Fachbeiträge & Kommentare zu Verbraucherschutz

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG)

Rz. 65 Mit Schuldnern, die nach einer Mahnung angeben, zwar zahlungswillig aber nicht leistungsfähig zu sein, werden oft Zahlungsvereinbarungen getroffen, die dem Schuldner z. B. Ratenzahlungen ermöglichen. Für den RA entsteht dann zusätzlich zur Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr. Siehe auch § 2 Rdn 166 ff. Würde diese Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Ziff. 1 VV RVG mit dem G...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 8. Beispiel zur Gebührenberechnung bei Inkassotätigkeit

Rz. 69 Beispiel: RAin Irmgard Kruse hat von ihrem Auftraggeber einen Inkassoauftrag für eine Kaufpreisforderung von 48,00 EUR gegenüber dem Rentner Alfred Edler. Frau Kruse sendet Herrn Edler ein diesbezügliches Mahnschreiben. Daraufhin ruft Herr Edler sie an und schlägt vor, die Forderung und die Kosten in zwei Raten zu begleichen, da er nur eine geringe Rente erhalte. Eine...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

Rz. 62 Da in einer erheblichen Anzahl von Fällen auffällig wurde, dass zu Lasten der Schuldner Inkassokosten in doppelter Höhe gefordert wurden, weil erst einmal Inkassodienstleister und dann zusätzlich Rechtsanwälte vom Gläubiger beauftragt wurden, hat der Gesetzgeber folgende Regelung in § 13c RDG getroffen: "Beauftragt der Gläubiger einer Forderung mit deren Einziehung so...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Gebührensenkung bei niedrigen unbestrittenen Forderungen (§ 13 Abs. 2 RVG)

Rz. 64 Bei sehr niedrigen Forderungen ist ein Missverhältnis zwischen dem Betrag der Forderung und den Inkassokosten besonders in die Augen fallend. Damit nicht die Inkassokosten wesentlich höher werden als die einzutreibende Forderung, hat der Gesetzgeber in § 13 Abs. 2 RVG eine zusätzliche Wertstufe eingeführt. Wenn die außergerichtliche Inkassodienstleistung des RA eine un...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Wertvorschrift für Zahlungsvereinbarungen (§ 31b RVG)

Rz. 66 Da bei Zahlungsvereinbarungen über unstrittige Forderungen (insbesondere bei niedrigen Forderungen) keine gemessen an dem Aufwand des RA überhöhten Kosten entstehen sollen, wurde in § 31b RVG eine spezielle Wertvorschrift geschaffen. Wenn mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird, wonach der Schuldner z. B. in Raten zahlt und der Gläubiger auf eine g...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 7. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (unbestrittene Forderungen)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG) bei unbestrittenen Forderungen

Rz. 63 Bei unbestrittenen Forderungen kann gemäß Nr. 2300 Anm. Abs. 2 Satz 2 VV RVG in einfachen Fällen der Inkassotätigkeit nur eine Geschäftsgebühr in Höhe von 0,5 gefordert werden. Ein einfacher Fall ist in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Forderung auf die erste Zahlungsaufforderung hin begleicht oder sofort eine Ratenvereinbarung abschließt und d...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Berechnung der Beratungsgebühr gegenüber Verbrauchern

Rz. 92 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG kann der RA auch mit einem Verbraucher (Definition in § 13 BGB) eine Gebührenvereinbarung abschließen. Nur wenn dies nicht geschieht gelten die nachstehenden Erläuterungen. Der RA berechnet dann die "übliche Vergütung" nach dem BGB (siehe Rdn 89 ff.). Dabei hat der RA gegenüber dem Verbraucher die Höchstgebühren nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG zu b...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / c) Die Bewertung von Unterhaltssachen

Rz. 41 Es handelt sich bei den Unterhaltssachen um Familienstreitsachen übermehr

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Vorwort

Das vorliegende Buch ist aus der Erfahrung langjähriger Lehrtätigkeit in der Berufsschule in ReNo-Fachklassen entstanden. Deshalb wurde auf eine anschauliche Darstellung des nicht immer leichten Stoffes besondere Aufmerksamkeit gerichtet. Das Ziel ist, dem Anfänger den Einstieg in diese Materie auf einem dem Lernenden angemessenen Niveau zu erleichtern, aber auch dem schon F...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / III. Verbraucherschutz: Umfang der Verpflichtung des Unternehmers zur mangelfreien Leistung

Rz. 55 "Herzstück der Digitale-Inhalte-RL sind die neuen Bestimmungen über die Gewährleistung, also die verschuldensunabhängige Haftung des Unternehmers für Produktmängel und Rechtsmängel"[243] in den §§ 327d–327h BGB in Umsetzung der Art. 6–9 Digitale-­Inhalte-RL wegen ihres "vollkommen neuen Mangelbegriffs".[244] 1. Vertragsgemäßheit digitaler Produkte Rz. 56 Ist der Unterne...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / dd) Aktualisierungen

Rz. 66 "Während sich die Fortschritte für den Verbraucherschutz, welche die Digitale-Inhalte-­RL mit sich bringt, im Übrigen in Grenzen halten dürften und die Bedeutung der Digitale-Inhalte-RL eher in allgemeiner Bewusstseinsbildung und der Schaffung europaweit einheitlicher Kategorien liegen dürfte, haben die Bestimmungen über Aktualisierungen tatsächlich so etwas wie einen...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / A. Einführung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des BGB und des EGBGB in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der VO zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der VO (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz[1] ist der Gesetzgeber einer rec...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / ee) Modalitäten der Vertragsbeendigung

Rz. 82 In den §§ 327o und p BGB sind die Modalitäten der Vertragsbeendigung geregelt. (1) Erklärung der Vertragsbeendigung Rz. 83 Die Beendigung des Vertrags erfolgt nach § 327o Abs. 1 BGB [406] – in Umsetzung von Art. 15 Digitale-Inhalte-RL, wonach der Verbraucher sein Recht auf Vertragsbeendigung durch eine Erklärung an den Unternehmer ausübt, die seinen Entschluss zur Vertra...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 4. Weiterer Regelungsgehalt

Rz. 106 a) Vertragsrechtliche Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers Rz. 107 Die Ausübung von datenschutzrechtlich betroffenen Rechten und die Abgabe dat...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / b) Vertragsbeendigung

aa) Vertragsbeendigungsgründe Rz. 77 Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher nach § 327m Abs. 1 BGB in Umsetzung von Art. 14 Abs. 4 Digitale-Inhalte-RL[383] den Vertrag gemäß § 327o BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer (nur) beenden (sofortige Vertragsbeendigung), wenn (entsprechend der Grundsätze des allgemeinen Leistungsstörungsrechts)[384] – e...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / dd) Reichweite des Vertragsauflösungsrecht nach § 327m Abs. 4 und 5 BGB

(1) Paketverträge Rz. 80 Sofern der Verbraucher den Vertrag nach § 327m Abs. 1 BGB beenden kann, kann er sich nach der Klarstellung des besonderen Vertragsauflösungsrechts in § 327m Abs. 4 Satz 1 BGB (entsprechend § 327c Abs. 6 BGB, siehe dazu unter Rdn 35) im Hinblick auf alle (anderen) Bestandteile des Paketvertrags vom Vertrag lösen,[404] wenn er an dem anderen Teil des Pa...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / cc) Vertragsbeendigung wegen Teilleistungen?

Rz. 79 Die Digitale-Inhalte-RL trifft keine Regelungen im Hinblick auf ein Vertragsbeendigungsrecht in Bezug auf Teilleistungen (d.h. i.d.R. einem Quantitätsmangel). Insoweit soll es maßgeblich sein, inwieweit der Mangel weiterhin erheblich ist.[403]mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / C. Kündigungsbutton

Rz. 23 Mit der Neuregelung des § 312k BGB (neu eingefügt ins BGB ab dem 1.7.2022), der gleichermaßen nicht auf europarechtlichen Vorgaben basiert, wird die Verpflichtung zur Vorhaltung eines Kündigungsbuttons für Dauerschuldverhältnisse – die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurden – statuiert, wodurch bestehende Defizite im Verbraucherschutz reduziert werden s...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / a) Produktmangel

Rz. 58 Das digitale Produkt ist nach § 327e Abs. 1 Satz 1 BGB in Umsetzung von Art. 7–9 Digitale-Inhalte-RL (Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte in Konkretisierung der Leistungspflicht nach § 327d BGB ) frei von Produktmängeln (allgemeine Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit), wenn es zur "maßgeblichen Zeit" (vgl. § 327e Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB, d.h. d...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (1) Paketverträge

Rz. 80 Sofern der Verbraucher den Vertrag nach § 327m Abs. 1 BGB beenden kann, kann er sich nach der Klarstellung des besonderen Vertragsauflösungsrechts in § 327m Abs. 4 Satz 1 BGB (entsprechend § 327c Abs. 6 BGB, siehe dazu unter Rdn 35) im Hinblick auf alle (anderen) Bestandteile des Paketvertrags vom Vertrag lösen,[404] wenn er an dem anderen Teil des Paketvertrags ohne ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / bb) Beweislastumkehr bei dauerhafter Bereitstellung

Rz. 101 Zeigt sich bei einem dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkt während der Dauer der Bereitstellung ein von den Anforderungen nach § 327e oder g BGB abweichender Zustand, so wird nach § 327k Abs. 2 BGB [510] in Umsetzung von Art. 12 Abs. 3 Digitale-­Inhalte-RL[511] vermutet, dass das digitale Produkt während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft war. D...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / g) Beweislastumkehr

Rz. 99 § 327k BGB differenziert in Bezug auf die Beweislast zwischen einer einmaligen Bereitstellung (oder einer Reihe einzelner Bereitstellungen) digitaler Produkte, die in Abs. 1 eine Regelung erfahren hat, und einer dauerhaften Bereitstellung digitaler Produkte, die in Abs. 2 geregelt ist. § 327k Abs. 3 und 4 BGB regeln Ausnahmen und Beschränkungen der Beweislastumkehr. aa...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / dd) Gegenausnahme

Rz. 103 § 327k Abs. 3 BGB ist nach § 327k Abs. 4 BGB nur anzuwenden, wenn der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss "klar und verständlich" informiert hat[524] (Informationspflicht unter Rückgriff auf die Judikatur zu § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB)[525] übermehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Rechtsbehelfe des Verbrauchers bei Mängeln

Rz. 71 Die §§ 327l–n BGB regeln die Abhilfen bei Vertragswidrigkeit.[356] Ist das digitale Produkt mangelhaft (Produkt- oder Rechtsmangel), kann der Verbraucher nach der Hierarchie- bzw. Stufenleiter des § 327i BGB (Rechte des Verbrauchers bei Mängeln) in Umsetzung von Art. 14 Abs. 1 Digitale-Inhalte-RL, wonach bei Vertragswidrigkeit der Verbraucher unter den in Art. 14 Digi...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / bb) Ausschluss einer Vertragsbeendigung

Rz. 78 Eine Beendigung des Vertrags gemäß § 327m Abs. 1 BGB ist nach § 327m Abs. 2 Satz 1 BGB (in Umsetzung von Art. 14 Abs. 6 Satz 1 Digitale-Inhalte-RL) ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist[400] (in Übereinstimmung mit § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Mangels). Eine Ausnahme von der Ausnahme (Rückausna...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (2) Verbundene Verträge

Rz. 81 Sofern der Verbraucher den Vertrag beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile eines Vertrags über eine Sache mit digitalen Elementen, der kein Kaufvertrag ist (§ 327a Abs. 3 BGB), gemäß § 327m Abs. 5 BGB (entsprechend § 327c Abs. 7 BGB) als weiterem besonderen Vertragsauflösungsrecht nach § 327a Abs. 2 BGB vom Vertrag lösen, wenn aufgrund des Mangels...mehr

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FF 07+08/2022, Familienrech... / Zur Person:

Elisabeth Winkelmeier-Becker, geboren am 15.9.1962 in Troisdorf, verheiratet, drei erwachsene Kinder. Ab September 1992 Richterin, ab 2001 am Amtsgericht-Familiengericht-Siegburg, dort als Zivilrichterin und zuletzt als Familienrichterin tätig, jetzt außer Dienst. Seit 1981 Mitglied der CDU, 1986 bis 1992 Mitglied im NRW-Landesvorstand der Jungen Union, von 2010–2021 Kreisvors...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (1) Erklärung der Vertragsbeendigung

Rz. 83 Die Beendigung des Vertrags erfolgt nach § 327o Abs. 1 BGB [406] – in Umsetzung von Art. 15 Digitale-Inhalte-RL, wonach der Verbraucher sein Recht auf Vertragsbeendigung durch eine Erklärung an den Unternehmer ausübt, die seinen Entschluss zur Vertragsbeendigung zum Ausdruck bringt – durch form- (mithin auch durch eine mündliche oder konkludente)[407] und begründungsfr...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (3) Verbot einer weiteren Nutzung nach Vertragsbeendigung

Rz. 87 Für den Zeitraum nach Vertragsbeendigung regelt § 327p BGB [423]mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / aa) Beweislastumkehr bei einmaliger Bereitstellung

Rz. 100 Zeigt sich bei einem digitalen Produkt innerhalb eines Jahres seit seiner Bereitstellung i.S.e. ein von den Anforderungen nach § 327e oder g BGB abweichender Zustand, so wird nach § 327k Abs. 1 BGB [508] in Umsetzung von Art. 11 Abs. 2 Unterabs. 1 und 3 Digitale-Inhalte-­RL[509] vermutet, dass das di...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / a) Vertragsrechtliche Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers

Rz. 107 Die Ausübung von datenschutzrechtlich betroffenen Rechten und die Abgabe datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers nach Vertragsschluss lassen gemäß § 327q Abs. 1 BGB [535] die Wirksamkeit des Vertrags unberührt. Widerruft der Verbraucher eine von ihm erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung oder widerspricht er einer weiteren Verarbeitung seiner personenb...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / b) Rechtsmangel

Rz. 70 Der Unternehmer muss das digitale Produkt nicht nur frei von Sachmängeln, sondern auch frei von Rechtsmängeln[349] bereitstellen: Das digitale Produkt – meist immaterial­güter­rechtlich geschützt – ist nach § 327g BGB in Umsetzung von Art. 10 Digitale-­Inhalte-RL (wonach "Rechte Dritter" insbesondere Rechte des geistigen Eigentums sind) frei von Rechtsmängeln, wenn de...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / cc) Anforderungen an die Integration des digitalen Produkts

Rz. 64 § 327e Abs. 4 BGB normiert die Anforderungen an die Integration des digitalen Produkts[311] – die gleichermaßen zur Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts i.S.v. § 327e Abs. 1 Satz 1 BGB (vorstehende Rdn 58) gehören. Soweit eine Integration durchzuführen ist, d.h., das digitale Produkt in eine digitale Umgebung des Verbrauchers zu integrieren ist, entspricht das digi...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / Literaturtipps

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / aa) Vertragsbeendigungsgründe

Rz. 77 Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher nach § 327m Abs. 1 BGB in Umsetzung von Art. 14 Abs. 4 Digitale-Inhalte-RL[383] den Vertrag gemäß § 327o BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer (nur) beenden (sofortige Vertragsbeendigung), wenn (entsprechend der Grundsätze des allgemeinen Leistungsstörungsrechts)[384] – enumerativ und abschließend ge...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (2) Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung

Rz. 84 Die Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung finden in Bezug auf die Rückerstattung der Leistungen durch den Unternehmer an den Verbraucher in § 327o Abs. 2–5 BGB eine Sonderregelung, die zwar in der Digitale-Inhalte-RL nicht vorgegeben ist. Gleichwohl ist Art. 17 Abs. 3 Digitale-Inhalte-RL zu beachten, wonach ein Wertersatzanspruch ausdrücklich ausgeschlossen wird (weshal...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / c) Nutzungsuntersagung und Sperrung

Rz. 88 Der Verbraucher darf das digitale Produkt nach Vertragsbeendigung, weil dessen Rückgabe bzw. Rückübermittlung allein im Fall von § 327o Abs. 5 BGB (Rückgabe eines körperlichen Datenträgers, vorstehende Rdn 86) sinnhaft ist,[424] gemäß § 327p Abs. 1 S. 1 BGB (ggf. aber auch ergänzt um die Verpflichtung nach § 327o Abs. 5 BGB zur Rückgabe) in Umsetzung von Art. 17 Abs. ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / e) Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 95 In den Fällen des § 327m Abs. 1 Nr. 1–6 BGB, d.h. unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen auch Vertragsbeendigung oder Minderung verlangt werden könnte, kann der Verbraucher gemäß der Anspruchsgrundlage des § 327m Abs. 3 Satz 1 BGB, der an die Stelle des § 281 BGB tritt und dessen Regelungsinhalt entsprechend anpasst,[480] unter den Voraussetzungen des § 280 A...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei Mandatsübernahme

Rz. 50 Welche Konsequenz ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO auf die anwaltliche Vergütung hat, wird im Berufsrecht nicht geregelt. Der Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot könnte die Nichtigkeit des Anwaltsvertrags und damit den Verlust aller Gebührenansprüche bedeuten, sofern das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB verst...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / c) Verjährungsvereinbarung

Rz. 132 Die Verjährung der in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche kann gemäß § 476 Abs. 2 Satz 1 BGB [352] – entsprechend § 476 Abs. 2 BGB alt – vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden (Vereinbarung über die Verkürzung von Verjährungsfristen),[353] wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährung...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / b) Änderungen an digitalen Produkten

Rz. 108 Beachte Der Unternehmer ist zwar ggf. nach Maßgabe von § 327f BGB zu einem Update – nicht jedoch zu einem Upgrade – verpflichtet. Hierzu besteht keine gesetzliche Verpflichtung.[538] Dadurch ist ein Upgrade jedoch auch nicht verboten. Dem Verbraucher darf ein Upgrade gleichermaßen aber auch nicht aufgezwungen werden. Bei einem Upgrade ist der Unternehmer vielmehr an d...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Bereska, BGH zum Fernabsatz: Kein Sonderrecht für die Anwaltschaft, AnwBl 2021, 97 Blattner, 15-Minuten-Zeittakt: Das letzte Wort ist (nicht) gesprochen?!, AnwBl 2020, 344 Bonefeld, Erbrechtliche Beratung und Rechtsschutzversicherung, ZErb 1999, 11 Bredemeyer, Erbrechtliche Geschäftsgebühr von 1,8, ZErb 2012, 180 Burhoff, Gebührenbemessung im OWi-Verfahren, RVG-Report 2005, 361 B...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / bb) Objektive Anforderungen

Rz. 62 Das digitale Produkt entspricht nach § 327e Abs. 3 Satz 1 BGB, der in § 327e Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB im Hinblick auf die Bedeutung öffentlicher Äußerungen für die Beurteilung der berechtigten Verbrauchererwartung konkretisiert wird, den objektiven Anforderungen, wennmehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / d) Minderung

Rz. 92 Statt den Vertrag nach § 327m Abs. 1 BGB zu beenden, kann der Verbraucher nach § 327n Abs. 1 BGB [466] (aber nur, wenn er einen Preis zu zahlen hat,[467] wohingegen eine Vertragsbeendigung nach § 327m BGB auch bei Verträgen möglich ist, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt; werden sowohl ein Preis gezahlt als auch entsprechende ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / f) Verjährungsfrist

Rz. 97 Hinweis Der deutsche Gesetzgeber hat sich (anders als einige ausländische Rechtsordnungen) grundsätzlich dafür entschieden, nur eine Verjährungsfrist (und keine Kombination aus Haftungsfrist [innerhalb der sich ein Mangel gezeigt haben muss] und Verjährungsfrist [innerhalb der Rechtsbehelfe geltend zu machen sind], vgl. zu dieser Unterscheidung Art. 11 Abs. 2 Digitale...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / cc) Ausnahmen von der Beweislastumkehr

Rz. 102 Die vorstehenden Vermutungen für das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit im Zeitpunkt der Geltendmachung der Verbraucherrechte (nach § 327k Abs. 1 BGB für den Fall einer einmaligen Bereitstellung oder einer Reihe einzelner Bereitstellungen) gelten nach § 327k Abs. 3 BGB [513] in Umsetzung von Art. 12 Abs. 4 und 5 Digitale-Inhalte-RL[514] – vorbehaltlich § 327 Abs. 4 BG...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 3. Abweichende Vereinbarungen

Rz. 104 § 327s BGB statuiert Auf eine Vereinbarung mit dem Verbraucher, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften der §§ 327–327s BGB abweicht, kann der Unternehmer sich nach § 327s Abs. 1 BGB in Anlehnung an § 476 Abs. 1 Satz 1 BGB und in Umsetzung von Art. 22 Abs. 1 ...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / A. Einführung

Rz. 1 Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 24.6.2021[1] – wobei der Titel des Gesetzes leicht irreführend ist[2] – soll unseriösen Geschäftspraktiken begegnet und die Position von Verbrauchern gegenüber Unternehmern sowohl beim Vertragsschluss als auch bei den Vertragsinhalten verbessert werden (Reduzierung bestehender Defizite beim Verbraucherschutz).[3] Es beru...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Vertragsgemäßheit digitaler Produkte

Rz. 56 Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 und § 327a BGB zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet, so hat er nach § 327d BGB (Vertragsmäßigkeit) das digitale Produkt frei vonmehr