzliche Erbrecht erlischt mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Eine Vorverlagerung auf den Zeitpunkt des Scheidungsantrags kennt das tschechische Recht nicht. Dazu gibt es nur eine Ausnahme nach § 1482 BGB: Ist am Tag des To...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Dänemark / II. Rechtsfolgen

Rz. 164 Vermögensrechtlich begründet die eheähnliche Lebensgemeinschaft im Gegensatz zur Ehe keine "Gütergemeinschaft". Es besteht nur gemeinsames Eigentumsrecht an Gütern, die beide Partner bezahlt oder geschenkt bekommen haben. Der gemeinsame Eigentumserwerb durch Unverheiratete erfolgt aus Beweisgründen sinnvollerweise durch schriftlichen Vertrag (Miteigentumsvertrag – sa...mehr

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Belgien / 2. Form- und Verfahrensvorschriften

Rz. 69 Eheverträge – sowohl jene, die vor Eheschließung vereinbart werden, als auch spätere Änderungen und solche, die nach Eheschließung eine Änderung der ehegüterrechtlichen Regelungen beinhalten – bedürfen nach belgischem Recht gem. Art. 1392 ZGB stets der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Eheleute. Damit die getroffenen Vereinbarungen Dritten ent...mehr

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Russland / I. Auswirkungen auf das Eigentum

Rz. 17 Dem gesetzlichen Güterstand liegt der Gedanke der Errungenschaftsgemeinschaft zugrunde (Art. 33 FGB). Es wird zwischen dem ehelichen Gemeinschaftsvermögen und dem persönlichen Vermögen der Ehegatten differenziert. An dem während der Ehe erworbenen Vermögen besteht nach Art. 34 Abs. 1 FGB, Art. 256 Abs. 1 ZGB Gemeinschaftseigentum zur gesamten Hand (sovmestnaja sobstve...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollisionsrechtliche Qualifikation erbrechtlicher Bestimmungen, die die Auswirkungen des Hinzukommens (übergangener) Kinder auf Testamente regeln (Teil I)

1 Die Frage, wie rechtlich zu reagieren ist, wenn der Erblasser nach Errichtung seines Testaments Vater[1] wird, er aber bis zu seinem Tod es unterlässt, sein Testament an die Geburt seines Kindes anzupassen, hat nicht nur in diesem und im letzten Jahrhundert Rechtsgelehrte beschäftigt; vielmehr war sie schon zur Zeit des römischen Reichs Gegenstand rechtswissenschaftlicher...mehr

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ZErb 10/2020, Bestimmung de... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau J H, geb. L verheiratet. Diese Ehe wurde 1984 durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen geschieden. Aus der Ehe sind die beiden Beschwerdeführerinnen, Frau F H-C und Frau H1 H-O, hervorgegangen. In zweiter Ehe war der Erblasser mit der Mutter der beiden Antragstellerinnen, N, verheiratet. Diese Ehe wurde 2003 ebenfalls durch das Amtsgeri...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 1 Gründe

Die Parteien streiten über einen klägerischen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil. Im März 2017 verstarb Frau H.M. T. (Erblasserin), (…). Die Erblasserin war ledig und hatte keine leiblichen Kinder. Den Kläger hat sie durch Beschluss des Amtsgerichts (…) als ehelichen Abkömmling durch Adoption angenommen. Die Erblasserin hat ein eigenhändiges Testament ohne Datum mit folgend...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 1. Die after-born child statutes in den Vereinigten Staaten

Im Recht des Common Law galt noch der Grundsatz, dass ein Kind, welches in einem Testament nicht bedacht wurde, selbst dann keine Rechte am Nachlass besaß, wenn festgestellt wurde, dass es versehentlich übergangen wurde[4]. Dementsprechend gingen die Gerichte auch davon aus, dass die Geburt eines Kindes nach Errichtung eines Testaments sich hierauf nicht auswirken konnte[5]....mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 2. Der Widerruf letztwilliger Verfügungen in Italien

Anders als die US-Bundesstaaten hat sich der italienische Gesetzgeber im Fall des Hinzukommens von Kindern[22] für eine Regelung entschieden, die auf die Beseitigung[23] eines Testaments gerichtet ist. Nach Art. 687 I c.c. gilt eine letztwillige Verfügung der Gesamt- oder Einzelnachfolge beim Hinzukommen eines Kindes oder infolge der Anerkennung eines nichtehelichen Kindes k...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Berichtig... / 1 Gründe

I. Die eingetragene Eigentümerin schloss am 14.7.1990 mit der Beteiligten und weiteren drei Geschwistern zur UR-Nr. x1990 des Notars x in Wx einen Erbvertrag. Darin setzte sie ihre vier Geschwister zu je ¼ Anteilen zu ihren Erben ein. Weiter bestimmte die eingetragene Eigentümerin: "Ersatzerben anstelle eines jeden Miterben sind dessen Abkömmlinge untereinander hinsichtlich d...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 4

Auf einen Blick Sowohl die US-amerikanische als auch die italienische Rechtsordnung hält eine Regelung für den Fall bereit, dass nach Errichtung eines Testaments ein Kind des Erblassers geboren wird. Die gesetzlichen Bestimmungen in beiden Rechtsordnungen unterscheiden sich aber vor allem in Bezug auf deren Rechtsfolgen erheblich voneinander. Denn während die US-amerikanisch...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 1

Die Frage, wie rechtlich zu reagieren ist, wenn der Erblasser nach Errichtung seines Testaments Vater[1] wird, er aber bis zu seinem Tod es unterlässt, sein Testament an die Geburt seines Kindes anzupassen, hat nicht nur in diesem und im letzten Jahrhundert Rechtsgelehrte beschäftigt; vielmehr war sie schon zur Zeit des römischen Reichs Gegenstand rechtswissenschaftlicher Ab...mehr

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ZErb 10/2020, Bestimmung de... / Leitsatz

1. Zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers i.S.d. Art. 4 EuErbVo ist neben dem objektiven Moment des tatsächlichen Aufenthalts auch das subjektive Element, nämlich der Aufenthalts- und Bleibewille, erforderlich. Eine im Rahmen der Trennung der Eheleute bedingte Wohnsitznahme in der im Eigentum stehenden, in Spanien gelegenen Immobilie reicht nicht aus, wen...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / Leitsatz

1. Eine Stiftung, auch eine von Todes wegen, erlangt erst durch die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde Rechtsfähigkeit. Vor der Bekanntgabe der Anerkennung kann der später einzusetzende Stiftungsvorstand keine Rechtshandlungen vornehmen, die Wirkung für oder gegen die Stiftung entfalten; eine Vor-Stiftung ähnlich der Vor-GmbH oder dem Vor-Verein existiert nicht. 2. Ein Te...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 1. Sachverhalt

Der Erblasser E beruft seine Lebensgefährtin A (oder etwa ein leibliches Kind seiner vorverstorbenen zweiten Ehefrau aus deren erster Ehe) sowie seine beiden Kinder B und C zu je 1/3 zu Erben. A und B sind kinderlos, C hat ein Kind (CK). Er ordnet Testamentsvollstreckung an. Eine Ersatzerbenbestimmung trifft er nicht. Mit seinem dritten Kind D hatte E einen Erbverzicht (alterna...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 2 Anmerkung

Das in einem Berufungsverfahren ergangene Urteil der Präsidialkammer des Landgerichts beruft sich in seiner Entscheidung über die Frage, inwiefern Grabpflegekosten bei der Berechnung des Anspruchs eines Pflichtteilberechtigten als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind, auf ein "obiter dictum" in einer Entscheidung des OLG Schleswig (ZEV 2010,196). Das zu Geld verw...mehr

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ZErb 10/2020, Geschäftswert... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GNotKG gebotene Festsetzung des Geschäftswerts nach dem Wert des Gesamtnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls zu bestimmen ist. Der Einwand des Beschwerdeführers, dass für die Berechnung lediglich der Wert des Immobilie...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.1 Begriffsbestimmungen

Die in der Europäischen Erbrechtsversordnung verwendeten Begriffe sind aus dem deutschen Erbrecht bekannt und werden synonym verwendet. Rechtsnachfolge von Todes wegen Rechtsnachfolge von Todes wegen ist jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen oder im Wege ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.3 Weichender Erbe

Rz. 64 Geregelt ist der Begriff des weichenden Erben in § 14a Abs. 4 S. 5 EStG. Weichender Erbe ist danach, wer gesetzlicher Erbe eines Inhabers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist oder bei gesetzlicher Erbfolge wäre, zur Übernahme des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs aber nicht berufen ist. Hierunter fällt jeder nach dem Gesetz Erbberechtigte, der im ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.3 Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses (Art. 66 Europäische Erbrechtsverordnung)

Das Zeugnis wird auf Antrag dem/den Erben, dem Vermächtnisnehmer bzw. dem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ausgestellt. Die einzelnen Staaten wurden verpflichtet, bis August 2015 ein Formblatt für diese Antragsstellung zu erstellen (Art. 80 ff Europäische Erbrechtsverordnung). Dieses kann der Antragsteller dann verwenden. Der Antrag muss die folgenden Angaben enth...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Eröffnungspflicht eines errichteten Widerrufs beim gemeinschaftlichen Testament

Leitsatz Ein vom überlebenden Ehegatten zu einem gemeinschaftlichen Testament errichteter Widerruf ist nicht gemäß §§ 348 FamFG, 349 FamFG mit dem gemeinschaftlichen Testament nach dem ersten Todesfall zu eröffnen. Eine Eröffnungspflicht ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung von §§ 348, 349 FamFG oder aufgrund eines Rechtsscheins. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. ...mehr

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ZErb 09/2020, Kein Antragsr... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer ist der Sohn der Eheleute A und B. Die Eheleute haben zweinotarielle gemeinschaftliche Testamente errichtet, eins im Januar 2011 vor dem Notar […] und ein Weiteres im Juli 2016 vor dem Notar […] Im November 2019 errichtete der Ehemann B vor dem Notar […] einen Widerruf, in dem er gegenüber der Erblasserin seine sämtlichen in den beiden genannten Testame...mehr

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ZErb 09/2020, Wegfall der a... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes. Er hat am 7.2.2019 einen Erbschein als Alleinerbe der Erblasserin beantragt. Die Eltern des Beteiligten zu 1 hatten am 12.8.1997 einen notariellen Erbvertrag geschlossen und sich darin gegenseitig als alleinige und unbeschränkte Erben eingesetzt (Ziff. 2). Zu’Erben des Letztversterbenden h...mehr

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ZErb 09/2020, Antrag auf En... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die von dem Beteiligten zu 4 beantragte Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Amt des Testamentsvollstreckers, das sich allein auf die Erbteile der Beteiligten zu 4 und 5 (zu je 7/20) bezieht, vorliegen. 1. Die formellen Vorausse...mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / 2. Letztwillige Verfügungen von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Bei Verfügungen von Todes wegen sind zahlreiche Probleme zu beachten: Zu beachten sind das fehlende Ehegatten- und Lebenspartnererb- und -pflichtteilsrecht sowie die erbschaftsteuerliche Belastung. Hinzu kommen die Probleme, die sich’ergeben, wenn bei älteren Verfügungen von Todes wegen nichteheliche Kinder genannt sind. Zwar sind im Wege der gesetzlichen Erbfolge nichteheli...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Eröffnung... / Leitsatz

Ein vom überlebenden Ehegatten zu einem gemeinschaftlichen Testament errichteter Widerruf ist nicht gemäß §§ 348 FamFG, 349 FamFG mit dem gemeinschaftlichen Testament nach dem ersten Todesfall zu eröffnen. Eine Eröffnungspflicht ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung von §§ 348, 349 FamFG oder aufgrund eines Rechtsscheins. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.6....mehr

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ZErb 09/2020, Wegfall der a... / Leitsatz

1. Ein notarieller Erbvertrag (1997), in dem die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann sich gegenseitig – unter ausdrücklich vereinbarter Bindungswirkung – als alleinige und unbeschränkte Erben und zu Erben des Letztversterbenden "mit Beteiligung zu je ein Halb" den gemeinsamen Sohn und die "ersteheliche" Tochter der Erblasserin eingesetzt haben, steht der Wirksamkeit ...mehr

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ZErb 09/2020, Erbfall mit g... / 2 Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

E. E. ist litauischer Staatsangehöriger. Seine Mutter, die ebenfalls die litauische Staatsangehörigkeit besaß, hatte den deutschen Staatsangehörigen K.-D. E. geheiratet und zog mit E. E. zu ihm nach Deutschland. Am 4.7.2013 errichtete sie vor einer Notarin in Garliava (Litauen) ein Testament, in dem sie ihren Sohn als Alleinerben einsetzte. Beim Tod der Mutter von E. E., der ...mehr

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ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / II. Das Dilemma des Vorbehaltserben: Ohne Annahme keine Auskunft

Diese vorschnellen Ausschlagungen, als "Flucht in die Ausschlagung", wären bei ausreichender Kenntnis vom Nachlassbestand nicht erklärt worden. Sie sind (auch) auf das Dilemma des vorläufigen Erben zurückzuführen, das in der Informationsbeschaffung liegt: Nach geltendem Recht hat der Erbe nur beschränkte Möglichkeiten, Informationen über die Beschaffenheit des Nachlasses einz...mehr

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ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / III. Der Vorbehaltserbschein

Neben der Reformierung des Erbenhaftungsrechts[23] ist daher die Einführung einer neuen Art Erbenlegitimation zu erwägen, die lediglich zur Beschaffung von Informationen über den Nachlass, nicht jedoch zu Rechtsgeschäften damit ermächtigen würde. Der Vorteil eines solchen Vorbehaltserbscheines wäre, da er nicht zu Geschäften mit Nachlassgegenständen berechtigen und ihm daher...mehr

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ZErb 09/2020, Erbfall mit g... / 1 Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht In den Erwägungsgründen 1, 7, 20, 22 bis 24, 29, 32, 37, 39, 59, 61 und 67 der Verordnung Nr. 650/2012 heißt es: "(1) Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zum schrittweisen Aufbau eines solchen Raums hat die Union im Bereic...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / I. "Berliner Testament" (sog. Einheitslösung)

1. Wechselseitige Alleinerbeneinsetzung mit Schlusserbenbestimmung Rz. 6 Beim sog. Berliner Testament [1] setzen die Ehegatten sich wechselseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben ein. Man spricht hier von der Einheitslösung, da sich der Nachlass des Erstversterbenden mit dem Vermögen des überlebenden Ehegatten zu einem einheitlichen Vermögen vermischt....mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Vermächtnisse beim "Berliner Testament"

Rz. 8 Gerade bei vermögenden Familien ist die wechselseitige Erbeinsetzung der Ehegatten steuerlicher ungünstig, da die Erbschaftsteuerfreibeträge so nicht optimal genutzt werden. Zudem entspricht die wechselseitige Erbeinsetzung der Ehegatten meist nicht den "Vorgaben" aus den Familien, da die Unternehmensbeteiligungen und Immobilien, die aus den Familien stammen, regelmäßi...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Vermächtnisregelung in Berliner Testament bei vermögenden Ehegatten

Rz. 10 Muster 2.2: Vermächtnisanordnung bei Berliner Testament Muster 2.2: Vermächtnisanordnung bei "Berliner Testament" § _________________________ Vermächtnis über Vermögenswerte aus den jeweiligen Familien (1) Der Erstversterbende der Ehegatten wendet jeweils die Vermögenswerte, die er aus seiner Familie zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen erhalten hat bzw. noc...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / III. Sog. Württemberger Testament

Rz. 108 Um eine ähnliche Absicherung wie bei der Vor- und Nacherbschaft zu erreichen, ohne jedoch die oben dargestellten Nachteile der Vor- und Nacherbschaft, insbesondere die erbschaftsteuerlichen Nachteile, in Kauf nehmen zu müssen, kann es sinnvoll sein, dass die Ehegatten jeweils ihre Kinder direkt zu Erben einsetzten und der überlebende Ehegatte mit auf dessen jeweilige...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / B. Gemeinschaftliches Testament (sog. Ehegattentestament)

Rz. 5 Ehegatten haben meist den Wunsch, dass der länger lebende Ehegatte für die Zeit nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bis zu seinem eigenen Tod gut abgesichert und versorgt ist. Sind Kinder vorhanden, sollen diese aber schlussendlich in den Genuss des Familienvermögens oder zumindest doch dessen wesentlicher Bestandteile kommen. Dieser Erwerb soll meist von dem ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Errichtung eines gemeinschaftlichen Testamentes

Rz. 147 Die Eheleute E sollten ein gemeinschaftliches Testament errichten. Aufgrund der GmbH-Beteiligung und der Immobilie bietet sich die notarielle Beurkundung an, da dann kein Erbschein benötigt wird. Wirksam ist aber auch ein privatschriftliches Testament.mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / D. Testamente bei behinderten, bedürftigen oder überschuldeten Angehörigen

Rz. 115 Bei behinderten, bedürftigen oder insolventen Angehörigen gibt es oft ein Spannungsverhältnis zwischen dem Wunsch nach großzügiger finanzieller Zuwendung zur ausreichenden Versorgung der Angehörigen und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers oder der Gläubiger. Alle Fallgruppen haben gemeinsam, dass der zukünftige Erblasser sichergestellt wis...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 1. Wechselseitige Alleinerbeneinsetzung mit Schlusserbenbestimmung

Rz. 6 Beim sog. Berliner Testament [1] setzen die Ehegatten sich wechselseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben ein. Man spricht hier von der Einheitslösung, da sich der Nachlass des Erstversterbenden mit dem Vermögen des überlebenden Ehegatten zu einem einheitlichen Vermögen vermischt. Rz. 7 Muster 2.1: Erbeinsetzung bei Berliner Testament Muster 2.1:...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Bindungswirkung

Rz. 54 Der Schutz der als Schlusserben eingesetzten Kinder vor einer anderweitigen testamentarischen Verfügung des längerlebenden Ehegatten ist sichergestellt, wenn die Schlusserbeneinsetzung der Kinder wechselbezüglich im Sinne des § 2270 BGB ist. Zwar enthält § 2270 Abs. 2 BGB eine Auslegungsregel, wonach bei Ehegatten mit gemeinsamen Kindern im Zweifel von einer Wechselbe...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 4. Schutz vor beeinträchtigenden Verfügungen durch § 2287 BGB

Rz. 59 Sofern Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich gem. § 2270 BGB sind oder es sich um bindende Verfügungen in einem Erbvertrag gem. § 2289 BGB handelt, führt diese Bindung grundsätzlich zur Anwendbarkeit der §§ 2287, 2288 BGB. Danach hat der bindend bedachte Erbe einen Herausgabeanspruch nach Bereicherungsrecht, falls der Erblasser den Erben d...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / cc) Steuerrechtliche Beurteilung des Supervermächtnisses

Rz. 36 Das Erbschaftsteuerrecht folgt grundsätzlich dem Zivilrecht, sodass die angestrebten erbschaftsteuerlichen Folgen ein zivilrechtlich wirksames Vermächtnis voraussetzen.[60] Im Folgenden wird weiter untersucht, welche Anforderungen das Steuerrecht an die Wirksamkeit des Supervermächtnisses und an dessen zweckmäßige Gestaltung stellt. (1) Entstehung der Erbschaftsteuer n...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (2) Anforderungen der §§ 2151 ff. BGB

(a) Anforderungen an die Bestimmung des Bedachten gemäß § 2151 BGB Rz. 18 Gemäß § 2151 Abs. 1 BGB kann der Erblasser mehrere Personen mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken, dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat, wer von den Mehreren das Vermächtnis erhalten soll. Nach dem Wortlaut muss der Erblasser jedenfalls "mehrere" bestimmen. Dies erfordert, dass der...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / bb) Zivilrechtliche Beurteilung des Supervermächtnisses

(1) Kein Verstoß gegen § 2065 Abs. 2 BGB Rz. 14 § 2065 BGB regelt die materielle Höchstpersönlichkeit letztwilliger Verfügungen und ergänzt damit die in § 2064 BGB enthaltene formelle Höchstpersönlichkeit.[12] § 2065 Abs. 2 BGB bezweckt sicherzustellen, dass die Entscheidung über das Schicksal des Nachlasses nicht von Personen getroffen wird, die sich der Verantwortung für di...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (b) Anforderungen an die Anteilsbestimmung gemäß § 2153 BGB

Rz. 21 Die Bestimmung der Anteile mehrerer Bedachter am Vermächtnisgegenstand richtet sich, wie sich schon aus dem Wortlaut des § 2153 BGB ergibt, nach § 2151 BGB. Es handelt sich lediglich um einen Unterfall des Bestimmungsvermächtnisses.[25]mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Gestaltungsmodell des sog. Supervermächtnisses

Rz. 13 Um die vorgenannten Interessen miteinander zu vereinbaren, wurde das Gestaltungsmodell des sog. Supervermächtnisses entwickelt,[9] welches maßgeblich auf einer Kombination einer Drittbestimmung des konkreten Vermächtnisnehmers i.S.v. § 2151 Abs. 1 BGB mit einem Zweckvermächtnis i.S.v. § 2156 BGB basiert.[10] Zusätzlich zur Gestaltung der Erbenstellung nach dem Berline...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / b) Sockelvermächtnis mit aufgesetztem Supervermächtnis als Gestaltungsalternative zum klassischen Supervermächtnis

Rz. 11 Mit dem sog. Supervermächtnis möchte man zum einen die Vorteile des sog. Berliner Testaments gewährleisten, namentlich die umfassende Nutzung des von beiden Ehegatten stammenden Vermögens durch den längerlebenden Ehegatten und dessen damit einhergehende Versorgung sowie die unbeschränkte lebzeitige und letztwillige Verfügungsmöglichkeit des längerlebenden Ehegatten (b...mehr