Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / VII. Billigkeitsklausel

Nach § 50 Abs. 3 FamGKG kann von den Regelwerten abgewichen werden, wenn diese unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls unbillig wären. Das Gericht kann dann sowohl einen höheren als auch niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG). So kann eine Abweichung nach oben gerechtfertigt sein, wenn das Verfahren erhebliche Bedeutung hatte, besonders umfangreich oder ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 53 Mildtätige Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert die mildtätigen Zwecke. Diese liegen vor, wenn Personen selbstlos (s. § 55 AO) unterstützt werden, die sich in einer Notlage befinden, die entweder durch ihren Gesundheitszustand (§ 53 Nr. 1 AO) oder ihre wirtschaftliche Lage (§ 53 Nr. 2 AO) verursacht ist. Ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familien...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 6. Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter gegen den Nachlass

Rz. 28 § 1963 BGB gewährt der werdenden Mutter eines potenziellen Erben (§ 1923 BGB) einen Unterhaltsanspruch gegen die Erben.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / g) Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter gegen den Nachlass

Rz. 225 § 1963 BGB gewährt der werdenden Mutter eines potenziellen Erben (§ 1923 BGB) einen Unterhaltsanspruch gegen die Erben.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Übergang von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger, § 94 SGB XII

Rz. 733 Auch wenn es sich beim Übergang des Unterhaltsanspruchs nicht um ein rein erbrechtliches Problem handelt, soll es doch der Vollständigkeit halber hier erwähnt werden. Gerade bei einer umfassenden Beratung eines Mandanten im Hinblick auf sozialhilferechtliche Regressansprüche wird diese Frage genauso relevant wie die der Überleitung von Rückforderungsansprüchen nach §...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Unterhaltsrechtliche Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 24 Auch wenn der nach der Ehescheidung noch unterhaltspflichtige Ehegatte verstirbt, endet ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des überlebenden früheren Ehepartners nicht. Vielmehr ist die Unterhaltsschuld eine echte Nachlassverbindlichkeit. Verpflichtet werden die Erben des bisherigen Unterhaltsschuldners, § 1586b BGB. Einzige Voraussetzung ist, dass auf Seiten des Bere...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / H. Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten ("Passiva")

Rz. 45 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist.[50] Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie beispielsweise unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 31 Für Unterhaltsgläubiger gelten besondere Regeln: Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt (z.B. eines Kindes) erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gericht...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Gezeugte, aber noch nicht Geborene

Rz. 207 Ausnahmsweise können, und zwar gerade im Erbrecht, auch schon vor der Geburt Rechte erworben werden:mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / II. Nichtehelichenerbrecht in den neuen Bundesländern

Rz. 5 Nach § 396 ZGB-DDR hatten in den neuen Bundesländern die nichtehelichen Kinder ohne zeitliche Begrenzung volles Erb- und Pflichtteilsrecht am nichtehelichen Vater und dessen Verwandten.[4] Voraussetzung für einen Pflichtteilsanspruch war jedoch gem. § 396 Abs. 1 Nr. 2 ZGB, dass das Kind im Zeitpunkt des Todes des Erblassers auch tatsächlich einen Unterhaltsanspruch geg...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Rückforderung nach § 528 BGB

Rz. 711 Grundsätzlich richtet sich die Rückabwicklung einer schenkweisen Übergabe nach den §§ 346 ff. BGB bzw. nach Bereicherungsrecht und erscheint daher praktisch fast ausgeschlossen, wenn das Vertragsobjekt durch vom Übernehmer zwischenzeitlich bestellte Grundpfandrechte in erheblichem Umfang belastet ist oder der Übernehmer erhebliche Aufwendungen getätigt hat, die ihm d...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / III. Abstammungsfeststellung bei historischen Fällen

Rz. 20 Vor dem 1.7.1949 geborene Kinder unverheirateter Eltern unterfielen bei Ihrer Geburt einer Rechtsordnung, die keine Verwandtschaft zwischen Vater und Kind kannte.[21] Insoweit stimmt § 12 NEhelG zu, dass als Vater anzusehen ist, wer in einem vollstreckbaren Schuldtitel zur Erfüllung eines Unterhaltsanspruchs verpflichtet wurde (sog. "Zahlvaterschaft" nach § 1717 i.V.m...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 4.4.2018 befasst sich mit zwei wichtigen Themen. Hauptthema ist die Frage, ob ein Kind während eines freiwilligen sozialen Jahres einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern hat. Weiter hat das OLG zur Möglichkeit des Fortfalls der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des nicht betreuenden Elternteils gegenüber einem minderjä...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Ehegattenunterhalt

BGH, Beschl. v. 4.7.2018 – XII ZB 448/17 a) Leistungen nach § 16 Abs. 1 HIVHG bleiben bei der Unterhaltsbemessung stets unberücksichtigt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 16.7.2014 – XII ZB 164/14, FamRZ 2014, 1619 – zur Conterganrente). b) Auch wenn eine abschließende Entscheidung über die Folgen des § 1578b BGB noch nicht möglich ist, darf eine Entscheidung darüber nicht vol...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / 1 Aus den Gründen:

[43] Da dem Antragsgegner nach Abzug des vorrangigen Unterhalts für den Sohn A weniger als der angemessene Selbstbehalt verbleibt (1.601 EUR – 387 EUR = 1.214 EUR), kann er zum Unterhalt der volljährigen Tochter keinen Beitrag leisten. [44] Demgegenüber verfügt die Antragstellerin mit einem Nettoeinkommen von 1.939 EUR nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen von 209 EUR über ...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / IX. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Das OLG Koblenz[76] betont nochmals, dass die Aussetzung der Kürzung aufgrund der Vorschrift des § 33 Abs. 1 VersAusglG, also die Anpassung wegen Unterhalts, auf der Grundlage des Bruttobetrages der fiktiven, ungekürzten Versorgung zu erfolgen hat. Damit ist der Unterhaltsanspruch gegen den Ausgleichspflichtigen nicht unbedingt identisch mit der Anpassung, da dieser auf der ...mehr

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FF 9/2018, Verpflichtung de... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – T. vom … Juli 2009 wurden im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs Anrechte des Antragsgegners in der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 473,91 EUR im Wege des Splittings sowie weitere Anrechte von monatlich 49,70 EUR im Wege des erweiterten S...mehr

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FF 9/2018, Tatort Münster

Inge Saathoff Wussten Sie, dass im Sommer 1534 in der Stadt Münster aufgrund eines erheblichen Frauenüberschusses – unter den münsterschen Täufern gab es fast dreimal so viele Frauen wie Männer – die Polygynie eingeführt wurde? Jan van Leiden, der Kopf der Münsterschen Täufer selbst hatte im Verlauf des Täuferreiches 16 Ehefrauen. Goldene Zeiten für Familienrechtler? Wie würd...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.2 Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen

Rz. 8 Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass bei freiwilligen Mitgliedern, die keine oder nur geringe eigene Einnahmen haben, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch durch die Bruttoeinnahmen des Ehegatten bestimmt wird, wenn die Ehegatten zusammenleben. Dies verstößt auch nicht gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht (vgl. BSG, Urteile v. 26.3.1996, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen in § 1265a RVO, § 42a AVG und in § 65a RKG, die als Vorgängerbestimmungen von § 47 den Anspruch auf Erziehungsrente regelten, waren die Folgeregelungen der Neuordnung des Scheidungsrechts und der damit einhergehenden Einführung des Versorgungsausgleichs gemäß (den damaligen) §§ 1587ff. BGB (seit dem 1.9.2009 geregelt im VersAusglG v. 3.4.2009, BGBl. I S....mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 Abs. 1 BGB

Die Rechtsprechung zum Elternunterhalt hat sich immer wieder mit dem Problem der Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB zu beschäftigen. Dabei werden Verfehlungen der Eltern in ihrem Erziehungsverhalten aus der Zeit der Minderjährigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes angeführt. So auch wieder in der Entscheidung des OLG Oldenburg.[76] In diesem Fall wurden die Verletzung der Un...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aurich vom 17.5.2017, durch den er zur Zahlung von rückständigem und laufendem Kindes- und Trennungsunterhalt verpflichtet worden ist. Die Beschwerde wendet sich nur gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten haben sich am 5....mehr

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FF 7+8/2018, Präklusion und... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) streiten als geschiedene Ehegatten über die Abänderung eines Titels auf nachehelichen Unterhalt. [2] Die 1983 geschlossene Ehe der Beteiligten, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, wurde mit Urt. v. 11.11.1997 rechtskräftig geschieden. In diesem Urteil wurde der Ehemann zur Za...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Prozessanwalt wichtig und bedeutsam, weil in dem Beschluss das Leugnen von Einkünften durch den Unterhaltsberechtigten auch im Trennungsunterhaltsverfahren schon zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen kann. Der 3. Senat des OLG Oldenburg fasst das bewusste Verschweigen von Einkünften, im vorliegenden Fall aus einer Nebentätigkeit, unter den...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 6. Scheinvaterregress

Gemäß § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB geht der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seinen Elternteil auf einen Dritten über, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt hat. Diese Vorschrift gibt dem früheren rechtlichen Vater, dem sog Scheinvater, den Rechtsanspruch, von dem leiblichen/biologischen Vater Ausgleich für seine dem Kind erbrachten Barleistungen zu erlangen. Der Anspruch ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / c) Auskunftsanspruch bei hohen Einkünften

Nach § 1580 S. 1 BGB sind die geschiedenen Ehegatten einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Im Scheidungsverbundverfahren besteht die Auskunftspflicht von der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Nach § 1580 S. 2 i.V.m. § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterh...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / b) Groß-Elternunterhalt

Freiwillige Zuwendungen der Kinder an ihre bedürftigen Eltern sind selten und im Sozialrecht nur relevant, wenn die Hilfebedürftigkeit zu beurteilen ist. Unterhaltsansprüche, die Großeltern unmittelbar gegen ihre Kinder und Enkel geltend machen, kommen in der Rechtsprechung hingegen nicht vor. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind der Feind jeder persönlichen Beziehung. Die...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / a) Häusliche Pflege

Die Betroffenen bevorzugen die häusliche Pflege, die auch das Gesetz an die erste Stelle stellt. In nahezu ¾ aller Pflegefälle erfolgt die Pflege im eigenen Haushalt. Bei knapp der Hälfte aller Pflegefälle sind es ausschließlich Angehörige, Freunde und Nachbarn, die diese Versorgung erbringen. In einem weiteren Viertel besteht eine Unterstützung oder auch Vollversorgung durc...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VII. Anspruch des minderjährigen Kindes auf unbefristete Tenorierung

Das minderjährige Kind hat gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil Anspruch auf Erstellung einer vollstreckbaren Urkunde über einen dynamisierten Unterhaltstitel. Da dem Verwandtenunterhalt eine Differenzierung zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder dem Grunde nach fremd ist, ist der Anspruch des Kindes auch auf einen unbefristeten Unterhal...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Zumutbarkeit der Finanzierung

Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt in den sog. Abitur-Lehre-Studium-Fällen ist nur dann gegeben, wenn den Eltern, ihre Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, eine Unterhaltspflicht im Einzelfall zumutbar ist. Die Zumutbarkeitsprüfung ist in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen besonders wichtig, weil die Eltern durch diesen längeren Ausbildungsweg in ihren wirtschaftli...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 2. Obhutswechsel während des Verfahrens

In Rechtsprechung und Literatur bestand Streit, welche Auswirkungen es hat, wenn das Kind während eines laufenden vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger in die Obhut des unterhaltspflichtigen Elternteils wechselt. Der BGH hat die überwiegende Auffassung als vorzugswürdig angesehen, wonach das vereinfachte Verfahren erst ex nunc für Unterhaltsansprüche ab ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 4. Bedarfsdeckende Einkünfte des Kindes

Hinsichtlich der Leistungen der Jugendhilfe besteht eine vorrangige Leistungspflicht des jeweiligen Trägers der Hilfe zur Erziehung. Unterhaltspflichtige Eltern werden nach § 10 Abs. 2 S. 1 SGB VIII erst nachträglich im Wege eines Kostenbeitrages an den Kosten beteiligt. Die Heranziehung erfolgt mithin nicht durch Überleitung etwaiger Unterhaltsansprüche, sondern auf öffentl...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Trennungsunterhalt – Verwirkung nach §§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 2 BGB

Zweck der Vorschrift ist, rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten zu erfassen, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. In der Praxis stellt sich stets die Frage, ab wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden kann. Eine solche kann auch schon vor Ablauf von zwei Ja...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 4. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein Elternteil, der mit seiner Unterhaltszahlung an das gemeinsame Kind einen gerichtlichen Vergleich erfüllt, kann daneben vom anderen Elternteil verlangen, den gezahlten Unterhalt teilweise an ihn zu erstatten. Die Berechtigung folgt aus einem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch. Dieser ist in der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH grundsätzlich für solche Fäll...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Bedarf des Elternteils

Der Unterhaltsbedarf des Elternteils gemäß § 1610 Abs. 1 BGB besteht bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim nach den dort anfallenden Kosten, soweit diese unterhaltsrechtlich notwendig sind, zuzüglich des Barbetrags zur persönlichen Verwendung gemäß § 27b Abs. 2 SGB XII. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbeda...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VI. Verwirkung rückständigen Unterhalts

Unterhalt dient der Befriedigung eines aktuellen Lebensbedarfs. Wer sich nicht zeitnah um die Realisierung seines Lebensbedarfs über die Geltendmachung von Unterhalt bemüht, erweckt den Eindruck, er sei auf diesen nicht angewiesen. Unabhängig von Verjährung und deren Hemmung kann der Unterhaltsberechtigte aus dem Gesichtspunkt der Verwirkung nach § 242 BGB seiner Ansprüche t...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 2. Zuwendungen an Enkel

Überwiegend erhalten Enkel von ihren Großeltern eher geringere Mittel. Das erste eigene Geld gab es, wenn Oma und Opa zu Besuch kamen – zwei oder fünf Mark fürs Sparschwein. Dann sind da noch die Sparbücher, auf denen bis zum Ende der Schulzeit regelmäßig ein fester Betrag für die Ausbildung oder ähnliche Zwecke angespart wird. Mit den sich daraus ergebenden Rechtsfragen kan...mehr

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FF 7+8/2018, Trautes Heim …

Gerd Uecker Die Nutzungsbefugnisse an der ehelichen Wohnung sind erneut Diskussionsthema geworden. Dies betrifft vor allen Dingen die Frage danach, welche Rechte dem Eigentümer oder Miteigentümer der ehelichen Wohnung zustehen, solange die Ehe nicht geschieden worden ist. Ausgangspunkt der Diskussion ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.9.2016. Mit dieser Entsc...mehr

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FF 7+8/2018, Präklusion und... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung enthält eine sehr bedeutsame Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Präklusionswirkung nach § 238 Abs. 2 FamFG, die wegen der Inhaltsgleichheit dieser Bestimmung mit der des § 323 Abs. 2 ZPO Auswirkungen hat, die über das Familienrecht hinausgehen und das Abänderungsverfahren im Bereich des gesamten Zivilrechts betreffen. Der Familiensenat gi...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / 2 Anmerkung

Wird Unterhalt für länger zurückliegende Zeiträume verlangt, sollte aufseiten des Unterhaltspflichtigen immer geprüft werden, ob hiergegen nicht die Einrede der Verjährung oder der Einwand der Verwirkung erhoben werden kann. Dabei kann die Verwirkung deutlich früher greifen als die Verjährung. Zudem ist die Verwirkung als Einwendung von Amts wegen zu berücksichtigen, muss al...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / Leitsatz

1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße Unterlassen der Geltendmachun...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / 3 Der Praxistipp

Das Problem des Schuldners und des Neugläubigers So mancher Schuldner bekommt es einfach nicht hin: Obwohl er sich in der Verbraucherinsolvenz befindet, seine selbstständige Tätigkeit zum Erhalt und Aufbau einer wirtschaftlichen und sozialen Existenz freigegeben wurde, kommt es zu neuen Schulden. Für den Neugläubiger eine missliche Situation, weil seine Befriedigungschancen n...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht keinen Grund für die Freigabe Der Antrag ist abzulehnen, weil die Voraussetzungen des § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht vorliegen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg, auch wenn die beabsichtigte Rechtsbeschwerde nach Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft wäre (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO). Das Beschwerdegericht hat richtig entschied...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / Leitsatz

1a. Gibt der Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit des Schuldners frei, steht dem Schuldner für Forderungen aus seiner selbstständigen Tätigkeit, die von der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit umfasst sind, im Verhältnis zur Masse kein Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte zu. 1b. Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte kann für Zahlungen auf Forderungen des Sch...mehr

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FF 6/2018, Unbefugte Veröff... / II. Einwilligung in die Veröffentlichung

Ein Verstoß liegt nach dem Wortlaut des § 22 KUG dann nicht vor, wenn der Abgebildete in die Verbreitung einwilligt. Bei der Einwilligung handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, für die die §§ 104 ff. gelten.[12] Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, also des Inhabers der alleinigen elterlichen Sorge erforderlich. Bei beschr...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die Pflicht zur Erstattung der Beiträge ihrer Kinder zur privaten Krankenversicherung für die Zeit ab August 2014 und im Wege eines isolierten Drittwiderantrags über eine Teilhabe des Vaters an der Ersparnis der Mutter der Antragsteller durch den ihr gewährten erhöhten Beihilfebemessungssatz. [2] Die Antragsteller sind die 2004 und...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Verwandtenunterhalt

Das zweite Element – Verwandtenunterhalt – kam im BGB hinzu, als das Nichtehelichengesetz von 1969[4] einen minimalen, aber doch echten Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes einführte. Durch diese Reform wurde das Thema von § 1715 auf den neu geschaffenen § 1615l BGB verlagert und auch inhaltlich anders konzipiert. Nun ist von der Pflicht des Kindesvaters...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 1. Schadensersatz

Im BGB des Jahres 1900 waren Ansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater in § 1715 Abs. 1 geregelt. Das Gesetzbuch gestand der Mutter einen Anspruch auf Kostenersatz zu: Kosten der Entbindung, Kosten des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung, Kosten weiterer Aufwendungen, die infolge Schwangerschaft und Entbindung notwendig werden. A...mehr