Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen

Rz. 191 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Arbeitsvergütungen (einschließlich etwaiger > Sachbezüge; vgl Nr 2.2 des OECD-Musterkommentars zu Art 19), die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen > Juristische Person des öffentlichen Rechts dieses Staates (vgl Nr 3 des OECD-Musterkommentars zu Art 19) für die diesem Staat ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufteilung des Arbeitslohns zwischen In- und Ausland

Rz. 260 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Tätigkeitsvergütungen iSd Art 15 Abs 1 OECD-MA – kurz ‚Arbeitslohn’ – werden der anteiligen Besteuerung durch die beteiligten Vertragsstaaten zugeordnet (vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 196 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Auf den Ort und den Zeitpunkt des Zuflusses kommt es nicht an. Dazu werden die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 265 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Teil der Vergütung für unselbständige Arbeit iSv Art 15 OECD-MA – kurz > Arbeitslohn –, der sich nicht unmittelbar der Tätigkeit im Vertragsstaat oder in Deutschland zuordnen lässt, ist bei der Veranlagung zur ESt grundsätzlich nach der Zahl der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitstage im Kalenderjahr (> Rz 267) aufzuteilen. Bei Beru...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

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Anhang 2 – Auslandstätigkei... / III. Begünstigter Arbeitslohn

Rz. 7 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Zum begünstigten Arbeitslohn gehören auch folgende steuerpflichtige Einnahmen, soweit sie für eine begünstigte Auslandstätigkeit gezahlt werden: Zulagen, Prämien oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch eine begünstigte Auslandstätigkeit veranlasst sind, oder die entsprechende unentgeltliche Ausstattung ode...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Energiepreispauschale

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Energiepreispauschale (EPP; > Rz 2) ist ein zunächst als einmalige Leistung konzipiertes Entlastungsinstrument, mit dem kurzfristig Härten durch die seit Ende 2021 sprunghaft gestiegenen Energiekosten abgefedert werden sollen. Sie wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in das Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 (BGBl 2022 I, 74...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Rz. 124 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aus Art 15 OECD-MA ergeben sich folgende Grundregeln: Stimmen Tätigkeitsstaat und Ansässigkeitsstaat überein, ergibt sich ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitslohn aus Quellen innerhalb eines anderen Staats bezogen wird, in dem die Arbeit verwertet wird oder wo der Arbeitslo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Erfindervergütungen

Rz. 280 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen für eine > Diensterfindung sind > Arbeitslohn. Ob die Zuordnung des Besteuerungsrechts deshalb nach Art 15 OECD-MA oder nach dem für Lizenzgebühren geltenden Art 12 OECD-MA vorzunehmen ist, wird in der Literatur unterschiedlich gesehen. Der BFH hat diese Frage bisher offengelassen, jedoch entschieden, dass eine Vergütung nach § ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit dem weltgrößten Inselstaat Republik Indonesien gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1990 mit Zustimmungsgesetz vom 14.11.1991 (BGBl 1991 II, 1086 = BStBl 1991 I, 1002). Es ist am 28.12.1991 in Kraft getreten (vgl Bekanntmachung vom 04.12.1991 – BGBl 1991 II, 1401 = BStBl 1992 I, 186). Bestandteil des Abkommens sind die Bestimmungen des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei vorübergehender Tätigkeit

Rz. 135 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei nur vorübergehender Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat verbleibt das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat, wenn der Empfänger (ArbN) sich in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (so das OECD-MA aF, das zahlreichen zurzeit noch geltenden deutschen DBA zugrunde liegt; ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zuwendungen

Rz. 6 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Im Fall der Qualifikation als ArbN ergibt sich > Arbeitslohn als Einnahme im Influencer-Bereich oftmals durch Sachzuwendungen (> Rz 7) oder aber auch durch unmittelbaren > Barlohn aus Werbetätigkeiten (vgl > Rz 2 Beispiele 2 und 3), bspw aus sog Affiliate-Marketing. Das Affiliate-Marketing stellt eine Form des digitalen Provisionssystems für ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / i) Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen

Rz. 250 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, können in dem Staat besteuert werden, in dem die Gesellschaft ansässig ist (Art 16 OEC...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Ermittlung des 183-Tage-Aufenthalts

Rz. 145 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Bestimmung der Aufenthaltstage nach der 183-Tage-Regelung ist von einer Aufteilung des Arbeitslohns abzugrenzen; es gelten jeweils unterschiedliche Zählweisen. Die 183-Tage-Regelung entscheidet zunächst (nur), in welchem Staat die Vergütungen – dem Grunde nach – besteuert werden können. Entfällt das Besteuerungsrecht je anteilig auf bei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Übernahme von Steuerberatungskosten

Rz. 286 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Übernimmt der ArbG die Steuerberatungskosten für den ArbN, fließt dem ArbN ein geldwerter Vorteil zu. Dieser > Arbeitslohn ist grundsätzlich direkt zuzuordnen, dh die Kostenübernahme für eine Steuererklärung im Tätigkeitsstaat dem Tätigkeitsstaat und die Aufwendungen für eine Steuererklärung im Ansässigkeitsstaat diesem Staat. Anders ist di...mehr

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Anhang 2 – Auslandstätigkei... / V. Nichtanwendung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Diese Regelung gilt nicht, soweit der Arbeitslohn unmittelbar oder mittelbar aus inländischen öffentlichen Kassen – einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank – gezahlt wird[1]; für das Merkmal der Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse gelten die Grundsätze von Abschnitt I in Verbindung mit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Lohnsteuerliche Einordnung/Bewertung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die lohnsteuerliche Bewertung der Zuwendungen (vgl > Rz 6 f) wird anhand der Art der Zuwendung bestimmt. Dem Grunde nach wird zwischen > Barlohn und Versteuerung als > Sachbezüge unterschieden. Bei Barlohn ist idR von einer individuellen Versteuerung auszugehen, wohingegen die Einordnung als Sachbezug Voraussetzung für die etwaige Anwendung v...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Keine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 180 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Wird der Arbeitslohn von einer im Vertragsstaat befindlichen > Betriebsstätte Rz 25 f des ArbG getragen, hat auch bei einem Aufenthalt des ArbN in dem Vertragsstaat bis zu 183 Tagen dieser ein Besteuerungsrecht als Tätigkeitsstaat (> Rz 112; sog Betriebsstättenvorbehalt). Maßgebend ist der sich aus dem jeweiligen DBA ergebende Betriebsstätt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Freistellung im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 295 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das vereinbarte Arbeitsentgelt je vereinbartem Arbeitstag (> Rz 267) ist bei DBA-Freistellung (> Rz 325 ff) für die Zahl der vereinbarten Arbeitstage steuerfrei, an denen sich der ArbN im Vertragsstaat aufgehalten hat (> Rz 260). Für die Aufteilung des Arbeitslohns sind Tage des Aufenthalts im Vertragsstaat nur solche vereinbarten Arbeitsta...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 18 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Hinsichtlich grundsätzlicher Bestimmungen zum Steuerabzug vgl > Beschränkte Steuerpflicht Rz 21 ff. Nach steuerlicher Einordnung der Einkunftsart siehe zu Ausführungen bei besonderen Berufsgruppen > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff. Zu Hinweisen betreffend den Steuerabzug nach § 50a EStG durch einen inländischen Vergütungsschuldner vgl die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. (Rechtliche) Rahmenbedingungen

Rz. 3 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Bekanntheit und der Erfolg von Influencern gehen idR einher mit der Anzahl der Anhängerschaft (sog Follower; aus dem Englischen: to follow; Übersetzung: jemandem folgen). Eine hohe Zahl an Followern führt zu einer automatisierten Vervielfältigung und Verstetigung der Präsenz des Influencers und folglich auch zu einem entsprechend hohen We...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. § 50d Abs 10 EStG (Sondervergütungen für Gesellschafter)

Rz. 375 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen des Gesellschafters einer PersGes oder des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, die dieser für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Satz 1 und Nr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Flug- und Schiffspersonal

Rz. 200 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Mit der Neufassung des OECD-MA im Jahr 2017 (> Rz 110) wurde auch die Regelung für Flug- und Schiffspersonal in Art 15 Abs 3 wesentlich geändert. Das Besteuerungsrecht für Einkünfte von ArbN in diesem Bereich soll danach ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zustehen, es sei denn, das Schiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich in dem ande...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Abfindungen

Rz. 273 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abfindungen, die anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind idR Arbeitslohn iSv Art 15 OECD-MA . Das gilt auch für Abfindungen zur Ablösung eines Pensionsanspruchs. Sie können im Tätigkeitsstaat besteuert werden, soweit diesem das Besteuerungsrecht für die aktive Tätigkeit zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 263 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Gehaltsbestandteile, die unmittelbar für eine konkrete inländische oder ausländische Arbeitsleistung gewährt werden, werden vorab direkt zugeordnet. Ausschließlich zur Tätigkeit im > Ausland Rz 1 gehören zB dort angefallene > Reisekosten, Vergütungen für im Ausland geleistete Überstunden, > Lohnzuschläge etwa für Sonntags-, Feiertags- und N...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 71 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ermöglicht der ArbG einem ArbN die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die er auf seine Kosten selbst durchführt oder von einem Dritten durchführen lässt, so kann das im überwiegend betrieblichen Interesse und damit gar kein Arbeitslohn sein. Es kann jedoch auch steuerfreier oder steuerpflichtiger > Arbeitslohn vorliegen (> Rz 72 ff). Wenn e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Zahlungen aus Arbeitszeitkonten

Rz. 289 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei Zahlungen aus einem > Arbeitszeitkonto handelt es sich um > Arbeitslohn, der für eine früher erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts ist Art 15 OECD-MA (> Rz 122 ff) anzuwenden. Das Besteuerungsrecht hat der Staat, dem das Besteuerungsrecht für den Zeitraum zustand, in dem das Arbeitszeitkonto au...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Studenten, Praktikanten, Auszubildende

Rz. 225 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Art 20 OECD-MA nimmt im Gastland bestimmte Bezüge von der Besteuerung aus, die ein Student, Praktikant oder Lehrling erhält, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält. Begünstigt ist eine Person, die in dem einen Vertragsstaat ansässig ist oder unmittelbar vor der Einreise in den anderen Staat (G...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Subject-to-tax-Klausel

Rz. 60 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl im Quellen- als auch im Wohnsitzstaat nicht besteuert werden (sog "weiße Einkünfte"; > Rz 15), enthalten verschiedene DBA eine sog Subject-to-tax-Klausel (deutsch: Rückfallklausel): Eine solche Regelung lässt das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats aufleben, wenn der Quellenstaat nach seinem inne...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Familienangehörige

Rz. 40 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Den im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen eines Diplomaten oder Konsul werden grundsätzlich die gleichen Vorrechte gewährt (Art 37 Abs 1 iVm Art 24 WÜD; Art 49 Abs 1 WÜK). Während jedoch Diplomaten und Konsuln idR die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und im Empfangsstaat keinen freien Beruf und keine gewerbliche Tätigkeit ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Ortskräfte

Rz. 45 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die steuerliche Behandlung nicht entsandter Bediensteter der Auslandsvertretungen und nachgeordneter Dienststellen im Ausland (> Ortskräfte ) gilt Folgendes: Rz. 46 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Verzichten die Kassenstaaten in einem DBA auf die Besteuerung des Arbeitslohns, den ihre Dienststellen den am Dienstort im anderen Vertragsstaat eing...mehr

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Anhang 2 – Auslandstätigkei... / VI. Verfahrensvorschriften

Rz. 16 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Verzicht auf die Besteuerung im Steuerabzugsverfahren ist vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beim Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen (Freistellungsbescheinigung). Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte im Tätigkeitsstaat voraussichtlich einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Remittance-base-Klausel

Rz. 56 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Remittance-base-Klauseln haben ihren Ursprung im angelsächsisch geprägten Steuerrecht, das eine Remittance-base-Besteuerung kennt, dh Einkünfte einer Person werden in bestimmten Fällen nur besteuert, wenn sie aus Quellen dieses Landes stammen oder dorthin überwiesen wurden. Rz. 57 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Nach den Remittance-base-Klauseln s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Europäisches Recht

Rz. 319 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Kommission der > Europäische Gemeinschaften hat zwar schon 1968 den Vorentwurf eines multilateralen DBA vorgeschlagen, der jedoch nie verwirklicht wurde. Die Mitgliedstaaten der > Europäische Union vermeiden die Doppelbesteuerung weiterhin durch bilaterale Abkommen. Allerdings wurden auf europäischer Ebene Verfahrensvorschriften erlasse...mehr

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Avalprovisionen als Schuldzinsen

Leitsatz 1. Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind nach Maßgabe eines ertragsteuerrechtlich weiten Begriffsverständnisses alle Leistungen, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu erbringen hat, und darüber hinaus alle Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung eines Kredits, mithin Kosten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Diskriminierung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Eine Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung eines Bewerbers bei der Einstellung in ein Dienstverhältnis (vgl §§ 7, 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG]; vgl zB BAG 109, 265 vom 05.02.2004 – 8 AZR 112/03, DB 2004, 1944) gehört uE zu den Einkünften aus § 19 EStG, weil sie den Bewerber für den entgehenden Arbeitslohn en...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Ruhegehälter von privaten Arbeitgebern

Rz. 239 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ruhegehälter von privaten ArbG und ähnliche Vergütungen für früher geleistete nichtselbständige Arbeit (> Versorgungsbezüge Rz 15 ff) besteuert allein der Ansässigkeitsstaat des ArbN, und zwar auch dann, wenn die zugrundeliegende nichtselbständige Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wurde (Art 18 OECD-MA). Beispiel 1: A bezieht von sein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Doktoranden

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Zum Abzug von Aufwendungen zur Vorbereitung einer Promotion > Doktorprüfung sowie allgemein > Bildungsaufwendungen Rz 70 Promotion. Rz. 2 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen für ins Ausland entsandte Doktoranden, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, werden im > Inland besteuert. Nach den von Deutschland abgeschlossenen Abkommen zur V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Jubiläumszuwendungen

Rz. 282 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Wird einem ArbN ein > Jubiläumsgeschenk für eine bestimmte Betriebszugehörigkeit gewährt, handelt es sich um > Arbeitslohn, der für die frühere aktive Tätigkeit gewährt wird. War der ArbN während dieser Zeit teilweise im Ausland tätig und stand dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu, steht ihm dieses auch anteilig für die Jubiläumszuw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / h) Übernahme von Steuerzahlungen

Rz. 291 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Übernimmt ein ArbG die LSt/ESt sowie ggf zugehörige Annexsteuern (SolZ, KiSt) des ArbN, ist die Übernahme als geldwerter Vorteil – soweit sie auf den > Arbeitslohn entfällt – dem Staat zuzurechnen, in dem sie gezahlt wird. Übernimmt der ArbG auch Steuern, die mit anderen Einkunftsquellen zusammenhängen, ist dieser Betrag nach den allgemeine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Doppelbesteuerung ist nicht eindeutig definiert. Eine mehrfache Besteuerung droht, wenn derselbe Steuergegenstand, zB > Arbeitslohn für eine Tätigkeit im > Ausland Rz 1, in zwei oder mehreren Staaten nach deren innerstaatlichem Recht für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Geschieht dies bei der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bildschirmbrille

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den Erwerb einer Arbeitsbrille sind nur dann > Werbungskosten, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können. Die frühere BildscharbV (> Bildschirmarbeit) rechtfertigt(e) keine abweichende Beurteilung (BFH/NV 2005, 2185). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 20 Brille, > Krankheitskosten Rz 10 Brille. Ü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. § 50d Abs 7 EStG (zur Kassenstaatsklausel)

Rz. 339 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 § 50d Abs 7 EStG (vormals § 50d Abs 4 EStG) ist durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) in das EStG eingefügt worden, nachdem BFH 165, 392 = HFR 1992, 168 entschieden hatte, dass die Kassenstaatsklausel (> Rz 191 ff) bei > Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen nicht anzuwenden ist, wenn die > Öffentliche Kasse nur Zahlungen für einen ArbG lei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zur Bestimmung der Ansässigkeit

Rz. 115 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das OECD-MA sieht vor, dass DBA für Personen gelten, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Ansässigkeitsstaat). Der ArbN als natürliche Person iSd Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA ist dann abkommensberechtigt (Art 1 OECD-MA). Die Staatsangehörigkeit, auf die ältere Abkommen noch abstellten, ist idR ohne Bedeutung; zu Ausnah...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Auslandstätigkei... / [Ohne Titel]

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei einem Arbeitnehmer eines Arbeitgebers mit Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einem ständigen Vertreter in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Anwendung findet (EU-/EWR-Arbeitgeber), wird von der Besteuerung des Arbeitslohns, den der Arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Auslandstätigkei... / VII. Anwendungsregelung

Rz. 20 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 31. Oktober 1983 (BStBl I S. 470) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2023. Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist dieses Schreiben erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2022 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die n...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Industrie-Strafrechtsschutzversicherung

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Trägt der ArbG die Beiträge für eine solche Versicherung auch zugunsten seiner ArbN, gehören uE erst die Vericherungsleistungen zum stpfl > Arbeitslohn. Diesem Lohnzufluss wird meist ein ganz überwiegend beruflich veranlasstes (Fehl-)Verhalten zugrunde liegen; dann entstehen ggf in gleicher Höhe WK. Im Einzelnen > Werbungskosten Rz 48 f.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Behandlung bestimmter Lohnbestandteile

a) Abfindungen Rz. 273 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abfindungen, die anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind idR Arbeitslohn iSv Art 15 OECD-MA . Das gilt auch für Abfindungen zur Ablösung eines Pensionsanspruchs. Sie können im Tätigkeitsstaat besteuert werden, soweit diesem das Besteuerungsrecht für die aktiv...mehr