Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gesetzlich geregelte Befreiung von der Anzeigepflicht (Abs. 3)

Rz. 15 [Autor/Stand] Beruht der Erwerb von Todes wegen auf einer amtlich eröffneten letztwilligen Verfügung des Erblassers[2], d.h. einem Testament oder Erbvertrag, oder wurde die Schenkung (Zweckzuwendung) förmlich beurkundet, sind die Beteiligten nach Maßgabe des § 30 Abs. 3 ErbStG von ihrer allgemeinen Anzeigepflicht entbunden. Dies gilt selbstverständlich, wenn die übers...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Überleitbare Ansprüche

Rz. 415 Grundsätzlich kann jeder privat- oder öffentlich-rechtliche Anspruch des Hilfebedürftigen oder der Mitglieder der Einsatzgemeinschaft, der kein (gesetzlicher) Unterhaltsanspruch ist, übergeleitet werden; Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen aber nur dann, wenn sie sich in Zahlungsansprüche umgewandelt haben. Zu den überleitungsfähigen Ansprüchen gehören z.B.:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Wirtschaftlich unabhängig wegen Bedarfsdeckung durch nicht nachrangig ausgestaltete Sozialleistungen

Rz. 120 Die Gleichung "behindert = Notwendigkeit eines Behindertentestaments" geht auch in vielen anderen Konstellationen nicht ohne weiteres auf, weil aus anderen Sozialleistungssystemen ohne Regress vorrangig Leistungen erbracht werden (vgl. dazu Fallbeispiel 5 und Erläuterungen, siehe § 1 Rdn 120 ff.). In einem solchen Fall aus dem sozialen Entschädigungsrecht ist absehbar...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Die Schutztrias der Erbschaftslösung

Rz. 58 Für die erbrechtliche Gestaltung zugunsten eines bedürftigen Menschen mit Behinderung muss zunächst immer festgestellt werden, was mit der geplanten oder auch nur notgedrungen hingenommenen erbrechtlichen Begünstigung im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis ausgelöst wird:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (2) Die Nutzungen des Nachlasses

Rz. 65 Wenn für den Erben von dem Erblasser nicht befreite Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde, so ist der Nachlass mit einer Verfügungsbeschränkung belastet, die störende Dritte wie das Sozialamt von der Nachlasssubstanz fernhält. Der Erbe kann beispielsweise nicht über Immobilienvermögen verfügen und auch nichts verschenken. Die Nachlasssubstanz bleibt für den Nacherbe...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Erbteil – § 1922 Abs. 2 BGB im SGB XII

Rz. 171 Fallbeispiel 24: Was soll das Kind mit dem Erbe I? M (84 Jahre) und F (82 Jahre), bescheidene und fleißige – aber rechtlich völlig unbedarfte – Menschen haben einen geistig und körperlich behinderten Sohn S, der viel Versorgung und Betreuung benötigt. Er ist nicht erwerbsfähig. Ihr Leben hat sich immer nur um ihren Sohn gedreht. Ein Testament haben die Eheleute nicht....mehr

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ZErb 09/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bornewasser/Klinger, Erben und Vererben, Vorsorge, Testament und E...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Der Verzicht auf den Pflichtteil – § 2346 Abs. 2 BGB

Rz. 115 Der Erblasser, ggf. sein Ehegatte/Lebenspartner und seine pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge haben bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen immer dann einen Spielraum, wenn der Abkömmling geschäfts- bzw. testierfähig ist. Der BGH hat sowohl den Verzicht auf den Pflichtteil und als auch die Ausschlagung eines Erbes durch einen sozialhilfebedürftigen Menschen mit B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / e) Begünstigungen aus dem Conterganstiftungsgesetz

Rz. 123 Ein weiteres Beispiel stammt aus dem Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen.[177] Danach haben behinderte Menschen, deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können, einen Anspruch auf Kapitalentschädigung, Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (4) Beispiel: Leibrentenvermächtnis (§§ 2147 ff. BGB)

Rz. 85 Die Literatur diskutiert im Zusammenhang mit der Vermächtnislösung die Gestaltung eines sog. Leibrentenvermächtnisses, das zwar wenig beachtet, in der Praxis aber durchaus gängig zu sein scheint.[135] Unter einer Leibrente versteht man der Höhe nach gleichbleibende und in gleichmäßigen Zeitabständen wiederkehrende Zahlungen, die auf einem einheitlichen Rentenstammrech...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung für bedürftige behinderte oder pflegebedürftige Menschen (SGB XII und SGB IX)

Rz. 47 Fallbeispiel 11: Der behinderte Sohn M und F haben einen behinderten Sohn S. Als M stirbt, stel...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / h) Zusammenfassung

Rz. 131 Was bedeutet all das zusammengefasst für die erbrechtlich Gestaltung?mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / bb) Zweiter "Schutzring" = Dauertestamentsvollstreckung (§ 2209 BGB)

Rz. 71 Um die Zielsetzung des Behindertentestamentes zu erreichen, dass die "Nutzungen" aus der Vorerbschaft nicht als einsatzpflichtiges Einkommen oder (umgewandeltes) Vermögen im Sinne des SGB XII behandelt werden, muss um die "Nutzungen" des Nachlasses durch Verfügung des Erblassers "ein weiterer Schutzring" gelegt werden. Dies geschieht durch Anordnung von Dauertestament...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Der Wegfall der Bedürftigkeitsursache oder warum werden eigentlich nachrangige Leistungen bezogen?

Rz. 200 Manchmal wird in der Literatur angenommen, dass die Beschränkungen des Bedürftigentestaments wegfallen könnten, wenn die unzureichende Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsmöglichkeit des Betroffenen entfalle. Man könne z.B. bei Herstellung der Erwerbsfähigkeit des Betroffenen durch einen Amtsarzt den Eintritt der auflösenden Bedingung feststellen lassen. Gleichzeitig wird d...mehr

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ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 3 Anmerkung

Im Hinblick auf die Zurückbehaltungsrechte im Pflichtteilsmandat greift das OLG Oldenburg i.E. die überzeugende Argumentation des OLG München in seinem Urt. v. 21.3.2013 auf (ZEV 2013, 454). Des Weiteren enthält es einen Gestaltungshinweis für Schenkungsverträge. 1. Nur Vorempfänge durch den Erblasser reduzieren die Pflichtteilsansprüche eines Abkömmlings. Im Pflichtteilsrech...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) "Bereite" Mittel

Rz. 66 Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts (vgl. hierzu Rdn 37 ff.) konkretisieren und begrenzen die Zuflusstheorie, die darüber bestimmt, ob etwas Einkom men oder Vermögen ist. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse des Hilfesuchenden.[125] Eine konkrete Anrechnung auf den gegenwärtigen Bedarf darf nur dann erfolgen, wenn tatsächlich greifbar ist, dass dam...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Von einem nachrangigen System ins nächste nachrangige System

Rz. 205 Die Abweichung vom Grundschema eines Bedürftigentestaments, so wie es für Menschen mit Behinderung Anwendung findet, fordert m.E. besondere Sachverhaltsaufklärung und ausreichende Anhaltspunkte für eine Prognoseentscheidung. Hier besteht das Problem darin, alle denkbaren Fallkonstellationen vorherzusehen und die unterschiedlichen Leistungsnormen auf "Fallgruben" zu p...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 15. Vermächtnis – § 2147 BGB

Rz. 193 Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (§ 1939 BGB). Durch das Vermächtnis wird für den bedachten Bedürftigen das Recht begründet, von dem Beschwerten (§ 2147 BGB) die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern. Die Forderung des Vermächtnisnehmers kommt mit dem Erbfall zur Entstehung. Is...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Testamentsvollstreckungslösung

Rz. 97 Eine reduzierte Zwischenvariante stellt die "reine Testamentsvollstreckungslösung" dar, bei der auf die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft verzichtet wird. Der Erbe wird nicht auf die Nutzungen des Nachlasses reduziert, sondern darf den Nachlass unter dem Schutz des Dauertestamentsvollstreckers "verzehren". Manche klassischen Behindertentestamente nähern sich ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / f) Zusätzlicher Leistungsbezug zur existentiellen Sicherung 1 – Erwerbsminderungsrente

Rz. 126 In der Diskussion um Behindertentestamente scheint es häufig so, als seien Menschen mit Behinderung immer auch gleichzeitig Sozialhilfeempfänger. Das ist aber nicht zwingend. Menschen mit Behinderung können im fortgeschrittenen Alter häufig ihren existentiellen Bedarf, der bisher durch Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / bb) Die umgekehrte Vermächtnislösung

Rz. 90 Als "Königsweg" zur Verminderung der Nachteile des klassischen Behindertentestaments und der Vor- und Nachvermächtnisvariante wird in der Literatur eine sog. umgekehrte Vermächtnislösung vorgeschlagen,[142] die folgende Elemente hat:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Vorteile/Nachteile der einzelnen Lösungen

Rz. 106 Welche Form von Behindertentestament der Erblasser wählt, orientiert sich an seiner Zielsetzung und der Größe und Komplexität des Nachlasses. Wird der bedürftige Mensch mit Behinderung mit anderen zusammen Miterbe, ist er Mitglied einer Erbengemeinschaft mit all ihren der Gesamthandsgemeinschaft typischen Beschränkungen und Problemen. Der entscheidende Nachteil des kl...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbe nach einem Sozialhilfebezieher – warum geht das überhaupt?

Rz. 586 Ein Sozialhilfebezieher kann unter besonderen Voraussetzungen lebzeitig geschontes Vermögen haben. Die Privilegierung von Einkommen findet nach den oben dargestellten Schontatbeständen ("normative Schutzschirme") statt. Geschütztes Vermögen wird in § 90 SGB XII definiert. § 90 SGB XII zählt zunächst die Fälle des gegenständlichen Schonvermögens auf. Geschont ist aber ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Schontatbestand Einkommen I: Wegen normativ anerkannter Zweckbestimmungen

Rz. 113 Das BSG beschreibt die Struktur der Einkommensermittlung und -anrechnung als Regel-/Ausnahmeverhältnis. Leistungsunschädlich sind grundsätzlich nur die Einkünfte, die "normativ anerkannt für andere Zwecke genutzt werden dürfen."[209] Der Gesetzgeber hat im SGB XII gesetzliche Einkommensverschonungsregeln aufgestellt, z.B.:mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Zivilrecht

Rz. 159 Gemäß § 2078 Abs. 1 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde. Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch...mehr

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§ 3 Der Erbfall / III. Kosten der Vermögensnachfolgeplanung und -gestaltung und Einkommensteuer

Rz. 172 Die Kosten der Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge sind grundsätzlich privat veranlasst und damit einkommensteuerlich nicht relevant. Das betrifft z.B. die Kosten für die Erstellung eines Testaments.[131] Ein Abzug im Rahmen von Werbungskosten (§ 9 EStG), Betriebsausgaben (§ 4 EStG) oder Sonderausgaben (§ 10 EStG) kommt nicht in Betracht. Befindet sich im N...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Auflagen

Rz. 145 Auch für Auflagen, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, gilt § 6 Abs. 4 ErbStG, der die Gleichstellung mit der Nacherbschaft anordnet. Sieht eine Auflage im Rahmen eines Berliner Testaments vor, dass ein Abkömmling, der nach dem Erstversterbenden seinen Pflichtteil nicht geltend macht, hierfür nach dem Tod des Letztversterbenden eine Abfindung erhalten...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (3) Pflichtteilsanspruch und Konfusion, § 10 Abs. 3 ErbStG

Rz. 16 Zivilrechtlich tritt Konfusion ein, wenn Gläubiger und Schuldner einer Forderung in einer Person zusammentreffen. Als rechtsvernichtende Einwendung führt sie zum Erlöschen des Anspruchs. Erbschaftsteuerlich wird hingegen fingiert, dass es bei Konfusion nicht zum Erlöschen des Anspruchs und der entsprechenden Verbindlichkeit kommt, § 10 Abs. 3 ErbStG. Hatte etwa der Al...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Erbschaftsteuerliche Anerkennung dem Grunde nach

Rz. 103 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil – auf die Erbschaftbesteuerung durch. Erbschaftsteuerlich ist so zu verfahren, als hätte der Erblasser entsprechende Regelungen durch Verfügung von Tode wegen getroffen.[98] Dies gilt insbesondere – sofern keine erhebliche Abweichung von den testamentarischen Verfügungen des Erbla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personengleichheit

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Zusammenrechnung setzt voraus, dass derselbe Erwerber von demselben Zuwender (Erblasser oder Schenker) bereits vorher innerhalb des Zehnjahreszeitraums Vermögen unentgeltlich erworben hat. Zuwendungen vom Vater können nicht mit Zuwendungen der Mutter zusammengerechnet werden, oder umgekehrt. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Zuwendung um ein ...mehr

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AGS 09/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313 In seinem Beitrag erörtert der Autor die Änderungen im RVG, die durch das in der Überschrift genannte Gesetz mit Wirkung zum 1.10.2021 eingeführt worden sind. Diese Änderungen haben ihre Grundlage in der Absicht des ...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / B. Gerichtskosten

Rz. 3 Die Gerichtskosten und Auslagen in Betreuungsverfahren werden nach dem GNotKG und seinen Anlagen 1 (Kostenverzeichnis – KV GNotKG) und 2 festgestellt. Zu den Auslagen des Gerichts (§ 14 GNotKG) gehören insbesondere die Honorare des Sachverständigen[2] und des Verfahrenspflegers, aber auch Zeugenentschädigungen und Reisekosten, z.B. des Richters anlässlich der persönlich...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Erbteil

Rz. 418 Die mit der Überleitung eines Erbteils verbundenen Einzelprobleme werden bisher noch nicht näher beleuchtet. Zu einem Zufluss von bedarfsdeckendem Einkommen bzw. Vermögen wird das Ganze nämlich nicht durch die Überleitung des Erbteils. Überleitbar ist nach § 93 SGB XII ein Anspruch. Das Miterbenrecht ist ein "Rechtsinbegriff"[692] bzw. ein sonstiges Vermögensrecht im ...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / c) Die Besonderheit: Die vorweggenommene Erfüllungshandlung

Rz. 80 Die Rechtsprechung akzeptiert als rechtlichen Grund für einen entgeltlichen Leistungsaustausch die sog. vorweggenommene Erfüllungshandlung. Nach der Rechtsprechung des BGH gilt, dass Zuwendungen, die zur Erfüllung einer Verbindlichkeit geleistet werden, entgeltlich sind, weil die dadurch bewirkte Befreiung von der Verbindlichkeit einen Vermögensvorteil für den Leisten...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rechtliche Verwertbarkeit

Rz. 108 Zum Recht der Arbeitslosenhilfe hatte das BSG die Verwertbarkeit von Vermögen ursprünglich verneint, wenn diesem bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden.[173] Eine solche "Bindung des Vermögens" wird heute nicht mehr als rechtliches Verwertungshindernis akzeptiert, weil Vermögen nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden darf, sondern zur Deckung des eige...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses

Leitsatz 1. Der Vermächtnisnehmer eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses erwirbt erbschaftsteuerrechtlich vom Beschwerten. 2. Fällt der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses weg, erwirbt der zweitberufene Vermächtnisnehmer ebenfalls vom Beschwerten und nicht vom erstberufenen Vermächtnisnehmer. Normenkette § 6, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZErb 2020, 369 veröffentlicht ist, hat – soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung – ausgeführt, dem Kläger stehe kein Anspruch aus § 2305 BGB gegen die Beklagten zu. Zwar finde § 2305 BGB auf den Kläger Anwendung. Er sei pflichtteilsberechtigt und sein Pflichtteil betrage als einziger Abkömmling die Häl...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 1 Tatbestand

Der Kläger macht gegen die Beklagten einen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil geltend. Die am 5.3.2017 verstorbene Helga Margot T. (im Folgenden: Erblasserin) war ledig und hatte keine leiblichen Kinder. Den Kläger hatte sie 1981 als ehelichen Abkömmling durch Adoption angenommen. Die Erblasserin hinterließ ein eigenhändiges Testament ohne Datum, welches am 10.4.2017 durch...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Vermächtnisnehmerin aus dem Nachlass ihres am … 5.2013 verstorbenen Vaters (Erblasser). Der Erblasser war zu diesem Zeitpunkt als Kommanditist mit einem Anteil von 1 % an einer KG beteiligt. Außerdem war er im gleichen Umfang an der Komplementär-GmbH beteiligt, die an der KG nicht vermögensmäßig beteiligt war. Alleinerbe is...mehr

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ZErb 08/2021, Eintragung ei... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Die angegriffene Zwischenverfügung vom 24.2.2021 ist eine Entscheidung des Grundbuchamts im Sinne von § 71 Abs. 1 GBO, gegen welche die (unbeschränkte) Beschwerde statthaft ist (Demharter, GBO, 32. Aufl., § 71 Rn 34). Dem steht nicht entgegen, dass die Ernennung eines Testamentsvollstreckers gemäß § 52 GBO von Amts wegen bei der Eintragung ...mehr

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AGS 08/2021, Prüfung eines ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Anfall der Geschäftsgebühr Nur in einem Punkt kann ich der Argumentation des OLG Bremen nicht ganz folgen, wenn es für den Anfall der Geschäftsgebühr hinsichtlich des Betreibens eines Geschäfts darauf abstellt, die unbekannten Erben, deren Interessen der Verfahrenspfleger wahrnehmen sollte, seien nicht seine Auftraggeber gewesen. Für die Be...mehr

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ZErb 08/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvoll...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Ausgehend von seinen Feststellungen, an die der Bundesfinanzhof (BFH) gebunden ist, hat das FG zu Recht entschieden, dass eine Begünstigung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG von der Klägerin nicht in Anspruch genommen werden konnte. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt ...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Muster: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Rz. 114 Siehe Rdn 30 ff. Muster 40.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung Muster 40.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung Ich berufe zu meiner alleinigen Erbin die nach meinem Tode nach Maßgabe dieses Testaments zu errichtende rechtsfähige und gemeinnützige _____ Stiftung. Diese soll ihren Sitz in Essen haben. Sie soll vom Stifterverband für...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Zulässigkeit von Klagen

Rz. 3 Auch im Erbrecht gilt wie allgemein in der ZPO, dass eine Feststellungsklage nur zulässig ist, wenn das Bestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden kann. Legt man diesen Prüfungsmaßstab zugrunde, ist die Zulässigkeit von Feststellungsklagen während der Lebzeit des Erblassers zweifelhaft, insbesondere in den Fällen, in denen etwa die Wirksamkeit eines bereits...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Feststellungsklage des Erblassers

Rz. 4 Gelegentlich möchte der Erblasser selbst festgestellt wissen, dass seine letztwillige Verfügung wirksam ist. Ob hier eine Feststellungsklage zulässig ist, hängt von folgenden Kriterien ab:mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Form und Inhalt der Erbrechtswahl

Rz. 78 Die Wahl muss in eine Verfügung von Todes wegen aufgenommen werden (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Testament). Die Auslegung des Erblasserwillens muss eine entsprechende Rechtswahl unzweifelhaft ergeben (Art. 22 Abs. 2 EuErbVO).[192] Der Erblasser konnte nach Art. 25 EGBGB a.F. auch nur für ein einzelnes Grundstück eine solche Rechtswahl verfügen, so dass f...mehr