Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 6. Die Konkurrenz zwischen ausdrücklicher Ersatzerbfolge, vermuteter Ersatzerbfolge (§ 2069 BGB) und Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts (§ 2108 Abs. 2 S. 1 BGB)

Rz. 36 Bisher war lediglich das Verhältnis zwischen § 2069 BGB, der vermuteten Ersatzerbenbestimmung, und § 2108 Abs. 2 BGB streitig.[48] Nach derzeit h.M.[49] ist weder der Vermutung des § 2069 BGB noch der Vererblichkeitsregelung des § 2108 Abs. 2 BGB der Vorrang einzuräumen. Maßgeblich ist vielmehr der durch Auslegung im Einzelfall zu ermittelnde Erblasserwille.[50] Rz. 3...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Erwerb durch Erbanfall

aa) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge Rz. 92 Als Erwerb von Todes wegen gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG zunächst der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäben. Erbt eine Erbengemeinschaft, ist nicht etwa diese (als Gesamthandsgemeinschaft) Erwerberin im erbschaftsteuerlichen Sinne; vielmehr werden die ein...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Güterrechtliche Gestaltungen

Rz. 342 Im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird der Wert der von jedem der Ehegatten während der Ehe entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände bei Beendigung des Güterstands ermittelt (Vorschlag) und die Differenz beider Vorschläge hälftig geteilt, Art. 215 ZGB. Ein Ehevertrag kann für den Fall der Auflösung der Ehe durch Tod von dem Grundsatz der hä...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / VI. Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu anderweitigen Verfügungen

1. Formerfordernis: Notarielle Beurkundung Rz. 63 Der vertragsmäßig bedachte Vermächtnisnehmer kann – wie in Rdn 61 ausgeführt – gegenüber dem Erblasser seine Zustimmung dazu geben, dass der Erblasser ein abweichendes Testament errichten kann, § 2291 BGB. Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2291 Abs. 2 BGB, weil darin eine (zumindest teilweise) Aufh...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / B. Erstes Mandantengespräch – Erfassung der Ausgangslage

Rz. 3 Der mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen beauftragte Berater steht zu Beginn des Mandats oftmals vor der Frage, welche Informationen und Unterlagen er benötigt und welche konkrete Gestaltung er dem Mandanten schließlich vorschlagen soll. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Anhaltspunkt für die Vorgehensweise des Beraters geben. Ausgehend von der E...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Umfang der Begünstigung

Rz. 312 Auch § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erfasst Familienheime jeder Größenordnung, eine flächenmäßige Begrenzung besteht nicht. Rz. 313 Lasten auf dem steuerfrei erworbenen Familienheim noch Verbindlichkeiten, sind diese gemäß § 10 Abs. 6 ErbStG nicht abzugsfähig und können daher nicht als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden.mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Erwerb durch Vermächtnis

aa) Gegenstand der Besteuerung Rz. 99 Anders als beim Erben kommt es beim Vermächtnisnehmer gem. § 2174 BGB nicht zu einem automatisch dinglich wirkenden (Von-Selbst-)Erwerb. Dem Vermächtnisnehmer steht nämlich (lediglich) eine gegen den Beschwerten gerichtete Forderung auf Leistung des vermachten Gegenstandes zu. Hinsichtlich der in Betracht kommenden Vermächtnisgegenstände i...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser

Rz. 294 Die Erbrechtsverordnung gilt in der Schweiz nicht. Das Erbstatut wird freilich im Schweizer Bundesgesetz über das über das Internationale Privatrecht vom 18.12.1987 (IPRG) sehr ähnlich bestimmt, wie in den Art. 21 ff. EuErbVO. Im Detail können sich – vor allem bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts und bei den Rechtswahlmöglichkeiten – durchaus einige Unters...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 1 Unter Enterbung versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben von der gesetzlichen Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen. Die Enterbung kann nur durch ein Testament (Negativ-Testament, § 1938 BGB/Positiv-Testament, § 1937 BGB) oder durch eine einseitige Verfügung in einem Erbvertrag, §§ 2278 Abs. 2, 2299 BGB erreicht werden. Die Enterbung bedarf keiner Begrün...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / IV. Materielle Wirksamkeit von Testamenten

Rz. 75 Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags, also materielle Gültigkeit eines Testaments wird aus Gründen des Vertrauensschutzes wie schon in Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB a.F. auch in Art. 24 Abs. 1 EuErbVO nicht dem – zum Zeitpunkt der Errichtung noch nicht sicher feststellbaren – Erbstatut unterstellt, ...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / VII. Längerlebender Ehegatte ebenfalls als Vorerbe

Rz. 53 Nicht stets empfehlenswert ist die Gestaltung, wonach in einem gemeinschaftlichen Testament im ersten Erbfall der längerlebende Ehegatte Vollerbe und nur das behinderte Kind Vorerbe wird. Das führt dazu, dass sich der Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes im zweiten Erbfall auch (nochmals) auf Basis des geerbten Vermögens berechnet. Die Pflichtteilsquote würde s...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / III. Muster zur Vermächtnislösung

Rz. 59 Muster 21.5: Vermächtnislösung Muster 21.5: Vermächtnislösung § 1 Zu meinem Alleinerben setze ich _________________________ ein. § 2 Als Vorvermächtnis setze ich meinem Kind _________________________ ein Vermächtnis im Wert von 60 % des gesetzlichen Erbteils aus. Berechnungsgrundlage ist der Wert des Nachlasses per Todestag (vorbereitende Ansprüche nach § 2314 Abs. 1 BGB ...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 1. Voraussetzungen für ein Hofzuweisungsverfahren

Rz. 9 Die Voraussetzungen des Hofzuweisungsverfahrens stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / III. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 77 Ungeklärt ist die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andernfa...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / III. Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 58 Die in den Geschäftsanteilen an einer GmbH verbriefte Mitgliedschaft ist von Gesetzes wegen frei vererblich, § 15 GmbHG. Dasselbe gilt auch für die Aktien einer AG.[33] Die Mitgliedschaft fällt mit dem Erbfall automatisch gemäß § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an. Rz. 59 Dessen ungea...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 3. Vom Erblasser eingesetztes Schiedsgericht

Rz. 9 Das vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung eingesetzte Schiedsgericht hat diejenigen Aufgaben, die ihm vom Erblasser zugewiesen werden, soweit gesetzliche Grenzen nicht überschritten sind. Grundsätzlich können alle vermögensrechtlichen Ansprüche einem Schiedsgericht übertragen werden, § 1030 ZPO. Dies trifft vor allem auf erbrechtliche Ansprüche zu; sie können im...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / C. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 3 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gemäß § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder Lebenspartner oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 49 Im Unterschied zur einfachen führt die qualifizierte Nachfolgeklausel dazu, dass nur bestimmte Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, in die Gesellschafterstellung des Verstorbenen nachrücken können. Rz. 50 Auch hier vollzieht sich der Erwerb der Gesellschafterstellung (jedenfalls für Erben) von selbst.[27] Auf die dem Nachfolg...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / B. Die Pflichten des Rechtsanwaltes/Steuerberaters

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt bei der Erstellung und Beratung einer Verfügung von Todes wegen verpflichtet, den Mandanten durch eine umfassende Klärung und Aufklärung vor Schädigungen zu schützen.[23] Übernimmt der Anwalt den Auftrag, die Verfügung von Todes wegen zu formulieren, so muss er dies eindeutig und zweifelsfrei tun. Wie auch den Notar, trifft den Anwal...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 2. Pflichtteilsverzicht

Rz. 107 Im Gegensatz zum Erbverzicht kann der Pflichtteilsverzicht ein sehr gutes Gestaltungsmittel sein. Durch den Pflichtteilsverzicht erhält der Erblasser seine volle Testierfreiheit wieder. Der Erblasser kann nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit Regelungen treffen, die in zulässiger Weise ein Gegengewicht zum zwingenden Pflichtteilsrecht darstellen.mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 1. Allgemeines

Rz. 54 Sinn und Zweck des Ehegattentestaments ist es u.a., die gemeinschaftlichen Verfügungen auch wechselbezüglich anordnen zu können und dass diese ggf. nach dem Tod des Erstversterbenden gemäß § 2270 Abs. 2 BGB Bindungswirkung entfalten. Eine Bindungswirkung kann jedoch nur hinsichtlich der in § 2270 Abs. 3 BGB genannten Verfügungen entstehen: Gemäß § 2270 Abs. 3 BGB besch...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Pflichtteil

Rz. 108 Auch der Pflichtteil (§§ 2303 ff. BGB) gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen; allerdings nur wenn (bzw. soweit) er geltend gemacht wurde. Der Höhe nach beschränkt sich der Erwerb auf den Betrag, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.[104] Unter Geltendmachung ist hierbei zu verstehen, dass der Berechtigte eindeutig zu erkennen gibt (ausdrückl...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 8. Schiedsfähigkeit von güterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 21 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansp...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 52 Viele Schwierigkeiten bereitet in der Praxis nach dem Eintritt des ersten Erbfalls die Frage, ob die Ehegatten wechselbezüglich verfügt haben und ob hierdurch eine Bindungswirkung eingetreten ist.[85] Die Bindungswirkung führt zum einen dazu, dass der überlebende Ehegatte keine zu Lasten der als Schlusserben Bedachten gehende Verfügung von Todes wegen treffen darf.[86...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Allgemeines

Rz. 71 Zu einer Erbschaft- oder auch Schenkungsbesteuerung kommt es nur, soweit die beteiligten Personen in Deutschland – unbeschränkt oder beschränkt – steuerpflichtig sind. Daher gilt es – ungeachtet der Reihenfolge des Gesetzes – stets zunächst die Frage nach der persönlichen Steuerpflicht zu beantworten. Diese ist in § 2 ErbStG geregelt. Ähnlich wie bei anderen Steuerarte...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 262 Eigenart des niederländischen materiellen Erbrechts seit der 2003 in Kraft getretenen Erbrechtsreform ist die starke Stellung des überlebenden Ehegatten. Vor der Reform stand entsprechend dem aus Frankreich übernommenen Modell des Code Napoléon die Erbfolge zugunsten der Kinder im Vordergrund. Die Neuregelung dagegen basiert auf dem in der notariellen Gestaltungsprax...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / F. Muster

Rz. 84 Muster 10.17: Einsetzung mehrerer Erben, Ersatzerbenbestimmung, Enterbung eines nichtehelichen Abkömmlings und Teilungsanordnung Muster 10.17: Einsetzung mehrerer Erben, Ersatzerbenbestimmung, Enterbung eines nichtehelichen Abkömmlings und Teilungsanordnung Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnh...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Vereinbarung der Gütergemeinschaft mit Anwachsungsklausel

Rz. 223 Gesetzlicher Güterstand ist in Frankreich die Errungenschaftsgemeinschaft, bei der alle während der Ehe erworbenen Vermögensgegenstände gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten werden (Art. 1401 c.c.). Dabei können die Ehegatten die Gütergemeinschaft durch notariellen Ehevertrag mit einer clause d’attribution versehen. Diese hat gemäß Art. 1520 ff. c.c. zur Folge, d...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / b) Die Treuhandlösung

Rz. 138 Eine weitere Möglichkeit der Testamentsvollstreckung bei Einzelunternehmen stellt die sog. Treuhandlösung dar.[125] Dabei führt der Testamentsvollstrecker das Handelsgeschäft treuhänderisch und im eigenen Namen für die Erben fort[126] – er wird im Handelsregister eingetragen und tritt nach außen nicht als Testamentsvollstrecker, sondern als Inhaber auf. Es sind zwei ...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Grundlagen

Rz. 30 Als Klassiker des Behindertentestaments gilt die Vor- und Nacherbschaftslösung.[89] Um die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs im Erbfall und damit die (automatische) Überleitung dieses Anspruchs auf den Sozialleistungsträger zu verhindern (vgl. Rdn 29), ist das behinderte Kind testamentarisch oder erbvertraglich zu begünstigen. Bei dieser (zu Unrecht?) beliebten Lös...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / XIV. Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Rz. 506 Mitunter kann es vorkommen, dass Vermögen innerhalb kurzer Zeit mehrfach von Personen des engsten Familienkreises (Steuerklasse I) erworben wird, beispielsweise wenn ein beschenktes Kind kurz nach der Schenkung verstirbt und dann von dem schenkenden Elternteil beerbt wird. In solchen Konstellationen sorgt § 27 ErbStG dafür, dass ungerechtfertigt erscheinende Steuerbe...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / XV. Stundung

Rz. 510 In bestimmten Fällen würde eine vollständige Zahlung der festgesetzten Steuer den Bestand des erworbenen Vermögens in der Hand des Erwerbers gefährden. Für diese Fälle sieht § 28 ErbstG verschiedene Stundungsmöglichkeiten vor. Soweit die sofortige Steuerzahlung die Erhaltung eines (gewerblichen) Betriebes oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft gefährden wü...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / VII. Beschränkung eines Abkömmlings in guter Absicht

Rz. 66 Eine Beschränkung eines vertraglich bedachten Abkömmlings in guter Absicht durch späteres Testament lässt das Gesetz in § 2289 Abs. 2 BGB zu. Insofern kann der Erbvertrag bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2338 BGB auch später geändert werden.mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / VI. Muster für die Vor- und Nacherbschaftslösung

Rz. 52 Muster 21.3: Vor- und Nacherbschaft bei behinderten Erben Muster 21.3: Vor- und Nacherbschaft bei behinderten Erben § 1 Erbeinsetzung Ich, _________________________, bestimme _________________________ (behindertes Kind) und _________________________ (gesundes Kind) jeweils zu Miterben. Die Erbquote von _________________________ (behindertes Kind) beträgt 60 % seines ges...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / c) Das "Zweck-Bestimmungsvermächtnis" zur Ausnutzung der Freibeträge

Rz. 28 Diskutiert wird im Zusammenhang mit der Ausnutzung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge auch das sog. Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB), welches es dem überlebenden Ehepartner erlaubt, den Gegenstand des Vermächtnisses, den Zeitpunkt der Erfüllung und die Auswahl des Begünstigten aus dem Kreise der Schlusserben zur Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge zu bestimmen. Di...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 11. Schiedsvereinbarung bei vorweggenommener Erbfolge

Rz. 27 Werden bei Schenkungs-, Ausstattungs- und Übergabeverträgen Schiedsvereinbarungen für alle aus dem Vertragsverhältnis und seiner evtl. Rückabwicklung entstehenden Streitigkeiten getroffen, so unterliegen die Vertragsparteien nicht nur zu Lebzeiten des Schenkers der Schiedsabrede, sondern nach seinem Tod auch seine Erben, weil auf sie als Gesamtrechtsnachfolger auch al...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / aa) Allgemeines

Rz. 190 Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen[214] ist grundsätzlich denkbar bzw. zulässig.[215] Allerdings kommt es im konkreten Fall stets darauf an, ob bzw. nach welchen gesellschaftsvertraglichen Vorgaben die Anteile (als solche) übertragbar sind. Denselben Regeln folgt auch die Beurteilung der Zulässigkeit einer Nießbrauchsbestellung. Grundsätzlich muss man da...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / d) Erfüllung von Vermächtnissen

Rz. 22 Oftmals fällt dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Abwicklung des Nachlasses auch die Aufgabe der Vermächtniserfüllung zu. Da es sich bei Vermächtnissen lediglich um schuldrechtliche Ansprüche der Vermächtnisempfänger gegenüber dem bzw. den Erben handelt, ist, um die problemlose Erfüllung der Vermächtnisse sicherzustellen, die Beauftragung des Testamentsvollstreck...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / e) Die ertragsteuerlichen Probleme bei zinslos gestundeten Vermächtnissen

Rz. 33 Ein weiteres Problem ist die zinslose Stundung von Geldvermächtnissen. Hierbei besteht die Gefahr, dass entsprechend der Rechtsprechung des BFH[61] eine Aufteilung des Vermächtnisbetrages in einen Zins- und einen Kapitalanteil vorgenommen wird (§ 12 Abs. 3 BewG). Der Zinsanteil würde dann unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen.[62] Die Auswirkungen sind nicht unerheblich...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 2. § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB – "Nach dem Leben trachten"

Rz. 14 Der Erblasser kann einem Abkömmling, seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder einem Elternteil den Pflichtteil entziehen, wenn ein Abkömmling dem Erblasser, dessen Ehegatten, dessen eingetragenen Lebenspartner, einem anderen Abkömmling des Erblassers oder einer Person, die dem Erblasser ähnlich nahe steht, nach dem Leben trachtet. Dies ist dann der Fall, wenn...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 5. Gestaltungen

Rz. 17 Neben der testamentarischen Entziehung des Verwaltungsrechts für einen Elternteil hinsichtlich des Teilbereichs Wahrnehmung der Rechte des minderjährigen Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker (vgl. Rdn 11) nach § 1638 BGB kann der Erblasser die Person des Pflegers bestimmen (Pflegerbenennungsrecht nach §§ 1638, 1909, 1917 BGB).[34] Befürchtet der Erblasser, der ve...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Grundbuchmäßige Absicherung mittels Reallast

Rz. 266 Die Rentenzahlungspflicht kann durch eine im Grundbuch einzutragende Reallast gesichert werden. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Wenn der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine Absicherung durch Bestellung einer Reallast gewähren will, muss sie also zusätzlich zu dem Rentenversprechen vermächtnisweise gewährt werden. Damit erhält der Vermächtnisnehmer au...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / Literaturtipps

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Ausländische Steuer

Rz. 526 Angerechnet werden kann nur die Steuer, die im Ausland tatsächlich angefallen bzw. bezahlt wurde. Der Erwerber muss daher in dem ausländischen Staat überhaupt zu einer der Steuer herangezogen werden, die der deutschen Erbschaftsteuer entspricht. Gemeint sind hier solche ausländischen Steuern, die unmittelbar auf einen Erwerb von Todes wegen entsteht oder auf einen fre...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / I. Allgemeines

Rz. 78 Unter Anwachsung versteht man die innerhalb gewillkürter Erbfolge gewollte, infolge des Wegfalls eines Miterben vor bzw. nach dem Erbfall aber mit Rückwirkung auf ihn eintretende Vergrößerung des den anderen Miterben zugewendeten Erbteils.[148] Sind also mehrere Erben durch letztwillige Verfügung eingesetzt und fällt einer von ihnen vor oder nach Eintritt des Erbfalls...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / a) Beeinflussbarkeit durch Dritte

Rz. 30 Eine freie Willensbildung ist nicht mehr möglich, wenn infolge der Geistesstörung der Wille durch Einflüsse Dritter übermäßig beherrscht wird.[52] Anhaltspunkte für eine Beeinflussung Dritter sind häufig tatsächlicher Natur, wie zum Beispiel die Errichtung mehrerer Verfügungen mit unterschiedlichen Inhalten in kürzester Zeit, wobei ein Besuch des Begünstigten und/oder...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Vermächtnis

Rz. 418 Mangels Universalsukzession gibt es keine Erbeinsetzung. Verfügungen werden daher im Wesentlichen in Form von Vermächtnissen (legacies and devices) getroffen. Diese sind zunächst als Einzelvermächtnisse (specific devices) möglich: Rz. 419 Muster 26.66: Einzelvermächtnis Muster 26.66: Einzelvermächtnis Ich vermache das Eigentum an meiner Hauptwohnung zum Zeitpunkt meine...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / V. Belehrungspflicht beim Erbvertrag

Rz. 8 Schon für die Entscheidung, ob Ehegatten einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament errichten, bedarf es präziser Vorarbeit bei der Ermittlung des Erblasserwillens. Gerade die Unterschiede in der Bindungswirkung zu Lebzeiten beider Ehegatten dürften dabei ausschlaggebend sein. Wird ein Erbvertrag beurkundet, so hat der Notar insbesondere zu belehren über di...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / b) Die Vermutungsregel des § 2269 BGB

Rz. 11 Nach der Auslegungsregel des § 2269 Abs. 1 BGB wird "im Zweifel" von einer Vollerbeneinsetzung des Überlebenden ausgegangen, wenn die Ehegatten sich in ihrem Testament gegenseitig als Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Überlebenden der Nachlass an einen Dritten fallen soll. Der Gesetzgeber hat dabei erwogen, dass Ehepartner grundsätzlich ihr Ve...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 4. Der Unterschied zum Nacherben

Rz. 88 Im Verhältnis zur Vor- und Nacherbschaft besteht der wesentliche Unterschied darin, dass das Nachvermächtnis nur einen schuldrechtlichen Anspruch des Nachvermächtnisnehmers gegen den Vorvermächtnisnehmer bzw. dessen Nachlass darstellt. Denn anders als bei der Nacherbschaft fällt der Vermächtnisanspruch des Nachvermächtnisnehmers zunächst in den Nachlass des verstorben...mehr