Fachbeiträge & Kommentare zu Thüringen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.4 Eltern praktizieren paritätisches Wechselmodell

Bei Trennung und Scheidung stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil die Kinder zukünftig ihren Lebensmittelpunkt haben sollen. Bei Einigkeit der Eltern über das paritätische Wechselmodell übernehmen beide Elternteile die gesamte Betreuungsleistung jeweils hälftig. Folge ist, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt zu 50 % bei der Mutter und zu 50 % beim Vater haben. Im ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) § 1607 Abs. 2: Die Ersatzhaftung

Rz. 480 Wenn die Rechtsverfolgung gegen den vorrangig auf Unterhalt haftenden Verwandten (Primärschuldner) im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, haftet nach § 1607 Abs. 2 für den – noch – offenen Unterhaltsbedarf der nachrangige Verwandte (Sekundärschuldner). Im Falle der Ersatzhaftung liegen die Anspruchsvoraussetzungen des Verwandtenunterhalts im Unterhalt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ff) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 518 Auch wenn die Unterhaltsgläubiger minderjährig und oder privilegiert volljährig sind und damit grundsätzlich von der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners auszugehen ist, trifft diese die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit des/der vorrangig Verpflichteten.[691] Der Anspruchsteller muss außer zu den Einkommensverhältni...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) KU-Titel im Namen eines Elternteils

Rz. 151 Der Titelschuldner kann die Beendigung der gesetzlichen Verfahrensstandschaft mit einem Vollstreckungsabwehrantrag gem. §§ 120 Abs. 1 FamFG, 767 ZPO geltend machen.[200] Wird dem Sorgerechtsinhaber die elterliche Sorge entzogen oder liegt ein Obhutswechsel vor, so ist der bisherige Vollstreckungsgläubiger auch für Unterhaltsrückstände nicht mehr aktivlegitimiert. Rz....mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / III. Der Vergleich im Unterhaltsanordnungsverfahren

Rz. 422 Häufig wird im AO-Verfahren ein Vergleich geschlossen. Dies ist auch vom Gesetzgeber gewollt. § 246 Abs. 2 FamFG bestimmt nämlich, dass die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Streitbeilegung geboten erscheint. Die Verhandlungssituation erleichtert das Zustandekommen von Unterhaltsverei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Umfang der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners in den Fällen des § 1603 Abs. 1 und 2

Rz. 364 Die Unterhaltsschuldner müssen grundsätzlich alle verfügbaren Mittel für den eigenen und den Unterhalt der minderjährigen unverheirateten Kinder sowie privilegiert Volljährigen gleichmäßig verwenden. Aus der verschärften Haftung ergeben sich für die Unterhaltsschuldner über § 1603 Abs. 1 hinausgehende Verpflichtungen. Unter Umständen wird die Leistungsfähigkeit eines ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (c) Abbruch der Ausbildung

Rz. 793 Ob und inwieweit der Abbruch einer Berufsausbildung bereits zum endgültigen Erlöschen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt führt, muss der Tatrichter in jedem Einzelfall unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände dieses Einzelfalles entscheiden. Rz. 794 Grundsätzlich ist jedem jungen Menschen zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigkeiten irrt, falsche Vorstellu...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Regelungsumfang

Rz. 403 § 49 Abs. 1 FamFG macht deutlich, dass für eine einstweilige Anordnung nur vorläufige Maßnahmen in Betracht kommen.[599] Es gilt daher, wie im Recht der einstweiligen Verfügung, der Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache. Auch insoweit gilt für die einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen freilich eine wichtige Besonderheit. Auf der Rechtsfolgenseite ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Die Ausfall- und Ersatzhaftung

Rz. 471 Das Gesetz regelt für den Verwandtenunterhalt in den §§ 1606 und 1607 die Reihenfolge, in der mehrere Personen nebeneinander oder nacheinander zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Nach § 1606 Abs. 2 haften unter den Verwandten der aufsteigenden Linie zunächst die Näheren vor den Entfernteren, also haften die Eltern vor den Großeltern für den Unterhalt der Kinder....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Dauer

Rz. 501 Die Haftung der Großeltern als Sekundärschuldner besteht sowohl als Ausfall- als auch Ersatzhaftung nur für die Dauer der Leistungsunfähigkeit des/der Primärschuldner, also für den Zeitraum, in dem der angemessene Unterhaltsbedarf des Primärschuldners gefährdet ist.[672] Für den Beginn der Haftung müssen darüber hinaus die Voraussetzungen des § 1613 vorliegen, sodass...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Haftungsumfang

Rz. 507 Ausfall- und Ersatzhaftung treffen alle Großelternteile anteilig im Verhältnis ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sie sind nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 untereinander gleichrangige (Teil-)Schuldner, da sich § 1607 nicht auf den Stamm des ausfallenden Elternteils beschränkt.[678] Rz. 508 Praxistipp Wenn ein Großelternteil das (Enkel-)Kind bereut, leistet er nach ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Der Abbruch der Ausbildung

Rz. 147 Das Abbrechen der Ausbildung durch das minderjährige Kind führt in der Regel nicht zum endgültigen Erlöschen des Ausbildungsunterhaltsanspruchs. Diese existenzielle Frage ist äußerst sorgfältig im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten. Rz. 148 Dabei ist zu berücksichtigen, dass es jedem jungen Menschen zuzu...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Der negative Feststellungsantrag, § 256 ZPO

Rz. 421 Lange Zeit wurde die Meinung[621] vertreten, der negative Feststellungsantrag sei unzulässig. Der Unterhaltsschuldner könne ein Hauptsacheverfahren nach § 52 Abs. 2 FamFG erzwingen;[622] damit werde auf einfachere Art und Weise dasselbe erreicht wie mit einem Feststellungsbeschluss, dass kein Unterhalt geschuldet werde. Nach nunmehr wohl h.M. ist ein negativer Festste...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / E. Feststellungsanträge, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 256 ZPO in Unterhaltssachen

Rz. 382 Die praktische Bedeutung von positiven Feststellungsanträgen ist in Unterhaltssachen sehr gering.[575] Negative Feststellungsanträge werden häufiger relevant, insbesondere gerichtet gegen eine einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 246 FamFG. Der negative Feststellungsantrag ist in solchen Fällen zulässig, wenn sich der Verpflichtete gegen den titulierten Un...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Die Großelternhaftung

Rz. 492 Wesentlicher Anwendungsbereich neben der Frage der Barunterhaltsverpflichtung des betreuenden Elternteils ist die Haftung der Großeltern für ihre Enkelkinder nach § 1607. Das (Enkel-)Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Großeltern, wenn und soweit die Leistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils den Kindesunterhalt nicht oder nicht vollständig abdecken...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermächtigungsnorm des § 391 Abs. 2 AO

Rz. 62 [Autor/Stand] § 391 Abs. 2 AO ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Zuständigkeit der AG in Steuerstrafsachen zu bestimmen, soweit dies mit Rücksicht auf die Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse, den Aufbau der Verwaltungsbehörden oder andere örtliche Bedürfnisse zweckmäßig erscheint. Die Landesregierungen können ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Straf- und Bußgeldsachenstellen in den Bundesländern

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Länder haben die Ermittlungsbefugnisse in Steuerstraf- und -bußgeldsachen durch Rechtsverordnungen auf bestimmte BereichsFÄ übertragen. Während in den meisten Bundesländern die Zuständigkeitsübertragung nach § 387 Abs. 2 AO und § 17 Abs. 2 FVG gleichzeitig erfolgt ist (so in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nieders...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (b) Zeitlicher Zusammenhang

Rz. 809 Der Anspruch auf Unterhalt für die Dauer einer mehrstufigen Ausbildung setzt weiter voraus, dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte zeitlich eng zusammenhängen. Übt es im Anschluss an eine Lehre den erlernten Beruf aus, obwohl es mit dem Studium beginnen könnte, und wird der Entschluss zum Studium auch sonst nicht erkennbar, wird dieser Zusammenhang und damit die Ei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 1808 Beim nachehelichem Ehegatten- und beim Kindesunterhalt (§§ 1581, 1603 BGB), besteht keine Leistungsfähigkeit, wenn der eigene angemessene Unterhalt gefährdet ist, d.h. der so genannte Selbstbehalt unterschritten wird. Für die Prüfung der Leistungsfähigkeit ist aber das gesamte Einkommen des Pflichtigen, also prägendes und nicht prägendes, heranzuziehen.[1944] Rz. 18...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Haushaltsführung für einen neuen Partner

Rz. 1470 Der Wert von Hausarbeit und/oder Kindesbetreuung wird mit dem Wert des späteren Erwerbseinkommens als Surrogat in Ansatz gebracht.[1551] Es findet allerdings keine "Monetarisierung" des Werts der Hausarbeit dahingehend statt, dass die Höhe des Ansatzes dem Umfang der notwendigen Hausarbeit etc. entspricht.[1552] Rz. 1471 Führt der Unterhaltsberechtigte einem neuen Pa...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Die Ermittlung der Haftungsquoten in der praktischen Anwendung

Rz. 912 Die jeweiligen Haftungsanteile der Eltern gegenüber einem volljährigen, nicht privilegierten Kind sind in einer mehrstufigen Berechnung zu ermitteln.[1265] 1. Berechnungsstufe: Von dem unterhaltsrelevant bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile ist zunächst der für vorrangige Unterhaltsgläubiger zu zahlende Barunterhalt (Zahlbetrag) abzuziehen,[1266] 2. Berechnung...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Minderung des Unterhaltsbedarfs des Kindes

Rz. 682 Von dem nach den jeweiligen Tabellen/Leitlinien tatrichterlich festzusetzenden Unterhaltsbedarf des Kindes werden zunächst bedürftigkeitsmindernd das staatliche Kindergeld (§§ 62 ff., 32 EStG, § 1612b) abgesetzt, sodann alle zumutbar erzielten eigenen Einkünfte des Kindes (auch BAföG-Darlehen, Ausbildungsbeihilfen, Waisenrente u.a.), gekürzt um ausbildungsbedingte Au...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 2019 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [2126] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung s...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten

Rz. 767 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt auch voraus, dass den Eltern die mit der Ausbildung verbundene besondere wirtschaftliche Belastung zugemutet werden kann.[1012] Verfügt ein Auszubildender aus Ausbildungsvergütung, Halbwaisenrente[1013] und Kindergeld über ein Einkommen in Höhe des Regelsatzes der jeweiligen Unterhaltsleitlinie, dann steht ihm ein Unterhalt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Versorgungsleistungen für einen neuen Partner

Rz. 486 Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, entfällt die Bedürftigkeit nicht ohne weiteres. Führt der Unterhaltsberechtigte allerdings seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er sonstige Versorgungsleistungen, so können die von diesem erbrachten Gegenleistungen nicht mehr als unentgeltlich beurteilt werden, sondern müssen vielmehr als Verg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) In allgemeiner Schulausbildung

Rz. 360 Die allgemeine Schulausbildung [466] hat den Erwerb eines allgemeinen Schulabschlusses als Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums zum Ziel.[467] Diese Voraussetzung ist bei Besuch der Hauptschule, der Gesamtschule, des Gymnasiums oder der Fachoberschule immer erfüllt.[468] Aber nicht nur die gesetzliche Schulpflicht fällt unte...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Betreuung eines eigenen Kindes durch die minderjährige Tochter

Rz. 203 Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei Schwangerschaft der minderjährigen Tochter. Ihr Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ist nachrangig zu ihrem Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann bzw. nicht mit ihr verheirateten Kindsvater. Rz. 204 Sofern jedoch ausnahmsweise ein Unterhaltsanspruch der minderjährigen, ihr Kind betreuenden, Tochter gegen die Eltern besteht, i...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / a) § 14b FamFG

Im Anwendungsbereich von § 14b FamFG wird zwischen bei Gericht schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen (§ 14b Abs. 1 FamFG) und sonstigen Anträgen und Erklärungen (§ 14b Abs. 2 FamFG) differenziert. Während für bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen eine aktive Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr besteht (§ 14b Abs. 1 Sat...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Mutwilligkeit

Rz. 42 Der Gesetzgeber definiert in § 114 Abs. 2 ZPO den Begriff der mutwilligen Prozessführung wie folgt: Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Familienrechtliche Grundsätze

Rz. 277 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [292] hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unan...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Der Anordnungsgrund

Rz. 397 Grundsätzlich ist nach § 49 Abs. 1 FamFG ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden erforderlich. Diese Voraussetzung entspricht in ihrer Funktion etwa dem Verfügungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ob ein dringendes Bedürfnis anzunehmen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Es wird regelmäßig zu bejahen sein, wenn ein Zuwarten bis zur ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Schutz vor unangemessener Benachteiligung

Rz. 2014 In dieser Entscheidung und noch einmal in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [2118] ist deutlich erklärt worden, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unangemessene Berücksich...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Wechsel des Arbeitsplatzes

Rz. 372 Um seine Arbeitskraft bestmöglich auszunutzen, kann es für den Unterhaltsschuldner im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit angezeigt sein, den Arbeitsplatz, sogar den Wohnort und/oder Beruf[500] zu wechseln. Spiegelbildlich kann vom Unterhaltsschuldner verlangt werden, einen Arbeitsplatz-, Wohnorts und/oder Berufswechsel zu unterlassen, sofern ein solcher z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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zfs 10/2023, Mietpreisschät... / 2 Aus den Gründen:

[8] II. Die Berufung ist nicht statthaft und damit gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu verwerfen, soweit sie sich gegen die Drittwiderklägerin und die Drittwiderbeklagten richtet. [9] 1. Rechtsmittelgegner kann nur der aus dem angefochtenen Urteil ersichtliche Prozessgegner sein (vgl. MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 511 Rn 30; Musielak/Voit/Ball, 20. Aufl. 2023, ZPO ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Freiwillige Zuwendungen Dritter

Rz. 1907 Freiwillige Leistungen Dritter, z.B. von Eltern, sind freiwillige Leistungen ohne Einkommenscharakter. Kaufen Eltern z.B. ihrem Kind während der Ehe und/oder nach Trennung bzw. Scheidung Wohneigentum, so ist ein Wohnwert nicht anzusetzen.[2057] Anderes gilt nur, wenn für die Leistung eine Gegenleistung zu erbringen ist, z.B. Pflege und Betreuung.[2058] Der Vorbehalt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Additionsmethode, Differenzmethode, Anrechnungsmethode

Rz. 1637 Das Maß des Unterhalts gem. § 1578 Abs. 1 BGB bestimmt sich nach den prägenden ehelichen Lebensverhältnissen, an denen beide Eheleute gleichmäßig, also hälftig, teilgenommen haben. Auf diesen Bedarf muss sich der Berechtigte nach § 1577 Abs. 1 BGB sein gesamtes in der Ehe angelegtes und nicht angelegtes, also das prägende und nicht prägende Einkommen anrechnen lasse...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Leitlinien der Oberlandesgerichte zur Erwerbsobliegenheit

Rz. 1132 Die Unterhaltsleitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte sehen Folgendes zur Erwerbsverpflichtung bei Kinderbetreuung vor:[1159] Die Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit neben Betreuung von Kindern nach Vollendung des 3. Lebensjahres (vgl. §§ 1570 Abs. 1 S. 1, 1615l Abs. 2 S. 3 BGB) richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Bei B...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Landesrecht

Auch in den jeweiligen Landespersonalvertretungsrechten gilt das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ebenso sind die gewerkschaftlichen Zutrittsrechte zur Dienststelle und die Zusammenarbeit mit den Koalitionen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite identisch oder mit geringfügigen Abweichungen in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. § 2 BPersVG vergleichbare Regelu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitskampf ist die von den Tarifparteien – Gewerkschaft einerseits, Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband andererseits – kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck. Wichtigstes Arbeitskampfmittel seitens der Arbeitnehmer ist der Streik, seitens der Arbeitgeber die Aussperr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handelt es sich, wenn eine existenzsichernde und Ertrag bringende Wirtschaftseinheit[1] auf zukünftige Erben unentgeltlich übertragen bzw. verschenkt wird und die zukünftigen Erträge des Vermögens ausreichen, um den Beschenkten in die Lage zu versetzen, an den Schenker Versorgungsleistungen (z. B. eine Rente) zu erbringen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 17 EStG: Keine Anwendung des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile

Leitsatz 1. Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft nach § 65 des Genossenschaftsgesetzes ist als Veräußerungstatbestand im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu werten. 2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Kündigung von Genossenschaftsanteilen, die aus eigenen Mitteln der Genossenschaft geschaff...mehr

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Aufwendungen für Fahrzeuge ... / b) Pkw-AK teilweise unangemessen

Der Umstand, dass ein Serienfahrzeug – und kein speziell angefertigtes Fahrzeug – angeschafft wird, reicht für sich jedoch noch nicht aus, um die Anwendung von § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG generell auszuschließen. Betriebsergebnis muss die Anschaffung erlauben: Denn auch hohe AK für ein Serienfahrzeug können dann zur teilweisen Nichtabzugsfähigkeit der Kfz-Kosten führen, wenn s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Jüngere gesetzgeberische Entwicklung des § 15 UStG

Rz. 13 Obschon seit der Einführung des Mehrwertsteuersystems der Vorsteuerabzug bisher grundsätzlich unangetastet blieb, hat die gesetzliche Regelung des Vorsteuerabzugs laufend teilweise einschneidende Änderungen erfahren. Maßgeblich dafür sind nicht nur die Änderungen der unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben, sondern gelegentlich auch Urteile des EuGH, aus denen sich unio...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Berufskleidung

Typische Berufskleidung Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes gehört zu den Arbeitsmitteln[1] die typische Berufskleidung. Hierzu gehören zunächst solche Kleidungsstücke, die als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweilige Berufstätigkeit zugeschnitten sind[2], z. B. Helm, Schutzanzug, Kittel, Arbeitsstiefel, Arbeitshandschuhe, Schürzen von Arbeitern und Bergleuten; des Weiteren a...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.4.2 Verfahrensvoraussetzungen

Voraussetzung für das familiengerichtliche Verfahren ist der Antrag eines Elternteils nach erfolglosem Einigungsversuch mit dem anderen Elternteil[1], dessen Konflikt sich auf die elterliche Sorge und dabei nur auf eine einzelne Angelegenheit bezieht[2], die von erheblicher Bedeutung ist.[3] Zum erfolglosen Einigungsversuch hat das OLG Düsseldorf [4] in einem Beschluss vom 19....mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.6.2 Namensänderung nach § 1618 BGB

Zu unterscheiden von den Scheidungshalbwaisenfällen, in denen die Kinder letztlich den Mädchennamen der Mutter erhalten, sind die Fälle der Namensänderung des Kindes nach Wiederverheiratung der Mutter sowie der Einbenennung nach § 1618 BGB: Sie bietet einem nichtehelichen, nach dem KindRG auch einem ehelichen Kind die Möglichkeit, den Namen des Stiefvaters [1] anzunehmen oder...mehr

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Elterliche Sorge / 7.1 Grundsätze

Das Familiengericht muss eine Anordnung ändern, wenn dies aus triftigen, das Kindeswohl berührenden Gründen angezeigt ist, § 1696 I BGB.[1] Die folgenden Entscheidungen zeigen, in welchen Fällen diese Änderungsvoraussetzungen vorliegen. Bei der Änderung ist ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen.[2] Die Vorteile der Neuregelung müssen bei fehlendem Einvernehmen der Eltern zugl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur (steuer‐)bilanziellen Behandlung eines "Beteiligungsbetrags" des Kfz-Händlers zur Absicherung des Restwertrisikos durch den Hersteller im Rahmen des Leasing-Restwertmodells

Leitsatz 1. Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden "Beteiligungsbeträge" sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren. 2. Der Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe der beim Fahrzeugrückerwerb...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.2 Antragsfiktion

Rz. 3 § 116 Abs. 2 stellt sicher, dass sich die gem. § 8 Abs. 2 SGB IX fingierte Rehabilitationsfähigkeit des Versicherten nicht nachteilig auswirken kann. Stellt sich nämlich heraus, dass ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten oder nicht eingetreten ist, gilt der Antrag bzw. die Zustimmung, die dem Antr...mehr