Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 253 Die Teilversicherung deckt Schäden durch Entwendung. Versichert ist die Entwendung in den in den AKB ausdrücklich aufgezählten Fällen: Diebstahl i.S.d. § 242 StGB, Raub i.S.d. § 249 StGB, räuberische Erpressung i.S.d. § 255 StGB, Unterschlagung i.S.d. § 246 StGB sowie unbefugter Gebrauch i.S.d. § 248b StGB. Dadurch wird klar zum Ausdruck gebracht, dass unter den Entw...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen

Rz. 112 Gemäß § 2 Nr. 6 AERB 87 werden Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen unter Versicherungsschutz gestellt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 129 f.) verwiesen. Diese Regelung ist den AERB 2008 sowie in den AERB 2010 weggefallen.mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Blitzschlag

Rz. 71 Definition Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Die Regelung hat vor allem für sog. "kalte" Blitze Bedeutung. Entsteht durch Blitzeinschlag ein Brand, unterfällt dieser bereits als Brandschaden dem Versicherungsschutz. Rz. 72 Versichert sind nicht Schäden durch Blitzeinwirkung jeglicher Art, sondern nur durch Blitzschlag, d.h. durch eine...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Ausschluss des Verweisungsrechts aufgrund Vertrauenshaftung

Rz. 230 Im Einzelfall kann es dem Versicherer nach den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung verwehrt sein, sich auf eine Verweisung des Versicherten zu berufen. Nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung vor Geltung des VVG 2008 entwickelten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat ein Versicherer für fehlerhafte Auskünfte bzw. Beratungen und...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Risikoausschlüsse nach § 3 Abs. 2 ARB bzw. Nr. 3.2 ARB 2012

Rz. 194 Nach § 3 Abs. 2 ARB besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Bereich weiterer Rechtsgebiete kein Versicherungsschutz, etwa: 1. Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Abs. 2 a bzw. Nr. 3.2.3 ARB 2012 Rz. 195 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertrags...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Ausgeschlossene Risiken (Ziff. 5.1)

Rz. 86 Mit Ziff. 5.1 AUB werden vom Versicherungsschutz solche Gefahren ausgeschlossen, die für den VR ein nicht kalkulierbares Kumulrisiko bedeuten (Krieg- und Bürgerkrieg, Kernenergie) oder das individuellen Risiko der VP dabei über das Risiko im Rahmen einer allgemeinen Unfallversicherung hinausgeht (Geistes- bzw. Bewusstseinsstörung, Ausführung einer Straftat, Luftfahrt,...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 132 Der Ausschluss findet sich in Ziff. 5.1.6 AUB 10/08/99 und § 2 I (6) AUB 94/88 und wird seit den AUB 88 wortgleich verwendet. In § 2 (3) c AUB 61 waren nur Gesundheitsschädigungen durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die schädigende Wirkung von Strahlen geringerer Härte und Folgen einer K...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / e) Schneedruck

Rz. 102 Gemäß A § 4 Nr. 3 f VGB 2010, A 5.4.6 VGB 2022 wird unter dem Begriff "Schneedruck" die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen verstanden. Schneedruck führt in erster Linie zu Schäden auf Dächern versicherter Gebäude. Gleichfalls fallen Schäden durch sog. Dachlawinen unter Versicherungsschutz.[107]mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / A. Einleitung

Rz. 1 Eine der ältesten Sparten der Sachversicherung ist die 1895 eingeführte Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung. Anders als beispielsweise die Sparten Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel bietet die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung keinen Schutz gegen Elementargefahren, sondern gegen gezieltes menschliches Verhalten. Die von den anderen Sparten der Sachversich...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 127 Der Ausschluss soll die unkalkulierbaren Risiken eines Reaktorunfalls vom Versicherungsschutz ausnehmen. Er überschneidet sich teilweise mit dem Ausschluss von Gesundheitsschädigungen durch Strahlen, Ziff. 5.2.2 AUB, umfasst aber auch z.B. die über die reine Strahlung hinausgehenden Auswirkungen einer Explosion eines Kernkraftwerks.mehr

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§ 5 Feuerversicherung / VIII. Versicherte Sachen, § 2 AFB 87 und A § 3 AFB 2010

Rz. 114 Die Einzelheiten hierzu regeln § 2 AFB 87 und § 3 AFB 2010. Danach erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Feuerversicherung auf die im Versicherungsvertrag bzw. die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, sonstigen Grundstücksbestandteile und beweglichen Sachen. 1. Gebäude Rz. 115 Die Versicherungsbedingungen enthalten keine Definition des Begriffs "Gebäude...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 494 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein.[1252] Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsn...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / b) Unterrichtungsobliegenheit

Rz. 447 Macht der Versicherungsnehmer den Rechtsschutzanspruch geltend, hat er gem. § 17 Abs. 3 ARB bzw. Nr. 4.1.1.2 ARB 2012 den Rechtsschutzversicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalls zu informieren sowie Beweismittel anzugeben und Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (so auch § 15 Abs. 1 a ARB 75). Diese Obliegenhe...mehr

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Vorwort

Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) hat den Praxistest glänzend bestanden und sich bewährt. Herzstück des VVG 2008 ist der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei grober Fahrlässigkeit. Der Versicherungsnehmer erhält auch dann anteiligen Versicherungsschutz, wenn er sich bei Obliegenheitsverletzungen, Gefahrerhöhungen oder Herbeiführung des Versicherungs...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 139 Die Ausnahme greift dann ein, wenn die Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis nach Ziff. 1.3 überwiegend (zu mehr als 50 %) verursacht wurde und für das Unfallereignis Versicherungsschutz bestand. Vom Wiedereinschluss nicht erfasst ist die Verursachung durch eine erhöhte Kraftanstrengung (Ziff. 1.4.1).[255] Rz. 140 Bei Bandscheibenschäden ist zur Feststellung ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Ansprüche anderer Personen, Abs. 4 d bzw. Nr. 3.2.20 ARB 2012

Rz. 230 Nach § 3 Abs. 4 d ARB besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer in eigenem Namen Ansprüche anderer Personen geltend macht oder in die Haftung für Verbindlichkeiten anderer Personen genommen wird. Rz. 231 Diese Klausel will, ähnlich § 3 Abs. 4 c ARB, in ihrer ersten Alternative verhindern, dass der nicht versicherte eigentliche Rechtsinhaber in den...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / VI. Stundung der Prämien

Rz. 163 Die Stundung der Prämien setzt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Versicherer voraus. Der Inhalt der Stundungsvereinbarung ist den Parteien überlassen. So kann bereits die erste oder einmalige Prämie gestundet werden oder nur die Folgeprämien ab einem bestimmten Zeitpunkt. Bei einer Stundung der Erstprämie besteht abweichend von § 37 Abs. 2 VVG Versicherungsschu...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / I. Versicherte Sachen (A 7 VHB 2022)

Rz. 19 Nach den VHB 92 war nicht nur der typische private Hausrat versichert. Versicherungsschutz bestand auch – der Intention folgend, dem privaten Haushalt in einem einheitlichen Versicherungsvertrag die benötigte Deckung zu gewähren – für bestimmte in das Gebäude eingefügte Sachen, Sport-, Garten- und medizinische Hilfsgeräte und Arbeitsmittel. In den VHB 2022 ist dieser ...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / II. Zusatzbaustein 2

Rz. 38 Mit dem Zusatzbaustein 2 kann der Versicherungsschutz, der durch den Zusatzbaustein 1 geschaffen worden ist, auf noch tiefer greifende Verpflichtungen des Versicherungsnehmers nach dem Bundesbodenschutzgesetz erweitert werden.[33]mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Glasbruch A.2.2.1.5 AKB und Kurzschluss A.2.2.1.6 AKB (sowie ggf. Marderbiss)

Rz. 276 Nach A.2.2.1.5 AKB fallen Bruchschäden an der Verglasung (Scheiben, Schlusslicht, Scheinwerfer, Trennwand etc.) und nach A.2.2.1.6 AKB Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss unter den Versicherungsschutz. In einigen AKB wird auch Deckung für Schäden durch Marderbiss gewährt. Der Deckungsschutz wird im Regelfall begrenzt auf die Schäden an Kabeln, Schläuchen und...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Nicht versicherte Tatbestände im vertraglichen Erfüllungsbereich

Rz. 134 Die Risikobegrenzungen der Ziff. 6.1.1 greifen nur, soweit nichts anderes – etwa in Ziff. 4 des Modells oder durch individuelle Vereinbarungen – geregelt ist. Ansprüche sind, soweit nicht in Ziff. 4 ausdrücklich mitversichert, dann nicht versichert, wenn es sich um solche handelt, die auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, Selbstvornahme (§ 637 BGB), Rücktritt, ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Beispielhaft versicherte Risiken

Rz. 77 A 1 Ziff. 6 AVB nennt verschiedene Risiken. Für andere Risiken kommt nur die Generalklausel A 1 Ziff. 3 AVB zur Anwendung. A 1 Ziff. 6 AVB geht allerdings als speziellere und für die dort aufgeführten Risiken abschließende Regelung vor. Sowohl in der Privat- als auch in der Betriebs- und Berufshaftpflicht sind z.B. folgende (sich im Detail nach dem Bedingungswortlaut ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen

Rz. 23 Nach Ziff. 1.1 ist die "gesetzliche Haftpflicht" des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden abgedeckt. Eine Legaldefinition, was unter dem Begriff der "gesetzlichen Haftpflicht" zu verstehen ist, findet sich im Produkthaftpflicht-Modell nicht. Bedingt durch die Präambel kann jedoch auf die allgemeine Regelung in Ziff. 1.1 AHB z...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 4. Subsidiaritätsklausel

Rz. 66 Ziff. 6.4 UHV enthält eine gesonderte Subsidiaritätsklausel insoweit, als Ansprüche wegen Schäden ausgeschlossen sind, für die nach Maßgabe früherer Versicherungsverträge Versicherungsschutz besteht oder hätte beantragt werden können.mehr

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§ 5 Feuerversicherung / f) Folgeschäden von Betriebsschäden

Rz. 59 Gemäß § 1 Nr. 6 Abs. 1 AFB 87 und A § 1 Nr. 5 letzter Absatz AFB 2010 werden Folgeschäden von Betriebsschäden vom Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen. Damit sind Feuerschäden an versicherten Sachen gemeint, die nicht unmittelbar der Feuergefahr im Sinne eines Betriebsschadens ausgesetzt waren.[69]mehr

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§ 17 Krankenversicherung / f) Zahnärztliche Behandlungen

Rz. 831 Regelmäßig ist der Leistungsumfang beschränkt auf den Kostenersatz für schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung. Zahnersatz einschließlich Kronen und kieferorthopädische Leistungen sind vom Versicherungsschutz in aller Regel ausgeschlossen. Die Kosten für die Reparatur von Zahnersatz werden jedoch häufig erstattet.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 106 Es sind solche Unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die der VP dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Dies ist gerechtfertigt wegen des selbstverschuldeten erhöhten Unfallrisikos, das mit einer vorsätzlichen Straftat regelmäßig verbunden ist, sei es bei Ausführung der Straftat selbst oder bei einer sich anschließenden ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / e) Assistenzarzt, Oberarzt

Rz. 78 Die nachgeordneten Ärzte sind als Betriebsangehörige vom Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhauses umfasst.mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / C. Versicherte Unternehmen

Rz. 73 In den Versicherungsschutz aus der VSV ist neben dem VN auch ein mitversichertes Unternehmen nach Maßgabe der Anknüpfungstatbestände des § 33 AVB-VSV einbezogen. Durch die Mitversicherung von Unternehmen, auf die der V beherrschenden Einfluss ausüben kann, stellt sich die VSV als kombinierte Eigen- und Fremdversicherung dar. Auf die Fremdversicherung finden die Regelu...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XV. Kündigung des Versicherungsnehmers, § 205 VVG

Rz. 166 Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer gem. § 205 Abs. 1 VVG ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / bb) Ausreichende Erprobung

Rz. 150 Fraglich ist, was unter dem Begriff der "ausreichenden Erprobung" zu verstehen ist. Entscheidend ist auch hier, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diese Formulierung in Ziff. 6.2.5 bei verständiger Würdigung und bei aufmerksamer Sichtung und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss.[275] Zu Recht wird in der Literatur hervo...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Bedeutung der Abwehrkomponente

Rz. 144 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadensersatzforderungen freizustellen, d.h. begründete Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus, sondern wehrt – § 100 VVG folge...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Bemessung und Funktion der Versicherungssumme

Rz. 87 Die Versicherungssumme ist Prämienbemessungsgrundlage und gleichzeitig Entschädigungsgrenze. Im Sinne des Vollwertprinzips ist sie Maßstab für die Intensität des Versicherungsschutzes (§ 75 VVG). Mit der Ermittlung des Versicherungswertes ist es zur Feststellung der Versicherungssumme notwendig, dass den zukünftigen Entwicklungen des Betriebs Rechnung getragen wird. R...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Zeitliche Faktoren des Unterbrechungsschadens

Rz. 56 In der FBUV handelt es sich um einen gedehnten Versicherungsfall. Dabei darf nicht der zeitraumbezogene Versicherungsfall mit dem gedehnten Versicherungsfall gleichgesetzt werden. Wesensmerkmal eines gedehnten Versicherungsfalls ist nicht sein schrittweises Eintreten, sondern die Fortdauer des mit dem Eintritt geschaffenen Zustands über einen – mehr oder weniger lange...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Versicherungswert

Rz. 73 Der Versicherungswert ist eine Zeitraumgröße; im Rahmen seiner Ermittlung sind die zukünftigen Erträge zu berücksichtigen.[69] Er soll dem Wert des versicherten Interesses entsprechen.[70] Rz. 74 In Verbindung mit der Versicherungssumme stellt der Versicherungswert eine Bestimmungsgröße für die Intensität des Versicherungsschutzes dar und muss im Schadenfall ermittelt ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 175 Der Wortlaut des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG erweckt den Eindruck, dass in Bezug auf eine die Versicherungspflicht erfüllende Krankheitskostenversicherung ausnahmslos nicht nur wegen Prämienverzuges, sondern auch wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen nicht gekündigt werden kann. Der Gesetzgeber hat die Formulierung "jede" in Abänderung des § 178i VVG a.F. verwendet...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Vorwärts- und Rückwärtsversicherung

Rz. 159 Die Vorwärtsversicherung deckt die Folgen aller anwaltlichen Versehen, die sich zwischen Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages ereignen, auch wenn sie noch nicht bekannt sind. Sie ist der Normalfall der Berufshaftpflichtversicherung, da Pflichtverletzungen (= Verstöße) in der Eigenschaft als Anwalt nur begangen werden können, nachdem die entspr...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Keine Möglichkeit der Berufsausübung

Rz. 583 Nach medizinischen Befunden darf keine Möglichkeit der Ausübung des Berufs bestehen. Relevant für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist immer der zuletzt zu gesunden Tagen ausgeübte Beruf, also nicht unbedingt derjenige, der im Antragsformular festgehalten ist oder der unmittelbar vor konkretem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt wurde. Hat ein Berufswechsel ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsrechtlich betrachtet stellen ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Gedehnter Versicherungsfall; mehrere Versicherungsfälle, Abs. 2 bzw. Nr. 2.4.4 und 2.4.5 ARB 2012

Rz. 421 Erstreckt sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum (Dauerverstoß), ist dessen Beginn maßgeblich (§ 4 Abs. 2 S. 1 ARB bzw. Nr. 2.4.4 ARB 2012), so z.B. der Abschluss des Untermietvertrages bei dauerhafter unzulässiger Untervermietung; der Zeitpunkt der ersten verweigerten Pachtzahlung, wenn eine Vertragsauflösung behauptet wird;[432] die Vermietung einer mangelh...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Kündigung durch den Versicherungsnehmer, § 13 MB/KT

Rz. 627 Insoweit wird auf die Kommentierung zu den MB/KK verwiesen (vgl. Rdn 340 ff.)mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Begrenzungen

a) Eigenschadenklausel Rz. 106 Mit der sog. Eigenschadenklausel (Ziff. A-6.4 AVB-D&O) wird in nahezu allen gängigen Bedingungswerken versucht, den wirtschaftlichen Eigenschaden des versicherten Schädigers im Rahmen des Deckungsschutzes zu begrenzen. Soweit eine mittelbare oder unmittelbare Kapitalbeteiligung der versicherten Personen an der Versicherungsnehmerin bzw. einer vo...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Umfang der Leistung des Versicherers

aa) Grundlage: Versicherungssumme Rz. 107 Der Versicherungsschutz wird insbesondere durch die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme (in Verbindung mit dem vereinbarten Selbstbehalt, dazu sub 2.c), siehe Rdn 111) begrenzt. Die D&O-Versicherung ist eine Schadensversicherung. Die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme gilt als Höchstbetrag für jeden Versich...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XIII. Rechtsprechung

Rz. 271 Ein Versicherungsmakler, der anstelle einer bestehenden Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung andere Absicherungen dieser Risiken vermittelt, muss dem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede verschaffen.[402] Auch bei Reduzierung der Versicherungssumme besteht Beratungsbedarf. D...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Überraschende Klausel

Rz. 54 Unter dem Aspekt überraschende Klausel i.S.d. § 305c BGB – das sind Klauseln, mit deren Vorliegen der Versicherungsnehmer keinesfalls zu rechnen braucht, die also einen sog. Überrumpelungseffekt haben[12] – wurden zahlreiche Bestimmungen diskutiert. Rz. 55 Nicht überraschend waren folgende Klauseln:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Inhaltskontrolle

Rz. 58 Die Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB stellt in der privaten Krankenversicherung – wie auch insgesamt bei Versicherungsverträgen – eine besondere Problematik dar. Nach der Rechtsprechung des BGH – IV. Zivilsenat – unterliegen Leistungsbeschreibungen insoweit einer Kontrolle, als sie das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten und modifizieren. Dam...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Transportkosten (Ziff. 4.4.2.2)

Rz. 112 Der aus AGB-rechtlicher Sicht weit gefasste Tatbestand könnte andeuten, dass tatsächlich sämtliche Transportkosten, die im Einzelnen nicht definiert sind, von der in Rede stehenden Ziffer erfasst sind. Dies ist aber nicht gewollt.[208] In der Literatur wird bisweilen angeführt, dass nach Ziff. 4.4.2.2 Versicherungsschutz für sog. äußere Transportkosten gewährt wird.[...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (FBUV) ist eine Schadensversicherung und gleichzeitig Teil der Feuerversicherung. Entgegen der Feuer-Sachversicherung, welche die Versicherung der Sachsubstanz vorsieht, ist der Deckungsschutz der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung auf den Ausgleich der planwidrig entgehenden Erträge abgestellt, die infolge eines Sac...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Vorliegen vereinbarter Eigenschaften

Rz. 64 Voraussetzung ist ferner das Vorliegen von "vereinbarten Eigenschaften". Im Hinblick auf die Streichung des § 463 S. 1 BGB a.F. ist zunächst herauszustellen, dass mit den vereinbarten Eigenschaften nicht die Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB gemeint sein kann. Denn für die Folgen des Fehlens der jeweiligen Beschaffenheit will der Verkäufer ja er...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / aa) Öffentlichkeits- und Gerichtsklauseln

Rz. 85 Um Manipulationen und etwaigen kollidierenden Interessen entgegenzuwirken, soll Deckungsschutz nur bestehen bei einer Anspruchsverfolgung durch die Hauptversammlung nach Maßgabe des § 147 AktG bzw. wenn die Gesellschafterversammlung diese initiiert. Entsprechend fand sich in Ziff. 1.3 des GDV-Modells bis Mai 2011 eine – wenngleich möglicherweise nicht gänzlich transpa...mehr